Mandari Insight

3540/2021

Beantwortung einer Anfrage der Grün Offenen Liste GOL

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.01.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6992 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/513/1 
 
Vorlagen-Nummer 19.10.2021 
 3540/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.11.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Grün Offenen Liste GOL 
Welche proaktiven Aktivitäten werden von Seiten der Verwaltung getätigt, um mehr Kitagrup-
pen für die Umsetzung der herkunftssprachlich bilingualen Kitagruppen zu gewinnen? 
Welche Möglichkeiten der proaktiven Ansprache von Kitagruppen kann die Verwaltung nutzen, 
um mehr Kitagruppen für die Umsetzung der herkunftssprachlichen Kitagruppen zu gewin-
nen? 
 
Die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Amt für Kinder, Jugend und Familie steht im engen 
Austausch mit unterschiedlichen kommunalen Akteuren, wie dem Kommunalen Integrationszentrum 
Köln, dem Amt für Integration und Vielfalt, dem ZMI- Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration 
Köln und dem Kölner Integrationsrat, die sich alle für die Themen Mehrsprachigkeit und herkunfts-
sprachliche bilinguale Kitagruppen einsetzen.  
 
Es werden Veranstaltungen und Fachtagungen genutzt, um möglichst viele Träger und Beschäftigte 
aus den Kitas für die Mehrsprachigkeit in Kitas zu sensibilisieren und auf die finanzielle Unterstützung 
aufmerksam zu machen. 
Wie in der Vorlage 2035 /2021 dargestellt, wurden die freien Träger von Kitas über die städtische 
Förderung für bilinguale Kitas informiert: in Rundmails, im AK 80 (SGB VIII) sowie im Arbeitskreis AK 
bilinguale Kitas (regelmäßiger AK im Kommunalen Integrationszentrum KI).  
Ebenso wurde die Förderung auf öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt, wie zum Beispiel am 
07.03.2018 im Rahmen der Veranstaltung des Integrationsrates „Mehrsprachigkeit im Gespräch“, auf 
dem Sprachfest 2019 des ZMIs mit dem Schwerpunkt "Mehrsprachigkeit in der frühen Bildung" und 
im Dezember 2018 auf einem Fachtag für Kitas in Köln mit dem Thema „Bei uns ist Mehrsprachigkeit 
willkommen“. Dieser Fachtag wurde gemeinsam mit dem ZMI-Zentrum für Mehrsprachigkeit und In-
tegration Köln durchgeführt. Der ebenso gemeinsam für 2020 geplante Fachtag Mehrsprachigkeit 
musste aufgrund der Pandemie in den Mai 2022 verlegt werden und ist in Vorbereitung.  
Auch war bereits ein Vortrag von einer Referentin des Kita Trägers Zebra e.V., zu den Möglichkeiten 
einer herkunftssprachlichen Bilingualität für 2020 im Arbeitskreis der Fachberatungen in Kölner Kitas 
geplant und wurde aufgrund von Corona zunächst verschoben.

2 
 
Seit Januar 2021 ist auf der Internetseite des ZMI - Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln 
eine Seite „Mehrsprachigkeit in Kitas“ freigeschaltet. Hier ist ein Film „Mehrsprachigkeit in Kitas“ zu 
sehen, in dem über die Förderung informiert wird. 
Mittlerweile ist auf der Seite ein Interview mit Frau Dr. R. Tracy eingestellt, Titel „Mehrsprachigkeit ist 
kein Hindernis – sie ist ein Sprungbrett“.  
Auf diese Homepage des ZMIs hat die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder alle städtischen Kin-
dertageseinrichtungen und die freien Träger wiederholt per Mail aufmerksam gemacht. 
Die Verwaltung überarbeitet gerade die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendung für die Einrichtung 
von neuen bilingualen / multilingualen Kindertageseinrichtungen in Köln“ und erstellt neue FAQs zur 
Richtlinie. Die FAQs sind aufgrund von Rückfragen und Erfahrungen von Kita-Trägern und der Ver-
waltung entstanden, um Informationen und Antworten auf gängige Fragen zur bilingualen Förderung 
proaktiv zu verbreiten.  
Sobald diese neuen Richtlinien und FAQs in den Gremien abgestimmt sind, ist eine erneute Veröf-
fentlichung auf der Grundlage der überarbeiteten Richtlinie und Bewerbung der Förderung geplant.  
Ebenso ist ein Flyer auf der Grundlage der überarbeiteten Richtlinie zur Bewerbung der bilingualen / 
multilingualen Förderung in Vorbereitung.  
 
Am 27.09.2021 wurde bei allen Trägern von Kitas eine Umfrage gestartet, ob und wie der Träger ein 
bilinguales / multilinguales Angebot in seinen Kitas bereitstellt, um auf dieser Grundlage eine Aussa-
ge zum aktuellen Sachstand der bilingualen / multilingualen Kitas treffen zu können. Im Rahmen die-
ser Umfrage wurden die Träger auf die Förderung und auf die Möglichkeit hingewiesen, sich weitere 
Informationen und Beratung einholen zu können.  
 
Sprachbildung und Sprachförderung sowie die Anerkennung und Förderung der Erstsprachen gehö-
ren zum Auftrag einer jeden Kita und somit zum Kita-Alltag.  
Das Kinderbildungsgesetz KiBiz NRW bildet die gesetzliche Grundlage für alle Kitas. Hier gilt KiBiz 
NRW § 19, (4): „Die Mehrsprachigkeit von Kindern in Kitas ist anzuerkennen und zu fördern. Sie kann 
auch durch die Förderung in bilinguale Kindertageseinrichtungen oder bilingualer Kindertagespflege 
unterstützt werden.“  
Die Bildungsgrundsätze des Landes NRW, als konzeptionelle Grundlage für den gesamten Elemen-
tarbereich, unterstützen ebenfalls alle Kitas darin, die Erstsprachen der Kinder wertzuschätzen, anzu-
erkennen und in die Arbeit mit den Kindern einzubeziehen. (Bildungsgrundsätze NRW, 2016, Sprache 
und Kommunikation, S. 92 ff). Eine besondere Bedeutung kommt hier auch der Zusammenarbeit mit 
Eltern zu, wenn zu Hause die Erstsprachen gefördert werden.  
Mit dem Bundesprogramm Sprach-Kitas „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ werden bundesweit 
Sprach-Kitas in besonderer Weise durch Sprach-Fachberatungen darin qualifiziert und unterstützt, 
Sprachbildung und Sprachförderung inklusiv und alltagsintegriert umzusetzen. In der Beratung der 
städtischen Kitas durch städtische Sprachfachberatungen ist das Thema Mehrsprachigkeit ein fester 
Bestandteil.

3 
 
An dem Bundesprogramm nehmen allein 97 städtische Kitas teil. 
 
Für alle städtischen Kitas werden Fortbildungsformate angeboten, wie zum Beispiel „Mehrsprachige 
Kinder in der Kita besser verstehen und unterstützen“, „Wie kommt das Kind zur Sprache? (Früh-
)kindlicher Spracherwerb und Sprachentwicklung“, „Multikulturalität in der Kindertageseinrichtung“. 
Seit 2018 befinden sich zudem alle städtischen Kitas in einer Qualitätsoffensive. 
Im November 2019 erschien das neue Qualitätshandbuch als konzeptionelle Grundlage für die städti-
schen Kitas, das in einem partizipativen Prozess gemeinsam erstellt wurde.  
Der folgende Auszug verdeutlicht hier den Anspruch der Stadt Köln, die Erstsprachen der Kinder in 
den Kita-Alltag der städtischen Kitas einzubeziehen.  
„Die Pädagog*innen zeigen eine demokratische und offene Haltung, in der si ch eine natürliche Mehrsprachig-
keit in der Kindertageseinrichtung entwickeln kann. Sie sorgen dafür, dass die Sprachenvielfalt der Kinder sicht-
bar wird und ermutigen sie, in ihren Erstsprachen zu sprechen. Die Kinder erleben so, dass alle Sprachen den 
gleichen Wert haben. Mehrsprachigkeit wird als Kompetenz wahrgenommen und ist ein Teil des Alltags in unse-
ren Kindertageseinrichtungen“  
(QHB der städtischen Kindertageseinrichtungen, Stadt Köln, 2019).  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

11.01.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3540/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.10.2021
Erstellt
07.10.2021 12:09