V/0483/2024
Antrag A-R/0044/2023 - Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel
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Anlage 1 - A_R_0044_2023
8606 Zeichen
‚Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Eing.: 29 Sep, 2023 33.00.0001 27.09.2023 3300 7.3 67.4 E wV. | Kozie | d.a | =« Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt an den Rat Nummer Antrag vom: Eingangsdatum: A-R/0044/2023 12.09.2023 12.09.2023 Betrifft: Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel - Aktionsprogramm Teil | Der o. g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 20.09.2023 an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen. Ich bitte um Erstellung einer Vorlage für den o. g. Ausschuss. Bitte prüfen Sie hierbei auch die Einbeziehung weiterer Gremien. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Rat in seiner Sitzung am 27.06.2012 im Rahmen der Beratung der Vorlage V/0505/2012) „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungspro- gramm 2012 bis 2017“ folgenden Beschluss gefasst hat: „In Beschlussvorlagen wird die Verwaltung grundsätzlich eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen im Sinne von Verbesserungen oder Verschlechterungen bzw. Haushaltsneut- ralität als ersten Punkt darlegen. Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen soll einma- lige und wiederkehrende Kosten und ebenfalls einmalige und wiederkehrende objektspezifi- sche Einnahmen umfassen. Die Beschlussfassung zu Anträgen nach $ 3 Abs. 2 Ge- schäftsordnung des Rates setzt voraus, dass die Verwaltung neben der fachlichen Prüfung eine Abschätzung der finanziellen Haushaltsauswirkungen vornimmt.“ Ich bitte dies insbesondere bei der Erstellung der erforderlichen Vorlage zu berücksichtigen. Aus der Diskussion wurde deutlich, dass es hierbei ausdrücklich nicht nur um die Frage der Sachkos- ten, sondern auch um die Frage des erforderlichen Personalaufwandes geht. Hierzu sind in der Vorlage zwingend Aussagen zu treffen, da dies auch eine Grundlage dafür sein kann, ob und in- wieweit ein Antrag oder auch eine Anregung aufgegriffen werden soll. Im Auftrag . gez. Küpferschmidt zu beteiligende Dezernate/Ämter: VI, 11/61, V1/64, OB/Stabsstelle Klima Antrag an den Rat Nr. A-R/0044/2023 BÜNDNIS 90 wein“. SPDErs Volt DZUREZZNGHREN caL münster Antrag Münster, 12. September 2023 „Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel — Aktionsprogramm Teil I“ Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1) 2 — 3) 4) Der Rat bekräftigt, dass fortan verstärkt städtebauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, welche die Stadt stärker vor Extremwetterereignissen schützt. Dabei soll ein Fokus darauf gelegt werden, die Bevölkerung besser auf Hitzeperioden vorzubereiten und die Stadt hydrologisch nach dem Konzept der Schwammstadt auszurichten. Ferner stellt der Rat fest, dass zu wirksamen Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt zunehmend ambitionierte Maßnahmen im Bestand umgesetzt werden müssen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektion von zukünftigen Hitzeinseln fortzuschreiben und möglichst detailliert zu gestalten. Daraus sollen stark hitzegefährdete Straßenzüge, Wohnblöcke und Stadtviertel identifiziert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit dem Hitzeaktionsplan geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung vorzunehmen. Die Verwaltung entwickelt zeitnah einen Vorschlag, wie analog zur Vorlage v/0531/2020 die Festsetzung einer Quote von Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen realisiert werden kann und übernimmt diese nach Gremienbeschluss bei der Fortschreibung des Leitfadens zur klimagerechten Bauleitplanung. Die Verwaltung wird vom Rat beauftragt, in einem Bericht mögliche Instrumente aufzuzeigen, wie eine Stadtdurchgrünung auch im Bestand realisiert werden kann. Als Anregung soll die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main genutzt werden.! 5) Um die Entwicklung urbanen Grüns zu beschleunigen, beauftragt der Rat die Verwaltung zu folgenden vordringlich zu realisierenden ad-hoc-Maßnahmen: a. Schnellstmögliche Teilnahme an der Gründach-Bundesliga? und Prüfung der Teilnahme oder Ausrichtung von Wettbewerben, welche die Anlage von Gründächern beschleunigen. Hierzu ist das bestehende städtische Gründachkataster ggf. sinnvoll durch technische Maßnahmen oder künstliche Intelligenz zu erweitern. b. Aufnahme der Fassadenbegrünung in die Förderrichtlinien des Förderprogramms „Klimafreundliche Wohngebäude“ der Stadt. c. Prüfung und Realisierung von Entsiegelungsmaßnahmen und Schwammstadtelementen bei laufenden Baumaßnahmen. d. Fortsetzung und Erweiterung von. Fassadenbegrünung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden. e. Schaffung von Anreizen für Gastronomen und Gewerbetreibende, sich an der Stadtbegrünung zu beteiligen, Hierbei sollen die Zusammenarbeit mit Münster Marketing und dem Zentrenmanagement gesucht werden und die Maßnahmen ggf. mit INSEK-Maßnahmen verschnitten werden. Begründung: Die Klimaerhitzung ist in Münster deutlich zu spüren und wird laut Prognosen die kommenden Jahrzehnte signifikant zunehmen. Die Durchschnittstemperaturen steigen, Niederschläge fallen regional seltener, aber dafür umso heftiger aus. In den engen Straßen bilden sich Wärmeinseln und es findet wenig Luftaustausch statt - frische Luft kann nicht in die Stadt 'https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/klimaanpassung/gestaltungssatzung-freiraum-und-klima *https://www.gebaeudegruen.info/fileadmin/website/gruen/Dachbegruenung/WirkungVorteileFakten/Foerder ung/2022/Gruendach_Bundesliga.pdf fließen. Fassaden, Straßen und Plätze heizen sich durch die Sonne auf und geben die Wärme in der Nacht wieder ab. Dies ein weiterer Faktor, der zur starken Erwärmung in Ken Stadt beiträgt. Münster hat sich zur Klimaneutralität bekannt und forciert auch. Maßnahmen zur Klimaanpassung. Dies gelingt in den Neubaugebieten bereits sehr gut. Im Bestand ist hingegen bislang zu wenig wirksame Umsetzung zu erkennen. Deswegen soll mit diesem Antrag Geschwindigkeit in den Prozess gebracht werden. Die Verwaltung hat bereits eine grafische Darstellung zu zukünftigen Hitzeinseln erstellt. Aus diesen ggf. zu aktualisierenden Kenntnissen sollen nun effektive Maßnahmen abgeleitet werden. Um zukünftig auf diesem Aktionsprogramm I aufbauen zu können, ist es wichtig, dass die Verwaltung systematisch mögliche Instrumente zur Förderung der Stadtbegrünung und der wassersensitiven Stadtentwicklung aufzeigt. Die Gründach-Liga ist ein gutes Instrument, um den Fortschritt der Stadtdurchgrünung in einem Wettbewerb sichtbar zu machen und zu fördern. Die Aufnahme in das städtische Förderprogramm kann hier finanzielle Anreize bieten. Entsiegelungen: können die notwendigen Flächen schaffen. Diese können bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen kostensensitiv umgesetzt werden. Die Fortführung der Begrünung städtischer Gebäude hat einen Vorbildcharakter. Gastronom*innen und Gewerbetreibende nutzen Außenflächen für Ihre Geschäfte und haben ein Interesse, sich an der Begrünung der Stadt zur Aufwertung des Raums zu beteiligen. Allerdings werden sie, durch gef. zusätzlich anfallende Sondernutzungsgebühren beschränkt. Hier sollte beispielsweise geprüft werden, ob eine Ermäßigung der Sondernutzungsgebühren möglich ist, und weitere Maßnahmen sollten zur Unterstützung angestoßen werden. Dazu zählt auch eine wohlwollende Beratung. Um der Erhitzung entgegenzuwirken, sind Fassadenbegrünungen sinnvoll und wichtig. Viele Städte haben das erkannt. und empfehlen sie als eine der Maßnahmen der „Grünen Architektur“. Positive Aspekte der Fassadenbegrünung sind die Verschattung der Fassaden, die Reflexion des Sonnenlichts und damit eine geminderte Aufheizung des Gebäudes sowie die Produktion frischer, kühler Luft durch das Verdunsten von Wasser über die Blätter der Pflanzen. Durch die Isolation der Fassade können Hausbesitzer*innen Kosten für Klimaanlage und Heizung sparen. Zudem binden die Pflanzen Luftschadstoffe: Stickstoffdioxid bis zu 40 Prozent, Schwefeldioxid, Ozon und Feinstaub sogar bis zu 60 Prozent. Der Regen wäscht die Schadstoffe später ab und sie werden durch das Substrat unter den Pflanzen aus dem Wasser gefiltert. Ein weiterer, die Lebensqualität in der Stadt erhöhender Aspekt ist die Reduktion der Lärmbelastung am Gebäude um bis zu 10 Dezibel. Viele der genannten Effekte treten nur mit einer vollflächigen Begrünung auf, es zählt also jeder Quadratmeter. Eine Festsetzung in Bebauungsplänen ist daher genauso wichtig wie das Schaffen von Anreizen über die Teilnahme an und die Ausrichtung von Wettbewerben. gez. Dr. Leandra Praetzel Hedwig Liekefedt Martin Grewer und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beschlussvorlage
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V/0483/2024
V/0483/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag A-R/0044/2023 - "Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel -
Aktionsprogramm Teil 1" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der
Ratsgruppe Volt
Beratungsfolge
18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss nimmt den Bericht zu dem gemeinsamen Antrag A-R/0044/2023 - Urbane Be-
pflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel - der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt zur Kenntnis.
2. Der Antrag A-R/0044/2023 - Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wasser-
sensibel – sowie Beschlusspunkt Nr. 4 der Vorlage V/0531/2020 sind mit der enthaltenen Auf-
stellung möglicher Instrumente für eine Stadtdurchgrünung aufgegriffen und erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung:
Anlass
Im gemeinsamen Antrag A-R/0044/2023 (s. Anlage 1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der
SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt im Rat der Stadt Münster – „Urbane Bepflanzung macht
Münster klimaresilient und wassersensibel – Aktionsprogramm Teil I“ - wird angeregt die bishe-
rigen Maßnahmen zur Klimaanpassung im Bestand aufgrund der Extremwetterereignisse als Folge
des zunehmenden Klimawandels zu beschleunigen und ambitionierter umzusetzen. „Dabei soll ein
Dezernat OB/Stabsstelle
Klima
29.01.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Muddemann
Telefon: 492-7157
MuddemannV@stadt-
muenster.de
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Fokus daraufgelegt werden, die Bevölkerung besser auf Hitzeperioden vorzubereiten und die Stadt
hydrologisch nach dem Konzept der Schwammstadt auszurichten“, so der Antrag.
Der Umbau der gebauten Stadt bedarf auch nach Einschätzung der Verwaltung besonderer Anstren-
gungen (s. dazu auch V/0329/2022). Die veränderten klimatischen Verhältnisse im Münsterland und
auch in Münster erfordern Anpassungen im öffentlichen R aum, an öffentlichen Gebäuden aber auch
von Gebäuden und Grundstücken von Privateigentümerinnen und -eigentümern. Die notwendigen
Änderungen betreffen Infrastruktur und Gebäude sowie den Erhalt und die Anpassung von grünen
Elementen (wie z.B. Straßenbäumen , Straßenbegleitgrün, Grünflächen, Gärten, Gehölze und Stau-
den), aber auch einen anderen Umgang mit dem Niederschlagswasser. Dies kann nur mit entspre-
chenden Personal- und Finanzressourcen gelingen.
Die Antworten und Informationen zum Antrag wurden durch die zuständigen Aufgabenbereiche, des
Amts für Immobilienmanagement, des Gesundheits- und Veterinäramts, des Stadtplanungsamts, des
Amts für Mobilität und Tiefbau, des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, sowie Münster
Marketing und der Stabsstelle Klima (Federführung) gegeben. Die Verwaltung unterstützt insgesamt
die Anregungen und Hinweise des Antrags, diese ergänzen einige der Maßnahmen des Handlungs-
konzeptes Klimaanpassung 2030. In 2025 beabsichtigt die Verwaltung die Fortschreibung des Hand-
lungskonzepts zur Klimaanpassung und wird die Inhalte entsprechend integrieren sowie ggf. Maß-
nahmen neu priorisieren.
Zu den Anregungen im Einzelnen:
Zu 1)
„Der Rat bekräftigt, dass fortan verstärkt städtebauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wel-
che die Stadt stärker vor Extremwetterereignissen schützt. Dabei soll ein Fokus daraufgelegt werden,
die Bevölkerung besser auf Hitzeperioden vorzubereiten und die Stadt hydrologisch nach dem Kon-
zept der Schwammstadt auszurichten. Ferner stellt der Rat fest, dass zu wirksamen Klimaanpas-
sungsmaßnahmen der Stadt zunehmend ambitionierte Maßnahmen im Bestand umgesetzt werden
müssen.“
Die Umsetzung der bereits erfolgreich in den Bebauungsplanprozess eingebrachten und systema-
tisch angewandten Prinzipien und Strategien zur Förderung der Stadtbegrünung und der wassersen-
siblen Stadtentwicklung ist inhaltlich im Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung verortet, der mit Vor-
lage V/0123/2023 den Gremien vorgestellt wurde. Der Leitfaden wird im Rahmen des Bauleitpla-
nungsprozesses sämtlichen Planungen zugrunde gelegt und von der Verwaltung systematisch ange-
wandt. Aktuell wird der Leitfaden zu einem interaktiven Planungstool „Klimagerechte Stadtentwicklung
Münster“ weiterentwickelt.
Das Konzept der Schwammstadt bzw. eine wasserbewusste Entwicklung wird bereits intensiv in die
Schritte der Bauleitplanung integriert. Die Förderung einer wasserbewussten Planung wird in den
städtebaulichen Entwürfen seitens der Fachverwaltung gefordert und stetig umgesetzt. Diese Anfor-
derungen beinhalten den Nachweis eines naturnahen Wasserhaushaltes und die städtebauliche In-
tegration von Schwammstadtelementen auf Basis eines Entwässerungskonzeptes. Dieser integrale
Ansatz wird bereits seit einigen Jahren seitens der Stadt Münster umgesetzt und wird stetig fachlich
und rechtlich angepasst. Gebautes Beispiel ist die wassersensible Ausgestaltung der Infrastrukturen
im Oxford-Quartier. Auf unterschiedlichen Ebenen der Gesetzgebung (EU, Land etc.) werden die Zie-
le der Klimaanpassung implementiert. Die Umsetzung bis hin in die Satzungen und technischen Re-
gelwerken bedarf jedoch noch Zeit. Bis zur Umsetzung werden seitens der Stadt alle bereits beste-
henden Möglichkeiten genutzt wasserbewusste Planungen umzusetzen. Ziel des Nachweises des
Wasserhaushaltes ist es, die Ressource Niederschlagswasser im Gebiet zu speichern, die Verduns-
tung zu erhöhen und der Bildung von Hitzeinseln durch zusätzliche Versiegelung entgegenzuwirken.
Des Weiteren werden im Zuge der städtebaulichen Konzepte Starkregenanalysen dur chgeführt, um
gesicherte Notwasserwege in der Bauleitplanung bzw. den Plangebieten auszuweisen.
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Auch im Bestand werden zahlreiche Aktivitäten unternommen, um die Quartiere und Stadtteile ge-
genüber Klimaänderungen robuster aufzustellen. So werden bei Nach verdichtungen Einleitungsbe-
schränkungen ausgesprochen, sodass das Niederschlagswasser auch auf privaten Flächen zurück-
gehalten wird. Gleiches gilt bei städtischen Nachverdichtungen (z.B. Schulerweiterungen etc.). Auch
hier wird von der Verwaltung der natur nahe Wasserhaushalt berechnet und den Planenden im Amt
für Immobilienmanagement oder dem Stadtplanungsamt als Zielgröße übermittelt. Aktuell wird in Zu-
sammenarbeit mit der Stabstelle Smart City das Projekt Smart Water umgesetzt. Ziel dieses Projek-
tes ist e s am Beispiel Mauritz Ost einen „digitalen Wasserzwilling“ mit den Wasserhaushaltsgrößen
Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung und Abfluss aufzubauen. Perspektivisch soll
dieses Modell zur Umweltbildung und zur Kommunikation mit Bewohner*innen dienen. Ziel ist, in Ko-
operation mit Schulen, Kitas und Anwohnenden das Thema Klimaanpassung und Wasser in das Be-
wusstsein zu rücken. Der digitale Zwilling soll die positiven Effekte von Entsiegelungen, Gründächern,
Fassadenbegrünungen etc. auf das Kleinkli ma bzw. deren Verdunstungsleistung und der hydrauli-
schen Belastung der Kanalisation anschaulich darstellen und so Anreize zur Umsetzung geben. Nach
dem Projekt soll dies auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden.
Parallel dazu wird in Zusammenarbeit m it dem Amt für Kommunikation ein Kommunikationskonzept
erarbeitet. Ausgehend von den entwässerungstechnischen Baumaßnahmen soll das Thema Wasser
im Bewusstsein der Anwohner gestärkt werden, um die Notwendigkeit von Baumaßnahmen und ggf.
auch großen Investitionen bewusst zu machen.
Zu 2)
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektion von zukünftigen Hitzeinseln fortzuschreiben und mög-
lichst detailliert zu gestalten. Daraus sollen stark hitzegefährdete Straßenzüge, Wohnblöcke und
Stadtviertel identifiziert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit dem Hitzeaktions-
plan geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung vorzunehmen.“
Mit der Erarbeitung der Stadtklimaanalyse (SKA) inklusive einer Planungshinweiskarte hat die Ver-
waltung im August 2023 die Fortschreibung der klimaökologischen Informationen für das Stadtgebiet
begonnen. Die Projektionen in die Zukunft sind ein bedeutender Inhalt des Auftrages. Ergebnisse
unter anderem in Form einer Planungshinweiskarte werden voraussichtlich im März 2025 vorliegen.
Die aktuell stark hitzegefährdeten Straßenzüge, Wohnblöcke und Stadtviertel werden identifiziert und
eine Vulnerabilitätsanalyse vorgenommen. Auf dieser Basis können in Verbindung mit dem Hitzeak-
tionsplan und weiteren Maßnahmenplanungen anderer Aufgabenbereiche, z.B. der Fachstelle Stadt-
bäume im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, geeignete Maßnahmenplanungen von
der Verwaltung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird zu den Ergebnissen der Klimaanalyse im
II Quartal 2025 in den politischen Gremien berichten.
Das Smart City Fokusprojekt „Stadt Temperatur“ (Vorher: Kleine Kiste, große Wirkung) liefert in
der ersten Realisierungsstufe mit seinen über 30 Messst andorten Temperaturdaten in Echtzeit mit
denen auch Vorhersagen für Altenheime und Kitas ermöglicht werden sollen. Der Aufbau und die
Inbetriebnahme des Messnetzes wurden im Oktober 2024 umgesetzt, zurzeit wird die Dateninfra-
struktur sowie die Online-Darstellung der Messungen vorbereitet. In einer weiteren Realisierungsstufe
soll Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden mit Hilfe einfacher Sensoren die Um-
weltdaten der über 30 Messstandorte zu ergänzen. Dazu wird aktuell ein Konzept erarbeitet, wie Bür-
gerinnen und Bürger einbezogen werden können.
Die Stadt Münster hat im Herbst 2023 einen umfassenden und nachhaltigen Beteiligungsprozess zur
zielgruppenspezifischen Entwicklung von zwölf Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention im Um-
gang mit Hitzeperioden durchgeführt und im Hitzeaktionsplan dokumentiert und damit die Basis für
eine Anpassung an die zunehmend auftretenden Hitzeereignisse gelegt. Es wurden die drei folgen-
den Zielgruppen identifiziert, für die zielgruppenspezifische Maßnahmen entwi ckelt wurden: Ältere
Menschen, Kinder und Schwangere sowie Menschen in besonderen Lebenslagen (Wohnungslose,
Menschen mit Behinderungen, chronischen physischen oder psychischen Erkrankungen, Menschen
mit einem geringen sozioökonomischen Status, sozial isolierte Menschen).
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All diese Maßnahmen zielen darauf ab, die besonders von Hitze betroffenen Bevölkerungsgruppen
sowie die allgemeine Bevölkerung in der Stadt Münster präventiv und reaktiv über die mit Hitze ver-
bundenen Risiken sowie Anpassungsmaßnahmen zu informieren (Risikokommunikation), den bei
Hitzeereignissen auftretenden gesundheitlichen Risiken bestmöglich entgegenzuwirken (Bewältigung
von Akutereignissen) und die Stadt insgesamt auf zunehmend häufiger und intensiver auftretende
Hitzeereignisse einzustellen (langfristige Anpassung).
Der Hitzeaktionsplan wurde im September 2024 veröffentlicht (siehe Anlage 2 zur Berichtsvorlage
V/0480/2024 Hitzeaktionsplan für Münster) und ist als dynamisches Instrument zu verstehen, das
kontinuierlich weiterentwickelt wird, um den sich wandelnden Bedürfnissen gerecht zu werden. Die
Ergebnisse der Stadtklimaanalyse sollen hier einfließen.
Zu 3)
„Die Verwaltung entwickelt zeitnah einen Vorschlag, wie analog zur Vorlage V/0531/2020 die Festset-
zung einer Quote von Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen realisiert werden kann und über-
nimmt diese nach Gremienbeschluss bei der Fortschreibung des Leitfadens zur klimagerechten Bau-
leitplanung.“
Ein wichtiges Handlungsfeld zur Klimaanpassung und auch zum Klimaschutz ist die Durchgrünung
der neuen Wohn - und Gewerbebereiche sowie sonstiger Baugebiete (Schulen, Hochschulbereiche
etc.). Aufgrund der angestrebten Dichteziele und der hohen Grundstückspreise sind die Baugrundstü-
cke inzwischen aber sehr klein und es werden in der Regel Mehrfamilienhäuser errichtet. Es gibt nur
noch wenige unbefestigte Flächen, die begrünt werden könnten. Große Gartengrundstücke, wie in
den Bestandsgebieten, stehen häufig nicht mehr zur Verfügung.
Es muss daher versucht werden, in dem neuen Wohngebiet öffentliches Grün (Straßenbäume, Grün-
anlagen) zu schaffen. Außerdem muss versucht werden, auf oder an den neuen Gebäuden Bepflan-
zungen zu realisieren. Eine große Anzahl klei nerer Begrünungen kann zu einer Verminderung der
thermischen Belastungen im Sommer (keine Wärmeinseln) und zu einer besseren Aufenthaltsqualität
beitragen. Die Dach - und Fassadenbegrünungen verbessern dabei vor allem die mikroklimatischen
Verhältnisse an den Gebäuden selbst, Fernwirkungen im weiteren Umfeld können sie nicht erzeugen.
Der Hauptausschuss hat am 10.02.2021 im Rahmen der Vorlage V/0531/2020 u. a. beschlossen, bei
neuen Bebauungsplänen in die Festsetzungen grundsätzlich eine Verpflichtung zur B egrünung von
flachen bzw. flachgeneigten Dächern aufzunehmen.
Auch die Wände von Gebäuden bieten einen Raum für zusätzliche Vegetation in den neuen Bauge-
bieten. In zahlreichen Bebauungsplänen sind inzwischen Festsetzungen zur Fassadenbegrünung
erfolgt. Hier zwei Festsetzungsbeispiele:
Zusammenhängende Außenwandflächen ohne Öffnungen ab einer Größe von 30m² sind zu 100%
und Außenwände von Parkhäusern sind zu mindestens 50% mit selbstklimmenden, rankenden
oder schlingenden Pflanzen zu begrünen. Dies gilt auch für Wandflächen, die nicht in einer Ebene
verlaufen. (B-Plan Nr. 611: Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy-Brandt-Weg).
Bei Errichtung von Neubauten ist je 30 m² tür-/fensterloser Fläche von Außenfassaden
mindestens eine Kletterpflanze (selbstklimmend, rankend oder schlingend, z. B. Efeu,
Kletterhortensie, Wilder Wein, Pfeifenwinde) als Begrünung zu pflanzen und dauerhaft
fachgerecht zu pflegen. Für nichtklimmende Pflanzen ist eine Rankhilfe vorzusehen. Je
Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche von mindestens 1 m² herzustellen. (B-Plan Nr. 404, 2.
Änderung: Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg)
Anders als bei der Begrünung von Dächern gibt es bei der Fassadenbegrünung aber mehr Aspekte,
die einer Verpflichtung über die Festsetzungen in einem Bebauun gsplan entgegenstehen können.
Daher sollte auf eine generelle Festsetzungspflicht verzichtet werden.
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Welche Vorteile hat die Begründung einer Fassade?
Eine begrünte Gebäudefassade kann sowohl für die Anpassung an die veränderten klimatischen Be-
dingungen als auch zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einen Beitrag leisten.
Eine begrünte Fassade hat u. a. folgende Vorteile:
Verbesserung der Wärmedämmung des Gebäudes durch Luftpolsterbildung
Schutz der Fassade vor starker Temperatur-, UV- und Schlagregenbeanspruchung
Feuchteproduktion durch Verdunstung (Kühleffekt im Sommer)
Schaffung eines Lebensraums für Vögel und Insekten
Die Begrünung von Fassaden erfolgt allerdings in der Regel nicht ausschließlich aus klimatischen und
bauphysikalischen Gründen, sondern auch aus stadtgestalterischen. So lassen sich Parkhäuser und
große Gewerbehallen durch Begrünungsmaßnahmen erheblich aufwerten. Gleichzeitig sind begrünte
Fassaden ein natürlicher Schutz gegen Graffiti und Schmierereien.
Kann in einem Bebauungsplan die Fassadenbegrünung verpflichtend vorgeschrieben wer-
den?
Klimaschutz und Klimaanpassung sind im Rahmen der Bauleitplanung wichtige Ziele (siehe § 1 Abs.
5 BauGB). Daher bietet das Baugesetzbuch zahlreiche Festsetzungsmöglichkeiten (vgl. § 9 Abs. 1
Nr. 25 a) und b) BauGB). Auch die Pflicht zur Begrünung einer Fassade kann daher grundsätzlich
festgesetzt werden. Bei der Festsetzung ist zu berücksichtigen, dass mit einer Fassadenbegrünung in
der Regel Mehrkosten für Bau und Unterhaltung verbunden sind. Auf der anderen Seite können ande-
re Kosten ggf. eingespart werden, z. B. für Beschattungsanlagen oder Klimaanlagen.
Der aktuelle Leitfaden klimagerechte Bauleitplanung Münster (s. V/0123/2023) sieht unter 5.6 „Klima-
angepasste Gestaltung von Fassaden und Flächen“ vor, dass das Verbot von Schottergärten und die
Begrünung der Dachflächen grundsätzlich festgesetzt werden muss (Kategorie verbindlich). Die Fas-
sadenbegrünung ist dort aktuell noch als „ambitionierte“ Maßnahmen beschrieben. Im Rahmen der
Überarbeitung des Leitfadens wird die Fassadenbegrünung zukünftig in die Kategorie „anzustreben“
aufgenommen. Die Festsetzung der Fassadenbegrünung wird danach immer geprüft. Nur wenn sach-
liche Gründe gegen die Verpflichtung sprechen, erfolgt keine Festsetzung.
Was spricht gegen eine generelle Festsetzung zur Fassadenbegrünung in allen Bebauungs-
plänen?
Anders als bei der Begrünung von Dächern gibt es bei der Fassadenbegrünung mehr Aspekte, die
einer Verpflichtung über die Festsetzungen in einem Bebauungsplan entgegenstehen können:
• Besonders bei Wohngebäuden ist aus Brandschutzgründen eine Fassadenbegrünung nicht oder
nur mit Einschränkungen zulässig. Auf der Basis der Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes „Brandschutz großflächig
begrünter Fassaden“ erarbeitet die Feuerwehr Münster aktuell hierzu einen Leitfaden.
• Die Wandflächen müssen für eine Begrünung geeignet sein. Ideal sind gr oße Flächen, in denen
es keine Fensteröffnungen gibt, wie beispielsweise Gewerbehallen oder Parkhäuser. Für solche
Objekte werden auch bereits in die Bebauungspläne entsprechende Festsetzungen aufgenom-
men (s. o.). Bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern g ibt es dagegen häufig keine großen
freien Wandflächen, die für eine Begrünung geeignet wären. Dort könnten Teile der Fassade oder
beispielsweise Nebengebäude mit geeigneten Pflanzen begrünt werden.
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Zu 4.)
„Die Verwaltung wird vom Rat beauftragt, in eine m Bericht mögliche Instrumente aufzuzeigen, wie
eine Stadtdurchgrünung auch im Bestand realisiert werden kann. Als Anregung soll die Gestaltungs-
satzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main genutzt werden.“
Der Bericht zu möglichen Instrumenten, wie eine Stadtdurchgrünung im Bestand auf öffentlichen und
vor allem auch auf privaten Flächen realisiert bzw. unterstützt werden kann, wird in der nachfolgen-
den tabellarischen Übersicht (Tab. 1) dargestellt.
Die Übersicht benennt vorhandene Instrumente (grün), in Teilbereichen angewandte Instrumente
(blau) und das mögliche Instrument der Freiflächensatzung (gelb). Dabei werden weitergehende Hin-
weise und Informationen aufgeführt, die mit dem Instrument verbunden sind bzw. sein können. Zu
unterscheiden ist ferner nach Maßnahmen im öffentlichen und privaten Raum.
Tab. 1 – Übersicht der möglichen Instrumente für eine Stadtdurchgrünung (Stand: 13.12.2024)
Instrument Beabsichtigte Wirkung Hinweise/Informationen
Bebauungspläne: Be-
schluss zur Begrünung
von Vorgärten und Flach-
dächern in Bebauungsplä-
nen
- Verbot von Schottergärten in neuen
Bebauungsplänen
- Begrünung von Flachdächern und
flach geneigten Dächern in neuen
Bebauungsplänen
- Vgl. Vorlage V/0531/2020
- gilt nur für Bereiche mit neuen
Bebauungsplänen
Bebauungspläne: - Festsetzungen zur Erhaltung und
Neubegrünung von privaten und öf-
fentlichen Grünflächen bzw. Be-
pflanzungen (vgl. § 9 Abs.1 BauGB
Nr. 15, 25 u.a.)
- Festsetzungen zur Begrünung
z.T. aufgrund des Alters nicht
mehr zeitgemäß
- gilt nur für die von Bebauungs-
plänen abgedeckten Bereiche
Bebauungspläne:
Leitfaden klimagerechte
Bauleitplanung
- Formulierung von Prüfkriterien,
Forderungen und Festsetzungen
zur Begrünung im Zuge der Pro-
zessschritte der Bauleitplanung
von der Flächenauswahl über die
städtebauliche und freiraumplane-
rische Konfiguration bis hin zu pla-
nungsrechtlichen Festsetzungen
bzw. vertraglichen Regelungen.
- Die Kriterien sind auch bei
Bauleitplanungen, die sich in-
nerhalb des bestehenden
Siedlungsbestandes bewegen,
anzuwenden und in diesem
Sinne bestandsorientiert
Baumschutzsatzung - Erhalt und Schutz des bestehen-
den (Alt-)Baumbestandes
- Ersatzpflanzung bei genehmigter
Fällung auf Grundstücken
- Einsatz von Ersatzgeld für Pflan-
zungen im öffentlichen Raum
- Vorrangig bestandssichernd
Pflanzmaßnahmen im öf-
fentlichen Raum
- Ergänzung/Wiederherstellung des
städtischen Grünbestandes (z.B.
durch Baumanpflanzungen an
Straßen)
- Begrenzung der Potenziale
durch umfassendes Leitungs-
/Versorgungsnetz
- Bereitstellung erforderlicher
personeller und finanzieller
Ressourcen (z.T. Refinanzie-
rung aus Ersatzgeldern der
Baumschutzsatzung möglich)
- Prioritäre Sicherung des vor-
handenen Bestandes
Straßen-, Anlagen- und
Aaseeordnung
- Besonderer Schutz von Bäumen,
Sträuchern und Vegetationsbe-
ständen in öffentlichen Straßen
und Anlagen
- Bestandssichernde Satzung
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V/0483/2024
Förderprogramm für Be-
grünungsmaßnahmen auf
privaten Grundstücken
- Dachbegrünung
- Ggf. Ergänzung durch Schaffung
von freiwilligen Anreizen zur Be-
grünung, Entsiegelung, Baum-
pflanzung, Fassadenbegrünung
etc.
- Begrenzung der Maßnahmen
durch eingeschränkt zur Ver-
fügung stehende finanzielle
Mittel
- Begrenzte Steuerbarkeit
Grünsatzung - Konkretisierung der allgemeinen
Anforderungen gemäß Landesbau-
ordnung, z.B.:
• generelle Vorlage eines Freiflä-
chengestaltungsplans
• Konkrete Vorgaben zu Art und
Umfang von Anpflanzungen auf
Grundstücken
• Vorgabe zur Durchführung von
Baumanpflanzungen auf
Grundstücken sowie auf Stell-
platzanlagen
• Vorgaben zur erforderlichen
Substratstärke bei der Über-
deckung /Begrünung von Tiefga-
ragen
• Vorgaben zu klimaangepassten
Materialien
• Vorgaben zur Einfriedung von
Grundstücken
• Vorgaben zur Dach- und Fassa-
denbegrünung
- Problem: Bereitstellung der
erforderlichen personellen
Ressourcen
- Dauerhafte Überprüfung der
Pflanzungen auf sachgemäße
Pflege erforderlich.
- Beispiele NRW: Aachen, Le-
verkusen (Entwurf)
- Sonstige Beispiele:
Gestaltungssatzung Freiraum
und Klima Frankfurt am Main,
Freiflächengestaltungssatzung
München, Begrünungssatzung
Leipzig
Grünordnerische Stan-
dards für neue Baugebiete
- Festlegung von (Mindest-) Stan-
dards zur Vorhaltung und Qualifi-
zierung von Grünflächen
- Richtwerte zu öffentlichen
Spielflächen in der Grünord-
nung Münster enthalten. Wei-
tere Richtwerte sind in anderen
Städten in Gebrauch.
Qualifizierter Freiflächen-
gestaltungsplan
- Darstellung der beabsichtigten Be-
grünung eines Grundstückes im
Zuge von Bauvorhaben als Grund-
lage für eine Baugenehmigung.
(wird nach Bedarf eingefordert)
- Bislang rechtlich keine ver-
pflichtende Einführung in NRW
- Vgl. Broschüre des Bund deut-
scher Landschaftsarchitekten
(BDLA) – Der qualifizierte Frei-
flächengestaltungsplan. Fach-
liche Handreichung für Pla-
nende und Bauende sowie
Empfehlung für Städte und
Gemeinden
Die Klärung der Frage, ob es vor dem Hintergrund des damit verbundenen Kontroll- und Vollzugsauf-
wandes sinnvoll und notwendig ist, auch in Münster eine Freiflächensatzung zu erlassen, müsste ab-
schließend unter Einbeziehung aller betroffenen Ämter erfolgen. Hierbei sollten auch die Erfahrungen
der Städte mit solchen Satzungen berücksichtigt werden.
Zu 5)
„Um die Entwicklung urbanen Grüns zu beschleunigen, beauftragt der Rat die Verwaltung zu folgen-
den vordringlich zu realisierenden ad-hoc-Maßnahmen:“
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a. „Schnellstmögliche Teilnahme an der Gründach-Bundesliga und Prüfung der Teilnahme oder Aus-
richtung von Wettbewerbe, welche die Anlage von Gründächern beschleunigen. Hierzu ist das be-
stehende städtische Gründachkataster ggf. sinnvoll durch technische Maßnahmen oder künstliche
Intelligenz zu erweitern.“
In 2023 hat die Stadtverwaltung zum ersten Mal den inhaltlichen Rahmen zum Förderprogramm Kli-
mafreundliche Wohngebäude im Baustein Gründachförderung an den Bundesverband Gebäudegrün
e.V. (BuGG) übermittelt. In 2024 wurden die Angaben aktualisiert und vervollständigt, so dass im ak-
tuellen Marktreport des Bundesverbandes (Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG), 12/2024,
Berlin) die Stadt Münster in der Gründachbundesliga aufgeführt wird. Die Stadt Münster belegt in dem
„Ranking“ „BuGG-Gründach-Bundesliga 2024“; sortiert nach Quadratmeterzahl begrünter Dachfläche
ohne Tiefgaragenbegrünung. den 11.ten Platz von 21 teilnehmenden Städten. W ird die Summe der
ermittelten Dachbegrünungsflächen je Stadt zur jeweiligen Einwohnerzahl (EW) in Relation gesetzt ,
ergibt sich die Gründach -Quadratmeterzahl pro Einwohner („Gründach-Index“). Im Durchschnitt der
21 Städte liegt dieser „Gründach-Index“ bei 1,1 m²/EW. Münster liegt mit 0,7 m² Gründach je Einwoh-
ner unter dem genannten Durchschnitt. Da sich sowohl die Methoden als auch der Zeitpunkt der Be-
standserfassung teilweise unterscheiden, sind die Werte der Städte nur bedingt vergleichbar.
Die Verwaltung wird in 2025 prüfen, ob und wie das bestehende Gründachkataster, ggf. in Verbin-
dung mit Wettbewerben oder auch durch technische Maßnahmen oder künstliche Intelligenz, erwei-
tert werden kann, mit dem Ziel, die Zahl der Gründächer im Stadtgebiet zu erhöhen.
b. „Aufnahme der Fassadenbegrünung in die Förderrichtlinien des Förderprogramms „klimafreundli-
che Wohngebäude“ der Stadt.“
Die Verwaltung prüft di e Erweiterung der Förderrichtlinie für „klimafreundliche Wohngebäude“ der
Stadt um den Baustein Fassaden und Innenhofbegrünung. Vorbereitende Arbeiten für notwendige
Änderungen der Förderrichtlinie sind für das Jahr 2025 geplant.
c. „Prüfung und Realisierung von Entsiegelungsmaßnahmen und Schwammstadtelementen bei lau-
fenden Baumaßnahmen“
Für die Prüfung und Realisierung von Entsiegelungsmaßnahmen und Schwammstadtelementen hat
die Verwaltung bereits die erste Grundlage in Form einer Versiegelungskarte im besiedelten Bereich
für den an die Kanalisation angeschlossenen Stadtraum erarbeitet. Die Entsiegelungspotenzialkarte
für die Stadt Münster w urde in Kooperation mit der Universität Münster im Zuge einer Masterarbeit
erstellt. Ziel dieser Arbeit ist es durch georeferenzierte Verschneidung von Grundlagendaten Potenzi-
ale zur Entsiegelung im Stadtgebiet zu ermitteln. Restriktionen, die sich durch zwingende Flächennut-
zungen (z.B. Anforderungen der Feuerwehr o.ä.) ergeben, sind in der Arbeit nicht abgebildet worden,
so dass die Ergebnisse nicht 1:1 in konkrete Maßnahmenplanungen übertragbar sind. Die Ergebnisse
stellen jedoch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse dar, die als eine von vielen verschiedenen
Grundlagendaten in zukünftige Planungen einfließen werden. Die Ergebnisse der Masterarbeit sollen
ebenso wie beispielsweise die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse als Grundlage für weitere Maßnah-
men dienen um z.B. die Ansätze von Blue Green Streets an besonders hitzebelasteten Orten umzu-
setzen. Des Weiteren bietet d iese Verschneidung die Basis zur Erstprüfung der technischen Mach-
barkeit, sowie erster wasser- und bodenrechtlicher Antrags- und Genehmigungsanforderungen.
Bereits zum aktuellen Zeitpunkt findet bei bautechnischen Maßnahmen eine Prüfung zum Entsiege-
lungspotenzial, auf ergänzende Baumstandorte und erfolgte Berücksichtigung der FGSV Empfehlung
E-Klima 2022 („Empfehlung zur Anwendung und Weiterentwicklung von Veröffentlichungen der For-
schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klima-
schutzzielen“) statt. Zusätzlich können hier als Beispiel auch Systemtrennungen (Mischsystem zu
Trennsystem) zur Abkopplung von Niederschlagswasser und die Vergrößerung von Baumscheiben
im Bestand bei Straßenbaumaßnahmen genannt werden. B ei den ersten Maßnahmen werden zu-
sätzlich in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Baumrigolen
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bzw. Retentionsbeete mit Baumstandorten entwickelt, welche das Niederschlagswasser der angren-
zenden Dachflächen aufnehmen und den Bäumen in Dürreperioden zur Verfügung stellen.
Im Baugebiet Oxford-Quartier (B-Plan 579) wurde die Entwässerung sämtlicher Flächen so geplant,
dass der RW -Abfluss in den Gievenbach dem natürlichen, unbebauten Gelände entspricht. Dieses
wird z.B. durch Dac hbegrünungen, Retentionsdächer und wasserspeichernde Raingardens erreicht.
Die Ableitung der verbleibenden Grundstücksniederschläge (hier: 3l/s*ha) erfolgt durch oberflächen-
nahe Entwässerungsmulden in den Grünanlagen sowie Kastenrinnen im Straßenraum.
Im York-Quartier sehen die Festsetzungen des B -Plan 582 eine Versickerung der Niederschläge auf
den Baugrundstücken vor. Eine Ableitung ist auf max. 5l/s*ha begrenzt. Entsprechend sind auch hier
bauliche und planerische Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen bei den einzelnen Bauanträgen
zu berücksichtigen.
d. „Fortsetzung und Erweiterung von Fassadenbegrünung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an
städtischen Gebäuden.“
Das Thema Fassadenbegrünung wird im Amt für Immobilienmanagement bereits proaktiv verfolgt und
kommt in folgenden aktuellen Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsprojekten zum Einsatz:
• Neubau Kita Hobbeltstr., ca. 145 m² begrünte Fassade
• Neubau Kita Langebusch, ca. 60 m² begrünte Fassade
• Neubau Kita am Bielenfeld, voraussichtlich 90 m² begrünte Fassade
• Erweiterung Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, ca. 750 m² begrünte Fassade
• Sanierung Sporthalle Primusschule Berg Fidel, ca. 100 m² begrünte Fassade
In allen Fällen handelt es sich um bodengebundene Begrünung, die an Rankgittern wächst. Bei den
Neubau- und Erweiterungsprojekten sind diese wiederum an Flucht und Rettungsbalkonen montiert
und dienen gleichzeitig der Verschattung des Gebäudes. Vorteil der Bodenbindung ist der Verzicht
auf zusätzliche Bewässerungssysteme.
Die Pflanzen werden ausgesucht nach Sonnen - und Schattenpflanzen (z.B. Hopfen im Norden, un-
terschiedliche Clematis-Sorten im Süden). Sie dürfen nicht gehölzbildend sein und werden jährlich
zurückgeschnitten, womit die Brandlast minimiert wird. Als zusätzliche Effekte werden durch den
Rückschnitt hellere Räume und eine solare Wärmegewinnung während der Wintermonate erwartet.
Mit der Kita Langebusch wird im Januar 2025 das erste städtische Gebäude mit einer Fassadenbe-
grünung fertiggestellt.
Aus Sicht des Gebäudemanagements ist es sinnvoll, mindestens zwei Vegetationsperioden zu durch-
laufen, um erste Erfahrungswerte sammeln und evaluieren zu können. Insbesondere zur Pflege und
Wartung der Fassadenbegrünung fehlen diese derzeit noch. Durch diese Erfahrungswerte lassen sich
dann entsprechende Empfehlung en zur Planung und Pflege von Fassadenbegrünungen ableiten.
Gerne wird die Verwaltung zu dem Zeitpunkt dazu berichten.
Auf dieser Grundlage sind im folgenden Schritt die Implementierung genereller Prüfkriterien für die
Umsetzung bei Neu - und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen, ähnlich wie bei der Dachbegrü-
nung, in die Gebäudeleitlinien vorstellbar.
Unabhängig davon wird das Thema Fassadenbegrünung auch bei anderen sich dazu anbietenden
Bauvorhaben weiter mitgedacht.
e. „Schaffung von Anreizen für Gastronomen und Gewerbetreibende, sich an der Stadtbegrünung zu
beteiligen. Hierbei sollen die Zusammenarbeit mit Münster Marketing und dem Zentrenmanage-
ment gesucht werden und die Maßnahmen ggf. mit INSEK-Maßnahmen verschnitten werden.“
Um privates Engagement in Bezug auf mehr Grün in der Innenstadt zu unterstützen, werden Kriterien
für die Anwendbarkeit entwickelt, um bspw. mobiles Grün an ausgewählten Standorten zu ermögli-
chen. Die Kriterien werden in enger Abstimmung mit Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für G rünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit und der Stadtgestaltung im Stadtplanungsamt erstellt und in das
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Gesamtkonzept Außengastronomie und Gestaltung eingebunden. Dabei wird u. a. geprüft, ob an fa-
vorisierten Standorten auch dauerhaft Grün gepflanzt werden k önnte und welche Arten von Begrü-
nung standortgerecht sind. Die Initiative starke Innenstadt e.V. (ISI) hat bereits angeboten, für be-
stimmte Straßenräume Pflanzenpaten bzw. Finanziers für Grünelemente anzuwerben.
gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlage:
Anlage 1 - Antrag an den Rat Nr. A-R/0044/2023
Anlage A
1944 Zeichen
Anlage A zur V/0483/2024 Kurzüberblick Die Vorlage beantwortet den gemeinsamen Antrag A-R/0044/2023 - Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel - der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD- Fraktion und der Ratsgruppe Volt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet, die Herausforderungen des Klimawandels in der Stadt anzunehmen und mit der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes aktiv entgegenzutreten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß Beschlussvorlage V/0799/2019 inkl. V/0799/2019/E1 soll das Handlungskonzept Klima- anpassung 2030 der Stadt Münster umgesetzt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In 2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Münster die Grundlagen für die zukünftige Klimaanpassungsstrategie der Stadt zur Kennt- nis genommen und damit auch die städtischen Zielsetzungen für eine resiliente Stadt bekräftigt. Klimaschutz und Klimaanpassung wirken als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Bereiche und haben daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Gustav-Stresemann-Weg
- Albersloher Weg
- Willy-Brandt-Weg
- Loddenheide
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0483/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.12.2024
- Erstellt
- 06.08.2024 15:52