1054/2022
Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif
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Anlage 3 Kosten Fahrpreis
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Anlage 3
Kosten Ø Jahr* 2020/2021 2021/2022
Verän-
derung in
Prozent
Fixe Kosten /Euro (netto ohne MwSt./Ust.):
Fahrzeug (u.a.Versicherung, TÜV, Zinsen, Eichamt) 7.748,75 8.314,41 7,3%
Abschreibung Taxi / 5 Jahre) 7.050,00 7.564,65 7,3%
Allg. Verwaltung (u.a. Beiträge, Steuerberater,Büro) 8.632,00 9.262,14 7,3%
Variable Kosten (netto ohne MwSt./Ust.):
Diesel (1,85 €), Reparatur, Inspektion, Reifen ect. 8.537,10 11.870,93 39,1%
2021 = 10,54 € ML / 2022(12 Euro) = 13,18 € ML 38.485,65 48.107,06 25,0%
Gesamt Selbstkosten 70.453,50 85.119,19 20,8%
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Unternehmerlohn (8% der Selbstkosten/Jahr) 5.636,28 6.809,54 20,8%
Kosten Gesamt 76.089,78 91.928,73 20,8%
Leistungsdaten:
Gesamt Kilometer 55.000 55.000 0,0%
davon besetzt Kilometer (50 %) 27.500 27.500 0,0%
Kosten pro Kilometer besetzt/ Euro 2,77 3,34 20,6%
Durchschnittsstrecke in Km 7 7
Fahrpreis/Durchschnittsstrecke Netto/ Euro 19,39 23,38 20,6%
Zuzügl. ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Prozent 7 7
Fahrpreis/Durchschnittsstrecke (mit MwSt) 20,75 25,02 20,6%
Kosten- und Fahrpreisentwicklung
Fahrerkosten (Mindestlohn incl. anteiliger Zuschläge Nacht-Sonn-Feiertag)*:
*Alle Angaben netto in Euro. Durchschnittliche Jahreskosten/Leistungsdaten für ein repräsentatives Taxiunternehmen mit einem
Fahrzeug das im 1 Schicht Betrieb unter Zugrundelegung des Mindestlohns von 12 € + anteilige Zuschläge Nacht,So, Fei / + 25 %
LNK/ 48 Std. je Woche /52 Wochen/ PK Faktor x1,17 (für Ausfall,Urlaub) eingesetzt wird. Inflationsrate Stand März 2022 7,3 %
;Quellen: Taxigutachter Linne und Krause, BZP Geschäftsbericht 2018/2019 IHK , Fachvereinigung Personenverkehr NRW,Taxi
RufKöln, Presse, Internet
Anlage 7 Stellungnahme zur Ratssitzung 20.06.2022
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Anlage 7: Stellungnahme zur Ratssitzung am 20.06.2022 In der Sitzung vom 10.05.2022 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe / Internationales über die Vorlage 1054/2022 (Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif) beraten. Aufgrund einiger Nachfragen wurde die Verwaltung gebeten, diese zur Ratssitzung am 20.06.2022 schriftlich zu beantworten. Die Beschlussvorlage wurde ohne Votum in die weitere Beratung verwiesen. Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Fragen der Ausschussmitglieder aus der Sitzung vom 10.05.2022 Stellung: RM Richter hat folgende Fragen: 1) Wie sei die Entwicklung der Taxikonzessionen im Jahre 2019- 2023? Die Anzahl der Taxikonzessionen hat sich von 2019 bis heute von 1184 Taxen auf 1166 Taxen reduziert. 2) Wie viele reale Arbeitnehmer *innen würden in der Taxibranche derzeit arbeiten? Der Verwaltung liegen dazu keine Daten vor, da die Übermittlung von Angaben über Arbeitnehmer nicht Bestandteil der Konzessionsvergabe ist. Aktuell gibt es 538 Einzelunternehmer, die erfahrungsgemäß selbst fahren. 3) Wie habe sich in den letzten Jahren die Konkurrenz entwickelt? Konkurrenz zum Taxigewerbe ist in erster Linie das Mietwagengewerbe. Die Anzahl von konzessionierten Mietwagen hat sich in der Zeit von 2019 bis heute von 658 auf 697 erhöht. 4) Wie hoch sei der Anteil der E-Taxis? (Nur wenn es dazu bereits eine Datenlage gebe). Der Verwaltung liegen hierzu keine Informationen vor, da die Übermittelung der Antriebsart der Fahrzeuge nicht Bestandteil der Konzessionsvergabe ist. Gesichert ist, dass im Rahmen des Forschungsprojektes TALAKO (vgl. 1598/2021: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=101184) aktuell 5 Elektrotaxis im Stadtgebiet unterwegs sind. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge des Herstellers LEVC mit einer elektrischen Reichweite von 130 km; auf unabsehbar längeren Fahrten schaltet sich ein seriell gekoppelter Benzinmotor als Range Extender dazu. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr. 3428/2017, Maßnahmen-Nr. 28) beschlossen, die „Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge“ voranzutreiben. „Durch Fördermaßnahmen soll der Taxiflotte der Umstieg auf Elektrofahrzeuge erleichtert werden. Hierzu können Kaufprämien und / oder Eco-Taxi- Zertifikate genutzt werden.“ Des Weiteren sieht auch der Green City Masterplan vor, dass „kurz- bis mittelfristig […] ein Viertel der Kölner Taxiflotte (300 Fahrzeuge) auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden [soll]“ (vgl. Vorlagen-Nr. 2637/2018, Maßnahmen-Nr. M4.3).“ 5) Wie viele Neukonzessionen habe es im Jahr 2022 gegeben? In 2022 wurde keine neue Konzession vergeben. RM Tokyürek hat darüber hinaus folgende Fragen / Anregungen: 1) Hat die Fachgewerkschaft Verdi eine Stellungnahme abgegeben? Die Fachgewerkschaft Verdi wurde angehört, hat aber auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. 2) Haben andere Städte ebenfalls die Tarife angepasst und kann das dargestellt werden? Die Stadt Hamburg hat im April 2022 einen neuen Tarif zum 01.06.2022 beschlossen. Dieser sieht bei einer Durchschnittsstrecke von 7 km einen Fahrpreis von 25,70 Euro vor und liegt damit um 50 Cent höher als der Kölner Tarif. Der Münchener Stadtrat hat am 18.05.2022 eine Tarifanpassung zum 01.06.2022 beschlossen. Dieser liegt bei einer Durchschnittsstrecke von 7 km mit 24,00 Euro unter dem Kölner Tarif. In mehreren Städten und Kreise sind die Tarifanpassungen noch nicht abgeschlossen.
Anlage 2 Synopse 2021-2022
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Synopse RVO 2021/2022 Anlage 2 Fassung vom 01.09.2021 Fassung ab 01.09.2022 Bemerkung § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: § 2 Beförderungstarif (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: Keine Änderung 1. Grundpreis 4,00 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 47,62 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 1. Grundpreis 4,90 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 38,46 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). Erhöhung Anpassung 2. Kilometerpreise 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,10 € (Schaltung nach 47,62 m = 0,10 EUR). 2.1 Stufe 1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,60 € (Schaltung nach 38,46 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 1,90 € (Schaltung nach je 52,63 m = 0,10 EUR). 2.2 Stufe 2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke) Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,20 € (Schaltung nach je 45,45 m = 0,10 EUR). Erhöhung Anpassung 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 EUR). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. Keine Änderung 4. Erhöhter Grundpreis /Zuschlag 4.1 Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 €. Keine Änderung
Anlage 6 Vergleich Taxitarif Großstädte
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Stadt Gültig seit Grund tarif Wartezeit Zuschläge1 Fahrpreis2 INDEX Jahr EUR ab km Tarif ab km Tarif ab km Tarif Euro/Std.* Euro Euro % Köln Aktuell 2021 4,00 > 0 2,10 € > 7 1,90 € 30,00 G 6,00 20,70 € 100 Dortmund 2019 4,00 > 0 2,25 € > 1 1,75 € 30,00 G u. K 5,50 18,70 € 90 Frankfurt/Main 2015 3,50 > 0 2,00 € > 15 1,75 € 33,00 G 7,00-10,00 19,70 € 95 München 2021 4,70 > 0 2,00 € 30,00 G 7,00/K5,00 20,70 € 100 Stuttgart 2021 3,50 > 0 2,50 € > 4 2,00 € 33,00 G 7,00 21,70 € 104 Berlin 2019 3,90 > 0 2,30 € > 7 1,65 € 33,00 G 5,00 22,20 € 107 Düsseldorf 2018 4,50 > 0 2,20 € 35,00 G 7,00 22,20 € 107 Hannover 2021 3,90 > 0 2,30 € 33,00 G 4,00 22,70 € 109 Hamburg 2017 4,20 > 0 2,50 € > 4 2,30 € >9 1,60 € 30,00 G 6,00 23,10 € 111 Köln neu 2022 4,90 > 0 2,60 € >7 2,20 € 30,00 G 6,00 25,10 € 121 In Dortmund, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und München wurden Tarifanträge angekündigt bzw. bereits gestellt. Vergleich Taxitarife Köln / Großstädte (Grundtarif + 7 Km + 4 min. Wartezeit) Ergebnis Kilometerpreis in Euro / Km- Stufen Anm. 1) Abkürzungen für Zuschläge: G= Großraumtaxi (Maximalbelegung); K =Kreditkartenabrechnung Anm. 2) Fahrpreis 7 km + 4 Minuten Wartezeit Tagtarife bzw.Einheitstarife gerundet
Anlage 1 Änderungs VO Tarif 2022
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Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- Anlage 1 7. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen - Kölner Taxitarif - vom _____________ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 21.06.2022 aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8.8.1990 (BGBl. I S. 1690) und des § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015 S. 504), jeweils in der bei Erlass dieser Verordnung geltenden Fassung, diese Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif erlassen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen - Kölner Taxitarif – vom 11.07.2005 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 20.07.2005, Seite 417 ff.), zuletzt geändert mit der 6. Änderungs- verordnung vom 16.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 30.06.2021, Seite 198 ff.), wird wie folgt geändert: Änderung zum 01.09.2022 1. § 2 Abs. 3 des Kölner Taxitarifs wird neu gefasst: (3) Die Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundpreis 4,90 € (Im Grundpreis ist eine erste Wegstrecke bis 38,46 m bzw. eine erste Wartezeit bis 12,00 Sekunden enthalten). 2. Kilometerpreise 2.1 Stufe-1 (bis 7 km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,60 € (Schaltung nach 38,46 m = 0,10 €). 2.2 Stufe-2 (ab dem 8. km gefahrene Wegstrecke): Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes beträgt je Kilometer 2,20 € (Schaltung nach 45,45 m = 0,10 €). Beschlussvorlage Rechtsverordnung Kölner Taxitarif Rechtsverordnung -Kölner Taxitarif- 3. Wartezeitpreis je Minute 0,50 € (Schaltung je 12,00 Sekunden = 0,10 €). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Der Taxifahrer/Die Taxifahrerin ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten zu warten. 4. Erhöhter Grundpreis Fahrten mit Großraumtaxen (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Laderaum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können). Bei Bestellung von Großraumtaxen oder bei der Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen erhöht sich der Grundpreis um 6,00 € 2. Die Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 des Kölner Taxitarifs (Tarifauszug) wird durch die als Anlage 1 zu dieser Änderungsverordnung beigefügte Fassung ersetzt. Artikel 2 In-Kraft-Treten/ Übergangsregelung (1) Diese Änderungsverordnung tritt vier Wochen nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. (2) Ist ein Fahrpreisanzeiger bei In-Kraft-Treten dieser Änderungsverordnung noch nicht auf die neuen Beförderungsentgelte umgestellt, sind bis zur Umstellung des Fahrpreisanzeigers § 2 Abs. 3 (Beförderungsentgelte) und die Anlage 1 zu § 5 Abs.2 des bis dahin gültigen Kölner Taxitarifs weiter anzuwenden, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Wochen nach In-Kraft-Treten dieser Änderungsverordnung gemäß Absatz 1. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin
Anlage 4_5 Fahrpreisbeispiele
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Anlage 4
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif
+ bis 7 km 4,00 € 2,10 € 0,10 € 47,62 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
ab 8. km 1,90 € 0,10 € 52,63 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
T A X I
Preisstufe Grundpreis Km-Preis Wartezeit
Grundtarif
+ bis 7 km 4,90 € 2,60 € 0,10 € 38,46 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
ab 8. km 2,20 € 0,10 € 45,45 m 0,50 € 0,10 € 12,00 Sek.
T a x i t a r i f / 2021
Schaltwert/ je m. Schaltwert/ je Sek
T a x i t a r i f / 2022
Schaltwert/ je m. Schaltwert/ je Sek.
Anlage 5
2021 Strecke Wartezeit Grundtarif Km- Preis Wartepreis Fahrpreis
2 km 1,5 Min 4,00 € 4,20 € 0,80 € 9,00 €
4 km 2,5 Min 4,00 € 8,40 € 1,30 € 13,70 €
7 km 4,0 Min 4,00 € 14,70 € 2,00 € 20,70 €
10 km 6,0 Min 4,00 € 20,40 € 3,00 € 27,40 €
20 km 10,0 Min 4,00 € 39,40 € 5,00 € 48,40 €
2022 Strecke Wartezeit Grundtarif Km-Preis Wartepreis Fahrpreis
Differenz
2021-2022
€
Differenz
2021-2022
%
2 km 1,5 Min 4,90 € 5,20 € 0,80 € 10,90 € 1,90 € 21,1%
4 km 2,5 Min 4,90 € 10,40 € 1,30 € 16,60 € 2,90 € 21,2%
7 km 4,0 Min 4,90 € 18,20 € 2,00 € 25,10 € 4,40 € 21,3%
10 km 6 Min 4,90 € 24,80 € 3,00 € 32,70 € 5,30 € 19,3%
20 km 10 Min 4,90 € 46,80 € 5,00 € 56,70 € 8,30 € 17,1%
2021 20,70 €
2022(12€) 25,10 €Durchschnittlicher Fahrpreis TARIFERHÖHUNG
21,3 %
Vergleichsstrecken inklusive Wartezeiten 2021/2022
Anlage Tarifaufkleber 2022 zu § 5 Abs.2
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Beschlussvorlage
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif
Anlage 1 zu
§ 5 Abs. 2 RVO
-Kölner Taxitarif- ab 01.09.2022
K Ö L N E R T A X I T A R I F
Der vollständige Taxitarif wird in diesem Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Grundpreis 4,90 EUR Basic charge 4,90 EUR
Stufe-1 (bis 7 km) Fare-1 (till 7 km)
pro km 2,60 EUR per km 2,60 EUR
Stufe-2 (ab dem 8. km) Fare-2 (from 8 km on)
pro km 2,20 EUR per km 2,20 EUR
Wartezeit (pro Minute) 0,50 EUR Waiting time (per minute) 0,50 EUR
Bestellen eines Großraumtaxis oder Befördern Order a taxi-van by phone or transport of more
von mehr als 4 Personen (Zuschlag) 6,00 EUR than 4 passengers (Additional Charge) 6,00 EUR
Pflichtfahrgebiet: Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis,
Rheinisch-Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann
des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis
ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.
Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets.
Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.
Breite des Tarifauszugs: 155 mm Farbe der Schrift: schwarz
Höhe des Tarifauszugs: 95 mm Farbe des Untergrundes: gelb
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Taxitarif in der Fassung vom .2022
Rechtsverordnung
Kölner Taxitarif
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/1 322-1 Vorlagen-Nummer 1054/2022 Freigabedatum 14.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für die in der Stadt Köln zugelassenen Taxis -Kölner Taxitarif- gemäß Anlage 1. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.05.2022 Rat 20.06.2022 2 Begründung Mit der Beschlussvorlage sollen die Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr in Köln neu festgesetzt werden. Der aktuelle Taxitarif wurde am 06.05.2021 (Vorlage 0539/2021) durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist seit dem 01.09.2021 gültig. Zum 01.09.2022 sollte aufgrund der Mindest- lohnerhöhungen zum 01.01.2022 i.H.v. 9,82 € und 01.07.2022 i.H.v. 10,45 € eine weitere Tarifanpas- sung in Höhe von 4,3% erfolgen. Diese sah vor, dass der Grundpreis von 4 € auf 4,20 € ansteigt. Die km-Preise sollten bis 7 km von 2,10 € auf 2,20 € und ab 8 km von 1,90 € auf 2 € angehoben werden. Die Kölner Taxi Vermittlung GmbH & Co-KG „Taxi 17“ hat am 10.03.2022 eine angepasste Erhöhung des Taxitarifs beantragt und diesen im Wesentlichen mit steigenden Kosten, insbesondere der am 23.02.2022 vom Bundeskabinett beschlossenen weiteren Erhöhungen des Mindestlohnes auf 12 € zum 01.10.2022, begründet (siehe unten). Die Taxiruf Köln e.G. hat sich ebenfalls für eine Tariferhöhung ausgesprochen. Bei einer Mitgliederbe- fragung haben sich ca. 73% der Mitglieder für eine zusätzliche Erhöhung ausgesprochen. Die Taxitarife werden von der Stadt Köln als Genehmigungsbehörde durch Rechtsverordnung ver- bindlich festgelegt. Nach § 39 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist zu überprüfen, ob der Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmungen noch an- gemessen ist. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die Umsätze in der Taxibranche weiterhin massiv ein- gebrochen. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleistet, bat das Eichamt Köln darum, den neuen Tarif ebenfalls zum 01.09.2022 umzusetzen. Die Verwaltung schlägt nach differenzierter Überprüfung und Bewertung des Erhöhungsantrags vor, den Tarif zum 01.09.2022 entsprechend dem Antrag des Kölner Taxigewerbes anzupassen: Tarifanpassung zum 01.09.2022 Tarifstufen Tarif 2021 Anträge Taxi- Gewerbe + % Vorschlag Verwaltung + % Grundpreis 4,00 € 4,90 € 22,5% 4,90 € 22,5% Km Preis bis 7 km 2,10 € 2,60 € 23,81% 2,60 € 23,81% Km Preis ab 8 km 1,90 € 2,40 € bzw. 2,20 € 26,32% bzw. 15,79% 2,20 € 15,79% Fahrpreis 7 Km /4 min. Wartezeit (Durch- schnittsstrecke) 20,70 € 25,10 € 21,3% 25,10 € 21,3% Die Wartezeitgebühren (0,50 € pro Minute) sowie der erhöhte Grundpreis für Großraumtaxis (6,00 €) sollen unverändert bleiben. Damit steigt ab dem 01.09.2022 der Fahrpreis auf der Durchschnittsstrecke (7 Km. + Wartezeiten 4 min.) um 4,40 € von 20,70 € auf 25,10 €. Die Erhöhung zum aktuellen Tarif 2021 beträgt ab dem 01.09.2022 21,3 %. 1. Anträge aus dem Kölner Taxigewerbe 3 Der Vorstand der Kölner Taxi Vermittlung GmbH & Co.KG „Taxi 17“ hat am 10.03.2022 die Änderung und Erhöhung des Taxitarifs beantragt. Begründet wird der Antrag mit der weiteren Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.10.2022 auf 12 Euro. In dem am 16.06.2021 beschlossenen Tarif zum 01.09.2022 seien lediglich die beiden letz- ten Mindestlohnerhöhungen vom 01.01.2022 auf 9,82 € und zum 01.07.2022 auf 10,45 € berücksich- tigt worden. Der derzeit aktuelle Tarif sollte um 90 Cent im Grundpreis und 50 Cent je Kilometer angehoben wer- den. Dies entspräche einer Erhöhung von insgesamt ca. 21,3%. Die Geschäftsführung der Taxi-Ruf Köln e.G. unterstützt die Forderung nach einer zeitnahen Anpas- sung. Bei einer Mitgliederumfrage haben sich ca. 73 % der Mitglieder infolge der Mindestlohnerhö- hungen auf 12 Euro für eine zusätzliche Tariferhöhung ausgesprochen. Infolgedessen wurde folgende Tariferhöhung beantragt: Grundpreis 4,90 € bis 7 km 2,60 € ab 8 km 2,20 € Großraum 7,00 € Dieser Antrag entspricht bei einer Durchschnittsstrecke von 7 km ebenfalls einer Erhöhung von 21,3%. 2. Anhörverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 2.1 Anzuhörende Stellen Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Taxitarifordnung sind die örtliche Industrie- und Han- delskammer (IHK Köln), der Verkehrsverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe (hier: Fachverei- nigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.), die zuständige Fachgewerkschaft (hier: Ver.di) sowie die für die Gewerbeaufsicht zuständige Landesbehörde (hier: Bezirksregierung Köln) anzuhören. Die wesentlichen Inhalte der eingegangen Stellungnahmen sind nachfolgend ausgeführt. Die Bezirks- regierung Köln sowie Ver.di haben auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. 2.2 Stellungnahme der IHK Köln Die IHK Köln hält es ebenfalls für notwendig, den Kölner Taxitarif anzupassen, da die Taxiunterneh- men einer Tarifpflicht unterliegen. Die Anhebung des Mindestlohns ab dem 01.07.2022 auf 10,45 € und die erneut vorgesehene Anhe- bung auf 12 € führen zu einer erheblichen Steigerung der Kostenstruktur für personaleinsatzrelevante Bereiche. Eine Belastung für die Branche seien vor allem die stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Die gestiegenen Fahrzeugkosten seien ebenfalls zu berücksichtigten. Unter Zugrundelegung der Preisentwicklung sei daher eine Tariferhöhung angemessen. Die IHK Köln weist darauf hin, dass ein höherer Tarif nicht automatisch auch zu höheren Umsätzen führe, da ein höherer Preis von den potenziellen Fahrgästen nicht immer angenommen wird. 2.3 Stellungnahme der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V., verweist ebenfalls auf die bevorstehende Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022. Der Kölner Tarif habe ein spezielles Problem, das aus der langjährigen Praxis zurückhaltender Tarif- erhöhungen folge; die Kölner Preise seien mit ganz deutlichem Abstand geringer als die Preise im Umland. Den Anträgen der Kölner Taxi Vermittlung „Taxi 17“ und der Taxi Ruf e.G. sei daher mindestens in 4 vollem Umfang stattzugeben. Nach eigenen Berechnung ergäben sich für Köln etwas höhere Preise für einen auskömmlichen Be- trieb. Vorschlag -Steigerung: 5,00 € Grundpreis 2,80 € bis 7 Km 2,60 € ab 8 km 12,00 € Zuschlag für das „Rolli-Taxi“ Dringend kurzfristig einzuführen sei ein befristeter Treibkostenzuschlag von 1,50 € pro Fahrt. Diese Forderung wurde gegenüber dem Verkehrsministerium NRW bereits vorgetragen und sollte nicht auf dem Fahrpreisanzeiger, sondern durch eine landesweite Regelung getroffen werden. Dieser Tarifvorschlag entspricht bei der Durchschnittstrecke von 7 km einer Preiserhöhung von 28,5 %. 3. Betriebskosten- und Fahrpreisentwicklung 2020/2021 zu. 2020/2022 3.1 Betriebskostenentwicklung Die am 16.06.2021 beschlossene Tariferhöhung zum 01.09.2022 berücksichtigte die bis dahin be- kannten Mindesterhöhungen zum 01.01.2022 auf 9,82 € und zum 01.07.2022 auf 10,45 €. Die am 23.02.2022 beschlossenen Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022 auf 12 Euro stellt zum ak- tuellen Mindestlohn von 9,82 € eine Erhöhung von 22 % und ab dem 01.07.2022 gültigen Mindestlohn i.H.v. 10,45 € eine Erhöhung von 14 % dar. Da im Taxigewerbe eine Betriebspflicht über 24 Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen besteht, wurde nach § 6 Abs.5 Arbeitszeitgesetz für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Nachtzuschlag von 25 % eingerechnet. Der Mindestlohn erhöht sich damit in der zuschlagpflichtigen Zeit. Darüber hinaus sind auch an Sonn- und Feiertagen ebenfalls entsprechende Zuschläge üblich. Unter Berücksichtigung der zuschlagfreien und zuschlagpflichtigen Arbeitszeiten ergibt sich ein durchschnittlicher Stundensatz zum 01.10.2022 von 13,18 €, der als Mindestlohn berücksichtigt wur- de. Bei der im Taxigewerbe üblichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zuzüglich Lohnnebenkosten (25%) sowie einem Personalkostenfaktor von 1,17 (für Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten) ergeben sich damit Personalkosten von rund 48.107 € im Jahr. Für selbst fahrende Unternehmer*innen sind damit ebenfalls eigene Personalkosten in gleicher (Min- destlohn-) Höhe berücksichtigt. Dazu kommt noch ein üblicher kalkulatorischer Unternehmerlohn von 8 % der Selbstkosten 6.809,54 € im Jahr. Die Kostenrechnung und Fahrpreiskalkulation ist unabhängig davon zu sehen, ob im Taxibetrieb Fahrpersonal beschäftigt wird oder die Unternehmer*in selbst fährt. Die bei der letzten Tarifänderung berücksichtigten Energiepreise i.H.v. 1,15 € sind im Laufe des letz- tes Jahres erheblich gestiegen. So stieg der durchschnittliche Dieselpreis im Vergleich zum Jahr 2020 von 1,12 € auf 1,39 € im Jahr 2021 und auf 1,63 € im Jahr 2022 (Stand 14.03.2022). Mit Stand 29.03.2022 war der Dieselpreis in Köln mit durchschnittlich 2,18 € auf einem deutlich höhe- ren Niveau. Die Energiekosten werden mit einem Durchschnittswert von 1,85 € in die Kostenkalkulation mit einbe- rechnet. Dadurch steigen die variablen Kosten um 39,1 % von 8.537,10 € auf 11.870,93 €. Die Treibstoffkosten als variabler Kostenbestandteil haben allerdings nur einen Anteil von ca. 8,86 % an den Gesamtkosten eines Taxis und sind damit nicht die ausschlaggebende Größe für eine Tarif- anpassung. Maßgeblicher Kostenfaktor für die Tarifkalkulation sind aber die Personalkosten, die zum 01.10.2022 rund 53 % der Gesamtkosten eines Taxisbetriebs ausmachen. 5 Im Vergleich von Februar 2021 zu Februar 2022 ist die Inflation mit 5,1 % auf einem sehr hohen Ni- veau. Im März 2022 stieg infolge des Ukraine-Krieges die Inflationsrate weiter auf 7,3 % an. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Bundesregierung auf Vorschlag der Mindestlohnkommis- sion den Mindestlohn erneut zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erneut anpasst. In Anlage 3 ist die Kostenentwicklung seit der letzten Tarifüberprüfung durch die Verwaltung Mitte 2021 dargestellt. Daraus ergibt sich der zur Deckung der gestiegenen Kosten erforderliche Fahrpreis pro Kilometer und für die Referenzstrecke (7 Km + 4 min. Wartezeiten). Die Kostenentwicklung 2022 wird unter Berücksichtigung der Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022 auf 13,18 € (inkl. anteilige Zuschläge), der Treibstoffkosten sowie einer Inflationsrate von 7,3 % dargestellt. Die Gesamtkostensteigerung von rund 15.839 € (+20,8 %) seit 2021 ergibt sich im Wesentlichen durch die Erhöhung der jährlichen Personalkosten um 9.622 € (+25%) infolge der Mindestlohnerhö- hungen zum 01.10.2022, der Steigerung der Variablen Kosten, insbesondere der Treibstoffkosten von rund 3.334 € (+39,1 %) sowie den Auswirkungen der aktuellen Inflation von 7,3 %. 3.2 Leistungsdaten und erforderlicher Fahrpreis Ein Durchschnittstaxi in Köln (Ein-Schicht-Betrieb) legte vor der Corona-Pandemie im Jahr ca. 55.000 km zurück, davon rund je die Hälfte (ca. 27.500 km) mit Fahrgästen bzw. leer (Rückfahrt und ggfls. Abholen der Kundschaft). Aufgrund der Kostenentwicklung gemäß Anlage 3 steigt der zur Kostendeckung erforderliche Km- Preis je „Besetzt- Km“ zum 01.09.2022 von 2,77 € auf 3,34 €. Der Fahrpreis einer Durchschnittsfahrt von 7 km muss daher mindestens auf rechnerisch 25,02 € angehoben werden. 3.3 Fahrpreisentwicklung im ÖPNV Im Vergleichszeitraum sind die Fahrpreise im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) am 01.01.2019 um 3,5 %, am 01.01.2020 um 2,5% und ab dem 01.01.2021 um weitere 2,5 % gestiegen. Zum 01.01.2022 wurde bei bestimmten Tickets (Wochen- und Monatsticket für Erwachsene, Schüler und Azubis) eine Preiserhöhung festgesetzt, die zu einer durchschnittliche Tarifanpassung von 1,5 % führte. Die Gesamterhöhung im Vergleichszeitraum (Basis 2018= 100%) beträgt 10 Prozent. 4. Tarifvorschlag der Verwaltung 4.1 Rechtliche Anforderungen Nach § 39 Abs. 2 PBefG hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere da- raufhin zu überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmungen angemessen sind und Investitionen in die technische Entwicklung ermöglichen. Taxiunternehmungen werden nicht subventioniert und unterliegen damit den allgemeinen unterneh- merischen Risiken. Gleichzeitig werden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen insbesondere durch die gesetzliche Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht Grenzen gesetzt. Die Genehmigungsbehörde hat daher mit dem Taxitarif eine ausreichende Renditeerwartung sicher- zustellen, um die Taxiunternehmungen in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen Beförderungs- auftrag ordnungsgemäß nachzukommen und die Sicherheit der zu befördernden Kundschaft zu ge- währleisten. Es sind daher zumindest kostendeckende Erlöse unter Berücksichtigung einer angemessenen Ge- winnspanne (Unternehmerlohn) erforderlich. Die Prüfung ist dabei auf die betriebswirtschaftliche Lage zu beschränken; eine behördliche Überregulierung bei den Fahrpreisen kann die Unternehmungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. 6 Mit der Beschlussvorlage soll der Kölner Taxitarif an die Kostenentwicklung angepasst werden, um für die Unternehmungen auch weiterhin eine auskömmliche Rendite sicherzustellen und diese insbe- sondere auch in die Lage zu versetzen, den Fahrer*innen den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Die am 16.06.2021 beschlossene Tarifanpassung zum 01.09.2022 reicht aufgrund der am 23.02.2022 beschlossen Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 01.10.2022 nicht aus. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleistet, bat das Eichamt Köln darum, den neuen Tarif nach den Sommerferien 2022 zu terminieren. Durch die Corona Situation und den zu erwartenden Tarifanträgen andere Gemeinden sei aktuell die Taxieichung schon stark eingeschränkt. 4.2 Angehobene/ geänderte Tarife (Anlage 4) Zur Kostendeckung ist es erforderlich, den Taxitarif so zu erhöhen, dass bei der durchschnittlichen Fahrtstrecke/Referenzstrecke ein Fahrpreis von mindestens 25,02 € erzielt wird (vgl. 3.2). Obwohl rein rechnerisch der Fahrpreis 25,02 € beträgt, schließt sich die Verwaltung dem Vorschlag des Taxigewerbes in Bezug auf den Grundpreis und die Kilometer-Preise an, so dass der Fahrpreis für eine Durchschnittsstrecke von 7 km 25,10 € beträgt. Mit der Anhebung des Grundtarifs zum 01.09.2022 um 0,90 € auf 4,90 € und der Kilometerpreise um 0,50 € auf 2,60 € (bis einschließlich 7 km) bzw. um 0,30 € auf 2,20 € (ab dem 8. Kilometer) kann die Kostenentwicklung aufgefangen werden. Die Tarifanpassungen erfolgen insbesondere aufgrund der steigenden Fahrerkosten. Eine Erhöhung des Tarifes in Bezug auf den Großraumtaxi-Zuschlag um 1,00 € von 6 € auf 7 €, wie von der Taxiruf Köln e.g. vorgeschlagen, ist nach Prüfung der Verwaltung nicht erforderlich. Der von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein vorgeschlagene Zuschlag von 12 € für ein „Rollitaxi“ führt zu einer finanziellen Mehrbelastung für Behinderte in einem öffentlichen Verkehrsmit- tel und widerspricht damit dem Inklusionsgedanken (siehe auch Beschluss des Ausschusses Anre- gungen und Beschwerden vom 01.09.2020 unter 0509/2020). 4.3 Durchschnittliche Tariferhöhung und Vergleichsstrecken (Anlage 5) Der Tarifvorschlag führt bei einer Durchschnittsfahrt von 7 Kilometern und einer verkehrsabhängigen Wartezeit von anteilig 4 Minuten zu einer Erhöhung des Fahrpreises ab dem 01.09.2022 um 4,40 € von 20,70 € auf 25,10 €. Die prozentuale Erhöhung beträgt damit 21,3 % zum aktuellen Tarif. Gegenüber der bereits vom Rat am 16.06.2021 beschlossenen Tariferhöhung zum 01.09.2022 be- trägt die jetzt vorgeschlagene Anpassung jedoch 16,2 %. Eine Tarifübersicht und Fahrpreisbeispiele auf verschiedenen Strecken sind in den Anlagen 4 und 5 dargestellt. 5. Kölner Taxitarif im bundesweiten Vergleich (Anlage 6) Die Anlagen zeigen den gültigen sowie den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Tarif (ab 01.09.2022) im Vergleich mit anderen Großstädten (Stand: 01.04.2022). Grundlage ist die durch- schnittliche Referenzstrecke mit den jeweiligen Normaltarifen bzw. Tagtarifen. Nach der vorgesehen Erhöhung liegt der Kölner Taxitarif im oberen Bereich. Aufgrund der Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022 auf 12 Euro wird sich das Preisgefüge auch in den anderen Großstädten kurzfristig anpassen müssen. In Dortmund, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und München wurden bereits Tarifanträge gestellt bzw. sind in der Diskussion. 7 Weitere Erläuterungen siehe Anlage(n) Nr. 1- 6 (1) Text Rechtsverordnung (1 Anlage) Tarifhinweis Fahrzeug (2) Synopse (3) Übersicht Kostenentwicklung/Fahrpreiskalkulation (4) Tarifübersicht 2021/2022 (5) Tabelle Preise verschieden Strecken (6) Tarifvergleich Großstädte
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1054/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.05.2022
- Erstellt
- 28.03.2022 13:45