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V/0468/2012

Amelsbürener Straße L 885 - Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan 417

Vorlagen 31.05.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 28.08.2012, TOP 4.3

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608 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 10000/003 HiHi_54_100
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
LageplanPlanung
Plot 11.06.2012
$PHOVEÝUHQHU6WUDÀH**VÝGO%3ODQ1U(UVFKOLHÀXQJ
6WDGWWHLO$PHOVEÝUHQBezirk Hiltrup
00580
1 : 500+×KHQ1 : 1 :  
W DN 300FHG DN 300
Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromkabelLichtwellenleiterGasleitungWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
Mai 20126DDWU×ZHMai 2012StorkMai 20126DDWU×ZH

Beschlussvorlage

7632 Zeichen

V/0468/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Amelsbürener Straße L 885 - Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan 417 
- Baubeschluss Kanalbau und Straßenbau - 
 
 
Beratungsfolge  
21.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Das Gewerbegebiet- und Industriegebiet südlich der Amelsbürener Straße B -Plan Nr.  417 in A-
melsbüren wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfü h-
rungsplanung (Lageplan Nr. Hi_54_100 Blatt 100 vom Mai 2012) entwässerungstechni sch e r-
schlossen. Die erforderlichen Abbiegespuren in der Amelsbürener Straße werden auf der Grundla-
ge der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 8776a, 
Blatt 1 (1) vom Mai 2012) gebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Kosten für die entwässerungstechnische Erschließung belaufen sich auf 650.000 €. Für die 
Abbiegespuren werden Kosten in Höhe von ca. 230.000 € erwartet. Zusätzlich entstehen Folg e-
kosten für die Unterhaltung und die Abschreibungen der entwässerungstec hnischen Anlage von 
ca. 14.600 € pro Jahr. Die Abbiegespuren werden zukünftig vom Landesbetrieb Straßenbau unte r-
halten.  
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Stadtentwässerung 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 4182 Amelsbürener Str., Gewerb e-
gebiet Bp 417 
   
Auszahlungen   2012 
2013 
50.000 
600.000 
VE 600.000 
Flexible HH-
Führung nach § 
9 Abs.1 d. HH-
Satzung 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  650.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0468/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0468/2012 
Straßenbau 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von 
Verkehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4182 Amelsbürener Str., Gewerb e-
gebiet Bp 417 
   
Auszahlungen   2012 
2013 
200.000 
30.000 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  230.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden, soweit sie noch nicht im Haushalt s-
plan 2012 zur Verfügung stehen im Haushaltsplan -Entwurf 2013 bei der / bei den o. g. Produk t-
gruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem 
Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen E r-
gebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
Der Bebauungsplan Nr. 417 wurde am 19.03.1999 rechtskräftig und ist Grundlage für die vo r-
liegende Planung. Weitere Veranlassung für die Umsetzung des B -Plans ist die Umsiedlung ei-
nes Baustoff- und Agrarhandels zur Amelsbürener Straße. Für die geplante Stichstraße ist die 
Vorlage 474/2012 zeitgleich in der Beschlussfassung in der BV-Hiltrup. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Stadtentwässerung 
Der Entwurf berücksichtigt die zur Zeit der Entwurfsaufstellung gültigen Normen und Rege l-
werke und en tspricht dem Stand der Technik.  Der Entwurf wurde mit den Aufsichtsbehörden 
abgestimmt.  
Das Planungsgebiet entwässert im Trennverfahren.  
Die Schmutzwasserbehandlung erfolgt zentral in der Kläranlage Hiltrup.  
Das gesammelte und behandelte Regenwasser wird dem Getterbach zugeleitet.  
 
Schmutzwasserkanalisation 
Die geplante Schmutzwasserkana lisation besteht aus einer Kombination von Druck -
entwässerung und Freigefälle kanälen. Das Schmutzwasserdrucknetz umfasst zwei Schacht -
pumpwerke und eine Druckrohrleitung PE -HD Da 63, einmündend in die vorhandene Doppel -
druckrohrleitung in der Amelsbürener Straße.  
Im Hinblick auf eine kleinteilige Grundstücksvermarktung wird ein ca. 60 m langer Freigefäll e-
kanal DN 250 ausgehend vom Pumpwerk PW 2 innerhalb der Erschließungsstraße verlegt. 
 
Regenwasserkanalisation 
Die geplante Regenwasserkanalisation entwässe rt über die neu einzurichtende Einleitungs -
stelle 3268000/ 08, Netz 579, in den Getterbach. 
Zur Ableitung der anfallenden Niederschläge im Planungsgebiet werden Betonrohre der Dimen-
sionen DN  600, 700 und 800 verlegt. Das Regenwassernetz verläuft innerhalb der Er -
schließungsstraße des Bebauungsplangebietes. Die Vorflut zur Regenwasserbehand -
lungsanlage e rfolgt über ein Privatgrundstück und wird mittels Leitungsrecht zugunsten der 
Stadt Münster abgesichert.

- 3 - 
V/0468/2012 
Regenwasserbehandlung 
Vor Einleitung von Niederschl agswasser aus Gewerbe- und Industriegebieten ist in NRW eine 
Regenwasserbehandlung erforderlich. Um keine potentiellen Gewerbeflächen hierfür in A n-
spruch zu nehmen wurde die Anlage auf den landwirtschaftlichen Flächen östlich des B -
Plangebietes geplant. Das gesammelte Regenwasser wird über ein Trennbauwerk der Rege n-
wasserbehandlung bestehend aus einen ständig gefüllten Regenklärbecken (RKB) und einem 
naturnahen Regenrückhaltebecken ohne Dauerstau (RRB) zugeführt. 
Der Fließweg des behandlungsbedürftigen Rege nwasseranteils führt über das RKB in das 
RRB.  
Die Ableitung aus dem RRB in den Getterbach erfolgt über ein Drosselbauwerk mit anschli e-
ßendem offenen Regenwasserableiter.  
Die Eingrünung und Bepflanzung erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und  Na-
turschutz.  
 
Straßenbau 
Das Industrie- und Gewerbegebiet wird durch eine Erschließungsstichstraße, die an die Amel s-
bürener Straße anbindet, erschlossen. Für die geplante Stichstraße werden zusätzlich Abbi e-
gespuren in der Amelsbürener Str. erforderlich. Aus Richtung Amelsbüren wird eine kombinierte 
Geradeaus- und Rechtsabbiegespur gebaut. Für den Verkehr aus Hiltrup kommend wird eine 
separate 3,25 m breite Abbiegespur hergestellt.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
Straßenbau/ Stadtentwässerung 
Die Ausschreibung erfolgt direkt nach der Beschlussfassung. Der Baubeginn ist für Anfang 
2013 geplant. Die Bauzeit wird auf 7 Monate geschätzt. Die Bautermine sind mit der Firma E l-
bers/ Agravis vorabgestimmt.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Straßenbau/ Stadtentwässerung 
Mit dem Ausbau der Erschließungsanlagen wird die gesetzliche Beitragspflicht nach dem Ba u-
gesetzbuch (BauGB) für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke wirksam.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Stadtentwässerung 
Der aufgestellte Entwässerungsentwurf wir d gem. §  58.1 und .2  LWG zur Anzeige und G e-
nehmigung bei der Bezirksregierung Münster und der unteren Wasserbehörde vorgelegt.  Die 
erforderliche Einleitungserlaubnis gemäß § 8 WHG für die neue Einleitungsstelle in den Gette r-
bach wird zeitgleich bei der Unteren Wasserbehörde gestellt. 
Für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen wird eine Befreiung gem. § 4 und 6 LG bei 
der Unteren Landschaftsbehörde beantragt. 
 
Straßenbau 
Die Amelsbürener Straße liegt in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau. Mit diesem wird 
für den Bau der Abbiegespuren eine Vereinbarung geschlossen. Weitere G enehmigungen sind 
nicht erforderlich.

- 4 - 
V/0468/2012 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
Stadtentwässerung 
Für den Regenwassersammler und das Druckentwässerungssystem auf dem Priva tgrundstück  
Hof Schulze Miling sind die Leitungsrechte grundbuchlich zu sichern. Schriftliche Vereinbaru n-
gen diesbezüglich wurden bereits beim Verkauf der Hofeslage durch Amt 23 an die heutigen 
Eigentümer getroffen.  
 
Straßenbau 
Es müssen keine liegenschaftlichen Regelungen getroffen werden.   
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

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2283 Zeichen

Schüttgutboxen
W
aage
Blocklager (offen)ca. 1500 qmDüngerhalle
ca.450m²
Betriebs-
tankstelle
KS
KS
FMS
FMS
Parken - Fahrzeuge mit Anhänger
Micromix-
Betontank-
stelle
Parken - Fahrzeuge mit Anhänger
AUSSTELLUNGAUSSTELLUNG
DURCHFAHRT
ANLIEFERUNG
1
10
VERLADEBEREICH
VERLADEBEREICH
AUSSTELLUNG
MARKT
BÜRO
KUNDEN-EMPFANG /DISPOSITION
LAGERHALLE
ZUFAHRT / AUSFAHRT
PRIVATKUNDEN
ZUFAHRT / AUSFAHRT
BETRIEBSFAHRZEUGE
DORTMUND- EMS- KANAL
Teich
L 885 Amelsbürener Straße
Weg
W
eg
394
396
390
392
393
391
284
397
1110
286
313
284
312
Blatt Nr.: 1 (1)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Plan Nr.:
Projekt Nr.:
Maßstab 1 : 500
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Revering
Revering
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Amelsbürener Str.
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
Umsiedlung des Baustoff-
und Agrarhandels ELBERS
Münster, den
Tiefbauamt
O. Timm
AGRAVIS Raiffeisen
Industrieweg 110
48155 Münster
11.06.2012
11.06.2012
11.06.2012
HB
BeginnderBaustrecke
Bau-km0+014.60
EndederBaustrecke
Bau-km0+314.69
vorh. Geh u- Radweg
vorh. Geh u- Radweg
DN 400
3,25m
3,00m
3,00m
3,25m
1,875m
1,875m
R=17,0
R=5,0
R=8,0
R=10,0
R=10,0
R=24,0/12,0/36,0
R=24,0/12,0/36,0
R=5,0 R=5,0
3,00m
1,50 m
1,50 m
3,50 m
3,25 m
3,75 m
3,50 m
3,25 m
3,50 m
1,50 m
1,50 m
i=4,00 m Lz = 80,80 m
i=3,50 m Lz = 75,60 m
La = 30,00 mrekultivieren
3,00m
0,75m
0,75m
R=5,0 R=5,0
Poller
3,05 m
3,05 m
3,10 m
3,08 m
HB
+0,5
0,75m
0,75m
Muldenablauf5 cm über MuldesohleDe = 55,82
1,50 m
0,75 m
1,00 m
1,50 m
Gr.So=55,18
 R.So=55,08
Gr.So=55,03
 R.So=54,93
 KD=56,15
R.So=55,01
A
A
3,00 %
3,00 %
2,50%
siehe Planung Stadt Münster
LP Reg. Nr. 8786
3,00%
1
1
1 1
2 2
13
6
6
6
12
56,28
56,4656,49
(56,36)
(56,56)
(56,79) 56,76
56,30 56,28
56,12
56,06
55,96
55,89
56,01
56,13
56,07
56,22
56,23
56,25 56,20
56,14
56,16
56,11
0+000.00
0+030.00
0+055.00
0+080.00
0+110.00
0.0+93.92
R=-20.00
0.1+15.98
0+090.00
0+110.00
0+130.00
0+150.00
0+170.00
0+220.00
0+240.00
0+260.00
0+280.00
0+300.00
H = 0.00 m
-0.26 %
160.00 m
km = 0+010.00
h TS = 56.91
T = 0.00
H = 25000.00 m
-0.26 %
160.00 m
-0.02 %
110.00 m
km = 0+170.00
h TS = 56.49
T = 30.74
f = 0.02
H = 18000.00 m
-0.02 %
110.00 m
-0.40 %
40.00 m
km = 0+280.00
h TS = 56.47
T = 34.23
f = 0.03
H = 0.00 m
-0.40 %
40.00 m
km = 0+320.00
h TS = 56.31
T = 0.00

Beratungsverlauf (2)

21.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Amelsbürener Straße
  • Industrieweg 110

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0468/2012
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37