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0541/2024

Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.04.2024, TOP 10.3

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorabauszug Rat 21.03.2024

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Anlage 1: Beschluss BV Nippes vom 25.01.2024

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

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Beschlussvorlage Rat

2216 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0541/2024 
Freigabedatum 
19.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit 
zwischen Weihnachten und Neujahr 
Beschlussorgan 
Rat – Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 25.01.2024, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
 
Alternative:  
 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 25.01.2024, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales und bittet die Ver-
waltung um Stellungnahme. 
 
 
 
 
Rat 21.03.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 29.04.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 25.01.2024 unter TOP 8.2.1 auf den An-
trag der Grünen, AN/0033/2024 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get-
file.asp?id=970666&type=do) mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst: 
Der zuständige Ratsausschuss bzw. der Stadtrat wird aufgefordert, zu beschließen: Zwi-
schen Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, mindes-
tens zwei der Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet. 
 
Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomaten (siehe Beschluss der Be-
zirksvertretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden. 
 
Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet wird. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
 
 
 
Anlage 
 
Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
25.01.2024

Anlage 2 Vorabauszug Rat 21.03.2024

800 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 27.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 
21.03.2024  
öffentlich 
3.2.3 Anregung der Bezirksvertretung Nippes zur Öffnung zweier Kundenzen-
tren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr 
0541/2024 
 
Beschluss in der Fassung der Alternative: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 
25.01.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera-
tung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internatio-
nales und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

Anlage 1: Beschluss BV Nippes vom 25.01.2024

2111 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 25.01.2024 
öffentlich 
8.2.1 Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und 
Neujahr  
- Antrag der Grünen - 
AN/0033/2024 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert begründet des Antrag. 
 
Herr Schmitz sieht in einer Schließung der Kundenzentren zwischen Neujahr und 
Weihnachten eine Möglichkeit der Energieeinsparung. Er verweist ferner auf die per-
sonelle Situation, für eine Öffnung zwischen Neujahr und Weihnachten müsse Perso-
nal eingestellt werden. Auch halte er den Antrag vor dem Hinterghrund der Digitalisie-
rung der Verwaltung für kontraproduktiv. 
 
Herr Müller führt aus, die Nachfrage nach einer Öffnung der Kundenzentren zwischen 
den Feiertagen sei früher überschaubar gewesen. Er verweist auch auf den damit zu-
sammenhängenden Aufgaben wie Kasse und Sicherheitsdienst. 
 
Nach Ansicht von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert gebe es genug Mitarbeiter, 
die zwischen Weihnachten und Neujahr keinen Zwangsurlaub nehmen möchten. Inso-
fern sehe sie kein Personalproblem. 
 
Herr Dr. Ertin empfindet den Zwangsurlaub als lästig und glaubt, dass sich genügend 
Mitarbeiter finden würden, die den Dienst wahrnehmen. Als Staat könne man sich 
eine solche tote Zeit nicht leisten. 
 
Beschluss: 
 
Der zuständige Ratsausschuss bzw. der Stadtrat wird aufgefordert, zu beschließen: 
Zwischen Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, 
mindestens zwei der Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet.

Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomaten (siehe Beschluss der Be-
zirksvertretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden. 
 
Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet 
wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und CDU beschlossen.

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

3422 Zeichen

Anlage 3 zu Vorlage 0541/2024 
 
 
Stellungnahme 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 25.01.2024 unter TOP 8.2.1 auf den 
Antrag der Grünen, AN/0033/2024 mehrheitlich beschlossen, den zuständigen 
Ratsausschuss bzw. den Stadtrat aufzufordern, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Zwischen Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, 
mindestens zwei der Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet. 
 
Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomaten (siehe Beschluss der 
Bezirksvertretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden. 
 
Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet 
wird. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Anregung der Bezirksvertretung Nippes zur 
Kenntnis genommen, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales verwiesen und die Verwaltung um 
Stellungnahme gebeten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Stadtverwaltung Köln hat im Rahmen der laufendenden Verwaltungsgeschäfte im Jahr 
2012 entschieden, zwischen Weihnachten und Neujahr grundsätzlich Betriebsferien 
anzuordnen - insbesondere zur Kosteneinsparung, unter anderem von Energiekosten sowie 
aus Umweltgesichtspunkten (CO²-Reduzierung durch Herabfahren der Heizung, geringerer 
Stromverbrauch, Verringerung des Pendelverkehrs etc.). 
 
Dabei ist ebenfalls festgelegt worden, dass im Einzelfall über das Erfordernis eines 
Notbetriebes während der Betriebsferien entschieden wird. Notfälle beziehungsweise 
unaufschiebbare Angelegenheiten im Leistungsportfolio der Kundenzentren liegen nur im 
Bereich des Passwesens vor, etwa bei der Beantragung eines dringend benötigten 
Reisepasses für eine kurzfristig anstehende Reise. 
 
Expressreisepässe können während der Betriebsferien allerdings nicht bestellt werden, da 
die Bundesdruckerei zum Jahreswechsel in den letzten Jahren ebenfalls Betriebsferien hatte 
und daher keine Ausweisdokumente produziert hat. Ein vorläufiger Reisepass, den die 
Kundenzentren direkt ausstellen können, reicht für eine Fernreise häufig nicht aus, da einige 
Länder diesen nicht (mehr) zur Einreise beziehungsweise visumfreien Einreise anerkennen. 
In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach derartigen Leistungen daher kaum 
vorhanden. 
 
Demgegenüber steht ein erheblicher Aufwand, um einen Notdienst sicherzustellen: Neben 
den Kolleg*innen, die den Dienst im Kundenzentrum sicherstellen, werden zusätzlich 
Mitarbeitende der Stadtverwaltung im Hintergrund aktiv, beispielsweise für den technischen 
Support sowie für rechtliche Fragen. Gleiches gilt für die Bereitstellung und Sicherung des 
Gebäudes. 
 
Darüber hinaus stellen die Mitarbeitenden der Kundenzentren in den Sommermonaten 
längere Ausbedienzeiten sicher, um bei einer erhöhten Nachfrage an Ausweisdokumenten 
einen bürgerorientierten Service sicherzustellen und die Anliegen der Bürger*innen zu

erledigen. 
Vor diesem Hintergrund und zur Mitarbeitendenbindung soll daher das Angebot der 
Betriebsferien auch für die Kundenzentren aufrecht erhalten bleiben. Da in der 
Gesamtbetrachtung der mögliche Nutzen für die Bürger*innen im Verhältnis zum Aufwand 
für den Verwaltungsbetrieb als nicht positiv gesehen wird, geht die Verwaltung zurzeit nicht 
von einer Umsetzung des Vorschlages aus.

Beratungsverlauf (2)

21.03.2024 Rat
TOP 3.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0541/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.03.2024
Erstellt
07.02.2024 07:53