0541/2024
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0541/2024 Freigabedatum 19.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr Beschlussorgan Rat – Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 25.01.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 25.01.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales und bittet die Ver- waltung um Stellungnahme. Rat 21.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 25.01.2024 unter TOP 8.2.1 auf den An- trag der Grünen, AN/0033/2024 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get- file.asp?id=970666&type=do) mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst: Der zuständige Ratsausschuss bzw. der Stadtrat wird aufgefordert, zu beschließen: Zwi- schen Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, mindes- tens zwei der Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet. Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomaten (siehe Beschluss der Be- zirksvertretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet wird. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 25.01.2024
Anlage 2 Vorabauszug Rat 21.03.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 21.03.2024 öffentlich 3.2.3 Anregung der Bezirksvertretung Nippes zur Öffnung zweier Kundenzen- tren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr 0541/2024 Beschluss in der Fassung der Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 25.01.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internatio- nales und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Anlage 1: Beschluss BV Nippes vom 25.01.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2024 Auszug aus der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 25.01.2024 öffentlich 8.2.1 Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr - Antrag der Grünen - AN/0033/2024 Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert begründet des Antrag. Herr Schmitz sieht in einer Schließung der Kundenzentren zwischen Neujahr und Weihnachten eine Möglichkeit der Energieeinsparung. Er verweist ferner auf die per- sonelle Situation, für eine Öffnung zwischen Neujahr und Weihnachten müsse Perso- nal eingestellt werden. Auch halte er den Antrag vor dem Hinterghrund der Digitalisie- rung der Verwaltung für kontraproduktiv. Herr Müller führt aus, die Nachfrage nach einer Öffnung der Kundenzentren zwischen den Feiertagen sei früher überschaubar gewesen. Er verweist auch auf den damit zu- sammenhängenden Aufgaben wie Kasse und Sicherheitsdienst. Nach Ansicht von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert gebe es genug Mitarbeiter, die zwischen Weihnachten und Neujahr keinen Zwangsurlaub nehmen möchten. Inso- fern sehe sie kein Personalproblem. Herr Dr. Ertin empfindet den Zwangsurlaub als lästig und glaubt, dass sich genügend Mitarbeiter finden würden, die den Dienst wahrnehmen. Als Staat könne man sich eine solche tote Zeit nicht leisten. Beschluss: Der zuständige Ratsausschuss bzw. der Stadtrat wird aufgefordert, zu beschließen: Zwischen Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, mindestens zwei der Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet. Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomaten (siehe Beschluss der Be- zirksvertretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und CDU beschlossen.
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 zu Vorlage 0541/2024 Stellungnahme Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 25.01.2024 unter TOP 8.2.1 auf den Antrag der Grünen, AN/0033/2024 mehrheitlich beschlossen, den zuständigen Ratsausschuss bzw. den Stadtrat aufzufordern, folgenden Beschluss zu fassen: Zwischen Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, mindestens zwei der Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet. Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomaten (siehe Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet wird. Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Anregung der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis genommen, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales verwiesen und die Verwaltung um Stellungnahme gebeten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung Köln hat im Rahmen der laufendenden Verwaltungsgeschäfte im Jahr 2012 entschieden, zwischen Weihnachten und Neujahr grundsätzlich Betriebsferien anzuordnen - insbesondere zur Kosteneinsparung, unter anderem von Energiekosten sowie aus Umweltgesichtspunkten (CO²-Reduzierung durch Herabfahren der Heizung, geringerer Stromverbrauch, Verringerung des Pendelverkehrs etc.). Dabei ist ebenfalls festgelegt worden, dass im Einzelfall über das Erfordernis eines Notbetriebes während der Betriebsferien entschieden wird. Notfälle beziehungsweise unaufschiebbare Angelegenheiten im Leistungsportfolio der Kundenzentren liegen nur im Bereich des Passwesens vor, etwa bei der Beantragung eines dringend benötigten Reisepasses für eine kurzfristig anstehende Reise. Expressreisepässe können während der Betriebsferien allerdings nicht bestellt werden, da die Bundesdruckerei zum Jahreswechsel in den letzten Jahren ebenfalls Betriebsferien hatte und daher keine Ausweisdokumente produziert hat. Ein vorläufiger Reisepass, den die Kundenzentren direkt ausstellen können, reicht für eine Fernreise häufig nicht aus, da einige Länder diesen nicht (mehr) zur Einreise beziehungsweise visumfreien Einreise anerkennen. In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach derartigen Leistungen daher kaum vorhanden. Demgegenüber steht ein erheblicher Aufwand, um einen Notdienst sicherzustellen: Neben den Kolleg*innen, die den Dienst im Kundenzentrum sicherstellen, werden zusätzlich Mitarbeitende der Stadtverwaltung im Hintergrund aktiv, beispielsweise für den technischen Support sowie für rechtliche Fragen. Gleiches gilt für die Bereitstellung und Sicherung des Gebäudes. Darüber hinaus stellen die Mitarbeitenden der Kundenzentren in den Sommermonaten längere Ausbedienzeiten sicher, um bei einer erhöhten Nachfrage an Ausweisdokumenten einen bürgerorientierten Service sicherzustellen und die Anliegen der Bürger*innen zu erledigen. Vor diesem Hintergrund und zur Mitarbeitendenbindung soll daher das Angebot der Betriebsferien auch für die Kundenzentren aufrecht erhalten bleiben. Da in der Gesamtbetrachtung der mögliche Nutzen für die Bürger*innen im Verhältnis zum Aufwand für den Verwaltungsbetrieb als nicht positiv gesehen wird, geht die Verwaltung zurzeit nicht von einer Umsetzung des Vorschlages aus.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0541/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.03.2024
- Erstellt
- 07.02.2024 07:53