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V/0334/2016

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL vom 15.04.2015 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien "Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung einrichten"

Vorlagen 21.04.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 08.06.2016, TOP 21

Anlage-V-0334-2016

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Beschlussvorlage

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Anlage-V-0334-2016

6875 Zeichen

BÜNDNIS 90

Antrag an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
8 s DIE GRÜNEN AN”

BEREREEEEEESEERERNEREESIER GA Malnısren

Bündnis 90/Die Grünen/GAl
Fraktion in der BV Südost

Windthorststr. 7
48147 Münster

Fon: 0251 / 8:99 58 10

ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de

15. April 2015

Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung einrichten
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. die internen Beschwerdemöglichkeiten und -verfahren darzustellen.

2. die Möglichkeiten der Kooperation zwischen dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. zu prüfen
und der Politik Vorschläge zu unterbreiten.

3. den Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW in den AKJF einzuladen und

4. einen Fachaustausch mit den freien Trägern der Jugendhilfe unter
Einbeziehung von Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. durchzuführen.

Begründung: “

In den letzten Jahren ist die Sicherung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und
ihren Familien in der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend ins Blickfeld der
Fachöffentlichkeit geraten. Wohlfahrtsverbände, kommunale Spitzenverbände °
sowie viele Jugendämter und Träger setzen sich mit dem Thema des Rechts
junger Menschen auf Beschwerde gegen Personen, Entscheidungen oder
Institutionen der Jugendhilfe auseinander. Dabei sind Partizipation von Kindern und
Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen und das Recht auf
Beschwerde zwei Seiten einer Medaille.

Gerade die Runden Tische „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und
„Sexueller Kindesmissbrauch“ haben deutlich vor Augen geführt, was es bedeutet,
wenn es keine Möglichkeit zur Beschwerde und/oder keine korrigierende Instanz
gibt, an die sich Betroffene wenden können. Daher war es konsequent, den Schutz
.von Kindern und Jugendlichen durch altersgerechte Beteiligungs- und
Beschwerdemöglichkeiten zu verbessern und dementsprechend gesetzliche
Vorgaben zu machen (siehe das am 01.01.2012 in Kraft getretene
- Bundeskinderschutzgesetz im $ 45 Abs..2 S. 3 Ziff. 3 SGB VIII Erlaubnis für den
Betrieb einer Einrichtung oder: im $ 79a SGB Vill als Bestandteil der gesetzlich

geforderten Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe). Im Rahmen des $
79a SGB Vill haben die Jugendämter Qualitätsmerkmale für die Sicherung der
Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und zu ihrem Schutz vor
Gewalt zu erarbeiten. j

Begrifflich unterschieden werden in der Fachdiskussion Beschwerdestellen als
interne und Ombudssiellen als externe Anlaufstellen.

Im 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) sind Ombudschaften/ unabhängige
Beschwerdestellen in der Kinder-- und Jugendhiffe ein Thema. Die
Sachverständigen-kommission weist auf die fehlende Fachaufsicht der
kommunalen ‚Jugendämter hin, mit der Konsequenz, dass „fachliche
Entscheidungen der Jugendämter nur ausnahmsweise einer externen Kontrolle
unterliegen“ (2013, S. 380)

Dieser Antrag zielt zunächst darauf ab, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien darüber zu informieren, welche Beschwerdemöglichkeiten Kinder,
Jugendliche und Familien in Münster haben, um eine fachlich fundierte Diskussion
auch im Hinblick auf eine externe Beschwerdestelle führen zu können.

Die Auseinandersetzung mit externen Beschwerdestellen erfordert die
Berücksichtigung der bestehenden Strukturen vor Ort und die ‚Beteiligung sowohl
der öffentlichen, als auch der freien Jugendhilfe. Aus diesem Grund soll ein
gemeinsamer Fachaustausch durchgeführt werden.

im Weiteren sollen die Möglichkeiten einer Kooperation mit dem Verein
Ombudschaft Jugendhilfe NRW als eine Form des externen
Beschwerdemanagements ausgelotet werden.

Der Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist eine unabhängige Beschwerdestelle
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.

Der Verein Ombudschaft Jugendhiffe NRW wurde Ende 2011 von der
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
gegründet. Alle Wohlfahrtsverbände in NRW sind Mitglieder der Ombudschaft
Jugendhilfe e.V. und tragen sie gemeinsam.

Der Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW

e informiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ihre Rechte auf
Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

« unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich bei der
Leistungsgewährung durch ein Jugendamt nicht ausreichend beteiligt,
beraten und beschieden fühlen

« unterstützt junge Menschen, die durch einen freien Träger betreut werden,
hiermit nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten

Die ehrenamtlichen Ombudspersonen sind fachlich qualifizierte und erfahrene
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Grundsätze der Bearbeitung von
Beschwerden durch die Ombudspersonen sind die partizipative
Betroffenenbeteiligung und die konstruktive Konfliktlösung.

Zwischenzeitlich kooperiert der Verein mit mehreren Großstadtjugendämtern, u.a.
Bochum Dortmund und Duisburg sowie verschiedenen Stadt- und
Kreisjugendämtern. Mit den Städten Bochum und Duisburg gibt es schriftliche
Kooperationsvereinbarungen.

Für eine Diskussion im Fachausschuss ist es hilfreich, wenn der Verein
Ombudschaft Jugendhife NRW sein Konzept vorstellt und über seine
Praxiserfahrungen berichtet. Daher wird die Verwaltung darum gebeten, ihn in eine
der nächsten Sitzungen einzuladen.

Für die Zusammenarbeit mit einer externen Beschwerdestelle spricht u.a. die
„Machtasymmetrie zwischen Fachkräften einerseits und den Familien in
belastenden Lebenssituationen andererseits“. Dies gilt insbesondere für die Hilfen
zur Erziehung. (Vgl. Rechtsgutachten für die „Netzwerkstelle Ombudschaft in der
Jugendhilfe des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.“ unter Buchstabe B).

Jugendämter und Träger, die ihr eigenes Handeln auf den Prüfstand stellen und
sich auf einen kritischen Dialog (ein)lassen, schaffen Vertrauen.

Beschwerdemöglichkeiten und unabhängige Ombudschaften sind kritische
Korrektive, die im positiven Sinne immer wieder dazu herausfordern,
Partizipationskulturen und damit die eigene Qualität der Arbeit nicht nur im Hinblick
auf die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln.

Jutta Möllers und Fraktion

Literatur:
Jugendhilfe aktuell Heft 3/2014 "Mal so richtig Dampf ablassen ...?" - Ombudschaften und

Partizipation http://www.iwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/Service/jhaktuell/Ausgabe-3-
2014

14. Kinder- und Jugendbericht (2013) der Bundesregierung zur Lebenssituation junger Menschen
und den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Wiesner, Reinhard: „Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB
VII“, Rechtsgutachten für die „Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe" des Berliner
Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. unter Buchstabe B -— abrufbar unter http://\www.brj-
berlin.de/uploads/media/Rechtsgutachten_2012_01.pdf.

Beschlussvorlage

18351 Zeichen

V/0334/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL vom 15.04.2015 an den Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien "Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung 
einrichten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den folgenden Bericht zur Kenntnis.    
Eine externe Ombudstelle für Münster wird vorerst nicht eingerichtet.  
 
2. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL vom 15.04.2015 an den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien (Anlage) wird darüber hinaus nicht aufgegriffen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wurde am 29.April 2015 in den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien eingebracht und die Verwaltung gebeten, hierzu eine Vorlage zu 
fertigen. Der Antrag formuliert folgenden Auftrag an die Verwaltung:  
 
„Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung einrichten. Dazu 
 
1. die internen Beschwerdemöglichkeiten und –verfahren darstellen, 
2. die Möglichkeiten der Kooperation zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien und der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. prüfen und der Politik Vorschläge unter-
breiten, 
3. den Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien einladen und 
4. einen Fachaustausch mit den freien Trägern der Jugendhilfe unter Einbeziehung von Om-
budschaft Jugendhilfe NRW e.V. durchführen.“ 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0334/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0334/2016 
Die folgende Darstellung greift im Berichtsteil den vorstehenden Antrag bereits auf und enthält dar-
über hinaus die Einschätzung und Empfehlung der Verwaltung zum übrigen Antragsinhalt. 
 
Zu 1.  
1. Darstellung der Verfahren im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, eine Weiterentwicklung von Partizipationskultur 
und die sich daraus entwickelnden Qualitätsansprüche sind wichtige Kernthemen der Jugen d-
hilfe und fachlich u.a. in dem Themenbereich Beteiligungs - und Beschwerdemanagement ver-
ortet. Ziel ist immer, die Selbstwirksamkeit des Individuums zu befördern und erlebbar zu m a-
chen, die Zusammenarbeit im Hilfe- und Leistungsprozess zu fördern und aktiv mitzugestalten. 
Wichtig in allen Adressatenkreisen, ob Kinder, Jugendliche  oder ihre Eltern und Angehörigen  
ist Niedrigschwelligkeit und eine zielgruppengerechte Ansprache. Diese Kriterien sind ein 
wichtiger Bestandteil der Arbeit des öffentlichen Trägers und auch der freien Träger. 
Seit Jahren schon steht das Thema Beschwerdem anagement auf der Agenda aller Abteilu n-
gen und Fachstellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Der Fokus ist darauf ge-
legt, dass Beschwerden nicht als Vorwurf, sondern zur Überprüfung und Weiterentwicklung 
der Leistungen begriffen werden und da mit nicht nur erlaubt, sondern erwünscht sind und als 
ein Teil von Professionalität verstanden werden. Nachfolgend werden die internen Beschwe r-
demöglichkeiten und –verfahren dargestellt. 
In allen Abteilungen des Amtes mit Publikumsrelevanz (Tagesbetreuung für Kinder, Kinder - 
und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Kommunaler Sozialdienst, Familien - und Erziehungshil-
fen, Familienbüro) existiert ein systematisches und strukturiertes Beschwerdemanagement, 
das vergleichbar aufgebaut ist und damit zum einen Handlun gssicherheit bietet und zum a n-
deren zur Optimierung und Verbesserung der Dienstleistung beiträgt. Geregelt sind die B e-
schwerdeannahme, die Beschwerdedokumentation, die Beschwerdebearbeitung und die B e-
schwerderückmeldung mit zeitlichen Rahmenvorgaben. Immer  ist Leitungsbeteiligung vorg e-
sehen, wenn absehbar ist, dass das Problem nicht zwischen dem Beschwerdeführer und 
dem/der Mitarbeiter/in bewältigt werden kann. 
Beschwerdeführer können sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien wenden, ohne dass Zugangshindernisse bestehen. Die Regelungen 
im Rahmen der Beschwerdeannahme und der Beschwerdedokumentation erlauben eine r a-
sche Zuordnung und Bearbeitung derselben. 
In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderun g der Zusammenarbeit von Eltern, Pe r-
sonal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertagesei n-
richtung gebildet. Der § 9 KiBiz regelt differenziert die Mitwirkungsbereiche der Eltern. Eine er-
ziehungspartnerschaftliche Grundhaltung sichert darüber hinaus eine kritikfreundliche Kultur in 
Kindertageseinrichtungen. Diese bezieht sich nicht nur auf Eltern , sondern ist Teil pädagog i-
scher Konzeptionen und einer Grundhaltung in der Erziehung der Kinder. 
Beschwerden im Rahmen des Hilfep lanprozesses, die auf der Beziehungs - oder Sachebene 
auftreten, sich auf den Hilfeprozess beziehen und als pädagogisches Problem zu behandeln 
sind, werden in den jeweiligen einzelfallbezogenen Hilfeplandokumenten oder im Falle von 
familienrechtlichen Angelegenheiten in den entsprechenden dokumentierten Schriftstücken er-
fasst und bearbeitet. 
Beschwerden im Leistungsbereich werden in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt geprüft und 
bearbeitet.

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V/0334/2016 
Beschwerden über das Verhalten von Mitarbeitenden des Amtes werden als  Dienstaufsichts-
beschwerde in einem förmlichen Verfahren bearbeitet. 
Der Jugendrat bietet den Kindern und Jugendlichen in der Stadt die Chance der verbindlichen 
und institutionalisierten Beteiligung und aktiven Mitwirkung auch über Beschwerden an ko m-
munalpolitischen Prozessen. Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem Handlungsprin-
zip, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen J u-
gendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN -
Kinderrechtskonvention resultiert. 
Auch das städtische Kinderbüro ist bei Familien in Münster als erste Anlaufstelle für kinder re-
levante Elternfragen und umfassende Informationen über Angebote sowie Beratung und Ve r-
mittlung bei individuellen Fragestellungen oder persö nlichen Krisen bekannt. Das Team des 
Kinderbüros ist auch verantwortlich für eingebrachte Kritik von Kindern und Eltern. Der offiziel-
le Kinderbriefkasten ist ein Baustein für gelebte Partizipation von Kindern. Das Team des Ki n-
derbüros setzt sich mit den ei ngehenden Briefen auseinander, recherchiert die Fragen oder 
die Kritik und gibt den Einsendern zeitnah Antwort. Über die Beteiligung von Kindern und E l-
tern an der Planung städtischer Spielplätze werden diese letztendlich nutzerorientiert und ki n-
derfreundlich gestaltet. 
Möglich sind auch Beschwerden über die Heimaufsicht des Landesjugendamtes durch den öf-
fentlichen oder freien Träger, Angehörige, Vertrauenspersonen (LehrerInnen) oder die J u-
gendlichen selbst. Zudem sind beide Landesjugendämter in NRW unter de m Slogan "Gehört 
werden!" in einer Initiative involviert, die als landesweite Möglichkeit zur Beteiligung und Ve r-
netzung von jungen Menschen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe in NRW leben , installiert 
wurde. Sie wird unterstützt durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 
des Landes NRW. 
 
Auch für die Abwicklung einer Petitionsschrift liegt eine strukturierte Handlungsanweisung  vor, 
in die Fachstellenleitung, Abteilungsleitung, Amtsleitung und Dezernat IV miteinbezogen sind. 
 
2. Beteiligungs- und Beschwerdemanagement im stationären HzE-Kontext / Q ualitätsent-
wicklung (QE) im Jugendamt in Kooperation mit den stationären Trägern: 
Mit dem § 79 a SGB VIII, der durch das Bundeskinderschutzgesetz in das SGB VIII eing efügt 
wurde, hat der Gesetzgeber einen klar definierten Auftrag zur kontinuierlichen Qualitätsen t-
wicklung für alle Aufgaben und Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen. Die-
ser Auftrag geht über das für die Entgeltfinanzierung beschränkt eingeführte Prinzip der Quali-
tätsentwicklung hinaus. Besonders hervorgehoben werden hierbei der Schutz von Ki n-
dern/Jugendlichen vor Gewalt und die Sicherung der Rechte von Kindern/Jugendlichen in Ein-
richtungen. 
Da die sich die stationären Träger im Rahmen der Entgeltfinanzierung ( § 78 b SGB VIII) b e-
reits seit mehreren Jahren in einem strukturierten Qualitätsdialog mit dem Amt befinden, war 
die gesetzliche Weiterentwicklung der Auftakt , einen strukturierten Qualitätsentwicklungspro-
zess anzustoßen, gemeinsam auszuprobieren und somit auch für weitere Han dlungsfelder in 
der Jugendhilfe gangbar zu machen. Die Übertragung auf weitere Handlungsfelder der J u-
gendhilfe wird Ende 2016 in einer eigenen Vorlage thematisiert. 
In einem ersten Schritt hat die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – „AG 6 - Hilfen zur 
Erziehung“ sich auf den Schlüsselprozess „Beteiligungs - und Beschwerdemanagement“ fes t-
gelegt. Für diesen Schlüsselprozess wurden gemeinsam 2 Wirkungsziele erarbeitet, die für al-
le Träger die Arbeitsgrundlage darstellten. 
Trägerintern konnten im Anschluss jeweils 2 -3 Leistungsziele und dementsprechende Meth o-
den und Arbeitsschritte erarbeitet werden, die im Anschluss auch zu trägerübergreifenden

- 4 - 
V/0334/2016 
gemeinsamen Zielkennzahlen für alle stationären Träger führten. Das Jahr 2015 diente der 
Erhebung der Beteiligungs- und Beschwerdeformen in den Einrichtungen. 
Die erhobenen Daten werden derzeit ausgewertet, um damit zu einer Qualitätsaussage für 
den Bereich des Beteiligungs - und Beschwerdemanagements aller stationären Träger in 
Münster zu gelangen. Im Rahmen der bereits erwähnten Gesamtvorlage zum § 79 a SGB VIII 
Ende 2016 wird dieses Qualitätsversprechen dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und  
Familien vorgestellt werden, um im Ausschuss zu Festlegungen zur weiteren Umse tzung des 
§ 79a SGB VIII zu kommen. 
Alle Träger haben vielfältige Beteiligungs - und Beschwerdeverfahren in ihren Einrichtungen 
dargestellt, entwickelt und weiterentwickelt. Die Kontaktdaten des Vereins Ombudschaft  Ju-
gendhilfe NRW e.V. sind in den Einrichtungen bekannt und werden au ch an die Kinder, J u-
gendlichen und deren Eltern weitergegeben. Die Rückmeldung im Gesamtprozess war durc h-
wegs, dass durch den strukturierten Prozess vielfältige interne Prozess angestoßen wurden, 
die zu intensiven Diskussionen und Austausch in allen Trägerebenen geführt haben. 
 
3. Darstellung der Qualitätsentwicklung mit den ambulanten Träger n der Hilfen zur Erzi e-
hung 
Im Qualitätszirkel der ambulanten Träger wurde von dem QE -Verfahren zum Thema Beteil i-
gungs- und Beschwerdemanagement im stationären Bereich b erichtet. Zudem ist ein Träger 
im stationären wie auch im ambulanten Bereich tätig und konnte zu den dort gemachten E r-
fahrungen beitragen Im Zirkel der ambulanten Träger von Hilfen zur Erziehung besteht der 
Konsens, dass der Zusammenhang von Beteiligungsfo rmen der Adressaten im Hinblick auf 
die Gestaltung des Hilfeplangespräches einen besonderen qualitativen Aspekt darstellt. In der 
nächsten Sitzung des Qualitätszirkels der ambulanten HzE-Träger soll eine Entscheidung dar-
über getroffen werden, ob dieser Asp ekt in einer strukturierten Bearbe itungsweise betrachtet 
werden soll.  
Alle ambulanten Träger halten unterschiedlich strukturierte Formen von Beschwerdemanag e-
ment vor. 
4. Gesamtstädtisches Beschwerdemanagement 
Ein gesamtstädtisches Beschwerdemanagement besteht seit 1998. Es wurde eingerichtet, um 
Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu geben, sich mit Anliegen direkt an die Behörden-
leitung zu wenden. Das Konzept wurde in den Jahren 2004/2005 zum „Management für Bü r-
gerangelegenheiten“ weiterentwickelt und ausgebildet. Diese Aufgabe ist organisatorisch beim 
Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt. 
Es bestehen keine Zugangshindernisse. Bürgerinnen und Bürger können sich persönlich, tele-
fonisch oder schriftlich an das „Management für Bürgeranliegen“ wenden. 
Auch über den Internetauftritt „muenster.de“ findet sich unter „Anliegen von a-z“ „Beschwerde“ 
ein Kontaktformular, das direkt mit dem Dezernat des Oberbürgermeisters verbunden ist und 
über das sehr niedrigschwellig eine Beschwerde übermittelt werden kann. 
Neben diesem Beschwerdemanagement existieren auch im Jobcenter ein internes und ein ex-
ternes Beschwerdemanagement (Ombudstelle). Über beide Verfahren wird regelmäßig in e i-
genen Vorlagen berichtet. 
5. Kooperation mit dem Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.  
Eine systematische Kooperation mit dem Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. wird von 
Seiten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht für eine Verbesserung der züg i-
gen und rechtlich zutreffenden Sachbearbeitung und Entscheidung gehalten.  Die bisher ei n-
gesetzten Verfahren innerhalb des Jugendamtes und innerhalb der Gesamtverwal tung sowie

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außerhalb in Kooperation mit den Trägern der Jugendhilfe sind vielfältig, ortsnah und nie d-
rigschwellig. Zudem ist es jedem  Einwohner und jeder Einwohnerin  freigestellt, sich in Pro b-
lemfällen oder mit Fragen an die Ombuds chaft Jugendhilfe NRW e.V. zu wenden. Die Ko n-
taktdaten werden von den Trägern vorgehalten und mit den Kinder n, Jugendlichen und Eltern 
thematisiert. Es besteht von Seiten des Amtes kein sign ifikanter Bedarf, bei Fragen der B e-
schwerdebearbeitung zusätzlich zu den bereits vorhandenen Strukturen einen weiteren K o-
operationspartner zu beteiligen. 
Der Verein Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. tritt seit Februar 2016 gegenüber öffentl ichen 
und freien Trägern nur noch beratend auf, ein Vertragsabschluss als direkter Kooperation s-
partner ist nicht mehr möglich. Auch von Seiten der Träger ist kein Fallgeschehen bekannt, in 
dessen Verlauf eine extern vermittelnde Position als zwingend notwendig erachtet worden wä-
re. Wäre dies der Fall gewesen, hätte die Beratung der Eltern von Trägerseite auch in Ric h-
tung Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. erfolgen können. 
6. Fachaustausch mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der AG § 78/ 6 „Hi l-
fen zur Erziehung“  
Eine Einladung des Vereins Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. in den Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien  wurde in der AG 6 besprochen und zugunsten des Fachausta u-
sches in der AG 6 nicht realisiert. 
Am 19.11.2015 stellt e der Geschäftsführer des Ver eins Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. 
die Arbeit des Vereins in der AG 6 vor und beantwortete die Fragen der Mitglieder der AG 6 zu 
örtlichen Strukturen und der Qualifikation der Ombudpersonen. 
Die Mitglieder der AG 6 diskutieren das „Für“ und „Wider“ eine r überörtlichen Instanz als O m-
budstelle und die Möglichkeit einer Kooperation mit dem Verein Ombudschaften Jugendhilfe 
NRW e.V. Es kann nicht abschließend konstatiert werden, dass es zur Weite rentwicklung der 
Beteiligungsqualität einer überörtlichen Instan z bedarf. Die AG 6 spricht sich dafür aus, dass 
für Münster eher eine örtliche Lösung denkbar wäre. Hierfür haben sich die Sprecher der AG 6 
am 23.02.2016 mit der Verwaltung des Amtes für Kinder, J ugendliche und Familien  zu einem 
Austausch getroffen. Im Ergebnis werden die bisher vorhandenen Strukturen bei dem öffentl i-
chen und den freien Trägern als ausreichend betrachtet. Die bereits bestehenden und bewähr-
ten Strukturen sollen nicht gedoppelt werden. 
Um eine unabhängige Struktur zu schaffen , kann unter konzeptioneller Beratung des Ve reins 
Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. von Seiten der freien Träger, die eine solche Unterstü t-
zung als zielführend und qualitätssteigernd erachten , eine Ombudstelle gegründet werden. 
Hierüber kann folgend eine ortsnahe, unabhän gige und trägerübergreifende stadtweite Ber a-
tungskompetenz abgerufen werden. Von Seiten des öffentlichen Trägers bestehen keine Pe r-
sonalressourcen, die konzeptionelle Entwicklung für die Installierung einer Ombudstelle zu 
begleiten. 
Ein gesamtthematischer Überbau könnte allerdings die gemeinsame Teilnahme an Fort - und 
Weiterbildungen zum Thema Konfliktmanagement, Kinderrechte, Partizipation und Qualität s-
entwicklung zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern darstellen. Der Focus braucht 
hierbei weniger auf der Einführung des Themas zu liegen, denn Beteiligungs - und Beschwer-
demanagement ist schon seit langem im besonderen Blick der J ugendhilfe ganz im Sinne des 
§ 79 a SGB VIII, der Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kinder und Jugen d-
lichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt fordert. Die Weiterentwicklung und Ve r-
schränkung dieser Qualitätsmerkmale in allen Bereichen der Kinder - und Jugendhilfe zw i-
schen dem öffentlichen und den freien Trägern kann eine größere fachliche Weiterentwicklung 
befördern, als es eine Ombudstelle zuwege bringen kann. Hierzu haben die stationären Träger 
in ihrem schon seit Jahren etablierten Qualitätsdialog  nach § 78b SGB VIII mit dem öffentl i-
chen Träger  einen ersten strukturierten Aufschlag ganz im Sinne d es § 79 a SGB VIII g e-
macht.

- 6 - 
V/0334/2016 
Wie auch unter Punkt 3. beschrieben, machen sich auch die ambulanten Träger in ihrem Qua-
litätszirkel auf den Weg, die Verschränkung zwischen Partizipation und Hilfeplangespräch n ä-
her zu untersuchen. Diese fachlichen Auseinander setzungen im Spannungsfeld des gemei n-
samen Aushandlungsprozesses zwischen Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern, dem freien und 
dem öffentlichen Träger machen die Weiterentwicklung von Partizipationskultur in einem inst i-
tutionellen Kontext möglich und tragen  damit zur Zufriedenheit im Hilfeprozess und dem Erl e-
ben von Selbstwirksamkeit der Adressaten mit bei.  
 
Zu 2.  Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Externe Ombudschaft als Baustein der 
Qualitätsentwicklung einrichten“ vom 15.04.2015 sollte a us Sicht der Verwaltung über den in 
dieser Vorlage dargestellten Umfang hinaus nicht aufgegriffen werden.  
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL vom 15.04.2015 an den Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien "Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung einrichten"

Beratungsverlauf (1)

08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0334/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37