Mandari Insight

3315/2025

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2024 für die Bühnen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.01.2026

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Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 - Lagebericht

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Anlage 7 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

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Anlage 3 - Anhang

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Anlage 8 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 - Fragenkatalog

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Anlage 6 - EK-Entwicklung Bühnen_JA 2023-24_06.11.25

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Anlage 1 - Bilanz

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Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

1598 Zeichen

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln I/2 
Gewinn- und Verlustrechnung 
für die Zeit vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2024 
2023/2024 2022/2023 
€ € € €
1. Umsatzerlöse 6.466.450,15 6.048.170,03 
2. Erhöhung/Verringerung des Bestandes an 
unfertigen Leistungen 312.750,00 
-550.450,00 
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.210.500,00 1.165.200,00 
4. Sonstige betriebliche Erträge 104.981.504,22 91.911.696,77 
5. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe 1.859.845,16 1.893.595,81 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.827.243,83 17 .687.088,99 14.030.226,59 
15.923.822,40 
6. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 44.796.502,59 41.653.666,83 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 11.111.724,09 55.908.22 6,68 10.757.019,25 
52.410.686,08 
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- 
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.870.649,89 4.039.282,12 
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.713.602,94 17.348.844,21 
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 556,68 4.614,00 
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 460.323,64 422.581,00 
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 745,09 875,44 
12. Ergebnis nach Steuern 16.331.123,82 8.433.139,55 
13. Sonstige Steuern 10.526,35 5.707,05 
14. Jahresüberschuss 16.320.597,47 8.427.432,50 
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 15.078.224,65 8.528.392,15 
16. Einstellung in die Gewinnrücklagen -14.021.788,48 -2.127.600,00 
17. Entnahme aus den Gewinnrücklagen 1.377.281,35 250.000,00 
18. Bilanzgewinn 18.754.314,99 15.078.224,65

Beschlussvorlage Rat

5620 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 3315/2025 
Freigabedatum 
 14.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2024 für die Bühnen der Stadt Köln
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in 
Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfa-
len (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2024 sowie den Lagebericht für das 
Wirtschaftsjahr vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 mit dem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk vom 06.11.2025 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nexia GmbH für die Bühnen 
der Stadt Köln fest. 
 
2. Der Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2023/24 beträgt EUR 18.754.314,99 und soll wie 
folgt verwendet werden: 
 
In Vorjahren dotierte zweckgebundene Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 1.122.400,00 
sollen auf Basis der seinerzeitigen Zuführungsbedingungen aufgelöst werden (Oper EUR 
400.000,00, Ballet of Difference EUR 722.400,00). Des Weiteren soll ein Betrag in Höhe 
von EUR 15.346.409,38, der dem in 2023/24 im Bereich der Sanierung erzielten Über-
schuss entspricht, der zweckgebundenen Sanierungsrücklage zugeführt werden. Ebenso 
soll ein Betrag in Höhe von EUR 541.055,25, der dem zeitgleich im Bereich des Interim-
spielbetriebs erzielten Überschuss entspricht, einer zweckgebundenen Rücklage zum 
Ausgleich von Defiziten im Interimspielbetrieb in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren 
zugeführt werden. Der verbleibende Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2023/24 in Höhe 
von EUR 3.989.250,36 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
4. Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 EigVO NRW Entlastung erteilt. 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026 
Rat 05.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bühnen haben die Spielzeit 2023/24 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 
16.321 (im Vorjahr Jahresüberschuss TEUR 8.427) abgeschlossen. Der Spielbetrieb trägt mit 
einem Überschuss in Höhe von TEUR 441 (im Vorjahr TEUR +2.827) zu diesem Ergebnis bei. 
Daneben weisen der Betrieb der Interimspielstätten für die Spielzeit 2023/24 einen Über-
schuss in Höhe von TEUR 533 (im Vorjahr TEUR -687) und der Bereich der Sanierung einen 
Überschuss in Höhe von TEUR 15.346 (im Vorjahr TEUR +6.287) aus. 
Der Jahresüberschuss führt unter Einschluss des Gewinnvortrags (TEUR 15.078), der vom 
Rat für das vorherige Wirtschaftsjahr 2022/23 bereits am 03.04.2025 (0644/2025) beschlosse-
nen Einstellungen in die Gewinnrücklagen (TEUR 14.022) sowie Entnahmen aus den zweck-
gebundenen Gewinnrücklagen (TEUR 1.377) zum 31.08.2024 zu einem Bilanzgewinn von 
TEUR 18.754 (zum 31.08.2023 Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 15.078). Das Eigenkapital 
beträgt danach zum 31.08.2024 TEUR 42.535 (zum 31.08.2023 TEUR 26.214). 
Das außerordentlich hohe, positive Sanierungsergebnis ist auf den Umstand zurückzuführen, 
dass bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2023/24 entgegen der Planung eine Fertigstellung 
der Sanierungsbaumaßnahmen am Offenbachplatz nicht realisiert werden konnte. In Erwar-
tung erhöhter planmäßiger Abschreibungen und Finanzierungskosten in dieser Spielzeit 
wurde den Bühnen ein BKZ-Anteil für den Sanierungsbereich in Höhe von TEUR 17.379 zu-
gewiesen. Den daraus resultierenden Erträgen in Höhe von insgesamt TEUR 17.447 standen 
jedoch lediglich Aufwendungen von TEUR 2.100 gegenüber. Im Rahmen der betrieblichen 
Aufwendungen wurden dabei außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit dem 
drohenden Ausfallrisiko bezogen auf die Termingeldanlage der Bühnen bei der insolventen 
Greensill Bank AG (TEUR 1.260) verrechnet. 
Die derzeit nicht zweckentsprechend verwendbaren Zuschüsse für Abschreibungen und Zin-
sen sollen – wie im Jahresabschluss 2022/23 – zur späteren Verwendung der Sanierungs-
rücklage zugeführt werden. In der Wirtschaftsplanung für die Spielzeit 2026/27, der geplanten 
Wiedereröffnungsspielzeit, wird dann entsprechend mit einem reduzierten Betriebskostenzu-
schuss geplant und zum Ausgleich auf die Sanierungsrücklage zurückgegriffen werden. Auch 
die übrigen Gewinnrücklagenbestände sowie der Vortrag auf neue Rechnung (siehe Anlage 6) 
sind für zukünftige Defizitausgleiche vorgesehen. 
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023/24 wurde die am 26.09.2023 vom Betriebsaus-
schuss Bühnen (2819/2023) bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NEXIA GmbH (vormals 
RSM Verhülsdonk GmbH) im zweiten Jahr in Folge beauftragt. Die Prüfer erteilten am 
06.11.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und erklärten gemäß § 322 Abs. 3 
Satz 1 HGB, dass ihre Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des 
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
 
Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 
 Jahresabschluss zum 31.08.2024, bestehend aus: 
o Anlage 1 - Bilanz zum 31.08.2023 (Seite I/1) 
o Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023/24 (Seite 
I/2)

3 
o Anlage 3 - Anhang (Seite I/3-32) 
 Anlage 4 - Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 (Seite 
II/1-45) 
 Anlage 5 - Fragenkatalog nach § 53 HGrG (Seite IV/1-24) 
 Anlage 6 - Spartenbezogene Entwicklung des Eigenkapitals 
 Anlage 7 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Seite III/1-4)

Anlage 4 - Lagebericht

113881 Zeichen

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/1 
  
 
LAGEBERICHT 
 
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 
1. SEPTEMBER 2023 BIS 31. AUGUST 2024 
 
I.  SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DER BÜHNEN IM WIRTSCHAFTSJAHR 2023/24 
1.  Die wirtschaftliche und kulturpolitische Situation der Bühnen in der Bundesrepublik 
Deutschland in der Spielzeit 2023/24 
 
In Anbetracht der anhaltenden Verunsicherung vor allem durch die internationalen Krisen in Form des 
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und des Gaza-Konfliktes trugen die Bemühungen vieler Theater 
und Orchester, die Menschen nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie bei ihrer Rückkehr in 
das öffentliche Leben und damit auch in den Theater- und Konzertbesuch zu unterstützen, erst langsam 
wieder Früchte. Die wirtschaftliche Entwicklung der öffentlichen Haushalte bewirkte dabei gerade nach 
Corona einen unverändert hohen Konsolidierungsdruck auf die deutschen Kultureinrichtungen. Als per- 
sonalintensive Einrichtungen mit einem hohen Anteil fixer Personalkosten und dadurch begrenzten kurz- 
zeitig realisierbaren Konsolidierungspotentialen sind die öffentlichen Theater und Orchester hiervon in 
besonderem Maße betroffen.  
 
Ein Blick in die vorherige Spielzeit 2022/23
1 zeigt dabei, dass den Theatern und Orchestern mit rd. 22,4 
Millionen Besuchern eine unverändert wichtige Bedeutung zukommt. So stieg die Zahl der Veranstal- 
tungen um rd. 15% deutlich an in Richtung Vor-Corona-Niveau, die Zahl der Besuche erhöhte sich sogar 
um 64% im Vergleich zur vorjährigen Spielzeit. Während sich die Betriebseinnahmen der Theater und 
Orchester in 2022/23 um rd. 61% erhöhten, stiegen die Zuweisungen in Summe nur um 0,7%. Im 
Rahmen der Betriebseinnahmen erhöhte sich dabei das Einspielergebnis von 9,8% im Vorjahr auf 14,8% 
deutlich. Gleichzeitig stiegen aber auch die Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentli- 
chen Dienst von April 2023 um rd. 7%, die Sachkosten sogar um rd. 12%. „So erfreulich und ermutigend 
die Veranstaltungs- und Besuchszahlen sind, so klar erkennbar ist gleichermaßen, dass die Bühnen sich 
in einer Finanzierungskrise befinden: deutlichen steigenden Kosten stehen nur mäßig steigende Zuwen- 
dungen gegenüber. Die Verantwortung der Öffentlichen Hand für die Kultur im öffentlichen Raum kann 
und darf gerade jetzt nicht zur Disposition gestellt werden “
2. 
 
 
 
1  Quelle: Theaterstatistik 2022/2023 des Deutschen Bühnenvereins, Heft 58, Köln 2025 
 
2 Quelle: Claudia Schmitz, Geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins in: Theaterstatistik 2022/2023 
des Deutschen Bühnenvereins, Heft 58, Köln 2025

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/2 
 
 
 
So bleibt der hohe Konsolidierungsdruck auf alle Kultureinrichtungen in Deutschland unverändert be- 
stehen, Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Kultureinrichtungen werden von Politik und Öffentlichkeit 
weiterhin kritisch hinterfragt. Zugleich sollen weitere Überlegungen angestellt werden, wie man durch 
inhaltliche und perspektivische Konzepte, Organisationsmodelle und Rechtsformgestaltungen die Ein- 
nahme- und die Kostensituation der Theater verbessern kann. Bei diesen im Wesentlichen auf die öko- 
nomische Effizienz ausgerichteten Überlegungen darf das übergeordnete Ziel der Theater, nicht gewinn- 
orientiert zu arbeiten, sondern eine Aufgabe für die Allgemeinheit zu erfüllen, nicht aus den Augen 
verloren werden.  
 
2.  Der rechtliche Rahmen der Bühnen in der Spielzeit 2023/24 
 
Gegenstand der seit dem 1.9.2000 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführten Bühnen der Stadt 
Köln ist der Betrieb eines Drei-Sparten-Theaters zur Pflege und Förderung kultureller Aufgaben. Der 
Einrichtungszweck umfasst dabei insbesondere die Aufführung von Bühnenwerken aller Gattungen im 
Musik-, Tanz- und Sprechtheater. Für die künstlerische und wirtschaftliche Führung ist aktuell eine aus 
vier Personen bestehende Betriebsleitung gesamtverantwortlich. Der Rat der Stadt Köln und der Be- 
triebsausschuss (personenidentisch mit dem Ausschuss für Kunst und Kultur der Stadt Köln) entscheiden 
in allen Angelegenheiten der Bühnen, die ihnen durch die GO NRW, die EigVO NRW, die Hauptsatzung 
der Stadt Köln und die Betriebssatzung der Bühnen vorbehalten sind. Das Wirtschaftsjahr verläuft spiel- 
zeitkonform vom 1. September bis zum 31. August. 
 
 
3.  Die künstlerische Bilanz der Bühnen in der Spielzeit 2023/24 
 
 
Als wesentlicher Bestandteil der Kulturstadt Köln gehören die Bühnen der Stadt Köln zu den national 
bedeutendsten wie international renommierten Spielstätten des Sprech- und Musiktheaters. 
 
Um den hohen Ansprüchen sowie der Größe und Bedeutung der Stadt Köln gerecht zu werden, bedient 
das Sprechtheater viele traditionelle Aufgaben: Dazu gehören die Klassikerpflege ebenso wie die Prä- 
sentation moderner Gegenwartsdramatik und die Realisierung unterschiedlichster Regie- und Ausstat- 
tungsstile. Nationale und internationale Gastspiele sollen dabei das Programm des Sprechtheaters kom- 
plettieren.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/3 
  
 
Die Oper Köln soll den führenden internationalen Opernhäusern zugerechnet werden. Sie ist Mitglied 
der internationalen Opernkonferenz, zu der folgende Opernhäuser gehören: Bayerische Staatsoper, 
Staatsoper Unter den Linden Berlin, Deutsche Oper Berlin, Komische Oper Berlin, Staatsoper Wien, 
Opernhaus Zürich, Staatsoper Dresden, Oper Frankfurt, Staatsoper Hamburg, Deutsche Oper am Rhein 
Düsseldorf Duisburg, Oper Leipzig und Staatstheater Stuttgart sowie die assoziierten Mitglieder Opera 
National de Paris, Royal Opera House Covent Garden London und Teatro alla Scala Mailand. Diese 
Institutionen sind geprägt von international renommierten Dirigent*innen, Regisseur*innen sowie Sän- 
ger*innen. In diesem Umfeld ist die Oper Köln bereits seit einigen Jahren neben der Komischen Oper 
Berlin ein Mitglied mit einem der geringsten Betriebskostenzuschüsse.  
 
Seit der Auflösung der Tanzcompany pretty ugly tanz köln (2008/09) wird der Tanz an den Bühnen Köln 
durch Gastspiele in den Spielplänen von Oper und Schauspiel vertreten. Zudem setzte das Schauspiel 
Köln letztmals in der Spielzeit 2023/24 die Kooperation mit dem amerikanischen Choreografen Richard 
Siegal und dessen Kompanie Ballet of Difference fort.  
 
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Sanierungsmaßnahmen am Offenbachplatz war auch die 
Spielzeit 2023/24 der Bühnen Köln weiterhin geprägt von der Fortführung des Interimspielbetriebs des 
Musiktheaters (Oper und Kinderoper im Staatenhaus) und des Sprechtheaters (Depot 1, Depot 2, Grotte 
und Carlsgarten). Dabei konnten in 2023/24 folgende Inszenierungen realisiert werden:

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/4 
Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/ 
Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/ 
aufn. (WA) lungen Gastspiel(GS) 
Inszenierungen des Sprechtheaters 
Der Prozess 
N Depot 1 17 EP 
Eigentum. let’s face it we´re fucked N Depot 1 14 EP 
Akins Traum N Depot 1 12 EP 
Yazdgerds Tod N Depot 1 15 EP 
Die verlorene Ehre der Katharina Blum N Depot 1 16 EP 
Ein Sommernachtstraum N Depot 1 14 EP 
N Depot 1 6 EP 
Vögel WA Depot 1 2 EP 
Nathan der Weise WA Depot 1 3 EP 
König Lear WA Depot 1 6 EP 
Helges Leben WA Depot 1 13 EP 
Johann Holtrop WA Depot 1 6 EP 
Der Gott des Gemetzels WA Depot 1 9 EP 
Kim Jiyoung, geboren 1982 N Depot 2 16 EP 
Im Anfang war der Zaun N Depot 2 9 EP 
Erstmal für Immer N Depot 2 13 KP 
Gespenster N Depot 2 11 EP 
Die letzten Männer des Westens N Depot 2 9 EP 
Ein von Schatten begrenzter Raum N Depot 2 5 EP 
Soko Tatort N Depot 2 8 EP 
Drahtseilakt N Depot 2 4 EP 
Die Lücke 2.0 WA Depot 2 9 EP 
Früchte des Zorns WA Depot 2 10 EP 
WA Depot 2 5 EP 
Mölln 92/22 WA Depot 2 3 EP 
WA Depot 2 5 EP 
Der eingebildete Kranke WA Depot 2 12 EP 
Exil WA Depot 2 7 EP 
WA Depot 2 1 EP 
WA Depot 2 4 EP 
Nach Deutschland WA Depot 2 1 EP 
Du, Alice N Depot 3/Grotte 17 EP 
Muttertier N Depot 3/Grotte 11 EP 
Meta - Sleep WA Depot 3/Grotte 4 EP 
Das Dämmern der Welt WA Depot 3/Grotte 4 EP 
Judith Shakespeare - Rape and Revenge WA Depot 3/Grotte 4 EP 
Einzel- / Sonderveranstaltungen - Depot 1,2,3 
diverse 
Spielstätten 
59 EP/GS 
364 
Das große Heft / Der Beweis / Die dritte 
Lüge / Die Analphabetin 
Stefko Hanushevsky erzählt: Der große 
Diktator 
Titel 
Tini und der magische Phantafabu-lieromat 
Die Revolution lässt ihre Kinder 
verhungern 
Wenn wir einander ausreichend gequält 
haben

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/5 
  
 
Bei der Spielzeit 2023/24 handelte es sich um die letzte unter der Intendanz Stefan Bachmanns. Insbe- 
sondere das Ende der Spielzeit stand im Zeichen des Intendanzwechsels und Abschieds. Damit einher- 
gehend fand ein Rückblick auf die Zeit im Interim, die Entwicklungen des Carlswerkgeländes und gleich- 
sam auch des Kulturstandorts Mülheim statt. Künstlerisch war die Spielzeit 2023/24 im Wesentlichen 
von Uraufführungen und Erstaufführungen geprägt. Der Fokus lag durch zeitgenössische Dramatik und 
zwei Auftragswerke eindeutig auf der Gegenwart. 
 
Eröffnet wurde die Spielzeit gleich mit zwei außergewöhnlichen Produktionen: Im Depot 2 mit der Ur- 
aufführung „Im Anfang war der Zaun“, e in Recherchestück des noch unbekannten deutsch-schweizer-
chilenischen Kollektivs „what about: fuego “,  in welchem sehr performativ gegenwärtige Grenzen und 
Mauern hinterfragt und dekonstruiert werden. Im Depot 1 eröffnete Mina Salehpour mit der deutsch- 
sprachigen Erstaufführung von „Yazdgerds Tod“ die Spielzeit. Auch hier eine Entdeckung des wenig 
Bekannten: Während der iranische Autor Bahram Beyzaie im Iran eine Größe der Dramatik ist, ist sein 
Stück von 1979 in Deutschland nahezu unbekannt. Mina Salehpours dritte Arbeit am Schauspiel Köln 
fokussierte sich ganz auf die Ambivalenzen und Widersprüche, die Beyzaies Erzählung von Krise und 
Machterhalt virtuos zu einem historischen Krimi auff ächert. Neben diesen beiden „Neuentdeckungen“ 
folgte im Depot 1 ebenfalls eine Uraufführung. Das als Auftragswerk von Thomas Köck geschriebene 
Stück „Eigentum let´s face it we`re fucked“,  in welchem es um eben dieses geht: Um Eigentum, um 
Wohnungsnot, um den Zustand der Gesellschaft. Ein collagenhafter Abriss des Herrschaftsrechts in Sci- 
ence-Fiction-Manier, inszeniert von Marie Bues. Mit „Kim Jiyoung, geboren 1982“  von Cho Nam-Joo 
zeigte Marie Schleef ihre dritte Arbeit am Schauspiel Köln. Auch hierbei handelt es sich um eine Deutsch- 
sprachige Erstaufführung. Marie Schleef knüpft mit der Romanadaption an ihre kontinuierliche Ausei- 
nandersetzung mit weiblichen Biographien an und rückt Geschichten ins Zentrum, die lange Zeit keinen 
Platz im konventionellen Kanon fanden. 
 
Die ursprünglich für die Spielzeit 2022/23 geplante und krankheitsbedingt verschobene Inszenierung 
„Der Prozess“  in der Regie von Pınar Karabulut konnte nun Premiere feiern.  Ein Abend, der mit Kafkas 
berühmtestem Roman einen wichtigen Stoff der klassischen Moderne auf den Spielplan bringt. Ein wei- 
teres bekanntes Material aus Zeiten der alten Bundesrepublik stand mit „Die verloren e Ehre der Katha- 
rina Blum“  auf dem Spielplan. Heinrich Bölls meistverkauftes, vor ca. 50 Jahren erschienenes und auch 
umstrittenes Buch erfuhr durch Bastian Kraft eine starke Aktualisierung, wobei die Kritik an der Sensa- 
tionssucht der Boulevard Medien kaum an Aktualität verloren haben mag.  
 
Im Depot 2 ging es mit einer weiteren Uraufführung weiter: „Soko Tatort“  von Nele Stuhler, die sich mit 
diesem Stück erstmals dem Kölner Publikum vorstellte. Eine humorvolle Auseinandersetzung und Hin- 
terfragung des beliebten Krimi-Genres im deutschen Fernsehen und der Polizei, dem staatlichen Ge- 
waltmonopol und dem Konzept des Strafens im Allgemeinen. Ebenfalls im Depot 2 feierte Thomas

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/6 
Jonigks Inszenierung von Ibsens Kammerspiel „Gespenster“  Premiere. Ein Familiendrama, in welchem 
die Gegenwart immer wieder von der Vergangenheit eingeholt wird, die Sünden der Mütter und Väter 
immer wieder zurück an die Oberfläche kommen. Ein weiteres Auftragswerk für das Schauspiel Köln 
war die Produktion „Aki ns Traum“  von Akın Emanuel Şipal und inszeniert von Stefan Bachmann, welcher 
mit dieser Uraufführung erfolgreich seine Intendanz in Köln beendete.  
 
Der designierte, interimistische Nachfolger von Stefan Bachmann, Rafael Sanchez, folgte ebenfalls mit 
einer sehr erfolgreichen Produktion im Depot 2: „Die letzten Männer des Westens“  von Tobias Ginsburg. 
Darin inszeniert er Ginsburgs 2021 veröffentlichte Undercover-Recherche zu rechten Männerbünden in 
Europa und dem Zusammenhang von Antifeminismus und dem Erstarken der Rechten auf ernste und 
zugleich unterhaltsame Weise. Nuran David Calis – bekannt für seine dezidiert politischen Abende und 
mit nunmehr insgesamt acht Inszenierungen fester Bestandteil des Schauspiel Köln – war erstmals nicht 
durch einen dokumentarischen Abend, sondern mit der Romanadaption von „Ein von Schatten begrenz- 
ter Raum“ in den Spielplan eingebunden. Georg-Büchner-Preistr ägerin Emine Sevgi Özdamar beschreibt 
in diesem das Leben einer jungen Schauspielerin, die während der Militärdiktatur der 1970er Jahre 
Istanbul verlässt und nach Berlin geht, um dort am Theater zu arbeiten. Eine Zeitreise in die Theaterwelt 
rund um den Regisseur Benno Besson, ein Rückblick auf den Bev ölkerungsaustausch zwischen der 
Türkei und Griechenland nach dem Ersten Weltkrieg, von deportierten J üdinnen und Juden aus Thes- 
saloniki und von vertriebenen und ermordeten Menschen aus Armenien ebenso wie eine Auseinander- 
setzung mit der unermesslichen Sehnsucht der Menschen im Exil. 
 
Den Abschluss im Depot 1 stellte Jan Bosses Inszenierung „Ein Sommenachtstraum“ dar. Aufgrund des 
ursprünglich für den Sommer 2024 geplanten Umzugs an den Offenbachplatz wurde der Repertoirebe- 
trieb im Depot 1 eingestellt und das Stück en suite gespielt. Dies ermöglichte ein aufwändiges Bühnen- 
bild, der magische Zauberwald aus echten Baumstämmen zu einem imposanten, apokalyptischen Schei- 
terhaufen aufgetürmt. Die spektakuläre Inszenierung startete mit einem musikalen Prolog auf dem Au- 
ßengelände des Carlsgartens, um das Publikum dann in den Zauberwald von Athen ins Depot zu einem 
virtuosen Verwirrspiel um die Liebe und die Kraft des Theaters zu locken. 
 
Auch die zum Schauspiel Köln gehörigen Spielklubs konnten sich durch eigene Arbeiten wieder dem 
Publikum präsentieren: Die „Oldschool“ , das Senior*innenensemble des Schauspiel Köln, war zum zwei- 
ten Mal mit einer Produktion unter professionellen Bedingungen im Depot 2 präsent. In der Regie von 
David Vogel und mit (un-)verheirateten Gästen zeigte das generationsübergreifende Ensemble aus Ex- 
pert*innen des Alltags die Stückentwicklung „Erstmal für immer“.  Es entstand eine vielstimmige Ausei- 
nandersetzung zum Thema Ehe, indem sie persönliche Erfahrungen aus Berufs- und Eheleben verhan- 
delten, Vertragsklauseln auseinandernahmen und mit Augenzwinkern den eigenen Wert auf dem Hei- 
ratsmarkt überprüften. Mit „Drahtseilakt – Cambaz Gösterisi“ war  auch das „Import Export Kollektiv“

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/7 
  
 
wieder Teil des Spielplans 2023/24. Ebenfalls als generationsübergreifendes Ensemble mit Gästen aus 
der „Oldschool“ , aus dem Jugendklub „Polylux“  und Anwohner*innen der Keupstraße bzw. der Insze- 
nierung „Die Lücke 2.0“ entwickelte das Kollektiv eine Stückentwicklung unter der Regie von Saliha 
Shagasi. Ausgehend von den mutigen Streiks bei Ford und Pierburg vor 50 Jahren setzte sich das En- 
semble mit den Themen „Gastarbeit“ und heutigem Widerstand in Form eines performativen Spazier- 
gangs über das gesamte Carlswerk-Gelände mit einzelnen szenischen Stationen im öffentlichen Raum 
auseinander. Und auch vom Jugendklub „Polylux“ gab es in der Spielzeit 2023/24 etwas zu sehen. In 
der Stückentwicklung „Facing Destiny. (K)eine Frage mehr ans Leben“  verhandeln die Jugendlichen 
ausgehend von dem TikTok-Trend „Manifestiere dein Leben! “ ihr Schicksal und fragen sich: Bestimmen 
wir selbst den Verlauf unseres Lebens?  
 
In der wiedereröffneten kleinen Spielstätte „Die Grotte“ zeigte Antonia Ortmanns mit „Du, Alice – eine 
Anrufung“ der Autorin und Lyrikerin Simone Scharbert ihr Regiedebut und beschäftigte sich in diesem 
mit der fast vergessenen Biografie von Alice James. Claus Nicolai Six brachte die Deutsche Erstauffüh- 
rung von „Muttertier“ von Leo Lorena Wyss auf die Bühne. Neben den hier beschriebenen Neuproduk- 
tionen gab es außerdem zahlreiche Sonderformate, Wiederaufnahmen und auch Gastspiele. 
 
Eine große Besonderheit ist außerdem das Format „Next Generation!“  das in der Spielzeit 2023/24 wie- 
derholt am Schauspiel Köln stattfand. Es handelt sich um ein Professionalisierungsprogramm für schau- 
spielbegeisterte Menschen, die mit einer kognitiven und/oder körperlichen Behinderungen leben. Die 
Abschlusspräsentation fand am Ende der Spielzeit auf der Bühne des Depot 2 statt und war Teil der 
großen Stefan Bachmann Abschiedswochen „Schauspiel Köln forever“. Dabei fand auch das „Britney X“ -
Festival zum siebten Mal in Folge statt.  
 
Ein Höhepunkt der Spielzeit war außerdem das „Birlikte“ - Gedenken & Kulturfest. Im Juni 2024 fand es 
auf der Keupstraße, dem Carlswerk-Gelände und im Schauspiel Köln statt und stand ganz im Zeichen 
der antirassistischen Erinnerungsarbeit zum 20. Jahrestag des NSU-Nagelbombenanschlags. Rund 500 
Künstler*innen und Referent*innen waren an dem Programm beteiligt, das insgesamt etwa 100 Pro- 
grammpunkte umfasste. Das Fest verzeichnete eine hohe Teilnehmerzahl von circa 30.000 Besucher*in- 
nen und wurde von den Anwesenden als bedeutende und gelungene Initiative für Erinnerung und ge- 
sellschaftlichen Dialog wahrgenommen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/8 
Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/ 
Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/ 
aufn. (WA) lungen Gastspiel(GS) 
Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln 
New Ocean WA Depot 1 5 EP 
Ballet of (Dis)obedience WA Depot 1 3 EP 
Noise - signal - silence N Depot 1 11 EP 
Body without organs WA Depot 2 6 EP 
Made Two Walking WA Depot 2 2 EP 
The people united will never be defeated N Depot 2 3 KP 
30 
Titel 
 
Die Spielzeit 2023/24 stand im Zeichen des Abschieds des Ballet of Difference von Köln. Dennoch prä- 
sentierte sich die Kompanie in ihrer fünften und letzten Spielzeit nochmals eindrucksvoll mit zwei erfolg- 
reichen Neuinszenierungen und mehreren Wiederaufnahmen. So trafen Richard Siegal und sein Ballet 
of Difference auf den deutsch-russischen Pianisten Igor Levit – ein Abend der Begegnung von Tanz und 
Live-Musik, der die Ideen von Freiheit, Widerstand und gesellschaftlicher Veränderung feierte. Im Zent- 
rum stand der monumentale Variationszyklus „The People united will never be defeated“ von Frederic 
Rzewski, inspiriert von der chilenischen Revolutionshymne Sergio Ortegas. Die Uraufführung entstand 
in Kooperation mit ecotopia dance productions und dem Bregenzer Frühling. Die Zusammenarbeit von 
Richard Siegal und Alva Noto begann bereits 2013; was einst als künstlerische Reflexion über das Ver- 
hältnis von Ballett und Technologie begann, fand nun in der Trilogie „Noise –  Signal – Silence“ seinen 
Abschluss. 
 
Neben der energetischen Kult-Choreografie „Unitxt“ wurde auch „Oval“ gezeigt, ein Stück, das 2019 für 
das Staatsballett Berlin entstand. Die für das Finale der Trilogie eigens komponierte Musik erzeugt eine 
aufgeladene, fast tranceartige Atmosphäre, in der sich zwölf Tänzer*innen unter einem futuristischen, 
ovalen Lichtobjekt bewegen. Das Mittelstück („In a Landscape“) basiert auf einer musikalischen Koope- 
ration von Alva Noto und Ryūichi Sakamoto.  
 
Die Produktionen „Made two walking – made all walking“ wurden erneut in Köln aufgeführt und waren 
ausnahmslos ausverkauft. Auch die Stücke „Body without organs“ sowie „Ballet of (dis)obedience“ kehr- 
ten erfolgreich auf die Kölner Bühnen zurück.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/9 
  
 
Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/ 
Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/ 
aufn. (WA) lungen Gastspiel(GS) 
Inszenierungen des Musiktheaters 
Ines N Staatenhaus 6 EP 
The strangers N Staatenhaus 6 EP 
Die lustige Witwe N Staatenhaus 12 EP 
Un ballo in maschera N Staatenhaus 9 EP 
Frau ohne Schatten N Staatenhaus 7 EP 
Idomeneo N Staatenhaus 8 EP 
L’Incoronazione di Poppea N Staatenhaus 10 KP 
Liebestrank N Staatenhaus 12 KP 
Les Pêcheurs de Perles N Staatenhaus 3 EP 
Mariana Pineda N Staatenhaus 4 EP 
Tosca WA Staatenhaus 8 EP 
Cosi fan tutte WA Staatenhaus 4 EP 
Peter Grimes WA Staatenhaus 5 EP 
Faust WA Staatenhaus 5 EP 
Hänsel Gretel WA Staatenhaus 9 EP 
Cäcilia Wolkenburg: Zillche en Jefahr N Staatenhaus 30 GS 
Sing Halleluja N Staatenhaus 2 GS 
Pünktchen und Anton WA Staatenhaus (KO) 11 EP 
Romeo und Julia N Staatenhaus (KO) 16 EP 
Bremer Stadtmusikanten N Staatenhaus (KO) 19 EP 
Einzelveranstaltungen -
Staatenhaus / 
sonstige 
Spielstätten 
11 EP/GS 
197 
Titel 
  
 
In der zweiten Spielzeit von Intendant Hein Mulders blickte die Oper Köln auf eine besonders erfolgrei- 
che Saison zurück, in der neben beispielhaften Umsetzungen von zentralen Werken W. A. Mozarts, 
Giuseppes Verdis und Richard Strauss‘ auch die frühe Oper des 17. Jahrhunderts, Operette sowie gleich 
zwei Uraufführungen von Auftragswerken auf dem Spielplan standen. 
 
Für große Aufmerksamkeit bei Presse wie Publikum sorgte die Eröffnung der Spielzeit 2023/24 mit 
Richard Strauss‘ „Die Frau ohne Schatten“ . Marc Albrecht dirigierte das Gürzenich-Orchester, und mit 
Lise Lindstrom, Daniela Köhler, AJ Glueckert und Jordan Shanahan stand eine neue Generation von 
bedeutenden Strauss-Interpreten auf der Bühne. Regisseurin Katharina Thomas schuf eine klare und 
transparente Inszenierung des komplexen Werkes.  
 
Die erste Uraufführung der Spielzeit, Frank Pescis „The Strangers“ bot in der Inszenierung durch Maria 
Lamont ein 360-Grad Rundtheater und zeigte, dass Neue Oper auch narrativ und gegenständlich sein 
kann. Anhand eines historischen Falles zeigte die Oper beispielhaft, wie Fremdenfeindlichkeit entsteht 
und sich ausbreitet. Gleichzeitig ist es ein Werk, das die Hoffnung als wichtigste menschliche Stimme 
erfahrbar macht.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/10 
Als Koproduktion mit Palau de les Arts Valencia und Teatro Real Madrid brachte Gaetano Donizettis 
„L‘elisir d’amore“ (Liebestrank) südliche Sonne in den trüben November. Damiano Michielettos weitge- 
reiste Inszenierung, die im fröhlichen Strandleben spielt, begeisterte das Publikum in ihrer unmittelbaren 
Freude am Spiel mit allen Mitteln der Komödie. Kathrin Zukowski glänzte als Adina. 
 
Zur Adventszeit folgte die berühmteste aller Operetten, „Die lustige Witwe“, in einer ebenso opulenten 
und genregerechten wie zeitgemäßen Umsetzung, die jede historische Distanz vergessen ließ. Bernd 
Mottl inszenierte einen eleganten und sinnlichen Abend, mit großer Ausstattung, hervorragenden Solis- 
ten und geschliffenen Dialogen. 
 
Mit der semi-konzertanten Inszenierung von B.A. Zimmermanns „Die Soldaten“, die Calixto Bieto speziell 
für die Konzerthäuser in Köln, Hamburg und Paris inszenierte, wirkte das Ensemble der Oper Köln in 
einer vielbeachteten Aufführung dieses Ausnahmewerkes mit. Nach der Produktion von La Fura im Staa- 
tenhaus war diese eine neue, vollkommen andere Auseinandersetzung mit dem Werk. 
 
Besonders großen Publikumszuspruch und anerkennende Rezensionen erhielt Mozarts „Idomeneo“, eine 
musikalisch und szenisch unglaublich dichte Aufführung von hoher Theatralität, die Mozarts musikalisch-
psychologische Meisterschaft und die Zeitlosigkeit des antiken Stoffes unter Beweis stellte. Mit Sebastian 
Kohlhepp wurde die Titelpartie von einem der profiliertesten jungen Tenöre gesungen. 
 
Giuseppes Verdis „Un ballo in maschera“ erfüllte in bester Weise die Erwartung an eine Italienische Oper 
und bot unter der kundigen Leitung von Giuliano Carella erstklassige Solisten. 
 
Als Koproduktion mit dem Festival Aix-en-Provence zeigte die Oper Köln vor einem ständig wachsenden 
Publikum Ted Huffmans vielgerühmte, ebenso sinnliche wie spannende Inszenierung von Monteverdis 
„L‘incoronazione di Poppea“. So zeitgenössisch umgesetzt, ka nn auch die vorklassische Oper ein großes 
Publikum ansprechen und begeistern. Auch die konzertante Oper „Die Perlenfischer“ von Georges Bizet 
darf mit nahezu ausverkauften Vorstellungen als Erfolg bezeichnet werden. 
 
Zum Abschluss der Spielzeit dirigierte der Komponist Ondrej Adámek die Uraufführung seiner Oper 
„I nes “, ein Auftragswerk der Oper Köln. Regisseurin Katharina Schmitt inszenierte im komplett offenen 
Saal 3 ein gewaltiges Raum-Klang- Theater für Orchester, Chor und Solist*innen. „I nes “ übertrug die 
Orpheus und Eurydike Geschichte ins Atomzeitalter.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/11  
  
 
Auch die Kinderoper wartete wieder mit zwei Premieren auf: „Die Bremer Stadtmusikanten“ des türki- 
schen Komponisten Attila Kadri Şendil müssen aufgrund der großen Nachfrage in die kommende Spiel- 
zeit übernommen werden. Boris Blachers Oper „Romeo und Julia“ w ar das Stück für Jugendliche und 
hat die Wirkung des Stoffes auf alle späteren Generationen bewiesen. 
 
Einer Ausschreibung von Kulturamt und Oper Köln folgend, brachte die freie Kölner Tanzcompany 
XXTanztheater von Bibiana Jiménez ihr Stück „Mariana Pineda“ unter den Bedingungen eines großen 
Opernhauses heraus. 
 
Neuinsz. (N)/ Anzahl der Eigenprod.(EP)/ 
Wieder- Spielstätte Vorstel- Koprod.(KP)/ 
aufn. (WA) lungen Gastspiel(GS) 
Inszenierungen des Tanzes 
Cartas do Brasil / Umbó / Anthem 
- Staatenhaus 2 GS 
Dark Matter II - Staatenhaus 2 GS 
Ten Duets on a Theme of 
Rescue/Minus 16/Bedtime Story - Staatenhaus 2 GS 
 s 62°58‘, w 60° 39‘ - Depot 1 2 KP 
Mama - Depot 1 2 GS 
Made of Space - Depot 1 2 GS 
Navy Blue - Depot 1 2 GS 
Last Work - Depot 1 3 GS 
Infamous Offspring - Depot 1 2 GS 
Pupo - Depot 2 2 GS 
More Than - Depot 2 3 GS 
sonstige Einzelveranstaltungen sonstige Spielstätten 1 GS
25 
Titel 
 
 
Tanz Köln begann die Spielzeit 2023/24 mit einem mitreißenden Auftakt der spanischen Kompanie GN 
| MC (Guy Nader und Maria Campos). In ihrem Stück „Made of Space “ feierten sieben Tänzer*innen, 
begleitet von zwei Live-Musikern, den puren Tanz in hochdynamischen Schrittkombinationen und 
rauschhaftem Tempo. So dann stellte sich erstmals Oona Doherty, der Shootingstar aus Belfast, mit 
ihrer Kompanie dem Kölner Publikum vor. Ihr Stück „Navy Blue “, das während der Corona-Pandemie 
entstand, thematisiert die Transformation von Einsamkeit und Depression in kreative Ausdrucksformen. 
Der Angriff der Hamas auf Israel machte das geplante Gastspiel der israelischen Batsheva Dance Com- 
pany im November leider unmöglich. Stattdessen wurde das Hessische Staatsballett mit „Last Work “, 
einer Choreografie von Ohad Naharin, begrüßt. Die Kompanie begeisterte an drei ausverkauften Aben- 
den das Publikum und wurde mit Standing Ovations gefeiert.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/12 
Im Staatenhaus verzauberte die São Paulo Dance Company aus Brasilien mit einem abwechslungsrei- 
chen Programm aus drei Choreografien von Goyo Montero, Leilane Teles und Juliano Nunes. Bereits 
zum vierten Mal in Köln zu Gast, hat sie sich hier inzwischen ein treues Publikum erspielt. Das Jahr 
endete mit einer deutschen Erstaufführung und Koproduktion des renommierten belgischen Kollektivs 
Peeping Tom. „S 62°58‘, W 60°39‘  “ ist eine vielschichtige, persönliche Arbeit, die sich mit den Mecha- 
nismen von Manipulation durch Regie, Performerinnen und Publikum auseinandersetzt.  
 
Das neue Jahr startete mit der Uraufführung von „Pupo “ der jungen italienischen Choreografin Sofia 
Nappi. Inspiriert von der Figur des Pinocchio entwickelte sie mit sieben Tänzer*innen ein eindrucksvolles 
Tanztheaterstück, das im Depot 2 zur Premiere kam. Im Staatenhaus stand ein Abend ganz im Zeichen 
von Marco Goecke. Vier Kompanien – das Saarländische Staatsballett, Staatsballett Hannover, Stuttgar- 
ter Ballett und Riva & Repele – präsentierten Werke dieses außergewöhnlichen Choreografen aus ver- 
schiedenen Schaffensphasen. Im Depot 1 war „ Infamous Offspring “, die neue Kreation des belgischen 
Choreografen Wim Vandekeybus, zu sehen. Das Werk beeindruckte durch seine eindrucksvolle Interak- 
tion von Tanz, Text, Musik und Film – ein multimediales Erlebnis. Der britische Newcomer Botis Seva 
gastierte mit seiner Kompanie erstmals im Depot. In „Until We Sleep “, einer Koproduktion mit Tanz 
Köln, setzt er sich mit Themen wie kolonialer Körpergeschichte sowie der Bedeutung von Rasse und 
Kultur in der heutigen Welt auseinander. Es folgte ein weiteres Highlight: Das herausragende Neder- 
lands Dans Theater, das im ausverkauften Staatenhaus Choreografien von Crystal Pite, Ohad Naharin 
und Nadav Zellner präsentierte. 
 
Den Abschluss der Internationalen Tanzreihe bildete der junge israelische Choreograf Shahar Binjamini 
mit seinem Stück „More than “. Ergänzt wurde das Internationale Tanzprogramm mit Vorstellungen von 
Richard Siegel / Ballet of Difference am Schauspiel Köln und einer Koproduktion der Oper Köln mit dem 
XXTanzTheater und dem Kulturamt.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/13  
  
 
4.  Die wirtschaftliche Lage der Bühnen im Geschäftsjahr 2023/24 
 
a)  Leistungsdaten  
 
Im Geschäftsjahr 2023/24 realisierten die Bühnen Köln in 2022/23 folgende Leistungsdaten: 
 
Veran- 
ange- staltung. Besu- Besu- Aus- Erlöse 
botene am cher cher lastung Kartenverk. 
Plätze 1 Standort max. Ist % TEUR 
Staatenhaus 
      Eigenproduktionen 108 76.945 55.903 72,65 
      Gastspiele 33 31.096 30.495 98,07 
      Einzelveranstaltungen 8 1.204 942 78,24 
733 149 109.245 87.340 79,95 
3.512 
Kinderoper 
      Eigenproduktionen 46 9.999 9.529 95,30 
217 46 9.999 9.529 95,30 65 
Oper (sonstige Orte) 
      Eigenproduktionen 20 2 40 16 40,00 0
Summe Musiktheater 606 197 119.284 96.885 81,22 3.577 
Depot 1 
Eigenproduktionen 133 59.141 44.941 75,99 
Gastspiele 0 0 0 .
Einzelveranstaltung 6 2.768 1.815 65,57 
445 139 61.909 46.756 75,52 
779 
Depot 2 
Eigenproduktionen 131 28.616 21.332 74,55 
Gastspiele 1 225 221 98,22 
Einzelveranstaltungen 12 2.631 1.509 57,35 
219 144 31.472 23.062 73,28 
271 
Depot 3 / Carlsgarten(Grotte) 
Eigenproduktionen 23 920 917 99,67 
Gastspiele 0 0 0 .
Einzelveranstaltungen 2 90 16 17,78 
40 25 1.010 933 92,38 
1
Schauspiel (Sonderveranstaltungen) 
Eigenproduktionen 12 1.621 863 53,24 
Einzelveranstaltungen 24 1.710 1.489 87,08 
93 36 3.331 2.352 70,61 
18 
Schauspiel (sonstige Orte) 
      Eigenproduktionen 80 20 1.596 1.233 77,26 9
Summe Sprechtheater 273 364 99.318 74.336 74,85 1.078 
1  ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze
Spielstätte

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/14 
 
 
 
 
 
Veran- 
ange- staltung. Besu- Besu- Aus- Erlöse 
botene am cher cher lastung Kartenverk. 
Plätze 1 Standort max. Ist % TEUR 
Summe Musiktheater 606 197 119.284 96.885 81,22 3.577 
Summe Sprechtheater 273 364 99.318 74.336 74,85 1.078 
Depot 1 
Eigenproduktion 463 19 8.795 8.225 93,52 163 
Depot 2 
Eigenproduktion 8 1.776 1.756 98,87 
Gastspiele 3 669 669 100,00 
222 11 2.445 2.425 99,18 37 
375 30 11.240 10.650 94,75 200 
Staatenhaus 
Gastspiele 834 6 5.003 4.968 99,30 136 
Depot 1 
Eigenproduktion 4 1.780 1.777 99,83 
Gastspiele 9 4.075 3.921 96,22 
450 13 5.855 5.698 97,32 152 
Depot 2 
Eigenproduktion 2 450 448 99,56 
Gastspiele 3 675 675 100,00 
225 5 1.125 1.123 99,82 20 
sonstige Orte 
Eigenproduktion 80 1 80 80 100,00 0
Summe Tanztheater 483 25 12.063 11.869 98,39 308 
Abgrenzungen 6
Summe gesamt 393 616 241.905 193.740 80,09 5.169 
Theaterpädagogik 
Projektarbeit mit Schülern/Kitas 54 653 
Schülerworkshops 34 822 
Lehrerfortbildungen 3 48 
Erwachsenenworkshops 16 85 
Kooperationen 53 809 
Führungen 2 25 
Angebote für Familien 16 1.314 
sonstige Aktivitäten 45 314 
Summe Theaterpädagogik  2 
223 4.070 
Summe Theater gesamt 839 197.810 
1  ermittelt als Durchschnitt der dem Publikum für die einzelnen Vorstellungen maximal angebotenen Plätze
Spielstätte 
Summe Tanz Ballet of 
Difference am Schauspiel Köln 
 
 
Der Datenvergleich der Spielzeit 2023/24 mit dem Vorjahr zeigt, dass sich die Zahl der Veranstaltungen 
(im Vorjahr 576) im Verlauf der Spielzeit 2023/24 um 40 weiter auf 616 (ohne Theaterpädagogik) erhöht

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/15  
  
 
hat. Die Veränderung der Gesamtzahl an Veranstaltungen entfällt mit einem Anstieg um 5 Veranstal- 
tungen auf das Musiktheater und um 37 Veranstaltungen auf das Schauspiel (unter Einschluss der Ver- 
anstaltungen des Tanzprojekts Ballet of Difference / Richard Siegal am Schauspiel), während die Zahl 
der Veranstaltungen im Tanz um 2 zurückging. 
 
Dabei lag die Besucherzahl im Musiktheater um 183 über der Besucherzahl des Vorjahres (96.702) und 
im Schauspiel (mit Ballet of Difference) um 10.878 (Besucherzahl des Vorjahres 74.108). Im Tanz fiel 
die Anzahl der Besucher um 1.169 hinter das Vorjahr (13.038) zurück. Die durchschnittliche Auslastung 
betrug im Musiktheater 81,2% und hier bei der Kinderoper 95,3%. Im Schauspiel betrug die durch- 
schnittliche Auslastung 74,9% und speziell im Ballet of Difference 94,8%. Im Bereich des Tanzes wurde 
eine Auslastung von 98,4% erreicht. 
 
Der den Bühnen zugewiesene städtische Betriebskostenzuschuss 2023/24 führte zu einem durchschnitt- 
lichen Zuschussbetrag je Besucher für den Spielbetrieb und das Interim unter Einschluss der hohen 
Zuschussbeträge zur Sanierung von EUR 503,95 (im Vorjahr EUR 453,28) bei einer durchschnittlichen 
Einnahme je Besucher in Höhe von EUR 26.68 (im Vorjahr EUR 24,62).  
 
 
b)  Ertragslage: Periodenvergleich / Budgetvergleich 
 
Infolge des fortgeführten Betriebs der Interimspielstätten wird die Ertragslage der Bühnen auch im 
Wirtschaftsjahr 2023/24 aufgeteilt in Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Spielbe- 
trieb sowie Erträge und Aufwendungen, die durch den Betrieb der Interimspielstätten bzw. die Sanie- 
rungsmaßnahmen am Offenbachplatz veranlasst wurden. 
 
Periodenvergleich  
 
Die Bühnen haben die Spielzeit 2023/24 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 16.321 (im 
Vorjahr Jahresüberschuss TEUR 8.427) abgeschlossen. Die Analyse dieses Ergebnisses zeigt, dass sich 
der Überschuss unter betriebswirtschaftlichen Kriterien im Rahmen des Spielbetriebs aus einem positi- 
ven Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 872 (im Vorjahr TEUR +3.254), einem negativen Finanzergebnis 
von TEUR 420 (im Vorjahr TEUR -421) sowie einer Steuerbelastung von TEUR 11 (im Vorjahr TEUR -6) 
zusammensetzt. Insgesamt trägt der Spielbetrieb so mit einem Überschuss in Höhe von TEUR 441 (im 
Vorjahr TEUR +2.827) zum Jahresergebnis 2023/24 der Bühnen bei. Daneben weisen der Betrieb der 
Interimspielstätten für die Spielzeit 2023/24 einen Überschuss in Höhe von TEUR 533 (im Vorjahr       
TEUR -687) und der Bereich der Sanierung einen Überschuss in Höhe von 15.346 (im Vorjahr 
TEUR +6.287) aus.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/16 
Ertragslage Ertragslage 
TEUR % TEUR % TEUR %
Spielbetrieb 
Umsatzerlöse 
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen 5.169 5,8 4.526 5,3 +643 +14,2 
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen (kalk.) 3.740 4,2 3.740 4,4 +0 +0,0 
Kartenverkauf Fremdveranstaltungen 203 0,2 405 0,5 -202 -49,9 
sonstige Bereiche Spielbetrieb 781 0,9 804 0,9 -23 -2,9 
übrige Erlöse 150 0,2 190 0,2 -40 -21,1 
Bestandsveränderung unfertige Produktionen 313 0,4 -550 -0,6 +863 >+100,0 
andere aktivierte Eigenleistungen 1.210 1,4 1.165 1,4 +45 +3,9 
sonstige betriebliche Erträge 
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig) 70.035 79,1 66.398 78,2 +3.637 +5,5 
Landeszuschuss NRW 4.034 4,6 3.742 4,4 +292 +7,8 
sonstige Zuschüsse, Erstattungen, Spenden 1.158 1,3 2.392 2,8 -1.234 -51,6 
übrige betriebliche Erträge 1.695 1,9 2.047 2,4 -352 -17,2 
Betriebsleistung Spielbetrieb 88.488 100,0 84.859 100,0 +3.629 +4,3 
Materialaufwand -17.292 -19,5 -15.528 -18,3 +1.764 +11,4 
Personalaufwand -55.593 -62,8 -52.111 -61,4 +3.482 +6,7 
Abschreibungen -2.630 -3,0 -2.317 -2,7 +313 +13,5 
sonstige betriebliche Aufwendungen 
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit -1.582 -1,8 -1.362 -1,6 +220 +16,2 
Gebäudebewirtschaftung -1.595 -1,8 -1.425 -1,7 +170 +11,9 
Gebäudebewirtschaftung (kalk.) -2.980 -3,4 -2.746 -3,2 +234 +8,5 
betrieblicher Sach-/Geschäftsaufwand 
Mieten -2.758 -3,1 -2.789 -3,3 -31 -1,1 
übrige -2.617 -3,0 -2.661 -3,1 -44 -1,7 
Kartenvorverkauf -273 -0,3 -371 -0,4 -98 -26,4 
Verwaltungskostenerstattungen -272 -0,3 -271 -0,3 +1 +0,4 
übrige betriebliche Aufwendungen -24 0,0 -24 0,0 +0 +0,0 
Betriebsaufwand Spielbetrieb -87.616 -99,0 -81.605 -96,2 -6.011 -7,4 
Betriebsergebnis Spielbetrieb 872 1,0 3.254 3,8 -2.382 -73,2 
Finanzergebnis Spielbetrieb -420 -0,5 -421 -0,5 +1 +0,2 
Steuern -11 0,0 -6 0,0 -5 -83,3 
 = Ergebnis Spielbetrieb 441 0,5 2.827 3,3 -2.386 -84,4 
Abweichung 
Wj. 2023/24 Wj. 2022/23

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/17  
  
 
Ertragslage Ertragslage 
TEUR % TEUR % TEUR %
 = Ergebnis Spielbetrieb 441 0,5 2.827 3,3 -2.386 -84,4 
Betrieb Interimspielstätten 
Umsatzerlöse 
Kartenverkauf Eigenveranstaltungen 
Einnahmeverluste Oper (kalk.) -3.240 -3,7 -3.240 -3,8 +0 +0,0 
Einnahmeverluste Schauspiel (kalk.) -500 -0,6 -500 -0,6 +0 +0,0 
übrige Erlöse 114 0,1 123 0,1 -9 -7,3 
sonstige betriebliche Erträge 
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig) 10.222 11,6 9.724 11,5 +498 +5,1 
sonstige Zuschüsse, Erstattungen, Spenden 16 0,0 174 0,2 -158 -90,8 
übrige betriebliche Erträge 424 0,5 170 0,2 +254 >+100,0 
Betriebsleistung Interimspielbetrieb 7.036 7,9 6.451 7,6 +585 +9,1 
Materialaufwand -385 -0,4 -396 -0,5 -11 -2,8 
Personalaufwand -315 -0,4 -299 -0,4 +16 +5,4 
Abschreibungen -596 -0,7 -1.063 -1,3 -467 -43,9 
sonstige betriebliche Aufwendungen 
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 0 0,0 0 0,0 +0 .
Gebäudebewirtschaftung -1.261 -1,4 -1.313 -1,5 -52 -4,0 
Gebäudebewirtschaftung (kalk.) 2.981 3,4 2.746 3,2 -235 +8,6 
betrieblicher Sach-/Geschäftsaufwand 
Mieten -6.744 -7,6 -6.540 -7,7 +204 +3,1 
übrige -144 -0,2 -270 -0,3 -126 -46,7 
übrige betriebliche Aufwendungen 0 0,0 -6 0,0 -6 -100,0 
Betriebsaufwand Interimspielbetrieb -6.464 -7,3 -7.141 -8,4 -677 -9,5 
Betriebsergebnis Interimspielbetrieb 572 0,6 -690 -0,8 +1.262 -182,9 
Finanzergebnis Interimspielbetrieb -39 0,0 3 0,0 -42 +1.400,0 
 = Ergebnis Interimspielbetrieb 533 0,6 -687 -0,8 +1.220 +177,6 
Abweichung 
Wj. 2023/24 Wj. 2022/23

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/18 
Ertragslage Ertragslage 
TEUR % TEUR % TEUR %
 = Ergebnis Spielbetrieb 441 0,5 2.827 3,3 -2.386 -84,4 
 = Ergebnis Interimspielbetrieb 533 0,6 -687 -0,8 +1.220 +177,6 
Sanierung 
Umsatzerlöse 
übrige Erlöse 50 0,1 52 0,1 -2 -3,8 
sonstige betriebliche Erträge 
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (anteilig) 17.379 19,6 7.212 8,5 +10.167 >+100,0 
übrige betriebliche Erträge 18 0,0 0 0,0 +18 .
Betriebsleistung Sanierung 17.447 19,7 7.264 8,6 +10.183 >+100,0 
Materialaufwand -10 0,0 -1 0,0 +9 >+100,0 
Abschreibungen -645 -0,7 -659 -0,8 -14 -2,1 
sonstige betriebliche Aufwendungen 
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit -21 0,0 -17 0,0 +4 +23,5 
Gebäudebewirtschaftung -4 0,0 -27 0,0 -23 -85,2 
betrieblicher Sach-/Geschäftsaufwand -160 -0,2 -166 -0,2 -6 -3,6 
übrige betriebliche Aufwendungen -1.260 -1,4 -107 -0,1 +1.153 >+100,0 
Betriebsaufwand Sanierung -2.100 -2,4 -977 -1,2 -1.123 >+100,0 
Betriebsergebnis Sanierung 15.347 17,3 6.287 7,4 +9.060 >+100,0 
Finanzergebnis Sanierung 0 0,0 0 0,0 +0 .
 = Ergebnis Sanierung 15.347 17,3 6.287 7,4 +9.060 >+100,0 
Jahresüberschuss 16.321 18,4 8.427 9,9 +7.894 >+100,0 
Gewinnvortrag 15.078 17,0 8.528 10,0 -6.550 +76,8 
Einstellung in Gewinnrücklagen 14.022 15,8 2.127 2,5 -11.895 >+100,0 
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 1.377 1,6 250 0,3 -1.127 >+100,0 
Bilanzgewinn 18.754 21,2 15.078 17,8 +3.676 +24,4 
Abweichung 
Wj. 2023/24 Wj. 2022/23 
 
Im Rahmen des Periodenvergleichs zeigt eine Analyse des Betriebsergebnisses zunächst, dass die Be- 
triebsleistung im Spielbetrieb um insgesamt TEUR 3.629 bzw. 4,3% über dem Vorjahreswert liegt. Für 
die Oper sind dabei kalkulatorische Mehrerlöse in Höhe von TEUR 3.240 und für das Schauspiel 
TEUR 500 (beides gegenüber dem Vorjahr unverändert) in die Umsätze des Spielbetriebs eingerechnet 
worden, so dass der Interimspielbetrieb per Saldo (wie im Vorjahr) mit TEUR 3.740 belastet wurde. 
Innerhalb der betrieblichen Erträge überstiegen die Ticketverkaufserlöse sowie sonstigen Erlöse des 
Spielbetriebs die im Vorjahr erzielten Erlöse um TEUR 418 bzw. 7,3%. Darin enthalten sind Erlöse in 
Höhe von TEUR 1.594, die auf die von der Oper in 2023/24 als Veranstalter durchgeführten Gastspiele 
des Män nergesangsvereins Cäcilia Wolkenburg „Zillche en Jefahr“ entfallen. Die Bestandsveränderung 
bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Produktionen fiel mit einem Wert von TEUR 313

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/19  
  
 
als Bestandserhöhung aus (im Vorjahr Bestandsminderung TEUR 550). Die aktivierten Eigenleistungen 
nahmen um TEUR 45 bzw. 3,9% als Folge von Änderungen im Personalbestand des Sanierungsteams 
zu. Auch bei den sonstigen betrieblichen Erträgen war ein Zuwachs festzustellen (TEUR +2.343 bzw. 
+3,1%), der im Wesentlichen auf die Erhöhung des auf den Spielbetrieb entfallenden Betriebskosten- 
zuschusses (TEUR +3.637 bzw. +5,5%) und des Landeszuschusses (TEUR + 292 bzw. +7,8%) zurück- 
zuführen ist, während vor allem die Spenden und sonstigen Projektzuschüsse um TEUR 1.234 bzw. 
51,6% hinter das Vorjahr zurückfielen. 
 
Die betrieblichen Aufwendungen stiegen in 2023/24 insgesamt um TEUR 6.011 bzw. 7,4%. Die in den 
verschiedenen betrieblichen Aufwandsbereichen eingetretenen Kostensteigerungen entfalen auf ver- 
schiedene Bereiche, und zwar auf den Materialaufwand (TEUR +1.764 bzw. +11,4%), den Personalauf- 
wand (TEUR +3.482 bzw. +6,7%), die Abschreibungen (TEUR +313 bzw. +13,5%) sowie sonstige 
betriebliche Aufwendungen (TEUR +452 bzw. 3,9%).  
 
Der Anstieg der Materialaufwendungen betraf in Höhe von TEUR 1.811 bzw. 13,3% die Kosten für von 
den Bühnen im laufenden Spielbetrieb bezogene Leistungen. Darunter fiel auch der Kostenzuwachs für 
die Opernbespielung durch das Gürzenich-Orchester (TEUR 737 bzw. +9,9%), während die Materiakos- 
ten für die Bühnenproduktionen um TEUR 47 bzw. 2,5% zurückgingen. 
 
Mit rd. 62,8% (im Vorjahr 61,4%) bezogen auf die Summe der betrieblichen Erträge der Bühnen im 
Spielbetrieb bilden die laufenden Personalkosten des Spielbetriebs unverändert den größten Aufwands- 
posten. Im Wirtschaftsjahr 2023/24 setzten sich diese Kosten 
 wie folgt zusammen: 
zum Vgl. 
Vorjahr 
TEUR TEUR 
Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge 41.324 38.051 
soziale Abgaben 8.624 7.462 
Aufwendungen für Altersversorgung 2 2.792 2.731 
Aufwendungen für Unterstützung 2 -304 238 
Personalkosten der festangestellten Mitarbeiter*innen 52.436 48.482 
Gagenkräfte (einschließlich Sozialabgaben) 3.157 3.629 
55.593 52.111 
2023/24 1
 
 
__________________________________________________ 
1 Aus dem Personalaufwand 2023/24 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (TEUR 52.411) entfallen Personalkos- 
ten in Höhe von TEUR 315 auf den Bereich des Interimspielbetriebs. 
 
2 Einschließlich der Veränderungen der langfristigen Personalrückstellungen für Pensionen und Beihilfen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/20 
Die Personalstatistik weist für die festangestellten Mitarbeiter*innen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 
folgende Daten aus: 
 
Jahres- Zum Vergleich 
30.11.23 29.2.24 31.5.24 31.8.24 durch- Stellenplan 
schnitt 2023/24 
Besetzte Stellen 
Beschäftigte nach TVöD 367,49 365,40 369,41 371,05 368,34 
künstlerische Angestellte 344,15 346,97 345,99 380,18 354,32 
Beamt*innen 15,78 15,78 15,78 15,78 15,78 
Auszubildende 20,00 20,00 19,00 24,00 20,75 
747,42 748,15 750,18 791,01 759,19 
zum Vergleich Vorjahr (735,42) (740,01) (744,67) (761,85) (7 45,49) 
Beschäftigte 
Beschäftigte nach TVöD 426 422 424 426 424,50 513,00 
künstlerische Angestellte 368 372 370 408 379,50 343,00 
Beamt*innen 16 16 16 16 16,00 17,00 
Auszubildende 20 20 19 24 20,75 25,00 
830 830 829 874 840,75 898,00 
zum Vergleich Vorjahr (815) (823) (827) (843) (827,00)  
 
 
Die Personalkosten des Spielbetriebs sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+6,7%). Zwar gingen die 
Kosten für angestellte Gagenkräfte um TEUR 472 bzw. 13,0% zurück. Aber bei den Kosten der festan- 
gestellten Mitarbeiter*innen war ein Zuwachs um TEUR 3.954 bzw. 8,2% zu verzeichnen, der im We- 
sentlichen zum einen auf die im Jahresdurchschnitt um rd. 14 Personen höhere Anzahl der Beschäftigten 
zurückzuführen ist. Darüber hinaus erhöhten sich – nicht zuletzt tarifbedingt - die durchschnittlichen 
Monatsgehälter der Beschäftigten um rd. 5,1%.  
 
Der Anstieg der Abschreibungen ist vor allem auf Neu- bzw. Ersatzanschaffungen von im künftigen 
Spielbetrieb eingesetzten beweglichen Anlagegütern im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
zurückzuführen. Der Zuwachs bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfällt zum großen Teil 
auf höhere Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR + 220 bzw. +16,2%) sowie die Gebäu- 
debewirtschaftung (TEUR 404 bzw. 9,7%). 
 
Da der Kostenzuwachs in 2023/24 den Ertragszuwachs deutlich überstieg, reduzierte sich das Betriebs- 
ergebnis der Bühnen im Spielbetrieb um rd. TEUR 2.382 bzw. 73,2%. 
 
Den minimalen im Spielbetrieb vereinnahmten Zinserträgen aus kurzfristigen Termin- und Tagesgeld- 
anlagen (TEUR 1) steht im Rahmen des Finanzergebnisses in Höhe von TEUR 421 (im Vorjahr TEUR 
422) der Aufzinsungsaufwand aus langfristigen Personalrückstellungen gegenüber, der diesen Ergeb- 
nisteil entsprechend den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften belastet.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           II/21  
  
 
Unter Berücksichtigung des geringen Steueraufwands der Bühnen weisen die für 2023/24 ein positives 
Ergebnis im Spielbetrieb in Höhe von TEUR 441 aus, welches um TEUR 2.386 bzw. 84,4% unter dem 
Vorjahresergebnis (TEUR 2.827) liegt. 
 
Das Jahresergebnis des Betriebs der Interimspielstätten wurde erneut maßgeblich von den Mietaufwen- 
dungen für die Spielstätten bzw. den zugehörigen Betriebskosten in Höhe von insgesamt TEUR 6.744 
(im Vorjahr TEUR 6.540) geprägt. Die Aufwendungen entfallen auf die Oper bzw. Kinderoper mit 
TEUR 1.949 (im Vorjahr TEUR 1.827), auf das Schauspiel mit TEUR 2.864 (im Vorjahr TEUR 2.824) und 
auf den Servicebereich mit TEUR 1.931 (im Vorjahr TEUR 1.889). Den Kostensteigerungen im Bereich 
der Mieten (TEUR +204 bzw. +3,1%) stehen vor allem Einsparungen bei den Abschreibungen (TEUR -
467 bzw. -43,9%) und der Gebäudebewirtschaftung gegenüber. Die reduzierten Abschreibungen sind 
dabei nicht zuletzt Folge verlängerter Nutzungsdauern der Einbauten in die Interimspielstätten infolge 
der verlängerten Interimspieldauer. Der im städtischen Betriebskostenzuschuss enthaltene Anteil für 
den Interimspielbetrieb in Höhe von TEUR 10.222 lag um TEUR 498 bzw. 5,1% über dem Vorjahr (TEUR 
9.724). Der Betriebskostenzuschuss reichte insoweit zusammen mit den übrigen Erträgen von TEUR 554 
(im Vorjahr TEUR 467) unter Berücksichtigung der kalkulierten Einnahmeverluste für die Oper 
(TEUR 3.240) und das Schauspiel (TEUR 500) im Wirtschaftsjahr 2023/24 vollständig zur Deckung der  
Kosten (TEUR 6.464; im Vorjahr TEUR 7.141) aus, so dass sich ein Überschuss von TEUR 533 (im 
Vorjahr Fehlbetrag TEUR 687) in diesem Bereich ergab.  
 
Im Bereich der Sanierung stellte der Rat für 2023/24 im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Zu- 
schussmittel zum Ausgleich der sanierungsbedingten Kosten zur Verfügung. Dies erfolgte vor dem Hin- 
tergrund, dass bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2023/24 noch davon ausgegangen wurde, dass 
für diese Spielzeit mit einer Fertigstellung der Sanierungsbaumaßnahmen gerechnet wurde und deshalb 
erhöhte planmäßige Abschreibungen und Finanzierungskosten auszugleichen wären. Vor diesem Hin- 
tergrund lag der auf den Sanierungsbereich entfallende Betriebskostenzuschussanteil mit TEUR 17.379 
um TEUR 10.167 über dem Zuschussanteil des Vorjahres (TEUR 7.212). Da den Erträgen in Höhe von 
insgesamt TEUR 17.447 (i.V. TEUR 7.264) Kosten in Höhe von TEUR 2.100 (i.V. TEUR 977) gegenüber- 
stehen, fiel das Betriebsergebnis im Bereich der Sanierung mit TEUR 15.347 (i.V. TEUR 6.287) deutlich 
positiv aus. In den dem Sanierungsbereich zugewiesenen Kosten ist dabei eine weitere Zuführung zur 
Wertberichtigung auf die Termingeldanlage der Bühnen bei der insolventen Greensill Bank AG in Höhe 
von TEUR 1.260 enthalten. Dazu belasten das Ergebnis in diesem Bereich vor allem die Abschreibungen 
auf Anlagegüter (TEUR 645; i.V. TEUR 659), die von den Bühnen im Rahmen des Sanierungsbudgets 
bereits für die künftige Nutzung am Offenbachplatz beschafft wurden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/22 
In Summe führen die einzelnen Ergebnisbereiche damit für 2023/24 zu einem Jahresüberschuss in Höhe 
von TEUR 16.321 (im Vorjahr TEUR 8.427), der unter Einschluss des Gewinnvortrags (TEUR 15.078), 
der vom Rat für das  vorherige Wirtschaftsjahr 2022/23 bereits beschlossenen Einstellungen in die 
Gewinnrücklagen (TEUR 14.022) sowie Entnahmen aus den zweckgebundenen Gewinnrücklagen 
(TEUR 1.377) zum 31.8.2024 zu einem Bilanzgewinn von TEUR 18.754 (zum 31.8.2023 Bilanzgewinn in 
Höhe von TEUR 15.078) führt.  
 
 
Budgetvergleich  
 
Eine spartenbezogene Analyse des Ergebnisses 2023/24 in Form eines Soll-Ist-Vergleichs mit dem vom 
Rat der Stadt Köln am 15.6.2023 beschlossenen Wirtschaftsplan 2023/24 zeigt das nachfolgende Er- 
gebnis. Dabei wird auch der Tanz Köln wieder als gesonderte Sparte ausgewiesen. Die Erträge und 
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tanzkompanie Ballet of Difference / Richard Siegal am 
Schauspiel Köln sind erneut in den Ist-Daten des Schauspiels enthalten.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                        II/23                                                                                                                           
  
 
Oper Schau- Tanz Service Gesamt Oper Schau- Tanz Service Gesamt Oper Schau- Tanz Service 
spiel* spiel spiel 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR %
Spielbetrieb 
Umsatzerlöse 
-
Kartenverkauf 3.580 1.484 308 0 5.372 3.846 1.705 183 0 5.734 -2 66 -221 +125 +0 -362 -6,3 
- Kartenverkauf (kalk.) 3.240 500 0 0 3.740 3.240 500 0 0 3.740 +0 +0 + 0 +0 +0 +0,0 
- sonstige Bereiche Spielbetrieb 321 514 31 65 931 432 340 8 123 903 -111 + 174 +23 -58 +28 +3,1 
Bestandsveränderung unfertige Produktionen 736 -423 0 0 313 0 0 0 0 0 +736 -423 +0 +0 +313 .
Andere aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 1.210 1.210 0 0 0 1.542 1.542 +0 +0 +0 -332 -332 -21,5 
Sonstige betriebliche Erträge 
-
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (ant.) 42.998 25.233 400 1.404 70 .035 42.998 25.234 400 1.344 69.976 +0 -1 +0 +60 +59 +0,1 
- Betriebskostenzuschuss Land 2.513 1.471 42 8 4.034 2.734 1.358 38 25 4.155 -221 +113 +4 -17 -121 -2,9 
- sonstige Spenden und Zuschüsse 552 324 0 282 1.158 181 0 0 125 306 +371 +3 24 +0 +157 +852 
- Erträge Auflösung Sonderposten 0 0 0 1.086 1.086 0 0 0 1.100 1.100 +0 +0 +0 -14 -14 -1,3 
- Erträge Auflösung Rückstellungen / 
Verbindlichkeiten 0 0 0 405 405 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +405 +405 .
- übrige 18 9 0 177 204 0 0 0 65 65 +18 +9 +0 +112 +139 >+100,0 
Betriebsleistung Spielbetrieb 53.958 29.112 781 4.637 88.488 53.431 29.137 629 4.324 87.52 1 +527 -25 +152 +313 +967 +1,1 
Material-/ Leistungsaufwand -12.286 -3.624 -635 -747 -17.292 -12.558 -4.014 -663 -206 -1 7.441 -272 -390 -28 +541 -149 -0,9 
Personalaufwand -22.679 -16.093 -126 -16.695 -55.593 -23.423 -14.461 0 -18. 461 -56.345 -744 +1.632 +126 -1.766 -752 -1,3 
Abschreibungen -570 -463 0 -1.597 -2.630 -257 -255 0 -1.532 -2.044 +313 +208 + 0 +65 +586 +28,7 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
- Werbung / Öffentlichkeitsarbeit -704 -639 -71 -168 -1.582 -653 -50 4 -57 -109 -1.323 +51 +135 +14 +59 +259 +19,6 
- Gebäudebewirtschaftung -86 -40 0 -4.449 -4.575 -86 -32 0 -4.290 -4. 408 +0 +8 +0 +159 +167 +3,8 
- Mieten 0 -11 0 -2.747 -2.758 0 -10 0 -2.577 -2.587 +0 +1 +0 +170 +171 +6,6 
- Verwaltungskosten -149 -127 -8 -2.878 -3.162 -264 -151 -9 -2.938 -3 .362 -115 -24 -1 -60 -200 -5,9 
- übrige -13 -7 0 -4 -24 0 0 0 0 0 +13 +7 +0 +4 +24 .
Betriebsaufwand Spielbetrieb -36.487 -21.004 -840 -29.285 -87.616 -37.241 -19.427 -729 - 30.113 -87.510 -754 +1.577 +111 -828 +106 +0,1 
Betriebsergebnis Spielbetrieb 17.471 8.108 -59 -24.648 872 16.190 9.710 -100 -25.78 9 11 +1.281 -1.602 +41 +1.141 +861 >+100,0 
Finanzergebnis Spielbetrieb -3 -3 0 -414 -420 0 0 0 -422 -422 -3 -3 +0 +8 +2 +0,5 
Steuern 0 0 0 -11 -11 0 0 0 -26 -26 +0 +0 +0 +15 +15 +57,7 
 = Ergebnis Spielbetrieb 17.468 8.105 -59 -25.073 441 16.190 9.710 -100 -26.237 -437 +1.278 -1.605 +41 +1.164 +878 >+100,0 
Umlage anteiliiger Verlust Tanz 0 0 100 -100 0 0 0 100 -100 0 +0 +0 +0 +0 +0 .
Umlage Spartenergebnis Service -15.879 -9.294 0 25.173 0 -16.613 -9.724 0 26.337 0 +734 +430 +0 -1.164 +0 .
Spartenergebnis Spielbetrieb 1.589 -1.189 41 0 441 -423 -14 0 0 -437 +2.012 -1.175 +41 + 0 +878 >+100,0 
*einschließlich Ballet of Difference Richard Siegal 
Gesamt 
Abweichung Ertragslage 2023/24 Wirtschaftsplan 2023/24

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/24 
Oper Schau- Tanz Service Gesamt Oper Schau- Tanz Service Gesamt Oper Schau- Tanz Service 
spiel* spiel spiel 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR %
Spartenergebnis Spielbetrieb 1.589 -1.189 41 0 441 -423 -14 0 0 -437 +2.012 -1.175 +41 + 0 +878 <-100,0 
Betrieb Interimspielstätten 
Umsatzerlöse 
-- Einnahmeverluste Oper (kalk.) -3.240 0 0 0 -3.240 -3.240 0 0 0 -3.240 +0 +0 +0 +0 +0 +0,0 
- Einnahmeverluste Schauspiel (kalk.) 0 -500 0 0 -500 0 -500 0 0 -500 +0 +0 +0 +0 +0 +0,0 
- sonstige Erlöse 107 7 0 0 114 0 0 0 0 0 +107 +7 +0 +0 +114 .
Sonstige betriebliche Erträge 
-
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (ant.) 6.468 3.754 0 0 10.222 6.46 8 3.754 0 0 10.222 +0 +0 +0 +0 +0 +0,0 
- übrige 61 341 0 38 440 0 0 0 0 0 +61 +341 +0 +38 +440 .
Betriebsleistung Interimbetrieb 3.396 3.602 0 38 7.036 3.228 3.254 0 0 6.482 +168 +348 +0 +38 +55 4 +8,5 
Material-/ Leistungsaufwand -280 -56 0 -49 -385 -157 -31 0 -558 -746 +123 +25 +0 -509 -361 -48 ,4 
Personalaufwand 0 0 0 -315 -315 0 0 0 -300 -300 +0 +0 +0 +15 +15 +5,0 
Abschreibungen -291 -272 0 -33 -596 -560 -436 0 -18 -1.014 -269 -164 +0 +15 -418 -41,2 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
-
Werbung / Öffentlichkeitsarbeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +0 +0 .
- Gebäudebewirtschaftung -671 -258 0 2.649 1.720 -549 -197 0 2.771 2. 025 +122 +61 +0 +122 +305 -15,1 
Mieten -1.949 -2.864 0 -1.931 -6.744 -1.597 -2.380 0 -1.872 -5.849 + 352 +484 +0 +59 +895 +15,3 
- Verwaltungskosten -38 -2 0 -104 -144 -13 -4 0 -82 -99 +25 -2 +0 +22 +45 +45,5 
- übrige (Reserve) 0 0 0 0 0 0 0 0 -487 -487 +0 +0 +0 -487 -487 -100,0 
Betriebsaufwand Interimbetrieb -3.229 -3.452 0 217 -6.464 -2.876 -3.048 0 -546 -6.470 +353 +4 04 +0 -763 -6 -0,1 
Betriebsergebnis Interimbetrieb 167 150 0 255 572 352 206 0 -546 12 -185 -56 +0 +801 +560 >+100,0 
Finanzergebnis Interimbetrieb -39 0 0 0 -39 0 0 0 -12 -12 -39 +0 +0 +12 -27 >+100,0 
 = Ergebnis Interimbetrieb 128 150 0 255 533 352 206 0 -558 0 -224 -56 +0 +813 +53 3 .
Umlage Spartenergebnis Service 161 94 0 -255 0 -352 -206 0 558 0 +513 +300 +0 -813 +0 .
Spartenergebnis Interimbetrieb 289 244 0 0 533 0 0 0 0 0 +289 +244 +0 +0 +533 .
*einschließlich Ballet of Difference Richard Siegal 
Gesamt 
Ertragslage 2023/24 Wirtschaftsplan 2023/24 Abweichung

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                        II/25                                                                                                                           
  
 
Oper Schau- Tanz Service Gesamt Oper Schau- Tanz Service Gesamt Oper Schau- Tanz Service 
spiel* spiel spiel 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR %
Spartenergebnis Spielbetrieb 1.589 -1.189 41 0 441 -423 -14 0 0 -437 +2.012 -1.175 +41 + 0 +878 <-100,0 
Spartenergebnis Interimbetrieb 289 244 0 0 533 0 0 0 0 0 +289 +244 +0 +0 +533 .
Sanierung 
Umsatzerlöse 0 0 0 50 50 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +50 +50 .
Sonstige betriebliche Erträge 
-
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln (ant.) 0 0 0 17.379 17.379 0 0 0 17.3 79 17.379 +0 +0 +0 +0 +0 +0,0 
- übrige 0 0 0 18 18 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +18 +18 .
Betriebsleistung Sanierung 0 0 0 17.447 17.447 0 0 0 17.379 17.379 +0 +0 +0 +68 +68 +0,4 
Material-/ Leistungsaufwand 0 0 0 -10 -10 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +10 +10 .
Personalaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +0 +0 .
Abschreibungen 0 0 0 -645 -645 0 0 0 -9.816 -9.816 +0 +0 +0 -9.171 -9.171 -93,4 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
-
Werbung / Öffentlichkeitsarbeit 0 0 0 -21 -21 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +21 +21 .
- Gebäudebewirtschaftung 0 0 0 -4 -4 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +4 +4 .
- Sonstiger betrieblicher Sachaufwand / 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +0 +0 .
Geschäftsaufwand 0 0 0 -160 -160 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +160 +160 .
- Forderungsrisiken 0 0 0 -1.260 -1.260 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +1.260 +1.260 .
- übrige 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +0 +0 .
Betriebsaufwand Sanierung 0 0 0 -2.100 -2.100 0 0 0 -9.816 -9.816 +0 +0 +0 -7.716 -7.716 -78,6 
Betriebsergebnis Sanierung 0 0 0 15.347 15.347 0 0 0 7.563 7.563 +0 +0 +0 +7.784 +7.784 >+100,0 
Finanzergebnis Sanierung 0 0 0 0 0 0 0 0 -7.563 -7.563 +0 +0 +0 +7.563 +7.563 +100,0 
Spartenergebnis Sanierung 0 0 0 15.347 15.347 0 0 0 0 0 +0 +0 +0 +15.347 +15.347 <-100,0 
Spartenergebnis Bühnen gesamt 1.878 -945 41 15.347 16.321 -423 -14 0 0 -437 +2.301 -931 +4 1 +15.347 +16.758 >+100,0 
*einschließlich Ballet of Difference Richard Siegal 
Ertragslage 2023/24 Wirtschaftsplan 2023/24 Abweichung 
Gesamt

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/26 
Die von den Bühnen in 2023/24 im Spielbetrieb erwirtschaftete Betriebsleistung lag um TEUR 967 bzw. 
1,1% über den geplanten Ansätzen. Dies ist im Wesentlichen auf die im Wirtschaftsplan nicht budgetierte 
Bestandserhöhung bei den zu Herstellungskosten bewerteten Produktionen der Folgespielzeit 
(TEUR  +313) und den Zuwachs bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR +1.320) zurückzufüh- 
ren. Letzterer ist Folge erhöhter Zuschüsse und Kostenerstattungen in den einzelnen Sparten 
(TEUR + 852) sowie der nicht planbaren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 405). Von 
den vereinnahmten Projektzuschüssen und Personalkostenzuschüssen (TEUR 820) entfielen dabei auf 
die Oper TEUR 414, das nicht budgetierte Ballet of Difference TEUR 236, das Schauspiel (ohne BoD) 
TEUR 88 und den Service TEUR 83; zusätzlich wurden Kostenerstattungen von der Oper in Höhe von 
TEUR 138 und vom Service in Höhe von TEUR 200 vereinnahmt. Den höheren Erträgen standen insbe- 
sondere Erlösminderungen im Vergleich zu den geplanten Kartenverkäufen und den sonstigen Bereichen 
des Spielbetriebs in Höhe von TEUR -334 (-3,2%) sowie bei den aktivierten Eigenleistungen (TEUR-380 
bzw. -21,5%) gegenüber. Insgesamt entfiel der Zuwachs bei den betrieblichen Erträgen gegenüber den 
Plandaten auf die Oper mit TEUR 527, den Tanz mit TEUR 152 und den Service mit TEUR 313, während 
beim Schauspiel der Planansatz - trotz der im Wirtschaftsplan nicht veranschlagten Erträge des Ballets 
of Difference in Höhe von TEUR 391 - um TEUR 25 unterschritten wurde. 
  
Vor dem Hintergrund, dass auch die betrieblichen Aufwendungen die Planansätze insgesamt um 
TEUR 106 bzw. 0,1% geringfügig überschritten haben, fällt das von den Bühnen in 2023/24 erwirtschaf- 
tete Betriebsergebnis mit TEUR +872 insgesamt um TEUR +861 besser aus, als dies im Wirtschaftsplan 
(TEUR +11) kalkuliert war. Die Kostenmehrbelastungen sind dabei vor allem auf höhere Abschreibungs- 
beträge (TEUR +586) sowie einen Anstieg diverser sonstiger betrieblicher Aufwendungen (insgesamt 
TEUR +421 bzw. +3,6%) zurückzuführen. Diesen stehen Kosteneinsparungen vor allem bei den budge- 
tierten Material- und Leistungsaufwendungen (TEUR -149 bzw. -0,9%) und den Personalkosten    
(TEUR -752 bzw. -1,3%) gegenüber. 
 
Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen ist auf im Wirtschaftsplan nur unzureichend berücksich- 
tigte Investitionen der im künftigen Spielbetrieb eingesetzten beweglichen Anlagegüter der Betriebs- und 
Geschäftsausstattung zurückzuführen. Darüber hinaus erhöhten sich im Rahmen der sonstigen betrieb- 
lichen Aufwendungen die Kosten für Marketingaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR +259 bzw. 
+19,6), die Gebäudebewirtschaftung (TEUR +167 bzw. +3,8%) und für Mieten (TEUR +171 bzw. 
+6,6%), während die im laufenden Spielbetrieb aufgewendeten Verwaltungskosten um rd. TEUR 200 
bzw. 5,9 unter den Plankosten lagen. Die Einsparungen bei den Materialaufwendungen entfielen mit 
TEUR 663 auf die Materialkosten für Bühnenproduktionen sowie mit TEUR 205 auf die gegenüber der 
Planung verminderten Kosten für bezogene Leistungen ohne die Kosten der Opernbespielung durch das 
Gürzenich-Orchester. Letzte nahmen in 2023/24 um TEUR 719 (+9,7%) gegenüber den Planansätzen 
zu.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/27                                                                                                                              
 
  
 
 
Die gegenüber den Plandaten eingetretenen Reduzierungen der ursprünglich geplanten Personalaufwen- 
dungen entfielen mit TEUR 881 auf die angestellten Gagenkräfte und mit TEUR 1.488 auf die Aufwen- 
dungen für Sozialabgaben, Altersversorgung und Unterstützung (davon betrafen TEUR 537 die Reduzie- 
rung langfristiger Personalrückstellungen für Pensionen und Beihilfen). Mehrkosten gegenüber der Pla- 
nung im Bereich der Personalaufwendungen stellten sich in Höhe von TEUR 1.368 bzw. +3,4% bei den 
Gehältern, Beamtenbezügen und Löhnen ein bzw. wurden in Höhe von TEUR 249 für Abfindungen auf- 
gewendet.  
 
Spartenbezogen entfiel der insgesamt höhere Betriebsaufwand im Spielbetrieb mit TEUR +1.577 auf das 
Schauspiel (einschließlich Ballet of Difference) und auf den Tanz (TEUR +111), während bei Oper und 
Service die geplanten Kosten um TEUR 754 bzw. TEUR 828 unterschritten werden konnten. 
 
Vor diesem Hintergrund schließen die Erträge und Aufwendungen 2023/24 der Sparte Schauspiel die 
nachfolgend separierten Erträge und Aufwendungen des Ballet of Difference / Richard Siegal ein, für die 
im den Wirtschaftsplan 2023/24 keine gesonderten Planansätze eingestellt wurden: 
 
Ertragslage darin Ballet 
2023/24 of Difference / 
Schauspiel R. Siegal 
TEUR TEUR 
Umsatzerlöse 2.498 266 
Bestandsminderung -423 -111 
sonstige betriebliche Erträge 
   Betriebskostenzuschuss Stadt 25.233 0
   Betriebskostenzuschuss Land 1.471 0
   Spenden und Zuschüsse 324 236 
   übrige 9 0
   Betriebsleistung Spielbetrieb 29.112 391 
Material-/Leistungsaufwand -3.624 -214 
Personalaufwand -16.093 -1.430 
Abschreibungen -463 0
sonstige betriebliche Aufwendungen -824 -15 
   Betriebsaufwand Spielbetrieb -21.004 -1.659 
   Betriebsergebnis Spielbetrieb 8.108 -1.268 
   Finanzergebnis Spielbetrieb -3 -3 
   Ergebnis Spielbetrieb 8.105 -1.271 
   anteilige Umlage Service -9.294 0
-1.189 -1.271 
   Ergebnis Betrieb Interim 150 0
   anteilige Umlage Service 94 0
   Gesamtergebnis Sparte -945 -1.271 
 
Das Ballet of Difference erwirtschaftete damit im fünften und letzten Jahr unter dem Schauspiel Köln 
einen Fehlbetrag in Höhe von TEUR 1.271.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/28 
Das Finanzergebnis der Bühnen stellte sich mit TEUR -420 plangemäß (TEUR -422) ein. Der Steuerauf- 
wand (TEUR 11) fiel gegenüber der Planung um TEUR 15 geringer aus.  
 
Nach Übernahme eines anteiligen Verlustes des Tanzes in Höhe von TEUR 100 durch die Servicesparte 
und Umlage des Zwischenergebnisses für den Service entsprechend dem im Wirtschaftsplan vorgesehe- 
nen Umlageschlüssel von 63,08% (Oper), 36,92% (Schauspiel) und 0,00% (Tanz) weisen die Sparten 
Oper und Tanz für den Spielbetrieb 2023/24 jeweils einen Überschuss aus. Für die Oper beträgt dieser 
TEUR 1.589, für den Tanz TEUR 41. Für die Oper liegt das Spartenergebnis im Spielbetrieb damit um 
TEUR 2.012, für den Tanz um TEUR 41 über dem jeweils budgetierten Ergebnisteil. Der Spielbetrieb der 
Sparte Schauspiel (einschließlich Ballet of Difference) schließt mit einem Defizit in Höhe von TEUR 1.189 
und fällt damit um TEUR 1.175 hinter das budgetierte Spartenergebnis zurück. Insgesamt liegen die 
Bühnen mit ihrem Spielbetriebsergebnis von TEUR +441 damit um TEUR 878 über ihrem avisierten 
Planungsdefizit (TEUR -437). 
 
 
Im Bereich der Interimspielstätten wurden die geplanten Erträge (TEUR 6.482) um TEUR 554 bzw. 8,5% 
überschritten, was im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen 
(TEUR 379) zurückzuführen ist. Da der Betriebsaufwand in diesem Bereich (TEUR 6.464) im Vergleich 
zur Planung nahezu unverändert blieb (TEUR -6) stellte sich für den Interimspielbetrieb – unter Berück- 
sichtigung eines um TEUR -27 geringeren Finanzergebnisses als geplant (TEUR -12) - letztlich ein Über- 
schuss in Höhe von TEUR 533 gegenüber einem ausgeglichenen Planergebnis ein. Spartenbezogen ent- 
fiel der Überschuss nach Spartenumlage des Service auf die Oper mit TEUR 289 und das Schauspiel mit 
TEUR 244. 
 
Im Bereich der Sanierung des Offenbachplatzes wurde den Bühnen im Rahmen des Betriebskostenzu- 
schusses 2023/24 vor dem Hintergrund der Erwartungshaltung zur Fertigstellung der Sanierungsbau- 
maßnahmen ein überhöhter Zuschussbetrag in Höhe von TEUR 17.379 zugewiesen. Zusammen mit Um- 
satzerlösen (TEUR 50) sowie sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 18 überstiegen die Gesamter- 
träge in diesem Bereich die im Geschäftsjahr 2023/24 tatsächlich angefallenen, laufenden Kosten 
(TEUR 2.100) deutlich, so dass sich gegenüber dem insoweit ausgeglichenen Planergebnis erneut ein 
außerordentlich hohes, positives Sanierungsergebnis in Höhe von TEUR +15.347 einstellte. Dies vor 
allem als Folge des bereits dargestellten Umstandes, dass bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahre 2023/24 
entgegen der Planung eine Fertigstellung der Sanierungsbaumaßnahmen nicht realisiert werden konnte 
und damit den gewährten städtischen Zuschussmitteln nur deutlich geringere 
 Auf wandspositionen für 
Materialaufwendungen (TEUR 10), Abschreibungen (TEUR 645) und sonstige betriebliche Aufwendungen 
(TEUR 1.445) gegenüberstanden. Im Rahmen der betrieblichen Aufwendungen wurden dabei unge- 
plante Kosten im Zusammenhang mit dem drohenden Ausfallrisiko bezogen auf die Termingeldanlage 
der Bühnen bei der insolventen Greensill Bank AG (TEUR 1.260) verrechnet.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/29                                                                                                                              
 
  
 
 
Bei der Gesamtbetrachtung der Ergebnisbestandteile des Spielbetriebs, des Ergebnisses aus dem Betrieb 
der Interimspielstätten und der Sanierung haben die Bühnen damit - nach Umlage der Einzelergebnisse 
des Servicebereichs auf Oper und Schauspiel - spartenbezogen in 2023/24 Überschüsse in Höhe von 
TEUR 1.878 in der Oper sowie TEUR 41 im Tanz erwirtschaftet, während das Gesamtergebnis des Schau- 
spiels (unter Einschluss des negativen Ergebnisses des Ballet of Differenze in Höhe von TEUR -1.271) 
ein Defizit von TEUR 945 ausweist. Dazu addiert sich der Überschuss im Bereich des Service für die 
Sanierung in Höhe von TEUR 15.347, so dass sich in Summe der ausgewiesene Jahresüberschuss der 
Bühnen in Höhe von TEUR 16.321 eingestellt hat.  
 
 
c)  Vermögens- und Finanzlage  
 
Die Vermögenslage der Bühnen stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt 
dar: 
31.08.2024 31.08.2023 Veränderung 
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen 
Anlagevermögen 
735.210 97,0 634.174 96,3 +101.036 +15,9 
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 9.775 1,3 11.035 1,7 -1.260 -11,4 
744.985 98,3 645.209 97,9 +99.776 +15,5 
Vorräte 5.497 0,7 5.218 0,8 +279 +5,3 
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 4.281 0,6 5.685 0,9 -1.404 -24,7 
Flüssige Mittel / kurzfristige Wertpapiere 2.040 0,3 1.774 0,3 +266 +15,0 
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte 11.818 1,6 12.677 1,9 -859 -6,8 
Rechnungsabgrenzungsposten 779 0,1 956 0,1 -177 -18,5 
Vermögen insgesamt 757.582 100,0 658.842 100,0 +98.740 +15,0 
Kapital 
Stammkapital 
50 0,0 50 0,0 0 +0,0 
Gewinnrücklagen 23.731 3,1 11.086 1,7 +12.645 >+100,0 
Bilanzgewinn / -verlust 18.754 2,5 15.078 2,3 +3.676 +24,4 
Eigenkapital 42.535 5,7 26.214 4,0 +16.321 +62,3 
Sonderposten Investitionszuschüsse 17.278 2,3 18.364 2,8 -1.086 -5,9 
Sonderposten 17.278 2,3 18.364 2,8 -1.086 -5,9 
Pensionsrückstellungen 5.401 0,7 5.170 0,8 +231 +4,5 
sonstige Rückstellungen 7.804 1,0 8.249 1,3 -445 -5,4 
Bankverbindlichkeiten 146.735 19,4 62.527 9,5 +84.208 >+100,0 
sonstige Verbindlichkeiten 438.049 57,8 359.898 54,6 +78.151 +21,7 
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 597.989 78,9 435.844 66,2 +162 .145 +37,2 
Rückstellungen 5.045 0,7 5.280 0,8 -235 -4,5 
Bankverbindlichkeiten 56.837 7,5 138.031 21,0 -81.194 -58,8 
übrige Verbindlichkeiten 29.031 3,8 25.765 3,9 +3.266 +12,7 
Kurzfristiges Fremdkapital 90.913 12,0 169.076 25,7 -78.163 -46,2 
Rechnungsabgrenzungsposten 8.867 1,2 9.344 1,4 -477 -5,1 
Kapital insgesamt 757.582 100,0 658.842 100,0 98.740 +15,0 
Lang- und mittelfristig gebundene V ermögenswerte

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/30 
Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2024 eine Eigenkapitalquote 3 von 7,9%  
(zum 31.8.2023 6,8%), einen Verschuldungsgrad 4 von 90,9% (zum 31.8.2023 91,8%) sowie einen An- 
lagedeckungsgrad 3 von 8,1% (zum 31.8.2023 7,0%). Diese Bilanzstruktur stellt sich allerdings nur dann 
ein, wenn der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zu Analysezwecken dem Eigenkapital zu- 
gerechnet wird. Bei isolierter Betrachtung des Eigenkapitals weisen die Bühnen unter Berücksichtigung 
des Jahresüberschusses 2023/24 ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 42.535 (im Vorjahr 
TEUR +26.214) aus. Die Investitionsquote 
4 lag im Wirtschaftsjahr 2023/24 bei 16,5% (im Vorjahr 
17,6%).  
 
Änderungen im Bestand der wichtigsten technischen Anlagen der Bühnen waren im Wirtschaftsjahr 
2023/24 - nicht zuletzt aufgrund der laufenden Sanierungsmaßnahmen - nicht zu verzeichnen. Die in der 
Spielzeit 2023/24 in den Interimspielstätten genutzten Anlagen und Geräte waren im Wesentlichen ein- 
satzbereit und verfügbar. 
 
An Mitteln des städtischen Haushalts standen den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2023/24 über den Ergeb- 
nisplan zunächst TEUR 97.577 zur Verfügung. Dieser Betrag erhöhte sich aufgrund eines Werteaus- 
gleichs für Zweit-Freikarten (TEUR 59) auf TEUR 97.636. Ein Großteil der insoweit gewährten städtischen 
Mittel wurde als Zuschuss zum Ausgleich des Betriebsverlustes im Spielbetrieb (TEUR 69.594), im Betrieb 
der Interimspielstätten (TEUR 9.689) sowie im Bereich der Sanierung (TEUR 2.032) verwendet.  
 
  
 
3    Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Vermögen 
4   Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Vermögen 
3   Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen  
4   Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum Bilanzstichtag des Vorjahres

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/31                                                                                                                              
 
  
 
Der Vergleich der liquiden Mittelbestände an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2023 und 31.8.2024 ergibt 
insgesamt eine Verbesserung des Finanzmittelfonds um TEUR 266, die aus folgenden Quellen resultiert: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR 
Jahresüberschuss 16.321 8.427 
planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (+) 3.871 4.039 
Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten für Investitionszuschüsse (+) 0 0
Buchgewinne (-)/Buchverluste (+) aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2 108 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (-) -1.086 -1 .051 
Abnahme (-) / Zunahme (+) der Rückstellungen -449 -128 
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte,  Leistungsforderungen und der sonstigen Aktiva 2.563 3.764 
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Leistungsverbindlichkeiten und der sonstigen Passiva -1.021 1.324 
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) -1 -4 
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 20.200 16.479 
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens (+) 0 5
Auszahungen für Investitionen in das Anlagevermögen (-) -104.910 -95.653 
Erhaltene Zinsen (+) 1 4
Cashflow aus Investitionstätigkeit -104.909 -95.644 
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten (+) 180.000 133.000 
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten (-) -95.025 -53.199 
Gezahlte Zinsen (-) 0 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 84.975 79.801 
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 266 636 
 
5.  Prüfungsfeststellungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen der 
Vorjahresprüfung (1.9.2022– 31.8.2023) 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nexia GmbH, Köln, hat gemäß dem Auftrag der Betriebsleitung der 
Bühnen auf der Grundlage des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 16.10.2023 den Jahresab- 
schluss der Bühnen unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
1.9.2022 bis 31.8.2023 gemäß § 103 GO NRW in Verbindung mit der Verordnung über die Durchführung 
der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen geprüft. Der Prü- 
fungsauftrag umfasste in entsprechender Anwendung des § 53 HGrG auch die Prüfung der Ordnungs- 
mäßigkeit der Geschäftsführung und die Berichterstattung über die wirtschaftlichen Verhältnisse der 
Bühnen. Im Zeitpunkt der Verfassung dieses Lageberichts war die Prüfung abgeschlossen und ein un- 
eingeschränkter Bestätigungsvermerk zum 14.11.2024 erteilt worden. 
 
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandungen sowie zu 
dem Ergebnis, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bühnen geordnet sind.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/32 
II.  VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER BÜHNEN / RISIKEN DER KÜNFTIGEN 
ENTWICKLUNG 
 
1.  Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen  
 
Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2023/24 erwirtschafteten Jahresüberschusses in Höhe von      
TEUR 16.321 weisen die Bühnen zum 31.8.2024 einen Bilanzgewinn von TEUR 18.754 aus. Das Eigen- 
kapital beträgt danach zum 31.8.2024 TEUR 42.535 (zum 31.8.2023 TEUR 26.214). Im Rahmen der 
weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Bühnen stellte der Rat in seiner Sitzung am 14.11.2024 gemäß 
§ 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der EigVO NRW den Wirtschaftsplan der Bühnen für das 
Wirtschaftsjahr 2024/25 mit folgenden Eckdaten fest:

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/33                                                                                                                              
 
  
 
Wj. 
2024/25 
Wj. 
2024/25 
Wj. 
2024/25 
Wj. 
2024/25 
Wj. 
2024/25 
gesamt davon davon davon davon 
Oper Schauspiel Tanz Service 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Spielbetrieb der Bühnen 
Umsatzerlöse 10.334 7.517 2.416 321 80 
Bestandsveränderung unfertige Produktionen 0 0 0 0 0
andere aktivierte Eigenleistungen 1.543 0 0 0 1.543 
Betriebskostenzuschuss Stadt 79.976 49.269 30.307 400 0
sonstige betriebliche Erträge 5.823 3.062 1.528 44 1.190 
Materialaufwendungen -17.578 -12.307 -4.229 -821 -220 
Personalaufwendungen -60.751 -24.429 -15.897 0 -20.425 
Abschreibungen -3.872 -1.080 -1.080 0 -1.712 
sonstige betriebliche Aufwendungen -15.028 -920 -687 -94 -13.328 
447 21.112 12.357 -150 -32.872 
   Spartenumlage Service 0 -21.112 -12.357 0 33.469 
   geplantes Betriebsergebnis 447 0 0 -150 597 
   geplantes Finanzergebnis -422 0 0 0 -422 
   Steuern -25 0 0 0 -25 
   Übernahme anteiligen Verlust d. Service 0 0 0 150 -150 
 = Planergebnis Spielbetrieb Bühnen 0 0 0 0 0
Betrieb Interimspielstätten 
Umsatzerlöse -3.740 -3.240 -500 0 0
Betriebskostenzuschuss Stadt 10.803 6.815 3.988 0 0
sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 0
Materialaufwendungen -1.353 -167 -34 0 -1.152 
Personalaufwendungen -309 0 0 0 -309 
Abschreibungen -299 -89 -192 0 -18 
sonstige betriebliche Aufwendungen -5.102 -2.261 -2.525 0 -316 
0 1.057 738 0 -1.795 
   Spartenumlage Service 0 -1.057 -738 0 1.795 
   geplantes Betriebsergebnis 0 0 0 0 0
   geplantes Finanzergebnis 0 0 0 0 0
 = Planergebnis Interimspielbetrieb Bühnen 0 0 0 0 0
Sanierung 
Betriebskostenzuschuss Stadt 643 0 0 0 643 
Abschreibungen -643 0 0 0 -643 
   geplantes Betriebsergebnis 0 0 0 0 0
   geplantes Finanzergebnis 0 0 0 0 0
 = Planergebnis Sanierung Bühnen 0 0 0 0 0
Plangesamtergebnis Bühnen 2024/25 0 0 0 0 0
 
Auf der Grundlage der Auswertungen der Finanzbuchhaltung für das Wirtschaftsjahr 2024/25 verläuft 
die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen im Bereich des Spielbetriebs im Vergleich zur internen Er- 
gebnisplanung bis Ende Februar 2025 (2. Quartal 2024/25) insgesamt positiv: So wird das Planergebnis 
als Zuschussbedarf im Spielbetrieb in Höhe von TEUR -39.007 vom Ist-Ergebnis (TEUR -32.767) unter- 
schritten. Das vorläufige Ergebnis des Spielbetriebs (unter Einschluss von Finanzergebnis und Steuern) 
fällt damit um rd. TEUR 6.240 bzw. 16,0% günstiger als geplant aus. Die Abweichung entfällt mit 
TEUR 3.740 auf die Oper, mit TEUR 2.331 auf das Schauspiel und mit TEUR 169 auf den Tanz, während 
im Service von einem planentsprechenden Zwischenergebnis ausgegangen wird. Aich im Bereich des 
Interims liegt das vorläufige Ergebnis mit TEUR -5.020 Ende Februar 2025 um rd. TEUR 903 bzw. 15,2%

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/34 
unter Plan (TEUR -5.923). Bei den Besucherzahlen haben bis Ende Februar 2025 146.057 Besucher die 
342 Aufführungen gesehen, was einer Auslastung von rd. 87% entspricht (im Vergleichszeitraum des 
Vorjahres kamen 156.676 Besucher zu 374 Veranstaltungen). Bezogen auf die Liquidität zum 28.2.2025 
besteht eine stichtagsbezogene deutliche Unterdeckung in Höhe von TEUR 2.193, die aber wegen stark 
schwankender Zahlungsverläufe und der Kompensation durch die mögliche Inanspruchnahme von Ta- 
gesgeldkrediten bei der Sparkasse KölnBonn nicht als kritisch angesehen wird.  
 
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisplanungen hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Büh- 
nen damit maßgeblich von den konkreten Ertragssituationen in der Spielzeit 2024/25 und den Folgejah- 
ren sowie der weiteren Bezuschussung durch die Stadt in diesen Jahren ab. Bei einem unverändert 
hohen Anteil der Personalkosten am Gesamtkostenvolumen der Bühnen wird bis zum Abschluss der 
Sanierungsmaßnahmen von einem Mittelbedarf in einer Größenordnung auszugehen sein, wie er sich im 
Wirtschaftsplan 2024/2025 der Bühnen für dieses Wirtschaftsjahr und die Folgejahre niedergeschlagen 
hat. 
 
Dazu werden für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen folgende Faktoren entscheidend 
sein:  
 
· konsequente Fortsetzung des Bauablaufs im Rahmen des Sanierungsprojekts der Bühnen am 
Offenbachplatz und Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen in dem geplanten Zeitrahmen; 
· Fortsetzung der bereits realisierten langfristigen Finanzierungsstruktur zu den Investitionen im 
Bereich der Sanierung im Rahmen der vom Rat erteilten Kreditermächtigungen;  
· ständige Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Bühnen unter Beachtung der Ermächti- 
gungen zur Kreditaufnahme; 
· Ausgleich der für die Folgejahre bis zur Wiedereröffnung der Bühnen anfallenden Zusatzkosten 
für den fortzusetzenden Interimspielbetrieb sowie den neuen Standort der Bühnenwerkstätten. 
 
In Abstimmung mit dem Betriebsausschuss und dem Beteiligungsmanagement bemüht sich die Betriebs- 
leitung im Zeitpunkt der Abfassung dieses Lageberichts unverändert um eine erfolgreiche Umsetzung 
dieser Punkte.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/35                                                                                                                              
 
  
 
2.  Entwicklung des Sanierungsprojekts Offenbachplatz und des Interimspielbetriebs  
 
Generalsanierung 
 
Infolge der Notwendigkeit einer Sanierung der Gebäude am Offenbachplatz hatte der Rat der Stadt Köln 
am 1.3.2011 die Ergebnisse seiner diversen Prüfaufträge zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass 
die Variante 6.0 der Machbarkeitsstudie einschließlich Kinderoper sowie Sanierung der Opernterrassen 
mit Studiobühne mit geschätzten und zugleich limitierten Bruttogesamtbaukosten von 253 Mio. EUR die 
Planungsgrundlage bildet. Nachdem der Rat die Bühnen mit Beschluss vom 14.7.2011 mit der Planung, 
Ausschreibung und Durchführung der sogenannten vorgezogenen Maßnahmen innerhalb des Projekts 
und der Genehmigungsplanung für die Hauptmaßnahme beauftragt hatte, erteilte er am 24.11.2011 den 
Baubeschluss und beauftragte die Bühnen auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung 
des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ einschließlich Kinderoper un d Sanierung der 
Opernterrassen mit Kleinem Haus (Baubeschluss). Dabei sollten die limitierten Bruttobaukosten von EUR 
253.000.000 für die Gesamtmaßnahme nicht überschritten werden. Aufgrund von gegenüber der Pla- 
nung deutlich umfangreicheren statischen Ertüchtigungen und Betonsanierungen, Problemen beim Spe- 
zialtiefbau, verlängerten Gerüststandzeiten, einer deutlichen Steigerung des Baupreisindexes sowie be- 
reits eingeleiteter Beschleunigungsmaßnahmen, musste der Rat am 12.5.2015 zunächst zur Kenntnis 
nehmen, dass sich das Sanierungsprojekt am Offenbachplatz voraussichtlich auf rund 278 Mio. EUR 
(ohne Bauzeitzinsen) gegenüber dem ursprünglichen Baubeschluss verteuern würde. Der Rat bewilligte 
daraufhin die Sanierung in diesem verteuerten Umfang. Im Juli 2015 zeigte sich, dass eine Vielzahl an 
offenen Planungsthemen im Bereich der Haustechnik zu Störungen und Ausführungskollisionen führte, 
die auch die Fertigstellung der restlichen Planungs- und Fachplanungsbereiche behinderten. Bei der 
Bauausführung der technischen Gewerke wurde sichtbar, dass insbesondere hinsichtlich der Koordina- 
tion der Planungen zu den einzelnen Anlagengruppen untereinander Mängel in Form von Schnittstellen- 
kollisionen bestanden. Des Weiteren musste davon ausgegangen werden, dass die Defizite der Haus- 
technikplanung auch in die Werkstatt- und Montageplanung der ausführenden Unternehmen für den 
Bereich der Technischen Ausrüstung übertragen und in Teilen bereits mangelhaft ausgeführt worden 
waren, so dass ggf. Umbauten im Rohbau und der Abbruch neu gebauter Bereiche nötig werden könn- 
ten. Außerdem mussten Abweichungen der Bauausführung von der genehmigten Planung sowie der 
Ausführungsplanung festgestellt werden. Daher mussten Bühnenleitung und Verwaltung am 23.7.2015 
bekanntgeben, dass die Wiedereröffnung im November 2015 nicht stattfinden konnte. Am 10.9.2015 
beschloss der Rat, dass die Bühnen zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit auf der Baustelle Ver- 
pflichtungen eingehen durften, die das genehmigte Budget auf 287,8 Mio. EUR erhöhten. Die Fertigstel- 
lung der Baumaßnahme sollte unter Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel zur Durchsetzung möglicher 
Schadenersatzforderungen erfolgen. Die Bühnen Köln wurden außerdem verpflichtet, einen vorgelegten 
11-Punkte-Plan detailliert auszuarbeiten, ggf. anzupassen und umzusetzen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/36 
 
Nachdem das mit der Errichtung der Schlüsselgewerke Strom und Kältetechnik beauftragte Unternehmen 
insolvent wurde und sich die Bühnen auch von dem zunächst beauftragten Fachplaner getrennt hatten, 
wurden die Planungs- und Bauleitungsleistungen der Technischen Ausrüstung von einem neuen Pla- 
nungsbüro fortgeführt. In Ausführung des 11-Punkte-Plans wurde das gesamte Sanierungsprojekt neu 
strukturiert. Auf Seiten des Bauherrn, der Projektleitung und der Projektsteuerung wurden Verstärkun- 
gen eingesetzt und Sachverständige mit der Feststellung von Leistungsständen und der Qualitätsverfol- 
gung und baubetrieblichen Unterstützung während der Bauzeit beauftragt. Auf der Grundlage eines 
Ratsbeschlusses vom 15.3.2016 wurde die Stelle eines Technischen Betriebsleiters als 4. Mitglied der 
Betriebsleitung der Bühnen geschaffen. Dieser wurde zum 1.5.2016 angestellt und bestellt und über- 
nahm die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe (Planung, Steuerung und Kontrolle der 
Sanierungsmaßnahme) und die Vorlage detaillierter Monatsberichte mit weiterführenden, konkretisie- 
renden Aussagen zu Kosten, Terminen und weiteren Beauftragungen. Des Weiteren befasste er sich 
zusammen mit dem Projektsteuerungsbüro mit einer Neuaufstellung der Planungs- und Objektüberwa- 
chungsteams der Technischen Ausrüstung, der intensiven Mängelerfassung und Mängelbehebung sowie 
dem Aufbau eines Qualitätsmanagements.  
 
Im Rahmen der Ratssitzungen vom 15.3.2016 und vom 17.11.2016 wurde das Baubudget zur Wieder- 
herstellung eines geordneten Bauablaufs zunächst auf EUR 347,8 Mio. und sodann nochmals auf 
EUR 404 Mio. aufgestockt. Der Rat nahm dabei zur Kenntnis, dass sich die Geltendmachung von Ansprü- 
chen gegen Baubeteiligte insbesondere wegen mangelhafter Leistungen und Verzug, die Inanspruch- 
nahme der Baurisikoversicherung und die im Rahmen der Projektfinanzierung günstige Zinsentwicklung 
positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirkten. Ansprüche gegen Baubeteiligte wegen 
mangelhafter Leistungen etc. sollten durchgesetzt und Nachbesserungsansprüche mit dem Ziel der Män- 
gelbeseitigung realisiert werden. In einer Projektprognose, welche die Bühnen am 3.7.2017 auf einer 
Pressekonferenz vorstellten, wurde erneut bekräftigt, dass die Sanierung möglich und machbar sei, aber 
eine umfassende Neuplanung der Haustechnik erfordere und in diesem Bereich auch ein erheblicher 
Rückbau wahrscheinlich sei. Dabei wurde eine Schlüsselübergabe zu den dann fertiggestellten Gebäuden 
im 4. Quartal 2022 und Gesamtkosten in Höhe von 545 Mio. Euro bzw. 570 Mio. Euro (einschließlich aller 
zu diesem Zeitpunkt bekannten Risiken) in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat 
am 26.9.2019 (1142/2019), die Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen auf Basis der Termin- und 
Kostenprognose der Projektsteuerung vom 24.6.2019 auf 554,1 Mio. anzuheben.  
Trotz einer kurzzeitigen Verlängerung der Entwurfsplanung schritt der Planungsprozess in 2019 weiter 
voran, so dass im Dezember die Prüfläufe und notwendigen Nacharbeiten zur Entwurfsplanung abge- 
schlossen werden konnten. Die Planer legten zugleich ein Konzept vor, mit dessen Hilfe einem Zeitverzug

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/37                                                                                                                              
 
  
 
bei der Ausführungsplanung entgegengewirkt werden sollte. Anfang 2020 lagen die Ergebnisse der Aus- 
führungsplanung für die Kinderoper und das Kleine Haus vollständig zur Prüfung vor. Zudem fand erst- 
mals ein Ortstermin mit dem vom Gericht beauftragten Sachverständigen im Rahmen des vom früheren 
Planer der Haustechnik angestrengten selbständigen Beweisverfahrens statt.  
Seit dem Frühjahr 2020 wurde sodann mit Nachdruck an der Ausführungsplanung im Opernhaus und 
Schauspielhaus gearbeitet. Begleitet und deutlich beeinflusst wurden sämtliche Sanierungsarbeiten von 
der grassierenden Corona-Pandemie, die zu direkten Auswirkungen auf die Abläufe auf der Baustelle 
führte, da sie insbesondere den Materialbezug erschwerte oder verzögerte und eine längere Präsenz der 
Baufirmen auf der Baustelle nach sich zog. Gleichwohl wurde im Juni 2020 die Ausführungsplanung für 
das Schauspielhaus und das Planpaket 1 des Opernhauses von den Planern fristgerecht übergeben. Bei 
den vorgelegten Plänen von Kinderoper und Kleinem Haus wurde der in den Prüfzyklen identifizierte 
Nacharbeitsbedarf bereits eingearbeitet, die entsprechend korrigierten Pläne wurden den Bühnen im 
August 2020 überreicht. Zum Ende des Jahres konnte der Vergabeprozess für die fünf vakanten haus- 
technischen Gewerke (elektronische Anlagen, Raumluft, Feuerlöschanlagen, Kälte- und Wärmeversor- 
gung) abgeschlossen werden. Damit war gewährleistet, dass sich die von den neuen Firmen zu leistende 
Werk- und Montageplanung als letzter Planungsschritt vor der Wiederaufnahme der Bautätigkeit nahtlos 
anschließen konnte. Anfang 2021 wurde den unter Vertrag genommenen Haustechnikfirmen die geprüfte 
und nachgearbeitete Ausführungsplanung für das Kleine Haus, die Kinderoper und das Schauspielhaus 
übergeben. Zur gleichen Zeit wurde auch das Gewerk Rohbauarbeiten mit einem verkürzten Verfahren 
erneut ausgeschrieben und mit den notwendigen Rückbauarbeiten in den Theatern begonnen. Damit 
diese Maßnahmen auch im Kleinen Haus möglich wurde, gab das Schauspiel die von ihm kurzzeitig 
genutzte Spielstätte Ende Januar wieder an das Sanierungsteam zurück. Zur gleichen Zeit überschattete 
die Insolvenz der Greensill Bank AG und die damit einhergehenden möglichen Ausfallrisiken bezüglich 
der bei der Bank kurzzeitig angelegten Termingeldeinlagen aus Sanierungsdarlehen den gesamten Sa- 
nierungsprozess.  
Nach der Neuvergabe des Gewerks Rohbau konnte im zweiten Quartal 2021 die geprüfte und nachge- 
arbeitete Ausführungsplanung für sechs von acht Teilabschnitten für die anschließende Werkstatt- und 
Montageplanung übergeben und freigegeben werden. Die Demontagearbeiten wurden intensiviert und 
die ersten Lüftungsanlagen wieder neumontiert, die Arbeiten an Rohbau und Estrich in den beiden gro- 
ßen Häusern und in der Kinderoper fortgeführt. Im Frühsommer 2021 konnten die Firmen mit den Haupt- 
baumaßnahmen im Bereich der Haustechnik beginnen.  
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2021/22 stand in Bezug auf die Finanzierung die aktualisierte Baukos- 
tenkalkulation im Vordergrund.  Nachdem bereits im Januar 2021 von der Oberbürgermeisterin Henriette 
Reker und dem Technischen Betriebsleiter der Bühnen eine aktualisierte Kosten- und Terminprognose 
auf Basis des aktuellen Planungsstands vorgelegt worden war, entschied der Rat der Stadt Köln in seiner

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/38 
Sitzung am 16.9.2021 über eine weitere Anpassung des Sanierungsbudgets, das von 554,1 Mio. EUR um 
88,6 Mio. EUR erhöht und auf 642,7 Mio. EUR (zuzüglich Bauzeitzinsen) begrenzt wurde. In die der 
Entscheidung zugrunde liegende Kostenprognose rechneten die Bühnen auch einen Teil der Risiken (ein- 
schließlich des aus der Insolvenz der Greensill Bank AG entstandenen Risikos) in das Budget mit ein. Die 
Schlüsselübergabe des gesamten Ensembles am Offenbachplatz wurde für das erste Quartal 2024 avi- 
siert.  
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2021/22 wurden die Demontagearbeiten für die Haustechnik in der Kin- 
deroper, im Kleinen Haus sowie in den Zentralen von Opernhaus und Schauspielhaus weitgehend abge- 
schlossen. Im Rahmen der Mängelbeseitigung musste der im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen 
im Foyer der Kinderoper eingebaute Estrich ausgetauscht werden. Anfang 2022 wurden die durch die 
Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen bei den Lieferketten nun auch im Sanierungsprojekt spür- 
bar. Die Lieferzeiten für elektronische Komponenten und für Kabel stiegen deutlich an. Die Bauablauf- 
planung wurde entsprechend angepasst und Bestellungen wurden zwecks Verstetigung des Baubetriebs 
vorgezogen. Bei Zustandsfeststellungen wurden Undichtigkeiten in Lüftungsschächten gefunden, die auf 
Ausführungsmängel zurückzuführen waren. Nach umfassender Prüfung und Erörterung mit den betroffe- 
nen Firmen wurde gemeinsam mit der Objektüberwachung eine Lösung gefunden, die eine Behebung 
der Mängel im Rahmen des angestrebten Terminplans vorsah. Die letzten Arbeiten an der Werk- und 
Montageplanung für die Haustechnik wurden im Frühjahr 2022 abgeschlossen und es fand erstmals auch 
eine detaillierte Verzahnung der Bauabläufe mit der sich daran anschließenden Inbetriebnahme statt. 
Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges in Verbindung mit den auch inflationsbedingt steigenden Kosten 
veranlassten die Bühnen, bis zum Jahresende 2022 die Erstellung einer aktualisierten Kostenprognose 
zuzusagen. Darüber hinaus boten die Bühnen auch den zwischenzeitlich neu hinzu gekommenen Werk- 
unternehmen im Bereich der Haustechnik eine Indexierung der Leistungspreise an. 
 
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2022/23 standen mit den Inbetriebsetzungen die ersten Montagearbeiten 
auf der Bühnenbaustelle vor dem Abschluss. Zudem sollten einzelne Bauabschnitte zusammengelegt 
werden, um den Koordinationsaufwand zu senken. Der Schwerpunkt lag nun auf den sicherheitsrelevan- 
ten Gewerken der Haustechnik. In einer gemeinsamen Pressekonferenz zum Jahresende 2022 gaben die 
Oberbürgermeisterin und der Technische Betriebsleiter einen Einblick in die aktuelle Entwicklung der 
Bühnenbaustelle und verwiesen auf weitere Kostensteigerungen des Projekts, die das Bauteam zu einer 
erneuten Analyse des Budgets veranlassten. Ergebnis der neuen Kostenprognose war, dass die Baukos- 
ten auf 674 Mio. EUR inklusive Risikokosten (9 Mio. EUR) ansteigen würden. Als Gründe wurden genannt:  
Deutliche Preissteigerungen, Insolvenzrisiken der beteiligten Firmen und Beschädigungen an bereits ein- 
gebauten Anlagen sowie Feststellung neuer Mängel (Brandlasten/Rauchschutzdruckanlagen).

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/39                                                                                                                              
 
  
 
Nach dem Jahreswechsel wurde der Baubetrieb mit hoher Intensität fortgesetzt. In den Hauptgewerken 
der Haustechnik wurden Inbetriebsetzungen durchgeführt. Ein wichtiger Schwerpunkt war die Entwick- 
lung von Maßnahmen zur Ertüchtigung der Schächte der Rauchschutzdruckanlage (RDA) in den beiden 
Fluchttreppenhäusern des Opernhauses. Hier gaben die Bühnen Anfang des zweiten Quartals 2023 in- 
soweit Entwarnung als die Drucktests in den Schächten der Rauchschutzdruckanlagen ergaben, dass die 
Schächte dem Druck Stand halten. Im weiteren Bauverlauf 2022/23 stand bei der Haustechnik der Bau 
von Brandschottungen im Fokus. In einigen Bereichen des Opernhauses wurde mit den Bodenbelagsar- 
beiten begonnen. In Abstimmung mit dem Stadtkonservator wurde entschieden, die Klinkerfassade res- 
tauratorisch sanieren zu lassen. Im Bereich der Haustechnik verzeichneten der Einbau von Brandschutz- 
klappen und die Erstellung von Brandschottungen Fortschritte. Weitere Probeläufe von Ventilatoren zur 
Rauchableitung im Brandfall waren erfolgreich und die Arbeiten zur Mängelbeseitigung in den Schächten 
der Rauchschutzdruckanlagenwurden wurden abgeschlossen. Obgleich dabei die Trassenführungen der 
Elektrogewerke den Baufortschritt verlangsamten, da hier immer wieder zeitaufwendiger Anpassungs- 
bedarf für die Ausbaugewerke anfiel, wurde an einer Schlüsselübergabe des gesamten Ensembles am 
Offenbachplatz am 22.3.2024 festgehalten.  
 
In seiner Sitzung am 16.5.2023 beschloss der Rat zur Fortführung der Bühnensanierung am Offenbach- 
platz auf der Grundlage einer aktualisierten Kostenprognose eine weitere Erhöhung des bisherigen Bud- 
gets auf 672,2 Mio. EUR. Zudem wurden die Bühnen ermächtigt, darüber hinaus, Kredite für Bauzeitzin- 
sen in Anspruch zu nehmen.  
 
Im Herbst 2023 stellten die Projektverantwortlichen fest, dass sich die Koordination zwischen den drei 
Objektüberwachungen für Hochbau, Haus- und Bühnentechnik und den bis zu 40 Firmen auf der Bau- 
stelle erheblich aufwendiger gestaltete als geplant, so dass die monatlichen Fertigstellungen in den 312 
Bereichen der Bühnenbaustelle hinter den Zielzahlen zurückblieben. Die Bühnen Köln beauftragten des- 
halb im Oktober 2023 ein auf Fertigstellungsprozesse bei Großbauvorhaben spezialisiertes Büro in Mün- 
chen damit, die Prozesse auf der Baustelle zu beschleunigen. In einem ersten Arbeitsschritt überprüfte 
dieses Büro die aktuelle Terminplanung und es wurde deutlich, dass der geplante Fertigstellungstermin 
22.3.2024 erneut nicht zu halten war. Der mit den wesentlichen Beteiligten abgestimmte Fertigstellungs- 
termin sollte nunmehr zunächst der 28.6.2024 sein. Die Betriebsleitung der Bühnen kommunizierte dies 
am 24.11.2023. Vor diesem Hintergrund wurde in der Ratssitzung vom 21.3.2024 festgestellt, dass die 
der letzten Termin- und Kostenprognose zugrunde gelegten kostentreibenden Effekte der Indexierung 
der Baukosten und der Mehrkosten von Neuvergaben aufgrund von Insolvenzen offensichtlich nicht hin- 
reichend berücksichtigt worden waren. Die Bühnen machten deshalb weitere Mehrkosten geltend, die 
dazu führten, dass der Rat auf Basis einer aktualisierten Kostenprognose einer weiteren Erhöhung des 
Sanierungsbudgets von 672,2 Mio. EUR um 37,2 Mio. EUR auf 709,4 Mio. EUR in Form von Kreditauf-

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/40 
nahmen zustimmte. Der Rat ermächtigte die Bühnen darüber hinaus, Kredite für Bauzeitzinsen in An- 
spruch zu nehmen. Eine Analyse der Mehrkosten ergab, dass ca. 40 % aus den Effekten der Bauzeitver- 
längerung (Indexierung, auspositionierte Baustellengemeinkosten, Honorare) resultierten und ca. 60 % 
aus einer Hochrechnung der noch zu erwartenden Nachträge der beauftragten Firmen sowie der Folge 
von Neuvergaben aufgrund von Insolvenzen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf der Baustelle 
und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Umzugspläne an den Offenbachplatz entschied man, 
die Spielzeit 2024/25 in den Spielstätten Depot und Staatenhaus zu beginnen. 
 
Der laufende Vertrag des Technischen Betriebsleiters der Bühnen, Herrn Bernd Streitberger, endete am 
30.6.2024. Aus gesundheitlichen Gründen konnte Herr Streitberger die Aufgabe nicht über den 30.6.2024 
hinaus wahrnehmen. Aus diesem Grund wurde in der Ratssitzung vom 16.5.2024 entschieden, den städ- 
tischen Beigeordneten für Planen und Bauen, Herrn Markus Greitemann, in Nebentätigkeit für die Zeit 
vom 1.7.2024 bis zum 30.6.2025 als Technischen Betriebsleiter zum Mitglied der Betriebsleitung der 
Bühnen zu bestellen. Zur Unterstützung des neuen Technischen Betriebsleiters und des bestehenden 
Sanierungsteams wurde Herr Prof. Jürgen Marc Volm, der bereits für die Stadt Köln im Rahmen eines 
anderen Bauprojekts tätig war und über die notwendige Fachkompetenz verfügt, als externer Projekt- 
manager mit Projektleitungsaufgaben bzw. Bauherrnunterstützungsleistungen von den Bühnen beauf- 
tragt.  
 
Zwischenzeitlich hatte sich im Frühjahr 2024 gezeigt, dass die Hauptprobleme auf der Bühnenbaustelle 
weiterhin in den schleppenden Koordinationsabläufen und den fehlenden Kapazitäten im Trockenbau 
bestanden. Damit kamen die Feininstallationen der Haustechnik wegen fehlender Vorleistungen trotz 
zusätzlicher Anstrengungen nicht auf die im Terminplan vorgesehene Geschwindigkeit, so dass die für 
Ende April / Mitte Mai 2024 vorgesehenen technischen Prüfungen nicht vollständig abgeschlossen wer- 
den konnten. Dies wiederum hatte zur Folge, dass zum Ende Juni 2024 auch keine behördliche Abnahme 
der Gebäude erfolgen würde und so die Übergabe der vier Theater an die Bühnen erneut verschoben 
werden musste. Zusammen mit dem Team um den neuen Technischen Leiter stellte die Oberbürger- 
meisterin Henriette Reker nach einer Bestandsaufnahme zum Projektfortschritt und intensiver Abstim- 
mung mit den Projektbeteiligten Ende August 2024 im Rahmen einer Pressekonferenz das erarbeitete 
Ergebnis vor. Mit einer aktualisierten Kosten- und Terminprognose wurde nun eine bauliche Fertigstel- 
lung der sanierten Gebäude bis zum Ende des zweiten Halbjahres 2025 avisiert, so dass die Spielzeit 
2024/25 von Oper und Schauspiel vollständig in den Interimspielstätten stattfinden mussten. In der 
aktualisierten Kostenprognose, in der sich die Bauzeitverlängerung als Kostensteigerung deutlich abbil- 
dete, gingen die Verantwortlichen nunmehr von Bau- und Baunebenkosten in Höhe von 798 Mio. EUR 
aus. Im Rahmen einer Strukturveränderung der Bauabläufe zur Reduzierung von Schnittstellen wurde

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/41                                                                                                                              
 
  
 
die Baustelle in Bereiche unterteilt, die nun von jeweils einem Bereichsverantwortlichen gewerkübergrei- 
fend geleitet werden. Diese Bereiche sind so strukturiert, dass die vier Bühnengebäude nacheinander 
priorisiert abgearbeitet werden können.  
 
Wegen Vorgängen von besonderer Bedeutung im Bereich der Sanierung nach dem Bilanzstichtag 
31.8.2024 wird auf den Anhang, Abschnitt IV.6. verwiesen. 
 
 
Interimspielstätten 
 
Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 17.9.2015 die Nutzung und Herrichtung des Staatenhauses als 
Hauptspielstätte der Oper beschlossen hatte, wurde die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur 
Finanzierung der Interimskosten zunächst auf die Spielzeiten 2015/16 und 2016/17 mit einem Budget 
von insgesamt 18,1 Mio. EUR begrenzt. Die Interimszeit der Oper im Staatenhaus sollte dabei zunächst 
ebenfalls bis zum 31.8.2017 so kurz wie möglich gehalten werden.  
 
Vor dem Hintergrund der veränderten Situation der Sanierung stimmte der Rat in seiner Sitzung am 
28.6.2016 einer Verlängerung des Bühneninterims bis zum 31.8.2019 zu. Für das Depot ließ der Rat eine 
Mietvertragsverlängerung bis zum 31.12.2022 zu, für das Staatenhaus eine Anschlussnutzung seitens 
der Oper und Kinderoper für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19. Der Rat nahm darüber hinaus zur 
Kenntnis, dass der Anteil des weiteren Interimspielbetriebs am Betriebskostenzuschuss der Bühnen in 
den Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 insgesamt EUR 16,45 Mio. betrug. Für sog. Nachlaufkosten der 
längeren Anmietung des Depots und verschiedener übergreifender Bereiche über den 31.8.2019 hinaus 
wurde ein zusätzlicher Zuschussbedarf von EUR 8,71 Mio. für die Jahre 2019 bis 2022 eingeplant. Für 
ggf. erforderliche Ausgleichszahlungen an den ursprünglich vorgesehenen und späteren Nutzer des Staa- 
tenhauses verwies der Rat auf die Verfügbarkeit von Zuschussmitteln gemäß Beschluss vom 22.10.2015. 
Mit Vereinbarung vom 30.6.2016 wurde die Anmietung des Depots bis zum 31.12.2022 mit zweimaliger 
Verlängerungsoption für jeweils zwei Jahre geregelt. Die verlängerte Nutzung des Staatenhauses als 
Interimspielstätte der Oper wurde durch Zustimmung des ursprünglich vorgesehenen und späteren Nut- 
zers ebenfalls für Spielzeiten nach dem 31.8.2017 vereinbart. Da sich infolge der weiteren Planung der 
Sanierungsmaßnahmen das Interim zu diesem Zeitpunkt bis in die Spielzeit 2022/23 verlängern würde, 
beschloss der Rat am 22.11.2018 auch eine Verlängerung des Interim-Spielbetriebs der Bühnen in den 
Spielzeiten bis 2021/22 einschließlich von nachlaufkosten bis Dezember 2022 (sog. Interim IV). Als zu- 
sätzlicher Anteil des Interims am Betriebskostenzuschuss der Bühnen wurden insgesamt 28,19 Mio. EUR 
bewilligt.  
 
Am 3.2.2022 stimmte der Rat aufgrund der zeitlich angepassten Beschlusslage zur Sanierung einer wei- 
teren Verlängerung des Spielbetriebs der Bühnen im Interim in den Spielzeiten 2021/22 bis 2023/24

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/42 
unter Einschluss von Nachlaufkosten bis Dezember 2024 zu. Durch die erneute Verlängerung des Inte- 
rims (sog. Interim V) wurde eine Erhöhung des bisherigen Budgets von rd. 113,5 Mio. EUR um weitere 
17,3 Mio. EUR bewilligt. Zugleich ermächtigte und beauftragte der Rat die Betriebsleitung der Bühnen 
damit, im Rahmen des vorgelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzuschließen. So wurde 
der Mietvertrag mit dem Depot bis zum 31.12.2024 verlängert; für das Staatenhaus war eine Nutzung 
durch die Oper und Kinderoper bis zum Ende der Spielzeit 2023/24 mit einem anschließenden zwei- bis 
dreimonatigen Rückbau- und Umzugszeitraum vorgesehen. Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröff- 
nung des Ensembles am Offenbachplatz gleichwohl nicht zu Beginn der Spielzeit 2024/25 erfolgen kön- 
nen, wurde der Auftrag erteilt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat 
rechtzeitig ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin 
vorzulegen. 
 
In der Ratssitzung am 15.6.2023 wurde auf der Basis einer Machbarkeitsstudie beschlossen, das Depot 
in Köln-Mülheim mit seinen Spielstätten Depot 1, Depot 2 und „Carlsgarten“ zu erhalten und dabei als 
rechtsrheinische dritte Spielstätte der Bühnen, des Tanzes und der frei darstellenden Kunstszene sowie 
für Fremdvermietungen und Festivals zu nutzen. Die Verwaltung sollte dazu einen Mietvertrag mit 15-
jähriger Laufzeit zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre auf Basis eines vorliegenden Eigentümerangebots 
verhandeln und abschließen. Investitionen in das Depot wurden dabei mit 2,3 Mio. EUR und die Kosten 
für die Anmietung und den Betrieb mit rd. 6,7 Mio. EUR kalkuliert. Im Rahmen eines Konzepts zur Wei- 
ternutzung des Depots in Form eines laufend zu evaluierenden Betreibermodells sollten die Bühnen eine 
angemessene Repräsentation der Kölner freien darstellenden Künste gewährleisten, nicht zuletzt durch 
Erarbeitung und Veröffentlichung eines transparenten Verfahrens zur Nutzung durch die verschiedenen 
Gruppierungen mit jährlicher Berichterstattung an den Betriebsausschuss.  
 
Im Verlauf der Spielzeit 2023/24 wurde das Interimcontrolling mit der Maßgabe einer weiterhin sparsa- 
men Bewirtschaftung des Interims unverändert fortgesetzt; der Betriebsausschuss der Bühnen wurde 
regelmäßig auf Basis von Controlling-Berichten informiert. Nachdem auch in dieser Spielzeit gravierende 
Probleme auf der Bühnenbaustelle eine erneute Verschiebung der Fertigstellung zur Folge hatten und 
Ende August 2024 im Rahmen einer Pressekonferenz eine Bestandsaufnahme zum Projektfortschritt dar- 
gestellt und ein neuer Fertigstellungstermin der sanierten Gebäude bis zum Ende des zweiten Halbjahres 
2025 benannt wurde, stand fest, dass die Spielzeit 2024/25 von Oper und Schauspiel erneut in den 
Interimspielstätten stattfinden musste.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                                                II/43                                                                                                                              
 
  
 
 
 
3.  Investitionsplanung 
 
Im Rahmen der kurzfristigen Investitionsplanung sind für das Wirtschaftsjahr 2024/25 von den Bühnen 
folgende Investitionen vorgesehen: 
 
Wirtschaftsplan 
2024/25 
TEUR 
Diverse Investitionen in technsiche Anlagen 
und Maschinen 3.209 
  darin Oper TEUR 225 
  darin Schauspiel TEUR 230 
  darin Service TEUR 314 
  darin Logistik Offenbachplatz TEUR 1.410 
  darin Kostümfundus TEUR 490 
  darin Möbelfundus TEUR 540 
EDV-Software / Hardware 171 
Wiederbeschafung Theatertechnik 10.779 
  Oper TEUR 4.980 
  Schauspiel TEUR 5.338 
  EDV TEUR 461 
Sanierung Offenbachplatz 119.303 
133.462 
 
 
Die Finanzierung der Investitionsvorhaben soll in Höhe von TEUR 14.159 über Investitionskredite sowie 
in Höhe von TEUR 119.303 über Zwischenkredite zur Finanzierung der Sanierung abgedeckt werden. 
 
 
4.  Sonstige Entwicklungen 
 
Bereits gegen Ende der Spielzeit 2022/23 hatte der Rat in seiner Sitzung am 15.6.2023 die städtische 
Verwaltung beauftragt, den künftigen Spielbetrieb der Bühnen am Offenbachplatz und am Depot in Köln-
Mülheim auf Basis des Musterspielplanes „actori 2020 Tanz“ bzw. des Gutachtens „actori 2020 & actori 
2020 Tanz“ hinsichtlich der er forderlichen Finanzierung über die Wirtschaftspläne 2024/25 samt Mittel- 
fristplanung umzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte eine internationale Konzeptausschreibung für 
eine eigene Sparte Tanz als dritte produzierende Sparte der Bühnen erstellt, umgesetzt und ab der 
Spielzeit 2025/26 bei den Bühnen etabliert werden. Auf der Grundlage des Konzeptes sollten dann För-

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                                                           
  
II/44 
dermittel (insbesondere beim NRW-Kultusministerium) beantragt werden. Die internationalen Tanzgast- 
spiele sollten am Offenbachplatz und im Depot als unverzichtbarer Aufführungs- und Produktionsort 
fortgesetzt werden. Der Rat nahm zur Kenntnis, dass sich für eine eigene Tanzsparte die für eine Fort- 
führung des Depots als rechtsrheinische dritte Spielstätte der Bühnen, des Tanzes und der frei darstel- 
lenden Kunstszene kalkulierten Kosten um rd. 2,6 Mio. EUR erhöhen würden. Bezogen auf den Betriebs- 
kostenzuschuss der Bühnen im Hinblick auf die vom Arbeitskreis actori berechnete Umsetzung der Pro- 
jekte wurde von einem Mehrbedarf in Höhe von 9,5 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2024, 28,4 Mio. EUR in 
2025, 26,56 Mio. EUR in 2026 sowie 28,16 in 2027 ausgegangen. Sofern nicht zusätzliche Finanzierungs- 
quellen erschlossen werden könnten, sollte der Mehrbedarf in 2024 durch Verrechnung mit dem Bilanz- 
gewinn bzw. Rückgriff auf Gewinnrücklagen gedeckt werden. Für die Haushaltsjahre ab 2025 ff. sollten 
die Mehrbedarfe durch Umschichtung innerhalb des städtischen Kulturbudgets bzw. hälftig durch das 
Kulturbudget und den Gesamthaushalt (ggf. durch Umschichtung) bzw. frei werdende Mittel aus der 
Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Gürzenich-Orchester bestritten werden. Die Verwaltung 
wurde beauftragt, Fördermittel zu akquirieren und weitere zusätzliche Deckungsmittel aufzuzeigen.  
Schließlich entschied der Rat in dieser Sitzung noch folgende Einzelaspekte: 
· Die Halle Kalk soll aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allgemeine Liegenschaftsver- 
mögen der Stadt Köln überführt werden. 
· Die Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Gürzenich-Orchester soll (weiterhin) auf der Basis 
eines 60%-igen Kostenschlüssels erfolgen und künftig alle drei Jahre evaluiert werden. 
· Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ sollen einmalig insgesamt 3,5 Mio. EUR bereitge- 
stellt werden. 
· Für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik am Offenbachplatz wurden rd. 9,5 Mio. EUR einge- 
plant. 
· Die Bühnen sollen für rund 40 fehlende Arbeitsplätze am Offenbachplatz einen Mietvertrag für den 
„Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen ab- 
schließen.  
· Die Bühnen sollen im Rahmen vorgelegter Konzepte und Kalkulationen in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR 
ein Hochregallager in die Logistikhalle der Bühnen in Köln-Kalk einbauen lassen.  
 
Nach dem Ausscheiden des Schauspielintendanten Stefan Bachmann zum 31.8.2024 trat zu Beginn der 
Spielzeit 2024/25 Rafael Sanchez für die Spielzeit 2024/25 die Nachfolge an. In der Ratssitzung vom 
1.10.2024 wurde er rückwirkend zum Schauspielintendanten sowie Mitglied der Betriebsleitung bestellt.  
 
Bereits zum Ende der Spielzeit 2022/23 hatte die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker auf Basis 
des Vorschlags einer Findungskommission dem städtischen Hauptausschuss vorgeschlagen, den Künst-

Anlage 7 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

12449 Zeichen

101110217 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
III/1
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
An die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, Köln 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, Köln, 
- bestehend aus der Bilanz zum 31. August 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der 
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den 
Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, Köln, für das 
Wirtschaftsjahr vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2024 geprüft.  
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der 
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i. V. m. den einschlägigen deutschen 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung 
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. August 2024 sowie ihrer Ertragslage für das 
Wirtschaftsjahr vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2024 und 
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in 
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften 
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des 
Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. 
Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den 
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen 
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der 
Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als 
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

101110217 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
III/2
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebs-ausschusses für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der 
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der 
landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die 
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den 
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die 
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und 
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu 
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür 
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten 
entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen 
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen 
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig 
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden 
Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die 
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern 
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften 
zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen 
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der EigVO NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, 
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

101110217 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
III/3
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der 
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung 
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen 
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, 
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss 
und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, 
dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt 
wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung 
nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, 
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können. 
- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen 
Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um 
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem 
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser 
Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. 
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf 
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser 
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage 
der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige 
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der 
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse 
so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. 
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine 
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung.

101110217 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
III/4
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die 
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein 
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde 
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und 
die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger 
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
Köln, den 6. November 2025
Nexia GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
Ueberholz Dr. Iwanowitsch 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
Ueberhol 
 Dr Iw it h

Anlage 3 - Anhang

55060 Zeichen

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/3 
 
 
 
 
 
 
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 
1.  SEPTEMBER 2023 BIS 31. AUGUST 2024 
 
A N H A N G 
 
Der Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2023 – 31.8.2024 wurde nach 
den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der §§ 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO 
NRW) in der Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in 
sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss 
im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von § 263 HGB und der ergän- 
zenden Vorschriften der Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungs- 
mäßiger Buchführung ein. 
I.  BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränder- 
ten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung 
des Jahresergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt. 
 
Im Jahresabschluss zum 31.8.2024 wurden die zum 1.9.2000 auf die Bühnen übertragenen Anlagegüter 
zu fortgeführten Zeitwerten und die in den Folgejahren angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten An- 
schaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare 
Abschreibungen Rechnung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grund- 
lage einschlägiger Abschreibungstabellen geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der immateriellen Anlage- 
güter beträgt 3 bis 10 Jahre. Die Nutzungsdauer der Betriebsbauten und Grundstückseinrichtungen beträgt 
8 bis 40 Jahre, die Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer der Maschinen und maschinellen Anlagen 1 bis 
25 Jahre und der Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 20 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit An- 
schaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der 
im Jahr des Zugangs sowie in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufge- 
löst wird. In die Herstellungskosten der Anlagen im Bau werden die auf den Herstellungszeitraum entfal- 
lenden Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wurde, einbezogen.  
 
Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Bilanzposten „geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ ent- 
hält im Wesentlichen die zu Herstellungskosten bewerteten Baukosten einschließlich der aktivierten Bau- 
zeitzinsen im Zusammenhang mit der Sanierung der Oper und des Schauspielhauses. Auch ein Teilbetrag 
der für das ursprünglich geplante Projekt (Sanierung der Oper und Neubau des Schauspielhauses) zuvor 
verauslagten Wettbewerbs- und Planungskosten ist mit seinen Herstellungskosten in dem Anlageposten 
Anlagen im Bau enthalten.

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/4 
 
 
Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Einstandspreisen angesetzt. Die als unfertige 
Leistungen ausgewiesenen Schauspiel-, Musiktheater- sowie Tanzproduktionen bzw. Neuinszenierungen, 
für die bereits Kosten vor dem Bilanzstichtag angefallen sind, wurden mit den Herstellungskosten bewertet. 
Dabei wurden analog § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB die den Produktionen direkt zurechenbaren Sachkosten 
sowie Personalkosten für die Mitarbeiter*innen der Produktionskostenstellen, die Gastkünstler*innen, den 
Opernchor und das eigene Sänger- sowie Tanzensemble in die Herstellungskosten eingerechnet. In die 
Herstellungskosten wurden auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der 
Abschreibungen des für die Produktionen eingesetzten Anlagevermögens einbezogen.  
 
Die zum 31.8.2024 ausgewiesenen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden 
Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den 
sonstigen Vermögensgegenständen wurden für erkennbare Einzelrisiken angemessene Wertberichtigungen 
aktivisch abgesetzt.  
 
Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt. 
 
Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse bzw. zweckgebundene Spenden zur Beschaffung von 
Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages angesetzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezu- 
schussten Anlagegüter entspricht. 
 
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Bühnen haben die Bühnen für Beamt*innen, 
die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) 
vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamt*innen, die am 1.9.2000 noch 
aktiv waren, werden die Bühnen mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf sie entfallenden Dienst- 
zeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Die 
Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte gemäß § 22 Abs. 3 EigVO NRW nach § 37 Abs. 1 der 
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen 
Rechnungszinsfußes von 5 % und unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. 
Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren bei der Bewertung der Pensionsverpflichtun- 
gen nicht zu berücksichtigen. Die Wertansätze wurden durch versicherungsmathematische Gutachten be- 
legt. 
 
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in 
angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrags analog § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr 
als einem Jahr (Rückstellungen für Dienstjubiläen und Altersteilzeitverpflichtungen, Rückbaukosten sowie 
Entschädigungszahlungen) wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzin- 
sung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rück- 
stellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre ver- 
wendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/5 
 
 
 
 
 
 
Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte die Bewertung entsprechend der 
Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfu- 
ßes von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle Wert- 
ansätze der Beihilfe-, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen wurden durch versicherungsmathemati- 
sche Gutachten belegt. 
 
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 
 
II.  ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 
1.  Anlagevermögen 
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023/24 ist dem nachfolgen- 
den Anlagennachweis zu entnehmen:

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/6 
 
 
Anschaffungs- und Herstellungskosten 
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
31.8.2023 1 Zugang Abgang Umbuchung 31.8.2024 
EUR EUR EUR EUR EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
    entgeltlich erworbene Schutzrechte 
       und ähnliche Rechte und Werte 1.021.933,41 91. 465,48 0,00 0,00 1.113.398,89 
Sachanlagen 
    Grundstücke mit Betriebsbauten 43.840.114,22 0,00 0,00 0,00 43.840. 114,22 
    Maschinen und maschinelle Anlagen 19.823.777,42 57.446,26 0,00 0, 00 19.881.223,68 
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.259.423,28 6.308.917,15 244. 346,47 25.092,00 29.349.085,96 
    geleistete Anzahlungen 
       und Anlagen im Bau 613.561.914,88 98.451.752,1 8 0,00 -25.092,00 711.988.575,06 
700.485.229,80 104.818.115,59 244.346,47 0,00 805.058.9 98,92 
701.507.163,21 104.909.581,07 244.346,47 0,00 806.172.397,81 
Abschreibungen 
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
31.8.2023 Zugang Abgang Umbuchung 31.8.2024 
EUR EUR EUR EUR EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
    entgeltlich erworbene Schutzrechte 
       und ähnliche Rechte und Werte 965.928,41 22.17 2,48 0,00 0,00 988.100,89 
Sachanlagen 
    Grundstücke mit Betriebsbauten 25.806.571,22 1.178.895,00 0,00 0,0 0 26.985.466,22 
    Maschinen und maschinelle Anlagen 11.695.613,42 946.133,26 0,00 0 ,00 12.641.746,68 
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.733.217,28 1.723.449,15 242. 199,47 0,00 20.214.466,96 
    geleistete Anzahlungen 
       und Anlagen im Bau 10.131.768,34 0,00 0,00 0,00 1 0.131.768,34 
66.367.170,26 3.848.477,41 242.199,47 0,00 69.973.448,2 0 
67.333.098,67 3.870.649,89 242.199,47 0,00 70.961.549,09 
Posten des Anlagevermögens Restbuchwerte Restbuchwerte Durch- Durch- 
31.8.2024 31.8.2023 schnittlicher schnittlicher 
Abschr.satz 2 Restbuchwert 3
EUR EUR % %
Immaterielle Vermögensgegenstände 
    entgeltlich erworbene Schutzrechte 
       und ähnliche Rechte und Werte 125.298,00 56.00 5,00 1,99 11,25 
Sachanlagen 
    Grundstücke mit Betriebsbauten 16.854.648,00 18.033.543,00 2,69 38 ,45 
    Maschinen und maschinelle Anlagen 7.239.477,00 8.128.164,00 4,76 36,41 
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.134.619,00 4.526.206,00 5,87 3 1,12 
    geleistete Anzahlungen 
       und Anlagen im Bau 701.856.806,72 603.430.146, 54 
735.085.550,72 634.118.059,54 
735.210.848,72 634.174.064,54 
Kennzahlen 
 
 
 
 
 
 
 
 
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
1  Bezüglich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die am 1.9.2000 von der Stadt Köln übernommenen   
   Anlagegüter (mit Ausnahme der Grundstücke) mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum  
   1.9.2000 aufgelaufenen Abschreibungen (unterstellter Zeitwert) in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.  
 
2  Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2024 
 
3  Restbuchwerte am 31.8.2024 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2024

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/7 
 
 
 
 
 
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen entfallen auf nachträgliche Anschaffungskos- 
ten im Zusammenhang mit dem Internet-Auftritt der Schauspielsparte der Bühnen sowie diverse Software- 
lizenzen.  
 
Die Anlagenzugänge bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen Einbauten in die Probebühnen 
(TEUR 10) und die Interimspielstätten (TEUR 47).   
 
Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung beziehen sich die Zugänge und Umbuchungen auf fol- 
gende Anlagegruppen: 
Anlagegruppe 
TEUR 
Produktionsanlagen 28 
Beleuchtungsanlagen 4.162 
Tonanlagen 1.078 
Effektgeräte 109 
sonstige Anlagen 18 
Werkstatteinrichtungen 218 
Fuhrpark 16 
sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 74 
Hardware 430 
Büromöbel 14 
Geringwertige Wirtschaftsgüter 187 
6.334 
31.8.2024 
 
 
Ein großer Teil der Zugänge im Bereich der Beleuchtungs- und Tonanlagen wurde bereits zur Verwendung 
im sanierten Gebäudeensemble am Offenbachpatz beschafft.  
 
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 wie folgt entwi- 
ckelt: 
Anschaffungs-/ außerplanm. Buchwert Zugang Umbuchung Abgang Stand 
Herstellungs- Abschreibg. 1.9.2023 31.8.2024 
kosten in Vorjahren 
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 
geleistete Anzahlungen 225.092,00 0,00 225.092,00 4.187,13 - 25.092,00 0,00 204.187,13 
Anlagen im Bau 
Sanierung Oper / 
Neubau Schauspielhaus 
(verworfene Variante) 10.361.268,34 10.131.768,34 229.500,00 0,00 0,00 0,00 229 .500,00 
Sanierung Oper / 
Schauspielhaus 602.888.838,65 0,00 602.888.838,65 98.441.401 ,71 0,00 0,00 701.330.240,36 
sonstige 86.715,89 0,00 86.715,89 6.163,34 0,00 0,00 92.879,23 
613.336.822,88 10.131.768,34 603.205.054,54 98.447.565 ,05 0,00 0,00 701.652.619,59 
613.561.914,88 10.131.768,34 603.430.146,54 98.451.752 ,18 -25.092,00 0,00 701.856.806,72

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/8 
 
 
Die Zugänge 2023/24 des Postens Anlagen im Bau schließen Zinsen für Fremdkapital in Höhe von               
EUR 12.644.124,50 mit ein. 
2.  Vorräte 
Der Aktivposten Vorräte setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 
31.8.2024 
TEUR 
Material für Produktionen 273 
Programmhefte, Plakate, Werbemittel 37 
Betriebsstoffe 40 
Büromaterial 9
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 359 
Angearbeitete Produktionen Musiktheater 3.453 
Angearbeitete Produktionen Schauspiel 1.684 
Angearbeitete Produktionen Tanztheater "Ballet of Difference" 0
Unfertige Leistungen 5.137 
5.496 
 
 
3.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen folgende Posten: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Forderungen Abonnementkund*innen / 
    Cardkund*innen 256 
Forderungen Vorverkaufsstellen 271 
Forderungen gegen Burgtheater GmbH, Österreich 262 
übrige 45 
834 
./. Einzelwertberichtigungen -139 
695 
 
Die Forderungen gegen die Stadt Köln enthalten zum einen die auf den 31.8.2024 fortgeschriebene Rest- 
forderung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 (TEUR 4.376) ein- 
schließlich des Anspruchs auf Ausgleich der bis zum 1.9.2002 aufgelaufenen Verluste (TEUR 1.289). Die 
Stadt hat einen Ausgleich dieses Gesamtbetrages von TEUR 5.665 ohne Zinsverluste frühestens ab dem 
Haushaltsjahr 2011 zugesagt. Bis zur Aufstellung dieses Anhangs wurden insoweit auch in 2023/24 noch

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/9 
 
 
 
 
 
keine Zahlungen von der Stadt geleistet. Des Weiteren umfasst der Bilanzposten laufende Verrechnungen 
zwischen den Bühnen und verschiedenen städtischen Dienststellen: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Restforderung aus der Ausgliederung zum 1.9.2000 
Stand 1.9.2023 5.665 
Tilgung 2023/24 0
Stand 31.8.2024 5.665 
laufende Forderungen gegen 
Beteiligungsmanagement 2.084 
Kämmerei / Steuerberatung 498 
2.582 
abzüglich laufende Verbindlichkeiten gegenüber 
Gebäudewirtschaft -1.237 
Personalamt -494 
Liegenschaftsamt -193 
Zentrale Dienste -180 
Amt für Informationsverarbeitung -126 
Rechts- und Versicherungsamt -95 
Zentrales Vergabeamt -1 
256 
5.921 
 
Die Sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 
31.8.2024 31.8.2024 
TEUR TEUR 
Kapitaldepot Greensill Bank AG 
Termingeldtranche 1 7.500 
Termingeldtranche 2 7.500 
15.000 
abzgl. Wertberichtigung -10.890 4.110 
Land Nordrhein-Westfalen: Personalkostenzuschuss 2024 2.787 
Forderungen aus Projektzuschüssen 185 
Forderungen gegen Mitarbeiter*innen 172 
debitorische Kreditoren 60 
gezahlte Kautionen 49 
Lohnzuschüsse Mitarbeiter 19 
Forderungen gegen Krankenkassen 18 
Forderungen Scheckkartenzahler*innen 11 
übrige 29 
7.440 
 
Die im WJ 2020/21 infolge der Insolvenz des Bankhauses gebildete Wertberichtigung auf die Termingelder 
des Kapitaldepots bei der Greensill Bank AG wurde aufgrund eines erkennbaren höheren Risikoniveaus um 
TEUR 1.260 erhöht, so dass der Depotbestand zu einem am Bilanzstichtag geänderten beizulegenden Wert

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/10 
 
 
(§ 253 Abs. 4 HGB) ausgewiesen wird. In Höhe des verbleibenden Buchwertes gehen die Bühnen auf der 
Grundlage des bei Erstellung des Jahresabschlusses 2023/24 verfügbaren Informationsstands und der vor- 
liegenden Nachweise weiterhin von einer Einbringlichkeit in einem Zeitrahmen von bis zu zehn Jahren aus.  
 
4.  Liquide Mittel 
Am Bilanzstichtag 31.8.2024 verfügten die Bühnen über folgende liquide Mittel: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Hauptkasse 29 
Handkasse 8
Wechselgeld 10 
47 
Sparkasse KölnBonn 
   (Konten mit Zins-/ Saldenkompensation) 
   laufendes Konto 1 685.285 
   laufendes Konto 2 3.318 
   laufendes Konto 3 654 
   abzgl.: 
   laufendes Ausgabenkonto Sanierung -687.264 
1.993 
2.040 
 
 
5.  (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Folgende für das Wirtschaftsjahr 2024/25 vorausbezahlte Aufwendungen wurden per 31.8.2024 als aktive 
Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Abgaben, Gebühren, Beiträge 227 
Mieten 177 
Koproduktionsbeiträge 155 
Beamtenbezüge 69 
Bühnenausstattung 35 
Erstattung Pensionslasten 25 
Implementierungskosten Inhouse-System 20 
Werbeaufwendungen 10 
Instandhaltungs- / Wartungspauschalen 3
übrige 58 
779

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/11  
 
 
 
 
 
6.  Eigenkapital 
Die Entwicklung des Eigenkapitals der Bühnen stellte sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 wie folgt dar:  
 
 
Saldovortrag Entnahmen Einstellungen Jahres- Stand 
31.8.2023 Gewinn- Gewinn- ergebnis 31.8.2024 
rücklagen rücklagen 2023/24 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Vom Rat der Stadt Köln laut 
Satzung zur Verfügung ge- 
stelltes Stammkapital 50 0 0 0 50 
Gewinnrücklagen 
- andere Gewinnrücklagen - 11.086 -1.377 14.022 0 23.731 
Bilanzgewinn 15.078 1.377 -14.022 16.321 18.754 
26.214 0 0 16.321 42.535 
 
Die Ergebnisverwendung des Bilanzgewinns vom 31.8.2023 war im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresab- 
schlusses 2023/24 bereits erfolgt. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 3.4.2025, der dem Ergebnisverwen- 
dungsvorschlag 2022/23 der Betriebsleitung im vorjährigen Jahresabschluss folgte, wurden deshalb Ent- 
nahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von TEUR 1.377 sowie zugleich eine Zuführung zu 
den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von TEUR 11.522 und zu den freien Rücklagen in Höhe von 
TEUR 2.500 im Eigenkapital der Bühnen verrechnet.  
 
 
7.  Sonderposten 
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 wie folgt: 
 
Saldovortrag Umgliederung Auflösung Stand 
31.8.2023 2023/24 2023/24 31.8.2024 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Sonderposten für Investitionszu- 
schüsse der Stadt Köln 
aus Übertragung des Anlage- 
vermögens zum 1.9.2000 16.855 -988 1.083 14.784 
für die Anschaffung von 
sonstigem Anlagevermögen 1.509 988 3 2.494 
18.364 0 1.086 17.278

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/12 
 
 
 
 
 
 
8.  Rückstellungen  
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 wie folgt: 
Inanspruch- Auf- / Ab- 
Stand nahme Auflösung Zuführung zinsung Stand 
31.8.2023 2023/24 2023/24 2023/24 2023/24 31.8.2024 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Pensionsrückstellungen 
Aktive 878 0 0 66 44 988 
Ausgeschiedene 730 0 0 1 36 767 
Versorgungsempfänger*innen 3.562 95 0 0 179 3.646 
5.170 95 0 67 259 5.401 
Steuerrückstellungen 0 0 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 
Personalverpflichtungen 6.661 3.132 393 3.087 157 6.380 
Rechtsstreitigkeiten 96 65 17 20 1 35 
Kosten Erstellung und Prüfung 
des Jahresabschlusses 216 183 0 235 0 268 
ausstehende Leistungs- 
abrechnungen 1.251 530 257 434 0 898 
Verzögerungsschaden 4.961 0 0 0 39 5.000 
übrige 344 0 129 53 0 268 
13.529 3.910 796 3.829 197 12.849 
18.699 4.005 796 3.896 456 18.250 
 
Zum 31.8.2024 bestanden Pensionsverpflichtungen gegenüber 15 Aktiven, 21 Ausgeschiedenen und 17 
Versorgungsempfänger*innen.  
 
9.  Verbindlichkeiten 
Die Fristigkeiten bzw. Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2024 ergeben sich aus folgender 
Übersicht:

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/13  
 
 
 
 
 
Gesamt- bis zu mehr mehr davon 
Bilanzposten betrag einem Jahr als 1 Jahr als 5 Jahre besichert 
EUR EUR EUR EUR EUR 
Verbindlichkeiten gegenüber  Kreditinstituten 203.571.925,19 56.837.066,45 26.084.538,85 120.650.319,89 0,00 
Verbindlichkeiten aus  Lieferungen und 
Leistungen 13.878.211,35 13.878.211,35 0,00 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben 2.163.317,62 2.163.317,62 0,00 0,00 0,00 
Sonstige Verbindlichkeiten 451.038.962,45 12.989.620,00 48.153.502,20 389.895.840,25 0,00 
670.652.416,61 85.868.215,42 74.238.041,05 510.546.160 ,14 0,00 
davon mit einer Restlaufzeit 
 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen – nach Saldierung der zins- und saldenkompen- 
sationsfähigen Bankverbindlichkeiten mit den Bankguthaben (vgl. Abschn. II.4) – eine Tagesgeldaufnahme 
in Höhe von TEUR 51.000 (zum Zinssatz von 3,95%), sieben langfristige Darlehen (TEUR 152.528) sowie 
Zinsverpflichtungen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 44. Die vereinbarten Darlehen beziehen sich auf 
langfristige Finanzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bühnensanierung und weisen folgende 
Konditionen auf: 
 
 
 
Alle Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebsleitung im Wirtschafts- 
plan 2023/24 zur Kreditaufnahme im Rahmen der Sanierung erteilt wurde.  
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus 
Bauleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung.  
 
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben handelt es sich um Verbindlichkeiten aus laufender 
Verrechnung gegenüber dem Gürzenich-Orchester Köln.  
 
 
Darlehens- Restwert Laufzeit Zinssatz Zinsbindung Tilgungs - 
Darlehensgeber betrag 31.8.2024 p.a. freiheit 
TEUR TEUR in Jahren in % in Jahren in Jahren 
Europäische Investitionsbank 30.000 21.852 23 0,864 23 3
Europäische Investitionsbank 25.000 24.074 24 0,552 24 4
KfW-Bank - Programm 218 24.027 13.977 17 0,050 10 0
KfW-Bank - Programm 223 7.526 125 10 0,050 10 2
NRW Bank 10.000 2.500 10 0,160 10 1
Landesbank Hessen-Thüringen 40.000 40.000 20 3,750 20 1
Landesbank Hessen-Thüringen 50.000 50.000 15 3,700 15 endfällig 
186.553 152.528

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/14 
 
 
 
Die Sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Schuldscheindarlehen 450.088 
Zinsabgrenzungen 519 
noch nicht eingelöste Ticketgutscheine 296 
Verbindlichkeiten gegenüber Gagenkräften 
und Mitarbeiter*innen 53 
kreditorische Debitoren 42 
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 14 
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt 11 
übrige 16 
451.039 
davon aus Steuern 11 
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 14 
 
 
Die von den ursprünglichen Darlehensgebern an verschiedene Versicherungen abgetretenen Schuldschein- 
darlehen betreffen ebenfalls die langfristigen Finanzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Büh- 
nensanierung und weisen folgende Konditionen auf:

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/15  
 
 
 
 
 
Darlehens- Restwert Laufzeit Zinssatz Zinsbindung Tilgungs- 
Darlehensgeber betrag 31.8.2024 p.a. freiheit 
TEUR TEUR in Jahren in % in Jahren in Jahren 
HUK-COBURG Krankenversicherung AG 15.000 12.632 40 1,500 40 3
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 40.000 33.684 40 1,500 40 3
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 25.000 21.053 40 1,500 40 3
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 10.000 8.421 40 1,500 40 3
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 10.000 8.421 40 1,500 40 3
Pro bAV Pensionskasse AG 2.000 1.684 40 1,291 40 3
Pro bAV Pensionskasse AG 1.000 842 40 1,291 40 3
Deutsche Ärzteversicherung AG 7.000 5.895 40 1,291 40 3
AXA Krankenversicherung AG 35.000 29.474 40 1,291 40 3
AXA Lebensversicherung AG 35.000 29.474 40 1,291 40 3
AXA Lebensversicherung AG 20.000 16.842 40 1,291 40 3
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 50.000 45.833 40 1,938 40 4
HALLESCHE Krankenversicherung a.G. 20.000 18.333 40 1,938 40 4
Debeka Lebensversicherungsverein a.G. 14.000 12.833 40 1,938 40 4
Debeka Krankenversicherungsverein a.G. 13.000 11.917 40 1,938 40 4
Debeka Zusatzversorgungskasse V.a.G. 3.000 2.750 40 1,938 40 4
AXA Lebensversicherung AG 25.000 25.000 40 0,980 40 4
AXA Krankenversicherung AG 25.000 25.000 40 0,980 40 4
AXA Lebensversicherung AG 15.000 15.000 40 0,980 40 4
AXA Lebensversicherung AG 15.000 15.000 40 0,980 40 4
AXA Konzern AG 10.000 10.000 40 0,980 40 4
Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG 5.000 5.000 40 0,980 40 4
Deutsche Ärzteversicherung AG 5.000 5.000 40 0,980 40 4
Bayerischer Versorgungsverband 1.000 1.000 12 3,4615 12 -
Bayerischer Versorgungsverband 
Zusatzversorgungskasse der bayerischen 
Gemeinden (Pflichtversicherung) 
28.000 28.000 12 3,4615 12 -
Bayerische Ärzteversorgung 25.000 25.000 12 3,4615 12 -
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen 1.000 1.000 12 3,4615 12 -
Versorgungsanstalt der deutschen 
Kulturorchester 1.000 1.000 12 3,4615 12 -
Bayerische Apothekerversorgung 5.000 5.000 12 3,4615 12 -
Bayerische Architektenversorgung 10.000 10.000 12 3,4615 12 -
Bayerische Rechtsanwalts- und 
Steuerberaterversorgung 
13.000 13.000 12 3,4615 12 -
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit 
Psychotherapeutenversorgung 
2.000 2.000 12 3,4615 12 -
Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen 
mit Pensionskasse des 
Schornsteinfegerhandwerks 
1.000 1.000 12 3,4615 12 -
Bayerischer Versorgungsverband 
Zusatzversorgungskasse der bayerischen 
Gemeinden (freiwillige Versicherung) 
3.000 3.000 12 3,4615 12 -
490.000 450.088 
 
Auch diese Kreditaufnahmen bewegen sich im Rahmen der Ermächtigung, die der Betriebsleitung im Wirt- 
schaftsplan 2023/24 zur Kreditaufnahme für die Sanierung erteilt wurde.

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/16 
 
 
10.   (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für bestimmte Zeiträume vorvereinnahmte 
Erträge abgegrenzt: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Betriebskostenzuschuss 
     Stadt Köln September 2024 8.132 
Zuwendungen / Spenden Förderverein der Kinderoper Köln e.V. 61 
Projektzuschuss Deutscher Bühnenverein e.V. 50 
Sponsoring PANDION AG 17 
Projektzuschuss Deutsches Stiftungszentrum 16 
Erträge aus Kartenverkäufen / Abonnements für 
die Spielzeit 2024/25 607 
ausgegebene und noch nicht 
eingelöste Umtauschscheine / Gutscheine -43 
übrige 27 
8.867 
 
 
 
III.  ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
 
Die Umsatzerlöse setzen sich danach wie folgt zusammen: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Erlöse Kartenverkauf und Streaming 
aus Eigenveranstaltungen 
  Einzelverkauf 2.404 2.108 +296 +14,0 
  Abonnements 635 429 +206 +48,0 
  Theatercard 0 19 -19 -100,0 
  Besucherorganisationen 223 170 +53 +31,2 
  Gastspiele von auswärts auf Beteiligung 1.907 1.800 +107 +5,9 
5.169 4.526 +643 +14,2 
Erlöse Kartenverkauf aus Fremdveran- 
staltungen, Gastspielen, Co-Produktionen 203 403 -200 -49,6 
sonstige Erlöse Spielbetrieb 781 804 -23 -2,9 
übrige Erlöse 313 315 -2 -0,6 
6.466 6.048 +418 +6,9 
Veränderung

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/17  
 
 
 
 
 
Den Erlösen aus Kartenverkäufen und Streaming im Rahmen von Eigenveranstaltungen liegen im Vergleich 
zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde: 
 
Veran- Besu- Erlöse Veran- Besu- Erlöse Veran- Besu- Erlöse 
stal- cher stal- cher stal- cher 
tungen TEUR tungen TEUR tungen TEUR 
Oper 
Staatenhaus 149 87.340 3.512 141 86.871 3.223 +8 +469 +289 
Kinderoper 46 9.529 65 46 8.150 53 +0 +1.379 +12 
sonstige Spielstätten 2 16 0 5 1.681 31 -3 -1.665 -31 
197 96.885 3.577 192 96.702 3.307 5 183 270 
Schauspiel 
Depot 1 139 46.756 779 145 42.216 568 -6 +4.540 +211 
Depot 2 144 23.062 271 180 23.808 204 -36 -746 +67 
Grotte / Sonderveranstaltungen 61 3.285 19 6 152 1 +55 +3.133 +18 
sonstige Spielstätten 20 1.233 9 4 819 15 +16 +414 -6 
364 74.336 1.078 335 66.995 788 +29 +7.341 +290 
Tanz Ballet of Difference 
am Schauspiel Köln 
Depot I 19 8.225 163 12 4.982 88 +7 +3.243 +75 
Depot II 11 2.425 37 10 2.131 26 +1 +294 +11 
30 10.650 200 22 7.113 114 +8 +3.537 +86 
Tanz Köln 
Staatenhaus 6 4.968 136 6 4.790 141 +0 +178 -5 
Depot 1 13 5.698 152 17 7.353 162 -4 -1.655 -10 
Depot 2 6 1.203 20 4 895 14 +2 +308 +6 
25 11.869 308 27 13.038 317 -2 -1.169 -9 
Abgrenzungen / 
sonstige Veranstungen 0 0 6 0 0 0 0 0 6
616 193.740 5.169 576 183.848 4.526 40 9.892 643 
2023/24 Vorjahr Veränderung 
 
 
Die Kartenpreise für die Oper bzw. das Schauspiel fielen in 2023/24 im Vergleich zum Vorjahr unverändert 
aus:

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/18 
 
 
Oper Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- 
gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe 
Mo-Do Fr-So Premiere I II III IV 
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 
 Platzgruppe 1 1 95,00 110,00 140,00 42,00 53,00 61,00 69,00 
 Platzgruppe 7 2 15,00 15,00 20,00 12,00 12,00 12,00 12,00 
Preis- Preis- Preis- 
gruppe gruppe gruppe 
V VI VII 
EUR EUR EUR 
81,00 93,00 125,00 
12,00 15,00 16,00 
Schauspiel Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- 
gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe 
I II III I II III 
EUR EUR EUR EUR EUR EUR 
 Platzgruppe 1 1 33,00 38,00 45,00 27,00 32,00 39,00 
 Platzgruppe 5 2 10,00 12,00 17,00 10,00 12,00 15,00 
1 Teuerste Platzgruppe 
2 Preiswerteste Platzgruppe 
Vorjahr 
2023/24 Vorjahr 
2023/24 
 
 
Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen erfasst die 
erfolgswirksame Veränderung des Bilanzpostens „Unfertige Leistungen“ zu den beiden Bilanzstichtagen.  
 
Im Rahmen des Postens Andere aktivierte Eigenleistungen werden die Kosten bühneneigener Mitarbeiter 
erfolgswirksam abgegrenzt, soweit diese auf Leistungen im Zusammenhang mit den Herstellungsmaßnah- 
men der Sanierung entfallen.  
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten:

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/19  
 
 
 
 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Erträge Kartenverkäufe zur Weiterleitung 
an gemeinnützige Organisationen 19 13 +6 +46,2 
Zuschüsse, Kostenerstattungen, Spenden 
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 
    laufender Zuschuss 97.577 84.034 +13.543 +16,1 
    Kürzung Erstattungsanpruch Verzögerungs- 
    schaden Staatenhaus aus 2020/21 0 -733 +733 
-100,0 
    Wertausgleich Freikarten 59 33 +26 +78,8 
Landeszuschuss NRW 4.035 3.742 +293 +7,8 
Personalkostenzuschüsse 153 216 -63 -29,2 
Erstattung EPP 2022 0 280 -280 -100,0 
sonstige Kosten- / Projektzuschüsse 664 1.683 -1.019 -60,5 
Kostenerstattungen 338 325 +13 +4,0 
Spenden 18 50 -32 -64,0 
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen 
des Anlagevermögens 0 5 -5 -100,0 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
für Investitionszuschüsse 1.086 1.051 +35 +3,3 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 795 836 -41 -4,9 
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 
für nicht eingelöste Gutscheine 106 143 -37 -25,9 
Erträge aus Erstattung der Säumniszuschläge DRV-BP 2016-2019 0 41 -41 -100,0 
Erträge abzugsfähige Vorsteuer 76 65 +11 +16,9 
Erträge aus Nebenkostenabrechnungen Vorjahre 0 46 -46 -100,0 
übrige 55 82 -27 -32,9 
104.981 91.912 +13.069 +14,2 
Veränderung 
 
Der Materialaufwand entfällt auf folgende Posten:  
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Material für Bühnenproduktionen 1.733 1.749 -16 -0,9 
Orchester- / Notenmaterial 127 145 -18 -12,4 
Aufwendungen für Roh-, 
Hilfs- und Betriebsstoffe 1.860 1.894 -34 -1,8 
Betriebskostenerstattung an das 
Gürzenich-Orchester Köln 8.219 7.482 +737 +9,9 
bezogene Leistungen selbständiger Künstler*innen 3.407 3.194 +213 +6,7 
Kosten Gastspiele / Co-Produktionen 1.643 1.481 +162 +10,9 
Tantiemen und GEMA-Gebühren 487 385 +102 +26,5 
Transportkosten 386 400 -14 -3,5 
Instandhaltung Musikinstrumente 77 59 +18 +30,5 
Betriebskostenerstattung Berufsfeuerwehr 100 145 -45 -31,0 
Einsatz Zeitarbeitnehmer*innen 41 33 +8 +24,2 
übrige 1.467 851 +616 +72,4 
Aufwendungen für 
bezogene Leistungen 15.827 14.030 +1.797 +12,8 
17.687 15.924 +1.763 +11,1 
Veränderung

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/20 
 
 
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Bezüge Angestellte, Lohnempfänger*innen, Künstler*innen 37.292 34.555 +2.737 +7,9 
Grundbezüge Beamte 746 695 +51 +7,3 
Gagen Gäste / Statisten 3.157 3.319 -162 -4,9 
Sonderzahlungen / Urlaubsgeld 2.237 2.083 +154 +7,4 
Veränderung Rückstellung Altersteilzeit 21 44 -23 -52,3 
sonstige tarifvertragliche bzw. 
vertragliche Bezüge 1.094 953 +141 +14,8 
Abfindungen 249 0 +249 .
Löhne und Gehälter 44.796 41.654 +3.142 +7,5 
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 8.260 7.467 +793 +10,6 
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs- 
kasse / Bayerischen Versorgungskammer 2.492 2.574 -82 -3,2 
Versorgungsbezüge 327 302 +25 +8,3 
Veränderung der Pensionsrückstellung -27 -145 +118 -81,4 
Beihilfen 206 233 -27 -11,6 
Veränderung der Rückstellung für Beihilfen -509 5 -514 .
sonstige soziale Abgaben 363 326 +37 +11,3 
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 11.112 10.757 +355 +3,3 
55.908 52.411 +3.497 +6,7 
davon für Altersversorgung 2.792 2.731 +61 +2,2 
Veränderung 
 
Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- 
gens und Sachanlagen ist dem Anlagenachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt II.1.).  
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/21  
 
 
 
 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Gebäudebewirtschaftung 2.860 2.764 +96 +3,5 
Abgangsverluste Anlagevermögen 
laufende Abgänge 2 6 -4 -66,7 
Gebäudeabbruch Sanierung 0 107 -107 -100,0 
Forderungsverluste 
Termingeldanlage Greensill Bank AG 1.260 0 +1.260 .
übrige Forderungen 18 0 +18 .
Verwaltungsaufwendungen 
Verwaltungskostenerstattungen Stadt 272 271 +1 +0,4 
Mieten (Interimspielstätten) 6.744 6.570 +174 +2,6 
sonstige Mieten und Pachten 2.758 2.760 -2 -0,1 
Personalnebenkosten 496 542 -46 -8,5 
Kostenbeteiligung Köln-Ticket (Umweltab- 
gabe, Veranstaltungsgebühr, Mietgebühr) 273 371 -98 -26,4 
Versicherungen 100 97 +3 +3,1 
Jahresabschluss / Abschlussprüfung 169 153 +16 +10,5 
Steuer- und Rechtsberatung 192 151 +41 +27,2 
Machbarkeitsstudie 0 89 -89 -100,0 
sonstige Beratungskosten 277 358 -81 -22,6 
Kosten städtische IT-Struktur 324 304 +20 +6,6 
EDV-Fremdleistungen 352 386 -34 -8,8 
SAP-Beratung 16 48 -32 -66,7 
Leasing, Mieten, Wartung u. Reparatur Büromaschinen 387 3 68 +19 +5,2 
Telekommunikation 133 140 -7 -5,0 
übrige Verwaltungsaufwendungen 323 309 +14 +4,5 
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 1.603 1.380 +223 +16,2 
Spenden an gemeinnützige Organisationen 
aus Kartenverkäufen 23 15 +8 +53,3 
Kostenvorlagen Gürzenich-Orchester 120 132 -12 -9,1 
übrige 12 28 -16 -57,1 
18.714 17.349 +1.365 +7,9 
Veränderung

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/22 
 
 
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten sonstige Zinserstattungen (TEUR 1). Die Zinsen und 
ähnliche Aufwendungen betreffen den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstellungen (Pen- 
sionsrückstellungen TEUR 259, Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen TEUR 152) und sonstigen Rück- 
stellungen (TEUR 45). 
 
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben:   
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Körperschaftsteuer / SoliZ sowie Gewerbesteuer 
laufendes Jahr 0 0 +0 .
Vorjahre 1 1 +0 +0,0 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1 1 +0 +0,0 
Kraftfahrzeugsteuer 3 3 +0 +0,0 
Umsatzsteuer Vorjahre 7 3 +4 >100,0 
Sonstige Steuern 10 6 +4 +66,7 
11 7 +4 +57,1 
Veränderung 
 
 
Im Rahmen der von den Bühnen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 gemäß § 23 Abs.2 EigVO NRW aufge- 
stellten Spartenrechnung verteilt sich das erwirtschaftete Jahresergebnis 2023/24 auf die Sparten Oper, 
Schauspiel, Tanz und Service wie folgt:

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/23  
 
 
 
 
 
EUR EUR EUR EUR EUR 
Sparte Sparte Sparte Sparte alle 
Oper Schauspiel Tanz Service Sparten 
1. Umsatzerlöse 4.007.165,32 2.005.516,20 338.518,50 115.250, 13 6.466.450,15 
2. Erhöhung des Bestands 
an unfertigen Leistungen 736.460,00 -423.710,00 0,00 0,00 312.7 50,00 
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 1.210.500,00 1 .210.500,00 
4. Sonstige betriebliche Erträge 52.610.591,15 31.132.017,34 442.167 ,67 20.796.728,06 104.981.504,22 
57.354.216,47 32.713.823,54 780.686,17 22.122.478,19 11 2.971.204,37 
5. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, 
Hilfs- und Betriebsstoffe 990.124,09 779.993,90 17.850,66 71.87 6,51 1.859.845,16 
b) 
11.576.129,36 2.899.565,74 617.074,45 734.474,28 15.827.243,83 
12.566.253,45 3.679.559,64 634.925,11 806.350,79 17.687 .088,99 
6. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 18.343.697,44 12.868.200,34 105.749,2 0 13.478.855,61 44.796.502,59 
b) 
4.335.150,01 3.224.724,94 20.018,39 3.531.830,75 11.111.724,09 
22.678.847,45 16.092.925,28 125.767,59 17.010.686,36 55 .908.226,68 
7. 
861.057,07 735.233,16 318,00 2.274.041,66 3.870.649,89 
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.609.338,69 3.948.577,31 79 .228,14 11.076.458,80 18.713.602,94 
17.638.719,81 8.257.528,15 -59.552,67 -9.045.059,42 16.791.635,87 
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 556,68 556,68 
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 42.090,00 2.678,05 0,00 415. 555,59 460.323,64 
11. 
0,00 0,00 0,00 745,09 745,09 
12. Ergebnis nach Steuern 17.596.629,81 8.254.850,10 -59.552,67 - 9.460.803,42 16.331.123,82 
13. Sonstige Steuern 0,00 0,00 0,00 10.526,35 10.526,35 
14. Jahresüberschuss 17.596.629,81 8.254.850,10 -59.552,67 -9.471 .329,77 16.320.597,47 
Sonderumlage Tanz 0,00 0,00 100.000,00 -100.000,00 0,00 
Umlage Sparte Servicebereich -15.718.109,86 -9.199.629,29 0,00 24.9 17.739,15 0,00 
1.878.519,95 -944.779,19 40.447,33 15.346.409,38 16.320 .597,47 
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 15.078.224,65 
16. Einstellungen in Gewinnrücklagen 14.021.788,48 
17. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 1.377.281,35 
18. Bilanzgewinn 18.754.314,99 
Steuern vom Einkommen und vom 
Ertrag 
1.9.2023- 31.8.2024 
Aufwendungen für bezogene 
Leistungen 
Soziale Abgaben und 
Aufwendungen für Alters- 
versorgung und für Unter- 
stützung 
Abschreibungen auf immaterielle 
Vermögensgegenstände des 
Anlagevermögens und Sachanlagen 
 
Zu berücksichtigen ist, dass das Spartenergebnis des Schauspiels ein erneut negatives und letztmaliges 
Jahresergebnis 2023/24 des Ballet of Difference / Richard Siegal in Höhe von EUR 1.270.666,01 einschließt. 
Im Spartenergebnis des Service verbleibt der Überschuss 2023/24 aus dem Bereich der Sanierung.

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/24 
 
 
IV.  SONSTIGE ANGABEN 
1.  Organe 
Die Organe der Bühnen bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung perso- 
nenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 
wie folgt zusammen: 
 
  Elfi Scho-Antwerpes, Diplom-Ingenieurin 
- Vorsitzende - 
  Dr. Ralph Elster, Leiter der Expleo Academy (DACH-Region) 
  -  1. Stellvertreter - 
  Mario Michalak, darstellender Künstler und Produzent 
  - 2. Stellvertreter -  
 
Dr. Eva Bürgermeister, Leiterin des deutschen Kinder- 
und                                                                  
   Jugendfilmzentrums, sachkundige Bürgerin 
Jörg Kobel, sachkundiger Bürger, 
Lorenz Deutsch, Landtagsabgeordneter, sachkundiger Bürger 
Dominik Schneider, Bürokaufmann, sachkundiger Bürger 
Brigitta von Bülow, Gymnasiallehrerin, 
Maria Helmis-Arend, Studienrätin, 
Bärbel Hölzing, freischaffende Musiklehrerin, 
Dr. David Lutz, Informatiker, 
Ira Sommer, Rechtsanwältin, 
Thomas Welter, Immobilienunternehmer.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/25  
 
 
 
 
 
Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2023/24 bzw. besteht zur Zeit aus: 
 
Bernd Fülle  
Geschäftsführender Direktor (ab 1.10.2025) 
 
Patrick Wasserbauer 
Geschäftsführender Direktor (bis 30.9.2025) 
 
Hein Mulders 
Intendant der Oper 
 
Stefan Bachmann  
Intendant des Schauspiels (bis 31.8.2024) 
 
Rafael Sanchez 
Intendant des Schauspiels (ab 1.9.2024 bis 31.8.2025) 
 
Kay Voges 
Intendant des Schauspiels (ab 1.9.2025) 
 
Bernd Streitberger  
Technischer Betriebsleiter (bis 30.6.2024) 
 
Markus Greitemann  
Technischer Betriebsleiter (ab 1.7.2024 bis 30.6.2025) 
 
Anfrea Blome  
Technische Betriebsleiterin (ab 1.7.2025). 
 
Für die aktiven Mitglieder der Betriebsleitung wurden von den Bühnen im Wirtschaftsjahr 2023/24 folgende 
Bezüge aufgewendet: 
 
Gehälter 
TEUR 
Aktive Mitglieder der Betriebsleitung: 
Stefan Bachmann 229,2 
Hein Mulders 200,8 
Patrick Wasserbauer 170,0 
Bernd Streitberger 138,1 
Markus Greitemann 2,0 
740,1

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/26 
 
 
Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet. 
 
 
 
2.  Arbeitnehmer*innen 
Die Anzahl der Beschäftigten der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2023/24 entwickelte sich wie folgt: 
Jahres zum Vgl. 
30.11.2023 28.02.2024 31.05.2024 31.08.2024 durch- Stellenplan 
schnitt 2023/24 
Mitarbeiter*innen nach TVöD 426 422 424 426 424,50 408 
künstlerische Angestellte 368 372 370 408 379,50 280 
Beamt*innen 16 16 16 16 16,00 16 
810 810 810 850 820,00 704 
Auszubildende 20 20 19 24 20,75 26 
Personalkredit 0 0 0 0 0,00 2
830 830 829 874 840,75 732 
 
Die Bühnen sind Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versor- 
gungskammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die 
Aufgabe, den Arbeitnehmer*innen ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinter- 
bliebenenversorgung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zu- 
satzversorgungspflichtigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wird von der ZVK seit 2024 ein Zu- 
satzbeitrag von 3,1% erhoben (2007-2023: 3,2%). Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirt- 
schaftsjahr 2023/24 rd. TEUR 41.253 (i.V. TEUR 38.628). 
 
3.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Bühnen, die sich zum einen auf am Bilanzstichtag vereinbarte 
Mietverpflichtungen beziehen, werden in den folgenden beiden Spielzeiten zu Liquiditätsabflüssen in Höhe 
von rd. TEUR 11.759 führen. Darin sind die Miet- und Nebenkostenaufwendungen im Zusammenhang mit 
den Interimspielstätten in Höhe von TEUR 3.873 enthalten. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle 
Verpflichtungen vor allem aus dem Investitionsvorhaben der Bühnensanierung in Höhe der am Bilanzstich- 
tag vergebenen Aufträge. Für die Gesamtinvestitionen bis zur Fertigstellung des Projekts wurde bis zum 
Bilanzstichtag 31.8.2024 vom Rat der Stadt Köln ein Budget der Baukosten inklusive Baunebenkosten (ohne 
Bauzeitzinsen 78,0 Mio. EUR) von 798,6 Mio. EUR genehmigt. Darin ist ein Risikozuschlag in Höhe von 8,0 
Mio. EUR enthalten. Von diesen Kosten sind bis zum Stichtag im Bau befindliche Anlagen mit Herstellungs- 
kosten von rd. 701,9 Mio. EUR – vgl. Abschnitt II.1 – bilanziell erfasst. Von den für die Wiederbeschaffung

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/27  
 
 
 
 
 
von Theatertechnik per 31.8.2024 für das Folgejahr geplanten Investitionen sind zum Bilanzstichtag Be- 
stellungen in Höhe von rd. TEUR 833 erfolgt. 
 
4.  Abschlussprüferhonorare 
Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 wurden Honorare in Höhe von                
TEUR 21,0 aufwandswirksam gebucht.  
5.  Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung der Bühnen schlägt vor, im Rahmen der Ergebnisverwendung des Bilanzgewinns des 
Wirtschaftsjahres 2023/24 in Höhe von EUR 18.754.314,99 zunächst in Vorjahren dotierte zweckgebundene 
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 1.122.400,00 auf Basis der seinerzeitigen Zuführungsbedingungen auf- 
zulösen (Oper EUR 400.000,00, Balett of Difference EUR 722.400,00). Des Weiteren soll ein Betrag in Höhe 
von EUR 15.346.409,38, der dem in 2023/24 im Bereich der Sanierung erzielten Überschuss entspricht, der 
zweckgebundenen Sanierungsrücklage zugeführt werden. Ebenso soll ein Betrag in Höhe von EUR 
541.055,25, der dem zeitgleich im Bereich des Interimspielbetriebs erzielten Überschuss entspricht, einer 
zweckgebundenen Rücklage zum Ausgleich von Defiziten im Interimspielbetrieb in den beiden folgenden 
Wirtschaftsjahren zugeführt werden.
 Der verbleibende Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2023/24 in Höhe 
von EUR 3.989.250,36 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
6.  Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Wirtschaftsjahres  
Im Bereich der Sanierung wurde in der Ratssitzung vom 1.10.2024 beschlossen, das Budget und damit das 
Eingehen von Verpflichtungen zur Fortführung der Bühnensanierung auf der Basis der aktualisierten Kos- 
tenprognose von bisher 709,4 Mio. EUR um 89,2 Mio. EUR auf 798,6 Mio. EUR anzuheben. Der Rat ver- 
zichtete auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wurde nicht ausgesprochen. Zudem ermäch- 
tigte der Rat die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 798,6 Mio. EUR für die Planungs- und Baukosten 
sowie Kredite für Bauzeitzinsen in Höhe von 78,1 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.  
 
Auf der Baustelle konnten in der zweiten Jahreshälfte 2024 seit Übernahme des neuen Sanierungsteams 
am 1.7.2024 rd. 40 Prozent der offenen Restleistungen im Teilbereich Oper erledigt werden. Da das Sanie- 
rungsteam bei der Übernahme der Aufgabe die Großbaustelle in einzelne Teilbereiche unterteilt hatte und 
durch die Unterteilung und Priorisierung die Komplexität aus dem Großprojekt genommen und eine ver- 
lässliche Steuerung der Baumaßnahmen gewährleistet wurde, lag nun die Priorität zunächst auf der Fertig- 
stellung des Opernhauses, dann auf dem Schauspielhaus und sodann bei Kinderoper und Kleinem Haus. 
Die bauliche Fertigstellung der Gebäude am Offenbachplatz wurde vom neuen Projektteam für das 4. Quar- 
tal des Jahres 2025 geplant. An die bauliche Fertigstellung sollen sich die sogenannten Wirk-Prinzip-Prü- 
fungen anschließen, bei der das bestimmungsgemäße Zusammenspiel der technischen Anlagen kontrolliert

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/28 
 
 
wird. Die Inbetriebsetzung der technischen Anlagen in den jeweiligen Teilprojekten wird durch Sachver- 
ständige laufend vorbereitet. Ende 2024 kamen die B ühnen mit dem bisherigen Projektsteuerer, der zarin- 
far GmbH, überein, die Zusammenarbeit mit Wirkung zum 30.6.2025 einvernehmlich zu beenden. Die bis- 
herigen Aufgaben des Projektsteuerers wurden auf das bestehende Projektteam umverteilt.  
 
Im ersten Halbjahr 2025 nahm der Fortschritt auf der Baustelle weiter Fahrt auf. Pro Tag arbeiteten durch- 
schnittlich über 220 gewerbliche Arbeitnehmer*innen auf der Baustelle, in Spitzenzeiten sogar bis zu 278. 
Es fanden die ersten Vorabbegehungen in den Obergeschossen des Opernhauses statt. Dies erfolgte unter 
Teilnahme der Nutzervertreter und Sachverständigen, letztere zur Durchführung der Inbetriebsetzung der 
technischen Anlagen in den jeweiligen Teilprojekten. Für die Schreiner- und Schlossergewerke erfolgten 
Vergaben, die Arbeiten an den Außenanlagen verliefen planmäßig. Bis zur Jahresmitte 2025 waren die 
optisch größten Baufortschritte im Opernhaus zu sehen, wo Türen zum Zuschauerraum eingebaut, Lampen 
montiert und Teppichböden verlegt wurden. Im Juni/Juli 2025 wurden die nach Begehungen identifizierten 
Mängel im Hinterhaus vom 5. bis 10. Obergeschoss behoben. Der Gesamtfertigstellungsgrad des Opern- 
hauses lag bei rd. 96% Prozent. Der Baufortschritt in Schauspielhaus, Kinderoper und Opernterrassen lag 
infolge der kontinuierlichen Abarbeitung der noch offenen Restleistungen Ende Juli bei rd. 92%. Bis zum 
Jahresende 2025 sollen die Vorabbegehungen im 14-tätigen Turnus in sämtlichen Bereichen des Gebäu- 
deensembles durchgeführt werden. Die Inbetriebnahmephase soll im Anschluss an die bauliche Fertigstel- 
lung starten und aller Voraussicht nach Anfang des 2. Quartals 2026 abgeschlossen sein. Darauf sollen 
dann die behördlichen Abnahmen folgen. 
 
Im Bereich der Interimspielstätten stimmte der Rat in seiner Sitzung am 14.11.2024 infolge der verlänger- 
ten Sanierung auch der Verlängerung des Interimspielbetriebs in den bekannten Spielstätten für die Spiel- 
zeit 2024/25 zu und akzeptierte Nachlaufkosten bis Dezember 2025. Insgesamt führte dies zu einer weite- 
ren Erhöhung des Interimbudgets um TEUR 9.552 (sog. Interim VI). Die Betriebsleitung sollte die insoweit 
erforderlichen Verträge abschließen und wurde beauftragt, Anfang 2025 eine aktualisierte Kalkulation der 
Auswirkungen der Beendigung des Interimsbetriebs auf den  Betriebskostenzuschuss nach Vorlage einer 
konkreten Terminplanung der Sanierung vorzulegen. 
 
Für das Depot erfolgte eine Anpassung der Mietverträge auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2024 
als dauerhafte rechtsrheinische dritte Spielstätte der Bühnen, des Tanzes und der frei darstellenden Kunst- 
szene sowie für Fremdvermietungen und Festivals mit Neuverträgen im November 2024 mit einer festver- 
einbarten Laufzeit vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2039. In der Sitzung des Betriebsausschusses informierten 
die Bühnen zuletzt am 19.5.2025 den Ausschuss über den Stand der Umbaumaßnahmen des Depots (Er- 
neuerung der Toilettenanlage im Foyer / Bau eines Tanzstudios für die Freie Szene Tanz) zur Aufwertung 
und Attraktivität des geplanten Kooperationshauses. Die Durchführung des Umbaus in 2025 ermöglicht 
zudem eine schnellere Nachnutzung zur Spielzeit 2026/27, sowohl für die Freie Szene als auch für das in 
Aussicht stehende Musicalunternehmen.

Bühnen der Stadt Köln, Köln                                               I/29  
 
 
 
 
 
Für das Staatenhaus wurde mit dem Musicalbetreiber ATG Entertainment GmbH („ATG“) eine Koexistenz 
zwischen diesem und der Sparte Oper im Staatenhaus in der Zeit von Januar bis Juli 2026 vereinbart. 
Während die Oper weiterhin in ihrer Interimsspielstätte spielt, soll die ATG ab Januar 2026 mit baulichen 
Veränderungen am Standort beginnen können. Die Umbauarbeiten durch den Musicalbetreiber in dieser 
Zeit sollen aus Publikumssicht möglichst geringe Veränderungen bedeuten. Die Säle 1 und 2 des Staaten- 
hauses stehen weiterhin als Spielstätten für die Oper zur Verfügung. Die Kinderoper wird ihre Planung auf 
eine mobile Produktion für Grundschulen sowie eine Kooperation mit der Comedia umstellen. Die Herrich- 
tungskosten der Sicherstellung der Koexistenz von Oper und der ATG im Staatenhaus machten eine Auf- 
stockung des eingeplanten Interimsbudgets in Höhe von TEUR 850 erforderlich, dem der Rat mit Beschluss 
vom 13.2.2025 zustimmte.  
 
Mit Ratsbeschluss vom 27.5.2025 wurde der Stadtdirektorin, Frau Andrea Blome, als Nachfolgerin von Herrn 
Markus Greitemann für die Zeit vom 1.7.2025 bis zum 31.12.2025 in Nebentätigkeit die Aufgabe der Tech- 
nischen Betriebsleiterin der Bühnen zur Vertretung der baulichen Maßnahme in den Gremien sowie der 
Dienst- und Fachaufsicht über das Sanierungsteam zugewiesen.  
 
Am 24.6.2025 informierten die Bühnen den Betriebsausschuss über die Einführung eines Qualitätsmana- 
gementsystems (QMS). Die Qualitätspolitik und die darauf aufbauenden Qualitätsziele wurden durch das 
QMS-Team der Bühnen gemeinsam mit der Geschäftsführenden Direktion entwickelt und durch die Be- 
triebsleitung verabschiedet.  
 
In der Sitzung am 3.7.2025 stellte Rat den Wirtschaftsplan der Bühnen für die Spielzeit 2025/26 mit fol- 
genden Rahmendaten fest:

Bühnen der Stadt Köln, Köln  
I/30 
 
 
Wj. 
2025/26 
Wj. 
2025/26 
Wj. 
2025/26 
Wj. 
2025/26 
Wj. 
2025/26 
Wj. 
2025/26 
gesamt davon davon davon davon davon 
Oper Schauspiel Tanz Betrieb 
Depot 
Service 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Spielbetrieb der Bühnen 
Umsatzerlöse 10.477 7.644 2.446 327 0 60 
Bestandsveränderung unfertige Produktionen 0 0 0 0 0 0
andere aktivierte Eigenleistungen 1.320 0 0 0 0 1.320 
Betriebskostenzuschuss Stadt 81.909 49.436 31.830 394 249 0
sonstige betriebliche Erträge 5.833 3.037 1.527 44 0 1.225 
Materialaufwendungen -19.587 -11.714 -4.797 -789 0 -2.287 
Personalaufwendungen -61.326 -24.386 -16.347 0 -249 -20.344 
Abschreibungen -4.797 -1.073 -1.056 0 0 -2.668 
sonstige betriebliche Aufwendungen -13.416 -827 -658 -106 0 -11.825 
413 22.117 12.945 -130 0 -34.519 
   Spartenumlage Service 0 -22.117 -12.945 0 0 35.062 
   geplantes Betriebsergebnis 413 0 0 -130 0 543 
   geplantes Finanzergebnis -410 0 0 0 0 -410 
   Steuern -3 0 0 0 0 -3 
   Übernahme anteiligen Verlust d. Service 0 0 0 130 0 -130 
 = Planergebnis Spielbetrieb Bühnen 0 0 0 0 0 0
Betrieb Interimspielstätten 
Umsatzerlöse -3.740 -3.240 -500 0 0 0
Betriebskostenzuschuss Stadt 8.855 5.793 3.062 0 0 0
Materialaufwendungen -1.907 -733 -1 0 0 -1.173 
Personalaufwendungen -318 0 0 0 0 -318 
Abschreibungen -361 -91 -237 0 0 -33 
sonstige betriebliche Aufwendungen -3.907 -2.423 -2.151 0 0 667 
-1.378 -694 173 0 0 -857 
   Spartenumlage Service 0 -541 -316 0 0 857 
   geplantes Betriebsergebnis -1.378 -1.235 -143 0 0 0
   geplantes Finanzergebnis 0 0 0 0 0 0
 = Planergebnis Interimspielbetrieb Bühnen -1.378 -1.235 -143 0 0 0
Sanierung 
Betriebskostenzuschuss Stadt 32.260 0 0 0 0 32.260 
Abschreibungen -18.443 0 0 0 0 -18.443 
   geplantes Betriebsergebnis 13.817 0 0 0 0 13.817 
   geplantes Finanzergebnis -13.817 0 0 0 0 -13.817 
 = Planergebnis Sanierung Bühnen 0 0 0 0 0 0
Plangesamtergebnis Bühnen 2025/26 -1.378 -1.235 -143 0 0 0
 
Der Fehlbetrag im Bereich des Interims soll durch Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen ausgegli- 
chen werden. Infolge der geplanten Fertigstellung der Gebäude am Offenbachplatz deckt der anteilige 
Betriebskostenzuschuss im Bereich der Sanierung die kalkulierten ersten Abschreibungsraten sowie die 
Finanzierungskosten für die Sanierungsdarlehen. 
 
In der Sitzung vom 3.7.2025 beschloss der Rat zudem eine durch die Verlängerung des Interims in der 
Spielzeit 2025/26 (mit Nachlaufkosten bis Dezember 2026) erforderliche weitere Erhöhung des Interimbud- 
gets um TEUR 8.474 (Interim VII). Der Rat ermächtigte und beauftragte die Betriebsleitung der Bühnen,

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln I/32 
Anlagenspiegel zum 31. August 2024 
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte 
Stand Stand Stand Stand 
01.09.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.08.2024 01.09.20 23 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.08.2024 31.08.2024 31.08.2023 
€ € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.021.933,41 91. 465,48 0,00 0,00 1.113.398,89 965.928,41 22.172,48 0,00 0, 00 988.100,89 125.298,00 
56.005,00 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 43.840. 114,22 0,00 0,00 0,00 43.840.114,22 25.806.571,22 1.178.8 95,00 0,00 0,00 26.985.466,22 16.854.648,00 18.033.543,00 
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 19.823.777,42 57.446,26 0 ,00 0,00 19.881.223,68 11.695.613,42 946.133,26 0,00 0,00 12.641.746,68 7.239.477,00 8.128.164,00 
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.2 59.423,28 6.308.917,15 244.346,47 25.092,00 29.349.085, 96 18.733.217,28 1.723.449,15 242.199,47 0,00 20.214.466 ,96 9.134.619,00 4.526.206,00 
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 613.561.914,88 98. 451.752,18 0,00 -25.092,00 711.988.575,06 10.131.768,34 0,00 0,00 0,00 10.131.768,34 701.856.806,72 603.430.146,54 
700.485.229,80 104.818.115,59 244.346,47 0,00 805.058.9 98,92 66.367.170,26 3.848.477,41 242.199,47 0,00 69.973. 448,20 735.085.550,72 634.118.059,54 
701.507.163,21 104.909.581,07 244.346,47 0,00 806.172.3 97,81 67.333.098,67 3.870.649,89 242.199,47 0,00 70.961. 549,09 735.210.848,72 634.174.064,54

Anlage 8 - Öffentlichkeitsbeteiligung

786 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es besteht kein Gestaltungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 - Fragenkatalog

45962 Zeichen

101110217 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/1
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie 
individualisierte Offenlegung der Organbezüge 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus 
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts-
sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese 
Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
Innerhalb der Betriebsleitung sind die Geschäftsver teilung und die Abgrenzung der 
Kompetenzen und Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder durch die Dienstanweisung vom 
5. April 2016 geregelt, die am 1. Mai 2016 in Kraft getreten ist. 
Nach dieser Dienstanweisung setzt sich die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wie 
folgt zusammen: dem Geschäftsführenden Direktor/der Geschäftsführenden Direktorin, dem 
Intendanten/der Intendantin des Schauspiels, dem In tendanten/der Intendantin der Oper und 
dem Technischen Betriebsleiter/der Technischen Betriebsleiterin. Die Betriebsleitung führt die 
Geschäfte der Bühnen der Stadt Köln gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, 
Plänen und Richtlinien. Konflikte sind innerhalb der Betriebsleitung zu lösen; soweit das nicht 
zu einem einvernehmlichen Ergebnis führt, ist der/die zuständige Beigeordnete einzuschalten, 
der/die letztendlich entscheidet, wenn keine Konfliktlösung herbeigeführt werden kann. 
Unbeschadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zugewiesen, für 
die sie zuständig sind. 
Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 setzte sich die Betriebsleitung der Bühnen aus dem 
Geschäftsführenden Direktor, Herrn Patrick Wasserbauer, dem Opernintendanten, Herrn Hein 
Mulders, dem Schauspielintendanten, Herrn Stefan Bachmann, und dem Technischen 
Betriebsleiter, Herrn Bernd Streitberger (bis 30.06.2024) und Herrn Markus Greitemann (ab 
01.07.2024), zusammen. 
Zum Aufgabenbereich des Geschäftsführenden Direktors/der Geschäftsführenden Direktorin 
gehören das Finanzwesen, das Personalwesen und die Verwaltung (Organisation, EDV etc.).

101110217 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/2
Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Einrichtung ist der Oberbürgermeister/die 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (§ 6 der Betriebssatzung vom 7. Juli 2022, veröffentlicht 
im Amtsblatt der Stadt Köln vom 15. Juli 2022). 
Die Überwachungsorgane der Einrichtung sind der Rat der Stadt Köln und der 
Betriebsausschuss. 
Der Rat der Stadt Köln entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann 
(§ 41 Abs. 2 GO NRW). Dazu gehören u. a.: 
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer V ertreter 
- der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen 
Bestimmungen 
- der Erlass eines Stellenplanes 
- die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte 
Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten 
(§ 4 der Betriebssatzung): 
- Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter/Betriebsleiterinnen 
- Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes 
- Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes oder die 
Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses sowie 
die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt 
Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt - bis auf die nicht übertragbaren 
Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten - der Betriebsausschuss 
wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. mit der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt 
Köln). 
Der Betriebsausschuss ist personenidentisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt 
Köln (§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle den 
eigenbetriebsähnlichen Betrieb betreffenden kaufmän nischen, technischen und personellen 
Angelegenheiten, die ansonsten nach der Zuständigkeitsordnung grundsätzlich auch anderen 
Fachausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/3
Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und 
die EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich 
übertragenen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über 
- Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen zwischen EUR 10.000,00 bis 
EUR 50.000,00, Stundung von Ansprüchen zwischen EUR 20.000,00 bis 
EUR 50.000,00 
- Bedarfsfeststellungen (außer Bauleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 
EUR 300.000,00 bis EUR 1,5 Mio. 
- Zustimmung zu sonstigen Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 
EUR 300.000,00 übersteigt. Ausgenommen sind die Geschäfte der laufenden 
Betriebsführung und Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung NRW, der 
Eigenbetriebsverordnung oder der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates 
vorbehalten sind 
- den Vorschlag eines Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt 
Die Einbindung des Rates der Stadt Köln sowie des Betriebsausschusses in die 
Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung vollzieht sich nach den gesetzlichen Grundlagen 
sowie den ergänzenden Regelungen (Gemeindeordnung NRW, Eigenbetriebsverordnung 
NRW, Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der 24. Fassung vom 9. April 
2021 und Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 18. April 2019. 
Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und 
wurden Niederschriften hierüber erstellt? 
Im Zeitraum vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2024 fanden sechs reguläre 
Sitzungen des Betriebsausschusses und zwei die Einrichtung betreffende Sitzungen des 
Rates der Stadt Köln statt. Die vom Betriebsausschuss vorbereiteten Empfehlungen hat der 
Rat der Stadt Köln durch entsprechende Beschlussfassungen übernommen. 
Es wurden zu vier Sitzungen des Betriebsausschusses und zu den beiden Sitzungen des 
Rates der Stadt Köln, die die Einrichtung betreffen, Niederschriften erstellt. Zu einer Sitzung 
des Betriebsausschusses existiert ein Beschlussprotokoll und zu einer nur die Einladung.

101110217 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/4
Sitzungen der Betriebsleitung haben auskunftsgemäß stattgefunden. Niederschriften über die 
Sitzungen wurden nicht erstellt. 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 
des Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinem weiteren Kontrollgremium 
tätig. 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) 
individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach 
Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger 
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
Organe der Bühnen sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. Die gewährte 
Vergütung der Betriebsleitung wird im Anhang individualisiert ausgewiesen. Die Mitglieder des 
Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung. 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden 
Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und 
Zuständigkeiten/Weisungs-befugnisse ersichtlich sin d? Erfolgt dessen regelmäßige 
Überprüfung? 
Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem 
jährlichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und 
Vollmachten der Mitarbeiter sind zentral dokumentiert. 
Eine regelmäßig stattfindende Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung 
ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan. 
Darüber hinaus besteht eine zentrale Plattform ("Backstage"), in der die zentralen Unterlagen 
der Ablauforganisation für alle Mitarbeiter online zur Verfügung gestellt werden.

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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/5
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan 
verfahren wird? 
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die 
vorstehend genannten Regelungen und Richtlinien nicht eingehalten wurden. 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und 
dokumentiert? 
Die Bühnen haben die von der Stadt Köln getroffenen Vorkehrungen zur 
Korruptionsprävention zu beachten. Diese beinhalten Hinweise zur Umsetzung des 
Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 im 
Vergabewesen, allgemeine Rahmenbedingungen von Sponsoringleistungen der Stadt Köln, 
sowie Richtlinien für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen der Stadt Köln. Im 
Wirtschaftsjahr 2023/2024 wurden keine zusätzlichen bzw. neuen Regeln eingeführt. 
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird grds. von der internen Revision, die unmittelbar an die 
Geschäftsführende Direktion angebunden ist, kontrolliert. 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche 
Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, 
Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte 
ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? 
Grundsätzlich gelten die Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf 
innerhalb der Kölner Stadtverwaltung, die im Handbuch der Stadtverwaltung Köln vom 
1. Februar 2021 bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden sind. 
Darüber hinaus ergeben sich entsprechende Richtlinien aus der jeweils gültigen 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln 
(Internes – Bibliothek) die zu beachtenden Gesetze/Rechtsverordnungen, 
Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Regelungen zur Verfügung. Die 
städtischen Regelungen umfassen u.a.: 
- Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der 
Stadtverwaltung vom 9. November 2010 bzw. laufende Aktualisierungen 
- Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren vom 01.02.2024 bzw. 
laufende Aktualisierungen.

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Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/6
- Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem 
Rechnungsprüfungsamt vom 01.04.2022 bzw. laufende Aktualisierungen. 
Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln speziell für die Bühnen folgende Richtlinie 
beschlossen: 
- Geschäftsordnung über die Abgabe kostenloser bzw. ermäßigter Eintrittskarten bei den 
Bühnen der Stadt Köln vom 31. Januar 2002, geändert mit Beschluss des Rates der 
Stadt Köln vom 18. Juli 2013 
Im Rahmen des jährlichen Wirtschaftsplanes beschließt der Rat der Stadt Köln über den 
Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt gleichzeitig die 
Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, die zur 
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen 
dienen und um die kurzfristige Liquidität sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung 
zur Kreditaufnahme und zur Eingehung von Verpflichtungen wurde vom Rat der Stadt Köln 
unter anderem am 16. September 2021, am 20. Juni 2022, am 15. Juni 2023 und am 12. März 
2024 beschlossen. 
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die 
vorstehend genannten Regelungen und Richtlinien nicht eingehalten wurden. 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. 
Grundstücksverwaltung, EDV)? 
Grundsätzlich werden Verträge, die die Bühnen der Stadt Köln betreffen, in Form eines 
Kopierexemplars oder digitale Datei ordnungsgemäß abgelegt. Die digitale Datei wird im 
Dokumenten-Management-System (DMS) gemäß den städtischen Vorgaben revisionssicher 
gespeichert. Die Verträge werden über das DMS unter den Vertragsdokumenten nach 
Eingabedatum erfasst und sortiert. Das übergeordnete Aktenzeichen wird selbst unter 
folgendem Schlüssel gewählt: Dienststelle- Spielzeit des Vertragsabschlusses - Kreditoren 
bzw. Debitorennummer (Beispiel: 462-10-23-24-243287). Außerdem werden Verträge, die 
nicht den Kriterien der städtischen Vorgaben entsprechen, über die Anlagenmöglichkeit der 
gebuchten Belege in SAP ebenfalls im DMS revisionssicher abgelegt. Darüber hinaus werden 
die Verträge in Excel-basierten Listen erfasst und fortlaufend aktualisiert. Die Aufgliederung 
der Verträge erfolgt nach Spielzeiten und Sparten bzw. Spielort; bei spielzeitübergreifenden 
Verträgen erfolgt die Aufgliederung alphabetisch bzw. nach Vertragspartnern.

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Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/7
Die Verwaltung dieser Verträge wird durch einen Mitarbeiter des Finanz- und 
Rechnungswesens wahrgenommen. 
Die Dokumentation und Aufbewahrung von originalen Mitarbeiterverträgen und Gagenkräften 
erfolgt in der Personalabteilung der Bühnen. 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und 
Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von 
Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? 
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Es 
berücksichtigt die spezifischen Planungszeiträume und ermöglicht eine kontinuierliche Fort-
schreibung der Planungs- und Finanzdaten sowie eine sachliche und zeitliche Abstimmung 
der Maßnahmen und betrieblichen Aktivitäten im Hinblick auf die wirtschaftlichen 
Erfordernisse. 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
Planabweichungen zu den Wirtschaftsplänen werden unter Nutzung des SAP-Moduls 
Controlling systematisch aufgezeigt und analysiert. Die Ergebnisse dieser Analysen werden 
regelmäßig in den Quartalsberichten dargestellt, die nach dem Erfolgsplan gegliedert sind und 
die Abweichungen zum Wirtschaftsplan aufzeigen. Abweichungen vom Budget werden 
überwacht. Die Kostenstellenverantwortlichen erhalten vom Controlling monatliche 
Auswertungen, und können über das SAP-System jederzeit eigenständig den aktuellen Stand 
ihrer Budgets sowie, die noch verfügbaren Mittel  einsehen. Die Betriebsleitung erhält 
monatlich Auswertungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung, um einen Gesamtüberblick 
hinsichtlich der bereits verwendeten bzw. noch zur Verfügung stehenden Mittel zu erhalten. 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
Das Rechnungswesen einschließlich der Kosten- und Leistungsrechnung ist der Größe und 
den spezifischen Anforderungen der Bühnen angemessen ausgestaltet. Es gewährleistet eine

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Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/8
ordnungsgemäße Erfassung, Auswertung und Dokumentation der wirtschaftlichen Vorgänge 
des Betriebes. 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende 
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
Die Liquiditätskontrolle sowie die Kreditüberwachung erfolgen durch das Finanzmanagement.
Vor dem Hintergrund der Aufarbeitung und Bewertung der Abläufe und organisatorischen 
Regelungen im Zusammenhang mit den Einlagen bei der Greensill Bank AG sowie den daraus 
resultierenden Handlungserfordernissen hat die Verwaltung eine Liquiditätsrichtlinie sowie 
Reportingformate und Verfahrensvorgaben für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
erarbeitet. Die Bühnen berichten regelmäßig zu Beginn eines Monats an die Kämmerei ihren 
Liquiditätsstatus zum Ende des Vormonats. Um den Um gang mit gegebenenfalls künftig 
auftretenden Liquiditätsbeständen zu regeln, hat die Betriebsleitung darüber hinaus eine 
Liquiditätsrichtlinie auf Basis eines mit der Kämme rei abgestimmten Musters in Kraft gesetzt. 
Die zwingende Beachtung dieser Richtlinie wurde auch in eine Neufassung der 
Betriebssatzung der Bühnen aufgenommen, die der Rat der Stadt Köln am 5. Mai 2022 
beschlossen hat. Die Betriebsleitung informiert innerhalb der Quartalsberichte den 
Betriebsausschuss über den Liquiditätsstatus zum Ende eines jeden Quartals. 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten 
worden sind? 
Das Finanzmanagement verfügt über ein zentrales Cash-Management. 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? 
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen 
zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten erfolgt eine Rechnungsstellung nur für den 
Bereich der Abonnements und Großkunden. Ansonsten erfolgen Barverkäufe oder Verkäufe 
mit Bezahlung durch EC- bzw. Kreditkarte. 
Sofern eine Rechnungsstellung erfolgt, ist sichergestellt, dass diese vollständig und zeitnah 
ist. Eine Ausgabe der Eintrittskarten erfolgt zeitgleich mit der Rechnungsstellung.

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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/9
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und 
umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verfügt über ein Controlling, dessen Aufgabenbereiche 
sich über alle Teilbereiche der Bühnen erstrecken. Hierzu gehören insbesondere die Analyse 
von Plan-Ist-Abweichungen, Besucherstatistiken, Produktionsabrechnungen für einzelne 
Kostenträger sowie Kostenstellenrechnungen. Das Controlling ist zudem für die Aufstellung 
der Wirtschaftspläne zuständig und überwacht deren Einhaltung. Seit der Spielzeit 2015/16 
umfasst das Controlling auch die Planung des Personalaufwands, deren Ergebnisse 
regelmäßig in die Berichterstattung an die Geschäftsführung einfließen. 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder 
Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine 
wesentliche Beteiligung besteht? 
Da die Bühnen keine Anteile an Tochter- und Beteiligungsunternehmen halten, findet diese 
Frage keine Anwendung. 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert 
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig 
erkannt werden können? 
Für Zwecke der Risikofrüherkennung haben die Bühnen ein Risiko- und Chancen-
Management (RCM) eingerichtet. 
Hierzu wird jährlich eine Risikoinventur mit Hilfe von definierten Fragenkatalogen und 
Checklisten durchgeführt, wobei alle Abteilungen der Bühnen bei der Risikoerfassung 
einbezogen werden. Die Risikoverantwortlichen, i. d. R. die Abteilungsleiter bzw. deren 
Stellvertreter, werden schriftlich nach Risiken und Chancen und deren Entwicklung in ihren 
Bereichen befragt. Die Risikoverantwortlichen machen Angaben zur Auswirkung der Risiken 
in Euro, woraus sich die Einstufung in niedrig, moderat, wesentlich und gravierend ergibt, und 
zur Eintrittswahrscheinlichkeit (gering, mittel, hoch und sehr hoch). Aus diesen beiden 
Dimensionen ergibt sich eine 4 x 4-Risikomatrix (RiskMap), in die jedes Risiko eingeordnet ist.

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Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/10 
Durch ein entsprechendes Informationssystem soll sichergestellt werden, dass mögliche 
Risiken und Chancen an die jeweiligen Entscheidungsträger der Bühnen rechtzeitig 
kommuniziert werden, um wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen 
Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können. 
Durch die jährliche Risikoinventur werden bereits erfasste Risiken laufend auf Aktualität 
geprüft und ggf. neue Risiken benannt bzw. die Feststellung getroffen, dass Risiken erledigt 
sind. Die von den Risikoverantwortlichen gelieferten Informationen (Risikoidentifikation,              
-analyse, -bewertung und -steuerung) werden vom Risikomanagement ausgewertet und ins 
RCM-System übernommen. Die Daten werden zu den Inventurstichtagen festgeschrieben, 
sodass die Entwicklung der Risiken hinsichtlich Bewertung und Trend (sinkend, steigend, 
konstant) nachvollzogen werden kann. 
Bei der Art von Risiken, wie sie bei den Bühnen der Stadt Köln bestehen, sind nicht immer 
sinnvolle Frühwarnsignale im Rahmen von Indikatoren mit entsprechenden Schwellenwerten 
definierbar und deshalb nicht bei jedem Risiko festgelegt. 
Außerhalb des RCM-Systems erhalten die Risikoverantwortlichen in ihrer Funktion als 
Abteilungsleiter regelmäßig weiterführende Informationen (Controlling, Statistiken, 
Auswertungen), die sie frühzeitig über Veränderungen und wichtige Ereignisse informieren.
Zum Stichtag 31. August 2024 waren insgesamt 68 Risiken und 4 Chancen, zum Stichtag 
31. August 2023 insgesamt 48 Risiken und 4 Chancen identifiziert und den verschiedenen 
Bereichen (Betriebsleitung, Produktion, Technik und Verwaltung) zugeordnet. Die Risiken sind 
weiterhin unterteilt in allgemeine externe, allgemeine interne, finanzwirtschaftliche, personelle, 
räumliche/technische Ausstattungsrisiken und leistungswirtschaftliche Risiken. Darüber 
hinaus definieren die Risikoverantwortlichen Maßnahmen, die den Risiken entgegenwirken, 
sie ggf. verhindern bzw. vermindern. 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
Mit der Maßgabe, dass keine entsprechenden Schwellenwerte definiert wurden und dass das 
RCM-System nicht als Frühwarnsystem angelegt ist, sind die Maßnahmen in dem 
beschriebenen Rahmen geeignet, ihren Zweck zu erfüllen.

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Bühnen der Stadt Köln, Köln 
IV/11 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
Die getroffenen Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert. 
d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem 
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen 
abgestimmt und angepasst? 
Vgl. Antwort zu Frage 4 a). 
Im Rahmen der Bestandsaufnahme der Risiken werden jährlich Gespräche mit jedem 
einzelnen Verantwortlichen in den Bereichen geführt und die Indikatoren sowie Maßnahmen 
überarbeitet und angepasst. 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
In dem Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine Termingelder angelegt und bis auf die in 
Vorjahren erfolgte Anlage bei der insolventen Greensill Bank AG sind keine Termingelder 
offen. 
Vor dem Hintergrund der im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgten Anlage liquider Mittel bei der 
Greensill Bank AG mit den bekannten Folgen, wurde eine „Richtlinie für Liquiditätsanlagen der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen Köln“ era rbeitet und am 15. Mai 2022 in Kraft 
gesetzt. 
Fragenkreis 5 a) – 5 f) nicht einschlägig. 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von 
Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten 
schriftlich festgelegt? Dazu gehört:

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IV/12 
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen 
eingesetzt werden? 
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem 
Umfang dürfen offene Posten entstehen? 
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich 
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. 
antizipatives Hedging)? 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von 
Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes 
Instrumentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf 
Erfassung der Geschäfte 
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
Kontrolle der Geschäfte? 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende 
Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung 
gezogen? 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die 
offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
Fragenkreis 6: Interne Revision

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IV/13 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese 
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
Die Interne Revision bei den Bühnen der Stadt Köln ist als eigenständige Stelle in der 
Geschäftsführenden Direktion angesiedelt. 
Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der „Dienstanweisung Innenrevision" vom 
27. Januar 2015 festgelegt. 
Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt. 
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im 
Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
Die interne Revision der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist unmittelbar an die Ge-
schäftsführende Direktion angebunden. 
Die Interne Revision ist mit einem Prüfungs-, Beratungs- und Feststellungsrecht ausgestattet. 
Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht, da die interne Revision 
weisungsunabhängig ist. 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen 
Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich 
miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) 
organisatorisch getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über 
Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
Die mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin war im Berichtsjahr in folgenden 
Bereichen schwerpunktmäßig tätig: 
- Prüfung Einnahme-Abrechnung aus Spendenbox Garderobe Oper für den 
Förderverein der Kinderoper 
- Prüfung der eingesetzten Bewachungs- und Parkhausdienste bei den Bühnen Köln in 
Bezug auf Beauftragung und Abrechnung

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IV/14 
- Bei Vergabeverfahren 
o Umsetzung der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren 
o Umsetzung der Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und 
Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt ab 01.04.2022 
- Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechtsamtes, die von der Internen 
Revision begleitet und unterstützt werden: 
o Prüfung von Vergaben auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, hier: 
Begleitung der Stichprobenprüfung in Bezug auf die Einhaltung der 
Vergabevorschriften (Rechtsamt) 
o Prüfung von Bedarfsprüfungen auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, 
hier: Begleitung der Stichprobenprüfung in Bezug auf die Einhaltung der 
Bedarfsprüfungsrichtlinie (Rechnungsprüfungsamt) 
o Schwerpunktprüfung: Umsetzung und Nutzung des städtischen 
Vertragsmanagements (Rechnungsprüfungsamt) 
o Schwerpunktprüfung: Durchführung und Wirksamkeit der Arbeit der 
Innenrevisionen/Internen Revisionen der Stadt Köln (Rechnungsprüfungsamt) 
- Regelungen und Dienstanweisungen allgemein: 
o Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bühnen der Stadt Köln 
- Datenschutz, hier Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie 
Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften 
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer 
abgestimmt? 
Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer 
erfolgt nicht. 
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und 
um welche handelt es sich? 
Die interne Revision hat im Rahmen ihrer in 2023/2024 durchgeführten Tätigkeiten 
auskunftsgemäß keine bemerkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
aufgedeckt.

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IV/15 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der 
internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne 
Revision/Konzern-revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
Seit Aufnahme der Tätigkeit der internen Revision veranlasst die Betriebsleitung die 
Umsetzung der Empfehlungen der internen Revision u. a. durch Dienstanweisungen. Die 
interne Revision prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei Bedarf bzw. auf Anweisung 
in zeitlichem Abstand. 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, 
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des 
Überwachungsorgans 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des 
Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen 
nicht eingeholt worden ist? 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherigen 
Zustimmungen des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und 
Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des 
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 wurden keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung oder 
des Überwachungsorgans gewährt. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger 
Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen 
vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.

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IV/16 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit 
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen 
des Überwachungsorgans übereinstimmen? 
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, so nstige Finanzanlagen, 
immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf 
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
Vor Realisierung findet bei geplanten Investitionen auf der Grundlage der Richtlinie für die 
Bedarfsprüfung vor der Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Stadt Köln eine 
Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. 
Die Investitionen in die Gebäude und in die Betriebsvorrichtungen der Bühnen der Stadt Köln 
erfolgen auskunftsgemäß grundsätzlich aufgrund einer Gesamtkonzeption der baulichen 
Erhaltung einschließlich der brandschutz- und sicherheitstechnischen Erneuerungen. Bei der 
konkreten Umsetzung von Maßnahmen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 
vorgenommen. 
Bei dem Projekt „Sanierung der Bühnen" sind Rentabilitätsgesichtspunkte nicht relevant, da 
es sich bei den Bühnen um einen öffentlichen Zuschussbetrieb handelt. Wirtschaftlichkeits-
und Finanzierungsaspekte sowie Risiken werden bei der Planung dieses Großprojektes 
berücksichtigt. 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur 
Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des 
Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder 
Beteiligungen)? 
Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach 
der UVgO, VOB, und VGV ermittelt. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 100.000,00 (UVgO) 
bzw. EUR 750.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch 
das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln. Ab einem Auftragswert von

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IV/17 
EUR 25.000,00 prüft das Amt für Recht, Vergabe und Versicherung der Stadt Köln die 
Vergaben stichprobenartig. 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
Die Durchführung der Investitionen wird laufend überwacht. 
Für das Sanierungsprojekt war im Berichtsjahr ein externer Kostensteuerer beauftragt. 
Die Kosteneinhaltung für Investitionen im Interim wird durch einen Mitarbeiter der Bühnen 
überwacht. Dieser muss der Betriebsleitung regelmäßig Bericht erstatten. Für den gesamten 
Bereich Interim wird seit dem Wirtschaftsjahr 2013/14 in einem Interim-Controlling-Bericht an 
den Betriebsausschuss berichtet. 
Die übrigen Investitionen sind vom Volumen her von untergeordneter Bedeutung; dafür sind 
den Abteilungsleitern Budgets zugewiesen, deren Einhaltung monatlich anhand der 
Restmittelübersichten überwacht wird. 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen 
ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
Zu den erfolgten Überschreitungen betreffend die Sanierung des Opernhauses verweisen wir 
auf die Ausführungen im Lagebericht. 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. 
UVgO, VOB, VGV, EU-Regelungen) ergeben? 
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gilt die Geschäftsanweisung zur Durchführung von 
Vergabeverfahren in der Fassung vom 1. Februar 2024. Darüber hinaus werden Vergaben

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IV/18 
vom Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln begleitet und geprüft. Ein 
weiteres Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln. 
Alle Vergaben ab EUR 500,00 werden in speziellen Sharepoint-Systemen der Stadtverwaltung 
Köln, cMarket und cVergabe, eingestellt, sodass diese vom Amt für Recht, Vergabe und 
Versicherungen und Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln eingesehen werden können. 
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer 
Prüfung nicht ergeben. 
Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung von Verstößen bei Vergaben im Rahmen einer 
Abschlussprüfung nicht möglich ist und dass eine rechtliche Beurteilung insoweit von uns nicht 
durchgeführt werden kann 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, 
Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
Für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, werden auskunftsgemäß 
entsprechende Vergleichsangebote eingeholt. 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 17 der Betriebssatzung hat die 
Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die 
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes 
schriftlich unterrichtet. 
Der Betriebsausschuss hat den jährlichen Wirtschaftsplan für 2023/2024 erhalten, der dem 
Rat der Stadt Köln anschließend zur Zustimmung vorgelegt und von diesem beschlossen 
wurde.

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IV/19 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des 
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermittelten zum Zeitpunkt der Berichterstattung 
einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage der Bühnen. 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und 
zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht 
ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen 
oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
Gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin über 
alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen die zur 
Wahrnehmung ihrer Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen. 
Über wesentliche Vorgänge (Stand und Fortgang des Sanierungsprojektes) hat die 
Betriebsleitung ausweislich der Protokolle regelmäßig berichtet. 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan 
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans insbesondere über 
den Stand des Sanierungsprojektes und dessen Kostenentwicklung berichtet. 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
Anhaltspunkte dafür haben sich nicht ergeben. 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan 
erörtert? 
Eine D&O-Versicherung (Vermögenschadenhaftpflichtversicherung) wurde für die 
Betriebsleitung und den Betriebsausschuss nicht abgeschlossen.

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IV/20 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des 
Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem 
Überwachungsorgan offengelegt worden? 
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben. 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen. 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der 
Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
Es haben sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten 
erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage 
haben könnten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die bühnenspezifischen Gebäude und 
technischen Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich 
außerdem um einen Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung 
marktorientierter Verkehrswerte nicht gegeben sein dürften. 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen 
Investitionsverpflichtungen finanziert werden? 
Das Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 757.582 T€ davon entfällt auf interne 
Finanzierungsquellen ein Betrag von insgesamt 59.813 T€. Dieser Betrag setzt sich

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IV/21 
zusammen aus Eigenkapital (42.535 T€) und Sonderposten für Investitionszuschüsse 
(17.278 T€). Das Fremdkapital beläuft sich unter Einschluss des 
Rechnungsabgrenzungspostens auf insgesamt 697.770 T€. 
Die Finanzierung der am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen 
Investitionsverpflichtungen ist durch die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Kreditaufnahme 
und zur Eingehung von Verpflichtungen durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln 
gesichert. 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der 
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
Die Bühnen sind weder Mutterunternehmen noch liegt ein Konzernverhältnis im Sinne des 
HGB vor. 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich 
Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die 
damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet 
wurden? 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden 
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2023/2024 planmäßig vorgesehene Zuschüsse von insgesamt 
97.577 T€ (Vorjahr 83.034 T€). Das Land Nordrhein -Westfalen hat für das Wirtschaftsjahr 
2023/20 24 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 4.035 T€ (Vorjahr 3.742 T€) gewährt. 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und 
Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden. 
Nach einem Kurzgutachten der CBH Rechtsanwälte, Köln, vom 16. Mai 2025 sind 
beihilferechtliche Risiken für die Finanzierung der Bühnen der Stadt Köln aus Mitteln der Stadt 
Köln derzeit anhand der Mitteilungs- und Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission 
nicht erkennbar.

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IV/22 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen 
Eigenkapitalausstattung? 
Finanzierungsprobleme sind in Anbetracht der Eigenkapitalausstattung bei einem 
Zuschussbetrieb wie hier solange und soweit nicht zu erwarten, wie die erforderlichen 
Finanzmittel durch Betriebs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditermächtigungen von 
dritter Seite bereitgestellt werden. 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
Gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen – und damit 
auch keine Ausschüttungen – aus Mitteln der Einrichtung erhalten. Die jeweiligen 
Jahresergebnisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen 
zugeführt. 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ 
Konzernunternehmen zusammen? 
Zur Spartenergebnisrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses wird auf den Anhang 
verwiesen. 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt. Im Übrigen 
wird zur Erläuterung des Jahresergebnisses auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. 
Auf Grund neuer Erkenntnisse hat im Rahmen des Jahresabschlusses 31.08.2024 eine 
weitere Abwertung der Termingeldanlage aus Januar 2021 bei der insolventen Greensill Bank 
AG um 1.260 T€ stattgefunden. Der Buchwert vor Abzinsung beträgt nun 4.320 T€ (vorher 
5.370 T€).

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IV/23 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere 
Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften  bzw. mit den Gesellschaftern 
eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den 
Bühnen und dem Gürzenich-Orchester Köln ist geregelt, dass jede der beiden Einrichtungen 
eine angemessene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltungstätigkeiten 
und Opernbespielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt 
grundsätzlich durch die Kostenträgerrechnung der Einrichtungen. 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
Diese Frage ist bei den Bühnen nicht relevant. 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von 
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung als 
Zuschussbetrieb ist grundsätzlich nur durch Zuwendungen dritter finanzierbar. Wesentliche 
verlustbringende Geschäfte, die außerhalb der strukturell bedingten Verluste liegen, sind uns 
im Rahmen der Prüfung nicht bekannt geworden.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche 
Maßnahmen handelt es sich? 
Vgl. Antwort zu Frage 15 a).

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IV/24 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung 
der Ertragslage 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
Es wurde im Berichtsjahr ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss von 16,3 Mio. € 
erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss ist maßgeblich durch die laufenden 
Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln (rd. 97 Mio. €) beeinflusst, die unter den sonstigen 
Erträgen ausgewiesen werden. 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage 
des Unternehmens zu verbessern? 
Die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen hängt maßgeblich von der Auslastung in 
der Interimszeit und der weiteren Bezuschussung ab. In Abstimmung mit dem 
Beteiligungsmanagement bemüht sich die Betriebsleitung nachdrücklich um 
- konsequentes Controlling der künstlerischen Sparten, um Budgetüberschreitungen 
möglichst zu vermeiden,
- vollständigen Ausgleich der in Planergebnissen der Folgejahre enthaltenen laufenden 
Kosten der Interimsunterbringung durch die Stadt Köln,
- Ausgleich der Tariflohnsteigerungen durch die Stadt Köln,
- Liquiditätszuflüsse durch die Stadt Köln im Zusammenhang mit zusätzlichen 
Planungskosten und zusätzlichen Baukosten bis zur Fertigstellung der 
Sanierungsmaßnahmen,
- Adäquate Kreditfinanzierungen zur Abdeckung des im Zusammenhang mit der 
Sanierung geplanten Investitionsvolumens.

Anlage 6 - EK-Entwicklung Bühnen_JA 2023-24_06.11.25

2685 Zeichen

Spartenbezogene Entwicklung des Eigenkapitals der Bühnen im Zeitraum 1.9.2000 bis 1.9.2023 (Ausschnitt 1.9.2020-1.9.2024)   
Sparte
Stand         
1.9.2020 
nach EV
Ergebnis 
2020 /     
2021
Stand         
1.9.        
2021
Ergebnis- 
verwendg. 
2020/21
Stand         
1.9.2021 
nach EV
Ergebnis 
2021 /     
2022
Ergebnis- 
verwendg. 
2021/22
Stand         
1.9.2022 
nach EV
Ergebnis 
2022 /     
2023
Stand         
1.9.2023 vor 
EV
Ergebnis- 
verwendg. 
2022/23
Ergebnis 
2023 /24
Stand         
1.9.2024 vor 
EV
Ergebnis- 
verwendg.    
(Vorschlag)
Stand 
1.9.24 nach 
EV
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital +50 0 +50 0 +50 0 0 +50 0 +50 0 0 +50 0 +50
Gewinnrücklagen Zweck: Sanierung +8.586 0 +8.586 0 +8.586 0 0 +8.586 0 +8.586 +11.522 0 +20.108 +15.346 +35.454
Zweck: Tanz BoD +250 0 +250 +972 +1.222 0 -250 +972 -250 +722 0 0 +722 -722 0
Zweck: Interim +622 0 +622 0 +622 0 0 +622 0 +622 -622 0 0 +541 +541
Zweck: Oper 0 0 0 +799 +799 0 0 +799 0 +799 -399 0 +400 -400 0
Zweck: Schauspiel 0 0 0 +141 +141 0 0 +141 0 +141 -141 0 0 0
Zweck: Tanz +66 +66 0 0 +66 0 +66 -66 0 0 0
Zweck: Service (actori) 0 0 0 +150 +150 0 0 +150 0 +150 -150 0 0 0
freie Rücklage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +2.500 0 +2.500 +2.500
+9.458 0 +9.458 +2.128 +11.586 0 -250 +11.336 -250 +11.086 +12.644 0 +23.730 +14.765 +38.495
Bilanzergebnis Spielbetrieb
Oper -698 +8.947 +8.249 -7.240 +1.009 +1.283 0 +2.292 +1.646 +3.938 -1.178 +1.589 +4.349 +400 +4.749
Schauspiel -116 +4.014 +3.898 -3.898 0 -529 0 -529 +1.375 +846 -783 +82 +145 +145
Tanz BoD +198 -569 -371 0 -371 -627 +250 -748 +90 -658 0 -1.271 -1.929 +722 -1.207
Service +150 0 +150 -150 0 0 0 0 -96 -96 +150 0 +54 +54
Tanz Köln +619 +162 +781 -766 +15 +65 0 +80 +62 +142 +66 +41 +249 +249
+153 +12.554 +12.707 -12.054 +653 +192 +250 +1.095 +3.077 +4.172 -1.745 +441 +2.868 +1.122 +3.990
Interim
Oper +1.628 +241 +1.869 0 +1.869 -513 0 +1.356 -143 +1.213 0 +289 +1.502 -293 +1.209
Schauspiel -965 -144 -1.109 0 -1.109 -175 0 -1.284 -544 -1.828 +622 +244 -962 -247 -1.209
Service 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
+663 +97 +760 0 +760 -688 0 +72 -687 -615 +622 +533 +540 -540 0
Sanierung
Oper +5 -6.262 -6.257 +6.262 +5 0 0 +5 0 +5 -5 0 0 0
Schauspiel +3 -3.664 -3.661 +3.664 +3 0 0 +3 0 +3 -3 0 0 0
Service +155 0 +155 0 +155 +5.071 0 +5.226 +6.287 +11.513 -11.513 +15.347 +15.347 -15.347 0
+163 -9.926 -9.763 +9.926 +163 +5.071 0 +5.234 +6.287 +11.521 -11.521 +15.347 +15.347 -15.347 0
+979 +2.725 +3.704 -2.128 +1.576 +4.575 +250 +6.401 +8.677 +15.078 -12.644 +16.321 +18.755 -14.765 +3.990
Eigenkapital Bühnen +10.487 +2.725 +13.212 0 +13.212 +4.575 0 +17.787 +8.427 +26.214 0 +16.321 +42.535 0 +42.535

Anlage 1 - Bilanz

2650 Zeichen

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln, Köln I/1 
 
Bilanz zum 31. August 2024 
AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr 
€ € € € € € € €
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 
----------------------------- ---------------------- 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 50.000,00 50.000,00 
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Rücklagen 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 125.298,00 56.005,00 Gewinnrücklage 23.730.279,97 11.085.772,84 
II. Sachanlagen III. Bilanzgewinn 18.754.314,99 42.534.594,96 15.078.224,65 26.213.997,49 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 
und Bauten einschließlich der Bauten auf 
fremden Grundstücken 16.854.648,00 18.033.543,00 B. Sonderposten aus Investitionszuschüssen 
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 7.239.477,00 8.128.164,0 0 zum Anlagevermögen 17.278.208,00 
18.363.899,01 
3. Andere Anlagen, Betriebs- -------------------------------------------------------------- 
und Geschäftsausstattung 9.134.619,00 4.526.206,00 
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 701.856.806,72 735 .085.550,72 603.430.146,54 634.118.059,54 
735.210.848,72 634.174.064,54 C. Rückstellungen 
------------------------- 
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun gen 5.401.209,00 5.169.960,00 
B. Umlaufvermögen 2. Sonstige Rückstellungen 12.848.612,00 18.249.821,00 13.528.995,00 18.698.955,00 
----------------------------- 
I. 
Vorräte 
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 359.260,00 392.915,00 D. Verbindlichkeiten 
2. Unfertige Leistungen 5.137.300,00 5.496.560,00 4.824.550,00 5.217.465,00 --- -------------------------- 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 203.571.925,1 9 200.558.407,90 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.878.2 11,35 15.664.458,64 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 695.099,47 45 7.630,43 4. Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben 2.163.317,62 1.4 99.077,49 
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 5.920.640,48 6.992.875, 70 5. Sonstige Verbindlichkeiten 451.038.962,45 670.652.416,61 368.498.426,00 586.220.370,03 
3. Sonstige Vermögensgegenstände 7.440.191,36 14.055.931 ,31 9.269.302,98 16.719.809,11 
III. Kassenbestand, Guthaben Kreditinstitute 2.040.414,94 1.773.938,24 E. Rechnungsabgrenzungsposte n 8.867.439,09 9.344.241,40 
21.592.906,25 23.711.212,35 ------------------------- --------------------- 
C. Rechnungsabgrenzungsposten 778.724,69 956.186,04 
---------------------------------------------- 
757.582.479,66 658.841.462,93 757.582.479,66 658.841.462,93

Beratungsverlauf (3)

29.01.2026 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3315/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.01.2026
Erstellt
20.11.2025 16:43