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V/0158/2006

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk No

Vorlage 01.03.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 25.04.2006, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9665 Zeichen

V/0158/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
.  Zu laufenden Aufwendungen  im Jahre 2006 wird folgenden Vereinen bzw. Vereinigungen 
ein Zuschuss in nachstehender Höhe gewährt: 
 
 1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus      250,00 € 
 1.2 Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus      250,00 € 
 1.3 Kleiner Chor Münster         100,00 € 
 1.4 Spielmannszug St. Hubertus Sprakel       150,00 € 
 1.5 Bürgervereinigung Kinderhaus e. V.       300,00 € 
 1.6 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde       300,00 € 
 1.7 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord       100,00 €  
        
 
2. Für Einzelveranstaltungen
 wird folgenden Vereinen und  
Vereinigungen ein einmaliger Zuschuss bewilligt: 
 
2.1 Kameradschaft Kinderhaus 1898 e. V. 
für die Gedenkfeier am Volkstrauertag    100,00 € 
 
2.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 
für die Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag   100,00 € 
 
2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde   150,00 € 
für eine offene Seniorenfahrt und weitere Veranstaltungen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0158/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Temme 
Ruf: 
492 16 00 
E-Mail: 
TemmeJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0158/2006 
 
2.4 Coerder Carnevals Club von 1968 e. V.   250,00 € 
  für das Sommerfest 2006 
 
 2.5 Kinderhauser Karnevals Club     150,00 € 
    für ein Karnevalsfest und eine Kinderkarnevalfeier 
 
 2.6 Kaninchenzuchtverein W 100 Münster - Kinderhaus    200,00 € 
    für die Lokalschau 2006 im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
 2.7 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e. V.  100,00 € 
    für den Seniorennachmittag 2006 
 
 2.8  Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus    50,00 € 
     für 2 Veranstaltungen geselliger und kultureller Art 
 
 2.9  Für Dich – Förderverein Jaksice e. V.     200,00 € 
     für eine Jugendfreizeit mit Kindern aus Polen 
 
 2.10 Initiative Rave-Schneider     100,00 € 
 für zwei Kulturveranstaltungen 
 
 
2.11 Kleiner Chor Münster      150,00 € 
        Konzert im Mozartjahr 
 
2.12 Seniorengemeinschaft St. Marien Sprakel     50,00 € 
 für eine offene Halbtagsfahrt für Senioren 
 
 
 
          
 
3. Zu Jubiläen:
 
 
3.1  Kolpingsfamilie St. Norbert     100,00 € 
40 Jahre 
 
3.2  MOT-Treff-Kotten      100,00 € 
25 Jahre  
 
3.3  Kinderhauser Arbeitslosen Initiative    100,00 € 
10 Jahre 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen werden nach den von der Bezirksvertretung be-
schlossenen Richtlinien in der Fassung vom 16.04.2002 (siehe Anlage) gewährt.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unte rstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs. 1 
d) GO für das Haushaltsjahr 2006 eine Betrag von 3.350,00 € zur Verfügung gestellt.  
 
zu 1. 
 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen

- 3 - 
V/0158/2006 
 Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt  
(außer Kleiner Chor) 
 
  
zu 2.  Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen  
 
 zu 2.1
 
 und 
 zu 2.2
 Die Kameradschaft Kinderhaus 1898 und der Ausschuss für das Mahnmal Spra-
kel-Sandrup-Coerde haben für die jeweiligen örtlichen Gedenkveranstaltungen 
am Volkstrauertag um einen Zuschuss gebeten.  
  
 zu 2.3
 Die Kameradschaft Sprakel Sandrup Coerde veranstaltet auch 2006 eine Tages-
fahrt für Senioren, ein Winterfest sowie eine Bosselwanderung für alle interes-
sierten Bürger.  
 
 zu 2.4
 Der Coerder Carnevals Club von 1968 veranstaltet am Begegnungszentrum 
Coerde auch im Jahr 2006 wieder sein großes Sommerfest für „ganz“ Coerde. 
 
 zu 2.5
 Der Kinderhauser Karnevals Club bittet um einen Zuschuss für eine öffentliche 
Karnevalsveranstaltung und eine Kinderkarnevalsfeier. 
 
 zu 2.6
 Auch im Jahr 2006 veranstaltet der Kaninchenzuchtverein W 100 im Bürgerhaus 
Kinderhaus wieder eine große Lokalschau. 
    
 zu 2.7
 Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet im Jahr 2006 u.a. 
eine Seniorenveranstaltung    
 
 zu 2.8   Die Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus beantragt für das Jahr 2006 
wieder einen Zuschuss zur Lambertusfeier und Nikolausfeier für Kinder und älte-
re Menschen. 
 
 zu 2.9 
 „Für Dich – Förderverein Kinderheim Jaksice“ für eine internationale Be-gegnung 
mit Kindern aus Jaksice in den Sommerferien.  
 
 zu 2.10
 Die Initiative POETRY Rave veranstaltet im Jahr 2006 zwei Kulturveranstaltun-
gen im Begegnungszentrum an der Meerwiese. 
 
 Zu 2.11
 Der Kleine Chor Münster veranstaltet 2006 ein besonderes Konzert im Mozart-
jahr. 
 
 zu 2.12
 Die Seniorengemeinschaft St. Marien Sprakel veranstaltet 2006 eine offene Halb-
tagsfahrt für Senioren. 
 
 
zu 3.
 Zuschüsse zu Jubiläen  
 
 
  zu 3.1  Die Kolpingsfamilie St. Norbert Coerde feiert im Jahr 2006 ihr 40-jähriges 
Bestehen. Mit mehreren Veranstaltungen soll an den Gründer Adolf Kolping erin-
nert werden, daher ist ein Zuschuss von 100 € angemessen. 
 
zu 3.2 Der MOT-Treff-Kotten feiert in diesem Jahr das 25-jährige Bestehen und bittet 
um einen Zuschuss. 100 € sind hierzu angemessen.

- 4 - 
V/0158/2006 
zu 3.3  Die Kinderhauser Arbeitslosen Initiative feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Be-
stehen. KAI besteht zwar erst 10 Jahre; aber auf Grund der Mitgliederzahl und 
des starken sozialen Engagements scheinen auch hier 100 € angemessen. 
 
zu 4.
 Finanzierung  
 
 Der Haushaltsansatz von 3.350,00 € ist damit, wenn den Verwaltungsvorschlägen gefolgt 
wird, aufgebraucht. 
 
 
 
 
I. A. 
gez.: 
Temme 
 
 
Anlage
 
 
 
 
 
Richtlinien  für die  Gewährung von  Zuschüssen  
an örtliche Vereine,  Verbände und sonstige Vereinigungen  und Initiativen 
in den Stadtbezirken der Stadt Münster 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Ge-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtl ichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigun-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und en Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ver-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des St adtbezirks ( z. B. Heim atvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schü tzenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass

- 5 - 
V/0158/2006 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann  dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel:  Die Bezirksvertretungen entsc heiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamt höhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederz ahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück-
sichtigt werden. 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die 
Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgesellten Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig – möglichst Anfang 
Oktober und Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten 
der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft. 
 
 
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002

Beratungsverlauf (1)

25.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • An der Meerwiese
  • Kinderhaus 250

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0158/2006
Typ
Vorlage
Datum
01.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37