V/0158/2006
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk No
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
9665 Zeichen
V/0158/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Nord
Betrifft
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Nord
Beratungsfolge
25.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
. Zu laufenden Aufwendungen im Jahre 2006 wird folgenden Vereinen bzw. Vereinigungen
ein Zuschuss in nachstehender Höhe gewährt:
1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 €
1.2 Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus 250,00 €
1.3 Kleiner Chor Münster 100,00 €
1.4 Spielmannszug St. Hubertus Sprakel 150,00 €
1.5 Bürgervereinigung Kinderhaus e. V. 300,00 €
1.6 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde 300,00 €
1.7 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 100,00 €
2. Für Einzelveranstaltungen
wird folgenden Vereinen und
Vereinigungen ein einmaliger Zuschuss bewilligt:
2.1 Kameradschaft Kinderhaus 1898 e. V.
für die Gedenkfeier am Volkstrauertag 100,00 €
2.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde
für die Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag 100,00 €
2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 €
für eine offene Seniorenfahrt und weitere Veranstaltungen
Vorlagen-Nr.:
V/0158/2006
Auskunft erteilt:
Herr Temme
Ruf:
492 16 00
E-Mail:
TemmeJ@stadt-muenster.de
Datum:
28.02.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0158/2006
2.4 Coerder Carnevals Club von 1968 e. V. 250,00 €
für das Sommerfest 2006
2.5 Kinderhauser Karnevals Club 150,00 €
für ein Karnevalsfest und eine Kinderkarnevalfeier
2.6 Kaninchenzuchtverein W 100 Münster - Kinderhaus 200,00 €
für die Lokalschau 2006 im Bürgerhaus Kinderhaus
2.7 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e. V. 100,00 €
für den Seniorennachmittag 2006
2.8 Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus 50,00 €
für 2 Veranstaltungen geselliger und kultureller Art
2.9 Für Dich – Förderverein Jaksice e. V. 200,00 €
für eine Jugendfreizeit mit Kindern aus Polen
2.10 Initiative Rave-Schneider 100,00 €
für zwei Kulturveranstaltungen
2.11 Kleiner Chor Münster 150,00 €
Konzert im Mozartjahr
2.12 Seniorengemeinschaft St. Marien Sprakel 50,00 €
für eine offene Halbtagsfahrt für Senioren
3. Zu Jubiläen:
3.1 Kolpingsfamilie St. Norbert 100,00 €
40 Jahre
3.2 MOT-Treff-Kotten 100,00 €
25 Jahre
3.3 Kinderhauser Arbeitslosen Initiative 100,00 €
10 Jahre
Begründung:
Die Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen werden nach den von der Bezirksvertretung be-
schlossenen Richtlinien in der Fassung vom 16.04.2002 (siehe Anlage) gewährt.
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unte rstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs. 1
d) GO für das Haushaltsjahr 2006 eine Betrag von 3.350,00 € zur Verfügung gestellt.
zu 1.
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
- 3 -
V/0158/2006
Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt
(außer Kleiner Chor)
zu 2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
zu 2.1
und
zu 2.2
Die Kameradschaft Kinderhaus 1898 und der Ausschuss für das Mahnmal Spra-
kel-Sandrup-Coerde haben für die jeweiligen örtlichen Gedenkveranstaltungen
am Volkstrauertag um einen Zuschuss gebeten.
zu 2.3
Die Kameradschaft Sprakel Sandrup Coerde veranstaltet auch 2006 eine Tages-
fahrt für Senioren, ein Winterfest sowie eine Bosselwanderung für alle interes-
sierten Bürger.
zu 2.4
Der Coerder Carnevals Club von 1968 veranstaltet am Begegnungszentrum
Coerde auch im Jahr 2006 wieder sein großes Sommerfest für „ganz“ Coerde.
zu 2.5
Der Kinderhauser Karnevals Club bittet um einen Zuschuss für eine öffentliche
Karnevalsveranstaltung und eine Kinderkarnevalsfeier.
zu 2.6
Auch im Jahr 2006 veranstaltet der Kaninchenzuchtverein W 100 im Bürgerhaus
Kinderhaus wieder eine große Lokalschau.
zu 2.7
Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet im Jahr 2006 u.a.
eine Seniorenveranstaltung
zu 2.8 Die Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus beantragt für das Jahr 2006
wieder einen Zuschuss zur Lambertusfeier und Nikolausfeier für Kinder und älte-
re Menschen.
zu 2.9
„Für Dich – Förderverein Kinderheim Jaksice“ für eine internationale Be-gegnung
mit Kindern aus Jaksice in den Sommerferien.
zu 2.10
Die Initiative POETRY Rave veranstaltet im Jahr 2006 zwei Kulturveranstaltun-
gen im Begegnungszentrum an der Meerwiese.
Zu 2.11
Der Kleine Chor Münster veranstaltet 2006 ein besonderes Konzert im Mozart-
jahr.
zu 2.12
Die Seniorengemeinschaft St. Marien Sprakel veranstaltet 2006 eine offene Halb-
tagsfahrt für Senioren.
zu 3.
Zuschüsse zu Jubiläen
zu 3.1 Die Kolpingsfamilie St. Norbert Coerde feiert im Jahr 2006 ihr 40-jähriges
Bestehen. Mit mehreren Veranstaltungen soll an den Gründer Adolf Kolping erin-
nert werden, daher ist ein Zuschuss von 100 € angemessen.
zu 3.2 Der MOT-Treff-Kotten feiert in diesem Jahr das 25-jährige Bestehen und bittet
um einen Zuschuss. 100 € sind hierzu angemessen.
- 4 -
V/0158/2006
zu 3.3 Die Kinderhauser Arbeitslosen Initiative feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Be-
stehen. KAI besteht zwar erst 10 Jahre; aber auf Grund der Mitgliederzahl und
des starken sozialen Engagements scheinen auch hier 100 € angemessen.
zu 4.
Finanzierung
Der Haushaltsansatz von 3.350,00 € ist damit, wenn den Verwaltungsvorschlägen gefolgt
wird, aufgebraucht.
I. A.
gez.:
Temme
Anlage
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen
in den Stadtbezirken der Stadt Münster
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Ge-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtl ichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigun-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und en Vereinen
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen.
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ver-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des St adtbezirks ( z. B. Heim atvereine, Vereine der
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird.
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schü tzenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfällen
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass
- 5 -
V/0158/2006
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück-
sichtigt werden.
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entsc heiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten
Haushaltsmittel, in welcher Gesamt höhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine,
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederz ahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück-
sichtigt werden.
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die
Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgesellten Haushaltsmittel.
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig – möglichst Anfang
Oktober und Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten
der Antragstellung.
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.
11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft.
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- An der Meerwiese
- Kinderhaus 250
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0158/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37