2691/2023
Klimaschutzpreis
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 2691/2023 Freigabedatum 29.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Klimaschutzpreis Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt den Klimaschutzpreis der Stadt Köln in der als Anlage 1 beigefügten Fassung im zweijährlichen Turnus durchzuführen. Die zur Finanzierung des Klimaschutzpreises benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umwelt- ordnung,-vorsorge, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushalts- jahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Die zur Finanzierung der Maßnahme ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. benötigten Aufwandser- mächtigungen, werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, bereitgestellt. Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Rat 07.09.2023 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 10.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 den Beschluss gefasst, einen Klimaschutzpreis ab dem Jahr 2023 im zweijährlichen Turnus mit einem Preis- geld von 10.000 Euro auszuloben und in seiner Umsetzung an den Umweltschutzpreis anzu- lehnen. Damit werden die den Klimaschutz betreffenden Themen aus dem Umweltschutzpreis heraus- gelöst und die Taktung des Klimaschutz- und Umweltschutzpreises aufeinander abgestimmt. Der Ausschuss regte zur Preisvergabe eine Jury ähnlich der des Umweltschutzpreises aus Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft an. In Abweichung dazu schlägt die Verwaltung vor, zur verstärkten Einbindung der Kölner Stadt- gesellschaft bzw. Bürgerbeteiligung, den Preis als „Community-Preis“ mit einem öffentlichen Online-Voting durchzuführen. Diese zeitgemäße Kanalwahl ermöglicht neben der direkten Einbindung der Stadtgesellschaft eine potenziell höhere Reichweite und Sichtbarkeit und un- terstreicht die Botschaft, dass alle Menschen etwas für den Klimaschutz tun können. Der Klimaschutzpreis zielt auf eine Förderung von Initiativen ab, die mit ihren Aktivitäten zur 3 Vermeidung oder Reduktion von Treibhausgasen auf die Klimaschutzziele der Stadt Köln ein- zahlen. Ausgezeichnet werden können Ideen, Initiativen, Projekte sowie praktische Aktivitäten zum Klimaschutz, die in Köln umgesetzt werden. Der Klimaschutzpreis ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro versehen und kann geteilt wer- den. Der Klimaschutzpreis wird durch flankierende Pressearbeit, Veröffentlichung auf der Internet- seite der Stadt Köln, Social Media-Postings und digitale Mailings (z.B. Newsletter) im Vorfeld beworben. Die Statuten zum Klimaschutzpreis sind als Anlage 1 beigefügt. Um eine Realisierung in 2023 zu ermöglichen, erfolgt eine direkte Vorlage im Rat. Der Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün wird im Nachgang zum Ratsbeschluss durch eine Mitteilung darüber in Kenntnis gesetzt. Finanzierung Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises für den Haushalt 2023/24 wurden für den Klimaschutzpreis 5.000 Euro für 2023 und 2024 bereitgestellt. Aufgrund des zweijährigen Turnus werden diese in 2023 zusammengefasst, so dass ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung steht. Die zur Finanzierung des Klimaschutzpreises benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil- ergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umwelt- ordnung,-vorsorge, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushalts- jahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Die zur Finanzierung der Maßnahme ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. benötigten Aufwandser- mächtigungen, werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, bereitgestellt. Anlage1: Statuten zum Klimaschutzpreis
Anlage 1: Statuten zum Klimaschutzpreis
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Klimaschutzpreis der Stadt Köln Statut in der Fassung des Ratsbeschlusses vom: _____________________ § 1 Ziele (1) Mit dem Klimaschutzpreis soll das Verständnis für die Bedeutsamkeit des Kli- maschutzes in Köln und zugleich die Bereitschaft gestärkt werden, im Klima- schutz selbst tätig zu werden. (2) Der Klimaschutzpreis wird an Initiativen verliehen, die mit ihren Aktivitäten zur Vermeidung oder Reduktion von Treibhausgasen auf die Klimaschutzziele der Stadt Köln (Klimaneutralität 2035) einzahlen. (3) Gegenstand der Auszeichnung können bereits begonnene bzw. bestehende Maßnahmen und Projekte oder dauerhaft angelegte Maßnahmen sein. Eine Idee oder Konzept ohne Umsetzung reichen nicht aus. (4) Preiswürdig sind nur freiwillige Leistungen für den Klimaschutz, nicht aber sol- che, die gesetzlich vorgeschrieben sind. § 2 Zielgruppen (1) Der Preis richtet sich an zwei Zielgruppen: Sparte 1: Schulen & Kindergärten (Bildungseinrichtungen Kinder & Jugendliche) Sparte 2: gemeinnützige Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine und Initiativen (2) Die Umsetzung der Aktivität muss auf Kölner Stadtgebiet stattfinden und die Institution bzw. Einrichtung ihren Standort/Sitz in Köln haben. (3) Projekte, die parteipolitisch ausgerichtet sind oder nicht in Köln umgesetzt werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. § 3 Inhalte Folgende inhaltliche Anforderungen müssen die Bewerber*innen erfüllen: (1) Muss-Kriterien: Als Wettbewerbsbeitrag können alle Maßnahmen und Projekte eingereicht werden, die in den Bereichen Energie (Versorgung, Einsparung, Erzeugung), Gebäude, Mobilität und Logistik sowie Lebensstil und Bildung auf technische, prozessuale oder bildende Weise zur Energieeinsparung, Verringerung der CO2-Emissionen, Erhöhung der Energieeffizienz, Ressourcenschonung oder zu klimafreundlichen Verhaltensänderungen führen. (2) Kann-Kriterien: Wünschenswert sind Maßnahmen/Projekte, die das Potenzial haben, andere Personen, Unternehmen oder Institutionen zu motivieren, sich verstärkt mit Maßnahmen zum Klimaschutz zu befassen (Verhaltensorientierung) und darin zu investieren. Optimal wäre im Rahmen der Bewerbung zudem eine Darstel- lung oder ein Nachweis zu den folgenden Fragestellungen: Welchen Einfluss nimmt die Maßnahme oder das Projekt auf die Einspa- rung/Bindung von klimaschädlichen CO2-Emissionen oder den Verbrauch fossiler Energieträger (Mengenwirkung)? Welche Wege und Schritte wurden beziehungsweise werden unternom- men, um die Erfolge und Ergebnisse des Projektes auch nachhaltig weiter- führen zu können? Welche dauerhaften Auswirkungen auf das Klima und die Verhaltensorien- tierung der Bevölkerung ergeben sich aus dem Projekt? § 4 Preis (1) Der Klimaschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. Insgesamt wird eine Preissumme von 10.000 Euro vergeben. (2) Das Preisgeld wird gestaffelt; je Sparte 5.000 Euro aufgeteilt auf drei Plätze: 1. Platz: 3.000 Euro 2. Platz: 1.500 Euro 3. Platz: 500 Euro (3) Der Preis kann geteilt werden. (4) Neben dem Klimaschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausge- sprochen werden. § 5 Ausschreibung (1) Der Klimaschutzpreis wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. (2) Der Preis wird als „Community-Preis“ als Online-Voting durchgeführt. Die Be- werbung erfolgt über das städtische Beteiligungsportal www.mei- nungfuer.koeln. Hier werden alle für eine Bewerbung benötigten Informationen bereitgestellt. (3) Die Ausschreibung des Klimaschutzpreises wird durch flankierende Pressear- beit, Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Köln, Social Media-Pos- tings und digitale Mailings (z.B. Newsletter) bekannt gemacht und beworben. (4) Die Stadt Köln behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern und zu sichten. (5) Die Stadt Köln hat das Recht, die Bewerbungsinhalte mit allen eingereichten und weiteren notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne) zu Dokumentations- und Veröffentlichungszwecken zu nutzen und honorarfrei zu veröffentlichen. (6) Der/Die Bewerber*in stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb zu, dass die Stadt Köln den Namen und die Projekttitel zu Veröffentlichungszwe- cken nutzen darf. Im Übrigen bleiben über das genannte Recht der Veröffentli- chung hinausgehende urheberrechtliche Ansprüche der Ausschreibungsteil- nehmenden unberührt. (7) Sämtliche eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbs nicht zurückgegeben. (8) Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich die Bewerberin beziehungs- weise der Bewerber mit den Datenschutzbedingungen der Stadt Köln einver- standen. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://mei- nungfuer.koeln/datenschutz § 6 Auswahl der Preisträger*innen (1) Die Einreichung erfolgt über das städtische Beteiligungsportal www.mei- nungfuer.koeln. Hierzu muss der/die Bewerber*in einen Account anlegen und die benötigten Angaben und ggf. Dokumente hochladen. (2) Die Einreichungen werden von der Koordinationsstelle Klimaschutz Erfüllung der formellen Teilnahmebedingungen geprüft. Eine Ablehnung von einzelnen Einreichungen wird auf der Plattform öffentlich einsehbar begründet. (3) Anschließend werden alle qualifizierten Bewerber*innen zeitgleich zum öffent- lichen Online-Voting auf der Plattform freigeschaltet. (4) Eine Registrierung für Stimmgeber im Rahmen des Votings ist nicht erforder- lich, sodass dieses barrierearm erfolgen kann. Die Platzierungen ergeben sich aus der Anzahl der Stimmen. (5) Die Ergebnisse werden von der Koordinationsstelle Klimaschutz erfasst. Die Ergebnisse sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 7 Verleihung/ Bekanntgabe der Gewinner (1) Der Klimaschutzpreis wird durch den*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln oder Vertretung in Form einer Urkunde verliehen. (2) Die Bekanntgabe erfolgt auf dem Beteiligungsportal. Die Preisträger*innen werden zudem durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. (3) Die Bekanntgabe der Gewinner wird zusätzlich kommunikativ dargestellt, z. B. durch Presseveröffentlichung und Beiträge auf Social Media.
Anlage 2 Textkorrektur Statuten Klimaschutzpreis
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Anlage 2 zur Vorlage 2691/2023, Klimaschutzpreis – Textkorrektur Seite 1 von 1 Bezug Alter Text Neuer Text Erläuterung 1 § 6 Absatz 1 Die Einreichung erfolgt über das städt ische Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln. Hierzu muss der/die Bewerber*in einen Ac- count anlegen und die benötigten Angaben und ggf. Dokumente hochladen. Die Bewerbung erfolgt mittels Formu- lar auf dem städtischen Beteiligungs- portal www.meinungfuer.koeln. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Bewerber*innen werden anhand konkreter Fragen durch das Formular geleitet. 2 § 6 Absatz 2 Die Einreichungen werden von der Koord inati- onsstelle Klimaschutz Erfüllung der formellen Teilnahmebedingungen geprüft. Eine Ableh- nung von einzelnen Einreichungen wird auf der Plattform öffentlich einsehbar begründet. Die Einreichungen werden von der Koordinationsstelle Klimaschutz auf Erfüllung der formellen Teilnahmebe- dingungen geprüft. Eine Ablehnung von einzelnen Einreichungen wird auf der Plattform öffentlich einsehbar be- gründet. „auf“ in Satz 1 ergänzt. 3 § 6 Absatz 4 Eine Registrierung für Stimmgeber im R ah- men des Votings ist nicht erforderlich, sodass dieses barrierearm erfolgen kann. Die Platzie- rungen ergeben sich aus der Anzahl der Stim- men. Für die Voting-Abgabe ist eine Regist- rierung notwendig. Die Platzierungen ergeben sich aus der Anzahl der Stim- men. Anderenfalls kann technisch leider nicht verhindert werden, dass eine Person mehrfach ihre Stimme abge- ben kann.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2691/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 21.08.2023 13:56