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2691/2023

Klimaschutzpreis

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.09.2023, TOP 3.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1: Statuten zum Klimaschutzpreis

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Anlage 2 Textkorrektur Statuten Klimaschutzpreis

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Beschlussvorlage Rat

4895 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2691/2023 
Freigabedatum 
29.08.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Klimaschutzpreis  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Klimaschutzpreis der Stadt Köln in der als Anlage 1 
beigefügten Fassung im zweijährlichen Turnus durchzuführen. 
 
Die zur Finanzierung des Klimaschutzpreises benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umwelt-
ordnung,-vorsorge, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushalts-
jahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. benötigten Aufwandser-
mächtigungen, werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im Zuge 
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, 
ggf. durch Umschichtung, bereitgestellt. 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 
Rat 07.09.2023 
26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    10.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 den Beschluss 
gefasst, einen Klimaschutzpreis ab dem Jahr 2023 im zweijährlichen Turnus mit einem Preis-
geld von 10.000 Euro auszuloben und in seiner Umsetzung an den Umweltschutzpreis anzu-
lehnen.  
Damit werden die den Klimaschutz betreffenden Themen aus dem Umweltschutzpreis heraus-
gelöst und die Taktung des Klimaschutz- und Umweltschutzpreises aufeinander abgestimmt. 
Der Ausschuss regte zur Preisvergabe eine Jury ähnlich der des Umweltschutzpreises aus 
Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft an. 
In Abweichung dazu schlägt die Verwaltung vor, zur verstärkten Einbindung der Kölner Stadt-
gesellschaft bzw. Bürgerbeteiligung, den Preis als „Community-Preis“ mit einem öffentlichen 
Online-Voting durchzuführen. Diese zeitgemäße Kanalwahl ermöglicht neben der direkten 
Einbindung der Stadtgesellschaft eine potenziell höhere Reichweite und Sichtbarkeit und un-
terstreicht die Botschaft, dass alle Menschen etwas für den Klimaschutz tun können. 
Der Klimaschutzpreis zielt auf eine Förderung von Initiativen ab, die mit ihren Aktivitäten zur

3 
Vermeidung oder Reduktion von Treibhausgasen auf die Klimaschutzziele der Stadt Köln ein-
zahlen.  
Ausgezeichnet werden können Ideen, Initiativen, Projekte sowie praktische Aktivitäten zum 
Klimaschutz, die in Köln umgesetzt werden. 
Der Klimaschutzpreis ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro versehen und kann geteilt wer-
den. 
Der Klimaschutzpreis wird durch flankierende Pressearbeit, Veröffentlichung auf der Internet-
seite der Stadt Köln, Social Media-Postings und digitale Mailings (z.B. Newsletter) im Vorfeld 
beworben. 
Die Statuten zum Klimaschutzpreis sind als Anlage 1 beigefügt. 
Um eine Realisierung in 2023 zu ermöglichen, erfolgt eine direkte Vorlage im Rat. Der Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün wird im Nachgang zum Ratsbeschluss durch eine Mitteilung 
darüber in Kenntnis gesetzt. 
Finanzierung 
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises für den Haushalt 2023/24 wurden für 
den Klimaschutzpreis 5.000 Euro für 2023 und 2024 bereitgestellt. Aufgrund des zweijährigen 
Turnus werden diese in 2023 zusammengefasst, so dass ein Preisgeld in Höhe von 10.000 
Euro zur Verfügung steht. 
Die zur Finanzierung des Klimaschutzpreises benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teil-
ergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umwelt-
ordnung,-vorsorge, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushalts-
jahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. benötigten Aufwandser-
mächtigungen, werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im Zuge 
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, 
ggf. durch Umschichtung, bereitgestellt. 
Anlage1: Statuten zum Klimaschutzpreis

Anlage 1: Statuten zum Klimaschutzpreis

6114 Zeichen

Klimaschutzpreis der Stadt Köln 
Statut in der Fassung des Ratsbeschlusses vom: _____________________ 
 
§ 1 Ziele 
(1) Mit dem Klimaschutzpreis soll das Verständnis für die Bedeutsamkeit des Kli-
maschutzes in Köln und zugleich die Bereitschaft gestärkt werden, im Klima-
schutz selbst tätig zu werden. 
(2) Der Klimaschutzpreis wird an Initiativen verliehen, die mit ihren Aktivitäten zur 
Vermeidung oder Reduktion von Treibhausgasen auf die Klimaschutzziele der 
Stadt Köln (Klimaneutralität 2035) einzahlen. 
(3) Gegenstand der Auszeichnung können bereits begonnene bzw. bestehende 
Maßnahmen und Projekte oder dauerhaft angelegte Maßnahmen sein. Eine 
Idee oder Konzept ohne Umsetzung reichen nicht aus. 
(4) Preiswürdig sind nur freiwillige Leistungen für den Klimaschutz, nicht aber sol-
che, die gesetzlich vorgeschrieben sind.  
 
§ 2 Zielgruppen 
(1) Der Preis richtet sich an zwei Zielgruppen: 
 Sparte 1:  
Schulen & Kindergärten (Bildungseinrichtungen Kinder & Jugendliche)  
 Sparte 2:  
gemeinnützige Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine 
und Initiativen 
(2) Die Umsetzung der Aktivität muss auf Kölner Stadtgebiet stattfinden und die 
Institution bzw. Einrichtung ihren Standort/Sitz in Köln haben.  
(3) Projekte, die parteipolitisch ausgerichtet sind oder nicht in Köln umgesetzt 
werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 
 
§ 3 Inhalte  
Folgende inhaltliche Anforderungen müssen die Bewerber*innen erfüllen: 
(1) Muss-Kriterien: 
Als Wettbewerbsbeitrag können alle Maßnahmen und Projekte eingereicht 
werden, die in den Bereichen Energie (Versorgung, Einsparung, Erzeugung), 
Gebäude, Mobilität und Logistik sowie Lebensstil und Bildung auf technische, 
prozessuale oder bildende Weise zur Energieeinsparung, Verringerung der 
CO2-Emissionen, Erhöhung der Energieeffizienz, Ressourcenschonung oder 
zu klimafreundlichen Verhaltensänderungen führen. 
(2) Kann-Kriterien: 
Wünschenswert sind Maßnahmen/Projekte, die das Potenzial haben, andere 
Personen, Unternehmen oder Institutionen zu motivieren, sich verstärkt mit

Maßnahmen zum Klimaschutz zu befassen (Verhaltensorientierung) und darin 
zu investieren. Optimal wäre im Rahmen der Bewerbung zudem eine Darstel-
lung oder ein Nachweis zu den folgenden Fragestellungen: 
 Welchen Einfluss nimmt die Maßnahme oder das Projekt auf die Einspa-
rung/Bindung von klimaschädlichen CO2-Emissionen oder den Verbrauch 
fossiler Energieträger (Mengenwirkung)?  
 Welche Wege und Schritte wurden beziehungsweise werden unternom-
men, um die Erfolge und Ergebnisse des Projektes auch nachhaltig weiter-
führen zu können?  
 Welche dauerhaften Auswirkungen auf das Klima und die Verhaltensorien-
tierung der Bevölkerung ergeben sich aus dem Projekt? 
 
§ 4 Preis  
(1) Der Klimaschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. Insgesamt 
wird eine Preissumme von 10.000 Euro vergeben.  
(2) Das Preisgeld wird gestaffelt; je Sparte 5.000 Euro aufgeteilt auf drei Plätze: 
1. Platz: 3.000 Euro 
2. Platz: 1.500 Euro 
3. Platz: 500 Euro 
(3) Der Preis kann geteilt werden. 
(4) Neben dem Klimaschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausge-
sprochen werden. 
 
§ 5 Ausschreibung 
(1) Der Klimaschutzpreis wird alle zwei Jahre ausgeschrieben.  
(2) Der Preis wird als „Community-Preis“ als Online-Voting durchgeführt. Die Be-
werbung erfolgt über das städtische Beteiligungsportal www.mei-
nungfuer.koeln. Hier werden alle für eine Bewerbung benötigten Informationen 
bereitgestellt. 
(3) Die Ausschreibung des Klimaschutzpreises wird durch flankierende Pressear-
beit, Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Köln, Social Media-Pos-
tings und digitale Mailings (z.B. Newsletter) bekannt gemacht und beworben. 
(4) Die Stadt Köln behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern und zu sichten. 
(5) Die Stadt Köln hat das Recht, die Bewerbungsinhalte mit allen eingereichten 
und weiteren notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne) zu Dokumentations- und 
Veröffentlichungszwecken zu nutzen und honorarfrei zu veröffentlichen. 
(6) Der/Die Bewerber*in stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb zu, 
dass die Stadt Köln den Namen und die Projekttitel zu Veröffentlichungszwe-

cken nutzen darf. Im Übrigen bleiben über das genannte Recht der Veröffentli-
chung hinausgehende urheberrechtliche Ansprüche der Ausschreibungsteil-
nehmenden unberührt. 
(7) Sämtliche eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des 
Wettbewerbs nicht zurückgegeben. 
(8) Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich die Bewerberin beziehungs-
weise der Bewerber mit den Datenschutzbedingungen der Stadt Köln einver-
standen. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://mei-
nungfuer.koeln/datenschutz  
 
§ 6 Auswahl der Preisträger*innen 
(1) Die Einreichung erfolgt über das städtische Beteiligungsportal www.mei-
nungfuer.koeln. Hierzu muss der/die Bewerber*in einen Account anlegen und 
die benötigten Angaben und ggf. Dokumente hochladen. 
(2) Die Einreichungen werden von der Koordinationsstelle Klimaschutz Erfüllung 
der formellen Teilnahmebedingungen geprüft. Eine Ablehnung von einzelnen 
Einreichungen wird auf der Plattform öffentlich einsehbar begründet. 
(3) Anschließend werden alle qualifizierten Bewerber*innen zeitgleich zum öffent-
lichen Online-Voting auf der Plattform freigeschaltet. 
(4) Eine Registrierung für Stimmgeber im Rahmen des Votings ist nicht erforder-
lich, sodass dieses barrierearm erfolgen kann. Die Platzierungen ergeben sich 
aus der Anzahl der Stimmen. 
(5) Die Ergebnisse werden von der Koordinationsstelle Klimaschutz erfasst. Die 
Ergebnisse sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
§ 7 Verleihung/ Bekanntgabe der Gewinner 
(1) Der Klimaschutzpreis wird durch den*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln 
oder Vertretung in Form einer Urkunde verliehen.  
(2) Die Bekanntgabe erfolgt auf dem Beteiligungsportal. Die Preisträger*innen 
werden zudem durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt.  
(3) Die Bekanntgabe der Gewinner wird zusätzlich kommunikativ dargestellt, z. B. 
durch Presseveröffentlichung und Beiträge auf Social Media.

Anlage 2 Textkorrektur Statuten Klimaschutzpreis

1530 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 2691/2023, Klimaschutzpreis – Textkorrektur  Seite 1 von 1 
 
  
 Bezug Alter Text  Neuer Text  Erläuterung 
1 § 6 Absatz 1 Die Einreichung erfolgt über das städt ische 
Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln. 
Hierzu muss der/die Bewerber*in einen Ac- 
count anlegen und die benötigten Angaben 
und ggf. Dokumente hochladen.  
Die Bewerbung erfolgt mittels Formu- 
lar auf dem städtischen Beteiligungs- 
portal www.meinungfuer.koeln.  
Eine Registrierung ist nicht notwendig. 
Die Bewerber*innen werden anhand 
konkreter Fragen durch das Formular 
geleitet. 
2 § 6 Absatz 2 Die Einreichungen werden von der Koord inati- 
onsstelle Klimaschutz Erfüllung der formellen 
Teilnahmebedingungen geprüft. Eine Ableh- 
nung von einzelnen Einreichungen wird auf 
der Plattform öffentlich einsehbar begründet. 
Die Einreichungen werden von der 
Koordinationsstelle Klimaschutz auf 
Erfüllung der formellen Teilnahmebe- 
dingungen geprüft. Eine Ablehnung 
von einzelnen Einreichungen wird auf 
der Plattform öffentlich einsehbar be- 
gründet. 
„auf“ in Satz 1 ergänzt.  
3 § 6 Absatz 4 Eine Registrierung für Stimmgeber im R ah- 
men des Votings ist nicht erforderlich, sodass 
dieses barrierearm erfolgen kann. Die Platzie- 
rungen ergeben sich aus der Anzahl der Stim- 
men. 
Für die Voting-Abgabe ist eine Regist- 
rierung notwendig. Die Platzierungen 
ergeben sich aus der Anzahl der Stim- 
men. 
Anderenfalls kann technisch leider 
nicht verhindert werden, dass eine 
Person mehrfach ihre Stimme abge- 
ben kann.

Beratungsverlauf (2)

07.09.2023 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2691/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.09.2023
Erstellt
21.08.2023 13:56