1714/2025
Sportförderichtlinie - Investive Baubeihilfen 2025 - Auswertung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 18.06.2025 1714/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 26.06.2025 Sportförderichtlinie - Investive Baubeihilfen 2025 - Auswertung In der Mitteilung 1297/2025 zu den Baubeihilfen des Sportamtes gemäß der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung wurde dem Sportausschuss dargelegt, dass angesichts des hohen Antragsvolumens und der begrenzten Haushaltsmittel für inves- tive Baubeihilfen im Jahr 2025 eine Priorisierung der Vereinsbaumaßnahmen unerlässlich ist. Als Entscheidungsgrundlage wurde hierfür eine von der Verwaltung entwickelte Bewertungs- matrix herangezogen, die drei zentrale Kriterien berücksichtigt: 1. Anteil minderjähriger Mitglieder im Verein 2. Lage des Vereins im Sozialraum 3. Bevölkerungsentwicklung im jeweiligen Stadtteil. Im Haushaltsansatz 2025 standen insgesamt 900.000 € zur Verfügung. 108.677,27 € werden im Haushaltsjahr 2025 zur Ausfinanzierung bereits bewilligter Bauförderungen aus den Vor- jahren verwendet. Somit stehen 791.332,73 € Euro für die Bewilligung neuer investiver Bau- projekte zur Verfügung. Auf Basis der oben benannten Kriterien und der daraus resultierenden Bewertung erhalten folgende Vereinsmaßnahmen eine Förderung: All-American Football Club Co- logne e.V. Errichtung eines Leistungs- zentrums 427.043,69 € TPSK 1925 e.V. Errichtung eines Zauns 3.333,22 € Beachclub-Köln e.V. Erweiterung der Beachan- lage 41.934,38 € TCBW Zündorf e.V. Erweiterung der bestehen- den Tennisanlage 122.244,89 € TC Colonius e.V. Allwetterplätze 120.098,61 € RTK Germania e.V. Tennisplatz mit Ausgleichs- fläche 76.538,82 € 2 Drei Bauvorhaben konnten aufgrund der Höhe der beantragten Bauförderung im laufenden Jahr nicht berücksichtigt werden, obwohl sie gemäß ihrer Platzierung in der Prioritätenliste zur Förderung vorgesehen waren. Die betreffenden Sportvereine wurden angefragt, ob sie bereit und in der Lage seien, eine reduzierte Variante ihres Bauprojekts mit einer deutlich geringeren Fördersumme umzusetzen. Alle drei Vereine haben dieses Angebot abgelehnt. Ihre Anträge bleiben jedoch bestehen und werden im kommenden Haushaltsjahr erneut im Rahmen der Priorisierung bewertet. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird festgestellt, dass die Lage der Kommunen ernst sei und sich finanziell zuspitze. Die Kommunen bräuchten Handlungsperspektiven, „sowohl finanziell als auch im Hinblick auf die Umsetzungsfähigkeit der ihnen übertragenen Aufgaben.“ Konkret wird - bezogen auf den Sport - u.a. wie folgt ausgeführt: „Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sa- nierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung.“ Derzeit befinden wir uns in einer Phase, in der die bundes- und/oder landesseitig zwingend notwendigen finanziellen Verbesserungen für die Kommunen - auch für den Sport - durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwar angekündigt, aber noch nicht konkretisiert wurden. Die Notwendigkeit für die Bereitstellung zusätzlicher externer Mittel besteht in jedem Fall. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1714/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 11:14