Mandari Insight

1714/2025

Sportförderichtlinie - Investive Baubeihilfen 2025 - Auswertung

Mitteilung Ausschuss 18.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 6.6

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3176 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2025 
 1714/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 26.06.2025 
 
Sportförderichtlinie - Investive Baubeihilfen 2025 - Auswertung 
In der Mitteilung 1297/2025 zu den Baubeihilfen des Sportamtes gemäß der Richtlinie der 
Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung wurde dem Sportausschuss dargelegt, 
dass angesichts des hohen Antragsvolumens und der begrenzten Haushaltsmittel für inves-
tive Baubeihilfen im Jahr 2025 eine Priorisierung der Vereinsbaumaßnahmen unerlässlich ist.  
Als Entscheidungsgrundlage wurde hierfür eine von der Verwaltung entwickelte Bewertungs-
matrix herangezogen, die drei zentrale Kriterien berücksichtigt: 
1. Anteil minderjähriger Mitglieder im Verein 
2. Lage des Vereins im Sozialraum 
3. Bevölkerungsentwicklung im jeweiligen Stadtteil.  
Im Haushaltsansatz 2025 standen insgesamt 900.000 € zur Verfügung. 108.677,27 € werden 
im Haushaltsjahr 2025 zur Ausfinanzierung bereits bewilligter Bauförderungen aus den Vor-
jahren verwendet. Somit stehen 791.332,73 € Euro für die Bewilligung neuer investiver Bau-
projekte zur Verfügung. Auf Basis der oben benannten Kriterien und der daraus resultierenden 
Bewertung erhalten folgende Vereinsmaßnahmen eine Förderung:  
 
All-American Football Club Co-
logne e.V. 
Errichtung eines Leistungs-
zentrums 
427.043,69 € 
TPSK 1925 e.V.  Errichtung eines Zauns 3.333,22 € 
Beachclub-Köln e.V. Erweiterung der Beachan-
lage 
41.934,38 € 
TCBW Zündorf e.V. Erweiterung der bestehen-
den Tennisanlage 
122.244,89 € 
TC Colonius e.V. Allwetterplätze 120.098,61 € 
RTK Germania e.V. Tennisplatz mit Ausgleichs-
fläche 
76.538,82 €

2 
 
Drei Bauvorhaben konnten aufgrund der Höhe der beantragten Bauförderung im laufenden 
Jahr nicht berücksichtigt werden, obwohl sie gemäß ihrer Platzierung in der Prioritätenliste zur 
Förderung vorgesehen waren. Die betreffenden Sportvereine wurden angefragt, ob sie bereit 
und in der Lage seien, eine reduzierte Variante ihres Bauprojekts mit einer deutlich geringeren 
Fördersumme umzusetzen. Alle drei Vereine haben dieses Angebot abgelehnt. Ihre Anträge 
bleiben jedoch bestehen und werden im kommenden Haushaltsjahr erneut im Rahmen der 
Priorisierung bewertet. 
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird festgestellt, dass die Lage der Kommunen ernst 
sei und sich finanziell zuspitze. Die Kommunen bräuchten Handlungsperspektiven, „sowohl 
finanziell als auch im Hinblick auf die Umsetzungsfähigkeit der ihnen übertragenen Aufgaben.“ 
Konkret wird - bezogen auf den Sport - u.a. wie folgt ausgeführt:  
„Wir helfen Ländern, Kommunen und Vereinen nach Bedarf bei der Modernisierung und Sa-
nierung von Sportstätten. Dafür stellen wir mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung.“ 
Derzeit befinden wir uns in einer Phase, in der die bundes- und/oder landesseitig zwingend 
notwendigen finanziellen Verbesserungen für die Kommunen - auch für den Sport - durch den 
Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwar angekündigt, aber noch nicht konkretisiert wurden. 
Die Notwendigkeit für die Bereitstellung zusätzlicher externer Mittel besteht in jedem Fall. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Sportausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1714/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.06.2025
Erstellt
28.05.2025 11:14