2659/2025
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung
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Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV2 Rodenkirchen
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Anlage 3 Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 2 Anlage1 zur Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsverzeichnis gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS S T A D T B E Z I R K 2 L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 2 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Am Stiftswäldchen x x neu: Am Stiftswäldchen von Judenpfad bis Zum Landhaus A 1 6 Anliegerwunsch von Zum Landhaus bis im Hasengarten x 8 von Im Meisengrund bis Hahnwaldweg gerade Hausnummernseite x 8 alt: Bernkasteler Str. von Höninger Weg bis Zollstockgürtel A 3 3 Verbindungsweg zum Kalscheurer Weg G 3 2 Streichung, Umbenennung in Zollstocker Schulgässchen neu: Bernkasteler Str. von Höninger Weg bis Zollstockgürtel A 3 3 alt: Im Garten x x Stichstraße von Hausnr. 51 bis 85 x Stichstraße von Hausnr. 87 bis 147 x Fußweg von Hausnr. 67 zur Heinrichstr. x neu: Im Garten x x Stichstraße von Hausnr. 51 bis 85 x Stichstraße von Hausnr. 87 bis 147 x Verbindungsweg zwischen Heinrichstr. 41c und Im Garten 125 x 8 Verbindungsweg zwischen Im Garten 67 und 115 x 8 alt: Trenkebergstr. von Südstr. bis Alte Kölnstr. H 1 x Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg Seite 5 Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2026 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg neu: Trenkebergstr. von Alte Kölnstr. bis Südstr. H 1 x 8 von Südstr. bis Im Rheintal x x 8 alt: Unter Buschweg von Rodderweg bis Industriestr. H 1 x Stichstraße zu Nr. 46-144 x x Wohnwege von Nr. 74-144 außer der 5 m breiten Teilfläche vor Nr. 112 und Nr. 130 x neu: Unter Buschweg von Rodderweg/Ober Buschweg bis Industriestr. H 1 x 8 Stichstraße zu Nr. 46-144 x x Wohnwege von Nr. 74-144 außer der 5 m breiten Teilfläche vor Nr. 112 und Nr. 130 x neu: Zollstocker Schulgässchen G 3 Neubenennung vorher Bernkasteler Str. zugeordnet Seite 6 Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2026 Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung StadtbezirkStraßenbezeichnung 2 keine Änderung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2659/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung; hier: hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Stra- ßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür- ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei- nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderun- gen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (s. Legende in der Anlage). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder -häufigkeit. Begründung der Dringlichkeit: Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Ab- stimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Eine Beschlussfas- sung ist jedoch im nächsten Beratungslauf dringend erforderlich, da in dieser Wahlperiode die letzte reguläre Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet. Das Straßenreinigungsverzeichnis muss zwingend im laufenden Jahr für das Folgejahr beschlossen werden, weshalb ein ent- sprechender Beschluss noch im September notwendig ist. So kann es die frühestmögliche Ratssitzung in der nächsten Wahlperiode erreichen und für die Straßenreinigungsgebühren 2026 herangezogen werden. Anlage: Anlage 1 Straßenreinigungsverzeichnis 2026 BV2 Rodenkirchen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2659/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 17:35