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Sachstandsbericht zu den Anfragen, Beschlüssen und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Amtsperiode 2014 - 2020

Mitteilung Ausschuss 2227/2017 vom 11.09.2017

Stand: Am 19.09.2017 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage 2 Übersicht Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 092014-052017 (1)

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    Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 1 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: I. Handlungskonzept Behindertenpolitik Handlungskonzept Be- hindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle", 2. Folgebericht -Bilanz 2012 - 2015 und Aus- blick 2020 0990/2016 06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachaus- schüssen des Rates und den Bezirksvertretungen wie folgt zu beschließen: Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Hand- lungskonzept Behinder- tenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird be- auftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzel- maßnahmen – soweit er- forderlich – den Fachaus- schüssen sowie dem Fi- nanzausschuss zur Ent- scheidung vorzulegen. Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen. Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtar- beitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik und gegebe- nenfalls weitere Fachaus- schüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung der Be- hindertenbeauftragten über wichtige Entwicklun- gen und Zwischenergeb- nisse zeitnah zu informie- ren. Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 den 2. Folge- bericht beschlossen. erledigt Handlungskonzept Be- hindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" - Vorlage 0990/2016 hier: Ergänzende For- derungen der stimmbe- 12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik bittet die nachfolgenden Gremien, die ergänzenden Forderungen der stimmbe- rechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Die ergänzenden Forderungen sind als Anlage dem 2. Folge- bericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik beigefügt. erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 2 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: rechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsge- meinschaft Behinder- tenpolitik Köln 2763/2016 Behindertenpolitik zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. II. Die kommunalen Handlungsfelder des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik 2 Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr 2.1 Stadtentwicklung Städtebauliche Ent- wicklung Deutzer Hafen hier: Antrag der Behin- dertenorganisationen und -selbsthilfegruppen 12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik bittet das zuständige Fachamt, die Stellung- nahme der Stadtarbeits- gemeinschaft Behinder- tenpolitik dem Begleitgre- mium zur städtebaulichen Entwicklung Deutzer Ha- fen (Anlage) zur nächsten Sitzung am 23.09.2016 zur Verfügung zu stellen. Die Stellungnahme wurde dem Begleitgremium im Ab- schlussbericht der Vorprüfung im Wortlaut abgedruckt und parallel mündlich übermittelt. Für die weitere Bearbeitung der Planung wurden dem Büro COBE die einschlägigen DIN Normen und das Gestaltungs- handbuch zur Verfügung ge- stellt. Gegenwärtig befindet sich die Planung in einer gro- ben, städtebaulichen Maß- stabsebene. Sobald sich die Planungen für den öffentlichen Raum und den Freiraum kon- kretisieren, ist die Einbindung von 5001/2vereinbart. Zuständig: 61 Rotes Haus hier: An- trag der Behindertenor- ganisationen und- selbsthilfegruppen 12.09.2016 Die Verwaltung wird gebe- ten, den vorliegenden An- trag der Stadtarbeitsge- meinschaft Behinderten- politik in die Planungen miteinzubeziehen und die Forderungen der Behin- dertenorganisationen und -selbsthilfegruppen umzu- setzen: Die Behindertenorganisa- tionen fordern die Umset- zung der Verlegung des im Rahmen der Maßnah- me Nord-Süd-Stadtbahn zu erstellenden Aufzugs in das Rote Haus gemäß vorangegangener Ratsbe- schlüsse (u.a. vom 14.02.2006). Damit wird eine barrierefreie Zugäng- lichkeit vom Bahnsteig auf das Niveau des Rathaus- vorplatzes sichergestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Variante beschlossen, die die Vertre- ter*innen der Behindertenor- ganisationen und - selbsthilfegruppen mittragen. erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 3 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: Geeignete Maßnahmen zur Herstellung einer si- cheren Nutzung sind zu ergreifen. Sollten Alternativen zur Verlegung des Aufzugs in das Rote Haus realisiert werden, müssen diese in gleichem Umfang die bar- rierefreie Zugänglichkeit der Haltestelle Rathaus vom und zum Niveau des Rathausvorplatzes sicher- stellen. Nach bestehenden Vereinbarungen handelt es sich um die Zeiten von Montag bis Sonntag von 6 bis 24 Uhr. Rotes Haus 14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik hat sich am 12.09.2016 mit dem „Roten Haus“ befasst und die Umset- zung vorangegangener Ratsbeschlüsse zur barrie- refreien Zugänglichkeit vom Bahnsteig der KVB- Haltestelle Rathaus auf das Niveau des Rathaus- vorplatzes eingefordert. Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik hat ihre Bereitschaft er- klärt, Alternativen zur bis- herigen Planung eines Aufzugs im „Roten Haus“ zu prüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Alternativen die barriere- freie Verbindung von der KVB-Haltestelle Rathaus zum Niveau des Rathaus- vorplatzes sicherstellen, und zwar zu den verein- barten Zeiten (von Montag bis Sonntag von 6:00 bis 24:00 Uhr). Der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik ist bisher keine solche Alternativplanung vorge- Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Variante beschlossen, die die Vertre- ter*innen der Behindertenor- ganisationen und - selbsthilfegruppen mittragen. erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 4 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: stellt worden. Sie bekräf- tigt daher ihren Beschluss vom 12.09.2016. Der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erwar- tet, dass die politischen Gremien keinen Beschluss in der Sache treffen, bevor die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik zu einer möglichen Alter- nativplanung nicht hat Stellung nehmen können. 2.3 Der öffentliche Straßenraum Gestaltungshandbuch der Stadt Köln hier: Bänke 02.11.2015 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik bittet den Ausschuss So- ziales und Senioren, den Stadtentwicklungsaus- schuss und den Verkehrs- ausschuss zu beschließen, dass im Stadtgebiet auf Grundlage des Gestaltungshand- buchs der Stadt Köln aus- schließlich solche Bänke aufgestellt werden, die den Vorgaben der Barrie- refreiheit entsprechen. Das Bauaufsichtsamt mit der Prüfung zu beauftra- gen, ob die im Stadtbezirk Innenstadt geplanten Bän- ke eine Gefahr für die öf- fentliche Sicherheit dar- stellen. Falls erforderlich ist durch geeignete Maß- nahmen sicherzustellen, dass von diesen Bänken ausgehendes Verletzungs- risiko insbesondere für Blinden und sehbehinder- ten Menschen, vermieden wird. Eine Stellungnahme der Fachverwaltung liegt bis dato nicht vor. Zuständig: VI- Stadt- raumma- manage- nage- ment Rampe Domforum 08.12.2014 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Verkehrs- ausschuss zu beschlie- ßen, dass eine Rampe am Kardinal-Höffner-Platz zur Überwindung der Stufen Die Beschlussempfehlung, die Rampe außerhalb der Arkade zu errichten, wurde auf Um- setzbarkeit geprüft. Die entwi- ckelten Varianten wurden am 14.01.2016 dem Ausschuss für Soziales und Senioren und Zuständig: 66 Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 5 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: zur Domplatte errichtet werden soll. Ist eine Lö- sung unter dem Säulen- gang am Domforum nicht realisierbar, soll diese Rampe möglichst nah an der bisher geplanten Stelle errichtet werden. am 19.01.2016 dem Verkehrs- ausschuss zur Beschluss- fassung vorgelegt (Links zum Beratungsverlauf: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0051.asp?__kvonr =52517 ). Barrierefreier Zugang zur Domplatte 2262/2015 03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beschließt den Alternativ- beschluss 1 mit folgendem Zusatz: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung Variante 1 gemäß Anlage 1 umzusetzen. Die Verwaltung wird be- auftragt, Probleme und Lösungsmöglichkeiten der Domumgebung darzustel- len. Dabei ist auch der südliche und östliche Teil zu betrachten. In zukünfti- gen Planungen ist die bar- rierefreie Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutz- barkeit zwingend einzube- ziehen. Am 04.04.2016 fand ein Orts- termin mit Vertretern der Be- zirksvertretung Innenstadt, des Stadtentwicklungsausschus- ses, des Verkehrsausschus- ses, der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik, der Verwaltung und Domdechant Herrn Kleine statt. Nach aus- führlicher Diskussion wurde vereinbart, dass weitere Vari- anten für eine Rampe außer- halb der Arkade untersucht und mit Domdechant Herrn Kleine und dem Sachverstän- digen Herrn Michalski disku- tiert werden sollen. In den nachfolgenden Bera- tungen der Vorlage 2262/2015 „Barrierefreier Zugang zur Domplatte“ wurde deutlich, dass keine der Varianten in Gänze zufriedenstellend ist. Auch nochmalige Abstimmun- gen mit dem Eigentümer des Domforums zur Errichtung der Rampe unterhalb der Arkade führten zu keinem einver- nehmlichen Ergebnis, so dass die Verwaltung das Projekt der Domrampe zunächst ruhen lassen muss. Zuständig: 66 Beschlussempfehlung "Sanierung Brücken" 03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik bittet den Ausschuss So- ziales und Senioren und den Verkehrsausschuss, die Verwaltung mit der Überarbeitung der Pla- nung „Sanierung Brücken“ mit dem Ziel einer maxi- malen Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer zu be- Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 08.11.2016 die Empfehlung der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpoli- tik beschlossen. Die Abstim- mung und Vorstellung von Umsetzungsvorschlägen für taktile und kontrastreiche Leit- streifen auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen der Brü- cke wird im Rahmen der weite- erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 6 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: auftragen. Insbesondere muss durch ein kontraststarkes Leit- system eine sichere taktile Führung von Menschen mit Sehbehinderung ge- währleistet sein. Die Nut- zung des Streifens gleich- zeitig in beide Richtungen hält die Stadtarbeitsge- meinschaft Behinderten- politik für ungeeignet und empfiehlt dringend die Beibehaltung der üblichen Regelungen – also Tren- nung der Richtungsströme auf beiden Brückenseiten. ren Planungen berücksichtigt und zur gegebener Zeit durch- geführt. Sanierung Brücken; Beschlussempfehlung TOP 8.4 der Stadtar- beitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik vom 03.03.2016 1752/2016 12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik empfiehlt den nachfolgen- den Gremien wie folgt zu beschließen: „Der Verkehrsausschuss beschließt den Empfeh- lungen der Stadtarbeits- gemeinschaft Behinder- tenpolitik im Grundsatz zu folgen und beauftragt so- mit die Verwaltung mit der Überarbeitung der Pla- nung „Sanierung Brücken – hier: Mülheimer Brücke“ und der Optimierung der Barrierefreiheit mit dem Ziel einer maximalen Ver- kehrssicherheit für alle Teilnehmer. Es ist zu prüfen, wie durch ein Leitsystem eine siche- re taktile und kontrastrei- che Führung von Men- schen mit Sehbehinderung gewährleistet wird, und ob gleichzeitig durch Einrich- tung von gemeinsamen Geh- und Radwegen diese in beiden Richtungen von Radfahrern genutzt wer- den können. Dazu wird die Verwaltung beauftragt mit den Behin- Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 08.11.2016 die Empfehlung der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpoli- tik beschlossen. Die Abstim- mung und Vorstellung von Umsetzungsvorschlägen für taktile und kontrastreiche Leit- streifen auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen der Brü- cke wird im Rahmen der weite- ren Planungen berücksichtigt und zur gegebener Zeit durch- geführt. Erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 7 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: dertenverbänden abzu- stimmen, ob beispielswei- se ein taktiler und kon- trastreicher Leitstreifen (zum Beispiel Markierung) entlang des Brückenge- länders aufgebracht wer- den könnte, so dass zu- mindest eine Zonierung für die Nutzer der Brücke ent- stehen würde. Die Lösungsvorschläge sind den politischen Gre- mien zur Beschlussfas- sung vorzulegen.“ Querungsstellen mit differenzierter Bordhö- he 06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik bittet das Amt 66 ‚Straßen und Verkehrstechnik', auf Basis des Beschlusses des ‚Arbeitskreises Barrie- refreies Köln‘ aus 01/2016 und des Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zukünf- tig Fußgänger- Querungsstellen mit diffe- renzierter Bordhöhe als Regellösung auszustatten und zukünftig immer dort zu verwenden, wo der notwendige Raum für den Einbau gegeben ist. eben- so sollte die Ausstattung von Fußgänger- Querungsstellen im Ge- staltungshandbuch der Stadt Köln als Standard übernommen werden. Die technischen Details ergeben sich aus den Aus- führungen in DIN 32984 und 18040.3, der HBVA sowie des ‚Leitfaden für barrierefreies Bauen‘ (Straßen NRW.) Die Verwaltung hat begonnen, eine Übersicht der zur Herstel- lung von getrennten Querun- gen am Markt verfügbaren Bordsteinsysteme zu erstellen. Aus diesen sind nach verwal- tungsinterner Abstimmung und nach Abstimmung mit den Be- hindertenverbänden geeignete Systeme für eine mögliche zukünftige Verwendung aus- zuwählen. Parallel dazu werden die ge- nauen baulichen Ausführun- gen sowie mögliche Einsatz- grenzen von getrennten Que- rungen diskutiert und abge- stimmt. Hierbei müssen auch Vorteile und Risiken z.B. einer breiten Nullabsenkung gegen- einander abgewogen werden. In einem nächsten Schritt wird der neu abgestimmte Aus- baustandard an ausgewählten Stellen getestet und die Ak- zeptanz geprüft. Die Verwaltung plant die Ab- stimmung der geeigneten Bordsteinsysteme noch in 2017 durchzuführen. Sobald ein Standard für ge- trennte Querungsstellen ver- bindlich vereinbart wurde, wird dieser als Regelbauweise in das amtseigene Planerhand- buch sowie in das Gestal- Zuständig: 66 Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 8 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: tungshandbuch der Stadt Köln übernommen. Einbindung der Behin- dertenverbände in Pla- nungsvorhaben 1384/2016 12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik bittet das Amt für Brücken und Stadtbahnbau im Rahmen der nächsten Anhörung nach Behinder- tengleichstellungsgesetz eine einvernehmliche Ver- abredung herbeizuführen, wann die Behindertenor- ganisationen über gesetz- liche verpflichtende Betei- ligungsverfahren hinaus an baulichen Planungen der Stadt Köln beteiligt werden. Der AK Barrierefreies Köln hat am 27.06.2017 einen Vor- schlag zur Einbindung der Be- hindertenorganisationen über gesetzlich verpflichtende Be- teiligungsverfahren hinaus an baulichen Planungen be- schlossen. Er soll auf der An- hörung nach Behinderten- gleichstellungsgesetz am 25.09.2017 beschlossen wer- den. Zuständig: 69 Ge- schäfts- führung Anhö- rung nach BGG Herstellung von Barrie- refreiheit auf Kölner Gehwegen hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisati- onen und - selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsge- meinschaft Behinder- tenpolitik vom 18.01.2017 16.02.2017 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beschließt, dem zuständi- gen Ausschuss Allgemei- ne Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu empfeh- len, in seiner nächsten Sitzung folgenden Be- schluss zu fassen: Auf allen Gehwegen in- nerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barriere- freie Mobilität gewährleis- tet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Auf- rechterhaltung der barrie- refreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Geh- wegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabstän- den 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begeg- nungszonen nach 15 Me- tern mit geeigneten Maß- nahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist. Diese Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik berührt ins- besondere die Aufgaben des Ordnungs- und Verkehrsdiens- tes, Außengastronomien, Son- dernutzungen, Stadtmöblie- rung, Straßenbeschilderungen sowie Straßenbäume auf Gehwegen. Es sind somit zahl- reiche weitere Dienststellen betroffen. Zur Herstellung einer einheitli- chen Verwaltungsmeinung haben sich am 05.05.2017 die Vertreter der durch den Be- schluss unmittelbar betroffe- nen Dienststellen ausge- tauscht. Sobald die erbetenen fachli- chen Stellungnahmen vorlie- gen, wird eine Vorlage für den Stadtvorstand erstellt. Zuständig: 32 2.4 Öffentlicher Personennahverkehr Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 9 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: Handlaufbeschriftungen an den Treppenauf- gängen und Abgängen an den Haltestellen Nord-Süd-Stadtbahn insbesondere an der Haltestelle Neumarkt 15.09.2014 08.12.2014 Die Handläufe sollen mit Blindenschrift oder sonsti- gen ertastbaren Beschrif- tungen versehen werden. Nach mehreren Bespre- chungs- und Ortsterminen an der unterirdischen Stadtbahn- haltestelle Heumarkt durch die KVB AG mit Vertretern des Blinden- und Sehbehinderten- vereins und Amt 69 wurde im Mai 2017 das Konzept final abgestimmt. Als nächstes wird die KVB die Ausschreibung für die Handlaufbeschriftungen vorbereiten und bis Oktober 2017 über die Ergebnisse in- formieren. Zuständig: 69 Mitnahme von E- Scootern bei der KVB AG Hier: Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB 16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beschließt: Die Kölner Verkehrsbe- triebe werden aufgefor- dert, das Mitnahmeverbot für Elektro-Scooter in ihren Stadtbahnen umgehend aufzuheben. Die Verwaltung hat in der Sit- zung des Ausschusses Sozia- les und Senioren am 22.06.2017 zugesichert, zu prüfen, ob ein Anweisungsbe- schluss durch den Rat möglich sei. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Ausschuss Soziales und Senioren vorgelegt. Zuständig: 50 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 0958/2017 16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachaus- schüssen des Rates wie folgt zu beschließen: Unter der Maßgabe, dass als Ergebnisse des Betei- ligungsverfahrens festge- halten wird:  Nachdem der Erlass des nordrhein- westfälischen Ministe- riums für Bauen, Woh- nen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV NRW) zur Mitnahme von E-Scootern in Li- nienbussen vorliegt, wird die KVB AG das Mitnahmeverbot für Elektro-Scooter in ih- ren Stadtbahnen um- gehend aufheben. (S. 174)  Der weitere Schrä- geinbau von Trittstufen in der Hochflurfahr- zeugflotte erfolgt kon- Der Rat hat am 11.07.2017 den Nahverkehrsplan der Stadt Köln, ohne die Maßgabe der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu beach- ten, beschlossen. Laut Nahverkehrsplan soll der Schrägeinbau von Trittstufen in den Hochflur- Stadtbahnwagen bis 2022 ab- geschlossen werden. Diese Jahreszahl orientiert sich an der Zielsetzung des § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz, wonach bis 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden soll. Der Verwaltung und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist die Problematik des Höhenversat- zes zwischen Stadtbahnwagen und Bahnsteigen für bewe- gungseingeschränkte Perso- nen und Rollstuhlfahrer be- wusst und sie werden alles daran setzen, die Umrüstung Zuständig: 66 Stab Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 10 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: tinuierlich im Rahmen der Hauptuntersu- chung der jeweiligen Fahrzeuge. Bei der Terminierung der Um- rüstung ist zu berück- sichtigen, dass immer genügend Fahr-zeuge für den täglichen Be- trieb einsatzbereit sein müssen – auch für den Fall, dass Fahrzeuge in Folge von Unfällen oder technischen Stö- rungen unerwartet aus dem Verkehr gezogen werden. Der Umbau soll 2020 abgeschlos- sen sein. (S. 240) empfiehlt die Stadtarbeits- gemeinschaft den Fach- ausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nah- verkehrsplan der Stadt Köln in der überarbei- teten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei Be- standteil des Nahver- kehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan ent- haltenen Maßnahmen weiterzuverfolgen und zur Beratung vorzube- reiten, mit dem Ziel, sie sukzessive den zu- ständigen Fachaus- schüssen und Bezirks- vertretungen vorzule- gen. bereits in 2020 abzuschließen. 4 Wohnen Resolution der Stadtar- beitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik: „Barrie- refreies Wohnen“ 26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beschließt folgende geän- derte Beschlussempfeh- Der Rat hat die Resolution beschlossen. Die Verwaltung hat in einer Mitteilung (3518/2015) zur Re- erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 11 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: 0450/2015 lung: Der Ausschuss für Sozia- les und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen, der Liegenschafts- ausschuss und der Stadt- entwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat: „Der Rat möge beschlie- ßen: Der Rat unterstützt die Resolution der Stadtar- beitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik „Barrierefrei- es Wohnen“. Die Stadtverwaltung soll dem Rat zu seiner Sitzung vor der Sommerpause (23.06.15) zu jedem ein- zelnen der in der Resoluti- on aufgeführten Punkte darlegen, wie diese umge- setzt werden können.“ i solution der Stadtarbeitsge- meinschaft Stellung genom- men. Diese Mitteilung wurde im Januar und Februar 2016 in den Gremien beraten. Appell der Stadtar- beitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik an das Land NRW 0451/2015 26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beschließt folgende Be- schlussempfehlung: Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Köln Der Ausschuss für Sozia- les und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen, der Liegenschafts- ausschuss und der Stadt- entwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat: „Der Rat möge beschlie- ßen: Der Rat schließt sich dem Appell der Stadtarbeits- gemeinschaft Behinder- tenpolitik an das Land NRW an.“ii Der Rat hat den Appel be- schlossen und das Land wur- de angeschrieben. erledigt Appell der Stadtar- 26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein- Vertreter*innen der Stadtar- erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 12 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: beitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirt- schaft 0454/2015 schaft Behindertenpolitik beschließt diesen Appell einvernehmlich. Der Appell soll folgenden Ausschüssen als Mittei- lung bekannt gemacht werden: • Ausschuss für Soziales und Senioren • Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen • Liegenschaftsausschuss • Stadtentwicklungsaus- schussiii beitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik haben an der Sitzung des Wohnungsbauforums Köln am 31.08.2015 teilgenommen und den Appell dort vorge- stellt. 7 Sport Beschlussempfehlung "Moderne, barrierefreie und durch alle nutzbare Infrastruktur" 18.06.2015 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beschließt folgende Be- schlussempfehlung „Mo- derne, barrierefreie und durch alle nutzbare Infra- struktur“ an den Aus- schuss Allgemeine Ver- waltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les, den Bauausschuss, den Jugendhilfeaus- schuss, den Liegen- schaftsausschuss, den Aus-schuss Schule und Weiterbildung, den Aus- schuss Soziales und Se- nioren, den Sport- ausschuss, den Aus- schuss für Umwelt und Grün, den Verkehrsaus- schuss und die stadtnahen Gesellschaften und die Verwaltung: Konsequenzen aus den Erfahrungen der Stadtar- beitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik zu Eis- und Schwimmstadion Lentpark Bewertung des Projektes „Eis- und Schwimmstadi- ons Lentpark“ Die Verwaltung bemüht sich um eine dauerhafte Verbesse- rung ihrer Arbeitsabläufe mit dem Ziel einer inklusiven Stadtgesellschaft. So verfolgt z.B. die Bauaufsicht die Ein- haltung der Anforderungen der Landesbauordnung NW mit Nachdruck. Die Gebäudewirt- schaft setzt sich massiv ent- sprechend ihrer Kapazitäten für die Umsetzung der Barrie- refreiheit ein. Trotz massiven Personalmangels in allen Be- reichen sind für die Barriere- freiheit zwei Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt. Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 13 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: 1. Trotz intensiver An- strengungen und wieder- holter Einforderung durch die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik muss rückblickend festge- stellt werden, dass eine Barrierefreiheit des Ge- bäudes und somit eine gleichberechtigte selbst- bestimmte Nutzbarkeit für alle nicht gegeben ist. 2. Gegenüber dem Zu- stand bei Eröffnung des Gebäudes wurden Nach- besserungen erreicht, die als nicht ausreichend ein- zustufen sind. 3. Der Zeitverlauf der Nachbesserungen, der gezeigte kritikwürdige Umgang mit berechtigten Forderungen der Stadtar- beitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik sowie das Informationsverhalten ge- genüber diesem Gremium haben erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bemühungen von Betrei- ber und Eigentümer ent- stehen lassen. 4. Offensichtlich wurde in der Konzeption, Planung, Ausführung und Kontrolle nicht durchgängig in aus- reichendem Maße der Fokus auf die unabdingba- re Notwendigkeit der Bar- rierefreiheit und Nutzbar- keit für alle gelegt. Konsequenzen und For- derungen: Mit dem Ziel einer inklusi- ven Stadtgesellschaft in einer modernen barriere- freien und durch alle nutz- baren Infrastruktur und zur Vermeidung einer Wieder- holung ähnlicher Probleme bei zukünftigen Projekten Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 14 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: fordert die Stadtarbeits- gemeinschaft Behinder- tenpolitik von der Verwal- tung, den zuständigen Ausschüssen und den stadtnahen Gesellschaften eine Überprüfung, ggfs. Anpassung und Festle- gung aller Prozesse und Entscheidungen, die bei der Planung, Durchfüh- rung und Kontrolle öffentli- cher Baumaßnahmen zu durchlaufen sind. Exemplarisch seien hier genannt: bindende Vorga- ben für Ausschreibung, Auflagen in der Bauge- nehmigung und ver- pflichtende Überprüfung der Umsetzung der Bau- genehmigung bei Abnah- me derjenigen Aspekte, die für Barrierefreiheit re- levant sind. Es muss sichergestellt sein, dass den beteiligten Planern, Firmen und kon- trollierenden Organen un- missverständlich und zwingend Vorgaben ge- macht und verantwortliche Kontrollen durchgeführt werden, die im Sinne des Selbstverständnisses der Stadt Köln Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Nutz- barkeit für alle gemäß der UN-Behindertenrechts- konvention gewährleisten. Allen Beteiligten muss jederzeit klar sein, dass in dieser Stadt ausschließlich Projekte gewollt sind, bei denen die Umsetzung dieser Ziele obligatorisch und alternativlos ist. Sportentwicklungs- planung unter Beteili- gung von Menschen 16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beschließt, dem Sportaus- Das Sportamt wird sicherstel- len, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderung Zuständig: 52 Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 15 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: mit Behinderung erar- beiten schuss zu empfehlen, in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss zu fassen: Die Sportentwicklungspla- nung soll von Anfang an unter Beteiligung von Menschen mit Behinde- rung erfolgen. Um dies zu gewährleisten ist ein/e von der Stadtar- beitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik zu benen- nende/r Experte/in in ei- gener Sache als Mitglied in die Strategiegruppe bzw. den Beirat der Sport- entwicklungsplanung zu berufen. und die Einbindung der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik in die Sportentwick- lungsplanung erfolgen wird. 8 Soziale Hilfen Mobilitätshilfe 03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik fordert den Ausschuss Soziales und Senioren, den Ausschuss Allgemei- ne Verwaltung und Rechtsfragen / Verga- be/Internationales und den Finanzausschuss auf, fol- gende Anpassung der Mobilitätshilfe zu be- schließen:  Anhebung der Pau- schale von 30 Euro auf 35 Euro  Anhebung des Bud- gets für Taxifahrten von 150 Euro auf 200 Euro  Anhebung des Bud- gets für Spezialfahr- zeuge von 200 Euro auf 250 Euro Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die Erhöhung der Mobilitätshilfe, wie von der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik gefordert, be- schlossen. erledigt Mobilitätshilfe gemäß § 53 SGB XII für Men- schen mit Behinderun- gen und einem aG im Schwerbehinderten- ausweis 1158/2016 06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik fordert den Ausschuss Soziales und Senioren, den Ausschuss Allgemei- ne Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /  Anhebung der Beträge er- ledigt. Ratsbeschluss 17.11.2016  Die Ausweitung des Be- rechtigtenkreises wird zur- zeit geprüft. Zuständig: 50 Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 16 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: Inter-nationales und den Finanzausschuss auf, fol- gende Anpassung der Mobilitätshilfe zur be- schließen:  Anhebung der Pau- schale von 30 € auf 35 €  Anhebung des Bud- gets für Taxifahrten von 150 € auf 200 €  Anhebung des Bud- gets für Spezialfahr- zeuge von 200 € auf 250 €“ Darüber hinaus soll die Mobilitätshilfe um den Personenkreis der Men- schen mit Lern- schwierigkeiten und geis- tigen Behinderungen mit Orientierungsschwierigkei- ten erweitert werden. Die Beschlussvorlage ist für die Sitzung der Stadt- arbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik am 19.09.2017 vorgesehen, nachfolgend in AVR, Sozi- alausschuss, Finanzaus- schuss und Rat. Erhöhung der Mobili- tätshilfe 2466/2016 12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik empfiehlt den nachfolgen- den Gremien wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Mobilitäts- hilfe, eine Leistung gemäß §§ 53, 54 SGB XII für Menschen mit Behinde- rungen und einem aG im Schwerbehindertenaus- weis, mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016/2017 wie folgt zu erhöhen:  Anhebung der monat- lichen Pauschale von 30 € auf 35 €  Anhebung des mo- natlichen Budgets für Taxifahrten von 150 € auf 200 €  Anhebung des mo- natlichen Budgets für Spezialfahrzeuge von 200 € auf 250 € Darüber hinaus wird die  Die Anhebung der Beträge ist erledigt. Siehe oben  Die Ausweitung des Be- rechtigtenkreises wird zur- zeit geprüft. Die Beschlussvorlage ist für die Sitzung der Stadt- arbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik am 19.09.2017 vorgesehen, nachfolgend in AVR, Sozi- alausschuss, Finanzaus- schuss und Rat. Zuständig: 50 Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 17 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: Verwaltung beauftragt, die Erweiterung der Mobili- tätshilfe um den Perso- nenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung mit Orientierungsschwie- rigkeiten erneut zu prüfen Beratungsstellen für Menschen mit Behinde- rung hier: Beratungs- stellen für Menschen mit Lernschwierigkeiten 06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik bittet den Behindertenbe- auftragten darum, die Ko- KoBe, den IFD und die Lebenshilfe zu einem Ge- spräch einzuladen. In dem Gespräch soll ge- meinsam überlegt werden, wie die allgemeinen Bera- tungsstellen Menschen mit Lernschwierigkeiten bes- ser beraten können. _____________________ In dem Gespräch soll es auch um das Handlungs- konzept zur Kölner Behin- dertenpolitik gehen. Das Handlungskonzept ist ein Papier. Darin steht, was für Menschen mit Behin- derung in Köln besser werden soll. Auch für Menschen mit Lernschwie- rigkeiten. Zu dem Hand- lungskonzept gibt es eine 2. Fortschreibung. Das bedeutet, es gibt eine neue Bearbeitung des Handlungskonzeptes. In dem Gespräch soll auch überlegt werden, wie man das Konzept gut umsetzen kann. Das Gespräch soll Anfang 2017 stattfinden. Das Gespräch hat am 24.01.2017 stattgefunden. (Vgl. hierzu Ds. Nr. 0657/2017) Zur Öffnung der allgemeinen Beratungsstellen für Men- schen mit Lernschwierigkeiten fanden dann noch zwei weite- re Gespräche mit dem Ge- sundheitsamt bzw. mit dem Gesundheitsamt und Vertre- ter*innen der PSAG Sucht statt. ________________________ Ein Gespräch zum Hand- lungskonzept zur Kölner Be- hindertenpolitik ist für das 2. Halbjahr 2017 geplant. Erledigt Zuständig: 5001/2 12 Politische Teilhabe und Mitwirkung: „Nichts über uns, ohne uns“ 2020: Köln l(i)ebt Viel- falt - Diversity Konzept 3068/2016 14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachaus- schüssen des Rates wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Kon- Für den Stellenplan 2018 wur- de eine Stelle zur Umsetzung des Diversity Konzeptes bean- tragt. Ein Bescheid hierüber steht noch aus. Finanzielle Mittel konnten zusätzlich nicht für den Haushalt 2018 ange- Zuständig: 5001 Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 18 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: zept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung: 1. das vorliegende Diversi- ty Konzept inklusive der beschriebenen Maßnah- men umzusetzen, den damit verbundenen Im- plementierungsprozess fortzuschreiben und somit die Strategie des Diversity Managements als Quer- schnittsaufgabe in und auf allen Ebenen der Stadt- verwaltung zu etablieren und den Umsetzungspro- zess zu begleiten, 2. insbesondere • eine Ist-Analyse für die Stadtverwaltung zu erstel- len, sowie ein daraus zu entwickelndes Controlling mit entsprechenden Indi- katoren einzuführen. • die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema über die Stadtgrenzen hinaus fort- zuschreiben. • die Vernetzung der be- troffenen Akteure intern wie extern und über die Stadtgrenze hinaus fortzu- führen. 3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vor- liegenden Konzeptes durch ein Maßnahmen- programm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. (Hinweis: nachfolgend ist die Ergän- zung der Stadtarbeitsge- meinschaft Behinderten- politik aufgeführt:) Die Verwaltung wird be- auftragt die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Hierfür sollen die erforderlichen Perso- nal- und Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt meldet werden. Im Rahmen des Verwaltungs- reformprozesses wurden von allen Dezernaten verschiede- ne Projekte benannt, die in den kommenden 12- 18 Mona- ten begonnen bzw. umgesetzt werden sollen. Das Dezernat OB und das Dezernat V haben jeweils als ein Projekt die Um- setzung des Diversity Ansat- zes benannt. Derzeit wird für beide Dezer- nate eine Projektskizze er- stellt. Diese Skizze dient als Leitfaden, um den Diversity Ansatzes in den beiden be- nannten Dezernaten modelhaft umzusetzen. Die Maßnahmen, die in den beiden Projektpha- sen umgesetzt werden, wer- den sich an den bereits be- schriebenen Maßnahmen im Diversity Konzept und dem Beschluss der StadtAG Behin- dertenpolitik orientieren Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 19 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: werden:  Erstellung von Stan- dards für eine diskrimi- nierungsfreie Sprache innerhalb und außerhalb der Verwaltung  Erstellung einer Bildda- tenbank mit diversitäts- gerechter Bildsprache sowie Bildern für die städtische Öffentlich- keitsarbeit  Qualifizierung von jun- gen Menschen mit einer körperlichen oder geisti- gen Beeinträchtigung durch spezifische Aus- bildungsförderungspro- jekte, damit der Einstieg in das Ausbildungsver- fahren der Stadt Köln er- reicht und durchlaufen werden kann.  Übernahme von Assis- tenzkosten bei der Gre- mienarbeit zur Förde- rung der politischen Teilhabe aller ehrenamt- lichen und gewählten Mitglieder III. Übergreifende Aufgaben 1 Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und der Inklusion von besonders benachteiligten Grup- pen 1.3 Flüchtlinge mit Behinderung Flüchtlinge mit Behin- derungen und Men- schen mit Behinderung mit Migrationshinter- grund 03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik beauftragt den Behinder- tenbeauftragten, in geeig- neter Weise die Forderung in die Politik einzubringen, eine detaillierte Erhebung zu den schutzbedürftigen Flüchtlingen insbesondere zu den Flüchtlingen mit Behinderung durchzufüh- ren, um so die Grundlage für das weitere Verwal- tungshandeln zu schaffen. Die Forderung wurde u.a. auf der Fachtagung zu Geflüchte- ten mit besonderem Schutz- bedarf (16.09.2016) vorgetra- gen und beraten. erledigt Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 20 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüch- teten 0745/2016/1 14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachaus- schüssen des Rates wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung a. mit der Umsetzung und Einhaltung der definierten und als Anlage beigefüg- ten Mindeststandards zur Unterbringung und Be- treuung von Geflüchteten in Köln. Hiervon ausge- nommen sind vorerst die angestrebten Mindest- standards hinsichtlich ei- nes verbesserten Betreu- ungsschlüssels (1:60) in Unterkünften außerhalb abgeschlossener Wohneinheiten, die For- derung nach einer Ver- stärkung des Ehrenamtes (0,25 Stellen je Sozialar- beiter) und die Einrichtung von Gesundheits- /Krankenpflegern in Ein- richtungen über 200 Per- sonen; b. mit der Erarbeitung eines finanzierbaren Konzepts zur Stärkung des ehren- amtlichen Engagements in der Geflüchtetenunter- bringung sowie einer punktuellen Verstärkung der sozialen und gesund- heitlichen Betreuung in Geflüchtetenunterkünften, die eine solche Stärkung erfordern; c. mit der Evaluierung der umgesetzten Mindest- standards zum Herbst des Jahres 2017. d. In den Mindeststandards die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Unter- bringungseinrichtungen zu präzisieren. Der Ratsbeschluss vom 20.07.2017 wird als „Laufen- des Geschäft der Verwaltung“ umgesetzt. Zuständig: 56 Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 21 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: (Hinweis: nachfolgend ist die Ergän- zung der Stadtarbeitsge- meinschaft Behinderten- politik aufgeführt:) 1. Bei der Barrierefreiheit der Unterbringungsein- richtungen ist insbe- sondere auf die Be- dürfnisse von Men- schen mit Sehbehinde- rung, Blindheit, Hörbe- hinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwer- hörige) oder motori- schen Einschränkun- gen sowie von Perso- nen, die Mobilitätshil- fen und Rollstühle be- nutzen zu achten. 2. Bei der Erarbeitung dieser Anforderungen sind die Behinderten- organisationen und der Behindertenbeauftrag- te zu beteiligen. 3. Die Verwaltung soll darlegen, bei welchen Unterkünften das Thema Barriere- freiheit in der Planung berücksichtigt worden ist. 4. Informationen über besondere schutzbe- dürftige Personen sind zu erheben und zu do- kumentieren. (Hinweis: Ende der Einfügung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) 2. Der Rat beschließt zur Finanzierung von unab- weisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinter- ne Betreuungs-angebote, entstehen, im Haushalts- jahr 2016/2017 folgende überplanmäßigen zah- Zur 1. Forderung: In Flüchtlingsunterkünften der Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Wohnungen) des „4-Phasen-Modells zur Flüchtlingsunterbringung in Köln“ werden im Fall eines Neu- oder wesentlichen Um- baus entsprechend der Lan- desbauordnung NRW barriere- freie Wohnungen bzw. roll- stuhlgerechte Wohnungen errichtet. Eine entsprechende Verfahrensweise wird auch für Unterkünfte der Phase 3 (auf Dauer angelegter einfacher Bau) favorisiert. Zur 2. Forderung: 56 und 5001/2 tauschen sich aus und haben z.B. beim Lehr- forschungsprojekt „Inklusive Flüchtlingsunterkünfte“ zu- sammengearbeitet. Die Stadt- arbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik wird fortlaufend in- formiert. Die Stadt unterstützt das Pro- jekt der Diakonie Michael- hoven, ein „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ aufzubauen. Die Zusammen- arbeit der sozialen Fachkräfte im Bereich der Wohnraumver- sorgung mit diesem Netzwerk wird intensiviert. Zur 3. Forderung: Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der bestehen- den Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / - armen Unterkünfte gezielt mit Flüchtlingen, die auf diese Un- terkünfte angewiesen sind. Zur 4. Forderung: Es wird ein Verfahren zur Er- mittlung und Versorgung be- Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 22 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: lungswirksamen Aufwen- dungen: 2017: Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Be- wirtschaftung von Wohn- raum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €, Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Min- deraufwendungen im Teil- ergebnisplan 0504 – Frei- willige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Min- deraufwendungen im Teil- ergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II bei Teil- planzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorla- ge 2685/2016). Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstrichenen Be- schluss, wonach die fest- gelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlin- gen weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat erkennt die Notwen- digkeit an, in Zeiten gro- ßen Handlungsdrucks von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwin- gende Notwendigkeit ge- sehen, dass die Verwal- tung schnellstmöglich zur Umsetzung der verab- sonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt und an- wendet. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Per- sonen soll ihre gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegen- de Chronifzierungen von Krankheitsbildern vermieden werden. Um bessere Kenntnisse über die Lebenslage und die Be- dürfnisse der Flüchtlinge mit Behinderung zu erlangen, werden systematisch Daten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Dies betrifft bei- spielsweise die Schulein- gangs- bzw. Seiteneinsteiger- untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen im schul- pflichtigen Alter. Das Land NRW wird aufgefor- dert, bereits bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach Köln Informationen bezüglich be- sonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft der Flüchtlinge ent- sprechende Maßnahmen ein- leiten zu können. Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 23 von 28 Titel Sitzung Beschluss: Sachstand: schiedeten Leitlinien zu- rückkehrt. Dieser Ratsbe- schluss stellt eine Ergän- zung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur Flüchtlings- unterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen hinausge- hende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung und Beschlussfassung. 2 Teilhabeberichterstattung i Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 05.12.2014 Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“ Warum barrierefrei Bauen? In Köln lebten Anfang 2012 über 100.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent. Durch die Veränderung der Altersstruktur und die wachsende Zahl älterer Menschen wird die Nachfrage nach altersgerechtem, also möglichst barrierefreiem Wohnraum weiter steigen. Barrierefreiheit bedeutet Annehmlichkeit und Lebensqualität für alle Menschen und alle Generationen, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Menschen, die in preiswerte Wohnungen einziehen, sollen auch im Alter, wenn sie möglicherweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, in ihrer angestammten Wohnungen bleiben dürfen. Müssten sie ausziehen, wohlmöglich in ein Al- tenpflegeheim umziehen, ist es oftmals die Kommune, die die Kosten tragen muss. Barrierefreier Wohnungsbau und - umbau ist also menschlich und finanziell ein Gewinn. Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt Ende 2013 gab es in Köln etwa 550.000 Wohnungen, von denen noch etwas weniger als 38.000 Wohnungen mit öf- fentlichen Mitteln gefördert worden sind und einer Mietpreisbindung unterlagen. Dieser Bestand an Sozialwohnungen nimmt seit Jahren beständig ab. Dabei hat fast die Hälfte der Kölner Haushalte Anspruch auf eine solche Sozialwohnung. Viele Haushalte suchen dringend eine solche Wohnung, finden aber keine. Es ist also offensichtlich, dass es zu wenige Wohnungen mit güns- tigen Mieten gibt. Seit 1998 müssen alle vom Land geförderten Mietwohnungen „barrierefrei“ sein. Ende 2013 gab es in Köln über 8.000 solcher barrierefreier Sozialwohnungen. Sie sind aber nicht alle wirklich barrierefrei. Ohne Stufen erreichbar sind nur 4.700 dieser Wohnungen. Eine weitere Einschränkung kommt hinzu: Die entstehenden „barrierefreien“ Wohnungen sind zwar für gehbehinderte Menschen geeignet, aber nicht unbedingt für Personen, die einen Rollstuhl nutzen müssen. Nur 234 Wohnungen sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet. Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 24 von 28 Maßnahmen für mehr barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen 1. Private Eigentümerinnen und Eigentümer müssen verstärkt motiviert werden, barrierefreie Wohnungen zu bauen und vorhandene Wohngebäude barrierefrei umzubauen. Das kommunale Wohnungsbauförderprogramm soll daher um einen Zuschuss für den Bau barrierefreier Wohnungen und den barrierefreien Umbau von Bestands- wohnungen als zusätzliche Förderkomponente ergänzt werden. 2. Die stadtnahen Wohnungsgesellschaften GAG Immobilien AG und WSK (Wohnungsgesellschaft der Stadtwer- ke Köln mbH) sollen sich besonders für den Neubau barrierefreier Wohnungen engagieren und bei Umbau und Modernisierung ihrer Wohnungsbestände barrierefreien Wohnraum schaffen. 3. Dringend benötigt werden Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Bei allen Bau- vorhaben, die nach dem Kooperativen Baulandmodell verwirklicht werden, und bei Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken soll zusätzlich zu der 30%-Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Quote rollstuhlge- rechte Wohnungen eingeführt werden. Diese Wohnungen sollen grundsätzlich nur an Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vermietet werden. 4. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität sollen ergänzend auch Aspekte der Barriere- freiheit berücksichtigt werden. 5. Die im Stadtentwicklungskonzept Wohnen aufgeführten Maßnahmen zum altengerechten und barrierefreien Wohnen sollen mit Nachdruck umgesetzt werden:  Die Ergebnisse des Modellprojektes „Altersgerecht umbauen“ sollen bekannt gemacht werden. Wün- schenswert wäre, dass weitere private Investoren sich hieran ein Beispiel nehmen und über die Erfahrungen und Erkenntnisse der GAG Immobilien AG aktiviert werden, ihre eigenen Bestände in Bezug auf den demo- graphischen Wandel hin anzupassen.  Um weitere Mehrgenerationen-Wohnprojekte auch in den Stadtbezirken zu initiieren, in denen es bisher kein solches Projekt gibt, sollen weitere städtische Grundstücke zur Verfügung gestellt und Gemeinschafts- raum und Projektmoderation wieder städtisch bezuschusst werden.  Eine besondere Bedeutung kommt den Wohnformen spezieller Nachfragergruppen zu. Neben den Mehrgene- rationen-Wohnprojekten ist dies beispielsweise das integrierte Wohnen von Behinderten und Nicht- Behinderten.  Dem Service-Wohnen kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Hierbei wird das Wohnen in den „eigenen vier Wänden“ kombiniert mit professioneller Serviceleistung (bis hin zur Pflege), die entweder vor Ort (das heißt innerhalb des Wohnprojektes) bereitsteht oder durch externe Dienste erbracht wird. In Kooperation mit der Wohnungswirtschaft sollen Varianten des Service-Wohnens (selbstorganisierte Gruppenwohnprojekte, Wohnprojekte mit flankierenden Service-Angeboten, Wohnprojekte mit integrierten Service-Angeboten und Wohnprojekte im Pflegeheimverbund) ausgeweitet werden. 6. Bei den Beratungsgesprächen und bei der Werbung für barrierefreies Bauen macht die Stadtverwaltung deutlich, dass eine barrierefreie Wohnung in der Erstellung nur wenig mehr kostet, als eine nicht-barrierefreie Wohnung. Wegen dieser Mehrkosten sollte niemand auf das barrierefreie Bauen verzichten. Die Stadt Köln wird private Bauherren besser überzeugen, wenn sie selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Der Rat der Stadt Köln hat im Jahr 2012 entschieden, beim Neubau städtischer Sozialhäuser zur gemischt belegten Un- terbringung von obdachlosen Kölner Bürgern und Bürgerinnen keine Aufzüge mehr einzubauen und auch keine rollstuhlgerechten Wohnungen zu bauen. Ohne Aufzug sind aber nicht alle Wohnungen, sondern nur die Woh- nungen im Erdgeschoss des Hauses barrierefrei erreichbar. Der Rat sollte diese Entscheidung zurücknehmen und die Verwaltung beauftragen, beim Neubau städtischer So- zialhäuser zukünftig wieder Aufzüge einzubauen und einen noch festzulegenden Anteil rollstuhlgerechter Woh- nungen zu bauen. 7. Einen wichtigen Beitrag zum Thema barrierefreies Wohnen leisten die Zentrale Beratungsstelle für behindertenge- rechtes Wohnen bei der Stadt Köln und „wohn mobil“, die Beratungsstelle für Wohnungsanpassung und Woh- nungswechsel. Diese Beratungsstellen haben den Auftrag, Kölner Bürgern und Bürgerinnen, fachkundig zu be- raten und sie bei der Wohnungssuche und einem erforderlichen Umzug zu unterstützen. Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 25 von 28 8. Nicht alle barrierefreie Wohnungen sind von Menschen bewohnt, die auf diese Wohnungen angewiesen sind. So werden barrierefrei umgebaute Wohnungen nach Auszug der Mieterin / des Mieters, auf dessen Bedürfnisse hin die Wohnung umgebaut worden ist, häufig an neue Mieterinnen und Mieter vermietet, die auf barrierefreie Woh- nungen nicht angewiesen sind. Um die barrierefreien Wohnungen gezielt an diejenigen vermieten zu können, die auf sie angewiesen sind, sollte die Belegungssteuerung zu verbessert werden. Eine Voraussetzung hierfür sind umfassende Informationen über den Bestand an barrierefreien Wohnungen. Das Wohnungsamt verfügt über Informationen über geförderte Wohnungen, nicht aber für frei finanzierte Wohnungen. Erforderlich ist also eine Erhebung des Bestands an barrierefreien Wohnungen. 9. Die Stadt sollte bei ihren eigenen Bauvorhaben darauf achten und bei ihrer Beratung dafür werben, dass in „barri- erefreien“ Wohnungen über die Rollstuhlgerechtigkeit hinaus weitere Aspekte beachtet werden: Die optische Alarmierung der Rauchwarnmelder; Orientierungsmöglichkeit für Blinde und Sehbehinderte (Kontrastreichtum und taktile Orientierungsmöglichkeiten). 10. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen zusätzliche unter- stützende Angebote, etwa auch Hilfe bei der Wohnungssuche. Schritte hin zu generationengerechten Wohnquartieren Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung wohnen blei- ben können. Damit dies möglich ist, müssen auch die Stadtviertel altengerecht und barrierefrei werden. Wir brauchen „generationengerechte Wohnquartiere“ und eine inklusive Gestaltung der Stadtteile. Hierzu trägt beispielsweise das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt bei. Mit diesem Konzept soll die Versor- gung mit den alltäglich nachgefragten Waren und Dienstleistungen in der Nähe der Wohnung gesichert werden. Zu- dem müssen auf öffentlichen Wegen, auf Plätzen und in Grünanlagen Barrieren beseitigt und die Nutzbarkeit dieses öffentlichen Raums für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung verbessert werden. Die Einzelmaßnahmen müssen in einem „Handlungskonzept für eine zukunftsfeste Quartiersentwicklung“ gebündelt werden. Bei neuen Städtebau-Projekten – wie beispielsweise der Entwicklung des Mülheimer Hafens, des Deutzer Hafens oder des Großmarkt-Geländes – müssen die Anforderungen von Menschen mit Behinderung von Anfang an in der Planung beachtet werden. Menschen mit Behinderung sollen daher als „Experten in eigener Sache“ an den Pla- nungsworkshop beteiligt werden. Dabei ist auf die Barrierefreiheit der Veranstaltungen zu achten. Die Stadt sollte zudem exemplarisch ein bestehendes Wohnquartier auswählen, um auch hier unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung als „Experten in eigener Sache“ Erfahrungen bei der Planung generationengerechter und inklusiver Wohnquartiere zu sammeln. --- Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Köln Der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, der Liegen- schaftsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat: „Der Rat möge beschließen: Der Rat unterstützt die Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik „Barrierefreies Wohnen“. Die Stadtverwaltung soll dem Rat zu seiner nächsten Sitzung zu jedem einzelnen der in der Resolution aufgeführten Punkte darlegen, wie diese umgesetzt werden können.“ ______________________________________________________________________________________________ __________________________ ii Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 26 von 28 Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 05.12.2014 Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an das Land NRW Warum barrierefrei Bauen? In Köln lebten Anfang 2012 über 100.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent. Durch die Veränderung der Altersstruktur und die wachsende Zahl älterer Menschen wird die Nachfrage nach altersgerechtem, also möglichst barrierefreiem Wohnraum weiter steigen. Barrierefreiheit bedeutet Annehmlichkeit und Lebensqualität für alle Menschen und alle Generationen, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Menschen, die in preiswerte Wohnungen einziehen, sollen auch im Alter, wenn sie möglicherweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, in ihrer angestammten Wohnungen bleiben dürfen. Müssten sie ausziehen, wohlmöglich in ein Al- tenpflegeheim umziehen, ist es oftmals die Kommune, die die Kosten tragen muss. Barrierefreier Wohnungsbau und - umbau ist also menschlich und finanziell ein Gewinn. Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt Ende 2013 gab es in Köln etwa 550.000 Wohnungen, von denen noch etwas weniger als 38.000 Wohnungen mit öf- fentlichen Mitteln gefördert worden sind und einer Mietpreisbindung unterlagen. Dieser Bestand an Sozialwohnungen nimmt seit Jahren beständig ab. Dabei hat fast die Hälfte der Kölner Haushalte Anspruch auf eine solche Sozialwohnung. Viele Haushalte suchen dringend eine solche Wohnung, finden aber keine. Es ist also offensichtlich, dass es zu wenige Wohnungen mit güns- tigen Mieten gibt. Seit 1998 müssen alle vom Land geförderten Mietwohnungen „barrierefrei“ sein. Ende 2013 gab es in Köln über 8.000 solcher barrierefreier Sozialwohnungen. Sie sind aber nicht alle wirklich barrierefrei. Ohne Stufen erreichbar sind nur 4.700 dieser Wohnungen. Eine weitere Einschränkung kommt hinzu: Die entstehenden „barrierefreien“ Wohnungen sind zwar für gehbehinderte Menschen geeignet, aber nicht unbedingt für Personen, die einen Rollstuhl nutzen müssen. Nur 234 Wohnungen sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet. Die erforderliche Zahl barrierefreier Wohnungen wird in Köln wie in anderen Städten Nordrhein-Westfalens nur er- reicht werden, wenn alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt Hand in Hand arbeiten. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik appelliert daher an die Landesregierung und die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen: In dem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“ haben Barrierefreiheit, selbständige Lebensführung und Wohnen einen hohen Stellenwert. Das Land kann beispielsweise durch die Bauordnung und durch die Wohnraumför- derung darauf Einfluss nehmen, dass diese Ziele erreicht werden und mehr barrierefreie Wohnungen gebaut werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Bauordnung 1. Im Interesse der Menschen mit Behinderung sollen die Ausnahmen vom Gebot des barrierefreien Bauens neu geregelt werden. Statt der Ausnahmen soll eine Härtefallregelung geschaffen werden. Bei Bauvorhaben im Be- stand sollte im begründeten Einzelfall die Anforderung nur dann abgemildert werden, wenn sie wirtschaftlich wirk- lich unzumutbar wäre. 2. Die Vorschriften zur Aufzugspflicht sollen überarbeitet werden: Aktuell müssen nur in Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen Aufzüge eingebaut werden. Angesichts des großen Mangels an barrierefreien Wohnungen soll diese Pflicht auf alle Gebäude mit mehr als vier Geschossen ausgeweitet werden. 3. Der Anteil der barrierefrei erreichbaren Wohnungen eines Gebäudes soll erhöht werden. Die Landesbauord- nung schreibt fest, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barriere- frei erreichbar sein müssen. Erforderlich ist, diesen Pflichtanteil zu erhöhen. Zusätzlich zu der bestehenden An- Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 27 von 28 forderung soll daher gefordert werden, dass mindestens ein Drittel der über einen vorgeschriebenen Aufzug er- reichbaren Wohnungen barrierefrei erreichbar sein müssen. 4. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung konkreter Anforderungen durch Planerinnen und Planer fachlich sichergestellt wird. Wir begrüßen den Vorschlag der Architektenkammer NRW, bei öffentlich zugänglichen bauli- chen Anlagen eine zusätzliche Bauvorlage (Barrierefreikonzept) einzuführen. Dieses Barrierefreikonzept soll auch bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen zwingend gefordert werden. 5. Es mangelt mitunter an der Kontrolle und Durchsetzung der auf Grundlage der Landesbauordnung erteilten Bau- genehmigungen mit ihren Festsetzungen zur Barrierefreiheit. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Landesbauordnung sind daher wirksamer zu gestalten. Wohnraumförderung 1. Die Förderkonditionen im geförderten Wohnungsbau sind verbessert worden und barrierefreies Bauen wird auch über Tilgungsnachlässe gefördert. Für Aufzüge gibt es zudem eine Zusatzförderungskomponente. Die Förderung reicht aber offensichtlich noch nicht aus, private Bauherrn in ausreichender Zahl zum barrierefreien Bauen zu be- wegen. Daher soll die Förderung von Maßnahmen, mit denen Barrieren in bestehenden Gebäuden verringert und im Neubau von Anfang an vermieden werden, mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen / Tilgungsnachlässen ausgeweitet und attraktiver gestaltet werden. 2. Bisher muss bei öffentlich geförderten Neubauwohnungen nur die Nachrüstbarkeit eines Aufzuges gewährleistet sein. Das führte dazu, dass beispielsweise im Jahre 2013 in Köln nur 65 % der geförderten Wohnungen über ei- nen Aufzug erschlossen wurden. Um den Anteil barrierefreier Wohnungen zu erhöhen soll an Stelle der bloßen „Nachrüstbarkeit“ in allen Gebäu- den mit mehr als zwei Geschossen der Einbau von Aufzügen verpflichtend werden. --- Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Köln Der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, der Liegen- schaftsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat: Der Rat möge beschließen: Der Rat schließt sich dem Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an das Land NRW an. iii Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 05.12.2014 Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirtschaft Stadt und Land fördern auf vielfache Art und Weise und mit großem finanziellen Aufwand den mietpreisgünstigen und barrierefreien Wohnungsbau. Trotzdem fehlen in Köln in großer Zahl mietpreisgünstige und zugleich barrierefreie Wohnungen. Nur im Zusammenspiel mit der privaten Wohnungswirtschaft kann die erforderliche Zahl dieser Woh- nungen durch Neubau und Umbau geschaffen werden. Daher appelliert die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirtschaft: 1. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und nutzen Sie die verschiedenen Förderangebote für barrierefreies Bauen. 2. Bauen Sie Wohnungen mit anpassungsfähigen Grundrissen. Der langjährige Mieter, der im Alter auf den Rollstuhl angewiesen ist, müsste nicht umziehen, wenn der Wohnungsgrundriss nach seinen Bedürfnissen ohne großen Anlage 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 28 von 28 Aufwand verändert werden könnte. Dadurch werden weniger Mieterwechsel erforderlich und Sie ersparen sich Leerstände und Aufwendungen für Neuvermietungen. 3. Beteiligen Sie sich an den Kosten des barrierefreien Umbaus einer Wohnung und bestehen Sie nicht mehr auf den Rückbau nach dem Auszug der Mieterin oder des Mieters. Eine Investition in die Barrierefreiheit ist kein raus- geschmissenes Geld, sondern erhöht den Wert der Wohnung. 4. Nutzen Sie die Erkenntnisse des Modellprojekt zum altersgerechten Umbau („Köln for all“). Es wurde von der GAG Immobilien AG gemeinsam mit dem Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Kölner Haus- und Grundbe- sitzerverein und der Fachhochschule Köln, Fakultät für Architektur durchgeführt und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) begleitet. 5. Prüfen Sie, ob Sie geförderte Gebäude, die die Aufrüstbarkeit mit Aufzügen vorsehen, nun nachträglich mit Auf- zügen auszustatten, um die Zahl der barrierefreien Wohnungen zu erhöhen. Damit sichern Sie sich vor dem Hin- tergrund des demografischen Wandels die Zukunftssicherheit und damit auch den Wert Ihrer Immobilie. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik lädt Sie zu einem Gespräch über barrierefreies Wohnen ein. Bei die- ser Gelegenheit wollen wir Ihnen als Expertinnen und Experten in eigener Sache unser Anforderungen an barriere- freies Wohnen erläutern und um Ihr Engagement werben. --- Mitteilung Der Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirtschaft wird folgenden Aus- schüsse als Mitteilung bekannt gemacht:  Ausschuss für Soziales und Senioren  Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen  Liegenschaftsausschuss  Stadtentwicklungsausschuss
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 11.09.2017 2227/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 19.09.2017 Sachstandsbericht zu den Anfragen, Beschlüssen und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Amtsperiode 2014 - 2020 hier: Sachstandsbericht für den Zeitraum 09/2014 - 05/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der laufenden Amtsperiode 2014 – 2020 eine Vielzahl von Anfragen gestellt, Beschlüssen gefasst und Beschlussempfehlungen an die Fachaus- schüsse des Rates abgegeben. Damit die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hierüber eine Übersicht erhält, legt die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hiermit einen Sachstandsbericht für den Zeitraum 09/2014 – 05/2017 vor. Anfragen Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat zehn formelle Anfragen an die Verwaltung ge- stellt. Neun davon wurden bereits beantwortet und sind daher erledigt. Die Übersicht über alle Anfragen ist als Anlage 1 beigefügt. Beschlüsse und Beschlussempfehlungen In den 12 Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Zeit von 05/2014 – 05/2017 wurden 28 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen an die Fachausschüsse des Rates be- schlossen. Sieben davon sind erledigt. Die Übersicht über alle Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik in der Zeit von 05/2014 – 05/2017 ist als Anlage 2 beigefügt. Gez. Dr. Rau Anlage
  • Anlage 1 Übersicht Anfragen SAB 092014-052017

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    Anlage 1 Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 1 von 3 Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand II. Die kommunalen Handlungsfelder des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik 2 Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr Planungshandbücher der Stadt Köln hier: Aktualisierung hinsichtlich DIN- Vorgaben und Wei- terentwicklung der Technik 18.06.2015 Welche definierten Prozesse beste- hen in den einzelnen Ämtern, um si- cherzustellen, dass in allen relevanten Phasen einer Konzeption, Planung, Ausführung, Baubegleitung, Abnah- me, abschließende Genehmigung das Thema Barrierefreiheit so etabliert ist, dass die obligatorischen Ziele wirklich erreicht werden? Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt, aber Daueraufgabe. erledigt 2.2 Stadtgrün Flora Köln hier: Er- reichbarkeit der Au- ßengastronomie - Stellungnahme der KölnKongress GmbH 03.03.2016 Wie soll die barrierefreie Erreichbar- keit sichergestellt werden? Aufzug oder Rampe? KölnKongress GmbH: Die barriere- freie Erreich- barkeit soll durch eine Rampe si- chergestellt werden. Die Rampe wurde im August fer- tiggestellt. erledigt 2.3 Der öffentliche Straßenraum Anfrage zur Be- schlussempfehlung "Sanierung Brücken" hier: Sachstandsbe- richt zur Sanierung der Mülheimer Brücke 06.06.2017 Herr Dr. Bell stellt fest, dass dies bei- spielsweise auf der Südbrücke und auf der Südseite der Deutzer Brücke bereits eingeführt worden ist. Er bittet daher die Fachverwaltung um Stel- lungnahme,  ob diese Verkehrsgestaltung künftig generell für alle Kölner Brücken gelten soll oder  ob die Entscheidung, welche Verkehrsgestaltung auf einer Brücke gilt, für jede Brücke separat getroffen wird. Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen erledigt 2.4 Öffentlicher Personennahverkehr Mitnahme von E- Scootern bei der KVB AG Gesamte Sitzungspe- riode Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik erwartet, dass die KVB AG E-Scooter wieder mitnimmt. Siehe Be- schlüsse erledigt Einbindung der Be- hindertenverbände bei Planungsvorha- ben hier: Fahrgastun- terstände 03.03.2016 Herr Intveen stuft das Verfahren zu den Fahrgastunterständen als negati- ves Beispiel für alle Themen ein, die mit einer baulichen Veränderung zu tun haben. Daher bittet Herr Intveen Siehe Be- schlüsse erledigt Anlage 1 Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 2 von 3 Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand im Namen der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik um Stellung- nahme der Verwaltung,  wer bei einem solchen Projekt wie „Fahrgastunterstände für KVB Haltestellen“ welche Auf- gabe zu erfüllen hat,  wer der Verantwortliche ist und wann die Pflicht zur Einbezie- hung der Behindertenverbän- de eintritt,  warum es nicht zu einer Ein- beziehung der Behinderten- verbände gekommen ist und  Einbeziehung der Behinder- tenverbände gibt, dann soll dies ebenfalls dargestellt wer- den. 4 Wohnen Wohnen hier: Anfrage "Barrie- refreie bezahlbare Wohnungen" 16.05.2017 Anfrage – Datei Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen. Bei Bedarf Wv. erledigt 8 Soziale Hilfen Schwerbehinderten- stelle - Feststellungs- verfahren nach Schwerbehinderten- recht 16.05.2017 Anfrage - Datei Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt, aber Wiedervorlage für die erste Sitzung in 2018. Nicht erledigt 12 Politische Teilhabe und Mitwirkung: „Nichts über uns, ohne uns“ Bereitstellung von WLan während der Sitzungen der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 02.11.2015 Herr Intveen stellt dar, dass Unterla- gen und Vorlagen für die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik in Papierform gerade für sehbehinderte und blinde Menschen schlecht oder gar nicht zu in den Sit- zungen verarbeiten. Er bittet daher um Prüfung, ob zu allen Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- derten-politik künftig WLAN Zugang bereitgestellt werden kann, damit Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Die Stadtarbeits- gemeinschaft Behinderten- politik kann während der Sitzungen auf WLAN zugrei- erledigt Anlage 1 Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 3 von 3 Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand möglichst alle Mitglieder der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik auf die im Internet vorhandenen Un- terlagen zugreifen können. fen und die Unterlagen werden im Internet be- reitgestellt. Es erfolgten keine Rück- fragen Barrierefreie Wahlen Aktueller Sachstand zum Thema Barriere- freiheit bei Wahlen – Ergänzung 0858/2017 16.05.2017 Fragen zum Sachstand Barrierefreie Wahlen Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen. Bei Bedarf Wv. erledigt Elektronischer Ver- sand der Sitzungsun- terlagen 1831/2016 06.06.2016 Wie sieht die technische Umsetzung aus?  Kann die Entscheidung, ob die Sitzungsunterlagen in Papier- form oder mit elektronischer Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, optional ge- troffen wer-den?  Welche Einführung bzw. Fort- bildung bietet das Büro der Oberbürgermeisterin insbe- sondere für blinde und sehbe- hinderte Menschen und Men- schen mit Lern-schwierigkeiten an?  Warum werden nur die Rats- mitglieder und die sachkundi- gen Bürger*innen mit Technik versorgt? Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen. Bei Bedarf Wv. erledigt

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2017

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 1.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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