2227/2017
Sachstandsbericht zu den Anfragen, Beschlüssen und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Amtsperiode 2014 - 2020
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Mitteilung Ausschuss
1574 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 11.09.2017 2227/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 19.09.2017 Sachstandsbericht zu den Anfragen, Beschlüssen und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Amtsperiode 2014 - 2020 hier: Sachstandsbericht für den Zeitraum 09/2014 - 05/2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der laufenden Amtsperiode 2014 – 2020 eine Vielzahl von Anfragen gestellt, Beschlüssen gefasst und Beschlussempfehlungen an die Fachaus- schüsse des Rates abgegeben. Damit die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hierüber eine Übersicht erhält, legt die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hiermit einen Sachstandsbericht für den Zeitraum 09/2014 – 05/2017 vor. Anfragen Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat zehn formelle Anfragen an die Verwaltung ge- stellt. Neun davon wurden bereits beantwortet und sind daher erledigt. Die Übersicht über alle Anfragen ist als Anlage 1 beigefügt. Beschlüsse und Beschlussempfehlungen In den 12 Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Zeit von 05/2014 – 05/2017 wurden 28 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen an die Fachausschüsse des Rates be- schlossen. Sieben davon sind erledigt. Die Übersicht über alle Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik in der Zeit von 05/2014 – 05/2017 ist als Anlage 2 beigefügt. Gez. Dr. Rau Anlage
Anlage 1 Übersicht Anfragen SAB 092014-052017
5899 Zeichen
Anlage 1 Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 1 von 3 Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand II. Die kommunalen Handlungsfelder des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik 2 Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr Planungshandbücher der Stadt Köln hier: Aktualisierung hinsichtlich DIN- Vorgaben und Wei- terentwicklung der Technik 18.06.2015 Welche definierten Prozesse beste- hen in den einzelnen Ämtern, um si- cherzustellen, dass in allen relevanten Phasen einer Konzeption, Planung, Ausführung, Baubegleitung, Abnah- me, abschließende Genehmigung das Thema Barrierefreiheit so etabliert ist, dass die obligatorischen Ziele wirklich erreicht werden? Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt, aber Daueraufgabe. erledigt 2.2 Stadtgrün Flora Köln hier: Er- reichbarkeit der Au- ßengastronomie - Stellungnahme der KölnKongress GmbH 03.03.2016 Wie soll die barrierefreie Erreichbar- keit sichergestellt werden? Aufzug oder Rampe? KölnKongress GmbH: Die barriere- freie Erreich- barkeit soll durch eine Rampe si- chergestellt werden. Die Rampe wurde im August fer- tiggestellt. erledigt 2.3 Der öffentliche Straßenraum Anfrage zur Be- schlussempfehlung "Sanierung Brücken" hier: Sachstandsbe- richt zur Sanierung der Mülheimer Brücke 06.06.2017 Herr Dr. Bell stellt fest, dass dies bei- spielsweise auf der Südbrücke und auf der Südseite der Deutzer Brücke bereits eingeführt worden ist. Er bittet daher die Fachverwaltung um Stel- lungnahme, ob diese Verkehrsgestaltung künftig generell für alle Kölner Brücken gelten soll oder ob die Entscheidung, welche Verkehrsgestaltung auf einer Brücke gilt, für jede Brücke separat getroffen wird. Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen erledigt 2.4 Öffentlicher Personennahverkehr Mitnahme von E- Scootern bei der KVB AG Gesamte Sitzungspe- riode Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik erwartet, dass die KVB AG E-Scooter wieder mitnimmt. Siehe Be- schlüsse erledigt Einbindung der Be- hindertenverbände bei Planungsvorha- ben hier: Fahrgastun- terstände 03.03.2016 Herr Intveen stuft das Verfahren zu den Fahrgastunterständen als negati- ves Beispiel für alle Themen ein, die mit einer baulichen Veränderung zu tun haben. Daher bittet Herr Intveen Siehe Be- schlüsse erledigt Anlage 1 Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 2 von 3 Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand im Namen der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik um Stellung- nahme der Verwaltung, wer bei einem solchen Projekt wie „Fahrgastunterstände für KVB Haltestellen“ welche Auf- gabe zu erfüllen hat, wer der Verantwortliche ist und wann die Pflicht zur Einbezie- hung der Behindertenverbän- de eintritt, warum es nicht zu einer Ein- beziehung der Behinderten- verbände gekommen ist und Einbeziehung der Behinder- tenverbände gibt, dann soll dies ebenfalls dargestellt wer- den. 4 Wohnen Wohnen hier: Anfrage "Barrie- refreie bezahlbare Wohnungen" 16.05.2017 Anfrage – Datei Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen. Bei Bedarf Wv. erledigt 8 Soziale Hilfen Schwerbehinderten- stelle - Feststellungs- verfahren nach Schwerbehinderten- recht 16.05.2017 Anfrage - Datei Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt, aber Wiedervorlage für die erste Sitzung in 2018. Nicht erledigt 12 Politische Teilhabe und Mitwirkung: „Nichts über uns, ohne uns“ Bereitstellung von WLan während der Sitzungen der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 02.11.2015 Herr Intveen stellt dar, dass Unterla- gen und Vorlagen für die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik in Papierform gerade für sehbehinderte und blinde Menschen schlecht oder gar nicht zu in den Sit- zungen verarbeiten. Er bittet daher um Prüfung, ob zu allen Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- derten-politik künftig WLAN Zugang bereitgestellt werden kann, damit Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Die Stadtarbeits- gemeinschaft Behinderten- politik kann während der Sitzungen auf WLAN zugrei- erledigt Anlage 1 Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 Seite 3 von 3 Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand möglichst alle Mitglieder der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik auf die im Internet vorhandenen Un- terlagen zugreifen können. fen und die Unterlagen werden im Internet be- reitgestellt. Es erfolgten keine Rück- fragen Barrierefreie Wahlen Aktueller Sachstand zum Thema Barriere- freiheit bei Wahlen – Ergänzung 0858/2017 16.05.2017 Fragen zum Sachstand Barrierefreie Wahlen Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen. Bei Bedarf Wv. erledigt Elektronischer Ver- sand der Sitzungsun- terlagen 1831/2016 06.06.2016 Wie sieht die technische Umsetzung aus? Kann die Entscheidung, ob die Sitzungsunterlagen in Papier- form oder mit elektronischer Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, optional ge- troffen wer-den? Welche Einführung bzw. Fort- bildung bietet das Büro der Oberbürgermeisterin insbe- sondere für blinde und sehbe- hinderte Menschen und Men- schen mit Lern-schwierigkeiten an? Warum werden nur die Rats- mitglieder und die sachkundi- gen Bürger*innen mit Technik versorgt? Beantwortung durch die Verwaltung ist erfolgt. Es er- folgten keine Rückfragen. Bei Bedarf Wv. erledigt
Anlage 2 Übersicht Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 092014-052017 (1)
68353 Zeichen
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 1 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
I. Handlungskonzept Behindertenpolitik
Handlungskonzept Be-
hindertenpolitik - "Köln
überwindet Barrieren -
eine Stadt für alle", 2.
Folgebericht -Bilanz
2012 - 2015 und Aus-
blick 2020
0990/2016
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates und
den Bezirksvertretungen
wie folgt zu beschließen:
Der Rat begrüßt den 2.
Folgebericht zum Hand-
lungskonzept Behinder-
tenpolitik „Köln überwindet
Barrieren – eine Stadt für
alle“ und nimmt diesen zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird be-
auftragt, im Rahmen der
zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel Prioritäten
zu setzen und die Einzel-
maßnahmen – soweit er-
forderlich – den Fachaus-
schüssen sowie dem Fi-
nanzausschuss zur Ent-
scheidung vorzulegen.
Der nächste Folgebericht
über die Umsetzung ist
den politischen Gremien in
2021 vorzulegen.
Darüber hinaus sind der
Ausschuss Soziales und
Senioren und die Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik und gegebe-
nenfalls weitere Fachaus-
schüsse des Rates und
die Bezirksvertretungen
durch die regelmäßige
Berichterstattung der Be-
hindertenbeauftragten
über wichtige Entwicklun-
gen und Zwischenergeb-
nisse zeitnah zu informie-
ren.
Der Rat hat in seiner Sitzung
am 20.12.2016 den 2. Folge-
bericht beschlossen.
erledigt
Handlungskonzept Be-
hindertenpolitik - "Köln
überwindet Barrieren -
eine Stadt für alle" -
Vorlage 0990/2016
hier: Ergänzende For-
derungen der stimmbe-
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
bittet die nachfolgenden
Gremien, die ergänzenden
Forderungen der stimmbe-
rechtigten Mitglieder der
Stadtarbeitsgemeinschaft
Die ergänzenden Forderungen
sind als Anlage dem 2. Folge-
bericht zum Handlungskonzept
Behindertenpolitik beigefügt.
erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 2 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
rechtigten Mitglieder
der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinder-
tenpolitik Köln
2763/2016
Behindertenpolitik zur
Kenntnis zu nehmen und
zu berücksichtigen.
II. Die kommunalen Handlungsfelder des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik
2 Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr
2.1 Stadtentwicklung
Städtebauliche Ent-
wicklung Deutzer Hafen
hier: Antrag der Behin-
dertenorganisationen
und -selbsthilfegruppen
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
bittet das zuständige
Fachamt, die Stellung-
nahme der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik dem Begleitgre-
mium zur städtebaulichen
Entwicklung Deutzer Ha-
fen (Anlage) zur nächsten
Sitzung am 23.09.2016
zur Verfügung zu stellen.
Die Stellungnahme wurde
dem Begleitgremium im Ab-
schlussbericht der Vorprüfung
im Wortlaut abgedruckt und
parallel mündlich übermittelt.
Für die weitere Bearbeitung
der Planung wurden dem Büro
COBE die einschlägigen DIN
Normen und das Gestaltungs-
handbuch zur Verfügung ge-
stellt. Gegenwärtig befindet
sich die Planung in einer gro-
ben, städtebaulichen Maß-
stabsebene. Sobald sich die
Planungen für den öffentlichen
Raum und den Freiraum kon-
kretisieren, ist die Einbindung
von 5001/2vereinbart.
Zuständig:
61
Rotes Haus hier: An-
trag der Behindertenor-
ganisationen und-
selbsthilfegruppen
12.09.2016 Die Verwaltung wird gebe-
ten, den vorliegenden An-
trag der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik in die Planungen
miteinzubeziehen und die
Forderungen der Behin-
dertenorganisationen und
-selbsthilfegruppen umzu-
setzen:
Die Behindertenorganisa-
tionen fordern die Umset-
zung der Verlegung des
im Rahmen der Maßnah-
me Nord-Süd-Stadtbahn
zu erstellenden Aufzugs in
das Rote Haus gemäß
vorangegangener Ratsbe-
schlüsse (u.a. vom
14.02.2006). Damit wird
eine barrierefreie Zugäng-
lichkeit vom Bahnsteig auf
das Niveau des Rathaus-
vorplatzes sichergestellt.
Der Rat hat in seiner Sitzung
am 18.05.2017 die Variante
beschlossen, die die Vertre-
ter*innen der Behindertenor-
ganisationen und -
selbsthilfegruppen mittragen.
erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 3 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
Geeignete Maßnahmen
zur Herstellung einer si-
cheren Nutzung sind zu
ergreifen.
Sollten Alternativen zur
Verlegung des Aufzugs in
das Rote Haus realisiert
werden, müssen diese in
gleichem Umfang die bar-
rierefreie Zugänglichkeit
der Haltestelle Rathaus
vom und zum Niveau des
Rathausvorplatzes sicher-
stellen. Nach bestehenden
Vereinbarungen handelt
es sich um die Zeiten von
Montag bis Sonntag von 6
bis 24 Uhr.
Rotes Haus 14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
hat sich am 12.09.2016
mit dem „Roten Haus“
befasst und die Umset-
zung vorangegangener
Ratsbeschlüsse zur barrie-
refreien Zugänglichkeit
vom Bahnsteig der KVB-
Haltestelle Rathaus auf
das Niveau des Rathaus-
vorplatzes eingefordert.
Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
hat ihre Bereitschaft er-
klärt, Alternativen zur bis-
herigen Planung eines
Aufzugs im „Roten Haus“
zu prüfen. Voraussetzung
ist allerdings, dass diese
Alternativen die barriere-
freie Verbindung von der
KVB-Haltestelle Rathaus
zum Niveau des Rathaus-
vorplatzes sicherstellen,
und zwar zu den verein-
barten Zeiten (von Montag
bis Sonntag von 6:00 bis
24:00 Uhr).
Der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
ist bisher keine solche
Alternativplanung vorge-
Der Rat hat in seiner Sitzung
am 18.05.2017 die Variante
beschlossen, die die Vertre-
ter*innen der Behindertenor-
ganisationen und -
selbsthilfegruppen mittragen.
erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
stellt worden. Sie bekräf-
tigt daher ihren Beschluss
vom 12.09.2016. Der
Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik erwar-
tet, dass die politischen
Gremien keinen Beschluss
in der Sache treffen, bevor
die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
zu einer möglichen Alter-
nativplanung nicht hat
Stellung nehmen können.
2.3 Der öffentliche Straßenraum
Gestaltungshandbuch
der Stadt Köln hier:
Bänke
02.11.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
bittet den Ausschuss So-
ziales und Senioren, den
Stadtentwicklungsaus-
schuss und den Verkehrs-
ausschuss
zu beschließen, dass im
Stadtgebiet auf Grundlage
des Gestaltungshand-
buchs der Stadt Köln aus-
schließlich solche Bänke
aufgestellt werden, die
den Vorgaben der Barrie-
refreiheit entsprechen.
Das Bauaufsichtsamt mit
der Prüfung zu beauftra-
gen, ob die im Stadtbezirk
Innenstadt geplanten Bän-
ke eine Gefahr für die öf-
fentliche Sicherheit dar-
stellen. Falls erforderlich
ist durch geeignete Maß-
nahmen sicherzustellen,
dass von diesen Bänken
ausgehendes Verletzungs-
risiko insbesondere für
Blinden und sehbehinder-
ten Menschen, vermieden
wird.
Eine Stellungnahme der
Fachverwaltung liegt bis
dato nicht vor.
Zuständig:
VI-
Stadt-
raumma-
manage-
nage-
ment
Rampe Domforum 08.12.2014 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
empfiehlt dem Verkehrs-
ausschuss zu beschlie-
ßen, dass eine Rampe am
Kardinal-Höffner-Platz zur
Überwindung der Stufen
Die Beschlussempfehlung, die
Rampe außerhalb der Arkade
zu errichten, wurde auf Um-
setzbarkeit geprüft. Die entwi-
ckelten Varianten wurden am
14.01.2016 dem Ausschuss
für Soziales und Senioren und
Zuständig:
66
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
zur Domplatte errichtet
werden soll. Ist eine Lö-
sung unter dem Säulen-
gang am Domforum nicht
realisierbar, soll diese
Rampe möglichst nah an
der bisher geplanten Stelle
errichtet werden.
am 19.01.2016 dem Verkehrs-
ausschuss zur Beschluss-
fassung vorgelegt (Links zum
Beratungsverlauf:
https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0051.asp?__kvonr
=52517 ).
Barrierefreier Zugang
zur Domplatte
2262/2015
03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beschließt den Alternativ-
beschluss 1 mit folgendem
Zusatz:
Der Verkehrsausschuss
beauftragt die Verwaltung
Variante 1 gemäß Anlage
1 umzusetzen.
Die Verwaltung wird be-
auftragt, Probleme und
Lösungsmöglichkeiten der
Domumgebung darzustel-
len. Dabei ist auch der
südliche und östliche Teil
zu betrachten. In zukünfti-
gen Planungen ist die bar-
rierefreie Zugänglichkeit,
Auffindbarkeit und Nutz-
barkeit zwingend einzube-
ziehen.
Am 04.04.2016 fand ein Orts-
termin mit Vertretern der Be-
zirksvertretung Innenstadt, des
Stadtentwicklungsausschus-
ses, des Verkehrsausschus-
ses, der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik, der
Verwaltung und Domdechant
Herrn Kleine statt. Nach aus-
führlicher Diskussion wurde
vereinbart, dass weitere Vari-
anten für eine Rampe außer-
halb der Arkade untersucht
und mit Domdechant Herrn
Kleine und dem Sachverstän-
digen Herrn Michalski disku-
tiert werden sollen.
In den nachfolgenden Bera-
tungen der Vorlage 2262/2015
„Barrierefreier Zugang zur
Domplatte“ wurde deutlich,
dass keine der Varianten in
Gänze zufriedenstellend ist.
Auch nochmalige Abstimmun-
gen mit dem Eigentümer des
Domforums zur Errichtung der
Rampe unterhalb der Arkade
führten zu keinem einver-
nehmlichen Ergebnis, so dass
die Verwaltung das Projekt der
Domrampe zunächst ruhen
lassen muss.
Zuständig:
66
Beschlussempfehlung
"Sanierung Brücken"
03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
bittet den Ausschuss So-
ziales und Senioren und
den Verkehrsausschuss,
die Verwaltung mit der
Überarbeitung der Pla-
nung „Sanierung Brücken“
mit dem Ziel einer maxi-
malen Verkehrssicherheit
für alle Teilnehmer zu be-
Der Verkehrsausschuss hat in
der Sitzung am 08.11.2016 die
Empfehlung der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpoli-
tik beschlossen. Die Abstim-
mung und Vorstellung von
Umsetzungsvorschlägen für
taktile und kontrastreiche Leit-
streifen auf den gemeinsamen
Geh- und Radwegen der Brü-
cke wird im Rahmen der weite-
erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 6 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
auftragen.
Insbesondere muss durch
ein kontraststarkes Leit-
system eine sichere taktile
Führung von Menschen
mit Sehbehinderung ge-
währleistet sein. Die Nut-
zung des Streifens gleich-
zeitig in beide Richtungen
hält die Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik für ungeeignet und
empfiehlt dringend die
Beibehaltung der üblichen
Regelungen – also Tren-
nung der Richtungsströme
auf beiden Brückenseiten.
ren Planungen berücksichtigt
und zur gegebener Zeit durch-
geführt.
Sanierung Brücken;
Beschlussempfehlung
TOP 8.4 der Stadtar-
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik vom
03.03.2016
1752/2016
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
empfiehlt den nachfolgen-
den Gremien wie folgt zu
beschließen:
„Der Verkehrsausschuss
beschließt den Empfeh-
lungen der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik im Grundsatz zu
folgen und beauftragt so-
mit die Verwaltung mit der
Überarbeitung der Pla-
nung „Sanierung Brücken
– hier: Mülheimer Brücke“
und der Optimierung der
Barrierefreiheit mit dem
Ziel einer maximalen Ver-
kehrssicherheit für alle
Teilnehmer.
Es ist zu prüfen, wie durch
ein Leitsystem eine siche-
re taktile und kontrastrei-
che Führung von Men-
schen mit Sehbehinderung
gewährleistet wird, und ob
gleichzeitig durch Einrich-
tung von gemeinsamen
Geh- und Radwegen diese
in beiden Richtungen von
Radfahrern genutzt wer-
den können.
Dazu wird die Verwaltung
beauftragt mit den Behin-
Der Verkehrsausschuss hat in
der Sitzung am 08.11.2016 die
Empfehlung der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpoli-
tik beschlossen. Die Abstim-
mung und Vorstellung von
Umsetzungsvorschlägen für
taktile und kontrastreiche Leit-
streifen auf den gemeinsamen
Geh- und Radwegen der Brü-
cke wird im Rahmen der weite-
ren Planungen berücksichtigt
und zur gegebener Zeit durch-
geführt.
Erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 7 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
dertenverbänden abzu-
stimmen, ob beispielswei-
se ein taktiler und kon-
trastreicher Leitstreifen
(zum Beispiel Markierung)
entlang des Brückenge-
länders aufgebracht wer-
den könnte, so dass zu-
mindest eine Zonierung für
die Nutzer der Brücke ent-
stehen würde.
Die Lösungsvorschläge
sind den politischen Gre-
mien zur Beschlussfas-
sung vorzulegen.“
Querungsstellen mit
differenzierter Bordhö-
he
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
bittet das Amt 66 ‚Straßen
und Verkehrstechnik', auf
Basis des Beschlusses
des ‚Arbeitskreises Barrie-
refreies Köln‘ aus 01/2016
und des Beschlusses der
Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik zukünf-
tig Fußgänger-
Querungsstellen mit diffe-
renzierter Bordhöhe als
Regellösung auszustatten
und zukünftig immer dort
zu verwenden, wo der
notwendige Raum für den
Einbau gegeben ist. eben-
so sollte die Ausstattung
von Fußgänger-
Querungsstellen im Ge-
staltungshandbuch der
Stadt Köln als Standard
übernommen werden.
Die technischen Details
ergeben sich aus den Aus-
führungen in DIN 32984
und 18040.3, der HBVA
sowie des ‚Leitfaden für
barrierefreies Bauen‘
(Straßen NRW.)
Die Verwaltung hat begonnen,
eine Übersicht der zur Herstel-
lung von getrennten Querun-
gen am Markt verfügbaren
Bordsteinsysteme zu erstellen.
Aus diesen sind nach verwal-
tungsinterner Abstimmung und
nach Abstimmung mit den Be-
hindertenverbänden geeignete
Systeme für eine mögliche
zukünftige Verwendung aus-
zuwählen.
Parallel dazu werden die ge-
nauen baulichen Ausführun-
gen sowie mögliche Einsatz-
grenzen von getrennten Que-
rungen diskutiert und abge-
stimmt. Hierbei müssen auch
Vorteile und Risiken z.B. einer
breiten Nullabsenkung gegen-
einander abgewogen werden.
In einem nächsten Schritt wird
der neu abgestimmte Aus-
baustandard an ausgewählten
Stellen getestet und die Ak-
zeptanz geprüft.
Die Verwaltung plant die Ab-
stimmung der geeigneten
Bordsteinsysteme noch in
2017 durchzuführen.
Sobald ein Standard für ge-
trennte Querungsstellen ver-
bindlich vereinbart wurde, wird
dieser als Regelbauweise in
das amtseigene Planerhand-
buch sowie in das Gestal-
Zuständig:
66
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 8 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
tungshandbuch der Stadt Köln
übernommen.
Einbindung der Behin-
dertenverbände in Pla-
nungsvorhaben
1384/2016
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
bittet das Amt für Brücken
und Stadtbahnbau im
Rahmen der nächsten
Anhörung nach Behinder-
tengleichstellungsgesetz
eine einvernehmliche Ver-
abredung herbeizuführen,
wann die Behindertenor-
ganisationen über gesetz-
liche verpflichtende Betei-
ligungsverfahren hinaus
an baulichen Planungen
der Stadt Köln beteiligt
werden.
Der AK Barrierefreies Köln hat
am 27.06.2017 einen Vor-
schlag zur Einbindung der Be-
hindertenorganisationen über
gesetzlich verpflichtende Be-
teiligungsverfahren hinaus an
baulichen Planungen be-
schlossen. Er soll auf der An-
hörung nach Behinderten-
gleichstellungsgesetz am
25.09.2017 beschlossen wer-
den.
Zuständig:
69
Ge-
schäfts-
führung
Anhö-
rung
nach
BGG
Herstellung von Barrie-
refreiheit auf Kölner
Gehwegen hier: Antrag
der Vertreter*innen der
Behindertenorganisati-
onen und -
selbsthilfegruppen in
der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinder-
tenpolitik vom
18.01.2017
16.02.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beschließt, dem zuständi-
gen Ausschuss Allgemei-
ne Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales zu empfeh-
len, in seiner nächsten
Sitzung folgenden Be-
schluss zu fassen:
Auf allen Gehwegen in-
nerhalb der Stadt Köln soll
unverzüglich eine barriere-
freie Mobilität gewährleis-
tet werden. Das Amt für
öffentliche Ordnung ist
angehalten, für die Auf-
rechterhaltung der barrie-
refreien Gehwegmobilität
zu sorgen und die Geh-
wegbreite von 1,50 Metern
(zzgl. Sicherheitsabstän-
den 0,2 m zum Haus + 0,3
m zum PKW) und Begeg-
nungszonen nach 15 Me-
tern mit geeigneten Maß-
nahmen zu realisieren.
Eine Unterschreitung ist
nur dann möglich, wenn
der Gehweg eine bauliche
Breite von 2,00 Metern
nicht aufweist.
Diese Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik berührt ins-
besondere die Aufgaben des
Ordnungs- und Verkehrsdiens-
tes, Außengastronomien, Son-
dernutzungen, Stadtmöblie-
rung, Straßenbeschilderungen
sowie Straßenbäume auf
Gehwegen. Es sind somit zahl-
reiche weitere Dienststellen
betroffen.
Zur Herstellung einer einheitli-
chen Verwaltungsmeinung
haben sich am 05.05.2017 die
Vertreter der durch den Be-
schluss unmittelbar betroffe-
nen Dienststellen ausge-
tauscht.
Sobald die erbetenen fachli-
chen Stellungnahmen vorlie-
gen, wird eine Vorlage für den
Stadtvorstand erstellt.
Zuständig:
32
2.4 Öffentlicher Personennahverkehr
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
Handlaufbeschriftungen
an den Treppenauf-
gängen und Abgängen
an den Haltestellen
Nord-Süd-Stadtbahn
insbesondere an der
Haltestelle Neumarkt
15.09.2014
08.12.2014
Die Handläufe sollen mit
Blindenschrift oder sonsti-
gen ertastbaren Beschrif-
tungen versehen werden.
Nach mehreren Bespre-
chungs- und Ortsterminen an
der unterirdischen Stadtbahn-
haltestelle Heumarkt durch die
KVB AG mit Vertretern des
Blinden- und Sehbehinderten-
vereins und Amt 69 wurde im
Mai 2017 das Konzept final
abgestimmt. Als nächstes wird
die KVB die Ausschreibung für
die Handlaufbeschriftungen
vorbereiten und bis Oktober
2017 über die Ergebnisse in-
formieren.
Zuständig:
69
Mitnahme von E-
Scootern bei der KVB
AG
Hier: Aufhebung des
Mitnahmeverbots für
Elektro-Scooter in
Stadtbahnen der KVB
16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beschließt:
Die Kölner Verkehrsbe-
triebe werden aufgefor-
dert, das Mitnahmeverbot
für Elektro-Scooter in ihren
Stadtbahnen umgehend
aufzuheben.
Die Verwaltung hat in der Sit-
zung des Ausschusses Sozia-
les und Senioren am
22.06.2017 zugesichert, zu
prüfen, ob ein Anweisungsbe-
schluss durch den Rat möglich
sei. Das Ergebnis der Prüfung
wird dem Ausschuss Soziales
und Senioren vorgelegt.
Zuständig:
50
3. Nahverkehrsplan der
Stadt Köln
0958/2017
16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates wie
folgt zu beschließen:
Unter der Maßgabe, dass
als Ergebnisse des Betei-
ligungsverfahrens festge-
halten wird:
Nachdem der Erlass
des nordrhein-
westfälischen Ministe-
riums für Bauen, Woh-
nen, Stadtentwicklung
und Verkehr (MBWSV
NRW) zur Mitnahme
von E-Scootern in Li-
nienbussen vorliegt,
wird die KVB AG das
Mitnahmeverbot für
Elektro-Scooter in ih-
ren Stadtbahnen um-
gehend aufheben. (S.
174)
Der weitere Schrä-
geinbau von Trittstufen
in der Hochflurfahr-
zeugflotte erfolgt kon-
Der Rat hat am 11.07.2017
den Nahverkehrsplan der
Stadt Köln, ohne die Maßgabe
der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik zu beach-
ten, beschlossen.
Laut Nahverkehrsplan soll der
Schrägeinbau von Trittstufen
in den Hochflur-
Stadtbahnwagen bis 2022 ab-
geschlossen werden. Diese
Jahreszahl orientiert sich an
der Zielsetzung des § 8 Abs. 3
Personenbeförderungsgesetz,
wonach bis 01.01.2022 eine
vollständige Barrierefreiheit im
ÖPNV erreicht werden soll.
Der Verwaltung und der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG ist die
Problematik des Höhenversat-
zes zwischen Stadtbahnwagen
und Bahnsteigen für bewe-
gungseingeschränkte Perso-
nen und Rollstuhlfahrer be-
wusst und sie werden alles
daran setzen, die Umrüstung
Zuständig:
66 Stab
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
tinuierlich im Rahmen
der Hauptuntersu-
chung der jeweiligen
Fahrzeuge. Bei der
Terminierung der Um-
rüstung ist zu berück-
sichtigen, dass immer
genügend Fahr-zeuge
für den täglichen Be-
trieb einsatzbereit sein
müssen – auch für den
Fall, dass Fahrzeuge
in Folge von Unfällen
oder technischen Stö-
rungen unerwartet aus
dem Verkehr gezogen
werden. Der Umbau
soll 2020 abgeschlos-
sen sein. (S. 240)
empfiehlt die Stadtarbeits-
gemeinschaft den Fach-
ausschüssen des Rates
wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln
beschließt den 3. Nah-
verkehrsplan der Stadt
Köln in der überarbei-
teten Fassung (Anlage
1). Die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens
werden dabei Be-
standteil des Nahver-
kehrsplanes der Stadt
Köln (Anlage 2).
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die im
Nahverkehrsplan ent-
haltenen Maßnahmen
weiterzuverfolgen und
zur Beratung vorzube-
reiten, mit dem Ziel,
sie sukzessive den zu-
ständigen Fachaus-
schüssen und Bezirks-
vertretungen vorzule-
gen.
bereits in 2020 abzuschließen.
4 Wohnen
Resolution der Stadtar-
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik: „Barrie-
refreies Wohnen“
26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beschließt folgende geän-
derte Beschlussempfeh-
Der Rat hat die Resolution
beschlossen.
Die Verwaltung hat in einer
Mitteilung (3518/2015) zur Re-
erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
0450/2015 lung:
Der Ausschuss für Sozia-
les und Senioren, der
Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechts-
fragen, der Liegenschafts-
ausschuss und der Stadt-
entwicklungsausschuss
beschließen folgende
Empfehlung an den Rat:
„Der Rat möge beschlie-
ßen:
Der Rat unterstützt die
Resolution der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik „Barrierefrei-
es Wohnen“.
Die Stadtverwaltung soll
dem Rat zu seiner Sitzung
vor der Sommerpause
(23.06.15) zu jedem ein-
zelnen der in der Resoluti-
on aufgeführten Punkte
darlegen, wie diese umge-
setzt werden können.“
i
solution der Stadtarbeitsge-
meinschaft Stellung genom-
men. Diese Mitteilung wurde
im Januar und Februar 2016 in
den Gremien beraten.
Appell der Stadtar-
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik an das
Land NRW
0451/2015
26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beschließt folgende Be-
schlussempfehlung:
Beschlussempfehlung für
den Rat der Stadt Köln
Der Ausschuss für Sozia-
les und Senioren, der
Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechts-
fragen, der Liegenschafts-
ausschuss und der Stadt-
entwicklungsausschuss
beschließen folgende
Empfehlung an den Rat:
„Der Rat möge beschlie-
ßen:
Der Rat schließt sich dem
Appell der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik an das Land
NRW an.“ii
Der Rat hat den Appel be-
schlossen und das Land wur-
de angeschrieben.
erledigt
Appell der Stadtar- 26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein- Vertreter*innen der Stadtar- erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik an die
Kölner Wohnungswirt-
schaft
0454/2015
schaft Behindertenpolitik
beschließt diesen Appell
einvernehmlich.
Der Appell soll folgenden
Ausschüssen als Mittei-
lung bekannt gemacht
werden:
• Ausschuss für Soziales
und Senioren
• Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechts-
fragen
• Liegenschaftsausschuss
• Stadtentwicklungsaus-
schussiii
beitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik haben an der Sitzung
des Wohnungsbauforums Köln
am 31.08.2015 teilgenommen
und den Appell dort vorge-
stellt.
7 Sport
Beschlussempfehlung
"Moderne, barrierefreie
und durch alle nutzbare
Infrastruktur"
18.06.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beschließt folgende Be-
schlussempfehlung „Mo-
derne, barrierefreie und
durch alle nutzbare Infra-
struktur“ an den Aus-
schuss Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen
/ Vergabe / Internationa-
les, den Bauausschuss,
den Jugendhilfeaus-
schuss, den Liegen-
schaftsausschuss, den
Aus-schuss Schule und
Weiterbildung, den Aus-
schuss Soziales und Se-
nioren, den Sport-
ausschuss, den Aus-
schuss für Umwelt und
Grün, den Verkehrsaus-
schuss und die stadtnahen
Gesellschaften und die
Verwaltung:
Konsequenzen aus den
Erfahrungen der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik zu Eis- und
Schwimmstadion Lentpark
Bewertung des Projektes
„Eis- und Schwimmstadi-
ons Lentpark“
Die Verwaltung bemüht sich
um eine dauerhafte Verbesse-
rung ihrer Arbeitsabläufe mit
dem Ziel einer inklusiven
Stadtgesellschaft. So verfolgt
z.B. die Bauaufsicht die Ein-
haltung der Anforderungen der
Landesbauordnung NW mit
Nachdruck. Die Gebäudewirt-
schaft setzt sich massiv ent-
sprechend ihrer Kapazitäten
für die Umsetzung der Barrie-
refreiheit ein. Trotz massiven
Personalmangels in allen Be-
reichen sind für die Barriere-
freiheit zwei Mitarbeiter in
Vollzeit beschäftigt.
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
1. Trotz intensiver An-
strengungen und wieder-
holter Einforderung durch
die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
muss rückblickend festge-
stellt werden, dass eine
Barrierefreiheit des Ge-
bäudes und somit eine
gleichberechtigte selbst-
bestimmte Nutzbarkeit für
alle nicht gegeben ist.
2. Gegenüber dem Zu-
stand bei Eröffnung des
Gebäudes wurden Nach-
besserungen erreicht, die
als nicht ausreichend ein-
zustufen sind.
3. Der Zeitverlauf der
Nachbesserungen, der
gezeigte kritikwürdige
Umgang mit berechtigten
Forderungen der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik sowie das
Informationsverhalten ge-
genüber diesem Gremium
haben erhebliche Zweifel
an der Ernsthaftigkeit der
Bemühungen von Betrei-
ber und Eigentümer ent-
stehen lassen.
4. Offensichtlich wurde in
der Konzeption, Planung,
Ausführung und Kontrolle
nicht durchgängig in aus-
reichendem Maße der
Fokus auf die unabdingba-
re Notwendigkeit der Bar-
rierefreiheit und Nutzbar-
keit für alle gelegt.
Konsequenzen und For-
derungen:
Mit dem Ziel einer inklusi-
ven Stadtgesellschaft in
einer modernen barriere-
freien und durch alle nutz-
baren Infrastruktur und zur
Vermeidung einer Wieder-
holung ähnlicher Probleme
bei zukünftigen Projekten
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
fordert die Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik von der Verwal-
tung, den zuständigen
Ausschüssen und den
stadtnahen Gesellschaften
eine Überprüfung, ggfs.
Anpassung und Festle-
gung aller Prozesse und
Entscheidungen, die bei
der Planung, Durchfüh-
rung und Kontrolle öffentli-
cher Baumaßnahmen zu
durchlaufen sind.
Exemplarisch seien hier
genannt: bindende Vorga-
ben für Ausschreibung,
Auflagen in der Bauge-
nehmigung und ver-
pflichtende Überprüfung
der Umsetzung der Bau-
genehmigung bei Abnah-
me derjenigen Aspekte,
die für Barrierefreiheit re-
levant sind.
Es muss sichergestellt
sein, dass den beteiligten
Planern, Firmen und kon-
trollierenden Organen un-
missverständlich und
zwingend Vorgaben ge-
macht und verantwortliche
Kontrollen durchgeführt
werden, die im Sinne des
Selbstverständnisses der
Stadt Köln Barrierefreiheit,
Zugänglichkeit und Nutz-
barkeit für alle gemäß der
UN-Behindertenrechts-
konvention gewährleisten.
Allen Beteiligten muss
jederzeit klar sein, dass in
dieser Stadt ausschließlich
Projekte gewollt sind, bei
denen die Umsetzung
dieser Ziele obligatorisch
und alternativlos ist.
Sportentwicklungs-
planung unter Beteili-
gung von Menschen
16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beschließt, dem Sportaus-
Das Sportamt wird sicherstel-
len, dass die Beteiligung von
Menschen mit Behinderung
Zuständig:
52
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 15 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
mit Behinderung erar-
beiten
schuss zu empfehlen, in
seiner nächsten Sitzung
folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Sportentwicklungspla-
nung soll von Anfang an
unter Beteiligung von
Menschen mit Behinde-
rung erfolgen.
Um dies zu gewährleisten
ist ein/e von der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik zu benen-
nende/r Experte/in in ei-
gener Sache als Mitglied
in die Strategiegruppe
bzw. den Beirat der Sport-
entwicklungsplanung zu
berufen.
und die Einbindung der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik in die Sportentwick-
lungsplanung erfolgen wird.
8 Soziale Hilfen
Mobilitätshilfe 03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
fordert den Ausschuss
Soziales und Senioren,
den Ausschuss Allgemei-
ne Verwaltung und
Rechtsfragen / Verga-
be/Internationales und den
Finanzausschuss auf, fol-
gende Anpassung der
Mobilitätshilfe zu be-
schließen:
Anhebung der Pau-
schale von 30 Euro
auf 35 Euro
Anhebung des Bud-
gets für Taxifahrten
von 150 Euro auf 200
Euro
Anhebung des Bud-
gets für Spezialfahr-
zeuge von 200 Euro
auf 250 Euro
Der Rat hat in seiner Sitzung
am 17.11.2016 die Erhöhung
der Mobilitätshilfe, wie von der
Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik gefordert, be-
schlossen.
erledigt
Mobilitätshilfe gemäß §
53 SGB XII für Men-
schen mit Behinderun-
gen und einem aG im
Schwerbehinderten-
ausweis
1158/2016
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
fordert den Ausschuss
Soziales und Senioren,
den Ausschuss Allgemei-
ne Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe /
Anhebung der Beträge er-
ledigt. Ratsbeschluss
17.11.2016
Die Ausweitung des Be-
rechtigtenkreises wird zur-
zeit geprüft.
Zuständig:
50
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 16 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
Inter-nationales und den
Finanzausschuss auf, fol-
gende Anpassung der
Mobilitätshilfe zur be-
schließen:
Anhebung der Pau-
schale von 30 € auf
35 €
Anhebung des Bud-
gets für Taxifahrten
von 150 € auf 200 €
Anhebung des Bud-
gets für Spezialfahr-
zeuge von 200 € auf
250 €“
Darüber hinaus soll die
Mobilitätshilfe um den
Personenkreis der Men-
schen mit Lern-
schwierigkeiten und geis-
tigen Behinderungen mit
Orientierungsschwierigkei-
ten erweitert werden.
Die Beschlussvorlage ist
für die Sitzung der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik am
19.09.2017 vorgesehen,
nachfolgend in AVR, Sozi-
alausschuss, Finanzaus-
schuss und Rat.
Erhöhung der Mobili-
tätshilfe
2466/2016
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
empfiehlt den nachfolgen-
den Gremien wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt, die Mobilitäts-
hilfe, eine Leistung gemäß
§§ 53, 54 SGB XII für
Menschen mit Behinde-
rungen und einem aG im
Schwerbehindertenaus-
weis, mit Inkrafttreten der
Haushaltssatzung
2016/2017 wie folgt zu
erhöhen:
Anhebung der monat-
lichen Pauschale von
30 € auf 35 €
Anhebung des mo-
natlichen Budgets für
Taxifahrten von 150 €
auf 200 €
Anhebung des mo-
natlichen Budgets für
Spezialfahrzeuge von
200 € auf 250 €
Darüber hinaus wird die
Die Anhebung der Beträge
ist erledigt. Siehe oben
Die Ausweitung des Be-
rechtigtenkreises wird zur-
zeit geprüft.
Die Beschlussvorlage ist
für die Sitzung der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik am
19.09.2017 vorgesehen,
nachfolgend in AVR, Sozi-
alausschuss, Finanzaus-
schuss und Rat.
Zuständig:
50
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 17 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
Verwaltung beauftragt, die
Erweiterung der Mobili-
tätshilfe um den Perso-
nenkreis der Menschen
mit geistiger Behinderung
mit Orientierungsschwie-
rigkeiten erneut zu prüfen
Beratungsstellen für
Menschen mit Behinde-
rung hier: Beratungs-
stellen für Menschen
mit Lernschwierigkeiten
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
bittet den Behindertenbe-
auftragten darum, die Ko-
KoBe, den IFD und die
Lebenshilfe zu einem Ge-
spräch einzuladen.
In dem Gespräch soll ge-
meinsam überlegt werden,
wie die allgemeinen Bera-
tungsstellen Menschen mit
Lernschwierigkeiten bes-
ser beraten können.
_____________________
In dem Gespräch soll es
auch um das Handlungs-
konzept zur Kölner Behin-
dertenpolitik gehen. Das
Handlungskonzept ist ein
Papier. Darin steht, was
für Menschen mit Behin-
derung in Köln besser
werden soll. Auch für
Menschen mit Lernschwie-
rigkeiten. Zu dem Hand-
lungskonzept gibt es eine
2. Fortschreibung. Das
bedeutet, es gibt eine
neue Bearbeitung des
Handlungskonzeptes.
In dem Gespräch soll auch
überlegt werden, wie man
das Konzept gut umsetzen
kann. Das Gespräch soll
Anfang 2017 stattfinden.
Das Gespräch hat am
24.01.2017 stattgefunden.
(Vgl. hierzu Ds. Nr.
0657/2017)
Zur Öffnung der allgemeinen
Beratungsstellen für Men-
schen mit Lernschwierigkeiten
fanden dann noch zwei weite-
re Gespräche mit dem Ge-
sundheitsamt bzw. mit dem
Gesundheitsamt und Vertre-
ter*innen der PSAG Sucht
statt.
________________________
Ein Gespräch zum Hand-
lungskonzept zur Kölner Be-
hindertenpolitik ist für das 2.
Halbjahr 2017 geplant.
Erledigt
Zuständig:
5001/2
12 Politische Teilhabe und Mitwirkung: „Nichts über uns, ohne uns“
2020: Köln l(i)ebt Viel-
falt - Diversity Konzept
3068/2016
14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates wie
folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
nimmt das Diversity Kon-
Für den Stellenplan 2018 wur-
de eine Stelle zur Umsetzung
des Diversity Konzeptes bean-
tragt. Ein Bescheid hierüber
steht noch aus. Finanzielle
Mittel konnten zusätzlich nicht
für den Haushalt 2018 ange-
Zuständig:
5001
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 18 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
zept „2020: Köln l(i)ebt
Vielfalt“ zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung:
1. das vorliegende Diversi-
ty Konzept inklusive der
beschriebenen Maßnah-
men umzusetzen, den
damit verbundenen Im-
plementierungsprozess
fortzuschreiben und somit
die Strategie des Diversity
Managements als Quer-
schnittsaufgabe in und auf
allen Ebenen der Stadt-
verwaltung zu etablieren
und den Umsetzungspro-
zess zu begleiten,
2. insbesondere
• eine Ist-Analyse für die
Stadtverwaltung zu erstel-
len, sowie ein daraus zu
entwickelndes Controlling
mit entsprechenden Indi-
katoren einzuführen.
• die Öffentlichkeitsarbeit
zum Thema über die
Stadtgrenzen hinaus fort-
zuschreiben.
• die Vernetzung der be-
troffenen Akteure intern
wie extern und über die
Stadtgrenze hinaus fortzu-
führen.
3. die Weiterentwicklung
und Umsetzung des vor-
liegenden Konzeptes
durch ein Maßnahmen-
programm dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen.
(Hinweis:
nachfolgend ist die Ergän-
zung der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik aufgeführt:)
Die Verwaltung wird be-
auftragt die folgenden
Maßnahmen unverzüglich
umzusetzen. Hierfür sollen
die erforderlichen Perso-
nal- und Finanzmittel im
Haushalt bereitgestellt
meldet werden.
Im Rahmen des Verwaltungs-
reformprozesses wurden von
allen Dezernaten verschiede-
ne Projekte benannt, die in
den kommenden 12- 18 Mona-
ten begonnen bzw. umgesetzt
werden sollen. Das Dezernat
OB und das Dezernat V haben
jeweils als ein Projekt die Um-
setzung des Diversity Ansat-
zes benannt.
Derzeit wird für beide Dezer-
nate eine Projektskizze er-
stellt. Diese Skizze dient als
Leitfaden, um den Diversity
Ansatzes in den beiden be-
nannten Dezernaten modelhaft
umzusetzen. Die Maßnahmen,
die in den beiden Projektpha-
sen umgesetzt werden, wer-
den sich an den bereits be-
schriebenen Maßnahmen im
Diversity Konzept und dem
Beschluss der StadtAG Behin-
dertenpolitik orientieren
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 19 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
werden:
Erstellung von Stan-
dards für eine diskrimi-
nierungsfreie Sprache
innerhalb und außerhalb
der Verwaltung
Erstellung einer Bildda-
tenbank mit diversitäts-
gerechter Bildsprache
sowie Bildern für die
städtische Öffentlich-
keitsarbeit
Qualifizierung von jun-
gen Menschen mit einer
körperlichen oder geisti-
gen Beeinträchtigung
durch spezifische Aus-
bildungsförderungspro-
jekte, damit der Einstieg
in das Ausbildungsver-
fahren der Stadt Köln er-
reicht und durchlaufen
werden kann.
Übernahme von Assis-
tenzkosten bei der Gre-
mienarbeit zur Förde-
rung der politischen
Teilhabe aller ehrenamt-
lichen und gewählten
Mitglieder
III. Übergreifende Aufgaben
1 Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und der Inklusion von besonders benachteiligten Grup-
pen
1.3 Flüchtlinge mit Behinderung
Flüchtlinge mit Behin-
derungen und Men-
schen mit Behinderung
mit Migrationshinter-
grund
03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
beauftragt den Behinder-
tenbeauftragten, in geeig-
neter Weise die Forderung
in die Politik einzubringen,
eine detaillierte Erhebung
zu den schutzbedürftigen
Flüchtlingen insbesondere
zu den Flüchtlingen mit
Behinderung durchzufüh-
ren, um so die Grundlage
für das weitere Verwal-
tungshandeln zu schaffen.
Die Forderung wurde u.a. auf
der Fachtagung zu Geflüchte-
ten mit besonderem Schutz-
bedarf (16.09.2016) vorgetra-
gen und beraten.
erledigt
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 20 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
Mindeststandards für
die Unterbringung und
Betreuung von Geflüch-
teten
0745/2016/1
14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates wie
folgt zu beschließen:
1. Der Rat beauftragt die
Verwaltung
a. mit der Umsetzung und
Einhaltung der definierten
und als Anlage beigefüg-
ten Mindeststandards zur
Unterbringung und Be-
treuung von Geflüchteten
in Köln. Hiervon ausge-
nommen sind vorerst die
angestrebten Mindest-
standards hinsichtlich ei-
nes verbesserten Betreu-
ungsschlüssels (1:60) in
Unterkünften außerhalb
abgeschlossener
Wohneinheiten, die For-
derung nach einer Ver-
stärkung des Ehrenamtes
(0,25 Stellen je Sozialar-
beiter) und die Einrichtung
von Gesundheits-
/Krankenpflegern in Ein-
richtungen über 200 Per-
sonen;
b. mit der Erarbeitung eines
finanzierbaren Konzepts
zur Stärkung des ehren-
amtlichen Engagements
in der Geflüchtetenunter-
bringung sowie einer
punktuellen Verstärkung
der sozialen und gesund-
heitlichen Betreuung in
Geflüchtetenunterkünften,
die eine solche Stärkung
erfordern;
c. mit der Evaluierung der
umgesetzten Mindest-
standards zum Herbst des
Jahres 2017.
d. In den Mindeststandards
die Anforderungen an die
Barrierefreiheit der Unter-
bringungseinrichtungen zu
präzisieren.
Der Ratsbeschluss vom
20.07.2017 wird als „Laufen-
des Geschäft der Verwaltung“
umgesetzt.
Zuständig:
56
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 21 von 28
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
(Hinweis:
nachfolgend ist die Ergän-
zung der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik aufgeführt:)
1. Bei der Barrierefreiheit
der Unterbringungsein-
richtungen ist insbe-
sondere auf die Be-
dürfnisse von Men-
schen mit Sehbehinde-
rung, Blindheit, Hörbe-
hinderung (Gehörlose,
Ertaubte und Schwer-
hörige) oder motori-
schen Einschränkun-
gen sowie von Perso-
nen, die Mobilitätshil-
fen und Rollstühle be-
nutzen zu achten.
2. Bei der Erarbeitung
dieser Anforderungen
sind die Behinderten-
organisationen und der
Behindertenbeauftrag-
te zu beteiligen.
3. Die Verwaltung soll
darlegen, bei welchen
Unterkünften das
Thema Barriere-
freiheit in der Planung
berücksichtigt worden
ist.
4. Informationen über
besondere schutzbe-
dürftige Personen sind
zu erheben und zu do-
kumentieren.
(Hinweis:
Ende der Einfügung der
Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik)
2. Der Rat beschließt zur
Finanzierung von unab-
weisbaren Mehrbedarfen,
die durch die Umsetzung
der Mindeststandards im
Punkt 3, einrichtungsinter-
ne Betreuungs-angebote,
entstehen, im Haushalts-
jahr 2016/2017 folgende
überplanmäßigen zah-
Zur 1. Forderung:
In Flüchtlingsunterkünften der
Phase 4 (Bau und Nutzung
konventioneller Wohnungen)
des „4-Phasen-Modells zur
Flüchtlingsunterbringung in
Köln“ werden im Fall eines
Neu- oder wesentlichen Um-
baus entsprechend der Lan-
desbauordnung NRW barriere-
freie Wohnungen bzw. roll-
stuhlgerechte Wohnungen
errichtet. Eine entsprechende
Verfahrensweise wird auch für
Unterkünfte der Phase 3 (auf
Dauer angelegter einfacher
Bau) favorisiert.
Zur 2. Forderung:
56 und 5001/2 tauschen sich
aus und haben z.B. beim Lehr-
forschungsprojekt „Inklusive
Flüchtlingsunterkünfte“ zu-
sammengearbeitet. Die Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik wird fortlaufend in-
formiert.
Die Stadt unterstützt das Pro-
jekt der Diakonie Michael-
hoven, ein „Netzwerk für
Flüchtlinge mit Behinderung“
aufzubauen. Die Zusammen-
arbeit der sozialen Fachkräfte
im Bereich der Wohnraumver-
sorgung mit diesem Netzwerk
wird intensiviert.
Zur 3. Forderung:
Die Stadtverwaltung verschafft
sich einen Überblick über die
Barrierefreiheit der bestehen-
den Flüchtlingsunterkünfte und
belegt die barrierefreien / -
armen Unterkünfte gezielt mit
Flüchtlingen, die auf diese Un-
terkünfte angewiesen sind.
Zur 4. Forderung:
Es wird ein Verfahren zur Er-
mittlung und Versorgung be-
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
lungswirksamen Aufwen-
dungen:
2017:
Im Teilergebnisplan 1004
– Bereitstellung und Be-
wirtschaftung von Wohn-
raum, bei Teilplanzeile 13
– Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen in
Höhe von rd. 480.000 €,
Die Deckung erfolgt für
das Haushaltsjahr 2016
durch erwartete Min-
deraufwendungen im Teil-
ergebnisplan 0504 – Frei-
willige Sozialleistungen
und interkulturelle Hilfen
bei Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen.
Die Deckung erfolgt für
das Haushaltsjahr 2017
durch erwartete Min-
deraufwendungen im Teil-
ergebnisplan 0502 –
Kommunale Leistungen
nach dem SGB II bei Teil-
planzeile 16 – sonstige
ordentliche Aufwendungen
(s. hierzu ebenfalls Vorla-
ge 2685/2016).
Der Rat bekräftigt seinen
erstmals am 20.07.2004
getroffenen und vielfach
unterstrichenen Be-
schluss, wonach die fest-
gelegten Kölner Leitlinien
zur Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlin-
gen weiterhin Auftrag und
Grundlage städtischen
Handelns darstellen. Der
Rat erkennt die Notwen-
digkeit an, in Zeiten gro-
ßen Handlungsdrucks von
den weiterhin gültigen
Leitlinien abzuweichen. Es
wird allerdings die zwin-
gende Notwendigkeit ge-
sehen, dass die Verwal-
tung schnellstmöglich zur
Umsetzung der verab-
sonders schutzbedürftiger
Flüchtlinge entwickelt und an-
wendet. Durch die frühzeitige
Identifizierung betroffener Per-
sonen soll ihre gesundheitliche
Versorgung schnellstmöglich
eingeleitet und schwerwiegen-
de Chronifzierungen von
Krankheitsbildern vermieden
werden.
Um bessere Kenntnisse über
die Lebenslage und die Be-
dürfnisse der Flüchtlinge mit
Behinderung zu erlangen,
werden systematisch Daten
erhoben, ausgewertet und
veröffentlicht. Dies betrifft bei-
spielsweise die Schulein-
gangs- bzw. Seiteneinsteiger-
untersuchungen bei Kindern
und Jugendlichen im schul-
pflichtigen Alter.
Das Land NRW wird aufgefor-
dert, bereits bei der Zuweisung
von Flüchtlingen nach Köln
Informationen bezüglich be-
sonderer Schutzbedürftigkeit
zu übermitteln, um bereits vor
Ankunft der Flüchtlinge ent-
sprechende Maßnahmen ein-
leiten zu können.
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:
schiedeten Leitlinien zu-
rückkehrt. Dieser Ratsbe-
schluss stellt eine Ergän-
zung der im Jahr 2004
verabschiedeten Kölner
Leitlinien zur Flüchtlings-
unterbringung dar. Eine
über die vorgenannten
Maßnahmen hinausge-
hende Umsetzung der
Mindeststandards bedarf
einer separaten Beratung
und Beschlussfassung.
2 Teilhabeberichterstattung
i Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am
05.12.2014
Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:
„Barrierefreies Wohnen“
Warum barrierefrei Bauen?
In Köln lebten Anfang 2012 über 100.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50
Prozent. Durch die Veränderung der Altersstruktur und die wachsende Zahl älterer Menschen wird die Nachfrage
nach altersgerechtem, also möglichst barrierefreiem Wohnraum weiter steigen.
Barrierefreiheit bedeutet Annehmlichkeit und Lebensqualität für alle Menschen und alle Generationen, nicht nur für
Menschen mit Behinderung.
Menschen, die in preiswerte Wohnungen einziehen, sollen auch im Alter, wenn sie möglicherweise auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, in ihrer angestammten Wohnungen bleiben dürfen. Müssten sie ausziehen, wohlmöglich in ein Al-
tenpflegeheim umziehen, ist es oftmals die Kommune, die die Kosten tragen muss. Barrierefreier Wohnungsbau und -
umbau ist also menschlich und finanziell ein Gewinn.
Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt
Ende 2013 gab es in Köln etwa 550.000 Wohnungen, von denen noch etwas weniger als 38.000 Wohnungen mit öf-
fentlichen Mitteln gefördert worden sind und einer Mietpreisbindung unterlagen. Dieser Bestand an Sozialwohnungen
nimmt seit Jahren beständig ab.
Dabei hat fast die Hälfte der Kölner Haushalte Anspruch auf eine solche Sozialwohnung. Viele Haushalte suchen
dringend eine solche Wohnung, finden aber keine. Es ist also offensichtlich, dass es zu wenige Wohnungen mit güns-
tigen Mieten gibt.
Seit 1998 müssen alle vom Land geförderten Mietwohnungen „barrierefrei“ sein. Ende 2013 gab es in Köln über 8.000
solcher barrierefreier Sozialwohnungen. Sie sind aber nicht alle wirklich barrierefrei. Ohne Stufen erreichbar sind nur
4.700 dieser Wohnungen.
Eine weitere Einschränkung kommt hinzu: Die entstehenden „barrierefreien“ Wohnungen sind zwar für gehbehinderte
Menschen geeignet, aber nicht unbedingt für Personen, die einen Rollstuhl nutzen müssen. Nur 234 Wohnungen sind
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet.
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 24 von 28
Maßnahmen für mehr barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen
1. Private Eigentümerinnen und Eigentümer müssen verstärkt motiviert werden, barrierefreie Wohnungen zu bauen
und vorhandene Wohngebäude barrierefrei umzubauen. Das kommunale Wohnungsbauförderprogramm soll
daher um einen Zuschuss für den Bau barrierefreier Wohnungen und den barrierefreien Umbau von Bestands-
wohnungen als zusätzliche Förderkomponente ergänzt werden.
2. Die stadtnahen Wohnungsgesellschaften GAG Immobilien AG und WSK (Wohnungsgesellschaft der Stadtwer-
ke Köln mbH) sollen sich besonders für den Neubau barrierefreier Wohnungen engagieren und bei Umbau und
Modernisierung ihrer Wohnungsbestände barrierefreien Wohnraum schaffen.
3. Dringend benötigt werden Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Bei allen Bau-
vorhaben, die nach dem Kooperativen Baulandmodell verwirklicht werden, und bei Bauvorhaben auf städtischen
Grundstücken soll zusätzlich zu der 30%-Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Quote rollstuhlge-
rechte Wohnungen eingeführt werden.
Diese Wohnungen sollen grundsätzlich nur an Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vermietet werden.
4. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität sollen ergänzend auch Aspekte der Barriere-
freiheit berücksichtigt werden.
5. Die im Stadtentwicklungskonzept Wohnen aufgeführten Maßnahmen zum altengerechten und barrierefreien
Wohnen sollen mit Nachdruck umgesetzt werden:
Die Ergebnisse des Modellprojektes „Altersgerecht umbauen“ sollen bekannt gemacht werden. Wün-
schenswert wäre, dass weitere private Investoren sich hieran ein Beispiel nehmen und über die Erfahrungen
und Erkenntnisse der GAG Immobilien AG aktiviert werden, ihre eigenen Bestände in Bezug auf den demo-
graphischen Wandel hin anzupassen.
Um weitere Mehrgenerationen-Wohnprojekte auch in den Stadtbezirken zu initiieren, in denen es bisher
kein solches Projekt gibt, sollen weitere städtische Grundstücke zur Verfügung gestellt und Gemeinschafts-
raum und Projektmoderation wieder städtisch bezuschusst werden.
Eine besondere Bedeutung kommt den Wohnformen spezieller Nachfragergruppen zu. Neben den Mehrgene-
rationen-Wohnprojekten ist dies beispielsweise das integrierte Wohnen von Behinderten und Nicht-
Behinderten.
Dem Service-Wohnen kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Hierbei wird das Wohnen in den „eigenen
vier Wänden“ kombiniert mit professioneller Serviceleistung (bis hin zur Pflege), die entweder vor Ort (das
heißt innerhalb des Wohnprojektes) bereitsteht oder durch externe Dienste erbracht wird. In Kooperation mit
der Wohnungswirtschaft sollen Varianten des Service-Wohnens (selbstorganisierte Gruppenwohnprojekte,
Wohnprojekte mit flankierenden Service-Angeboten, Wohnprojekte mit integrierten Service-Angeboten und
Wohnprojekte im Pflegeheimverbund) ausgeweitet werden.
6. Bei den Beratungsgesprächen und bei der Werbung für barrierefreies Bauen macht die Stadtverwaltung deutlich,
dass eine barrierefreie Wohnung in der Erstellung nur wenig mehr kostet, als eine nicht-barrierefreie Wohnung.
Wegen dieser Mehrkosten sollte niemand auf das barrierefreie Bauen verzichten.
Die Stadt Köln wird private Bauherren besser überzeugen, wenn sie selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Der Rat
der Stadt Köln hat im Jahr 2012 entschieden, beim Neubau städtischer Sozialhäuser zur gemischt belegten Un-
terbringung von obdachlosen Kölner Bürgern und Bürgerinnen keine Aufzüge mehr einzubauen und auch keine
rollstuhlgerechten Wohnungen zu bauen. Ohne Aufzug sind aber nicht alle Wohnungen, sondern nur die Woh-
nungen im Erdgeschoss des Hauses barrierefrei erreichbar.
Der Rat sollte diese Entscheidung zurücknehmen und die Verwaltung beauftragen, beim Neubau städtischer So-
zialhäuser zukünftig wieder Aufzüge einzubauen und einen noch festzulegenden Anteil rollstuhlgerechter Woh-
nungen zu bauen.
7. Einen wichtigen Beitrag zum Thema barrierefreies Wohnen leisten die Zentrale Beratungsstelle für behindertenge-
rechtes Wohnen bei der Stadt Köln und „wohn mobil“, die Beratungsstelle für Wohnungsanpassung und Woh-
nungswechsel. Diese Beratungsstellen haben den Auftrag, Kölner Bürgern und Bürgerinnen, fachkundig zu be-
raten und sie bei der Wohnungssuche und einem erforderlichen Umzug zu unterstützen.
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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8. Nicht alle barrierefreie Wohnungen sind von Menschen bewohnt, die auf diese Wohnungen angewiesen sind. So
werden barrierefrei umgebaute Wohnungen nach Auszug der Mieterin / des Mieters, auf dessen Bedürfnisse hin
die Wohnung umgebaut worden ist, häufig an neue Mieterinnen und Mieter vermietet, die auf barrierefreie Woh-
nungen nicht angewiesen sind.
Um die barrierefreien Wohnungen gezielt an diejenigen vermieten zu können, die auf sie angewiesen sind, sollte
die Belegungssteuerung zu verbessert werden.
Eine Voraussetzung hierfür sind umfassende Informationen über den Bestand an barrierefreien Wohnungen. Das
Wohnungsamt verfügt über Informationen über geförderte Wohnungen, nicht aber für frei finanzierte Wohnungen.
Erforderlich ist also eine Erhebung des Bestands an barrierefreien Wohnungen.
9. Die Stadt sollte bei ihren eigenen Bauvorhaben darauf achten und bei ihrer Beratung dafür werben, dass in „barri-
erefreien“ Wohnungen über die Rollstuhlgerechtigkeit hinaus weitere Aspekte beachtet werden: Die optische
Alarmierung der Rauchwarnmelder; Orientierungsmöglichkeit für Blinde und Sehbehinderte (Kontrastreichtum und
taktile Orientierungsmöglichkeiten).
10. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen zusätzliche unter-
stützende Angebote, etwa auch Hilfe bei der Wohnungssuche.
Schritte hin zu generationengerechten Wohnquartieren
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung wohnen blei-
ben können. Damit dies möglich ist, müssen auch die Stadtviertel altengerecht und barrierefrei werden. Wir brauchen
„generationengerechte Wohnquartiere“ und eine inklusive Gestaltung der Stadtteile.
Hierzu trägt beispielsweise das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt bei. Mit diesem Konzept soll die Versor-
gung mit den alltäglich nachgefragten Waren und Dienstleistungen in der Nähe der Wohnung gesichert werden. Zu-
dem müssen auf öffentlichen Wegen, auf Plätzen und in Grünanlagen Barrieren beseitigt und die Nutzbarkeit dieses
öffentlichen Raums für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung verbessert werden.
Die Einzelmaßnahmen müssen in einem „Handlungskonzept für eine zukunftsfeste Quartiersentwicklung“ gebündelt
werden.
Bei neuen Städtebau-Projekten – wie beispielsweise der Entwicklung des Mülheimer Hafens, des Deutzer Hafens
oder des Großmarkt-Geländes – müssen die Anforderungen von Menschen mit Behinderung von Anfang an in der
Planung beachtet werden. Menschen mit Behinderung sollen daher als „Experten in eigener Sache“ an den Pla-
nungsworkshop beteiligt werden. Dabei ist auf die Barrierefreiheit der Veranstaltungen zu achten.
Die Stadt sollte zudem exemplarisch ein bestehendes Wohnquartier auswählen, um auch hier unter Beteiligung von
Menschen mit Behinderung als „Experten in eigener Sache“ Erfahrungen bei der Planung generationengerechter und
inklusiver Wohnquartiere zu sammeln.
---
Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Köln
Der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, der Liegen-
schaftsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat:
„Der Rat möge beschließen:
Der Rat unterstützt die Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik „Barrierefreies Wohnen“.
Die Stadtverwaltung soll dem Rat zu seiner nächsten Sitzung zu jedem einzelnen der in der Resolution aufgeführten
Punkte darlegen, wie diese umgesetzt werden können.“
______________________________________________________________________________________________
__________________________
ii Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
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Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am
05.12.2014
Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
an das Land NRW
Warum barrierefrei Bauen?
In Köln lebten Anfang 2012 über 100.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50
Prozent. Durch die Veränderung der Altersstruktur und die wachsende Zahl älterer Menschen wird die Nachfrage
nach altersgerechtem, also möglichst barrierefreiem Wohnraum weiter steigen.
Barrierefreiheit bedeutet Annehmlichkeit und Lebensqualität für alle Menschen und alle Generationen, nicht nur für
Menschen mit Behinderung.
Menschen, die in preiswerte Wohnungen einziehen, sollen auch im Alter, wenn sie möglicherweise auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, in ihrer angestammten Wohnungen bleiben dürfen. Müssten sie ausziehen, wohlmöglich in ein Al-
tenpflegeheim umziehen, ist es oftmals die Kommune, die die Kosten tragen muss. Barrierefreier Wohnungsbau und -
umbau ist also menschlich und finanziell ein Gewinn.
Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt
Ende 2013 gab es in Köln etwa 550.000 Wohnungen, von denen noch etwas weniger als 38.000 Wohnungen mit öf-
fentlichen Mitteln gefördert worden sind und einer Mietpreisbindung unterlagen. Dieser Bestand an Sozialwohnungen
nimmt seit Jahren beständig ab.
Dabei hat fast die Hälfte der Kölner Haushalte Anspruch auf eine solche Sozialwohnung. Viele Haushalte suchen
dringend eine solche Wohnung, finden aber keine. Es ist also offensichtlich, dass es zu wenige Wohnungen mit güns-
tigen Mieten gibt.
Seit 1998 müssen alle vom Land geförderten Mietwohnungen „barrierefrei“ sein. Ende 2013 gab es in Köln über 8.000
solcher barrierefreier Sozialwohnungen. Sie sind aber nicht alle wirklich barrierefrei. Ohne Stufen erreichbar sind nur
4.700 dieser Wohnungen.
Eine weitere Einschränkung kommt hinzu: Die entstehenden „barrierefreien“ Wohnungen sind zwar für gehbehinderte
Menschen geeignet, aber nicht unbedingt für Personen, die einen Rollstuhl nutzen müssen. Nur 234 Wohnungen sind
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet.
Die erforderliche Zahl barrierefreier Wohnungen wird in Köln wie in anderen Städten Nordrhein-Westfalens nur er-
reicht werden, wenn alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt Hand in Hand arbeiten. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik appelliert daher an die Landesregierung und die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen:
In dem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“ haben Barrierefreiheit, selbständige Lebensführung und
Wohnen einen hohen Stellenwert. Das Land kann beispielsweise durch die Bauordnung und durch die Wohnraumför-
derung darauf Einfluss nehmen, dass diese Ziele erreicht werden und mehr barrierefreie Wohnungen gebaut werden.
Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Bauordnung
1. Im Interesse der Menschen mit Behinderung sollen die Ausnahmen vom Gebot des barrierefreien Bauens neu
geregelt werden. Statt der Ausnahmen soll eine Härtefallregelung geschaffen werden. Bei Bauvorhaben im Be-
stand sollte im begründeten Einzelfall die Anforderung nur dann abgemildert werden, wenn sie wirtschaftlich wirk-
lich unzumutbar wäre.
2. Die Vorschriften zur Aufzugspflicht sollen überarbeitet werden: Aktuell müssen nur in Gebäuden mit mehr als
fünf Geschossen Aufzüge eingebaut werden. Angesichts des großen Mangels an barrierefreien Wohnungen soll
diese Pflicht auf alle Gebäude mit mehr als vier Geschossen ausgeweitet werden.
3. Der Anteil der barrierefrei erreichbaren Wohnungen eines Gebäudes soll erhöht werden. Die Landesbauord-
nung schreibt fest, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barriere-
frei erreichbar sein müssen. Erforderlich ist, diesen Pflichtanteil zu erhöhen. Zusätzlich zu der bestehenden An-
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
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forderung soll daher gefordert werden, dass mindestens ein Drittel der über einen vorgeschriebenen Aufzug er-
reichbaren Wohnungen barrierefrei erreichbar sein müssen.
4. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung konkreter Anforderungen durch Planerinnen und Planer fachlich
sichergestellt wird. Wir begrüßen den Vorschlag der Architektenkammer NRW, bei öffentlich zugänglichen bauli-
chen Anlagen eine zusätzliche Bauvorlage (Barrierefreikonzept) einzuführen. Dieses Barrierefreikonzept soll
auch bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen zwingend gefordert werden.
5. Es mangelt mitunter an der Kontrolle und Durchsetzung der auf Grundlage der Landesbauordnung erteilten Bau-
genehmigungen mit ihren Festsetzungen zur Barrierefreiheit. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen
die Landesbauordnung sind daher wirksamer zu gestalten.
Wohnraumförderung
1. Die Förderkonditionen im geförderten Wohnungsbau sind verbessert worden und barrierefreies Bauen wird auch
über Tilgungsnachlässe gefördert. Für Aufzüge gibt es zudem eine Zusatzförderungskomponente. Die Förderung
reicht aber offensichtlich noch nicht aus, private Bauherrn in ausreichender Zahl zum barrierefreien Bauen zu be-
wegen.
Daher soll die Förderung von Maßnahmen, mit denen Barrieren in bestehenden Gebäuden verringert und im
Neubau von Anfang an vermieden werden, mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen / Tilgungsnachlässen
ausgeweitet und attraktiver gestaltet werden.
2. Bisher muss bei öffentlich geförderten Neubauwohnungen nur die Nachrüstbarkeit eines Aufzuges gewährleistet
sein. Das führte dazu, dass beispielsweise im Jahre 2013 in Köln nur 65 % der geförderten Wohnungen über ei-
nen Aufzug erschlossen wurden.
Um den Anteil barrierefreier Wohnungen zu erhöhen soll an Stelle der bloßen „Nachrüstbarkeit“ in allen Gebäu-
den mit mehr als zwei Geschossen der Einbau von Aufzügen verpflichtend werden.
---
Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Köln
Der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, der Liegen-
schaftsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge beschließen:
Der Rat schließt sich dem Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an das Land NRW an.
iii Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am
05.12.2014
Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
an die Kölner Wohnungswirtschaft
Stadt und Land fördern auf vielfache Art und Weise und mit großem finanziellen Aufwand den mietpreisgünstigen und
barrierefreien Wohnungsbau. Trotzdem fehlen in Köln in großer Zahl mietpreisgünstige und zugleich barrierefreie
Wohnungen. Nur im Zusammenspiel mit der privaten Wohnungswirtschaft kann die erforderliche Zahl dieser Woh-
nungen durch Neubau und Umbau geschaffen werden.
Daher appelliert die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirtschaft:
1. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und nutzen Sie die verschiedenen Förderangebote für barrierefreies Bauen.
2. Bauen Sie Wohnungen mit anpassungsfähigen Grundrissen. Der langjährige Mieter, der im Alter auf den Rollstuhl
angewiesen ist, müsste nicht umziehen, wenn der Wohnungsgrundriss nach seinen Bedürfnissen ohne großen
Anlage 2
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der
Amtsperiode 2014-2020
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017
Seite 28 von 28
Aufwand verändert werden könnte. Dadurch werden weniger Mieterwechsel erforderlich und Sie ersparen sich
Leerstände und Aufwendungen für Neuvermietungen.
3. Beteiligen Sie sich an den Kosten des barrierefreien Umbaus einer Wohnung und bestehen Sie nicht mehr auf
den Rückbau nach dem Auszug der Mieterin oder des Mieters. Eine Investition in die Barrierefreiheit ist kein raus-
geschmissenes Geld, sondern erhöht den Wert der Wohnung.
4. Nutzen Sie die Erkenntnisse des Modellprojekt zum altersgerechten Umbau („Köln for all“). Es wurde von der
GAG Immobilien AG gemeinsam mit dem Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Kölner Haus- und Grundbe-
sitzerverein und der Fachhochschule Köln, Fakultät für Architektur durchgeführt und vom Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) begleitet.
5. Prüfen Sie, ob Sie geförderte Gebäude, die die Aufrüstbarkeit mit Aufzügen vorsehen, nun nachträglich mit Auf-
zügen auszustatten, um die Zahl der barrierefreien Wohnungen zu erhöhen. Damit sichern Sie sich vor dem Hin-
tergrund des demografischen Wandels die Zukunftssicherheit und damit auch den Wert Ihrer Immobilie.
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik lädt Sie zu einem Gespräch über barrierefreies Wohnen ein. Bei die-
ser Gelegenheit wollen wir Ihnen als Expertinnen und Experten in eigener Sache unser Anforderungen an barriere-
freies Wohnen erläutern und um Ihr Engagement werben.
---
Mitteilung
Der Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirtschaft wird folgenden Aus-
schüsse als Mitteilung bekannt gemacht:
Ausschuss für Soziales und Senioren
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen
Liegenschaftsausschuss
Stadtentwicklungsausschuss
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2227/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27