Mandari Insight

2227/2017

Sachstandsbericht zu den Anfragen, Beschlüssen und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Amtsperiode 2014 - 2020

Mitteilung Ausschuss 11.09.2017

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 19.09.2017, TOP 1.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Übersicht Anfragen SAB 092014-052017

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Ansehen

Anlage 2 Übersicht Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 092014-052017 (1)

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1574 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/2 
 
Vorlagen-Nummer 11.09.2017 
 2227/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 19.09.2017 
 
Sachstandsbericht zu den Anfragen, Beschlüssen und Beschlussempfehlungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Amtsperiode 2014 - 2020 
hier: Sachstandsbericht für den Zeitraum 09/2014 - 05/2017 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der laufenden Amtsperiode 2014 – 2020 eine 
Vielzahl von Anfragen gestellt, Beschlüssen gefasst und Beschlussempfehlungen an die Fachaus-
schüsse des Rates abgegeben. Damit die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hierüber eine 
Übersicht erhält, legt die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hiermit 
einen Sachstandsbericht für den Zeitraum 09/2014 – 05/2017 vor. 
Anfragen 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat zehn formelle Anfragen an die Verwaltung ge-
stellt. Neun davon wurden bereits beantwortet und sind daher erledigt. 
Die Übersicht über alle Anfragen ist als Anlage 1 beigefügt. 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 
In den 12 Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Zeit von 05/2014 – 
05/2017 wurden 28 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen an die Fachausschüsse des Rates be-
schlossen. Sieben davon sind erledigt. 
Die Übersicht über alle Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik in der Zeit von 05/2014 – 05/2017 ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
Gez. Dr. Rau 
 
Anlage

Anlage 1 Übersicht Anfragen SAB 092014-052017

5899 Zeichen

Anlage 1 
Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 1 von 3 
 
Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand  
II. Die kommunalen Handlungsfelder des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik 
2  Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr 
Planungshandbücher 
der Stadt Köln 
hier: Aktualisierung 
hinsichtlich DIN-
Vorgaben und Wei-
terentwicklung der 
Technik 
18.06.2015 Welche definierten Prozesse beste-
hen in den einzelnen Ämtern, um si-
cherzustellen, dass in allen relevanten 
Phasen einer Konzeption, Planung, 
Ausführung, Baubegleitung, Abnah-
me, abschließende Genehmigung das 
Thema Barrierefreiheit so etabliert ist, 
dass die obligatorischen Ziele wirklich 
erreicht werden? 
Beantwortung 
durch die 
Verwaltung ist 
erfolgt, aber 
Daueraufgabe. 
erledigt 
2.2 Stadtgrün 
Flora Köln hier: Er-
reichbarkeit der Au-
ßengastronomie - 
Stellungnahme der 
KölnKongress GmbH  
03.03.2016 Wie soll die barrierefreie Erreichbar-
keit sichergestellt werden? 
Aufzug oder Rampe? 
KölnKongress 
GmbH: 
Die barriere-
freie Erreich-
barkeit soll 
durch eine 
Rampe si-
chergestellt 
werden. Die 
Rampe wurde 
im August fer-
tiggestellt. 
erledigt 
2.3 Der öffentliche Straßenraum 
Anfrage zur Be-
schlussempfehlung 
"Sanierung Brücken" 
hier: Sachstandsbe-
richt zur Sanierung 
der Mülheimer Brücke 
06.06.2017 Herr Dr. Bell stellt fest, dass dies bei-
spielsweise auf der Südbrücke und 
auf der Südseite der Deutzer Brücke 
bereits eingeführt worden ist. Er bittet 
daher die Fachverwaltung um Stel-
lungnahme, 
 ob diese Verkehrsgestaltung 
künftig generell für alle Kölner 
Brücken gelten soll oder 
 ob die Entscheidung, welche 
Verkehrsgestaltung auf einer 
Brücke gilt, für jede Brücke 
separat getroffen wird. 
Beantwortung 
durch die 
Verwaltung ist 
erfolgt. Es er-
folgten keine 
Rückfragen 
erledigt 
2.4 Öffentlicher Personennahverkehr 
Mitnahme von E-
Scootern bei der KVB 
AG 
Gesamte 
Sitzungspe-
riode 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik erwartet, dass die KVB 
AG E-Scooter wieder mitnimmt. 
Siehe Be-
schlüsse 
 
erledigt  
 
Einbindung der Be-
hindertenverbände 
bei Planungsvorha-
ben hier: Fahrgastun-
terstände 
03.03.2016 Herr Intveen stuft das Verfahren zu 
den Fahrgastunterständen als negati-
ves Beispiel für alle Themen ein, die 
mit einer baulichen Veränderung zu 
tun haben. Daher bittet Herr Intveen 
Siehe Be-
schlüsse 
 
erledigt

Anlage 1 
Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 2 von 3 
 
Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand  
 im Namen der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik um Stellung-
nahme der Verwaltung, 
 wer bei einem solchen Projekt 
wie „Fahrgastunterstände für 
KVB Haltestellen“ welche Auf-
gabe zu erfüllen hat, 
 wer der Verantwortliche ist und 
wann die Pflicht zur Einbezie-
hung der Behindertenverbän-
de eintritt, 
 warum es nicht zu einer Ein-
beziehung der Behinderten-
verbände gekommen ist und 
 
Einbeziehung der Behinder-
tenverbände gibt, dann soll 
dies ebenfalls dargestellt wer-
den. 
4  Wohnen 
Wohnen  
hier: Anfrage "Barrie-
refreie bezahlbare 
Wohnungen" 
16.05.2017 Anfrage – Datei Beantwortung 
durch die 
Verwaltung ist 
erfolgt. Es er-
folgten keine 
Rückfragen. 
Bei Bedarf 
Wv.  
erledigt 
8  Soziale Hilfen 
Schwerbehinderten-
stelle - Feststellungs-
verfahren nach 
Schwerbehinderten-
recht 
16.05.2017 Anfrage - Datei Beantwortung 
durch die 
Verwaltung ist 
erfolgt, aber 
Wiedervorlage 
für die erste 
Sitzung in 
2018. 
Nicht erledigt 
12  Politische Teilhabe und Mitwirkung: „Nichts über uns, ohne uns“ 
Bereitstellung von 
WLan während der 
Sitzungen der Stadt-
arbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
02.11.2015 Herr Intveen stellt dar, dass Unterla-
gen und Vorlagen für die Sitzungen 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik in Papierform gerade für 
sehbehinderte und blinde Menschen 
schlecht oder gar nicht zu in den Sit-
zungen verarbeiten. Er bittet daher 
um Prüfung, ob zu allen Sitzungen 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
derten-politik künftig WLAN Zugang 
bereitgestellt werden kann, damit 
Beantwortung 
durch die 
Verwaltung ist 
erfolgt. Die 
Stadtarbeits-
gemeinschaft 
Behinderten-
politik kann 
während der 
Sitzungen auf 
WLAN zugrei-
erledigt

Anlage 1 
Übersicht Anfragen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 3 von 3 
 
Titel/Thema Sitzung am Anfrage Sachstand  
möglichst alle Mitglieder der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
auf die im Internet vorhandenen Un-
terlagen zugreifen können. 
fen und die 
Unterlagen 
werden im 
Internet be-
reitgestellt. 
Es erfolgten 
keine Rück-
fragen 
Barrierefreie Wahlen 
Aktueller Sachstand 
zum Thema Barriere-
freiheit bei Wahlen – 
Ergänzung 
0858/2017 
16.05.2017 Fragen zum Sachstand Barrierefreie 
Wahlen 
Beantwortung 
durch die 
Verwaltung ist 
erfolgt. Es er-
folgten keine 
Rückfragen. 
Bei Bedarf 
Wv.  
erledigt 
Elektronischer Ver-
sand der Sitzungsun-
terlagen 
1831/2016 
06.06.2016 Wie sieht die technische Umsetzung 
aus? 
 Kann die Entscheidung, ob die 
Sitzungsunterlagen in Papier-
form oder mit elektronischer 
Unterstützung zur Verfügung 
gestellt werden, optional ge-
troffen wer-den? 
 Welche Einführung bzw. Fort-
bildung bietet das Büro der 
Oberbürgermeisterin insbe-
sondere für blinde und sehbe-
hinderte Menschen und Men-
schen mit Lern-schwierigkeiten 
an? 
 Warum werden nur die Rats-
mitglieder und die sachkundi-
gen Bürger*innen mit Technik 
versorgt? 
Beantwortung 
durch die 
Verwaltung ist 
erfolgt. Es er-
folgten keine 
Rückfragen. 
Bei Bedarf 
Wv.  
erledigt

Anlage 2 Übersicht Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 092014-052017 (1)

68353 Zeichen

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 1 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
I. Handlungskonzept Behindertenpolitik  
Handlungskonzept Be-
hindertenpolitik - "Köln 
überwindet Barrieren - 
eine Stadt für alle", 2. 
Folgebericht -Bilanz 
2012 - 2015 und Aus-
blick 2020 
0990/2016 
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates und 
den Bezirksvertretungen 
wie folgt zu beschließen: 
Der Rat begrüßt den 2. 
Folgebericht zum Hand-
lungskonzept Behinder-
tenpolitik „Köln überwindet 
Barrieren – eine Stadt für 
alle“ und nimmt diesen zur 
Kenntnis. 
Die Verwaltung wird be-
auftragt, im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel Prioritäten 
zu setzen und die Einzel-
maßnahmen – soweit er-
forderlich – den Fachaus-
schüssen sowie dem Fi-
nanzausschuss zur Ent-
scheidung vorzulegen. 
Der nächste Folgebericht 
über die Umsetzung ist 
den politischen Gremien in 
2021 vorzulegen. 
Darüber hinaus sind der 
Ausschuss Soziales und 
Senioren und die Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik und gegebe-
nenfalls weitere Fachaus-
schüsse des Rates und 
die Bezirksvertretungen 
durch die regelmäßige 
Berichterstattung der Be-
hindertenbeauftragten 
über wichtige Entwicklun-
gen und Zwischenergeb-
nisse zeitnah zu informie-
ren. 
Der Rat hat in seiner Sitzung 
am 20.12.2016 den 2. Folge-
bericht beschlossen.  
erledigt 
Handlungskonzept Be-
hindertenpolitik - "Köln 
überwindet Barrieren - 
eine Stadt für alle" - 
Vorlage 0990/2016 
hier: Ergänzende For-
derungen der stimmbe-
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
bittet die nachfolgenden 
Gremien, die ergänzenden 
Forderungen der stimmbe-
rechtigten Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Die ergänzenden Forderungen 
sind als Anlage dem 2. Folge-
bericht zum Handlungskonzept 
Behindertenpolitik beigefügt. 
 
erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 2 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
rechtigten Mitglieder 
der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinder-
tenpolitik Köln 
2763/2016 
Behindertenpolitik zur 
Kenntnis zu nehmen und 
zu berücksichtigen. 
II. Die kommunalen Handlungsfelder des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik 
2  Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr 
2.1 Stadtentwicklung 
Städtebauliche Ent-
wicklung Deutzer Hafen 
hier: Antrag der Behin-
dertenorganisationen 
und -selbsthilfegruppen 
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
bittet das zuständige 
Fachamt, die Stellung-
nahme der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik dem Begleitgre-
mium zur städtebaulichen 
Entwicklung Deutzer Ha-
fen (Anlage) zur nächsten 
Sitzung am 23.09.2016 
zur Verfügung zu stellen. 
Die Stellungnahme wurde 
dem Begleitgremium im Ab-
schlussbericht der Vorprüfung 
im Wortlaut abgedruckt und 
parallel mündlich übermittelt. 
Für die weitere Bearbeitung 
der Planung wurden dem Büro 
COBE die einschlägigen DIN 
Normen und das Gestaltungs-
handbuch zur Verfügung ge-
stellt. Gegenwärtig befindet 
sich die Planung in einer gro-
ben, städtebaulichen Maß-
stabsebene. Sobald sich die 
Planungen für den öffentlichen 
Raum und den Freiraum kon-
kretisieren, ist die Einbindung 
von 5001/2vereinbart. 
Zuständig: 
61 
Rotes Haus hier: An-
trag der Behindertenor-
ganisationen und-
selbsthilfegruppen 
12.09.2016 Die Verwaltung wird gebe-
ten, den vorliegenden An-
trag der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik in die Planungen 
miteinzubeziehen und die 
Forderungen der Behin-
dertenorganisationen und 
-selbsthilfegruppen umzu-
setzen: 
Die Behindertenorganisa-
tionen fordern die Umset-
zung der Verlegung des 
im Rahmen der Maßnah-
me Nord-Süd-Stadtbahn 
zu erstellenden Aufzugs in 
das Rote Haus gemäß 
vorangegangener Ratsbe-
schlüsse (u.a. vom 
14.02.2006). Damit wird 
eine barrierefreie Zugäng-
lichkeit vom Bahnsteig auf 
das Niveau des Rathaus-
vorplatzes sichergestellt. 
Der Rat hat in seiner Sitzung 
am 18.05.2017 die Variante 
beschlossen, die die Vertre-
ter*innen der Behindertenor-
ganisationen und -
selbsthilfegruppen mittragen. 
erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 3 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
Geeignete Maßnahmen 
zur Herstellung einer si-
cheren Nutzung sind zu 
ergreifen. 
Sollten Alternativen zur 
Verlegung des Aufzugs in 
das Rote Haus realisiert 
werden, müssen diese in 
gleichem Umfang die bar-
rierefreie Zugänglichkeit 
der Haltestelle Rathaus 
vom und zum Niveau des 
Rathausvorplatzes sicher-
stellen. Nach bestehenden 
Vereinbarungen handelt 
es sich um die Zeiten von 
Montag bis Sonntag von 6 
bis 24 Uhr. 
Rotes Haus 14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
hat sich am 12.09.2016 
mit dem „Roten Haus“ 
befasst und die Umset-
zung vorangegangener 
Ratsbeschlüsse zur barrie-
refreien Zugänglichkeit 
vom Bahnsteig der KVB-
Haltestelle Rathaus auf 
das Niveau des Rathaus-
vorplatzes eingefordert. 
Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
hat ihre Bereitschaft er-
klärt, Alternativen zur bis-
herigen Planung eines 
Aufzugs im „Roten Haus“ 
zu prüfen. Voraussetzung 
ist allerdings, dass diese 
Alternativen die barriere-
freie Verbindung von der 
KVB-Haltestelle Rathaus 
zum Niveau des Rathaus-
vorplatzes sicherstellen, 
und zwar zu den verein-
barten Zeiten (von Montag 
bis Sonntag von 6:00 bis 
24:00 Uhr). 
Der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
ist bisher keine solche 
Alternativplanung vorge-
Der Rat hat in seiner Sitzung 
am 18.05.2017 die Variante 
beschlossen, die die Vertre-
ter*innen der Behindertenor-
ganisationen und -
selbsthilfegruppen mittragen. 
erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 4 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
stellt worden. Sie bekräf-
tigt daher ihren Beschluss 
vom 12.09.2016. Der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik erwar-
tet, dass die politischen 
Gremien keinen Beschluss 
in der Sache treffen, bevor 
die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
zu einer möglichen Alter-
nativplanung nicht hat 
Stellung nehmen können. 
2.3 Der öffentliche Straßenraum 
Gestaltungshandbuch 
der Stadt Köln hier: 
Bänke 
02.11.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
bittet den Ausschuss So-
ziales und Senioren, den 
Stadtentwicklungsaus-
schuss und den Verkehrs-
ausschuss 
zu beschließen, dass im 
Stadtgebiet auf Grundlage 
des Gestaltungshand-
buchs der Stadt Köln aus-
schließlich solche Bänke 
aufgestellt werden, die 
den Vorgaben der Barrie-
refreiheit entsprechen. 
 Das Bauaufsichtsamt mit 
der Prüfung zu beauftra-
gen, ob die im Stadtbezirk 
Innenstadt geplanten Bän-
ke eine Gefahr für die öf-
fentliche Sicherheit dar-
stellen. Falls erforderlich 
ist durch geeignete Maß-
nahmen sicherzustellen, 
dass von diesen Bänken 
ausgehendes Verletzungs-
risiko insbesondere für 
Blinden und sehbehinder-
ten Menschen, vermieden 
wird. 
Eine Stellungnahme der 
Fachverwaltung liegt bis 
dato nicht vor. 
Zuständig: 
VI-
Stadt-
raumma-
manage-
nage-
ment 
Rampe Domforum 08.12.2014 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
empfiehlt dem Verkehrs-
ausschuss zu beschlie-
ßen, dass eine Rampe am 
Kardinal-Höffner-Platz zur 
Überwindung der Stufen 
Die Beschlussempfehlung, die 
Rampe außerhalb der Arkade 
zu errichten, wurde auf Um-
setzbarkeit geprüft. Die entwi-
ckelten Varianten wurden am 
14.01.2016 dem Ausschuss 
für Soziales und Senioren und 
Zuständig: 
66

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 5 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
zur Domplatte errichtet 
werden soll. Ist eine Lö-
sung unter dem Säulen-
gang am Domforum nicht 
realisierbar, soll diese 
Rampe möglichst nah an 
der bisher geplanten Stelle 
errichtet werden. 
am 19.01.2016 dem Verkehrs-
ausschuss zur Beschluss-
fassung vorgelegt (Links zum 
Beratungsverlauf: 
https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0051.asp?__kvonr
=52517 ). 
Barrierefreier Zugang 
zur Domplatte 
2262/2015 
03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beschließt den Alternativ-
beschluss 1 mit folgendem 
Zusatz: 
Der Verkehrsausschuss 
beauftragt die Verwaltung 
Variante 1 gemäß Anlage 
1 umzusetzen. 
Die Verwaltung wird be-
auftragt, Probleme und 
Lösungsmöglichkeiten der 
Domumgebung darzustel-
len. Dabei ist auch der 
südliche und östliche Teil 
zu betrachten. In zukünfti-
gen Planungen ist die bar-
rierefreie Zugänglichkeit, 
Auffindbarkeit und Nutz-
barkeit zwingend einzube-
ziehen. 
Am 04.04.2016 fand ein Orts-
termin mit Vertretern der Be-
zirksvertretung Innenstadt, des 
Stadtentwicklungsausschus-
ses, des Verkehrsausschus-
ses, der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik, der 
Verwaltung und Domdechant 
Herrn Kleine statt. Nach aus-
führlicher Diskussion wurde 
vereinbart, dass weitere Vari-
anten für eine Rampe außer-
halb der Arkade untersucht 
und mit Domdechant Herrn 
Kleine und dem Sachverstän-
digen Herrn Michalski disku-
tiert werden sollen. 
In den nachfolgenden Bera-
tungen der Vorlage 2262/2015 
„Barrierefreier Zugang zur 
Domplatte“ wurde deutlich, 
dass keine der Varianten in 
Gänze zufriedenstellend ist. 
Auch nochmalige Abstimmun-
gen mit dem Eigentümer des 
Domforums zur Errichtung der 
Rampe unterhalb der Arkade 
führten zu keinem einver-
nehmlichen Ergebnis, so dass 
die Verwaltung das Projekt der 
Domrampe zunächst ruhen 
lassen muss. 
Zuständig: 
66 
 
Beschlussempfehlung 
"Sanierung Brücken" 
03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
bittet den Ausschuss So-
ziales und Senioren und 
den Verkehrsausschuss, 
die Verwaltung mit der 
Überarbeitung der Pla-
nung „Sanierung Brücken“ 
mit dem Ziel einer maxi-
malen Verkehrssicherheit 
für alle Teilnehmer zu be-
Der Verkehrsausschuss hat in 
der Sitzung am 08.11.2016 die 
Empfehlung der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpoli-
tik beschlossen. Die Abstim-
mung und Vorstellung von 
Umsetzungsvorschlägen für 
taktile und kontrastreiche Leit-
streifen auf den gemeinsamen 
Geh- und Radwegen der Brü-
cke wird im Rahmen der weite-
erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 6 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
auftragen. 
Insbesondere muss durch 
ein kontraststarkes Leit-
system eine sichere taktile 
Führung von Menschen 
mit Sehbehinderung ge-
währleistet sein. Die Nut-
zung des Streifens gleich-
zeitig in beide Richtungen 
hält die Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik für ungeeignet und 
empfiehlt dringend die 
Beibehaltung der üblichen 
Regelungen – also Tren-
nung der Richtungsströme 
auf beiden Brückenseiten. 
ren Planungen berücksichtigt 
und zur gegebener Zeit durch-
geführt. 
Sanierung Brücken; 
Beschlussempfehlung 
TOP 8.4 der Stadtar-
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik vom 
03.03.2016 
1752/2016 
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
empfiehlt den nachfolgen-
den Gremien wie folgt zu 
beschließen: 
„Der Verkehrsausschuss 
beschließt den Empfeh-
lungen der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik im Grundsatz zu 
folgen und beauftragt so-
mit die Verwaltung mit der 
Überarbeitung der Pla-
nung „Sanierung Brücken 
– hier: Mülheimer Brücke“ 
und der Optimierung der 
Barrierefreiheit mit dem 
Ziel einer maximalen Ver-
kehrssicherheit für alle 
Teilnehmer. 
Es ist zu prüfen, wie durch 
ein Leitsystem eine siche-
re taktile und kontrastrei-
che Führung von Men-
schen mit Sehbehinderung 
gewährleistet wird, und ob 
gleichzeitig durch Einrich-
tung von gemeinsamen 
Geh- und Radwegen diese 
in beiden Richtungen von 
Radfahrern genutzt wer-
den können. 
Dazu wird die Verwaltung 
beauftragt mit den Behin-
Der Verkehrsausschuss hat in 
der Sitzung am 08.11.2016 die 
Empfehlung der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpoli-
tik beschlossen. Die Abstim-
mung und Vorstellung von 
Umsetzungsvorschlägen für 
taktile und kontrastreiche Leit-
streifen auf den gemeinsamen 
Geh- und Radwegen der Brü-
cke wird im Rahmen der weite-
ren Planungen berücksichtigt 
und zur gegebener Zeit durch-
geführt. 
Erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 7 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
dertenverbänden abzu-
stimmen, ob beispielswei-
se ein taktiler und kon-
trastreicher Leitstreifen 
(zum Beispiel Markierung) 
entlang des Brückenge-
länders aufgebracht wer-
den könnte, so dass zu-
mindest eine Zonierung für 
die Nutzer der Brücke ent-
stehen würde. 
Die Lösungsvorschläge 
sind den politischen Gre-
mien zur Beschlussfas-
sung vorzulegen.“ 
Querungsstellen mit 
differenzierter Bordhö-
he 
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
bittet das Amt 66 ‚Straßen 
und Verkehrstechnik', auf 
Basis des Beschlusses 
des ‚Arbeitskreises Barrie-
refreies Köln‘ aus 01/2016 
und des Beschlusses der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik zukünf-
tig Fußgänger-
Querungsstellen mit diffe-
renzierter Bordhöhe als 
Regellösung auszustatten 
und zukünftig immer dort 
zu verwenden, wo der 
notwendige Raum für den 
Einbau gegeben ist. eben-
so sollte die Ausstattung 
von Fußgänger-
Querungsstellen im Ge-
staltungshandbuch der 
Stadt Köln als Standard 
übernommen werden. 
Die technischen Details 
ergeben sich aus den Aus-
führungen in DIN 32984 
und 18040.3, der HBVA 
sowie des ‚Leitfaden für 
barrierefreies Bauen‘ 
(Straßen NRW.) 
Die Verwaltung hat begonnen, 
eine Übersicht der zur Herstel-
lung von getrennten Querun-
gen am Markt verfügbaren 
Bordsteinsysteme zu erstellen. 
Aus diesen sind nach verwal-
tungsinterner Abstimmung und 
nach Abstimmung mit den Be-
hindertenverbänden geeignete 
Systeme für eine mögliche 
zukünftige Verwendung aus-
zuwählen. 
Parallel dazu werden die ge-
nauen baulichen Ausführun-
gen sowie mögliche Einsatz-
grenzen von getrennten Que-
rungen diskutiert und abge-
stimmt. Hierbei müssen auch 
Vorteile und Risiken z.B. einer 
breiten Nullabsenkung gegen-
einander abgewogen werden. 
In einem nächsten Schritt wird 
der neu abgestimmte Aus-
baustandard an ausgewählten 
Stellen getestet und die Ak-
zeptanz geprüft. 
Die Verwaltung plant die Ab-
stimmung der geeigneten 
Bordsteinsysteme noch in 
2017 durchzuführen. 
Sobald ein Standard für ge-
trennte Querungsstellen ver-
bindlich vereinbart wurde, wird 
dieser als Regelbauweise in 
das amtseigene Planerhand-
buch sowie in das Gestal-
Zuständig: 
66

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 8 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
tungshandbuch der Stadt Köln 
übernommen. 
Einbindung der Behin-
dertenverbände in Pla-
nungsvorhaben 
1384/2016 
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
bittet das Amt für Brücken 
und Stadtbahnbau im 
Rahmen der nächsten 
Anhörung nach Behinder-
tengleichstellungsgesetz 
eine einvernehmliche Ver-
abredung herbeizuführen, 
wann die Behindertenor-
ganisationen über gesetz-
liche verpflichtende Betei-
ligungsverfahren hinaus 
an baulichen Planungen 
der Stadt Köln beteiligt 
werden. 
Der AK Barrierefreies Köln hat 
am 27.06.2017 einen Vor-
schlag zur Einbindung der Be-
hindertenorganisationen über 
gesetzlich verpflichtende Be-
teiligungsverfahren hinaus an 
baulichen Planungen be-
schlossen. Er soll auf der An-
hörung nach Behinderten-
gleichstellungsgesetz am 
25.09.2017 beschlossen wer-
den. 
Zuständig: 
69 
Ge-
schäfts-
führung 
Anhö-
rung 
nach 
BGG 
Herstellung von Barrie-
refreiheit auf Kölner 
Gehwegen hier: Antrag 
der Vertreter*innen der 
Behindertenorganisati-
onen und -
selbsthilfegruppen in 
der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinder-
tenpolitik vom 
18.01.2017 
16.02.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beschließt, dem zuständi-
gen Ausschuss Allgemei-
ne Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales zu empfeh-
len, in seiner nächsten 
Sitzung folgenden Be-
schluss zu fassen: 
Auf allen Gehwegen in-
nerhalb der Stadt Köln soll 
unverzüglich eine barriere-
freie Mobilität gewährleis-
tet werden. Das Amt für 
öffentliche Ordnung ist 
angehalten, für die Auf-
rechterhaltung der barrie-
refreien Gehwegmobilität 
zu sorgen und die Geh-
wegbreite von 1,50 Metern 
(zzgl. Sicherheitsabstän-
den 0,2 m zum Haus + 0,3 
m zum PKW) und Begeg-
nungszonen nach 15 Me-
tern mit geeigneten Maß-
nahmen zu realisieren. 
Eine Unterschreitung ist 
nur dann möglich, wenn 
der Gehweg eine bauliche 
Breite von 2,00 Metern 
nicht aufweist. 
Diese Beschlussempfehlung 
der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik berührt ins-
besondere die Aufgaben des 
Ordnungs- und Verkehrsdiens-
tes, Außengastronomien, Son-
dernutzungen, Stadtmöblie-
rung, Straßenbeschilderungen 
sowie Straßenbäume auf 
Gehwegen. Es sind somit zahl-
reiche weitere Dienststellen 
betroffen. 
 
Zur Herstellung einer einheitli-
chen Verwaltungsmeinung 
haben sich am 05.05.2017 die 
Vertreter der durch den Be-
schluss unmittelbar betroffe-
nen Dienststellen ausge-
tauscht. 
 
Sobald die erbetenen fachli-
chen Stellungnahmen vorlie-
gen, wird eine Vorlage für den 
Stadtvorstand erstellt. 
 
Zuständig: 
32 
2.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 9 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
Handlaufbeschriftungen 
an den Treppenauf-
gängen und Abgängen 
an den Haltestellen 
Nord-Süd-Stadtbahn 
insbesondere an der 
Haltestelle Neumarkt 
15.09.2014 
08.12.2014 
Die Handläufe sollen mit 
Blindenschrift oder sonsti-
gen ertastbaren Beschrif-
tungen versehen werden. 
Nach mehreren Bespre-
chungs- und Ortsterminen an 
der unterirdischen Stadtbahn-
haltestelle Heumarkt durch die 
KVB AG mit Vertretern des 
Blinden- und Sehbehinderten-
vereins und Amt 69 wurde im 
Mai 2017 das Konzept final 
abgestimmt. Als nächstes wird 
die KVB die Ausschreibung für 
die Handlaufbeschriftungen 
vorbereiten und bis Oktober 
2017 über die Ergebnisse in-
formieren. 
Zuständig: 
69 
Mitnahme von E-
Scootern bei der KVB 
AG 
Hier: Aufhebung des 
Mitnahmeverbots für 
Elektro-Scooter in 
Stadtbahnen der KVB 
16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beschließt: 
Die Kölner Verkehrsbe-
triebe werden aufgefor-
dert, das Mitnahmeverbot 
für Elektro-Scooter in ihren 
Stadtbahnen umgehend 
aufzuheben. 
Die Verwaltung hat in der Sit-
zung des Ausschusses Sozia-
les und Senioren am 
22.06.2017 zugesichert, zu 
prüfen, ob ein Anweisungsbe-
schluss durch den Rat möglich 
sei. Das Ergebnis der Prüfung 
wird dem Ausschuss Soziales 
und Senioren vorgelegt. 
Zuständig: 
50  
3. Nahverkehrsplan der 
Stadt Köln 
0958/2017 
16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates wie 
folgt zu beschließen: 
Unter der Maßgabe, dass 
als Ergebnisse des Betei-
ligungsverfahrens festge-
halten wird: 
 Nachdem der Erlass 
des nordrhein-
westfälischen Ministe-
riums für Bauen, Woh-
nen, Stadtentwicklung 
und Verkehr (MBWSV 
NRW) zur Mitnahme 
von E-Scootern in Li-
nienbussen vorliegt, 
wird die KVB AG das 
Mitnahmeverbot für 
Elektro-Scooter in ih-
ren Stadtbahnen um-
gehend aufheben. (S. 
174) 
 Der weitere Schrä-
geinbau von Trittstufen 
in der Hochflurfahr-
zeugflotte erfolgt kon-
Der Rat hat am 11.07.2017 
den Nahverkehrsplan der 
Stadt Köln, ohne die Maßgabe 
der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik zu beach-
ten, beschlossen. 
 
Laut Nahverkehrsplan soll der 
Schrägeinbau von Trittstufen 
in den Hochflur-
Stadtbahnwagen bis 2022 ab-
geschlossen werden. Diese 
Jahreszahl orientiert sich an 
der Zielsetzung des § 8 Abs. 3 
Personenbeförderungsgesetz, 
wonach bis 01.01.2022 eine 
vollständige Barrierefreiheit im 
ÖPNV erreicht werden soll. 
Der Verwaltung und der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG ist die 
Problematik des Höhenversat-
zes zwischen Stadtbahnwagen 
und Bahnsteigen für bewe-
gungseingeschränkte Perso-
nen und Rollstuhlfahrer be-
wusst und sie werden alles 
daran setzen, die Umrüstung 
Zuständig: 
66 Stab

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 10 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
tinuierlich im Rahmen 
der Hauptuntersu-
chung der jeweiligen 
Fahrzeuge. Bei der 
Terminierung der Um-
rüstung ist zu berück-
sichtigen, dass immer 
genügend Fahr-zeuge 
für den täglichen Be-
trieb einsatzbereit sein 
müssen – auch für den 
Fall, dass Fahrzeuge 
in Folge von Unfällen 
oder technischen Stö-
rungen unerwartet aus 
dem Verkehr gezogen 
werden. Der Umbau 
soll 2020 abgeschlos-
sen sein. (S. 240) 
empfiehlt die Stadtarbeits-
gemeinschaft den Fach-
ausschüssen des Rates 
wie folgt zu beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Köln 
beschließt den 3. Nah-
verkehrsplan der Stadt 
Köln in der überarbei-
teten Fassung (Anlage 
1). Die Ergebnisse des 
Beteiligungsverfahrens 
werden dabei Be-
standteil des Nahver-
kehrsplanes der Stadt 
Köln (Anlage 2). 
2. Die Verwaltung wird 
beauftragt, die im 
Nahverkehrsplan ent-
haltenen Maßnahmen 
weiterzuverfolgen und 
zur Beratung vorzube-
reiten, mit dem Ziel, 
sie sukzessive den zu-
ständigen Fachaus-
schüssen und Bezirks-
vertretungen vorzule-
gen. 
bereits in 2020 abzuschließen. 
4  Wohnen 
Resolution der Stadtar-
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik: „Barrie-
refreies Wohnen“ 
26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beschließt folgende geän-
derte Beschlussempfeh-
Der Rat hat die Resolution 
beschlossen. 
Die Verwaltung hat in einer 
Mitteilung (3518/2015) zur Re-
erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 11 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
0450/2015 lung: 
Der Ausschuss für Sozia-
les und Senioren, der 
Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechts-
fragen, der Liegenschafts-
ausschuss und der Stadt-
entwicklungsausschuss 
beschließen folgende 
Empfehlung an den Rat: 
„Der Rat möge beschlie-
ßen: 
Der Rat unterstützt die 
Resolution der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik „Barrierefrei-
es Wohnen“. 
Die Stadtverwaltung soll 
dem Rat zu seiner Sitzung 
vor der Sommerpause 
(23.06.15) zu jedem ein-
zelnen der in der Resoluti-
on aufgeführten Punkte 
darlegen, wie diese umge-
setzt werden können.“ 
i 
solution der Stadtarbeitsge-
meinschaft Stellung genom-
men. Diese Mitteilung wurde 
im Januar und Februar 2016 in 
den Gremien beraten. 
Appell der Stadtar-
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik an das 
Land NRW 
0451/2015 
26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beschließt folgende Be-
schlussempfehlung: 
Beschlussempfehlung für 
den Rat der Stadt Köln 
Der Ausschuss für Sozia-
les und Senioren, der 
Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechts-
fragen, der Liegenschafts-
ausschuss und der Stadt-
entwicklungsausschuss 
beschließen folgende 
Empfehlung an den Rat: 
„Der Rat möge beschlie-
ßen: 
Der Rat schließt sich dem 
Appell der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik an das Land 
NRW an.“ii 
Der Rat hat den Appel be-
schlossen und das Land wur-
de angeschrieben. 
 
erledigt 
Appell der Stadtar- 26.02.2015 Die Stadtarbeitsgemein- Vertreter*innen der Stadtar- erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 12 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
beitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik an die 
Kölner Wohnungswirt-
schaft 
0454/2015 
schaft Behindertenpolitik 
beschließt diesen Appell 
einvernehmlich. 
Der Appell soll folgenden 
Ausschüssen als Mittei-
lung bekannt gemacht 
werden: 
• Ausschuss für Soziales 
und Senioren 
• Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechts-
fragen 
• Liegenschaftsausschuss 
• Stadtentwicklungsaus-
schussiii 
 
beitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik haben an der Sitzung 
des Wohnungsbauforums Köln 
am 31.08.2015 teilgenommen 
und den Appell dort vorge-
stellt. 
7  Sport 
Beschlussempfehlung 
"Moderne, barrierefreie 
und durch alle nutzbare 
Infrastruktur" 
18.06.2015 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beschließt folgende Be-
schlussempfehlung „Mo-
derne, barrierefreie und 
durch alle nutzbare Infra-
struktur“ an den Aus-
schuss Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen 
/ Vergabe / Internationa-
les, den Bauausschuss, 
den Jugendhilfeaus-
schuss, den Liegen-
schaftsausschuss, den 
Aus-schuss Schule und 
Weiterbildung, den Aus-
schuss Soziales und Se-
nioren, den Sport-
ausschuss, den Aus-
schuss für Umwelt und 
Grün, den Verkehrsaus-
schuss und die stadtnahen 
Gesellschaften und die 
Verwaltung: 
Konsequenzen aus den 
Erfahrungen der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik zu Eis- und 
Schwimmstadion Lentpark 
Bewertung des Projektes 
„Eis- und Schwimmstadi-
ons Lentpark“ 
Die Verwaltung bemüht sich 
um eine dauerhafte Verbesse-
rung ihrer Arbeitsabläufe mit 
dem Ziel einer inklusiven 
Stadtgesellschaft. So verfolgt 
z.B. die Bauaufsicht die Ein-
haltung der Anforderungen der 
Landesbauordnung NW mit 
Nachdruck. Die Gebäudewirt-
schaft setzt sich massiv ent-
sprechend ihrer Kapazitäten 
für die Umsetzung der Barrie-
refreiheit ein. Trotz massiven 
Personalmangels in allen Be-
reichen sind für die Barriere-
freiheit zwei Mitarbeiter in 
Vollzeit beschäftigt.

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 13 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
1. Trotz intensiver An-
strengungen und wieder-
holter Einforderung durch 
die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
muss rückblickend festge-
stellt werden, dass eine 
Barrierefreiheit des Ge-
bäudes und somit eine 
gleichberechtigte selbst-
bestimmte Nutzbarkeit für 
alle nicht gegeben ist. 
2. Gegenüber dem Zu-
stand bei Eröffnung des 
Gebäudes wurden Nach-
besserungen erreicht, die 
als nicht ausreichend ein-
zustufen sind. 
3. Der Zeitverlauf der 
Nachbesserungen, der 
gezeigte kritikwürdige 
Umgang mit berechtigten 
Forderungen der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik sowie das 
Informationsverhalten ge-
genüber diesem Gremium 
haben erhebliche Zweifel 
an der Ernsthaftigkeit der 
Bemühungen von Betrei-
ber und Eigentümer ent-
stehen lassen. 
4. Offensichtlich wurde in 
der Konzeption, Planung, 
Ausführung und Kontrolle 
nicht durchgängig in aus-
reichendem Maße der 
Fokus auf die unabdingba-
re Notwendigkeit der Bar-
rierefreiheit und Nutzbar-
keit für alle gelegt. 
Konsequenzen und For-
derungen: 
Mit dem Ziel einer inklusi-
ven Stadtgesellschaft in 
einer modernen barriere-
freien und durch alle nutz-
baren Infrastruktur und zur 
Vermeidung einer Wieder-
holung ähnlicher Probleme 
bei zukünftigen Projekten

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 14 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
fordert die Stadtarbeits-
gemeinschaft Behinder-
tenpolitik von der Verwal-
tung, den zuständigen 
Ausschüssen und den 
stadtnahen Gesellschaften 
eine Überprüfung, ggfs. 
Anpassung und Festle-
gung aller Prozesse und 
Entscheidungen, die bei 
der Planung, Durchfüh-
rung und Kontrolle öffentli-
cher Baumaßnahmen zu 
durchlaufen sind. 
Exemplarisch seien hier 
genannt: bindende Vorga-
ben für Ausschreibung, 
Auflagen in der Bauge-
nehmigung und ver-
pflichtende Überprüfung 
der Umsetzung der Bau-
genehmigung bei Abnah-
me derjenigen Aspekte, 
die für Barrierefreiheit re-
levant sind. 
Es muss sichergestellt 
sein, dass den beteiligten 
Planern, Firmen und kon-
trollierenden Organen un-
missverständlich und 
zwingend Vorgaben ge-
macht und verantwortliche 
Kontrollen durchgeführt 
werden, die im Sinne des 
Selbstverständnisses der 
Stadt Köln Barrierefreiheit, 
Zugänglichkeit und Nutz-
barkeit für alle gemäß der 
UN-Behindertenrechts-
konvention gewährleisten. 
Allen Beteiligten muss 
jederzeit klar sein, dass in 
dieser Stadt ausschließlich 
Projekte gewollt sind, bei 
denen die Umsetzung 
dieser Ziele obligatorisch 
und alternativlos ist. 
 
Sportentwicklungs-
planung unter Beteili-
gung von Menschen 
16.05.2017 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beschließt, dem Sportaus-
Das Sportamt wird sicherstel-
len, dass die Beteiligung von 
Menschen mit Behinderung 
Zuständig: 
52

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 15 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
mit Behinderung erar-
beiten 
schuss zu empfehlen, in 
seiner nächsten Sitzung 
folgenden Beschluss zu 
fassen: 
Die Sportentwicklungspla-
nung soll von Anfang an 
unter Beteiligung von 
Menschen mit Behinde-
rung erfolgen. 
Um dies zu gewährleisten 
ist ein/e von der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik zu benen-
nende/r Experte/in in ei-
gener Sache als Mitglied 
in die Strategiegruppe 
bzw. den Beirat der Sport-
entwicklungsplanung zu 
berufen. 
und die Einbindung der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik in die Sportentwick-
lungsplanung erfolgen wird. 
8  Soziale Hilfen 
Mobilitätshilfe 03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
fordert den Ausschuss 
Soziales und Senioren, 
den Ausschuss Allgemei-
ne Verwaltung und 
Rechtsfragen / Verga-
be/Internationales und den 
Finanzausschuss auf, fol-
gende Anpassung der 
Mobilitätshilfe zu be-
schließen: 
 Anhebung der Pau-
schale von 30 Euro 
auf 35 Euro 
 Anhebung des Bud-
gets für Taxifahrten 
von 150 Euro auf 200 
Euro 
 Anhebung des Bud-
gets für Spezialfahr-
zeuge von 200 Euro 
auf 250 Euro 
Der Rat hat in seiner Sitzung 
am 17.11.2016 die Erhöhung 
der Mobilitätshilfe, wie von der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik gefordert, be-
schlossen. 
erledigt 
Mobilitätshilfe gemäß § 
53 SGB XII für Men-
schen mit Behinderun-
gen und einem aG im 
Schwerbehinderten-
ausweis 
1158/2016 
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
fordert den Ausschuss 
Soziales und Senioren, 
den Ausschuss Allgemei-
ne Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / 
 Anhebung der Beträge er-
ledigt. Ratsbeschluss 
17.11.2016 
 
 Die Ausweitung des Be-
rechtigtenkreises wird zur-
zeit geprüft. 
Zuständig: 
50

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 16 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
Inter-nationales und den 
Finanzausschuss auf, fol-
gende Anpassung der 
Mobilitätshilfe zur be-
schließen: 
 Anhebung der Pau-
schale von 30 € auf 
35 € 
 Anhebung des Bud-
gets für Taxifahrten 
von 150 € auf 200 € 
 Anhebung des Bud-
gets für Spezialfahr-
zeuge von 200 € auf 
250 €“ 
Darüber hinaus soll die 
Mobilitätshilfe um den 
Personenkreis der Men-
schen mit Lern-
schwierigkeiten und geis-
tigen Behinderungen mit 
Orientierungsschwierigkei-
ten erweitert werden. 
 
Die Beschlussvorlage ist 
für die Sitzung der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik am 
19.09.2017 vorgesehen, 
nachfolgend in AVR, Sozi-
alausschuss, Finanzaus-
schuss und Rat. 
Erhöhung der Mobili-
tätshilfe 
2466/2016 
12.09.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
empfiehlt den nachfolgen-
den Gremien wie folgt zu 
beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln 
beschließt, die Mobilitäts-
hilfe, eine Leistung gemäß 
§§ 53, 54 SGB XII für 
Menschen mit Behinde-
rungen und einem aG im 
Schwerbehindertenaus-
weis, mit Inkrafttreten der 
Haushaltssatzung 
2016/2017 wie folgt zu 
erhöhen: 
 Anhebung der monat-
lichen Pauschale von 
30 € auf 35 € 
 Anhebung des mo-
natlichen Budgets für 
Taxifahrten von 150 € 
auf 200 € 
 Anhebung des mo-
natlichen Budgets für 
Spezialfahrzeuge von 
200 € auf 250 € 
Darüber hinaus wird die 
 Die Anhebung der Beträge 
ist erledigt. Siehe oben 
 
 Die Ausweitung des Be-
rechtigtenkreises wird zur-
zeit geprüft. 
 
Die Beschlussvorlage ist 
für die Sitzung der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik am 
19.09.2017 vorgesehen, 
nachfolgend in AVR, Sozi-
alausschuss, Finanzaus-
schuss und Rat. 
 
Zuständig: 
50

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 17 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
Verwaltung beauftragt, die 
Erweiterung der Mobili-
tätshilfe um den Perso-
nenkreis der Menschen 
mit geistiger Behinderung 
mit Orientierungsschwie-
rigkeiten erneut zu prüfen 
Beratungsstellen für 
Menschen mit Behinde-
rung hier: Beratungs-
stellen für Menschen 
mit Lernschwierigkeiten 
06.06.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
bittet den Behindertenbe-
auftragten darum, die Ko-
KoBe, den IFD und die 
Lebenshilfe zu einem Ge-
spräch einzuladen. 
In dem Gespräch soll ge-
meinsam überlegt werden, 
wie die allgemeinen Bera-
tungsstellen Menschen mit 
Lernschwierigkeiten bes-
ser beraten können. 
_____________________ 
In dem Gespräch soll es 
auch um das Handlungs-
konzept zur Kölner Behin-
dertenpolitik gehen. Das 
Handlungskonzept ist ein 
Papier. Darin steht, was 
für Menschen mit Behin-
derung in Köln besser 
werden soll. Auch für 
Menschen mit Lernschwie-
rigkeiten. Zu dem Hand-
lungskonzept gibt es eine 
2. Fortschreibung. Das 
bedeutet, es gibt eine 
neue Bearbeitung des 
Handlungskonzeptes. 
In dem Gespräch soll auch 
überlegt werden, wie man 
das Konzept gut umsetzen 
kann. Das Gespräch soll 
Anfang 2017 stattfinden. 
Das Gespräch hat am 
24.01.2017 stattgefunden. 
(Vgl. hierzu Ds. Nr. 
0657/2017) 
Zur Öffnung der allgemeinen 
Beratungsstellen für Men-
schen mit Lernschwierigkeiten 
fanden dann noch zwei weite-
re Gespräche mit dem Ge-
sundheitsamt bzw. mit dem 
Gesundheitsamt und Vertre-
ter*innen der PSAG Sucht 
statt. 
________________________ 
Ein Gespräch zum Hand-
lungskonzept zur Kölner Be-
hindertenpolitik ist für das 2. 
Halbjahr 2017 geplant. 
Erledigt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zuständig: 
5001/2 
 
12  Politische Teilhabe und Mitwirkung: „Nichts über uns, ohne uns“ 
2020: Köln l(i)ebt Viel-
falt - Diversity Konzept 
3068/2016 
14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates wie 
folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln 
nimmt das Diversity Kon-
Für den Stellenplan 2018 wur-
de eine Stelle zur Umsetzung 
des Diversity Konzeptes bean-
tragt. Ein Bescheid hierüber 
steht noch aus. Finanzielle 
Mittel konnten zusätzlich nicht 
für den Haushalt 2018 ange-
Zuständig: 
5001

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
zept „2020: Köln l(i)ebt 
Vielfalt“ zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung: 
1. das vorliegende Diversi-
ty Konzept inklusive der 
beschriebenen Maßnah-
men umzusetzen, den 
damit verbundenen Im-
plementierungsprozess 
fortzuschreiben und somit 
die Strategie des Diversity 
Managements als Quer-
schnittsaufgabe in und auf 
allen Ebenen der Stadt-
verwaltung zu etablieren 
und den Umsetzungspro-
zess zu begleiten, 
2. insbesondere 
• eine Ist-Analyse für die 
Stadtverwaltung zu erstel-
len, sowie ein daraus zu 
entwickelndes Controlling 
mit entsprechenden Indi-
katoren einzuführen. 
• die Öffentlichkeitsarbeit 
zum Thema über die 
Stadtgrenzen hinaus fort-
zuschreiben. 
• die Vernetzung der be-
troffenen Akteure intern 
wie extern und über die 
Stadtgrenze hinaus fortzu-
führen. 
3. die Weiterentwicklung 
und Umsetzung des vor-
liegenden Konzeptes 
durch ein Maßnahmen-
programm dem Rat zur 
Entscheidung vorzulegen. 
(Hinweis:  
nachfolgend ist die Ergän-
zung der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik aufgeführt:) 
Die Verwaltung wird be-
auftragt die folgenden 
Maßnahmen unverzüglich 
umzusetzen. Hierfür sollen 
die erforderlichen Perso-
nal- und Finanzmittel im 
Haushalt bereitgestellt 
meldet werden. 
 
Im Rahmen des Verwaltungs-
reformprozesses wurden von 
allen Dezernaten verschiede-
ne Projekte benannt, die in 
den kommenden 12- 18 Mona-
ten begonnen bzw. umgesetzt 
werden sollen. Das Dezernat 
OB und das Dezernat V haben 
jeweils als ein Projekt die Um-
setzung des Diversity Ansat-
zes benannt.  
Derzeit wird für beide Dezer-
nate eine Projektskizze er-
stellt. Diese Skizze dient als 
Leitfaden, um den Diversity 
Ansatzes in den beiden be-
nannten Dezernaten modelhaft 
umzusetzen. Die Maßnahmen, 
die in den beiden Projektpha-
sen umgesetzt werden, wer-
den sich an den bereits be-
schriebenen Maßnahmen im 
Diversity Konzept und dem 
Beschluss der StadtAG Behin-
dertenpolitik orientieren

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
werden: 
 Erstellung von Stan-
dards für eine diskrimi-
nierungsfreie Sprache 
innerhalb und außerhalb 
der Verwaltung 
 Erstellung einer Bildda-
tenbank mit diversitäts-
gerechter Bildsprache 
sowie Bildern für die 
städtische Öffentlich-
keitsarbeit 
 Qualifizierung von jun-
gen Menschen mit einer 
körperlichen oder geisti-
gen Beeinträchtigung 
durch spezifische Aus-
bildungsförderungspro-
jekte, damit der Einstieg 
in das Ausbildungsver-
fahren der Stadt Köln er-
reicht und durchlaufen 
werden kann. 
 Übernahme von Assis-
tenzkosten bei der Gre-
mienarbeit zur Förde-
rung der politischen 
Teilhabe aller ehrenamt-
lichen und gewählten 
Mitglieder 
III. Übergreifende Aufgaben 
1 Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und der Inklusion von besonders benachteiligten Grup-
pen 
1.3 Flüchtlinge mit Behinderung 
Flüchtlinge mit Behin-
derungen und Men-
schen mit Behinderung 
mit Migrationshinter-
grund 
03.03.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
beauftragt den Behinder-
tenbeauftragten, in geeig-
neter Weise die Forderung 
in die Politik einzubringen, 
eine detaillierte Erhebung 
zu den schutzbedürftigen 
Flüchtlingen insbesondere 
zu den Flüchtlingen mit 
Behinderung durchzufüh-
ren, um so die Grundlage 
für das weitere Verwal-
tungshandeln zu schaffen. 
Die Forderung wurde u.a. auf 
der Fachtagung zu Geflüchte-
ten mit besonderem Schutz-
bedarf (16.09.2016) vorgetra-
gen und beraten. 
erledigt

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
Mindeststandards für 
die Unterbringung und 
Betreuung von Geflüch-
teten 
0745/2016/1 
14.11.2016 Die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik 
empfiehlt den Fachaus-
schüssen des Rates wie 
folgt zu beschließen: 
1. Der Rat beauftragt die 
Verwaltung 
a. mit der Umsetzung und 
Einhaltung der definierten 
und als Anlage beigefüg-
ten Mindeststandards zur 
Unterbringung und Be-
treuung von Geflüchteten 
in Köln. Hiervon ausge-
nommen sind vorerst die 
angestrebten Mindest-
standards hinsichtlich ei-
nes verbesserten Betreu-
ungsschlüssels (1:60) in 
Unterkünften außerhalb 
abgeschlossener 
Wohneinheiten, die For-
derung nach einer Ver-
stärkung des Ehrenamtes 
(0,25 Stellen je Sozialar-
beiter) und die Einrichtung 
von Gesundheits-
/Krankenpflegern in Ein-
richtungen über 200 Per-
sonen; 
b. mit der Erarbeitung eines 
finanzierbaren Konzepts 
zur Stärkung des ehren-
amtlichen Engagements 
in der Geflüchtetenunter-
bringung sowie einer 
punktuellen Verstärkung 
der sozialen und gesund-
heitlichen Betreuung in 
Geflüchtetenunterkünften, 
die eine solche Stärkung 
erfordern; 
c. mit der Evaluierung der 
umgesetzten Mindest-
standards zum Herbst des 
Jahres 2017. 
d. In den Mindeststandards 
die Anforderungen an die 
Barrierefreiheit der Unter-
bringungseinrichtungen zu 
präzisieren. 
Der Ratsbeschluss vom 
20.07.2017 wird als „Laufen-
des Geschäft der Verwaltung“ 
umgesetzt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zuständig: 
56

Anlage 2 
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
(Hinweis:  
nachfolgend ist die Ergän-
zung der Stadtarbeitsge-
meinschaft Behinderten-
politik aufgeführt:) 
1. Bei der Barrierefreiheit 
der Unterbringungsein-
richtungen ist insbe-
sondere auf die Be-
dürfnisse von Men-
schen mit Sehbehinde-
rung, Blindheit, Hörbe-
hinderung (Gehörlose, 
Ertaubte und Schwer-
hörige) oder motori-
schen Einschränkun-
gen sowie von Perso-
nen, die Mobilitätshil-
fen und Rollstühle be-
nutzen zu achten. 
2. Bei der Erarbeitung 
dieser Anforderungen 
sind die Behinderten-
organisationen und der 
Behindertenbeauftrag-
te zu beteiligen. 
3. Die Verwaltung soll 
darlegen, bei welchen 
Unterkünften das 
Thema Barriere-
freiheit in der Planung 
berücksichtigt worden 
ist. 
4. Informationen über 
besondere schutzbe-
dürftige Personen sind 
zu erheben und zu do-
kumentieren. 
(Hinweis: 
Ende der Einfügung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik) 
2. Der Rat beschließt zur 
Finanzierung von unab-
weisbaren Mehrbedarfen, 
die durch die Umsetzung 
der Mindeststandards im 
Punkt 3, einrichtungsinter-
ne Betreuungs-angebote, 
entstehen, im Haushalts-
jahr 2016/2017 folgende 
überplanmäßigen zah-
Zur 1. Forderung: 
In Flüchtlingsunterkünften der 
Phase 4 (Bau und Nutzung 
konventioneller Wohnungen) 
des „4-Phasen-Modells zur 
Flüchtlingsunterbringung in 
Köln“ werden im Fall eines 
Neu- oder wesentlichen Um-
baus entsprechend der Lan-
desbauordnung NRW barriere-
freie Wohnungen bzw. roll-
stuhlgerechte Wohnungen 
errichtet. Eine entsprechende 
Verfahrensweise wird auch für 
Unterkünfte der Phase 3 (auf 
Dauer angelegter einfacher 
Bau) favorisiert. 
 
Zur 2. Forderung: 
56 und 5001/2 tauschen sich 
aus und haben z.B. beim Lehr-
forschungsprojekt „Inklusive 
Flüchtlingsunterkünfte“ zu-
sammengearbeitet. Die Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik wird fortlaufend in-
formiert. 
Die Stadt unterstützt das Pro-
jekt der Diakonie Michael-
hoven, ein „Netzwerk für 
Flüchtlinge mit Behinderung“ 
aufzubauen. Die Zusammen-
arbeit der sozialen Fachkräfte 
im Bereich der Wohnraumver-
sorgung mit diesem Netzwerk 
wird intensiviert. 
Zur 3. Forderung: 
Die Stadtverwaltung verschafft 
sich einen Überblick über die 
Barrierefreiheit der bestehen-
den Flüchtlingsunterkünfte und 
belegt die barrierefreien / -
armen Unterkünfte gezielt mit 
Flüchtlingen, die auf diese Un-
terkünfte angewiesen sind. 
 
Zur 4. Forderung: 
Es wird ein Verfahren zur Er-
mittlung und Versorgung be-

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Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
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hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
lungswirksamen Aufwen-
dungen: 
2017: 
Im Teilergebnisplan 1004 
– Bereitstellung und Be-
wirtschaftung von Wohn-
raum, bei Teilplanzeile 13 
– Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen in 
Höhe von rd. 480.000 €, 
Die Deckung erfolgt für 
das Haushaltsjahr 2016 
durch erwartete Min-
deraufwendungen im Teil-
ergebnisplan 0504 – Frei-
willige Sozialleistungen 
und interkulturelle Hilfen 
bei Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen. 
Die Deckung erfolgt für 
das Haushaltsjahr 2017 
durch erwartete Min-
deraufwendungen im Teil-
ergebnisplan 0502 – 
Kommunale Leistungen 
nach dem SGB II bei Teil-
planzeile 16 – sonstige 
ordentliche Aufwendungen 
(s. hierzu ebenfalls Vorla-
ge 2685/2016). 
Der Rat bekräftigt seinen 
erstmals am 20.07.2004 
getroffenen und vielfach 
unterstrichenen Be-
schluss, wonach die fest-
gelegten Kölner Leitlinien 
zur Unterbringung und 
Betreuung von Flüchtlin-
gen weiterhin Auftrag und 
Grundlage städtischen 
Handelns darstellen. Der 
Rat erkennt die Notwen-
digkeit an, in Zeiten gro-
ßen Handlungsdrucks von 
den weiterhin gültigen 
Leitlinien abzuweichen. Es 
wird allerdings die zwin-
gende Notwendigkeit ge-
sehen, dass die Verwal-
tung schnellstmöglich zur 
Umsetzung der verab-
sonders schutzbedürftiger 
Flüchtlinge entwickelt und an-
wendet. Durch die frühzeitige 
Identifizierung betroffener Per-
sonen soll ihre gesundheitliche 
Versorgung schnellstmöglich 
eingeleitet und schwerwiegen-
de Chronifzierungen von 
Krankheitsbildern vermieden 
werden. 
Um bessere Kenntnisse über 
die Lebenslage und die Be-
dürfnisse der Flüchtlinge mit 
Behinderung zu erlangen, 
werden systematisch Daten 
erhoben, ausgewertet und 
veröffentlicht. Dies betrifft bei-
spielsweise die Schulein-
gangs- bzw. Seiteneinsteiger-
untersuchungen bei Kindern 
und Jugendlichen im schul-
pflichtigen Alter. 
Das Land NRW wird aufgefor-
dert, bereits bei der Zuweisung 
von Flüchtlingen nach Köln 
Informationen bezüglich be-
sonderer Schutzbedürftigkeit 
zu übermitteln, um bereits vor 
Ankunft der Flüchtlinge ent-
sprechende Maßnahmen ein-
leiten zu können.

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
Seite 23 von 28 
Titel Sitzung Beschluss: Sachstand:   
schiedeten Leitlinien zu-
rückkehrt. Dieser Ratsbe-
schluss stellt eine Ergän-
zung der im Jahr 2004 
verabschiedeten Kölner 
Leitlinien zur Flüchtlings-
unterbringung dar. Eine 
über die vorgenannten 
Maßnahmen hinausge-
hende Umsetzung der 
Mindeststandards bedarf 
einer separaten Beratung 
und Beschlussfassung. 
2 Teilhabeberichterstattung 
 
                                                 
i Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 
05.12.2014 
 
Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 
„Barrierefreies Wohnen“ 
 
Warum barrierefrei Bauen? 
In Köln lebten Anfang 2012 über 100.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50 
Prozent. Durch die Veränderung der Altersstruktur und die wachsende Zahl älterer Menschen wird die Nachfrage 
nach altersgerechtem, also möglichst barrierefreiem Wohnraum weiter steigen. 
Barrierefreiheit bedeutet Annehmlichkeit und Lebensqualität für alle Menschen und alle Generationen, nicht nur für 
Menschen mit Behinderung. 
Menschen, die in preiswerte Wohnungen einziehen, sollen auch im Alter, wenn sie möglicherweise auf einen Rollstuhl 
angewiesen sind, in ihrer angestammten Wohnungen bleiben dürfen. Müssten sie ausziehen, wohlmöglich in ein Al-
tenpflegeheim umziehen, ist es oftmals die Kommune, die die Kosten tragen muss. Barrierefreier Wohnungsbau und -
umbau ist also menschlich und finanziell ein Gewinn. 
Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Ende 2013 gab es in Köln etwa 550.000 Wohnungen, von denen noch etwas weniger als 38.000 Wohnungen mit öf-
fentlichen Mitteln gefördert worden sind und einer Mietpreisbindung unterlagen. Dieser Bestand an Sozialwohnungen 
nimmt seit Jahren beständig ab. 
Dabei hat fast die Hälfte der Kölner Haushalte Anspruch auf eine solche Sozialwohnung. Viele Haushalte suchen 
dringend eine solche Wohnung, finden aber keine. Es ist also offensichtlich, dass es zu wenige Wohnungen mit güns-
tigen Mieten gibt. 
Seit 1998 müssen alle vom Land geförderten Mietwohnungen „barrierefrei“ sein. Ende 2013 gab es in Köln über 8.000 
solcher barrierefreier Sozialwohnungen. Sie sind aber nicht alle wirklich barrierefrei. Ohne Stufen erreichbar sind nur 
4.700 dieser Wohnungen. 
Eine weitere Einschränkung kommt hinzu: Die entstehenden „barrierefreien“ Wohnungen sind zwar für gehbehinderte 
Menschen geeignet, aber nicht unbedingt für Personen, die einen Rollstuhl nutzen müssen. Nur 234 Wohnungen sind 
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet.

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Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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Maßnahmen für mehr barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen 
1. Private Eigentümerinnen und Eigentümer müssen verstärkt motiviert werden, barrierefreie Wohnungen zu bauen 
und vorhandene Wohngebäude barrierefrei umzubauen. Das kommunale Wohnungsbauförderprogramm soll 
daher um einen Zuschuss für den Bau barrierefreier Wohnungen und den barrierefreien Umbau von Bestands-
wohnungen als zusätzliche Förderkomponente ergänzt werden. 
2. Die stadtnahen Wohnungsgesellschaften GAG Immobilien AG und WSK (Wohnungsgesellschaft der Stadtwer-
ke Köln mbH) sollen sich besonders für den Neubau barrierefreier Wohnungen engagieren und bei Umbau und 
Modernisierung ihrer Wohnungsbestände barrierefreien Wohnraum schaffen. 
3. Dringend benötigt werden Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Bei allen Bau-
vorhaben, die nach dem Kooperativen Baulandmodell verwirklicht werden, und bei Bauvorhaben auf städtischen 
Grundstücken soll zusätzlich zu der 30%-Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Quote rollstuhlge-
rechte Wohnungen eingeführt werden. 
Diese Wohnungen sollen grundsätzlich nur an Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vermietet werden. 
4. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität sollen ergänzend auch Aspekte der Barriere-
freiheit berücksichtigt werden. 
5. Die im Stadtentwicklungskonzept Wohnen aufgeführten Maßnahmen zum altengerechten und barrierefreien 
Wohnen sollen mit Nachdruck umgesetzt werden: 
 Die Ergebnisse des Modellprojektes „Altersgerecht umbauen“ sollen bekannt gemacht werden. Wün-
schenswert wäre, dass weitere private Investoren sich hieran ein Beispiel nehmen und über die Erfahrungen 
und Erkenntnisse der GAG Immobilien AG aktiviert werden, ihre eigenen Bestände in Bezug auf den demo-
graphischen Wandel hin anzupassen. 
 Um weitere Mehrgenerationen-Wohnprojekte auch in den Stadtbezirken zu initiieren, in denen es bisher 
kein solches Projekt gibt, sollen weitere städtische Grundstücke zur Verfügung gestellt und Gemeinschafts-
raum und Projektmoderation wieder städtisch bezuschusst werden. 
 Eine besondere Bedeutung kommt den Wohnformen spezieller Nachfragergruppen zu. Neben den Mehrgene-
rationen-Wohnprojekten ist dies beispielsweise das integrierte Wohnen von Behinderten und Nicht-
Behinderten. 
 Dem Service-Wohnen kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Hierbei wird das Wohnen in den „eigenen 
vier Wänden“ kombiniert mit professioneller Serviceleistung (bis hin zur Pflege), die entweder vor Ort (das 
heißt innerhalb des Wohnprojektes) bereitsteht oder durch externe Dienste erbracht wird. In Kooperation mit 
der Wohnungswirtschaft sollen Varianten des Service-Wohnens (selbstorganisierte Gruppenwohnprojekte, 
Wohnprojekte mit flankierenden Service-Angeboten, Wohnprojekte mit integrierten Service-Angeboten und 
Wohnprojekte im Pflegeheimverbund) ausgeweitet werden. 
6. Bei den Beratungsgesprächen und bei der Werbung für barrierefreies Bauen macht die Stadtverwaltung deutlich, 
dass eine barrierefreie Wohnung in der Erstellung nur wenig mehr kostet, als eine nicht-barrierefreie Wohnung. 
Wegen dieser Mehrkosten sollte niemand auf das barrierefreie Bauen verzichten. 
Die Stadt Köln wird private Bauherren besser überzeugen, wenn sie selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Der Rat 
der Stadt Köln hat im Jahr 2012 entschieden, beim Neubau städtischer Sozialhäuser zur gemischt belegten Un-
terbringung von obdachlosen Kölner Bürgern und Bürgerinnen keine Aufzüge mehr einzubauen und auch keine 
rollstuhlgerechten Wohnungen zu bauen. Ohne Aufzug sind aber nicht alle Wohnungen, sondern nur die Woh-
nungen im Erdgeschoss des Hauses barrierefrei erreichbar. 
Der Rat sollte diese Entscheidung zurücknehmen und die Verwaltung beauftragen, beim Neubau städtischer So-
zialhäuser zukünftig wieder Aufzüge einzubauen und einen noch festzulegenden Anteil rollstuhlgerechter Woh-
nungen zu bauen. 
7. Einen wichtigen Beitrag zum Thema barrierefreies Wohnen leisten die Zentrale Beratungsstelle für behindertenge-
rechtes Wohnen bei der Stadt Köln und „wohn mobil“, die Beratungsstelle für Wohnungsanpassung und Woh-
nungswechsel. Diese Beratungsstellen haben den Auftrag, Kölner Bürgern und Bürgerinnen, fachkundig zu be-
raten und sie bei der Wohnungssuche und einem erforderlichen Umzug zu unterstützen.

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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8. Nicht alle barrierefreie Wohnungen sind von Menschen bewohnt, die auf diese Wohnungen angewiesen sind. So 
werden barrierefrei umgebaute Wohnungen nach Auszug der Mieterin / des Mieters, auf dessen Bedürfnisse hin 
die Wohnung umgebaut worden ist, häufig an neue Mieterinnen und Mieter vermietet, die auf barrierefreie Woh-
nungen nicht angewiesen sind. 
Um die barrierefreien Wohnungen gezielt an diejenigen vermieten zu können, die auf sie angewiesen sind, sollte 
die Belegungssteuerung zu verbessert werden.  
Eine Voraussetzung hierfür sind umfassende Informationen über den Bestand an barrierefreien Wohnungen. Das 
Wohnungsamt verfügt über Informationen über geförderte Wohnungen, nicht aber für frei finanzierte Wohnungen. 
Erforderlich ist also eine Erhebung des Bestands an barrierefreien Wohnungen. 
9. Die Stadt sollte bei ihren eigenen Bauvorhaben darauf achten und bei ihrer Beratung dafür werben, dass in „barri-
erefreien“ Wohnungen über die Rollstuhlgerechtigkeit hinaus weitere Aspekte beachtet werden: Die optische 
Alarmierung der Rauchwarnmelder; Orientierungsmöglichkeit für Blinde und Sehbehinderte (Kontrastreichtum und 
taktile Orientierungsmöglichkeiten). 
10. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen zusätzliche unter-
stützende Angebote, etwa auch Hilfe bei der Wohnungssuche. 
 
Schritte hin zu generationengerechten Wohnquartieren 
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung wohnen blei-
ben können. Damit dies möglich ist, müssen auch die Stadtviertel altengerecht und barrierefrei werden. Wir brauchen 
„generationengerechte Wohnquartiere“ und eine inklusive Gestaltung der Stadtteile. 
Hierzu trägt beispielsweise das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt bei. Mit diesem Konzept soll die Versor-
gung mit den alltäglich nachgefragten Waren und Dienstleistungen in der Nähe der Wohnung gesichert werden. Zu-
dem müssen auf öffentlichen Wegen, auf Plätzen und in Grünanlagen Barrieren beseitigt und die Nutzbarkeit dieses 
öffentlichen Raums für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung verbessert werden. 
Die Einzelmaßnahmen müssen in einem „Handlungskonzept für eine zukunftsfeste Quartiersentwicklung“ gebündelt 
werden. 
Bei neuen Städtebau-Projekten – wie beispielsweise der Entwicklung des Mülheimer Hafens, des Deutzer Hafens 
oder des Großmarkt-Geländes – müssen die Anforderungen von Menschen mit Behinderung von Anfang an in der 
Planung beachtet werden. Menschen mit Behinderung sollen daher als „Experten in eigener Sache“ an den Pla-
nungsworkshop beteiligt werden. Dabei ist auf die Barrierefreiheit der Veranstaltungen zu achten. 
Die Stadt sollte zudem exemplarisch ein bestehendes Wohnquartier auswählen, um auch hier unter Beteiligung von 
Menschen mit Behinderung als „Experten in eigener Sache“ Erfahrungen bei der Planung generationengerechter und 
inklusiver Wohnquartiere zu sammeln. 
 
--- 
 
Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Köln 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, der Liegen-
schaftsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat: 
„Der Rat möge beschließen: 
Der Rat unterstützt die Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik „Barrierefreies Wohnen“. 
Die Stadtverwaltung soll dem Rat zu seiner nächsten Sitzung zu jedem einzelnen der in der Resolution aufgeführten 
Punkte darlegen, wie diese umgesetzt werden können.“ 
 
______________________________________________________________________________________________
__________________________ 
ii Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

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Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 
05.12.2014 
 
Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
an das Land NRW 
Warum barrierefrei Bauen? 
In Köln lebten Anfang 2012 über 100.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50 
Prozent. Durch die Veränderung der Altersstruktur und die wachsende Zahl älterer Menschen wird die Nachfrage 
nach altersgerechtem, also möglichst barrierefreiem Wohnraum weiter steigen. 
Barrierefreiheit bedeutet Annehmlichkeit und Lebensqualität für alle Menschen und alle Generationen, nicht nur für 
Menschen mit Behinderung. 
Menschen, die in preiswerte Wohnungen einziehen, sollen auch im Alter, wenn sie möglicherweise auf einen Rollstuhl 
angewiesen sind, in ihrer angestammten Wohnungen bleiben dürfen. Müssten sie ausziehen, wohlmöglich in ein Al-
tenpflegeheim umziehen, ist es oftmals die Kommune, die die Kosten tragen muss. Barrierefreier Wohnungsbau und -
umbau ist also menschlich und finanziell ein Gewinn. 
Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Ende 2013 gab es in Köln etwa 550.000 Wohnungen, von denen noch etwas weniger als 38.000 Wohnungen mit öf-
fentlichen Mitteln gefördert worden sind und einer Mietpreisbindung unterlagen. Dieser Bestand an Sozialwohnungen 
nimmt seit Jahren beständig ab. 
Dabei hat fast die Hälfte der Kölner Haushalte Anspruch auf eine solche Sozialwohnung. Viele Haushalte suchen 
dringend eine solche Wohnung, finden aber keine. Es ist also offensichtlich, dass es zu wenige Wohnungen mit güns-
tigen Mieten gibt. 
Seit 1998 müssen alle vom Land geförderten Mietwohnungen „barrierefrei“ sein. Ende 2013 gab es in Köln über 8.000 
solcher barrierefreier Sozialwohnungen. Sie sind aber nicht alle wirklich barrierefrei. Ohne Stufen erreichbar sind nur 
4.700 dieser Wohnungen. 
Eine weitere Einschränkung kommt hinzu: Die entstehenden „barrierefreien“ Wohnungen sind zwar für gehbehinderte 
Menschen geeignet, aber nicht unbedingt für Personen, die einen Rollstuhl nutzen müssen. Nur 234 Wohnungen sind 
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet. 
 
Die erforderliche Zahl barrierefreier Wohnungen wird in Köln wie in anderen Städten Nordrhein-Westfalens nur er-
reicht werden, wenn alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt Hand in Hand arbeiten. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik appelliert daher an die Landesregierung und die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen: 
In dem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“ haben Barrierefreiheit, selbständige Lebensführung und 
Wohnen einen hohen Stellenwert. Das Land kann beispielsweise durch die Bauordnung und durch die Wohnraumför-
derung darauf Einfluss nehmen, dass diese Ziele erreicht werden und mehr barrierefreie Wohnungen gebaut werden. 
Nutzen Sie diese Möglichkeit! 
 
Bauordnung 
1. Im Interesse der Menschen mit Behinderung sollen die Ausnahmen vom Gebot des barrierefreien Bauens neu 
geregelt werden. Statt der Ausnahmen soll eine Härtefallregelung geschaffen werden. Bei Bauvorhaben im Be-
stand sollte im begründeten Einzelfall die Anforderung nur dann abgemildert werden, wenn sie wirtschaftlich wirk-
lich unzumutbar wäre. 
2. Die Vorschriften zur Aufzugspflicht sollen überarbeitet werden: Aktuell müssen nur in Gebäuden mit mehr als 
fünf Geschossen Aufzüge eingebaut werden. Angesichts des großen Mangels an barrierefreien Wohnungen soll 
diese Pflicht auf alle Gebäude mit mehr als vier Geschossen ausgeweitet werden. 
3. Der Anteil der barrierefrei erreichbaren Wohnungen eines Gebäudes soll erhöht werden. Die Landesbauord-
nung schreibt fest, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barriere-
frei erreichbar sein müssen. Erforderlich ist, diesen Pflichtanteil zu erhöhen. Zusätzlich zu der bestehenden An-

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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forderung soll daher gefordert werden, dass mindestens ein Drittel der über einen vorgeschriebenen Aufzug er-
reichbaren Wohnungen barrierefrei erreichbar sein müssen. 
4. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung konkreter Anforderungen durch Planerinnen und Planer fachlich 
sichergestellt wird. Wir begrüßen den Vorschlag der Architektenkammer NRW, bei öffentlich zugänglichen bauli-
chen Anlagen eine zusätzliche Bauvorlage (Barrierefreikonzept) einzuführen. Dieses Barrierefreikonzept soll 
auch bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen zwingend gefordert werden. 
5. Es mangelt mitunter an der Kontrolle und Durchsetzung der auf Grundlage der Landesbauordnung erteilten Bau-
genehmigungen mit ihren Festsetzungen zur Barrierefreiheit. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen 
die Landesbauordnung sind daher wirksamer zu gestalten. 
 
Wohnraumförderung 
1. Die Förderkonditionen im geförderten Wohnungsbau sind verbessert worden und barrierefreies Bauen wird auch 
über Tilgungsnachlässe gefördert. Für Aufzüge gibt es zudem eine Zusatzförderungskomponente. Die Förderung 
reicht aber offensichtlich noch nicht aus, private Bauherrn in ausreichender Zahl zum barrierefreien Bauen zu be-
wegen.  
Daher soll die Förderung von Maßnahmen, mit denen Barrieren in bestehenden Gebäuden verringert und im 
Neubau von Anfang an vermieden werden, mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen / Tilgungsnachlässen 
ausgeweitet und attraktiver gestaltet werden. 
2. Bisher muss bei öffentlich geförderten Neubauwohnungen nur die Nachrüstbarkeit eines Aufzuges gewährleistet 
sein. Das führte dazu, dass beispielsweise im Jahre 2013 in Köln nur 65 % der geförderten Wohnungen über ei-
nen Aufzug erschlossen wurden.  
Um den Anteil barrierefreier Wohnungen zu erhöhen soll an Stelle der bloßen „Nachrüstbarkeit“ in allen Gebäu-
den mit mehr als zwei Geschossen der Einbau von Aufzügen verpflichtend werden. 
--- 
Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Köln 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, der Liegen-
schaftsausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat: 
Der Rat möge beschließen: 
Der Rat schließt sich dem Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an das Land NRW an. 
 
 
iii Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Schlussfolgerungen aus der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 
05.12.2014 
 
Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
an die Kölner Wohnungswirtschaft 
 
Stadt und Land fördern auf vielfache Art und Weise und mit großem finanziellen Aufwand den mietpreisgünstigen und 
barrierefreien Wohnungsbau. Trotzdem fehlen in Köln in großer Zahl mietpreisgünstige und zugleich barrierefreie 
Wohnungen. Nur im Zusammenspiel mit der privaten Wohnungswirtschaft kann die erforderliche Zahl dieser Woh-
nungen durch Neubau und Umbau geschaffen werden.  
Daher appelliert die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirtschaft: 
1. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und nutzen Sie die verschiedenen Förderangebote für barrierefreies Bauen. 
2. Bauen Sie Wohnungen mit anpassungsfähigen Grundrissen. Der langjährige Mieter, der im Alter auf den Rollstuhl 
angewiesen ist, müsste nicht umziehen, wenn der Wohnungsgrundriss nach seinen Bedürfnissen ohne großen

Anlage 2 
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der 
Amtsperiode 2014-2020 
hier: Sachstandsberichte für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 
 
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Aufwand verändert werden könnte. Dadurch werden weniger Mieterwechsel erforderlich und Sie ersparen sich 
Leerstände und Aufwendungen für Neuvermietungen. 
3. Beteiligen Sie sich an den Kosten des barrierefreien Umbaus einer Wohnung und bestehen Sie nicht mehr auf 
den Rückbau nach dem Auszug der Mieterin oder des Mieters. Eine Investition in die Barrierefreiheit ist kein raus-
geschmissenes Geld, sondern erhöht den Wert der Wohnung. 
4. Nutzen Sie die Erkenntnisse des Modellprojekt zum altersgerechten Umbau („Köln for all“). Es wurde von der 
GAG Immobilien AG gemeinsam mit dem Wohnungsamt der Stadt Köln, dem Kölner Haus- und Grundbe-
sitzerverein und der Fachhochschule Köln, Fakultät für Architektur durchgeführt und vom Bundesinstitut für Bau-, 
Stadt- und Raumforschung (BBSR) begleitet. 
5. Prüfen Sie, ob Sie geförderte Gebäude, die die Aufrüstbarkeit mit Aufzügen vorsehen, nun nachträglich mit Auf-
zügen auszustatten, um die Zahl der barrierefreien Wohnungen zu erhöhen. Damit sichern Sie sich vor dem Hin-
tergrund des demografischen Wandels die Zukunftssicherheit und damit auch den Wert Ihrer Immobilie. 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik lädt Sie zu einem Gespräch über barrierefreies Wohnen ein. Bei die-
ser Gelegenheit wollen wir Ihnen als Expertinnen und Experten in eigener Sache unser Anforderungen an barriere-
freies Wohnen erläutern und um Ihr Engagement werben. 
 
--- 
 
Mitteilung 
Der Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an die Kölner Wohnungswirtschaft wird folgenden Aus-
schüsse als Mitteilung bekannt gemacht: 
 Ausschuss für Soziales und Senioren 
 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen 
 Liegenschaftsausschuss 
 Stadtentwicklungsausschuss

Beratungsverlauf (1)

19.09.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2227/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27