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V/0091/2008

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mü

Vorlagen 25.01.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.04.2008, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

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Beschlussvorlage

6537 Zeichen

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 - 1 -DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Zu laufenden Aufwendungen im Jahre 2008 wird folgenden Vereinen bzw. Vereinigungen ein 
Zuschuss in nachstehender Höhe gewährt: 
 
1.1  Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 € 
1.2  Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus 250,00 € 
1.3  Kleiner Chor Münster 150,00 € 
1.4  Bürgervereinigung Kinderhaus e.V. 300,00 € 
1.5  Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde 300,00 € 
1.6  Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 100,00 € 
 
2. Für Einzelveranstaltungen
 wird folgenden Vereinen und Vereinigungen 
ein einmaliger Zuschuss bewilligt: 
 
2.1   Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 150,00 € 
 
2.2   Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Coerde-Sandrup 150,00 € 
 
2.3   Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 100,00 € 
 
2.4   Coerder Carnevals Club von 1968 e.V. 250,00 € 
 
2.5   Kinderhauser Karnevals Club 150,00 € 
 
2.6   Kaninchenzuchtverein W 100 Münster – Kinderhaus 200,00 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0091/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Temme 
Ruf: 
492 16 00 
E-Mail: 
Temme@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

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2.7   Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e.V. 100,00 € 
  
2.8   Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus 50,00 € 
 
2.9   Für Dich – Förderverein Jaksice e.V. 250,00 € 
 
2.10 Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband e.V. 100,00 € 
 
2.11 St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 € 
 
2.12 Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 € 
 
2.13 Heimatverein Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 € 
 
2.14 Kleiner Chor Münster 200,00 € 
 
2.15 Initiative Rave-Schneider 100,00 € 
 
2.16 SV Teutonia Coerde 60 e. V. 100,00 €  
 
2.17 Coerder Bürger-Schützen von 1968 e. V. 100,00 € 
 
 
3. Zu Jubiläen:
 
 
3.1 Coerder Bürger-Schützen 100,00 € 
 40 Jahre 
 
3.2 Coerder Carnevals Club 100,00 € 
 40 Jahre 
 
3.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 € 
 50 Jahre 
 
3.4 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde 150,00 € 
   70 Jahre 
 
3.5 Kameradschaft Kinderhaus 150,00 € 
  110 Jahre 
 
3.6 Kleiner Chor Münster 100,00 € 
  20 Jahre  
 
 
4. Finanzierung
 
 
Die Gesamtsumme in Höhe von 4.450,00 € entspricht dem Ansatz der Summe der Anträge 
und wird aus dem Sachkonto 530 800 Zuschüsse etc. finanziert.

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Begründung: 
 
Die Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen werden nach den von der Bezirksvertretung beschlos-
senen Richtlinien in der Fassung vom 16.04.2002 (siehe Anlage) gewährt. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unterstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs.1 
Buchstabe d GO NW für das Haushaltsjahr 2008 einen Betrag von 4.450,00 € zur Verfügung gestellt. 
 
 
1.
 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  
 
Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt, nur der Kleine Chor 
Münster erhält 50.00 € mehr. 
 
 
2.
 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen  
 
 zu 2.1
 
 und 
 zu 2.2
 Die Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. und der Ausschuss für das Mahnmal 
Sprakel-Sandrup-Coerde organisieren die jeweiligen örtlichen Gedenkveranstaltungen 
am Volkstrauertag. 
 
 zu 2.3
 Die Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde veranstaltet eine Tagesfahrt für Senioren, 
ein Kameradschafts- und Integrationsfest sowie eine Bosselwanderung für alle interes-
sierten Bürger. 
 
 zu 2.4
 Der Coerder Carnevals Club von 1968 e.V. veranstaltet wieder seine große Gala 
Prunksitzung und weitere Veranstaltungen. 
 
 zu 2.5
 Der Kinderhauser Karnevals Club hat auch 2008 eine öffentliche Karnevalsveranstal-
tung und eine Kinderkarnevalsfeier organisiert. 
 
 zu 2.6
 Auch in diesem Jahr veranstaltet der Kaninchenzuchtverein W 100 im Bürgerhaus Kin-
derhaus wieder eine große Lokalschau. 
 
 zu 2.7
 Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet u. a. einen öffentlichen 
Seniorennachmittag im Festzelt. 
 
 zu 2.8  Die Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus organisiert u. a. eine öffentliche 
Lambertus- und eine Nikolausfeier. 
 
 zu 2.9  Der Förderverein „Für Dich“- Kinderheim Jaksice e.V. veranstaltet wieder eine Ferien-
freizeit mit Kindern aus Jaksice in den Sommerferien. 
 
 zu 2.10  Der Westfälisch-Lippische Landfrauenverband e.V. organisiert u. a. einen Vortrag zur 
„Ernährung im 21. Jahrhundert“  
 
 zu 2.11  Die St. Martinus-Bruderschaft veranstaltet u. a. am 07.11.2008 einen Seniorennachmit-
tag für Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre. 
 
 zu 2.12
 Der Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ veranstaltet u. a. ein öffent-
liches Sommerfest. 
  
 zu 2.13
 Der Heimatverein Sprakel-Sandrup-Coerde veranstaltet u. a. ein Herbst- und Ernte-
dankfest.

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 zu 2.14  Der Kleine Chor Münster veranstaltet u. a. das Händel-Oratorium „Acis und Galotea“    
 
 zu 2.15  Die Initiative Rave-Schneider veranstaltet eine Musik-Lesung mit Texten und Musik 
aus der bunten Republik Coerde 
 
 zu 2.16
 Der Sportverein Teutonia Coerde veranstaltet eine Coerde-Radtour für die Coerder 
Bevölkerung 
  
 zu 2.17
 Die Coerder-Bürger-Schützen veranstalten ein Bürgerschießen für alle BürgerInnen ab 
12 Jahren in der Schießsporthalle Coerde 
 
 
3. Zu Jubiläen:  
 
zu 3.1 Die Coerder Bürger-Schützen feiern in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum. Hier er-
scheinen 100,00 € für das Jubiläum angemessen.  
 
 zu 3.2  Der Coerder Carnevals Club feiert in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen. 100,00 € 
erscheinen hierzu angemessen.  
 
zu 3.3 Die Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde feiert am 31.05.2008 in einer Scheune 
auf dem Hof Berning ihr 50-jähriges Jubiläumsfest. Wegen des hohen Aufwandes er-
scheinen 150,00 € angemessen. 
 
zu 3.4  Die Kameradschaft Kinderhaus feiert ihr 110-jähriges Bestehen im Oktober. Hierzu sol-
len die Kinderhauser Vereine und Mitbürger eingeladen werden. Aus diesem Grund 
sind 150,00 € angemessen.  
 
Zu 3.5
 Der Kleine Chor Münster veranstaltet ein Jubiläumskonzert zum 20-jährigen Bestehen. 
100,00 € erscheinen angemessen.   
 
4. Finanzierung  
 
Die zur Verfügung stehende Summe von 4.450,00 € ist damit, wenn den Verwaltungsvorschlä-
gen gefolgt wird, aufgebraucht.  
 
 
 
 
I. A.  
gez.  
Temme 
 
 
 
 
Anlage

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

4022 Zeichen

Anlage 1  
 
 
 
 
Richtlinien  für die  Gewährung von  Zuschüssen  
an örtliche Vereine,  Verbände und sonstige Vereinigungen  und Initiativen  
in den Stadtbezirken der Stadt Münster 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksv ertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewähr ung 
von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nord - 
rhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden A ufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen  ist 
es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- 
ven zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die  sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendl i- 
chen, älteren Menschen und der Integration von Ausl änderinnen und Ausländern und den Vereinen und Ver-
bänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausge- 
schlossen, die bereits von anderen städtischen Stel len Förderungen für den gleichen Verwendungszweck e r- 
halten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf A ntrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbez irks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspf lege, 
Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angeh ö- 
ren, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf A ntrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen  sowie 
Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur För de- 
rung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besond eren Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportverein e 
bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) d er Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- 
ven können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschu ss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubi- 
läums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel:  Die Bezirksvertretungen entsch eiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellt en 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für d ie Gewährung von Zuschüssen an örtli- 
che Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc ksichtigt 
werden. 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt erschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die H öhe 
der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgesellten Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschus s. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitge- 
haltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung  informiert rechtzeitig – möglichst Anfang Oktober und 
Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft. 
  
  
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002

Beratungsverlauf (1)

22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 250

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0091/2008
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37