3266/2020
10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2260 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3266/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof Fragen der Bezirksvertreterin Frau Heinrich in der Sitzung am 20.08.2020 In der Sitzung vom 20.08.2020 ergaben sich zur schriftlichen Beantwortung zu 2124/2020 weitere Fragen zum Fühlinger See. Frau Heinrich berichtet, dass ihr Wassersportler von defekten Zäunen im Bereich des See 3 und 4 erzählt haben, die durch „Besucher“ beschädigt wurden. Diese würden im Sommer den möglichst „preiswerten“ Weg zum See suchen. Die vor einigen Jahren mit Schutzzäunen versehene Anlage würde durch dieses rücksichtslose Verhalten nachhaltig geschädigt. Dazu stellt sie folgende Fragen: 1. Wer ist für die Instandhaltung der Zäune zuständig? 2. Weshalb lässt man es zu, dass diese Beschädigungen auftreten? 3. Was muss passieren damit die beschädigten Zäune erneuert werden? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zur Klarstellung ist zunächst festzuhalten, dass es sich hier um wasserseitige Zäune im Bereich der Vogelschutzzonen handelt. Diese sind im gesamten Bereich des Fühlinger See in Mitleidenschaft gezogen und benötigen zum großen Teil eine Instandsetzung und in manchen Teilen auch eine Er- weiterung. Ursächlich für die Beschädigungen sind sowohl rücksichtlose Besucher als auch witte- rungsbedingte Einflüsse – durch die großen Schwankungen des Wasserspiegels lösen sich teilweise die Fundamente. Dies führt teilweise zum Kippen der Zäune. Die Sport – und Erholungsanlage am Fühlinger See ist eine öffentliche Anlage, zu der jederzeit Zutritt möglich ist. Es ist unmöglich, eine offene Fläche mit einer Größe von 200ha permanent und an jeder Stelle zu überwachen. Unabhängig von der mündlichen Anfrage werden die Zäune durch die Sportverwaltung, ggf. unter Zuhilfenahme des Grünflächenamtes und Fachfirmen, instandgesetzt. Neben der Reparatur ist dar- über hinaus geplant, die Vogelschutzzonen sowohl von der Landseite als auch wasserseitig durch Verbotsschilder besser zu kennzeichnen. Die Maßnahmen sollen zeitnah erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3266/2020
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.11.2020
- Erstellt
- 09.11.2020 15:56