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3266/2020

10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 11.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 11.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3266/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof 
Fragen der Bezirksvertreterin Frau Heinrich in der Sitzung am 20.08.2020 
In der Sitzung vom 20.08.2020 ergaben sich zur schriftlichen Beantwortung zu 2124/2020 weitere 
Fragen zum Fühlinger See. 
 
Frau Heinrich berichtet, dass ihr Wassersportler von defekten Zäunen im Bereich des See 3 und 4 
erzählt haben, die durch „Besucher“ beschädigt wurden. Diese würden im Sommer den möglichst 
„preiswerten“ Weg zum See suchen. Die vor einigen Jahren mit Schutzzäunen versehene Anlage 
würde durch dieses rücksichtslose Verhalten nachhaltig geschädigt.  
 
Dazu stellt sie folgende Fragen: 
 
1. Wer ist für die Instandhaltung der Zäune zuständig? 
2. Weshalb lässt man es zu, dass diese Beschädigungen auftreten? 
3. Was muss passieren damit die beschädigten Zäune erneuert werden? 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Zur Klarstellung ist zunächst festzuhalten, dass es sich hier um wasserseitige Zäune im Bereich der 
Vogelschutzzonen handelt. Diese sind im gesamten Bereich des Fühlinger See in Mitleidenschaft 
gezogen und benötigen zum großen Teil eine Instandsetzung und in manchen Teilen auch eine Er-
weiterung. Ursächlich für die Beschädigungen sind sowohl rücksichtlose Besucher als auch witte-
rungsbedingte Einflüsse – durch die großen Schwankungen des Wasserspiegels lösen sich teilweise 
die Fundamente. Dies führt teilweise zum Kippen der Zäune. 
 
Die Sport – und Erholungsanlage am Fühlinger See ist eine öffentliche Anlage, zu der jederzeit Zutritt 
möglich ist. Es ist unmöglich, eine offene Fläche mit einer Größe von 200ha permanent und an jeder 
Stelle zu überwachen. 
 
Unabhängig von der mündlichen Anfrage werden die Zäune durch die Sportverwaltung, ggf. unter 
Zuhilfenahme des Grünflächenamtes und Fachfirmen, instandgesetzt. Neben der Reparatur ist dar-
über hinaus geplant, die Vogelschutzzonen sowohl von der Landseite als auch wasserseitig durch 
Verbotsschilder besser zu kennzeichnen. Die Maßnahmen sollen zeitnah erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3266/2020
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
11.11.2020
Erstellt
09.11.2020 15:56