1267/2023
Beantwortung der Anfrage der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 TOP 5.2.4 (AN/0246/2023) betreffend "Sachstand Ertüchtigung der Freidrich-Ebert-Straße / Kreuzung L300"
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Anlage - Auszug Verkehrsausschuss 19.09.2023
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Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 öffentlich Beantwortung der Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Verkehrsauschusses am 07.036.2023 TOP 5.2.4 betreffend Sachstand Ertüchtigung der Friedrich-Ebert-Straße/ Kreuzung L300 1267/2023 RM De Bellis-Olinger merkt an, dass der Inhalt der Stellungnahme sehr unbefriedi- gend sei. Sie bittet, die Mitteilung auch der BV Rodenkirchen zur Kenntnis zu geben. Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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18.09.2023 Dezernat, Dienststelle III/66/664-7 Vorlagen-Nummer 18.09.2023 1267/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Verkehrsauschusses vom 07.03.2023 TOP 5.2.4 (AN/0246/2023) betreffend "Sachstand Ertüchtigung der Friedrich-Ebert-Straße/ Kreuzung L300" Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU sowie Volt bitten um die Beantwortung folgender Fragen: „Wie sieht die Planung der Stadt Köln für die Ertüchtigung dieser Kreuzung aus.“ Antwort der Verwaltung: Der Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße (L92) - Zum Forstbotanischen Garten (L300) stellt die Kreuzung zweier Landesstraßen dar. Daher liegt der Knotenpunkt in der Baulast des Landes und damit ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) für die Pla- nung und den Umbau bzw. Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen verantwortlich. Der Knotenpunkt weist bereits im Bestand Leistungsfähigkeitsdefizite auf. Daher wurde im Rahmen des Verkehrskonzeptes Rondorf Nord-West die Ertüchtigung des Knotenpunktes un- terstellt und dementsprechend in den Verkehrsuntersuchungen zu den einzelnen Teilprojekten (B-Plan Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße, StadtBahn Süd) berücksichtigt. Aus der ver- kehrstechnischen Betrachtung wurde eine bauliche Aufweitung als eine geeignete Maßnahme zur Ertüchtigung des Knotenpunktes vorgeschlagen. Konkrete Konzepte oder Planungen liegen bislang nicht vor. „Welche Planung wurde von der Stadt Köln an das Land weitergegeben? Wann wurde die Planung an das Land weitergegeben?“ Antwort der Verwaltung: Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung und die daraus resultierende Notwen- digkeit einer baulichen und signaltechnischen Ertüchtigung wurden Straßen.NRW bereits in Terminen vorgestellt. Eine Planung muss erst noch erstellt werden. „Wird auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs geprüft?“ Antwort der Verwaltung: 2 Die geeignete Knotenpunktform wird erst im Rahmen der Planung geprüft und bewertet. Hier ist zu beachten, dass die Kreuzung im Landschaftsschutzgebiet und einer Wasserschutzzone liegt und somit die Flächenausdehnung und die Eingriffswirkung eine wichtige Rolle einneh- men. „Sollte trotz Auftrag noch keine Planung existieren, bzw. keine Schritte eingeleitet wor- den sein, welchen Zeitplan hat die Verwaltung?“ Antwort der Verwaltung: Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der StadtBahn Süd und dem Ausbau des Knotenpunktes, s. Ratsbeschluss zur Vorlage 3065/2022. Um das weitere Vorgehen zu verabreden hat am 28.08.2023 ein Abstimmungsgespräch mit Straßen.NRW stattgefunden. Straßen.NRW hat mitgeteilt, dass die Umplanung und Ertüchti- gung des Knotenpunktes keine Priorität in der Bearbeitung hat und aufgrund nicht vorhande- ner Personalkapazitäten in absehbarer Zeit nicht bearbeitet werden kann. Unabhängig davon muss die Maßnahme zunächst in das sogenannte „Jahresbauprogramm für Um- und Ausbau- maßnahmen an Landesstraßen“ aufgenommen werden. Dort werden Knotenpunkte gelistet, die Leistungsfähigkeits-/ Sicherheitsdefizite aufweisen. Mit diesem Schritt wäre zunächst nur die Finanzierung der Planungsleistungen durch das Land sichergestellt. Damit die Finanzie- rung der Baukosten aus dem Landeshaushalt sichergestellt werden kann, müsste eine Priori- sierung innerhalb des Programmes erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft der Regionalrat. Eine denkbare Lösung wäre, dass die Stadt Köln die Planung vollständig übernimmt. Die Re- geln über die Zusammenarbeit und die Finanzierung müssten über eine noch zu schließende Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und Straßen.NRW geregelt werden. Mit den beste- henden Personalressourcen und Arbeitsvolumen des Amtes ist dieses Großprojekt (voraus- sichtlich Planfeststellung erforderlich) nicht zu bewältigen. Die Stadt Köln prüft derzeit wie für das Projekt entsprechende Personalkapazitäten geschaffen oder Projektprioritäten geändert werden können, um eine Ertüchtigung rechtzeitig zur Inbetriebnahme der Stadtbahn Süd zu ermöglichen. Der Verkehrsausschuss wird über den Sachstand kontinuierlich informiert. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1267/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.09.2023
- Erstellt
- 17.04.2023 10:09