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3594/2019

Umgang mit Hitzewellen in Pflege- und Senioreneinrichtungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.10.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 29.10.2019, TOP 3.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  17.10.2019 
 3594/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 29.10.2019 
 
Umgang mit Hitzewellen in Pflege- und Senioreneinrichtungen 
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
(AN/1241/2019) 
 
Hitzewellen in Pflege- und Senioreneinrichtungen 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln wie folgt: 
 
1. Sind nach Auffassung der Verwaltung Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Köln 
ausreichend auf die Zunahme von Hitzewellen vorbereitet? 
 
Aus § 1 Absatz 4 Ziffer 3 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) 
ergibt sich das Erfordernis eines Hitzekonzeptes für alle Einrichtungen der Pflege und der Ein-
gliederungshilfe. Danach sollen die Nutzerinnen und Nutzer eines Leistungsangebotes, wel-
ches unter den Schutzzweck des WTG fällt, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt wer-
den sowie eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte 
Betreuung erhalten. Zudem fordert § 6 Absatz 4 der Durchführungsverordnung zum WTG 
NRW (WTG DVO), dass der Leistungsanbieter für eine den klimatischen Verhältnissen ange-
passte Innentemperatur in den Individual- und Gemeinschaftsräumen zu sorgen hat.  
Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Einrich-
tungen in den Qualitätsmanagementunterlagen ein Hitzekonzept – manche Einrichtungen 
sprechen von einer „Verfahrensanweisung für den Umgang mit großer Hitze“ – implementiert 
haben. Dies überprüfen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Heimaufsicht bei ih-
ren regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen in den Einrichtungen; ebenso die Umsetzung der 
konzeptionellen Vorgaben.  
 
2. Wie vielen Pflegeeinrichtungen in Köln mangelt es nach Kenntnissen der Verwaltung an 
einer hinreichenden Klimatechnik zur Raumluftregulierung? 
 
Aus § 1 Absatz 4 Ziffer 3 und 5 WTG NRW ergibt sich für die Träger der Pflegeeinrichtungen 
keine Verpflichtung, technische Maßnahmen bei großer Hitze einzusetzen. Zur Verhinderung 
von hitzebedingten Beeinträchtigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeein-
richtungen bieten sich u.a. die Abdunkelung der Räumlichkeiten, frühzeitiges und ausrei-
chendes Lüften, vermehrte Getränkezufuhr, leichte Kost an. 
 
3. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Investitionsbedarf in Köln für die Implementierung 
klima- und insbesondere CO2-neutraler Raumluftregulierungsanlagen in den Pflegeein-
richtungen? 
 
Aufgrund der unterschiedlichen baulich-räumlichen Gegebenheiten in den einzelnen Einrich-
tungen kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

2 
 
 
4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung angesichts des hohen Anteils von 
Pflegeeinrichtungen, deren Patientenzimmer nicht mit Klimaanlagen oder sonstigen 
Vorrichtungen ausgestattet sind? 
 
Die Stadt Köln hat unter Federführung des Umweltamtes das Verbundprojekt „Hitzeaktions-
plan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ initiiert. Dieses ist am 01.01.2019 mit der Uni-
versität Bonn, dem Gesundheitsamt der Stadt Köln und der RheinEnergie gestartet. Ziele des 
Projektes sind die Ermittlung der Betroffenheit von Menschen im Alter, die Erfassung des In-
formationsflusses der Hitzewarnungen des DWD sowie aktuelle und gesundheitsfördernde 
Verhaltensweisen. Geplant ist, im Rahmen des Projektes eine Umfrage in den Einrichtungen 
zu starten. Hier sollen Strategien im Umgang mit Hitzewellen erfragt werden. Die Projektbe-
teiligten erstellen derzeit den Fragebogen, um die Befragung zum Jahresende zu starten. Die 
Ergebnisse werden dann in den Hitzeaktionsplan einfließen.  
 
5. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Investitionsbedarf, um die notwendige Ausstat-
tung der Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten? 
 
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 
 
 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

29.10.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3594/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.10.2019
Erstellt
15.10.2019 13:24