0348/2022
Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagess
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Anlage 4.4 - Kartierte Einzelbäume im Baugebiet
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Anlage A-2 Kartierte Einzelbäume im Baugebiet „Geisbergstraße" Baum Nr. Art Stammumfang (cm) Stämmigkeit Baumgruppe Höhlen Verlust 1 Ahorn 116 Einzelbaum Nein 2 Hainbuche 94 Einzelbaum Nein 3.1 Hainbuche 72 Einzelbaum Nein 3.2 Hainbuche 91 Einzelbaum Nein 4 Hainbuche 107 3 Einzelbaum Nein 5 Hainbuche 145 3 Einzelbaum Nein 6 Hainbuche Hecke Einzelbaum Nein 7 Hainbuche 138 Einzelbaum Nein 8 Hainbuche 94 4 Einzelbaum Nein 9 Hainbuche 63 Einzelbaum Nein 10 Ahorn 157 Einzelbaum 2 Ja 11 Linde 145 Einzelbaum 1 Ja 12 Ahorn 126 Einzelbaum Ja 13 Ahorn 173 Einzelbaum Ja 14 Ahorn 126 Einzelbaum Ja 15 Birke 94 2 Einzelbaum Nein 16 Hainbuche 101 Einzelbaum Nein 17 Linde 101 Einzelbaum Nein 18 Platane 204 Einzelbaum Ja 19 Ahorn 126 Einzelbaum 1 Ja 20 Ahorn 104 Einzelbaum Ja 21 Hainbuche 88 2 Ja Ja 22 Hainbuche 44 Ja Ja 23 Hainbuche 113 2 Ja Ja 24 Hainbuche 66 Ja Ja 25 Hainbuche 126 2 Ja Ja 26 Hainbuche 104 Ja Ja 27 Ahorn 126 Einzelbaum Ja 28 Ahorn 173 Einzelbaum Ja 29 Ahorn 126 Einzelbaum Nein 29a Ahorn 126 Einzelbaum Nein 29b Ahorn 126 Einzelbaum Nein 30 Ahorn 126 Einzelbaum Ja 31 Hainbuche 123 Einzelbaum Ja 32 Hainbuche 75 Einzelbaum Ja 33 Ahorn 116 Einzelbaum Ja 34 Linde 107 Einzelbaum Ja 35 Hainbuche 79 Einzelbaum Ja 36 Hainbuche 63 Einzelbaum Ja 37 Ahorn 94 Einzelbaum Nein 38 Ahorn 113 Einzelbaum Nein 39.1 Platanen 104 Ja Ja 39.2 Platanen 94 Ja Ja 39.3 Platanen 110 Ja Ja 39.4 Platanen 110 Ja Ja 39.5 Platanen 126 Ja Ja 39.6 Platanen 126 Ja Ja \\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A- 2_Kartierte_Einzelbäume_im_Baugebiet_Geisbergstraße_SM Seite 1 von 2 Anlage A-2 Kartierte Einzelbäume im Baugebiet „Geisbergstraße" 40 Hainbuche und Feldahorn Hecke Ja Nein 41 Hainbuche 94 Einzelbaum Nein 42 Weide 109 3 Einzelbaum Nein 43 Weide 157 Ja Nein 44 Weide 157 Ja Nein 45 Weide 157 Ja Nein 46 Weide 157 Ja Nein 47 Weide 157 Ja Nein 48 Weide 157 Ja Nein \\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A- 2_Kartierte_Einzelbäume_im_Baugebiet_Geisbergstraße_SM Seite 2 von 2
Anlage 4.6 - Kosten Großbaumverpflanzung
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\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-4_Überschlagsrechnung_Kosten_Großbaumverpflanzung_SMSeite 1/1 Auftraggeber: Anlage: A-4 Projekt: BCE-Projektnr.: Bericht: Pos. Bezeichnung Zeitraum Menge Einheit EP [€] GP [€] Quelle, Bemerkung 0,00 Summe, netto 177.850,00 Mehrwertsteuer 19 % 33.791,50 Summe, brutto 211.641,50 1 Vorbereitende Arbeiten 1.1 Begutachtung durch ein Spezialunternehmen 1.1.1 Anfahrt, Begutachtung, Handlungsemphlung und Kurzbericht 2022 1,0 psch. 2450,00 2.450,00 [8] 0,00 1.2 Vorbereitung des Wurzelballens 0,00 1.2.1 Stammumfang < 170 cm Anlegen eines Grabens im Hauptwurzelbereich, Kappen der Wurzeln bis zu einer Größe von 2 cm, Rückschnitt der Krone, Fördern des Feinwurzelwachstums 2022 4,0 Stk. 2500,00 10.000,00 1.2.2 Stammumfang > 170 cm Anlegen eines Grabens im Hauptwurzelbereich, Kappen der Wurzeln bis zu einer Größe von 2 cm, Rückschnitt der Krone, Fördern des Feinwurzelwachstums 2022 3,0 Stk. 4000,00 12.000,00 2 Großbaumverpflanzung 2.1 Rundspaten-Verfahren 2023 4,0 Stk. 3750,00 15.000,00 2.2 Plattform-Verfahren < 200 cm Stammumfang 2024 2,0 Stk. 35000,00 70.000,00 2.3 Plattform-Verfahren > 200 cm Stammumfang 2024 1,0 Stk. 60000,00 60.000,00 3 Nachsorge 3.1 Fertigstellungspflege Stammumfang < 170 cm Rückschnitt von Ästen, Düngen und Wässern 2023 4,0 Stk. 300,00 1.200,00 3.2 Entwicklungspflege Stammumfang < 170 cm Mulchen der Baumscheibe, Wässern und Düngen 2024 bis 2025 4,0 Stk. 500,00 2.000,00 3.3 Fertigstellungspflege Stammumfang > 170 cm Rückschnitt von Ästen, Düngen und Wässern 2024 3,0 psch. 500,00 1.500,00 3.4 Entwicklungspflege Stammumfang > 170 cm Mulchen der Baumscheibe, Wässern und Düngen 2025 bis 2026 3,0 Stk. 1000,00 3.000,00 0,00 4 Sonstige Kosten 0,00 4.1 Organisatorisches 7,0 Stk. 100,00 700,00 [8] 0,00 Summe der Teilleistungen 177.850,00 0,00 0,00 [6], [7] und [8] [6], [7] und [8] [6], [7] und [8] BCE-02003 | 2.4.2012 Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße" kln2128221 Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße" Überschlagsrechnung Kosten Großbaumverpflanzung
Anlage 10, Auszug Bauausschuss 29.08.2022 0348-2022
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Huppertz Telefon: (0221 221 22443) Fax : (0221 221 22344) E-Mail: laura.huppertz@stadt-koeln.de Datum: 02.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 29.08.2022 öffentlich 5.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf- fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig- keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei- ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventio- neller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 Mündlicher Änderungsantrag von Herrn Brust (Bündnis 90/Die Grünen) Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands- Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung ob- dachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügi- gen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen so- wie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Ver- kehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertages- stätte betragen voraussichtlich 5.000 € brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leis- tungsphasen 1 -3 HOAI betragen 608.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 € brutto prognosti- ziert. Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz- stelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss: Der Rat beschließt für den Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von vier Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Ob- dachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 die Alternative 2 aus der An- lage 9. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 09 - Stellungnahme zum Beschluss der BV 3
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Anlage 09 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 3: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständigen Ausschüsse des Rates folgende Aufträge an die Verwaltung zu geben: „Untersuchung, ob Neubau oder Sanierung und Aufstockung im Bestand für die Sozialhäuser Geisbergstraße 47a-53c in Köln Sülz mit folgenden Fragestellungen: Sanierung: Ist die Bausubstanz durch Schimmel schon so beeinträchtigt, dass eine Sanierung nicht machbar ist? Ergibt die Statik, dass eine Aufstockung auf 4+Staffelgeschoss möglich ist? Wie kann eine größtmögliche Barrierefreiheit und die energetische Sanierung erreicht werden? Kann die 6-zügige Kita durch die Nutzung der versiegelten Fläche und der Freifläche zu den Garagen (Oberpleiser Straße) geplant werden, damit das Bestandsgebäude stehen bleiben kann? Wo wären dann die Flächen für das Außengelände (kreative Anordnung)? Neubau: Die Neubauten der Sozialhäuser werden unter dem Primat des größtmöglichen Erhalts der Bäume geplant. Dazu können auch versiegelte Flächen (wie Trockenplätze für die Wäsche) einbezogen werden. Die Neubauten können mit 4-Geschossen und 1 Staffelgeschoss umgebungskonform geplant werden. Es ist die Frage zu prüfen, wie der Neubau des Kindergartens in ein Gebäude integriert werden kann, u.a. ergänzt mit einem Anbau. Für beide Varianten sind überschlägig die Kosten zu ermitteln.“ Ausgangslage: Zur Vorbereitung eines Planungsbeschlusses als Grundlage für eine zügige weitere Projektentwicklung hatte die Verwaltung bereits einen externen Architekten mit einer Standortanalyse beauftragt. Ziel war es, die Varianten „Sanierung“ und „Neubau“ vergleichend aufzubereiten. Die wesentlichen Ergebnisse wurden der Politik mit Mitteilung in 08/2020 dargestellt (1978/2020). Mit Blick auf den Beschluss der BV 3 stellt die Verwaltung die Rahmenbedingungen und wesentlichen Aspekte zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen wie folgt dar: Neben dem Beschlussvorschlag (0348/2022) bestehen zwei alternative Umsetzungs- möglichkeiten, die nach aktuellen Erkenntnissen planungsrechtlich zulässig wären. Im Folgenden werden eine Sanierung mit Aufstockung und eine Neuerrichtung auf dem erweiterten Fußabdruck der Bestandsbebauung dargestellt. Sofern beide Alternativen geprüft werden sollen, ist die Beauftragung einer umfassenden Machbarkeitsstudie über ein externes Planungsbüro erforderlich, die beide Optionen ausführlich dar- und gegenüberstellt. Dadurch entstehen voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 516.000 € brutto. Die Leistungen einer Machbarkeitsstudie entsprechen in etwa den Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI. Bei der Berechnung der Summe von 516.000 € wurde die Annahme getroffen, dass die zu beauftragenden Planungsbüros die Leistungsphase 1 einmal, die Leistungsphase 2 jeweils einmal je Alternative ausführen. Das Honorar basiert auf der Grundlage des mit Hilfe des BKI ermittelten Kostenrahmens für den Neubau. In Vorbereitung auf das ursprünglich geplante Bauvorhaben wurden bereits einige 2 Gutachten beauftragt. Weitere Gutachterkosten betragen voraussichtlich 30.000 € und sind in der genannten Summe bereits enthalten. Es ist mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung zu rechnen. Für die Beauftragung des für die Erstellung der Studie erforderlichen Planungsbüros ist ein Vergabeverfahren erforderlich. Die Dauer des Verfahrens beträgt rund 180 Werktage. Der Zeitrahmen zwischen Einleitung des Vergabeverfahrens und Abschluss der Machbarkeitsstudie beträgt voraussichtlich 18 bis 24 Monate. Sollte der Rat den Beschluss zur Planung nur einer der beiden dargestellten Alternativen fassen, ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie entbehrlich. In diesem Fall würden unmittelbar Planungsbüros mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Bei vorgeschalteter Machbarkeitsstudie verzögert es sich entsprechend. Sanierung: Aus Sicht der Verwaltung sprechen insbesondere folgende Aspekte gegen eine Weiterverfolgung der Sanierungsvariante, die nach den bisherigen Erkenntnissen zur Bausubstanz grundsätzlich möglich wäre: Die Gebäude wurden im Jahr 1962 errichtet. Zwischen 1982 und 1990 wurden mehrfach Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Objekten durchgeführt. Die bisherigen Darstellungen der Verwaltung haben sich auf die Sanierung von drei Bestandsgebäuden bezogen. Derzeit wird erwogen, den Bereich der Kindertagesstätte nicht partiell zu sondieren, so dass das vierte Wohngebäude nicht niedergelegt werden muss. Dies ermöglicht einen größeren Erhalt an Wohnfläche, einhergehend mit einer Steigerung der Gesamtbaukosten des Vorhabens. Eine Sanierung birgt jedoch zahlreiche Risiken und wird hinsichtlich der eingeschränkten gestalterischen Anpassung, insbesondere hinsichtlich erforderlicher modernerer Wohnungszuschnitte, als nachteilig betrachtet. Eine umfassende Sanierung der vier 3-geschossigen Bestandsgebäude mit Aufstockung ist planungsrechtlich grundsätzlich möglich bzw. zulässig. Die technische Möglichkeit einer Aufstockung kann allerdings erst nach Erstellung eines Gutachtens zur Statik der Gebäude abschließend beurteilt werden. Selbiges gilt für ein zu erstellendes Bodengutachten, in dem es festzustellen gilt, ob die Bodenbeschaffenheit geeignet ist, das Mehr an Gewicht durch eine Aufstockung zu tragen. Die vorliegenden baurechtlichen Unterlagen zu den Gebäuden sind dahingehend nicht aufschlussreich. Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Sanierung der vier Gebäude zur Unterbringung obdachloser Personen können Stand heute mit ca. 30,2 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 1,06 Mio. € brutto zu veranschlagen. Bei der Ermittlung der Summe wurde der aktuelle Baukostenindex sowie die Umsetzung der Wohngebäude im Passivhausstandard berücksichtigt. Eine weitergehende Preisindexierung im Kontext der aktuellen immensen Baukostensteigerungen ist nicht möglich. Die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 hatte lediglich einen Aufzug je Wohngebäude vorgesehen. Die baurechtlichen Vorgaben sehen jedoch vor, dass vorliegend drei Aufzüge je 3 Gebäude erforderlich sind. Diese Mehrkosten wurden ebenfalls berücksichtigt. Die im Planungsbeschluss dargestellte Begründung zur Anzahl der Aufzüge greift auch bei einer Sanierung der Bestandsgebäude, soweit hiermit auch eine Aufstockung umgesetzt würde. Da in jedem der vier Bestandsgebäude mehr als drei Vollgeschosse im Sinne der BauO NRW entstehen würden, wäre die entsprechende gesetzliche Vorgabe zum Einbau der Aufzüge umzusetzen. Von den Gegebenheiten ist hierbei erschwerend zu berücksichtigen, dass bei dem bestehenden mittigen Treppenhaus nur das Zwischenpodest durch den Aufzug angefahren werden könnte. Der Halt der Aufzüge müsste in den Zwischengeschossen erfolgen, so dass das Erreichen der Wohneinheiten nur über die Treppen der Halbgeschosse möglich wäre. Da die angrenzenden Wohneinheiten somit nicht barrierefrei erreicht werden könnten, müssten auch an den Stirnseiten der Gebäude außenliegende Treppenhäuser und Aufzüge errichtet werden. Diese Wohnungen könnten dann aber wegen ihrer Erreichbarkeit über Aufzüge rollstuhlgerecht geplant werden. Der Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen steigt angesichts steigender Lebens- erwartungen. Bedarfe an entsprechenden Wohnungen sind auf dem freien Markt nur schwer zu decken. Erst recht für Menschen, die zuvor bereits städtisch untergebracht waren. Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) sieht Regelungen für barrierefreies Bauen vor. § 49 Abs. 2 BauO NRW bezieht sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Gebäude bzw. explizit nicht auf reine Wohngebäude. Grundsatz ist somit Abs. 1, nach dem in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 – somit auch im Geschosswohnungsbau -, die Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt rollstuhlgerecht nutzbar sein müssen. Dies wird grundsätzlich berücksichtigt und umgesetzt. Eine gesetzliche Vorgabe, eine bestimmte Anzahl uneingeschränkt nutzbarer rollstuhlgerechter Wohnungen mit zu planen, besteht nicht. Die Verwaltung hat sich insofern jedoch selbst dazu verpflichtet, mindestens eine uneingeschränkt für Rollstuhlfahrer nutzbare Wohnung mit zu planen bzw. zu errichten. Sollte vorab ein Bedarf von mehr rollstuhlgerechten Wohnungen durch das Belegungsmanagement festgestellt werden, erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Planung, soweit dies technisch und baulich möglich ist. Die Anforderungen an die Rollstuhlgerechtigkeit aus der DIN 18040-2 werden hierbei berücksichtigt und umgesetzt. Grundsätzlich werden sämtliche Wohnungen barrierefrei geplant und umgesetzt, um so nicht nur den gesetzlichen Anforderungen aus der BauO NRW, sondern auch den Förderbestimmungen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau zu entsprechen. Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Personenkreisen, für die eine öffentlich-rechtliche Unterbringungsverpflichtung besteht, wird ebenfalls der Standard der Barrierefreiheit berücksichtigt, obwohl dies hier gesetzlich nicht gefordert ist. Diese Gebäude gelten nutzungsrechtlich insoweit als Sonderbauten. Als weitergehende Konsequenz ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Errichtung von außenliegenden Treppenhäusern und Aufzügen die Fällungen von den in den betroffenen Bereichen befindlichen Bäumen bedingt. Für eine rollstuhlgerechte Gestaltung ist allerdings auch eine Flurbreite von 1,50 m erforderlich. Die Flure der Bestandsgebäude weisen eine Breite von 1,41 m auf und liegen damit unter dem erforderlichen Maß. Eine Verbreiterung der Flure hätte statische Auswirkungen zur Folge, da Wände versetzt oder geschmälert werden müssten. Ob diesbzgl. überhaupt eine Realisierungsmöglichkeit besteht, müsste in einer zu beauftragenden kostenintensiven statischen Begutachtung geprüft werden. Ein technisches bzw. baurechtliches Risiko bei der Umsetzung einer Sanierung stellt die entsprechende Regelung der Landesbauordnung NRW dar, wonach bei Wohngebäuden eine Raumhöhe von mindestens 2,40 m eingehalten werden muss. Im Rahmen der 4 Sanierung ist der Fußbodenaufbau zu erneuern. Durch die vorhandene niedrige Geschosshöhe sowie möglicher Bauungenauigkeiten oder auszugleichender Unebenheiten kann das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß ggfs. nicht erreicht werden. Die im Jahr 2020 erstellte Standortanalyse benennt weitere Risiken im Bereich des Schallschutzes von Treppen und Decken, die nicht tiefer betrachtet wurden. Der Umgebungsschallschutz wurde im Rahmen der Untersuchung nicht berücksichtigt. Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass bei der Errichtung Gasbetonsteine verbaut wurden, die einen im Vergleich zu anderen Wandmaterialien schlechteren Lärmschutz bieten. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zu der Gleisanlage der Deutschen Bahn ist die Lärmschutzthematik hier besonders zu beachten. Inwieweit dieser Situation mit einer entsprechenden aufwendigen bauseitigen Ertüchtigung begegnet werden muss, wäre u.U. zunächst mit einer schallschutztechnischen Begutachtung zu klären. Die energetischen Ansprüche sowie die Standards der Haustechnik entwickeln sich stetig fort. Im Rahmen einer Sanierung ist daher die gesamte Gebäudetechnik zu erneuern. Neben den allgemeinen Risiken einer Sanierung von Bestandsbauten wurde bereits eine Schadstoffbelastung durch die eingesetzten Baustoffe festgestellt. Ein Schadstoffgutachten hat Belastungen durch Asbest, KMF, PBC, Holzschutzmittel und Ähnliche nachgewiesen. Durch die Umbauten kann nicht von homogenen Baumaterialien ausgegangen werden. Ein detaillierteres Gutachten sowie die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Schadstoffsachverständigen wären zwingend erforderlich. Die derzeitige Wohnfläche der vier Bestandsgebäude beträgt rund 4.260 m². Die Zuschnitte der einzelnen Wohneinheiten sind dabei jedoch nicht mehr zeitgemäß. Ob in diesem Zusammenhang Änderungen vorgenommen werden könnten, bliebe u.a. auch dem Ergebnis einer statischen Begutachtung vorbehalten. Im Rahmen einer Sanierung mit Aufstockung könnte eine Wohnfläche von insgesamt rund 5.752 m² erreicht werden. Im Rahmen eines umfassenden Sanierungsvorhabens inklusive neuer Abdichtung des Kellers, Anbau von jeweils zwei Treppenhäusern / Aufzügen an den Kopfseiten der Bestandsbauten, würden voraussichtlich 15 Bäume auf dem Grundstück entfallen. Neubau auf erweitertem Fußabdruck: Die erste Betrachtung zur Neuordnung der Baukörper der Wohngebäude und einer 6- zügigen Kita unter maximaler Berücksichtigung des Baumbestandes führt zu einer deutlichen Reduzierung der Wohnfläche gegenüber der Planung gemäß der Beschlussvorlage. Erste Überlegungen ergeben hier ca. 3.100 m² Wohnraum. Hier sind bei eingehender weiterer Bearbeitung durchaus noch Flächengewinne zu erreichen, jedoch nicht in dem Maße, dass ein erheblicher Zuwachs erzielt werden könnte. Hier ist es für die Verwaltung zielführend und erfolgversprechend, eine weitere optimierte Planung von Neubauten im Wesentlichen auf den vorhandenen „Fußabdrücken“ der bisherigen Bestandsbauten zu verfolgen. Zeitgemäße Grundrisse können aus Sicht der Verwaltung allerdings nicht bei Aufnehmen der bisherigen schmalen Breite der Gebäude erreicht werden. Hier wäre eine geringfügige Verbreiterung von derzeit knapp 11 Metern auf etwa 13 Meter sehr empfehlenswert, um auch eine adäquate Planung von Treppenhäusern und Aufzügen entwickeln zu können. Mit diesen Maßgaben geht die Verwaltung von einer zu schaffenden Wohnfläche von ca. 6.714 m² aus. Mit der Umsetzung dieser Alternative würden voraussichtlich sieben Bäume auf dem Grundstück entfallen. Ein Abriss der Bestandsgebäude und die anschließende Neubebauung auf den erweiterten 5 Fußabdrücken der vier Sozialhäuser stellt derzeit die favorisierte Alternative der Verwaltung dar. Bei dieser Variante liegen die unter dem Absatz zur Sanierung aufgeführten Risiken nicht vor. Zudem lassen sich hier energetische Standards bereits im Planungsstadium berücksichtigen, zeitgemäße Raumzuschnitte erstellen und nachhaltige Baustoffe verwenden. Die Themen Barrierefreiheit, rollstuhlgerechter Wohnraum und der zu erreichende Schallschutz können bei einer Neuplanung von vornherein angemessen geplant werden. Ein attraktiver Neubau wäre auch aus gestalterischen Gesichtspunkten ein Gewinn für den Standort. Aspekte der Nachhaltigkeit – sowohl mit Blick auf die Langlebigkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologischer Kriterien eines Neubaus – können mit einer angepassten Planung von vorneherein umfassend berücksichtigt werden. Dies umfasst sowohl die Verwendung entsprechender Baumaterialien, die Energieversorgung, eine geringstmögliche zusätzliche Flächenversiegelung, ein klimaangepasstes Versickerungskonzept als auch den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Baumbestandes. Die Verwaltung ist sich dabei bewusst, dass ein Neubau im Grundsatz einen höheren „CO2-Fußabdruck“ hinterlässt. Konkret lässt sich dies bei den bisherigen Betrachtungen zu dem vorliegenden Projekt derzeit jedoch nicht bemessen, da auch dies eine externe Bewertung erfordert. Beabsichtigt ist, die ersten beiden Wohngebäude 4-geschossig mit Staffeldach, das dritte Gebäude 4-geschossig und das vierte Objekt 3-geschossig mit Staffeldach zu realisieren. Planungsrechtlich bestehen gegen diese Variante vorab keine Bedenken, eine abschließende Bewertung kann jedoch erst auf Grundlage eines zu erstellenden städtebaulichen Planungskonzepts, das das Amt für Wohnungswesen erstellt, erfolgen. Eine optimierte Grundrissplanung, die im Hinblick auf erforderliche barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen grundsätzlich erforderlich ist, kann nur erreicht werden, wenn die Bodenplatten um ca. 2 m gegenüber den Ausmaßen der Bestandsbebauung verbreitert werden. Außerdem kann nur so erreicht werden, dass die Wohnungen keine einseitige Tageslichtausrichtung haben, beispielsweise nur Ost- oder nur Westausrichtung. Bei dieser Alternative können je Vollgeschoss sechs Wohneinheiten geschaffen werden. Die Staffelgeschosse sehen dabei jeweils drei weitere Wohneinheiten vor. Der Zugang erfolgt dabei über zwei Treppenhäuser mit integrierten Aufzügen. Das Vorhaben umfasst in Summe insgesamt 99 Unterkunftseinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von rund 6.714 m². Eine barrierefreie oder auch rollstuhlgerechte Ausführung der einzelnen Einheiten ist dabei unter anderem auf Grund deren Erreichbarkeiten über die Aufzüge möglich. Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Personen können mit ca. 28,43 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 992.000 € brutto zu veranschlagen. Die Aufwendungen für die Niederlegung der vier Sozialhäuser betragen voraussichtlich 1,22 Mio. € brutto. Davon entfallen rund 37.000 € brutto auf die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 HOAI. Kindertageseinrichtung: Die Ausführungen zur Kindertagesstätte im Planungsbeschlusstext beziehen sich auf einen 2-geschossigen Solitärbau. Eine flächenmäßige Vergrößerung der bestehenden Kindertageseinrichtung muss unter Einhaltung der einschlägigen baurechtlichen Vorgaben erfolgen. Dies betrifft insbesondere geforderte Abstandsflächen nach der Bauordnung NRW wobei auch die Einhaltung von Abstandsflächen zu Bäumen zu berücksichtigen ist. Daher 6 kann voraussichtlich nur ein geringer Teil der versiegelten Fläche für eine mögliche Erweiterung genutzt werden. Durch einen Anbau auf der versiegelten Fläche würde ein vergleichsweise großes Gebäude entstehen, in das nur wenig Tageslicht einfällt. Dies wiederspricht dem Grundgedanken eines Gebäudes im Passivhausstandard. Um die notwendigen Flächen für eine sechszügige Kindertageseinrichtung zu ermöglichen, ist ein zusätzliches Geschoss zwingend notwendig. Hier müsste, wie bei den Wohngebäuden, zunächst ein statisches Gutachten sowie ein Bodengutachten erstellt werden, um diese Möglichkeit zu prüfen. Eine Erweiterung des Bestandsgebäudes durch einen Anbau in eingeschossiger Bauweise auf die erforderliche Größe von ca. 1300 m² würde zu Lasten der Außenspielfläche gehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis fordert der LVR bei einer 6-gruppigen Einrichtung ein Außenspielgelände in der Größe von ca. 1500 m². Auch im Gebäude der Kindertageseinrichtung wurden Schadstoffe mit einem Schadstoffgutachten nachgewiesen. Ein detailliertes Gutachten sowie die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Schadstoffsachverständigen sind zwingend erforderlich. Um einen störungsfreien Kitabetrieb gewährleisten zu können, ist aus fachlicher Sicht der Jugendverwaltung - unabhängig von Sanierung oder Neubau des Kitagebäudes - eine bauliche Solitärlösung zwingend erforderlich. Aus den oben genannten Gründen favorisiert die Verwaltung das Vorhaben wie in der Beschlussvorlage dargestellt zu planen. Allerdings sieht die im Beschlusstext dargestellte Variante vor, die Kita samt Außenflächen auszuparzellieren, um dieses künftig als separates Grundstück durch die Jugendverwaltung bzw. den Träger der Kita bewirtschaften zu können. Eine diesbzgl. Umsetzung bedingt die Niederlegung des vierten Wohn-Bestandsgebäudes, da bei der Entwicklung der Baukörper die bauordnungsrechtlichen Erfordernisse hinsichtlich der entsprechend normierten Abstandsregelungen zu berücksichtigen sind. Es wäre somit nicht möglich, den vierten Baukörper zu erhalten. Bei den beiden in der Anlage dargestellten Varianten ist eine Ausparzellierung nicht vorgesehen, so dass die entsprechende baurechtlich geforderte Abstandsregelung nicht greift. Somit ist eine Niederlegung des vierten Gebäudes jeweils nicht erforderlich. Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Kindertageseinrichtung können mit ca. 5,67 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 234.000 € brutto zu veranschlagen. Die Abrisskosten wurden bereits in der Beschlussvorlage dargestellt. Von abweichenden Kosten wird derzeit nicht ausgegangen. Fazit: Die Ausrichtung, der Ertüchtigung von Bestandsgebäuden grundsätzlich zunächst den Vorzug gegenüber Neubauten einzuräumen, verfolgt auch die Verwaltung. Sie ist jedoch der Auffassung, dass es hierbei auch auf die individuelle Ausgangssituation im jeweiligen Projekt ankommen muss. Vorliegend sprechen die dargelegten Erkenntnisse und Argumente eindeutig gegen eine Weiterverfolgung der Sanierungsvariante. Eine entsprechende tabellarische Darstellung zu den vorliegenden Erkenntnissen ist im Anschluss an die textlichen Erläuterungen angefügt. Die Verwaltung bittet, die hier dargestellten Ausführungen und Empfehlungen zu den möglichen Alternativen in der weiteren Beratung und Entscheidung zu dem Projekt zu berücksichtigen. Es besteht auch in der Verwaltung ein hohes Interesse, die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen zügig zu klären, damit die dringend benötigten Unterbringungsplätze möglichst schnell geschaffen werden können sowie dem 7 ebenfalls dringend bestehenden Bedarf an zusätzlichen Kita-Plätzen schnellstmöglich begegnen zu können. Tabellarische Gegenüberstellung der Alternativen, Argumente Abriss und Neu- bau wie Vorlage (0348/2022) Abriss 4 Häuser und Neubau 2 Häuser plus Kita Alternative 1 Sanierung der vier Bestandsgebäude mit Aufstockung und Kita Alternative 2 Abriss und Neubau auf erweitertem Fußabdruck sowie Abriss und Neubau Kita Machbarkeits- studie erforderlich? Nein Bei Prüfung Alternative 1 und 2: Ja. Kostenschätzung: 516.000 €. Dauer: 18-24 Monate Wenn Entscheidung nur für Alternative 1: Nein. Aber Gutachten Statik, Boden und Schadstoffe erforderlich. Bei Prüfung Alternativen 1 und 2: Ja. Kostenschätzung: 516.000 €. Dauer: 18-24 Monate Wenn Entscheidung nur für Alternative 2: Nein. m² ca. 5.090 m2 ca. 5.752 m2 ca. 6.714 m2 Wohneinheiten 63 99 99 Geschosse 3-Vollgeschosse und 1 Staffelgeschosse Angestrebt: 2 Gebäude 4-geschossig mit SG, 1 Gebäude 4-geschossig, 1 Gebäude 3-geschossig mit SG Angestrebt: 2 Gebäude 4-geschossig mit SG, 1 Gebäude 4-geschossig, 1 Gebäude 3-geschossig mit SG Aufzüge Ja: Je Haus 2. Ja. Bei Aufstockung drei je Gebäude, insgesamt 12 Ja: Voraussichtlich 2 je Gebäude, insgesamt 8 Wohnungs- zuschnitte flexibel, zeitgemäß Nicht (mehr) zeitgemäß flexibel, zeitgemäß nur bei Verbreiterung Raumhöhe Vorgaben entsprechend Sehr niedrig Vorgaben entsprechend Bausubstanz Neu geringwertig, marode, Schadstoffe Neu Energieeffizienz größer als Sanierung, Passivhaus- standard geplant Sanierung nach GEG (Dach, Fassade, Fenster, Balkontüren und Wände) größer als Sanierung, Passivhausstandard planbar Städtebaulich Gewinn für das Stadtbild -- Gewinn für das Stadtbild Lärmschutz (wegen Bahn- trassen Standort mit erhöhten Schallemissionen) Optimale Anordnung der Gebäude möglich -- Immissionen können bereits bei Planung berücksichtigt werden Baumschutz (insgesamt 54 Bäume und 2Hecken) 29 Bäume roden oder verpflanzen davon 26 geschützt durch Baumschutz- Voraussichtlicher Entfall von 15 Bäumen Voraussichtlicher Entfall von 7 Bäumen 8 satzung; 7 könnten verpflanzt werden Nutzung des Grundstücks Größtmögliche Nutzung -- Angepasste verbesserte Nutzung Kosten Vergleich 2020 (1978/2020): knapp 14 Mio. €, ca. 30.000 € teurer als Sanierung, aber wertbeständiger 0348/2022: 2 Häuser 21,708 Mio. KiTA 4,64 Mio. € Nachhaltiger und wertbeständiger als Sanierung Vergleich 2020 (1978/2020): Knapp 14 Mio. € Aktuelle Anpassung der Kosten: Ca. 30,2 Mio. € (ohne Kita) ca. 28,43 Mio € (ohne Kita) Kita 6 zügig im Neubau Bei Sanierung der Kita: zusätzliches Geschoss notwendig und angestrebt. Klärung durch statisches Gutachten und Boden- gutachten erforderlich. 6 zügig im Neubau
Anlage 13 Vorabauszug Finanzausschuss 05.09.2022
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Anlage 13 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 06.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.09.2022 öffentlich 10.2 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf- fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig- keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei- ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi- oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat. Er bit- tet die Verwaltung um Neuformulierung des Beschlusstextes unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlags des Bauausschusses (Alternative 2 aus Anlage 9).
Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022
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Anlage 6 Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 221 27467 Fax : (0221) 221 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 18.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022 öffentlich 5.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf- fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig- keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei- ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi- oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 Herr Vorsitzender Bauer-Dahm schlägt vor, die Beratungsfolge um den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zu erweitern. Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in das nachfolgende Gremium verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 03 - Luftbild Geisbergstr. 47a - 53c
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Anlage 03 - Luftbild Geisbergstr. 47a - 53c Mittelpunkt: 354142, 5641193 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.01.2022Seite 1 / 1
Anlage 4.1 - Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet
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Stadt Köln Amt für Wohnungsbauwesen (562/4) Neubau, Umbau, Sanierung, Flächenakquise Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Köln Karlstraße 40-44, 50679 Köln Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de November 2021, SM, Wo, US, kln2128221 \\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\20211105_ber_Geisbergstrasse.docx I Inhaltsverzeichnis Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 1 Veranlassung 1 2 Vorhandener Baumbestand 1 3 Beurteilung der Bäume hinsichtlich ihrer Verpflanzungsmöglichkeit 1 3.1 Voraussetzungen zur Verpflanzung eines Großbaumes 1 3.2 Verfahren der Verpflanzung 2 3.3 Zeitbedarf für eine Großbaumverpflanzung 2 4 Erforderliche Maßnahmen für eine Großbaumverpflanzung 3 4.1 Maßnahmen vor einer Großbaumverpflanzung 3 4.2 Maßnahmen während der Verpflanzung 4 4.3 Maßnahmen nach der Verpflanzung 4 5 Anforderungen an neue Standorte 5 6 Einflüsse auf verpflanzte Bäume 5 7 Ergebnis einer möglichen Großbaumverpflanzung 5 8 Erforderliche Kompensation bei Verlust der Einzelbäume 6 8.1 Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung 7 8.2 Ausgleichszahlung gemäß Baumschutzsatzung 7 9 Kosten 8 9.1 Kosten der Großbaumverpflanzung 8 9.2 Kosten der Ersatzpflanzung 8 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II 9.3 Kosten der Ausgleichszahlung 9 9.4 Potenzielle Zusatzkosten 9 10 Zusammenfassung 9 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Freigabe des Ballens, aus FLL (2005) 3 Abbildung 2: Rehazone, aus FLL (2005) 4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Verpflanzungsgeeignete Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 6 Tabelle 2: Übersicht Kosten Ausgleichszahlung 8 Anlagen Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen A-1 Fotodokumentation des Baumb estandes im Baugebiet „Geisbergstraße“ A-2 Kartierte Einzelbäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ A-3 Aufstellung der von Fällung betroffenen Bäumen und der damit verbundenen Ersatzpflanzungen A-4 Überschlagsrechnung Kosten Großbaumverpflanzung A-5 Überschlagsrechnung Kosten Ersatzpflanzung Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab B-1 Baumbestand im Baugebiet „Geisbergstraße“ (Übergabe durch die Stad t Köln, am 30.08.2021) 1 : 250 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV Verwendete Unterlagen [1] FLL (2005): ZTV-Großbaumverpflanzung. Zusätzliche Technisch e Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern. Hrsg.: Forschungsge- sellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn. [2] BSchS (2011): Satzung zum Sc hutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang- bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln. Hrsg.: Stadt Köln, Köln. [3] DIN 18919: Vegetationstechnik im Landschaftsbau–Instandhalt ungsleistungen für die Ent- wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege), 2016. [4] DIN 18916: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten, 2016. [5] Pflanzenliste für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume: https://www.stadt-koeln.de/arti- kel/06254/index.html, Datenabfrage am 12.10.2021. [6] Möglichkeiten und Grenzen der Großbaumverpflanzung im Museumspark in Frankfurt, Leit- sch Sachverständigenbüro: https://docplayer.org/28455843-Stellungnahme-moeglichkeiten- und-grenzen-der-grossbaumverpflanzung-im-museumspark-in-frankfurt.html Datenabfrage am 12.10.2021 [7] Einschätzung der Wirtschaft lichkeit einer Großbaumverpflanzung im Raum München. Rats Informations System München: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/319460 Datenab- frage am 12.10.2021 [8] Telefongespräch Spezialfirma Opitz GmbH & Co. KG am 18.10.2021 Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 10 1 Veranlassung Die Stadt Köln beabsichtigt auf dem Flurstück 539, Flur 55 der Gemarkung Köln-Rondorf den Abriss und den Neubau von 2 Wohnhäusern mit Tiefgarage sowie eine 6-zügige Kita neu zu errichten. Für dieses Bauvorhaben „Geisbergstraße 47A-53C in Köln Rondorf / Klettenberg“ müssen voraus- sichtlich 29 ältere Bäume gerodet werden. Diese Rodung wurde bei einer Ortsbesichtigung von den Bezirksvertretungen kritisiert. Daher wurde Bjørnsen Beratende Ingenieure, Köln (BCE) mit der Über- prüfung verschiedener Möglichkeiten zum Erhalt oder zum Ausgleich der Bäume beauftragt. 2 Vorhandener Baumbestand Bei einer Ortsbegehung am 25.08.2021 wurden auf dem Flurstück 539 der Geisbergstraße 47A-53C insgesamt 54 Einzelbäume sowie zwei Hecken erfasst und hinsichtlich Art und Stammumfang kartiert. Durch den Abriss der bestehenden Wohngebäude und der vorgesehenen Errichtung der geplanten Neubauten müssen voraussichtlich nach den Vorgaben der Stadt Köln von diesen 54 Einzelbäumen und zwei Hecken, 29 Bäume gerodet oder verpflanzt werden. Die von dem Vorhaben betroffenen Bäume sind im Übersichtslageplan B-1 dargestellt. Die bei der Ortsbegehung erfassten Bäume sind in der beigefügten Fotodokumentation (Anlage A-1) zusammengestellt und tabellarische (Anlage A-2) aufgeführt. 3 Beurteilung der Bäume hinsichtlich ihrer Verpflanzungsmöglich keit Im einem ersten Schritt wird geprüft, ob sich die 29 vom Vorhaben betroffenen Bäume überhaupt grundsätzlich für eine Verpflanzung eignen, also verpflanzungsgeeignet sind. Alle Bäume, die von ih- rer Vitalität und Beschaffenheit darauf hinweisen eine Verpflanzung gut zu überstehen, werden zu- nächst als verpflanzungsgeeignet eingestuft. Die folgenden Ausführungen beruhen u.a. auf eine telefonische Beratung im Oktober 2021 durch ein Unternehmen (Opitz GmbH & Co. KG), welches sich auf Großbaumverpflanzungen spezialisiert hat. 3.1 Voraussetzungen zur Verpflanzung eines Großbaumes Auf Grund des hohen Arbeitsaufwandes, des Einsatzes von schwerem Spezialgerät und der starken Belastung jedes betroffenen Einzelbaumes müssen eine Vielzahl von Faktoren erfüllt sein, um beurtei- len zu können, ob eine Verpflanzung von Großbäumen sinnvoll ist. Bäume, die für eine Verpflanzung geeignet sind, müssen isoliert stehen, um zu gewährleisten, dass ausreichend Platz zum Rangieren von Arbeitsgeräten gegeben ist, aber auch dass es zu keiner Ver- zahnung im Kronen- oder Wurzelbereich mit anderen Bäumen kommt. Von diesem Faktor betroffen sind neben anderen Bäumen auch verdichtete Flächen, wie sie im Wegebau oder auf Baugrundstü- cken zu finden sind. Stehen die Bäume in direkter Nähe zu verdichteten Flächen, kommt es zu einem Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 10 asynchronen Wurzelwachstum, was zu einem deutlich geringeren Erfolg der Verpflanzung führt. Zu- sätzlich kann es auf entsprechenden Flächen zu einem Wurzelwachstum innerhalb des verlegten un- terirdischen Leitungssystems kommen. Grundsätzlich gilt, dass für eine Verpflanzung nur Bäume geeignet sind, die einen gleichmäßigen Kro- nen- und Wurzelwuchs aufweisen, da im Vorfeld der Verpflanzung zugleich ein Rückschnitt der Krone und ein Kappen der Wurzeln durchgeführt werden muss. Um die Standfestigkeit und den Anwuchser- folg des zu verpflanzenden Baumes zu gewährleisten, ist eine Symmetrie dieser beiden Maßnahmen sehr wichtig. Die optimale Form des Wurzelballens für eine Verpflanzung kann erreicht werden, wenn die betroffenen Bäume ein tiefgründiges Wurzelsystem aufweisen. Flachgründige Wurzelsysteme brei- ten sich deutlich flächiger aus und lassen damit die Bildung eines Wurzelballens mit einer hohen Dichte an Wurzeln nicht zu. Durch eine Verpflanzung ist die Belastung auf den Baum so hoch, dass nur gesunde und unbeschä- digte Bäume für die entsprechenden Maßnahmen geeignet sind. Beeinträchtigungen, die durch Rück- schnitte im Bereich der Krone und im Wurzelraum entstehen, können dementsprechend nur von ei- nem gesunden Baum ausgeglichen werden. Der Standort an den der Baum verpflanzt wird, muss ähnliche Eigenschaften der Bodenqualität und - zusammensetzung aufweisen wie der Standort aus dem der Baum entnommen wurde. Auch sollte der neue Standort nicht weit von dem alten Standort entfernt sein (max. ca. 500 m), um den Aufwand und die Zeit des Transportes so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich sollte auf eine Verpflanzung verzichtet werden, wenn durch das verlangsamte Wachs- tum des Baumes in Folge von Eingriffen in Krone und Wurzeln, die Wuchshöhe eines neu gepflanzten Baumes die Wuchshöhe des verpflanzten Baumes innerhalb von 5 Jahren überschreitet. 3.2 Verfahren der Verpflanzung Es gibt zwei Verfahren, die zur Verpflanzung von Groß- oder Größtbäumen genutzt werden. Welches Verfahren der beiden angewendet wird, ist von der Größe des betroffenen Baumes abhängig. Als Re- ferenzwert wird hierbei der Stammumfang herangezogen. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 170 cm und einem maximalen Durchmesser des Wurzelballens von 3 m, können mit dem Rundspa- tenverfahren verpflanzt werden. Hierbei werden Bäume mit einem Spezialaufbau auf einen LKW ge- hoben. Größere Bäume müssen mit der Plattformtechnik transportiert werden. Dabei wird eine Platt- form unter den zu verpflanzenden Baum installiert und mit Hilfe eines Kranes oder eines Hubsystems angehoben. Die Vorbereitung der Maßnahmen muss bei dem Rundspatenverfahren mindestens ein Jahr, bei der Plattformtechnik zwei Jahre vor der Verpflanzung durchgeführt werden. 3.3 Zeitbedarf für eine Großbaumverpflanzung Eine Großbaumverpflanzung ist neben dem eigentlichen Verpflanzungsvorgang von Bäumen mit ver- schiedenen Maßnahmen im Vorfeld sowie im Nachgang einer Verpflanzung verbunden. Entsprechend ist eine Großbaumverpflanzung ein Prozess, der sich über mehrere Jahre zieht. Grundsätzlich kann je nach Zustand und Entwicklung eines Baumes davon ausgegangen werden, dass sich eine Großbau- mverpflanzung über einen Zeitraum von 4-7 Jahre erstreckt. Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 10 4 Erforderliche Maßnahmen für eine Großbaumverpflanzung 4.1 Maßnahmen vor einer Großbaumverpflanzung Grundsätzlich sollten die zu verpflanzenden Großbäume durch ein darauf spezialisiertes Unterneh- men hinsichtlich der gegebenen Verhältnisse und des zu wählenden Verpflanzungsverfahrens begut- achtet werden. Darauf aufbauend werden die vorherrschenden Bodeneigenschaften und die Ausdeh- nung des Wurzelraumes, der von der Maßnahme betroffenen Bäumen, geprüft. Im Falle von im Wur- zelraum verlaufenden Leitungen, kann mit Hilfe von Suchschlitzen eine mögliche Überschneidung ge- prüft werden. Anschließend beginnt die Vorbereitung des Wurzelballens auf die spätere Verpflanzung. Die Vorberei- tung findet möglichst zwei, mindestens jedoch eine Vegetationsperiode vor der eigentlichen Verpflan- zung statt. Zur Vorbereitung des Wurzelballens wird im Hauptwurzelbereich in einem Abstand, der dem 10x des Stammdurchmessers entspricht, ein Graben gezogen wird. Um dies möglichst schonend durchzufüh- ren, wird von ZTV Großbaumverpflanzung empfohlen, diese Maßnahme auf zwei Jahre zu verteilen, um somit 50 % des Grabens im ersten Jahr und 50 % im zweiten Jahr anzulegen (FLL 2005) [1]. Es gilt im Bereich des Grabens die Wurzel möglichst gerade zu trennen, um Folgeverletzungen zu verhin- dern. Kappen von Wurzeln mit einem Durchmesser von über 2 cm Durchmesser sollte ebenfalls ver- hindert werden. Innerhalb des Grabens wird im Zeitraum bis zur Verpflanzung das Wachstum von Feinwurzeln durch Wässern, Düngen und Rückschnitt der Krone gefördert. Durch den Rückschnitt der Krone können auch Asynchronitäten ausgeglichen werden. Abbildung 1: Freigabe des Ballens, aus FLL (2005) Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 4 von 10 4.2 Maßnahmen während der Verpflanzung Der ideale Zeitpunkt für eine Verpflanzung von Großbäumen ist zwischen November und Januar. Der vorher vorbereitete Wurzelballen wird dann mit dem geeigneten Spezialgerät aus dem Boden ge- hoben. Dem Boden entnommene Wurzelballen werden verpackt und feucht gehalten. Ausladende Äste werden gestutzt oder zusammengebunden. Das neu angelegte Pflanzloch ist zu allen Seiten ca. 30 cm breiter als der einzusetzende Wurzelbal- len. Zusätzlich sollten die Grenzbereiche aufgelockert werden. Innerhalb des 30 cm breiten Frei- raums wird nach dem Einsetzen des Wurzelballens eine Rehabilitationszone gebildet. Die Rehabilitati- onszone setzt sich aus lockerem, gut durchlüftetem und nährstoffreichem Substrat aus örtlichem Bo- den zusammen. Je nach Standfestigkeit der Bäume, muss diese mit Hilfe eines Verankerungssystems geschaffen werden. Abbildung 2: Rehazone, aus FLL (2005) 4.3 Maßnahmen nach der Verpflanzung Nach der Verpflanzung des Baumes folgt die einjährige Fertigstellungspflege sowie die zweijährige Entwicklungspflege. Die Baumscheibe wird mit geeignetem Mulchmaterial abgedeckt, regelmäßig be- wässert und bei Bedarf gedüngt. Hierbei gilt i.d.R., dass im ersten Jahr nach der Verpflanzung mind. 20 und in den Folgejahren mind. 15 Bewässerungsgänge einzukalkulieren sind. Besonders bei aufei- nanderfolgenden Trockenjahren nach der Verpflanzung, sollten ausreichende Bewässerungsgänge durchgeführt werden. Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 5 von 10 5 Anforderungen an neue Standorte Die Standorte, an denen die entnommenen Bäume wieder eingepflanzt werden, sollten sich möglichst nah am vorherigen Standort des Baums befinden. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass durch Transporte zusätzliche Kosten entstehen und die Belastung für die Bäume möglichst geringgehalten werden kann. Die neuen Standorte sollten ähnliche Eigenschaften der Bodenqualität aufweisen wie der ursprüngliche Standort. Auf Grund von veränderten Nährstoffzusammensetzungen im Boden kann es zu einer weiteren Schwächung des Baums kommen. Neue Standorte sollten frei von Versiegelung sein, so dass es in den Folgejahren der Verpflanzung zu einem gleichmäßigen Wurzelwachstum kom- men kann. 6 Einflüsse auf verpflanzte Bäume Verpflanzte Bäume sind grundsätzlich durch den Eingriff in den Wurzelraum geschwächt. Es kann keine Garantie gegeben werde, dass die Bäume den neuen Standort annehmen und es in den Folge- jahren zum Austrieb kommt. Grundsätzlich kann erst nach dem dritten Jahr der Verpflanzung mit ei- nem jährlichem Austrieb gerechnet werden und so festgestellt werden, dass eine Verpflanzung erfolg- reich war. Trotz erfolgreicher Annahme eines neuen Standorts, kommt es zu keinem oder sehr gerin- gem Wachstum des Baums nach der Verpflanzung. Zusätzlich sind diese Bäume anfälliger für Sturm- schäden sowie Krankheiten, Pilze und Schädlinge. Besonders bei jungen Bäumen mit einem noch geringen Wurzeldurchmesser kann eine Ersatzpflan- zung mit Baumschulware, eine sinnvolle Alternative sein. Durch das gehemmte Wachstum der ver- pflanzten Bäume können Ersatzpflanzungen innerhalb von kurzen Zeiträumen die Größe und Struktur eines potenziell verpflanzten Baums übersteigen. 7 Ergebnis einer möglichen Großbaumverpflanzung Nach Begutachtung der Bäume und Aufnahme der gegebenen Merkmale wie Größe, Art, Zustand, Standort und Struktur sowie der in Kap. 3.1. genannten Voraussetzungen für eine Großbaumverpflan- zung werden von den 29 betroffenen Bäumen in der Geisbergstraße 7 Einzelbäume als verpflan- zungsgeeignet eingestuft. Von den 29 betroffenen Einzelbäumen im Baugebiet sind folgende Bäume unter den genannten Be- dingungen für eine Verpflanzung geeignet. Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 6 von 10 Tabelle 1: Verpflanzungsgeeignete Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Baum Nr. Art Stammum- fang (cm) Verpflanzungs- würdig Verfahren Anmerkung 12 Ahorn 125 Ja Rundspaten Krone überschneidet sich mit Baum 13, eine gute Vorbereitung des Wurzel- raums ist nötig. 13 Ahorn 172 Ja Plattform Krone überschneidet sich mit Baum 12, eine gute Vorbereitung des Wurzel- raums ist nöti g. 18 Platane 204 Ja Plattform Baum ist zu groß für ein maschinelles Vorgehen. Bei einem längeren Transport muss die Krone radikal gekürzt werden. Krone und Wur- zelballen müssen gebun- den werden. 20 Ahorn 103 Nein Rundspaten Gut umsetzbar 28 Ahorn 172 Ja Plattform Eine gute Vorbereitung des Wurzelraums ist nö- tig. 33 Ahorn 116 Ja Rundspaten Gut umsetzbar 34 Linde 106 Nein Rundspaten Gut umsetzbar Aufgrund des geringen Strukturangebots, stellen sich 2 der 7 Bäume als „verpflanzungsunwürdig“ dar. In diese Kategorie fallen die Bäume Nr. 20 und Nr. 34. Die zwei Einzelbäume, können sinnvoll durch eine Ersatzpflanzung ausgeglichen werden. Durch das verlangsamte Wachstum, in Folge einer Ver- pflanzung, können Neupflanzungen bereits nach wenigen Jahren ähnliche Dimensionen annehmen und ein vergleichbares Strukturangebot schaffen. 8 Erforderliche Kompensation bei Verlust der Einzelbäume Im Folgenden werden die Kompensationsmöglichkeiten bei Verlust von Einzelbäumen dargestellt, wenn auf eine Verpflanzung der Bäume verzichtet wird. Daher werden nachfolgend alle 29 vom Vor- haben betroffene Bäume betrachtet. Der Verlust der weiteren Einzelbäume stellt gem. Landesnaturschutzgesetz NRW § 30 und 31 einen Eingriff in Natur und Landschaft dar und muss kompensiert werden. Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 7 von 10 Um den Eingriff in Biotoptypen und deren Kompensation zu ermitteln wird das Kompensationsverfah- ren der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV, 2008) an- gewandt. Von den 29 betroffenen Einzelbäumen unterliegen 26 Bäume der Baumschutzsatzung der Stadt Köln (BSchS 2011) [2], da diese Bäume einen Stammumfang von mind. 100 cm aufweisen oder Teil einer Baumgruppe sind, die aus mind. 3 Bäumen mit einem Stammumfang von > 50 cm bestehen (s. An- lage 2). Die Bäume mit der Nr. 32, 35 und 36 unterliegen damit nicht der Baumschutzsatzung und werden daher lediglich mit dem Faktor 1 : 1 als Ersatzpflanzung angesetzt. Die Baumschutzsatzung bietet zwei Alternativen, einerseits die Durchführung von Ersatzpflanzungen, wie oben dargestellt, andererseits die Leistung von Ausgleichszahlungen. 8.1 Ersatzpflanzung gemä ß Baumschutzsatzung Die Vorgaben nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln bezüglich von Ersatzpflanzungen orientieren sich am Stammumfang in 1 Meter Höhe des zu ersetzenden Baums. Für jeden angefangenen Meter Stammumfang muss ein bodenständiger Baum mit einem Mindestumfang von 20 cm (gemessen in 1 Meter Höhe) gepflanzt werden. Die Art des Baumes steht auf der „Liste für die Ersatzpflanzung bo- denständiger Bäume“, die von der Stadt Köln herausgegeben wurde und Teil der Baumschutzsatzung ist (BSchS 2011) [2]. Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang aller Einzelstämme (in 1 Me- ter Höhe) von über 30 cm zu addieren. Wächst eine Ersatzpflanzung nicht an ist diese zu wiederhoh- len. In Anlage A-3 sind die 29 betroffenen Baumarten mit Ihrem Stammumfang und ihrer daraus resultie- renden erforderlichen Ersatzpflanzung mit Art und Stammumgang aufgeführt. Daraus ergibt sich für den Verlust von 29 Einzelbäumen, dass insgesamt 56 Einzelbäume mit einer Pflanzqualität von mind. 20 cm Stammumfang als Ersatzpflanzung anzupflanzen sind. 8.2 Ausgleichszahlung gemäß Baumschutzsatzung Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichszahlung, orientiert sich wie die Ersatzpflanzung am Stamm- durchmesser der wegfallenden Bäume. Die Kosten pro verloren gegangenen Meter Stammdurchmes- ser, werden durch einen Durchschnittswert der bodenständigen Bäume auf der „Pflanzenliste für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume“ [5] aufgeführt. Auf den Nettopreis wird eine 30% Pflanzpau- schale aufgeschlagen. Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 8 von 10 Der in Tabelle 2 angegebene Durchschnittswert wurde anhand aktueller Baumschulpreise ermittelt. Tabelle 2: Übersicht Kosten Ausgleichszahlung Position Kosten Überschlägiger Durchschnittswert der bodenstän- digen Bäume der „Pflanzenliste für die Ersatz- pflanzung bodenständiger Bäume“ [5] 650,00 € Überschlägige Pflanzpauschale (30 %) 195,00 € 9 Kosten Nachfolgend werden die Kosten aufgeführt, die sich einerseits durch eine mögliche Verpflanzung der 7 oben als verpflanzungsgeeignet eingestuften Großbäumen ergeben, anderseits durch die erforderli- chen Ersatzpflanzungen für den Verlust der 29 Einzelbäume. Bei der Kostenermittlung handelt sich um eine überschlägige Kostenschätzung, die als Entschei- dungsgrundlage für eine mögliche Verpflanzung von Einzelbäumen dienen soll. 9.1 Kosten der Großbaumverpflanzung Bei einer Großbaumverpflanzung der oben ermittelten 7 Bäume, ist überschlägig mit Nettokosten von rund 180.000,00 € zu rechnen. Die einzelnen Positionen, aus denen sich die Gesamtkosten zusam- mensetzen, sind in Anlage A-4 dargestellt. In den ermittelten Kosten sind die Vorsorge, Verpflanzung sowie die Nachsorge mit enthalten. Darüber hinaus sind die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Rodung der 22 nicht als verpflanzungs- geeigneten Bäume und deren Ersatzpflanzungen ergibt zu berücksichtigen. Hierdurch entstehen über- schlägig rund 40.000,00 € zusätzliche Kosten für die Rodung und Ersatzpflanzungen, sodass von ei- ner Gesamtsumme von überschlägig rund 220.000,00 € zu rechnen ist. 9.2 Kosten der Ersatzpflanzung Bei einer Fällung der 29 im Baufeld stehenden Bäume sowie der Ersatzpflanzung von 53 Bäumen in Anlehnung der Baumsatzung der Stadt Köln (Anhang A-3) ergeben sich überschlägige Nettokosten von rund 54.000,00 €. Die einzelnen Positionen aus denen sich die Gesamtkosten zusammensetzen, sind in Anlage A-5 dargestellt. In den Kosten sind Rodung, Anschaffung von Baumschulware, Pflan- zung und Nachsorge zusammengefasst. Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 9 von 10 9.3 Kosten der Ausgleichszahlung Die Kosten einer Ausgleichzahlung im Falle einer Fällung aller 29 im Baufeld stehender Bäume kann überschlägig auf rund 45.000,00 € geschätzt werden. Hierbei wurde der in Tabelle 2 beschriebene Durchschnittswert der bodenständigen Bäume der „Pflanzenliste für die Ersatzpflanzung bodenständi- ger Bäume“ (BSchS 2011) zuzgl. eines 30% Zuschags Pflanzpauschale mit der Anzahl der anfallen- den Ersatzplanzungen (53 Bäume) nach Anhang A-3 multipliziert. 9.4 Potenzielle Zusatzkosten Durch verschiedene Faktoren wie zum Beispiel den Wurzelraum querende Leitungen oder dem verfül- len von Wurzellöchern, können zusätzliche Kosten auftreten, die individuell Einzelbaumabhängig be- trachtet werden müssen. Querende Leitungen können durch Suchschachtungen aufgespürt werden. Hierbei ist pro Quadratme- ter, der von solch einer Suchschachtung betroffen ist, eine Pauschale von 100,00 € zu veranschlagen. Das Verfüllen von Wurzellöchern, die in Folge von Wurzelstockrodungen entstehen, werden mit einer Pauschale von 1,50 € pro Quadratmeter angesetzt. Zusätzliche Kosten können durch die Planung und Begleitung der Maßnahmen durch Planer und die öBB auftreten. Ein weiterer Faktor der im Falle einer Großbaumverpflanzung auftreten kann, ist die Suche und Bereit- stellung von Standorten an denen die Bäume sinnvoll eingepflanzt werden können. Mit zunehmendem Abstand dieses Standorts, steigen auch die Transportkosten. Zusätzlich können durch die Akquise der neuen Pflanzplätze Kosten auftreten. Diese genannten Kosten sind nicht in der überschlägigen Kostenermittlung (Anlage 4) berücksichtigt. 10 Zusammenfassung Grundsätzlich gilt nach einer ersten Einschätzung der Spezialfirma Opitz GmbH & Co. KG anhand von Fotos, dass für 7 der 29 im Baufeld stehender Bäume eine Verpflanzung möglich wäre. Vier der zur Verpflanzung geeigneten Bäume (Baum Nr. 12, 20, 33 und 34), können mit einem für die Spezialfirma als Routinemaßnahme einzustufenden Aufwand, verpflanzt werden. Für drei Bäume (Baum Nr. 13, 18, 28) ist der Aufwand und somit die verbundenen Kosten deutlich höher einzuschät- zen. Anhand dieser Grundlage ergeben sich bei einer Verpflanzung der 7 dafür geeigneten Bäume und ei- ner Rodung und Ersatzpflanzung der restlichen 22 Bäume überschlägige Gesamtkosten (Netto) von rund 220.000,00 €. Während sich bei den Ersatzpflanzungen (in Anlehnung an die Baumschutzsatzung der Stadt Köln) von 53 ermittelten Einzelbäumen für alle 29 zu rodenden Bäume im Baugebiet „Geisbergstrasse“ überschlägig ermittelte Gesamtkosten (Netto) von rund 54.000,00 € zu rechnen ist. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Verlust der Einzelbäume zusätzlich noch durch eine Kom- pensation mit Ökopunkten (gem. Landesnaturschutzgesetz NRW § 30 und 31) auszugleichen ist. Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 10 von 10 Um den Eingriff in Biotoptypen und deren Kompensation zu ermitteln wird das Kompensationsverfah- ren der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV, 2008) an- gewandt. Aufgestellt: Marius Schneider, M. Sc. Nicole Mahler, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitektin Köln, November 2021 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Dr.-Ing. S. Rubbert Di pl.- Ing. U. Krath
Anlage 05 - Stellungnahme RPA Bedarfsfeststellung
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14 25.04.2022 143 Dez. V 56 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 0348/2022 Stand: 25.03.2022 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg RPA-Nr.: 2022/0323 Prognostizierte Kosten: Rückbau- / Abrissplanung LPH 1-3: Unterbringungsgebäude: 37.000,- € brutto Kindertagesstätte: 5.000,- € brutto Planungskosten LPH 1-3: Unterbringungsgebäude: 608.000,- € brutto Kindertagesstätte: 230.000,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, die Unterlagen zu den oben genannten Maßnahmen wurden dem Rechnungsprüfungsamt am 24.03.2022 zur Verfügung gestellt. Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor, einen kombinierten Bedarfsfeststellungs- / Planungsbe- schluss für den Abriss der Bestandsgebäude und den Neubau von zwei Unterkunftsgebäu- den sowie einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in den politischen Gremien zu erwirken. Die beiden Unterkunftsgebäude sollen in konventioneller Bauweise im Passivhausstandard errichtet werden. Angaben zu Gebäudegröße, Anzahl der Unterbringungseinheiten und Ge- schossigkeit (3 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoss) sind in der Baubeschreibung vorhan- den. Bei der Größe der Kindertagesstätte wird neben der Gruppenanzahl auch die Nutzfläche, verteilt auf zwei Vollgeschosse, angegeben. Die Argumentation des Fachamtes zum Abriss und Neubau kann vom Grundsatz her nach- vollzogen werden. Die Beschlussvorlage beschreibt ausführlich die Hintergründe und den Zustand der vorhandenen Bausubstanz. Nach Einschätzung der Fachdienststelle ist eine Sanierung energetisch wie auch in Hinblick auf die geplante Nutzung nicht wirtschaftlich. Die in der Beschlussvorlage benannten Kosten wurden auf Grundlage von Baukostenkenn- werten (BKI) ermittelt und sind weitgehend nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen Genseke
Anlage 11, Vorabauszug 29.08.2022 AKUG TOP 4.1.1 Abriss von vier Sozialhäusern
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 04.09.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.08.2022 öffentlich 4.1.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf- fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig- keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei- ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi- oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 RM Herr Schallehn weist auf die erheblichen Probleme mit dem Baumbestand hin und beantragt, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. RM Frau Röhrig betont, es sei wichtig, den Baumbestand zu erhalten und ein ent- sprechendes Votum abzugeben. Die BV Lindenthal habe einen guten Beschluss ge- fasst, dem sie sich anschließen könne. SE Frau Weber regt namens der Fraktion Volt an, die Dächer und Fassaden zu be- grünen und Photovoltaikanlagen zu installieren. Es sei wichtig, bei zukünftigen Bau- planungen Bäume „mitzudenken“ und Rodungen zu vermeiden. RM Frau Gabrysch schließt sich den Aussagen von Frau Weber an. Wenn Bäume wegfallen, dürfen nicht Ausgleichszahlungen erfolgen, sondern es müssen Ersatz- pflanzungen vorgenommen werden. SE Herr Feles bittet, aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen nachhaltige Be- pflanzungen vorzunehmen, die dem jetzigen und zukünftigen Klima angepasst sind. SE Frau Lange beantragt, wie BV Lindenthal abzustimmen und zu untersuchen, ob ein Neubau oder eine klimafreundliche Sanierung vorgenommen werden sollte. Wenn neu gebaut werden müsse, sollten möglichst viele Bäume erhalten bleiben. Ausschussvorsitzende Frau Abé stellt zunächst den weitergehenden Antrag der Ver- weisung ohne Votum zur Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage der Verwal- tung mit den Anregungen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.
Anlage 01 - Übersichtsplan Geisbergstr. 47a - 53c
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Anlage 01 - Geisbergstr. 47a - 53c Mittelpunkt: 354016, 5641395 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.01.2022Seite 1 / 1
Anlage 4.3 - Fotodokumentation zum Gutachten
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Eine Niederlassung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH · Maria Trost 3 · 56070 Koblenz BAUVORHABEN GEISBERGSTR. 47A-53C 50939 KÖLN – RONDORF / KLETTENBERG Fotodokumentation des Baumbestandes im Baugebiet „Geisbergstraße“: Sichtung Bäume am 25.08.2021 Anlage A-1 25. August 2021 Wo Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Köln Karlstraße 40-44 · 50679 Köln Telefon 0221 689308-0 · Telefax 0221 689308-11 Stadt Köln Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 2 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 Abbildung 1: Geisbergstr.: Bäume Nr. 1 - 3.2 Abbildung 2: Geisbergstr.: Baum Nr. 4 Abbildung 3: Geisbergstr.: Baum Nr. 5 1 2 3.1+3.2 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 3 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 4: Geisbergstr.: Bäume Nr. 7-13, Wegfall bei Neubau: Nr. 10,11,12,13 Abbildung 5: Geisbergstr.: Bäume Nr. 12+13 in Nahaufnahme , Wegfall bei Neubau: Nr. 12,13 7 8 9 10 11 12 13 13 12 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 4 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 6: Geisbergstr.: Baum Nr. 14 , Wegfall bei Neubau Abbildung 7: Geisbergstr.: Bäume Nr. 15+16 Abbildung 8: Geisbergstr.: Baum Nr. 17 Abbildung 9: Geisbergstr.: Bäume Nr. 18+19, Wegfall bei Neubau: Nr. 18, 19 15 16 18 19 14 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 5 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 10: Geisbergstr.: Baum Nr. 20 , Wegfall bei Neubau Abbildung 11: Geisbergstr.: Bäume Nr. 21-26, Wegfall bei Neubau: Nr. 21-26 21 22 23 24 25 26 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 6 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 12: Geisbergstr.: Bäume Nr. 27+28 und 30+31, Wegfall bei Neubau: Nr. 28+27 und 30+31 27 28 30 31 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 7 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 13: Geisbergstr.: Bäume 29 + 29a + 29b Abbildung 14: Geisbergstr.: Bäume Nr. 30 -32, Wegfall bei Neubau: Nr. 30-32 29b 29a 29 30 31 32 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 8 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 15: Geisbergstr.: Bäume Nr. 33+34, Wegfall bei Neubau: Nr. 33,34 33 34 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 9 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Hinweis: Auf dem Gelände des Kindergartens sowie des Spielplatzes wurden keine Fotos ge- macht, da die ErzieherInnen mit den Kindern draußen waren. Nur in den Bereichen, in denen keine Personen im Bild waren. Abbildung 16: Geisbergstr.: Baum Nr. 42 Stadt Köln Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 10 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 17: Geisbergstr.: Bäume Nr. 43 – 48 Im angehängten Plan befinden sich die aufgenommenen Bäume inkl. Nummerierung verortet auf dem Lageplan. 25.08.2021 Svenja Wottawa Niederlassung Köln 43 44 45 46 47 48
Anlage 7 - Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 221 27467 Fax : (0221) 221 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@stadt-koeln.de Datum: 25.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022 öffentlich 5.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf- fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig- keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei- ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi- oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 Herr Ludwig beantwortet die bereits vorliegende Anfrage von Volt, Frau Glashagen zu diesem TOP, ob über den Passivhausstandard hinaus der Einsatz von Photovol- taikanlagen und/oder Fassadenbegrünung geprüft worden sei. Bei allen konventionellen Neubauvorhaben werde die Installation von Photovoltaikan- lagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung geprüft. Dies sei auch entsprechend in den Bau- Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA) für Bauprojekte des Amtes verankert. Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in das nachfolgende Gremium verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 8, Auszug BV 3 08.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022 öffentlich 9.2.5 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf- fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig- keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei- ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi- oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 geänderter Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands- Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung ob- dachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügi- gen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen so- wie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Ver- kehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertages- stätte betragen voraussichtlich 5.000 € brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leis- tungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 € brutto prognosti- ziert. Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz- stelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständigen Ausschüsse des Rats folgende Aufträge an die Verwaltung zu geben: Untersuchung, ob Neubau oder Sanierung und Aufstockung im Bestand für die Sozialhäuser Geisbergstraße 47a-53c in Köln Sülz mit folgenden Fragestellun- gen: Sanierung: Ist die Bausubstanz durch Schimmel schon so beeinträchtigt, dass eine Sanie- rung nicht machbar ist? Ergibt die Statik, dass eine Aufstockung auf 4+Staffelgeschoss möglich ist? Wie kann eine größtmögliche Barrierefreiheit und die energetische Sanierung erreicht werden? Kann die 6-zügige Kita durch die Nutzung der versiegelten Fläche und der Frei- fläche zu den Garagen (Oberpleiser Straße) geplant werden, damit das Be- standsgebäude stehen bleiben kann? Wo wären dann die Flächen für das Au- ßengelände (kreative Anordnung)? Neubau Die Neubauten der Sozialhäuser werden unter dem Primat des größtmöglichen Erhalts der Bäume geplant. Dazu können auch versiegelte Flächen (wie Trockenplätze für die Wäsche) einbezogen werden. Die Neubauten können mit 4-Geschossen und 1 Staffelgeschoss umgebungskonform geplant werden. Es ist die Frage zu prüfen, wie der Neubau des Kindergartens in ein Gebäude integriert werden kann, u.a. ergänzt mit einem Anbau. Für beide Varianten sind überschlägig die Kosten zu ermitteln. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Dr. Budde (Grüne), Frau Gruschitz (Grüne), Frau Albat (SPD), Herr Hilgers (SPD), Herr Müller (Linke) und Frau Finsterle (AFD)
Anlage 4.7 - Kosten Ersatzpflanzung
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\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-5_Überschlagsrechnung_Kosten_Ersatzpflanzung_SM Seite 1/1 Auftraggeber: Anlage: A-5 Projekt: BCE-Projektnr.: Bericht: Pos. Bezeichnung Zeitraum Menge Einheit EP [€] GP [€] Quelle, Bemerkung 0,00 Summe, netto 53.035,00 Mehrwertsteuer 19 % 10.076,65 Summe, brutto 63.111,65 1 Rodung 1.1 Bäume fällen, beseitigen und Wurzelstockrodung StD= 30 bis <60cm 2021 bis 2022 28 Stk. 151,00 4.228,00 1.2 Bäume fällen, beseitigen und Wurzelstockrodung StD= 60 bis <100cm 2021 bis 2022 1 Stk. 285,00 285,00 0,00 2 Baumschulware nach „Pflanzenliste für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume“, BSchS (2011) 0,00 2.1 Bergahorn, StU 20 cm 2022 20,0 Stk. 525,00 10.500,00 2.2 Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform), StU 20 cm 2022 14,0 Stk. 700,00 9.800,00 2.3 Sommerlinde (aus Katenform), StU 20 cm 2022 2,0 Stk. 600,00 1.200,00 2.4 Stieleiche, StU 20 cm 2022 6,0 Stk. 655,00 3.930,00 2.5 Traubeneiche, StU 20 cm 2022 9,0 Stk. 775,00 6.975,00 2.6 Winterlinde, StU 20 cm 2022 2,0 Stk. 665,00 1.330,00 0,00 3 Vorbereitung und Verpflanzung 0,00 3.1 Anlegen Pflanzloch für StU 18-20 cm + Verfüllen 2022 53,0 Stk. 70,00 3.710,00 3.2 Transport und Pflanzen 2022 53,0 Stk. 60,00 3.180,00 3.3 Verankerung 2022 53,0 Stk. 50,00 2.650,00 3.4 Verdunstungs-, Stammschutz und Stammschutzanstrich bis 2,5 m 2022 53,0 Stk. 30,00 1.590,00 0,00 4 Nachsorge 0,00 4.1 Fertigstellungspflege Pflege nach DIN 18916 2022 53,0 Stk. 7,00 371,00 4.2 Fertigstellungspflege Wässern nach DIN 18916 2022 53,0 Stk. 40,00 2.120,00 4.3 Entwicklungspflege Pflege nach DIN 18916 2023 bis 2024 53,0 Stk. 7,00 371,00 4.4 Entwicklungspflege Wässern nach DIN 18916 2023 bis 2024 53,0 Stk. 15,00 795,00 0,00 Summe der Teilleistungen 53.035,00 0,00 0,00 Stadt Köln Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße" kln2128221 Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße" Überschlägige Kostenschätzung Ersatzpflanzung Sortimentkatalog 2020/2021 Baumschule BRUNS Vergleichswerte aus vorangegangenen ähnlichen Maßnahmen Vergleichswerte aus vorangegangenen ähnlichen Maßnahmen Vergleichswerte aus vorangegangenen ähnlichen Maßnahmen BCE-02003 | 2.4.2012
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 0348/2022 Freigabedatum 25.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlo- sigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausge- führt. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutach- ten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands- Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 € brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrich- Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 Bauausschuss 30.05.2022 Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.06.2022 Rat 20.06.2022 2 tung werden auf rund 230.000 € brutto prognostiziert. Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz- stelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 838.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 42.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Um den städtischen Unterbringungsverpflichtungen dauerhaft nachkommen zu können, muss die Verwaltung auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen neben der Entwicklung von öffentlich geför- derten Wohnbaupotenzialen auch öffentlich-rechtliche Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen und Geflüchtete realisieren. Zielgruppe sind hier in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, ei- genverantwortlich Wohnraum anzumieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu beenden. Der Bedarf an entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe ist immens gestiegen und steht derzeit nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Um der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) nachkommen zu können, sind diese Personenkreise ak- tuell teilweise in kostenintensiven angemieteten Objekten oder in stadteigenen Liegenschaften unter- gebracht, die jedoch nur über einen sehr geringen Ausstattungsstandard verfügen bzw. keine Pri- vatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten bieten. Die Verwaltung verstärkt daher ihre Bemühun- gen, den hier benötigten Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört auch der Abriss ehemaliger sogenann- ter Sozialhäuser, die aufgrund ihres maroden Bauzustandes, wie vorliegend auch am Standort Geis- bergstraße, nicht wirtschaftlich zu sanieren und durch entsprechende Neubauten ersetzt werden müssen. Die Planung entsprechender neuer Gebäude bietet nicht nur die Möglichkeit, das Grund- stück größtmöglich auszunutzen und damit mehr Wohnraum zu schaffen. Zeitgemäße Wohnungszu- 4 schnitte und technische Ausstattungsstandards können von vornherein mit berücksichtigt werden. Auf Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Jugend- und der Woh- nungsverwaltung, wird mit Errichtung der Unterbringungsgebäude gleichzeitig auch eine neue Kinder- tagesstätte realisiert. Durch die zeitgleiche Mitplanung in Vorbereitung auf die Errichtung einer neuen 6-zügigen Kinderta- gesstätte reagiert die Verwaltung nicht nur schneller auf den hohen Mehrbedarf an Kita-Plätzen, son- dern nutzt das hier zur Verfügung stehende Areal somit auch mit einer maximalen Bebauung aus. Die Bedarfe an Kindertagesplätzen werden für die einzelnen Stadtteile auf Grundlage der jährlich erstellten kleinräumigen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung berechnet. Resultierend aus dem Ergebnis einer im Februar 2021 erstellten Bedarfsanalyse für das Jahr 2025, besteht ein erheblicher Ausbaubedarf im Bereich der Kindertagesstätten im Stadtteil Klettenberg. In der Perspektive auf das Jahr 2025 besteht demnach konkret ein Ausbaubedarf von insgesamt zwölf Gruppen in dem Stadtteil. Von den 199 zusätzlich erforderlichen Plätzen fallen 96 auf den Bereich der unter Dreijährigen, 103 Plätze werden für Kinder benötigt, die das dritte Lebensjahr bereits überschrit- ten haben. Der geplante Neubau umfasst gegenüber dem Ist-Zustand zwei zusätzliche Gruppen. Die vorgesehe- ne Erhöhung der Gruppenzahl, die in dem Neubau betreut werden kann, deckt den Gesamtstadtteil- bedarf Klettenbergs jedoch bei Weitem nicht ab. Nach Realisierung dieses Bauvorhabens fehlen in dem betroffenen Bereich weitere zehn Gruppen. Aus oben genannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung, die Bestandsbebauungen auf dem Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c abzureißen sowie die Planungen für zwei Unterkünfte zur öffent- lich rechtlichen Unterbringung sowie eine 6-zügige Kindertagesstätte aufzunehmen. Bestandsbebauung: Das zu bebauende Areal unter der Anschrift Geisbergstr. 47a – 53 c in 50939 Köln umfasst derzeit vier 3-geschossige Sozialhäuser in Massivbauweise mit insgesamt 46 Wohneinheiten sowie einen Bungalow, in dem eine Kindertageseinrichtung betrieben wird. Die 1962 errichteten Sozialhäuser wurden zwischen 1982 und 1990 mehrfach modernisiert. An den einzelnen Gebäuden sind zwischenzeitlich Schäden an den Tragwerkskonstruktionen der Dächer entstanden, die Kellerbereiche weisen Feuchtigkeitsschäden auf. Der Zugang zu den Wohnhäusern erfolgt über Stufen, die Wohnungen sind damit nicht barrierefrei erreichbar. Darüber hinaus entspricht der technische und energetische Gesamtzustand der Gebäude nicht an- satzweise dem heutigen Standard. Die Räumlichkeiten für die 4-zügige Kita sind nicht ausreichend dimensioniert, so dass ein Teil der Erziehungseinrichtung in das Sozialhaus mit der Hausnummer 53 ausgelagert wurde. Hier wurden durch Wanddurchbrüche einzelne Wohneinheiten miteinander verbunden, so dass den Gruppen ein zusammenhängender Raum zur Verfügung steht. Da die Spielgruppen auf unterschiedliche Gebäude verteilt sind, ist ein geregelter Betriebsablauf nur bedingt bzw. nur mit einem höheren Betreuungsauf- wand möglich. In dem Gebäude sind die Fenster teilweise undicht, woraus auch eine Schimmelbildung resultiert. Der Boden der betroffenen Gruppenräume ist uneben und birgt eine Sturzgefahr für Kinder und Personal, so dass hier auch aus Aspekten der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Handlungsbedarf besteht. Neben der Neuerrichtung der Wohnhäuser und des Gebäudes zum Betrieb der Kindertagesstätte, wurde auch die Alternative einer Sanierung geprüft. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Varian- ten Neubau und Sanierung hat die Verwaltung ein externes Architekturbüro mit einer Vorplanung für einen Neubau und alternativ für eine umfassende Sanierungsmaßnahme beauftragt. Unter Berück- sichtigung diverser Kriterien bewertet die Verwaltung die Alternative Neubau als deutlich vorteilhafter. Ein Neubau stellt nicht nur einen Gewinn für das Stadtbild des Viertels dar, sondern ist nachhaltiger und wertbeständiger als eine Sanierung zu bewerten. Zudem soll der Neubau im Passivhausstandard realisiert werden und ist damit der Sanierungsvariante auch in Bezug auf die Energieeffizienz deutlich überlegen. Mit der Mitteilung 1978/2020 hat die Verwaltung dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren die Alternativen dargelegt und die Entscheidung für die Neubauvariante ausführlich begründet. 5 Das Vorhaben war ursprünglich für ein Maßnahmenpaket zur Realisierung durch Generalunterneh- men / Totalunternehmen vorgesehen. Da die Projektentwicklung nunmehr soweit fortgeschritten ist, dass ein Planungsbeschluss eingeholt werden kann, möchte die Verwaltung das Projekt entspre- chend voranbringen. Aktuell erarbeitet die Verwaltung die Grundlagen für die Realisierung von Wohnbauvorhaben durch Generalunternehmen und wird den politischen Gremien einen entspre- chenden Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. Schwerpunkt eines ersten Maßnahmenpaketes soll die Realisierung von drei Neubauten in Holz- bzw. Holz-Hybridbauweise sein. Bauplanungsrecht: Da für das Grundstück kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben an der Geisbergstraße liegt innerhalb überbaubarer Flächen und ist planungsrecht- lich grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Geschossigkeit) sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Umgebungsrahmen nach § 34 BauGB zu o.g. Grundstück wird im Westen durch die Geisbergstraße, im Norden durch die Oberpleiser Straße, im Osten durch den Grünzug an der Bahnstrecke und im Süden durch die Geisbergstraße und ebenfalls den Grünzug an der Bahnstrecke definiert. Der dargestellte Bereich ist durch 2- und 3-geschossige Gebäude mit Sat- teldächern geprägt. Das nördlich der geplanten Bebauung an der Karl-Begas-Straße liegende 4- geschossige Seniorenzentrum St. Bruno stellt einen sogenannten Ausreißer dar, der das Maß der Nutzung in dem Gebiet nicht prägt. Daher ist eine 3-geschossige Bebauung mit einem, gegenüber der Geisbergstraße zurückgesetzten, Staffelgeschoss zulässig. Baubeschreibung Unterkunftsgebäude Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die maximale Ausnutzung und Bebauung der zur Verfü- gung stehenden Fläche berücksichtigt. Als Neubauten kommen auf dem Grundstück nach Abbruch der vorhandenen Bausubstanz zwei L-förmige Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem zusätz- lichen Staffelgeschoss in konventioneller Bauweise in Frage. Im Rahmen der Planungen wird eine Realisierung der Unterkunftsgebäude im Passivhaus-Standard vorgesehen. Insgesamt können auf dem Grundstück 63 Wohn- bzw. Unterbringungseinheiten mit einer Gesamtfläche von rund 5.090 m² errichtet werden. In den Unterkünften können insgesamt bis zu 176 Personen untergebracht werden. Die einzelnen Wohn- bzw. Unterbringungseinheiten werden für verschiedene Haushaltsstrukturen geplant. Dadurch ist sowohl eine Unterbringung alleinstehender Personen als auch von Mehrperso- nenhaushalten, insbesondere Familien, möglich. Sämtliche Unterbringungseinheiten werden barrierefrei realisiert. Darüber hinaus ist die Errichtung von rollstuhlgerechten Unterkunftseinheiten geplant. Durch den Einbau von Aufzügen sind sämtliche Wohneinheiten barrierefrei erreichbar. Dies umfasst auch eine Erreichbarkeit der einzelnen Geschosse mit Rollstühlen oder weiteren Hilfsmitteln. Beide Objekte sollen unterkellert werden, um neben den zu den einzelnen Wohneinheiten vorgese- henen Kellerräumen, auch Technik- und Serviceräume sowie ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Spezialfahrräder - gemäß der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraft- fahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen (Stellplatzsatzung) - zu realisieren. In den Außenanlagen sind eine Spielfläche, Müllplätze und weitere Fahrradstellplätze vorgesehen. Auf Grund der nahegelegen Bahntrasse bestehen erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz, die im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden. Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude liegt bei 60 Jahren. Baubeschreibung Kindertagesstätte: 6 Im hinteren Bereich des Grundstücks ist die Errichtung einer 6-zügigen Kindertageseinrichtung ge- plant. Die Umsetzung ist als 2-geschossiger Solitärbau mit Flachdach im Passivhausstandard vorge- sehen. Die Nutzfläche der Kindertagesstätte beträgt rund 1.050 m². Die sechs Gruppen der Kindertagesstätte unterteilen sich in drei Gruppenformen, von denen je Form zwei Züge betrieben werden sollen. Eine Unterteilung findet in Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren, für Kinder von null bis 3 Jahren und Regelgruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren statt. Für die einzelnen Gruppen stehen Räumlichkeiten in unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Die vorgesehenen Schlafräume werden durch mehrere Gruppen genutzt. Für das Personal sollen neben einem Leitungsbüro auch Aufenthaltsräume vorgesehen werden. Neben der Errichtung von Abstellräumen für die Hauswirtschaft und Spielgeräte soll ein Kinderwa- genabstellraum zur Verfügung stehen. Sämtliche Sanitäranlagen werden behindertengerecht geplant, was auch einen barrierefreien Zugang zu dem Gebäude bedingt. In Abstimmung mit dem aktuellen Träger SKM, der die Trägerschaft auch in den neuen Räumlichkei- ten weiter fortführt, soll die Verpflegung über das System „Cook and Chill“ erfolgen. Dieses Verpfle- gungssystem erfordert je Etage eine Aufwärmküche. Für die Lagerung und Kühlung der Lebensmittel wird im Erdgeschoss ein Vorratsraum mit Lüftung geplant. Ein dem System angepasster Anliefe- rungsbereich ist hier erforderlich, um eine möglichst direkte Anlieferung zu ermöglichen. Dies wird bei der Entwicklung des Verkehrskonzeptes, neben den Besucherparkplätzen, mit berücksichtigt. Im Außenbereich werden eine Rasenfläche, eine befestigte Spielfläche und ein Sandfläche, auf der auch Spielgeräte aufgestellt werden, angelegt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver- brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach- haltig ist. Rodung des Baugrundstücks: Auf Grund der gegenüber der Bestandsbebauung aus den oben dargestellten Gründen abweichen- den Anordnung der Baukörper, ist eine Rodung des Baugrundstücks erforderlich. Im Rahmen der Vorplanungen hat die Verwaltung eine entsprechende gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im betroffenen Baugebiet erstellen lassen. Das beauftragte Ingenieurbüro hat dazu eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einzelbäume und Hecken vorgenommen. Insgesamt befinden sich auf dem Grundstück 54 Einzelbäume sowie zwei Hecken. Von dem Bauvorhaben sind 29 Bäume betroffen, die auf Grund der Baumaßnahmen gerodet oder verpflanzt werden müssen. Zur Beurteilung der Möglichkeit einer Großbaumverpflanzung müssen diverse Erfordernisse und Risi- ken, darunter der hohe Arbeitsaufwand, der Einsatz von schwerem Spezialgerät und die starke Belas- tung der einzelnen Bäume, berücksichtigt werden. Eine Voraussetzung für eine entsprechende Ver- pflanzung ist, dass die betroffenen Bäume isoliert stehen und keine Nähe zu verdichteten Flächen oder anderen Bäumen besteht, da diese Faktoren zu einem asynchronen Wurzelwachstum führen. Ein ungleichmäßiges Wurzelwachstum führt in der Folge zu einem deutlich geringeren Erfolg der Verpflanzung. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass für eine Verpflanzung nur Bäume geeignet sind, die einen gleichmäßigen Kronen- und Wurzelwuchs aufweisen, da im Vorfeld einer Verpflanzung zugleich ein 7 Rückschnitt der Baumkrone und ein Kappen der Wurzeln durchgeführt werden muss. Um eine Stand- festigkeit und den Anwuchserfolg des zu verpflanzenden Baums zu gewährleisten, ist die Symmetrie dieser beiden Maßnahmen sehr wichtig. Durch eine Verpflanzung ist die Belastung auf den Baum so hoch, dass nur gesunde und unbeschä- digte Bäume für die entsprechenden Maßnahmen geeignet sind. Beeinträchtigungen, die durch Rückschnitte im Bereich der Krone und im Wurzelraum entstehen, können dementsprechend nur von gesunden Bäumen ausglichen werden. Der Standort, an den der Baum verpflanzt wird, muss ähnliche Eigenschaften der Bodenqualität und – zusammensetzung aufweisen wie der Standort, an dem der Baum entnommen wurde. Grundsätzlich sollte auf eine Verpflanzung verzichtet werden, wenn durch das verlangsamte Wachs- tum des Baumes in Folge von Eingriffen in Korne und Wurzel die Wuchshöhe eines neu gepflanzten Baumes die des verpflanzten Baumes innerhalb von fünf Jahren überschreitet. Zeitbedarf: Eine Großbaumverpflanzung ist neben dem eigentlichen Verpflanzungsvorgang von Bäumen mit ver- schiedenen Maßnahmen im Vorfeld sowie im Nachgang einer Verpflanzung verbunden. Dementspre- chend ist eine Großbaumverpflanzung ein Prozess, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Grund- sätzlich kann je nach Zustand und Entwicklung eines Baumes davon ausgegangen werden, dass sich eine Großbaumverpflanzung über einen Zeitraum von vier bis sieben Jahren erstreckt. Im Vorfeld einer Großbaumverpflanzung ist der Wurzelballen auf die spätere Verpflanzung vorzube- reiten. Die Vorbereitung findet möglichst zwei Vegetationsperioden vor der eigentlichen Verpflanzung statt. Die eigentliche Verpflanzung sollte zwischen November und Januar erfolgen. Nach der Ver- pflanzung folgen eine einjährige Fertigstellungspflege und anschließend eine zweijährige Entwick- lungspflege. Einflüsse auf verpflanzte Bäume: Verpflanzte Bäume sind grundsätzlich durch den Eingriff in den Wurzelraum geschwächt. Es gibt kei- ne Garantie, dass die Bäume den neuen Standort annehmen und es in den Folgejahren zum Austrieb kommt. Grundsätzlich kann erst im dritten Jahr nach der Verpflanzung mit einem jährlichen Austrieb gerechnet und so festgestellt werden, ob eine Verpflanzung erfolgreich war. Trotz erfolgreicher An- nahme eines neuen Standorts, kommt es zu keinem oder sehr geringem Wachstum des Baumes nach der Verpflanzung. Zusätzlich sind die Bäume anfälliger für Sturmschäden, Krankheiten, Pilze und Schädlinge. Die Untersuchung ergab, dass von 29 betroffenen Bäumen in der Geisbergstraße sieben Einzelbäu- me als verpflanzungsgeeignet eingestuft sind. Es handelt sich hierbei um die Baumarten Ahorn, Pla- tane und Linde. Erforderliche Kompensation bei Verlust der Einzelbäume: Von den 29 Einzelbäumen unterliegen 26 Bäume den Regelungen der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung). Diese Bäume weisen einen Stammumfang von mindestens 100cm auf oder sind Teil einer Baumgruppe, die aus mindestens drei Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 50 cm bestehen. Die Baumschutzsatzung bietet mit der Durchführung von Ersatzbepflanzungen oder der Leistung ei- ner Ausgleichszahlung zwei Alternativen, die als Auflagen zu einer Fällgenehmigung erteilt werden können. Kosten Großbaumverpflanzung: Bei einer Großbaumverpflanzung der sieben Bäume und einer zusätzlich erforderlichen Ersatzbe- pflanzung ist mit Kosten von rund 262.000 € zu rechnen. Kosten Ersatzbepflanzung: Bei einer Fällung der 29 im Baufeld stehenden Bäume sowie der Ersatzbepflanzung von 56 Bäumen betragen die Kosten von Rodung, Anschaffung von Baumschulware, Pflanzung und Nachsorge rund 64.000 €. Kosten Ausgleichszahlung: 8 Die Höhe einer Ausgleichszahlung im Falle einer Fällung aller 29 im Baufeld stehenden Bäume kann überschlägig auf rund 54.000 € geschätzt werden. Fazit: Die Verwaltung sieht den Klimaschutz als zentrale Herausforderung an, die durch lokale Einzelmaß- nahmen gefördert werden kann. Der Rat hat im Jahr 2019 per Beschluss den Klimanotstand ausgerufen und damit die ambitionierten Klimaziele der Stadt Köln zusätzlich unterstrichen und die Bedeutung der Eindämmung des Klima- wandels bekräftigt. Bei dem Bauvorhaben an der Geisbergstraße wird daher ein größtmöglicher Erhalt der auf dem Grundstück befindlichen Bäume angestrebt. Die Vor- und Nachteile einer möglichen Großbaumverpflanzung und die Vornahme einer Ersatzbe- pflanzung auf Grund der notwendigen Rodung wurden gegeneinander abgewogen. Die Zahlung einer Ausgleichszahlung für eine Rodung wurde nicht weiter in Betracht gezogen, da sich der Baumbestand vor Ort insgesamt verringert. Das Leisten einer entsprechenden Ausgleichzah- lung ist hinsichtlich des Erreichens der Klimaziele nicht förderlich. Auf Grund des ausgedehnten Zeitrahmens einer Großbaumverpflanzung, dem hohen Vor- und Nach- bereitungsaufwand sowie den immensen Kosten wird dieser Ansatz nicht verfolgt. Auf Grund der er- forderlichen Eingriffe, die an Krone und Wurzelwerk vorzunehmen sind, sind die Bäume einer beson- deren Belastung mit der Gefahr, sich nicht davon zu erholen, ausgesetzt. Hier besteht das Risiko ei- ner fehlgeschlagenen Baumversetzung. Basierend auf den dargelegten Ausführungen des Artenschutzgutachtens und der erfolgten Abwä- gung verfolgt die Verwaltung den Ansatz, einen zielführenden Beitrag zur Eindämmung des Klima- wandels durch eine wirtschaftliche Schaffung einer Ersatzbepflanzung zu leisten. Auf Grund der Grö- ße des Grundstücks kann die Ersatzbepflanzung vor Ort vorgenommen werden und somit einen wertvollen Beitrag zum Klima des Quartiers beitragen. Geschätzte Kosten Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauftragt und die notwendigen Stellungnahmen (Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) eingeholt werden. Zu- dem sind Planungen für die technische Gebäudeausstattung, Tragwerksplanung und Außenanlagen- planung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren (GAV). Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Personen können mit ca. 19,9 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Pla- nungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfspla- nung) sind mit ca. 608.000 € brutto zu veranschlagen. Die Aufwendungen für die Niederlegung der vier Sozialhäuser betragen voraussichtlich 1,2 Mio. € brutto. Davon entfallen rund 37.000 € brutto auf die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 HOAI für den geplanten Abriss. Die Erhöhung der Gesamtbaukosten gegenüber der Gegenüberstellung der Varianten Neubau und Sanierung (Mitteilung 1978/2020) resultiert im Wesentlichen aus der erheblichen Preissteigerung im Bauwesen, einer stark vergrößerten Gesamtwohnfläche durch Optimierung der Baukörper sowie der Ausführung des Gebäudes im Passivhausstandard. Auch unter Berücksichtigung der Kostensteige- rung überwiegen die Vorteile des Neubaus. Dabei sind auch die Risiken einer umfassenden Sanie- rung im Bestand zu berücksichtigen. Für die Errichtung der Kindertagesstätte werden derzeit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 4,41 Mio. € brutto erwartet. Die investiven Kosten für die Planungen der Leistungsphasen 1-3 HOAI betra- gen voraussichtlich 230.000 € brutto. Für den Abriss der Bestands-Kita und den Rückbau der Außenflächen wird von Aufwendungen in Höhe von 75.000 € brutto ausgegangen. Die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 betragen hier voraussichtlich 5.000 € brutto. 9 Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen werden bei dem Abriss der Bestandsge- bäude unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Restbuchwert zum Stand 31.12.2022 beträgt 1.885.596 €. Der Abriss erfolgt allerdings erst nach Baubeschlussfassung, so dass sich der Restbuchwert noch entsprechend verringern wird. Die Beauftragung der aufgeführten Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umset- zungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu kön- nen. Finanzierung: Die erforderlichen investiven Finanzmittel für das Jahr 2022 für die Planungen der Neubauten stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neu- bau Geisbergstr. 47-53 und im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Planungskosten für den Abriss in Höhe von insgesamt rund 42.000 € brutto ste- hen im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Darstellung des Anteils für die Kita im zutreffenden Teilplan erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung. Die Mittelbedarfe für die Jahre 2023 ff. sind in der Haushaltsplanung 2023/2024 zu berücksichtigen. Für die Folgejahre wird Dez. V daher im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2023 ff. inner- halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen. Zur Dringlichkeit: Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt die Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 05.05.2022. Auf Grund der ins- gesamt sehr angespannten Unterbringungssituation sind jegliche zeitliche Verzögerungen nach Mög- lichkeit zu vermeiden. Angesichts des dargestellten immensen Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für die betroffene Zielgruppe werden dringend langfristig zur Verfügung stehende Unterkünfte zur Abwendung von Wohnungslosigkeit benötigt. Die Sitzung am 24.03.2022 des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurde seitens der Verwaltung als erstes Gremium zur Vorberatung der Beschlussvorla- ge anvisiert. Sofern eine Vorberatung im genannten Ausschuss auf Grund zeitlicher Verschiebungen in der Vorbereitung nicht möglich ist, kann keine Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln am 05.05.2022 erfolgen. In der Folge führt dies zu zeitlichen Verschiebungen der Planungs- und Bauzei- ten und verzögert darüber hinaus den Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung der Bauvorhaben. Auf Grund der umfassenden inhaltlichen Darstellungen in der Planungsbeschlussvorlage und dem damit erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf war eine fristgerechte Einbringung nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. Anlagen: Übersichtsplan Lageplan Luftbild Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume
Anlage 4.5 - Aufstellung Ersatzpflanzungen
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Anhang A-3 Aufstellung der von Fällung betroffenen Bäumen und der damit verbundenen Ersatzpflanzungen Baum Nr. Art Stammum fang (cm) Stämmigkeit Baumgruppe Verpflanzungsg eeignet Qualität StU 20 cm Art Anzahl Ersatzpflanzungen 10 Ahorn 157 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2 11 Linde 145 Einzelbaum 20 cm Sommerlinde (aus Katenform) 2 12 Ahorn 126 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2 13 Ahorn 173 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2 14 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2 18 Platane 204 Einzelbaum Ja 20 cm Traubeneiche 3 19 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2 20 Ahorn 104 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2 21 Hainbuche 88 2 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 1 22 Hainbuche 44 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 1 23 Hainbuche 113 2 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 2 24 Hainbuche 66 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 1 25 Hainbuche 126 2 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 2 26 Hainbuche 104 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 2 27 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2 28 Ahorn 173 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2 30 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2 31 Hainbuche 123 Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 2 Von Fällung betroffene Bäume Ersatzpflanzung \\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-3_Aufstellung_Ersatzpflanzungen_Bilanzierung_SM Seite 1 von 2 05.11.2021 Anhang A-3 Aufstellung der von Fällung betroffenen Bäumen und der damit verbundenen Ersatzpflanzungen 32* Hainbuche 75 Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 1 33 Ahorn 116 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2 34 Linde 107 Einzelbaum Ja 20 cm Winterlinde 2 35* Hainbuche 79 Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 1 36* Hainbuche 63 Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform) 1 39.1 Platanen 104 Ja 20 cm Stieleiche 2 39.2 Platanen 104 Ja 20 cm Traubeneiche 2 39.3 Platanen 110 Ja 20 cm Stieleiche 2 39.4 Platanen 110 Ja 20 cm Traubeneiche 2 39.5 Platanen 126 Ja 20 cm Stieleiche 2 39.6 Platanen 126 Ja 20 cm Traubeneiche 2 29 Summe Ersatzpflanzungen 53 *Baum unterliegt nicht der Baumschutzsatzung und wird mit dem Faktor 1 : 1 ausgeglichen Summe von Fällung betroffener Bäume \\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-3_Aufstellung_Ersatzpflanzungen_Bilanzierung_SM Seite 2 von 2 05.11.2021
Anlage 12 - Beschlussvorschlag Alternative 2
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Anlage 12 Beschlussvorschlag zu Alternative 2 aus Anlage 09: Die Alternativen zu dem ursprünglich Vorhaben der Beschlussvorlage wurden seitens der Verwaltung in Anlage 09 dargestellt. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands- Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von vier neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise auf den erweiterten Fußabdrücken der Bestandsgebäude für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands- Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 € brutto. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen etwa 992.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 234.000 € brutto prognostiziert. Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620- 1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben. Baubeschreibung Unterkunftsgebäude: Die Verwaltung strebt eine maximale Ausnutzung und Bebauung der zur Verfügung stehenden Flächen an. Unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Vorgaben und ökologischer Aspekte beabsichtigt die Verwaltung, die vier auf dem Grundstück befindlichen Sozialhäuser niederzulegen und auf deren erweiterten ‚Fußabdrücken‘ vier neue Gebäude zur Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen errichten. Beabsichtigt ist, die ersten beiden Wohngebäude 4-geschossig mit Staffeldach, das dritte Gebäude 4-geschossig und das vierte Objekt 3-geschossig mit Staffeldach zu realisieren. Planungsrechtlich bestehen hiergegen vorab keine Bedenken, eine abschließende 2 Bewertung kann jedoch erst auf Grundlage eines zu erstellenden städtebaulichen Planungskonzepts erfolgen. Insgesamt können auf dem Grundstück 99 abgeschlossenen Unterbringungseinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 6.714 m² errichtet werden. Durch den durch Art und Umfang der Baukörper gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von Aufzügen, können sämtliche Unterbringungseinheiten barrierefrei realisiert werden. Darüber hinaus ist die Errichtung von rollstuhlgerechten Einheiten geplant. Bei den Planungen der Unterkunftsgebäude wird der Passivhaus-Standard berücksichtigt. Darüber hinaus umfasst der Planungsprozess die Installation einer Photovoltaikanlage sowie einer Dach- und Fassadenbegrünung. Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude liegt bei 60 Jahren. Baubeschreibung Kindertagesstätte: Im hinteren Bereich des Grundstücks ist die Errichtung einer 6-zügigen Kindertageseinrichtung geplant. Die Umsetzung ist als 2-geschossiger Solitärbau mit Flachdach im Passivhausstandard vorgesehen. Die Nutzfläche der Kindertagesstätte beträgt rund 1.050 m². Die sechs Gruppen der Kindertagesstätte unterteilen sich in drei Gruppenformen, von denen je Form zwei Züge betrieben werden sollen. Eine Unterteilung findet in Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren, für Kinder von null bis 3 Jahren und Regelgruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren statt. Für die einzelnen Gruppen stehen Räumlichkeiten in unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Die vorgesehenen Schlafräume werden durch mehrere Gruppen genutzt. Für das Personal sollen neben einem Leitungsbüro auch Aufenthaltsräume vorgesehen werden. Neben der Errichtung von Abstellräumen für die Hauswirtschaft und Spielgeräte soll ein Kinderwagenabstellraum zur Verfügung stehen. Sämtliche Sanitäranlagen werden behindertengerecht geplant, was auch einen barrierefreien Zugang zu dem Gebäude bedingt. In Abstimmung mit dem aktuellen Träger SKM, der die Trägerschaft auch in den neuen Räumlichkeiten weiter fortführt, soll die Verpflegung über das System „Cook and Chill“ erfolgen. Dieses Verpflegungssystem erfordert je Etage eine Aufwärmküche. Für die Lagerung und Kühlung der Lebensmittel wird im Erdgeschoss ein Vorratsraum mit Lüftung geplant. Ein dem System angepasster Anlieferungsbereich ist hier erforderlich, um eine möglichst direkte Anlieferung zu ermöglichen. Dies wird bei der Entwicklung des Verkehrskonzeptes, neben den Besucherparkplätzen, mit berücksichtigt. Im Außenbereich werden eine Rasenfläche, eine befestigte Spielfläche und ein Sandfläche, auf der auch Spielgeräte aufgestellt werden, angelegt. Geschätzte Kosten Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauftragt und die notwendigen Stellungnahmen (Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) eingeholt werden. Zudem sind Planungen für die technische Gebäudeausstattung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren (GAV). 3 Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Personen können mit ca. 28,43 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 992.000 € brutto zu veranschlagen. Die Aufwendungen für die Niederlegung der vier Sozialhäuser betragen voraussichtlich 1,22 Mio. € brutto. Davon entfallen rund 37.000 € brutto auf die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 HOAI für den geplanten Abriss. Für die Errichtung der Kindertagesstätte werden derzeit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 5,67 Mio. € brutto erwartet. Die investiven Kosten für die Planungen der Leistungsphasen 1- 3 HOAI betragen voraussichtlich 234.000 € brutto. Für den Abriss der Bestands-Kita und den Rückbau der Außenflächen wird von Aufwendungen in Höhe von 75.000 € brutto ausgegangen. Die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 betragen hier voraussichtlich 5.000 € brutto. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen werden bei dem Abriss der Bestandsgebäude unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Restbuchwert zum Stand 31.12.2022 beträgt 1.885.596 €. Der Abriss erfolgt allerdings erst nach Baubeschlussfassung, so dass sich der Restbuchwert noch entsprechend verringern wird. Die Beauftragung der aufgeführten Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Finanzierung: Im laufenden Haushaltsjahr ist im Rahmen der Planungen für die Wohnbebauung noch mit Auszahlungen in Höhe von 9.000 €, für die Planungen der Kindertagesstätte mit rund 2.000 € zu rechnen. Die erforderlichen investiven Finanzmittel für das Jahr 2022 für die Planungen der Neubauten stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53 und im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Planungskosten für den Abriss in Höhe von insgesamt rund 42.000 € brutto stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Darstellung des Anteils für die Kita im zutreffenden Teilplan erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung. Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 stehen in den Jahren 2023 und 2024 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3- 5210 - Neubau Geisbergstr. 47-53 und im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Das Dez. V wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. 4 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Hinweis der Verwaltung: Die Anlagen 01 bis 03 beziehen sich nicht auf die hier dargestellte Alternative 2.
Anlage 02 - Lageplan Geisbergstr. 47a - 53c
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Anlage 02 - Lageplan Geisbergstr. 47a - 53c Mittelpunkt: 354138, 5641179 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.01.2022Seite 1 / 1
Anlage 4.2 - Baumbestand im Baugebiet
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2 on (665 607 —— “/\ |[X Baumnummer &F —G Bäume 7 7 \..|Maßstab 1:250 7) Übergabe durch die Stadt Köln am 21 30.08.20
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0348/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.05.2022
- Erstellt
- 28.01.2022 11:28