Mandari Insight

0348/2022

Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagess

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 10.22

Anlage 4.5 - Aufstellung Ersatzpflanzungen

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Anlage 4.3 - Fotodokumentation zum Gutachten

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Anlage 7 - Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022

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Anlage 8, Auszug BV 3 08.06.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4.4 - Kartierte Einzelbäume im Baugebiet

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Anlage 12 - Beschlussvorschlag Alternative 2

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Anlage 05 - Stellungnahme RPA Bedarfsfeststellung

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Anlage 11, Vorabauszug 29.08.2022 AKUG TOP 4.1.1 Abriss von vier Sozialhäusern

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Anlage 01 - Übersichtsplan Geisbergstr. 47a - 53c

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Anlage 4.7 - Kosten Ersatzpflanzung

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Anlage 4.1 - Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet

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Anlage 4.6 - Kosten Großbaumverpflanzung

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Anlage 10, Auszug Bauausschuss 29.08.2022 0348-2022

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Anlage 09 - Stellungnahme zum Beschluss der BV 3

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Anlage 13 Vorabauszug Finanzausschuss 05.09.2022

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Anlage 02 - Lageplan Geisbergstr. 47a - 53c

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Anlage 4.2 - Baumbestand im Baugebiet

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Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022

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Anlage 03 - Luftbild Geisbergstr. 47a - 53c

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Anlage 4.5 - Aufstellung Ersatzpflanzungen

2426 Zeichen

Anhang A-3
Aufstellung der von Fällung betroffenen Bäumen
und der damit verbundenen Ersatzpflanzungen
Baum Nr. Art Stammum
fang (cm) Stämmigkeit  Baumgruppe Verpflanzungsg
eeignet
Qualität
StU 20 cm Art Anzahl 
Ersatzpflanzungen
10 Ahorn 157 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2
11 Linde 145
Einzelbaum 20 cm Sommerlinde (aus Katenform) 2
12 Ahorn 126 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2
13 Ahorn 173 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2
14 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2
18 Platane 204 Einzelbaum Ja 20 cm Traubeneiche 3
19 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2
20 Ahorn 104 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2
21 Hainbuche 88
2 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 1
22 Hainbuche 44
Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 1
23 Hainbuche 113
2 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 2
24 Hainbuche 66
Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 1
25 Hainbuche 126
2 Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 2
26 Hainbuche 104
Ja 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 2
27 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2
28 Ahorn 173 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2
30 Ahorn 126 Einzelbaum 20 cm Bergahorn 2
31 Hainbuche 123
Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 2
Von Fällung betroffene Bäume Ersatzpflanzung
\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-3_Aufstellung_Ersatzpflanzungen_Bilanzierung_SM
Seite 1 von 2
05.11.2021

Anhang A-3
Aufstellung der von Fällung betroffenen Bäumen
und der damit verbundenen Ersatzpflanzungen
32* Hainbuche 75
Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 1
33 Ahorn 116 Einzelbaum Ja 20 cm Bergahorn 2
34 Linde 107 Einzelbaum Ja 20 cm Winterlinde 2
35* Hainbuche 79
Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 1
36* Hainbuche 63
Einzelbaum 20 cm Grünblättrige Rotbuche (aus 
Kegelform) 1
39.1 Platanen 104 Ja 20 cm Stieleiche 2
39.2 Platanen 104 Ja 20 cm Traubeneiche 2
39.3 Platanen 110 Ja 20 cm Stieleiche 2
39.4 Platanen 110 Ja 20 cm Traubeneiche 2
39.5 Platanen 126 Ja 20 cm Stieleiche 2
39.6 Platanen 126 Ja 20 cm Traubeneiche 2
29 Summe Ersatzpflanzungen 53
*Baum unterliegt nicht der Baumschutzsatzung und wird mit dem Faktor 1 : 1 ausgeglichen
Summe von Fällung 
betroffener Bäume
\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-3_Aufstellung_Ersatzpflanzungen_Bilanzierung_SM
Seite 2 von 2
05.11.2021

Anlage 4.3 - Fotodokumentation zum Gutachten

3803 Zeichen

Eine Niederlassung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH · Maria Trost 3 · 56070 Koblenz 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
BAUVORHABEN 
GEISBERGSTR. 47A-53C  
50939 KÖLN – RONDORF / KLETTENBERG 
Fotodokumentation des Baumbestandes im Baugebiet 
„Geisbergstraße“: 
Sichtung Bäume am 25.08.2021 
Anlage A-1 
 
25. August 2021 
Wo 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Niederlassung Köln 
Karlstraße 40-44 · 50679 Köln 
Telefon 0221 689308-0 · Telefax 0221 689308-11 
Stadt Köln

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 2 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 
 
 
Abbildung 1: Geisbergstr.: Bäume Nr. 1 - 3.2 
 
Abbildung 2: Geisbergstr.: Baum Nr. 4 
 
Abbildung 3: Geisbergstr.: Baum Nr. 5 
 
1 2 
3.1+3.2 


Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 3 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Abbildung 4: Geisbergstr.: Bäume Nr. 7-13, Wegfall bei Neubau: Nr. 10,11,12,13 
 
Abbildung 5: Geisbergstr.: Bäume Nr. 12+13 in Nahaufnahme , Wegfall bei Neubau: Nr. 
12,13 
7 
8 
9 
10 11 12 
13 
13 12

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 4 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Abbildung 6: Geisbergstr.: Baum Nr. 14 , 
Wegfall bei Neubau 
 
Abbildung 7: Geisbergstr.:  Bäume Nr. 
15+16 
 
Abbildung 8: Geisbergstr.: Baum Nr. 17 
 
Abbildung 9: Geisbergstr.: Bäume Nr. 
18+19, Wegfall bei Neubau: 
Nr. 18, 19 
15 
16 
18 19 
14

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 5 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Abbildung 10: Geisbergstr.: Baum Nr. 20 , 
Wegfall bei Neubau 
 
 
 
Abbildung 11: Geisbergstr.: Bäume Nr. 21-26, Wegfall bei Neubau: Nr. 21-26 
21 22 
23 24 
25 
26

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 6 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Abbildung 12: Geisbergstr.: Bäume Nr. 27+28 und 30+31, Wegfall bei Neubau: Nr. 28+27 
und 30+31 
 
27 
28 
30 31

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 7 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Abbildung 13: Geisbergstr.: Bäume 29 + 29a + 29b 
 
Abbildung 14: Geisbergstr.: Bäume Nr. 30 -32, Wegfall bei Neubau: Nr. 30-32 
29b 29a 29 
30 31 
32

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 8 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Abbildung 15: Geisbergstr.: Bäume Nr. 33+34, Wegfall bei Neubau: Nr. 33,34 
33 
34

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 9 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Hinweis: Auf dem Gelände des Kindergartens sowie des Spielplatzes wurden keine Fotos ge-
macht, da die ErzieherInnen mit den Kindern draußen waren. Nur in den Bereichen, in denen 
keine Personen im Bild waren. 
 
 
Abbildung 16: Geisbergstr.: Baum Nr. 42

Stadt Köln  
Bauvorhaben Geisbergstr. 47A-53C, 50939 Köln – Rondorf / Klettenberg 
Fotodokumentation Begehung: Sichtung Bäume am 25.08.2021 10 
 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Abbildung 17: Geisbergstr.: Bäume Nr. 43 – 48 
Im angehängten Plan befinden sich die aufgenommenen Bäume inkl. Nummerierung verortet 
auf dem Lageplan. 
 
25.08.2021 Svenja Wottawa  Niederlassung Köln 
 
43 44 45 46 47 48

Anlage 7 - Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022

1363 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 221 27467  
Fax       :  (0221) 221 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@stadt-koeln.de 
Datum:  25.05.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 
12.05.2022 
öffentlich 
5.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf-
fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig-
keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei-
ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi-
oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 
53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 
0348/2022 
 
Herr Ludwig beantwortet die bereits vorliegende Anfrage von Volt, Frau Glashagen 
zu diesem TOP, ob über den Passivhausstandard hinaus der Einsatz von Photovol-
taikanlagen und/oder Fassadenbegrünung geprüft worden sei. 
Bei allen konventionellen Neubauvorhaben werde die Installation von Photovoltaikan-
lagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung geprüft. Dies sei auch entsprechend in 
den Bau- Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA) für Bauprojekte des Amtes 
verankert. 
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in das nachfolgende Gremium verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 8, Auszug BV 3 08.06.2022

4275 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 09.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung  
Lindenthal vom 08.06.2022  
öffentlich 
9.2.5 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf-
fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig-
keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei-
ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi-
oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 
53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 
0348/2022 
geänderter Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-
Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück 
Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 
55, Flurstück 539, aufzunehmen. 
 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen 
Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung ob-
dachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügi-
gen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude 
werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. 
 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der 
Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen so-
wie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Ver-
kehr etc.) einzuholen.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier 
Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. 
Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertages-
stätte betragen voraussichtlich 5.000 € brutto. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leis-
tungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für

den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 € brutto prognosti-
ziert.  
 
Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in 
entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben.  
 
Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden 
im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, 
freigegeben.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständigen Ausschüsse des Rats 
folgende Aufträge an die Verwaltung zu geben: 
 
Untersuchung, ob Neubau oder Sanierung und Aufstockung im Bestand für die 
Sozialhäuser Geisbergstraße 47a-53c in Köln Sülz mit folgenden Fragestellun-
gen: 
 
Sanierung: 
 
Ist die Bausubstanz durch Schimmel schon so beeinträchtigt, dass eine Sanie-
rung nicht machbar ist? 
Ergibt die Statik, dass eine Aufstockung auf 4+Staffelgeschoss möglich ist? 
Wie kann eine größtmögliche Barrierefreiheit und die energetische Sanierung 
erreicht werden? 
Kann die 6-zügige Kita durch die Nutzung der versiegelten Fläche und der Frei-
fläche zu den Garagen (Oberpleiser Straße) geplant werden, damit das Be-
standsgebäude stehen bleiben kann? Wo wären dann die Flächen für das Au-
ßengelände (kreative Anordnung)? 
 
Neubau 
 
Die Neubauten der Sozialhäuser werden unter dem Primat des größtmöglichen 
Erhalts der Bäume geplant. Dazu können auch versiegelte Flächen (wie 
Trockenplätze für die Wäsche) einbezogen werden. 
Die Neubauten können mit 4-Geschossen und 1 Staffelgeschoss 
umgebungskonform geplant werden. 
Es ist die Frage zu prüfen, wie der Neubau des Kindergartens in ein Gebäude 
integriert werden kann, u.a. ergänzt mit einem Anbau. 
Für beide Varianten sind überschlägig die Kosten zu ermitteln. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Herr Dr. Budde (Grüne), Frau Gruschitz (Grüne), Frau Albat (SPD), 
Herr Hilgers (SPD), Herr Müller (Linke) und Frau Finsterle (AFD)

Beschlussvorlage Rat

28942 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0348/2022 
Freigabedatum 
25.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich rechtlichen 
Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller 
Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in 
konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 
Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie 
der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 
Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen. 
 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in 
konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlo-
sigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück 
vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausge-
führt. 
 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 
1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutach-
ten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-
Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. 
Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen 
voraussichtlich 5.000 € brutto. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 
HOAI betragen 608.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrich-
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
Bauausschuss 30.05.2022 
Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
tung werden auf rund 230.000 € brutto prognostiziert.  
 
Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender 
Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 
47-53, freigegeben.  
 
Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 
0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   838.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  42.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Um den städtischen Unterbringungsverpflichtungen dauerhaft nachkommen zu können, muss die 
Verwaltung auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen neben der Entwicklung von öffentlich geför-
derten Wohnbaupotenzialen auch öffentlich-rechtliche Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose 
Menschen und Geflüchtete realisieren. 
 
Zielgruppe sind hier in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, ei-
genverantwortlich Wohnraum anzumieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu beenden. Der Bedarf 
an entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe ist immens gestiegen und steht 
derzeit nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Um der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung 
nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) nachkommen zu können, sind diese Personenkreise ak-
tuell teilweise in kostenintensiven angemieteten Objekten oder in stadteigenen Liegenschaften unter-
gebracht, die jedoch nur über einen sehr geringen Ausstattungsstandard verfügen bzw. keine Pri-
vatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten bieten. Die Verwaltung verstärkt daher ihre Bemühun-
gen, den hier benötigten Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört auch der Abriss ehemaliger sogenann-
ter Sozialhäuser, die aufgrund ihres maroden Bauzustandes, wie vorliegend auch am Standort Geis-
bergstraße, nicht wirtschaftlich zu sanieren und durch entsprechende Neubauten ersetzt werden 
müssen. Die Planung entsprechender neuer Gebäude bietet nicht nur die Möglichkeit, das Grund-
stück größtmöglich auszunutzen und damit mehr Wohnraum zu schaffen. Zeitgemäße Wohnungszu-

4 
schnitte und technische Ausstattungsstandards können von vornherein mit berücksichtigt werden.  
 
Auf Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Jugend- und der Woh-
nungsverwaltung, wird mit Errichtung der Unterbringungsgebäude gleichzeitig auch eine neue Kinder-
tagesstätte realisiert. 
Durch die zeitgleiche Mitplanung in Vorbereitung auf die Errichtung einer neuen 6-zügigen Kinderta-
gesstätte reagiert die Verwaltung nicht nur schneller auf den hohen Mehrbedarf an Kita-Plätzen, son-
dern nutzt das hier zur Verfügung stehende Areal somit auch mit einer maximalen Bebauung aus.  
Die Bedarfe an Kindertagesplätzen werden für die einzelnen Stadtteile auf Grundlage der jährlich 
erstellten kleinräumigen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung berechnet.  
Resultierend aus dem Ergebnis einer im Februar 2021 erstellten Bedarfsanalyse für das Jahr 2025, 
besteht ein erheblicher Ausbaubedarf im Bereich der Kindertagesstätten im Stadtteil Klettenberg. In 
der Perspektive auf das Jahr 2025 besteht demnach konkret ein Ausbaubedarf von insgesamt zwölf 
Gruppen in dem Stadtteil. Von den 199 zusätzlich erforderlichen Plätzen fallen 96 auf den Bereich der 
unter Dreijährigen, 103 Plätze werden für Kinder benötigt, die das dritte Lebensjahr bereits überschrit-
ten haben.  
Der geplante Neubau umfasst gegenüber dem Ist-Zustand zwei zusätzliche Gruppen. Die vorgesehe-
ne Erhöhung der Gruppenzahl, die in dem Neubau betreut werden kann, deckt den Gesamtstadtteil-
bedarf Klettenbergs jedoch bei Weitem nicht ab. Nach Realisierung dieses Bauvorhabens fehlen in 
dem betroffenen Bereich weitere zehn Gruppen.  
 
Aus oben genannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung, die Bestandsbebauungen auf dem 
Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c abzureißen sowie die Planungen für zwei Unterkünfte zur öffent-
lich rechtlichen Unterbringung sowie eine 6-zügige Kindertagesstätte aufzunehmen.  
 
Bestandsbebauung: 
 
Das zu bebauende Areal unter der Anschrift Geisbergstr. 47a – 53 c in 50939 Köln umfasst derzeit 
vier 3-geschossige Sozialhäuser in Massivbauweise mit insgesamt 46 Wohneinheiten sowie einen 
Bungalow, in dem eine Kindertageseinrichtung betrieben wird.  
Die 1962 errichteten Sozialhäuser wurden zwischen 1982 und 1990 mehrfach modernisiert. An den 
einzelnen Gebäuden sind zwischenzeitlich Schäden an den Tragwerkskonstruktionen der Dächer 
entstanden, die Kellerbereiche weisen Feuchtigkeitsschäden auf. Der Zugang zu den Wohnhäusern 
erfolgt über Stufen, die Wohnungen sind damit nicht barrierefrei erreichbar.  
Darüber hinaus entspricht der technische und energetische Gesamtzustand der Gebäude nicht an-
satzweise dem heutigen Standard.  
 
Die Räumlichkeiten für die 4-zügige Kita sind nicht ausreichend dimensioniert, so dass ein Teil der 
Erziehungseinrichtung in das Sozialhaus mit der Hausnummer 53 ausgelagert wurde. Hier wurden 
durch Wanddurchbrüche einzelne Wohneinheiten miteinander verbunden, so dass den Gruppen ein 
zusammenhängender Raum zur Verfügung steht. Da die Spielgruppen auf unterschiedliche Gebäude 
verteilt sind, ist ein geregelter Betriebsablauf nur bedingt bzw. nur mit einem höheren Betreuungsauf-
wand möglich. 
In dem Gebäude sind die Fenster teilweise undicht, woraus auch eine Schimmelbildung resultiert. Der 
Boden der betroffenen Gruppenräume ist uneben und birgt eine Sturzgefahr für Kinder und Personal, 
so dass hier auch aus Aspekten der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Handlungsbedarf besteht. 
 
Neben der  Neuerrichtung der Wohnhäuser und des Gebäudes zum Betrieb der Kindertagesstätte, 
wurde auch die Alternative einer Sanierung geprüft. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Varian-
ten Neubau und Sanierung hat die Verwaltung ein externes Architekturbüro mit einer Vorplanung für 
einen Neubau und alternativ für eine umfassende Sanierungsmaßnahme beauftragt. Unter Berück-
sichtigung diverser Kriterien bewertet die Verwaltung die Alternative Neubau als deutlich vorteilhafter. 
Ein Neubau stellt nicht nur einen Gewinn für das Stadtbild des Viertels dar, sondern ist nachhaltiger 
und wertbeständiger als eine Sanierung zu bewerten. Zudem soll der Neubau im Passivhausstandard 
realisiert werden und ist damit der Sanierungsvariante auch in Bezug auf die Energieeffizienz deutlich 
überlegen. Mit der Mitteilung 1978/2020 hat die Verwaltung dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen 
und Senioren die Alternativen dargelegt und die Entscheidung für die Neubauvariante ausführlich 
begründet.

5 
 
Das Vorhaben war ursprünglich für ein Maßnahmenpaket zur Realisierung durch Generalunterneh-
men / Totalunternehmen vorgesehen. Da die Projektentwicklung nunmehr soweit fortgeschritten ist, 
dass ein Planungsbeschluss eingeholt werden kann, möchte die Verwaltung das Projekt entspre-
chend voranbringen. Aktuell erarbeitet die Verwaltung die Grundlagen für die Realisierung von 
Wohnbauvorhaben durch Generalunternehmen und wird den politischen Gremien einen entspre-
chenden Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. Schwerpunkt eines ersten Maßnahmenpaketes 
soll die Realisierung von drei Neubauten in Holz- bzw. Holz-Hybridbauweise sein.  
 
Bauplanungsrecht: 
 
Da für das Grundstück kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens 
nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise 
und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt 
und die Erschließung gesichert ist. 
 
Das Bauvorhaben an der Geisbergstraße liegt innerhalb überbaubarer Flächen und ist planungsrecht-
lich grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Geschossigkeit) sind die örtlichen 
Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Umgebungsrahmen nach § 34 BauGB zu o.g. Grundstück wird 
im Westen durch die Geisbergstraße, im Norden durch die Oberpleiser Straße, im Osten durch den 
Grünzug an der Bahnstrecke und im Süden durch die Geisbergstraße und ebenfalls den Grünzug an 
der Bahnstrecke definiert. Der dargestellte Bereich ist durch 2- und 3-geschossige Gebäude mit Sat-
teldächern geprägt. Das nördlich der geplanten Bebauung an der Karl-Begas-Straße liegende 4-
geschossige Seniorenzentrum St. Bruno stellt einen sogenannten Ausreißer dar, der das Maß der 
Nutzung in dem Gebiet nicht prägt.  
Daher ist eine 3-geschossige Bebauung mit einem, gegenüber der Geisbergstraße zurückgesetzten, 
Staffelgeschoss zulässig. 
 
 
Baubeschreibung Unterkunftsgebäude 
 
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die maximale Ausnutzung und Bebauung der zur Verfü-
gung stehenden Fläche berücksichtigt. Als Neubauten kommen auf dem Grundstück nach Abbruch 
der vorhandenen Bausubstanz zwei L-förmige Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem zusätz-
lichen Staffelgeschoss in konventioneller Bauweise in Frage. Im Rahmen der Planungen wird eine 
Realisierung der Unterkunftsgebäude im Passivhaus-Standard vorgesehen. Insgesamt können auf 
dem Grundstück 63 Wohn- bzw. Unterbringungseinheiten mit einer Gesamtfläche von rund 5.090 m² 
errichtet werden. In den Unterkünften können insgesamt bis zu 176 Personen untergebracht werden. 
Die einzelnen Wohn- bzw. Unterbringungseinheiten werden für verschiedene Haushaltsstrukturen 
geplant. Dadurch ist sowohl eine Unterbringung alleinstehender Personen als auch von Mehrperso-
nenhaushalten, insbesondere Familien, möglich. 
Sämtliche Unterbringungseinheiten werden barrierefrei realisiert. Darüber hinaus ist die Errichtung 
von rollstuhlgerechten Unterkunftseinheiten geplant.  
Durch den Einbau von Aufzügen sind sämtliche Wohneinheiten barrierefrei erreichbar. Dies umfasst 
auch eine Erreichbarkeit der einzelnen Geschosse mit Rollstühlen oder weiteren Hilfsmitteln.  
Beide Objekte sollen unterkellert werden, um neben den zu den einzelnen Wohneinheiten vorgese-
henen Kellerräumen, auch Technik- und Serviceräume sowie ausreichende Abstellmöglichkeiten für 
Fahrräder und Spezialfahrräder - gemäß der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraft-
fahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen (Stellplatzsatzung) - zu 
realisieren.  
In den Außenanlagen sind eine Spielfläche, Müllplätze und weitere Fahrradstellplätze vorgesehen.  
Auf Grund der nahegelegen Bahntrasse bestehen erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz, die im 
Rahmen der Planungen berücksichtigt werden. 
 
Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude liegt bei 60 Jahren.  
 
Baubeschreibung Kindertagesstätte:

6 
 
Im hinteren Bereich des Grundstücks ist die Errichtung einer 6-zügigen Kindertageseinrichtung ge-
plant. Die Umsetzung ist als 2-geschossiger Solitärbau mit Flachdach im Passivhausstandard vorge-
sehen.  
Die Nutzfläche der Kindertagesstätte beträgt rund 1.050 m². 
Die sechs Gruppen der Kindertagesstätte unterteilen sich in drei Gruppenformen, von denen je Form 
zwei Züge betrieben werden sollen. Eine Unterteilung findet in Gruppen für Kinder im Alter von zwei 
bis sechs Jahren, für Kinder von null bis 3 Jahren und Regelgruppen für Kinder von drei bis sechs 
Jahren statt. 
Für die einzelnen Gruppen stehen Räumlichkeiten in unterschiedlicher Größe zur Verfügung.  
Die vorgesehenen Schlafräume werden durch mehrere Gruppen genutzt. 
Für das Personal sollen neben einem Leitungsbüro auch Aufenthaltsräume vorgesehen werden.  
Neben der Errichtung von Abstellräumen für die Hauswirtschaft und Spielgeräte soll ein Kinderwa-
genabstellraum zur Verfügung stehen.  
Sämtliche Sanitäranlagen werden behindertengerecht geplant, was auch einen barrierefreien Zugang 
zu dem Gebäude bedingt.  
 
In Abstimmung mit dem aktuellen Träger SKM, der die Trägerschaft auch in den neuen Räumlichkei-
ten weiter fortführt, soll die Verpflegung über das System „Cook and Chill“ erfolgen. Dieses Verpfle-
gungssystem erfordert je Etage eine Aufwärmküche. Für die Lagerung und Kühlung der Lebensmittel 
wird im Erdgeschoss ein Vorratsraum mit Lüftung geplant. Ein dem System angepasster Anliefe-
rungsbereich ist hier erforderlich, um eine möglichst direkte Anlieferung zu ermöglichen. Dies wird bei 
der Entwicklung des Verkehrskonzeptes, neben den Besucherparkplätzen, mit berücksichtigt.  
 
Im Außenbereich werden eine Rasenfläche, eine befestigte Spielfläche und ein Sandfläche, auf der 
auch Spielgeräte aufgestellt werden, angelegt.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver-
brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet 
eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzbauten. Um einer 
wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben 
so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen 
Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach-
haltig ist.  
 
Rodung des Baugrundstücks: 
 
Auf Grund der gegenüber der Bestandsbebauung aus den oben dargestellten Gründen abweichen-
den Anordnung der Baukörper, ist eine Rodung des Baugrundstücks erforderlich. Im Rahmen der 
Vorplanungen hat die Verwaltung eine entsprechende gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der 
Bäume im betroffenen Baugebiet erstellen lassen.  
Das beauftragte Ingenieurbüro hat dazu eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einzelbäume und 
Hecken vorgenommen. Insgesamt befinden sich auf dem Grundstück 54 Einzelbäume sowie zwei 
Hecken.  
Von dem Bauvorhaben sind 29 Bäume betroffen, die auf Grund der Baumaßnahmen gerodet oder 
verpflanzt werden müssen.  
Zur Beurteilung der Möglichkeit einer Großbaumverpflanzung müssen diverse Erfordernisse und Risi-
ken, darunter der hohe Arbeitsaufwand, der Einsatz von schwerem Spezialgerät und die starke Belas-
tung der einzelnen Bäume, berücksichtigt werden. Eine Voraussetzung für eine entsprechende Ver-
pflanzung ist, dass die betroffenen Bäume isoliert stehen und keine Nähe zu verdichteten Flächen 
oder anderen Bäumen besteht, da diese Faktoren zu einem asynchronen Wurzelwachstum führen. 
Ein ungleichmäßiges Wurzelwachstum führt in der Folge zu einem deutlich geringeren Erfolg der 
Verpflanzung.  
 
Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass für eine Verpflanzung nur Bäume geeignet sind, die einen 
gleichmäßigen Kronen- und Wurzelwuchs aufweisen, da im Vorfeld einer Verpflanzung zugleich ein

7 
Rückschnitt der Baumkrone und ein Kappen der Wurzeln durchgeführt werden muss. Um eine Stand-
festigkeit und den Anwuchserfolg des zu verpflanzenden Baums zu gewährleisten, ist die Symmetrie 
dieser beiden Maßnahmen sehr wichtig.  
Durch eine Verpflanzung ist die Belastung auf den Baum so hoch, dass nur gesunde und unbeschä-
digte Bäume für die entsprechenden Maßnahmen geeignet sind. Beeinträchtigungen, die durch 
Rückschnitte im Bereich der Krone und im Wurzelraum entstehen, können dementsprechend nur von 
gesunden Bäumen ausglichen werden. 
Der Standort, an den der Baum verpflanzt wird, muss ähnliche Eigenschaften der Bodenqualität und –
zusammensetzung aufweisen wie der Standort, an dem der Baum entnommen wurde.  
Grundsätzlich sollte auf eine Verpflanzung verzichtet werden, wenn durch das verlangsamte Wachs-
tum des Baumes in Folge von Eingriffen in Korne und Wurzel die Wuchshöhe eines neu gepflanzten 
Baumes die des verpflanzten Baumes innerhalb von fünf Jahren überschreitet.  
 
Zeitbedarf: 
Eine Großbaumverpflanzung ist neben dem eigentlichen Verpflanzungsvorgang von Bäumen mit ver-
schiedenen Maßnahmen im Vorfeld sowie im Nachgang einer Verpflanzung verbunden. Dementspre-
chend ist eine Großbaumverpflanzung ein Prozess, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Grund-
sätzlich kann je nach Zustand und Entwicklung eines Baumes davon ausgegangen werden, dass sich 
eine Großbaumverpflanzung über einen Zeitraum von vier bis sieben Jahren erstreckt.  
Im Vorfeld einer Großbaumverpflanzung ist der Wurzelballen auf die spätere Verpflanzung vorzube-
reiten. Die Vorbereitung findet möglichst zwei Vegetationsperioden vor der eigentlichen Verpflanzung 
statt. Die eigentliche Verpflanzung sollte zwischen November und Januar erfolgen. Nach der Ver-
pflanzung folgen eine einjährige Fertigstellungspflege und anschließend eine zweijährige Entwick-
lungspflege.  
 
Einflüsse auf verpflanzte Bäume: 
Verpflanzte Bäume sind grundsätzlich durch den Eingriff in den Wurzelraum geschwächt. Es gibt kei-
ne Garantie, dass die Bäume den neuen Standort annehmen und es in den Folgejahren zum Austrieb 
kommt. Grundsätzlich kann erst im dritten Jahr nach der Verpflanzung mit einem jährlichen Austrieb 
gerechnet und so festgestellt werden, ob eine Verpflanzung erfolgreich war. Trotz erfolgreicher An-
nahme eines neuen Standorts, kommt es zu keinem oder sehr geringem Wachstum des Baumes 
nach der Verpflanzung. Zusätzlich sind die Bäume anfälliger für Sturmschäden, Krankheiten, Pilze 
und Schädlinge.  
 
Die Untersuchung ergab, dass von 29 betroffenen Bäumen in der Geisbergstraße sieben Einzelbäu-
me als verpflanzungsgeeignet eingestuft sind. Es handelt sich hierbei um die Baumarten Ahorn, Pla-
tane und Linde.  
 
Erforderliche Kompensation bei Verlust der Einzelbäume: 
Von den 29 Einzelbäumen unterliegen 26 Bäume den Regelungen der Satzung zum Schutz des 
Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der 
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung). Diese Bäume weisen einen 
Stammumfang von mindestens 100cm auf oder sind Teil einer Baumgruppe, die aus mindestens drei 
Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 50 cm bestehen.  
Die Baumschutzsatzung bietet mit der Durchführung von Ersatzbepflanzungen oder der Leistung ei-
ner Ausgleichszahlung zwei Alternativen, die als Auflagen zu einer Fällgenehmigung erteilt werden 
können. 
 
Kosten Großbaumverpflanzung: 
Bei einer Großbaumverpflanzung der sieben Bäume und einer zusätzlich erforderlichen Ersatzbe-
pflanzung ist mit Kosten von rund 262.000 € zu rechnen.  
 
Kosten Ersatzbepflanzung: 
Bei einer Fällung der 29 im Baufeld stehenden Bäume sowie der Ersatzbepflanzung von 56 Bäumen 
betragen die Kosten von Rodung, Anschaffung von Baumschulware, Pflanzung und Nachsorge rund 
64.000 €. 
 
Kosten Ausgleichszahlung:

8 
Die Höhe einer Ausgleichszahlung im Falle einer Fällung aller 29 im Baufeld stehenden Bäume kann 
überschlägig auf rund 54.000 € geschätzt werden.  
 
Fazit: 
Die Verwaltung sieht den Klimaschutz als zentrale Herausforderung an, die durch lokale Einzelmaß-
nahmen gefördert werden kann.  
Der Rat hat im Jahr 2019 per Beschluss den Klimanotstand ausgerufen und damit die ambitionierten 
Klimaziele der Stadt Köln zusätzlich unterstrichen und die Bedeutung der Eindämmung des Klima-
wandels bekräftigt.  
Bei dem Bauvorhaben an der Geisbergstraße wird daher ein größtmöglicher Erhalt der auf dem 
Grundstück befindlichen Bäume angestrebt. 
Die Vor- und Nachteile einer möglichen Großbaumverpflanzung und die Vornahme einer Ersatzbe-
pflanzung auf Grund der notwendigen Rodung wurden gegeneinander abgewogen.  
Die Zahlung einer Ausgleichszahlung für eine Rodung wurde nicht weiter in Betracht gezogen, da 
sich der Baumbestand vor Ort insgesamt verringert. Das Leisten einer entsprechenden Ausgleichzah-
lung ist hinsichtlich des Erreichens der Klimaziele nicht förderlich.  
 
Auf Grund des ausgedehnten Zeitrahmens einer Großbaumverpflanzung, dem hohen Vor- und Nach-
bereitungsaufwand sowie den immensen Kosten wird dieser Ansatz nicht verfolgt. Auf Grund der er-
forderlichen Eingriffe, die an Krone und Wurzelwerk vorzunehmen sind, sind die Bäume einer beson-
deren Belastung mit der Gefahr, sich nicht davon zu erholen, ausgesetzt. Hier besteht das Risiko ei-
ner fehlgeschlagenen Baumversetzung. 
 
Basierend auf den dargelegten Ausführungen des Artenschutzgutachtens und der erfolgten Abwä-
gung verfolgt die Verwaltung den Ansatz, einen zielführenden Beitrag zur Eindämmung des Klima-
wandels durch eine wirtschaftliche Schaffung einer Ersatzbepflanzung zu leisten. Auf Grund der Grö-
ße des Grundstücks kann die Ersatzbepflanzung vor Ort vorgenommen werden und somit einen 
wertvollen Beitrag zum Klima des Quartiers beitragen. 
 
Geschätzte Kosten 
 
Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauftragt und 
die notwendigen Stellungnahmen (Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) eingeholt werden. Zu-
dem sind Planungen für die technische Gebäudeausstattung, Tragwerksplanung und Außenanlagen-
planung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den 
Regelungen der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren (GAV). 
 
Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Unterkünfte zur Unterbringung 
obdachloser Personen können mit ca. 19,9 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Pla-
nungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfspla-
nung) sind mit ca. 608.000 € brutto zu veranschlagen.  
Die Aufwendungen für die Niederlegung der vier Sozialhäuser betragen voraussichtlich 1,2 Mio. € 
brutto. Davon entfallen rund 37.000 € brutto auf die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 HOAI 
für den geplanten Abriss. 
 
Die Erhöhung der Gesamtbaukosten gegenüber der Gegenüberstellung der Varianten Neubau und 
Sanierung (Mitteilung 1978/2020) resultiert im Wesentlichen aus der erheblichen Preissteigerung im 
Bauwesen, einer stark vergrößerten Gesamtwohnfläche durch Optimierung der Baukörper sowie der 
Ausführung des Gebäudes im Passivhausstandard. Auch unter Berücksichtigung der Kostensteige-
rung überwiegen die Vorteile des Neubaus. Dabei sind auch die Risiken einer umfassenden Sanie-
rung im Bestand zu berücksichtigen.  
 
Für die Errichtung der Kindertagesstätte werden derzeit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 4,41 
Mio. € brutto erwartet. Die investiven Kosten für die Planungen der Leistungsphasen 1-3 HOAI betra-
gen voraussichtlich 230.000 € brutto.  
Für den Abriss der Bestands-Kita und den Rückbau der Außenflächen wird von Aufwendungen in 
Höhe von 75.000 € brutto ausgegangen. Die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 betragen hier 
voraussichtlich 5.000 € brutto.

9 
 
Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen werden bei dem Abriss der Bestandsge-
bäude unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Restbuchwert zum Stand 
31.12.2022 beträgt 1.885.596 €. Der Abriss erfolgt allerdings erst nach Baubeschlussfassung, so 
dass sich der Restbuchwert noch entsprechend verringern wird.  
 
Die Beauftragung der aufgeführten Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umset-
zungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu kön-
nen.  
 
Finanzierung: 
 
Die erforderlichen investiven Finanzmittel für das Jahr 2022 für die Planungen der Neubauten stehen 
im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neu-
bau Geisbergstr. 47-53 und im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53 in 
ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
Zur Finanzierung der Planungskosten für den Abriss in Höhe von insgesamt rund 42.000 € brutto ste-
hen im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in 
ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Darstellung des Anteils für die Kita im zutreffenden Teilplan 
erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung. 
 
Die Mittelbedarfe für die Jahre 2023 ff. sind in der Haushaltsplanung 2023/2024 zu berücksichtigen. 
Für die Folgejahre wird Dez. V daher im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2023 ff. inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
 
Zur Dringlichkeit: 
 
Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt die 
Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 05.05.2022. Auf Grund der ins-
gesamt sehr angespannten Unterbringungssituation sind jegliche zeitliche Verzögerungen nach Mög-
lichkeit zu vermeiden. 
Angesichts des dargestellten immensen Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für die betroffene 
Zielgruppe werden dringend langfristig zur Verfügung stehende Unterkünfte zur Abwendung von 
Wohnungslosigkeit benötigt. Die Sitzung am 24.03.2022 des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren wurde seitens der Verwaltung als erstes Gremium zur Vorberatung der Beschlussvorla-
ge anvisiert. Sofern eine Vorberatung im genannten Ausschuss auf Grund zeitlicher Verschiebungen 
in der Vorbereitung nicht möglich ist, kann keine Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln am 
05.05.2022 erfolgen. In der Folge führt dies zu zeitlichen Verschiebungen der Planungs- und Bauzei-
ten und verzögert darüber hinaus den Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung der Bauvorhaben.  
Auf Grund der umfassenden inhaltlichen Darstellungen in der Planungsbeschlussvorlage und dem 
damit erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf war eine fristgerechte Einbringung nicht für 
alle vorberatenden Fachausschüsse möglich.  
 
 
Anlagen:  
Übersichtsplan 
Lageplan 
Luftbild 
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume

Anlage 4.4 - Kartierte Einzelbäume im Baugebiet

2087 Zeichen

Anlage A-2
Kartierte Einzelbäume im Baugebiet
„Geisbergstraße"
Baum Nr. Art Stammumfang (cm) Stämmigkeit Baumgruppe Höhlen Verlust
1 Ahorn 116 Einzelbaum Nein
2 Hainbuche 94 Einzelbaum Nein
3.1 Hainbuche 72 Einzelbaum Nein
3.2 Hainbuche 91 Einzelbaum Nein
4 Hainbuche 107 3 Einzelbaum Nein
5 Hainbuche 145 3 Einzelbaum Nein
6 Hainbuche Hecke Einzelbaum Nein
7 Hainbuche 138 Einzelbaum Nein
8 Hainbuche 94 4 Einzelbaum Nein
9 Hainbuche 63 Einzelbaum Nein
10 Ahorn 157 Einzelbaum 2 Ja
11 Linde 145 Einzelbaum 1 Ja
12 Ahorn 126 Einzelbaum Ja
13 Ahorn 173 Einzelbaum Ja
14 Ahorn 126 Einzelbaum Ja
15 Birke 94 2 Einzelbaum Nein
16 Hainbuche 101 Einzelbaum Nein
17 Linde 101 Einzelbaum Nein
18 Platane 204 Einzelbaum Ja
19 Ahorn 126 Einzelbaum 1 Ja
20 Ahorn 104 Einzelbaum Ja
21 Hainbuche 88 2 Ja Ja
22 Hainbuche 44 Ja Ja
23 Hainbuche 113 2 Ja Ja
24 Hainbuche 66 Ja Ja
25 Hainbuche 126 2 Ja Ja
26 Hainbuche 104 Ja Ja
27 Ahorn 126 Einzelbaum Ja
28 Ahorn 173 Einzelbaum Ja
29 Ahorn 126 Einzelbaum Nein
29a Ahorn 126 Einzelbaum Nein
29b Ahorn 126 Einzelbaum Nein
30 Ahorn 126 Einzelbaum Ja
31 Hainbuche 123 Einzelbaum Ja
32 Hainbuche 75 Einzelbaum Ja
33 Ahorn 116 Einzelbaum Ja
34 Linde 107 Einzelbaum Ja
35 Hainbuche 79 Einzelbaum Ja
36 Hainbuche 63 Einzelbaum Ja
37 Ahorn 94 Einzelbaum Nein
38 Ahorn 113 Einzelbaum Nein
39.1 Platanen 104 Ja Ja
39.2 Platanen 94 Ja Ja
39.3 Platanen 110 Ja Ja
39.4 Platanen 110 Ja Ja
39.5 Platanen 126 Ja Ja
39.6 Platanen 126 Ja Ja
\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-
2_Kartierte_Einzelbäume_im_Baugebiet_Geisbergstraße_SM Seite 1 von 2

Anlage A-2
Kartierte Einzelbäume im Baugebiet
„Geisbergstraße"
40 Hainbuche 
und 
Feldahorn
Hecke Ja Nein
41 Hainbuche 94 Einzelbaum Nein
42 Weide 109 3 Einzelbaum Nein
43 Weide 157 Ja Nein
44 Weide 157 Ja Nein
45 Weide 157 Ja Nein
46 Weide 157 Ja Nein
47 Weide 157 Ja Nein
48 Weide 157 Ja Nein
\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-
2_Kartierte_Einzelbäume_im_Baugebiet_Geisbergstraße_SM Seite 2 von 2

Anlage 12 - Beschlussvorschlag Alternative 2

9731 Zeichen

Anlage 12 
 
Beschlussvorschlag zu Alternative 2 aus Anlage 09: 
Die Alternativen zu dem ursprünglich Vorhaben der Beschlussvorlage wurden seitens der 
Verwaltung in Anlage 09 dargestellt. 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-
Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück 
Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, 
Flurstück 539, aufzunehmen. 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von vier neuen 
Gebäuden in konventioneller Bauweise auf den erweiterten Fußabdrücken der 
Bestandsgebäude für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von 
Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf 
selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen 
Passivhausstandard geplant und ausgeführt. 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der 
Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die 
vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) 
einzuholen.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-
Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. 
Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte 
betragen voraussichtlich 5.000 € brutto. 
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die 
Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen etwa 992.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für 
den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 234.000 € brutto prognostiziert.  
Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in 
entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-
1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben.  
Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im 
Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, 
freigegeben.  
 
Baubeschreibung Unterkunftsgebäude: 
Die Verwaltung strebt eine maximale Ausnutzung und Bebauung der zur Verfügung 
stehenden Flächen an. Unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Vorgaben und 
ökologischer Aspekte beabsichtigt die Verwaltung, die vier auf dem Grundstück befindlichen 
Sozialhäuser niederzulegen und auf deren erweiterten ‚Fußabdrücken‘ vier neue Gebäude 
zur Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen errichten.  
Beabsichtigt ist, die ersten beiden Wohngebäude 4-geschossig mit Staffeldach, das dritte 
Gebäude 4-geschossig und das vierte Objekt 3-geschossig mit Staffeldach zu realisieren. 
Planungsrechtlich bestehen hiergegen vorab keine Bedenken, eine abschließende

2 
 
Bewertung kann jedoch erst auf Grundlage eines zu erstellenden städtebaulichen 
Planungskonzepts erfolgen. 
Insgesamt können auf dem Grundstück 99 abgeschlossenen Unterbringungseinheiten mit 
einer Gesamtwohnfläche von 6.714 m² errichtet werden. Durch den durch Art und Umfang 
der Baukörper gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von Aufzügen, können sämtliche 
Unterbringungseinheiten barrierefrei realisiert werden. Darüber hinaus ist die Errichtung von 
rollstuhlgerechten Einheiten geplant.  
Bei den Planungen der Unterkunftsgebäude wird der Passivhaus-Standard berücksichtigt. 
Darüber hinaus umfasst der Planungsprozess die Installation einer Photovoltaikanlage sowie 
einer Dach- und Fassadenbegrünung. 
Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude liegt bei 60 Jahren.  
 
Baubeschreibung Kindertagesstätte: 
Im hinteren Bereich des Grundstücks ist die Errichtung einer 6-zügigen 
Kindertageseinrichtung geplant. Die Umsetzung ist als 2-geschossiger Solitärbau mit 
Flachdach im Passivhausstandard vorgesehen.  
Die Nutzfläche der Kindertagesstätte beträgt rund 1.050 m². 
Die sechs Gruppen der Kindertagesstätte unterteilen sich in drei Gruppenformen, von denen 
je Form zwei Züge betrieben werden sollen. Eine Unterteilung findet in Gruppen für Kinder 
im Alter von zwei bis sechs Jahren, für Kinder von null bis 3 Jahren und Regelgruppen für 
Kinder von drei bis sechs Jahren statt. 
Für die einzelnen Gruppen stehen Räumlichkeiten in unterschiedlicher Größe zur Verfügung.  
Die vorgesehenen Schlafräume werden durch mehrere Gruppen genutzt. 
Für das Personal sollen neben einem Leitungsbüro auch Aufenthaltsräume vorgesehen 
werden.  
Neben der Errichtung von Abstellräumen für die Hauswirtschaft und Spielgeräte soll ein 
Kinderwagenabstellraum zur Verfügung stehen.  
Sämtliche Sanitäranlagen werden behindertengerecht geplant, was auch einen barrierefreien 
Zugang zu dem Gebäude bedingt.  
In Abstimmung mit dem aktuellen Träger SKM, der die Trägerschaft auch in den neuen 
Räumlichkeiten weiter fortführt, soll die Verpflegung über das System „Cook and Chill“ 
erfolgen. Dieses Verpflegungssystem erfordert je Etage eine Aufwärmküche. Für die 
Lagerung und Kühlung der Lebensmittel wird im Erdgeschoss ein Vorratsraum mit Lüftung 
geplant. Ein dem System angepasster Anlieferungsbereich ist hier erforderlich, um eine 
möglichst direkte Anlieferung zu ermöglichen. Dies wird bei der Entwicklung des 
Verkehrskonzeptes, neben den Besucherparkplätzen, mit berücksichtigt.  
Im Außenbereich werden eine Rasenfläche, eine befestigte Spielfläche und ein Sandfläche, 
auf der auch Spielgeräte aufgestellt werden, angelegt.  
Geschätzte Kosten 
Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebauung 
beauftragt und die notwendigen Stellungnahmen (Bodengutachten, Schadstoffgutachten 
etc.) eingeholt werden. Zudem sind Planungen für die technische Gebäudeausstattung, 
Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach 
Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Geschäftsanweisung 
zur Durchführung von Vergabeverfahren (GAV).

3 
 
Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Unterkünfte zur 
Unterbringung obdachloser Personen können mit ca. 28,43 Mio. € brutto beziffert werden. 
Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI 
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 992.000 € brutto zu 
veranschlagen.  
Die Aufwendungen für die Niederlegung der vier Sozialhäuser betragen voraussichtlich 1,22 
Mio. € brutto. Davon entfallen rund 37.000 € brutto auf die Planungskosten der 
Leistungsphasen 1-3 HOAI für den geplanten Abriss. 
Für die Errichtung der Kindertagesstätte werden derzeit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 
5,67 Mio. € brutto erwartet. Die investiven Kosten für die Planungen der Leistungsphasen 1-
3 HOAI betragen voraussichtlich 234.000 € brutto.  
Für den Abriss der Bestands-Kita und den Rückbau der Außenflächen wird von 
Aufwendungen in Höhe von 75.000 € brutto ausgegangen. Die Planungskosten der 
Leistungsphasen 1-3 betragen hier voraussichtlich 5.000 € brutto. 
Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen werden bei dem Abriss der 
Bestandsgebäude unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Restbuchwert 
zum Stand 31.12.2022 beträgt 1.885.596 €. Der Abriss erfolgt allerdings erst nach 
Baubeschlussfassung, so dass sich der Restbuchwert noch entsprechend verringern wird.  
Die Beauftragung der aufgeführten Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten 
Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss 
vorlegen zu können.  
Finanzierung: 
Im laufenden Haushaltsjahr ist im Rahmen der Planungen für die Wohnbebauung noch mit 
Auszahlungen in Höhe von 9.000 €, für die Planungen der Kindertagesstätte mit rund 2.000 
€ zu rechnen. 
Die erforderlichen investiven Finanzmittel für das Jahr 2022 für die Planungen der 
Neubauten stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53 und im Teilfinanzplan 0603 
– Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der 
Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53 in ausreichender Höhe zur 
Verfügung. 
Zur Finanzierung der Planungskosten für den Abriss in Höhe von insgesamt rund 42.000 € 
brutto stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die 
Darstellung des Anteils für die Kita im zutreffenden Teilplan erfolgt im Rahmen der 
Bewirtschaftung. 
Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 stehen in den Jahren 2023 
und 2024 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-
5210 - Neubau Geisbergstr. 47-53 und im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, 
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 
– Kita Geisbergstr. 47-53 in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
Die Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu 
berücksichtigen. Das Dez. V wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff.

4 
 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
Hinweis der Verwaltung: 
Die Anlagen 01 bis 03 beziehen sich nicht auf die hier dargestellte Alternative 2.

Anlage 05 - Stellungnahme RPA Bedarfsfeststellung

2127 Zeichen

14 25.04.2022 
143  
  
 
Dez. V 
56 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 0348/2022 
Stand: 25.03.2022 
Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öffentlich 
rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen 
in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer 
Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück 
Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg 
 
RPA-Nr.: 2022/0323 
 
Prognostizierte Kosten: 
Rückbau- / Abrissplanung LPH 1-3: 
Unterbringungsgebäude: 37.000,- € brutto 
Kindertagesstätte:    5.000,- € brutto 
 
Planungskosten LPH 1-3: 
Unterbringungsgebäude: 608.000,- € brutto 
Kindertagesstätte:  230.000,- € brutto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Unterlagen zu den oben genannten Maßnahmen wurden dem Rechnungsprüfungsamt 
am 24.03.2022 zur Verfügung gestellt. 
 
Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor, einen kombinierten Bedarfsfeststellungs- / Planungsbe-
schluss für den Abriss der Bestandsgebäude und den Neubau von zwei Unterkunftsgebäu-
den sowie einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in den politischen Gremien zu erwirken. 
 
Die beiden Unterkunftsgebäude sollen in konventioneller Bauweise im Passivhausstandard 
errichtet werden. Angaben zu Gebäudegröße, Anzahl der Unterbringungseinheiten und Ge-
schossigkeit (3 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoss) sind in der Baubeschreibung vorhan-
den. 
Bei der Größe der Kindertagesstätte wird neben der Gruppenanzahl auch die Nutzfläche, 
verteilt auf zwei Vollgeschosse, angegeben. 
 
Die Argumentation des Fachamtes zum Abriss und Neubau kann vom Grundsatz her nach-
vollzogen werden. Die Beschlussvorlage beschreibt ausführlich die Hintergründe und den 
Zustand der vorhandenen Bausubstanz. 
Nach Einschätzung der Fachdienststelle ist eine Sanierung energetisch wie auch in Hinblick 
auf die geplante Nutzung nicht wirtschaftlich. 
 
Die in der Beschlussvorlage benannten Kosten wurden auf Grundlage von Baukostenkenn-
werten (BKI) ermittelt und sind weitgehend nachvollziehbar.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Genseke

Anlage 11, Vorabauszug 29.08.2022 AKUG TOP 4.1.1 Abriss von vier Sozialhäusern

2222 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 04.09.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 25.08.2022  
öffentlich 
4.1.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf-
fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig-
keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei-
ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi-
oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 
53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 
0348/2022 
RM Herr Schallehn weist auf die erheblichen Probleme mit dem Baumbestand hin 
und beantragt, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. 
RM Frau Röhrig betont, es sei wichtig, den Baumbestand zu erhalten und ein ent-
sprechendes Votum abzugeben. Die BV Lindenthal habe einen guten Beschluss ge-
fasst, dem sie sich anschließen könne. 
SE Frau Weber regt namens der Fraktion Volt an, die Dächer und Fassaden zu be-
grünen und Photovoltaikanlagen zu installieren. Es sei wichtig, bei zukünftigen Bau-
planungen Bäume „mitzudenken“ und Rodungen zu vermeiden. 
RM Frau Gabrysch schließt sich den Aussagen von Frau Weber an. Wenn Bäume 
wegfallen, dürfen nicht Ausgleichszahlungen erfolgen, sondern es müssen Ersatz-
pflanzungen vorgenommen werden. 
SE Herr Feles bittet, aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen nachhaltige Be-
pflanzungen vorzunehmen, die dem jetzigen und zukünftigen Klima angepasst sind. 
SE Frau Lange beantragt, wie BV Lindenthal abzustimmen und zu untersuchen, ob 
ein Neubau oder eine klimafreundliche Sanierung vorgenommen werden sollte. 
Wenn neu gebaut werden müsse, sollten möglichst viele Bäume erhalten bleiben. 
Ausschussvorsitzende Frau Abé stellt zunächst den weitergehenden Antrag der Ver-
weisung ohne Votum zur Abstimmung.

Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage der Verwal-
tung mit den Anregungen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.

Anlage 01 - Übersichtsplan Geisbergstr. 47a - 53c

157 Zeichen

Anlage 01 - Geisbergstr. 47a - 53c
Mittelpunkt: 354016, 5641395
1:5000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 31.01.2022Seite 1 / 1

Anlage 4.7 - Kosten Ersatzpflanzung

2271 Zeichen

\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-5_Überschlagsrechnung_Kosten_Ersatzpflanzung_SM Seite 1/1
Auftraggeber: Anlage: A-5
Projekt:
BCE-Projektnr.:
Bericht:
Pos. Bezeichnung Zeitraum Menge Einheit EP [€] GP [€]
Quelle,
Bemerkung
0,00
Summe, netto 53.035,00
Mehrwertsteuer 19 % 10.076,65
Summe, brutto 63.111,65
1 Rodung
1.1 Bäume fällen, beseitigen und 
Wurzelstockrodung StD= 30 bis <60cm
2021 bis 2022 28 Stk. 151,00 4.228,00
1.2 Bäume fällen, beseitigen und 
Wurzelstockrodung StD= 60 bis <100cm
2021 bis 2022 1 Stk. 285,00 285,00
0,00
2 Baumschulware nach „Pflanzenliste 
für die Ersatzpflanzung 
bodenständiger Bäume“, BSchS 
(2011)
0,00
2.1 Bergahorn, StU 20 cm 2022 20,0 Stk. 525,00 10.500,00
2.2 Grünblättrige Rotbuche (aus Kegelform), 
StU 20 cm
2022 14,0 Stk. 700,00 9.800,00
2.3 Sommerlinde (aus Katenform), StU 20 
cm
2022 2,0 Stk. 600,00 1.200,00
2.4 Stieleiche, StU 20 cm 2022 6,0 Stk. 655,00 3.930,00
2.5 Traubeneiche, StU 20 cm 2022 9,0 Stk. 775,00 6.975,00
2.6 Winterlinde, StU 20 cm 2022 2,0 Stk. 665,00 1.330,00
0,00
3 Vorbereitung und Verpflanzung 0,00
3.1 Anlegen Pflanzloch für StU 18-20 cm + 
Verfüllen 
2022 53,0 Stk. 70,00 3.710,00
3.2 Transport und Pflanzen 2022 53,0 Stk. 60,00 3.180,00
3.3 Verankerung 2022 53,0 Stk. 50,00 2.650,00
3.4 Verdunstungs-, Stammschutz und 
Stammschutzanstrich bis 2,5 m
2022 53,0 Stk. 30,00 1.590,00
0,00
4 Nachsorge 0,00
4.1 Fertigstellungspflege
Pflege nach DIN 18916
2022 53,0 Stk. 7,00 371,00
4.2 Fertigstellungspflege Wässern nach DIN 
18916
2022 53,0 Stk. 40,00 2.120,00
4.3 Entwicklungspflege
Pflege nach DIN 18916
2023 bis 2024 53,0 Stk. 7,00 371,00
4.4 Entwicklungspflege
Wässern nach DIN 18916
2023 bis 2024 53,0 Stk. 15,00 795,00
0,00
Summe der Teilleistungen 53.035,00 0,00
0,00
Stadt Köln
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße"
kln2128221
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße"
Überschlägige Kostenschätzung Ersatzpflanzung
Sortimentkatalog 
2020/2021 Baumschule 
BRUNS
Vergleichswerte aus 
vorangegangenen 
ähnlichen Maßnahmen 
Vergleichswerte aus 
vorangegangenen 
ähnlichen Maßnahmen
Vergleichswerte aus 
vorangegangenen 
ähnlichen Maßnahmen
BCE-02003 | 2.4.2012

Anlage 4.1 - Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet

25940 Zeichen

Stadt Köln 
Amt für Wohnungsbauwesen (562/4) 
Neubau, Umbau, Sanierung, Flächenakquise 
 
 
 
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet  
„Geisbergstraße“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Niederlassung Köln 
Karlstraße 40-44, 50679 Köln 
Telefon +49 221 689308-0, bce-koeln@bjoernsen.de 
November 2021, SM, Wo, US, kln2128221

\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\20211105_ber_Geisbergstrasse.docx I 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
 
1
 Veranlassung 1 
2 Vorhandener Baumbestand 1  
3 Beurteilung der Bäume hinsichtlich ihrer Verpflanzungsmöglichkeit 1  
3.1 Voraussetzungen zur Verpflanzung eines Großbaumes 1  
3.2 Verfahren der Verpflanzung 2  
3.3 Zeitbedarf für eine Großbaumverpflanzung 2  
4 Erforderliche Maßnahmen für eine Großbaumverpflanzung 3  
4.1 Maßnahmen vor einer Großbaumverpflanzung 3  
4.2 Maßnahmen während der Verpflanzung 4  
4.3 Maßnahmen nach der Verpflanzung 4  
5 Anforderungen an neue Standorte 5  
6 Einflüsse auf verpflanzte Bäume 5  
7 Ergebnis einer möglichen Großbaumverpflanzung 5  
8 Erforderliche Kompensation bei Verlust der Einzelbäume 6  
8.1 Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung 7  
8.2 Ausgleichszahlung gemäß Baumschutzsatzung 7  
9 Kosten 8 
9.1 Kosten der Großbaumverpflanzung 8  
9.2 Kosten der Ersatzpflanzung 8

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II 
9.3 Kosten der Ausgleichszahlung 9  
9.4 Potenzielle Zusatzkosten 9  
10 Zusammenfassung 9

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1: Freigabe des Ballens, aus FLL (2005) 3
 
Abbildung 2: Rehazone, aus FLL (2005) 4  
 
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 1: Verpflanzungsgeeignete Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 6
 
Tabelle 2: Übersicht Kosten Ausgleichszahlung 8  
 
Anlagen 
 
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen 
 
A-1 Fotodokumentation des Baumb estandes im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
A-2 Kartierte Einzelbäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
A-3  Aufstellung der von Fällung betroffenen Bäumen und der damit verbundenen  
 Ersatzpflanzungen 
A-4 Überschlagsrechnung Kosten Großbaumverpflanzung 
A-5 Überschlagsrechnung Kosten Ersatzpflanzung 
 
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab 
 
B-1 Baumbestand im Baugebiet „Geisbergstraße“  
 (Übergabe durch die Stad t Köln, am 30.08.2021) 1 : 250

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV 
Verwendete Unterlagen 
 
[1] FLL (2005): ZTV-Großbaumverpflanzung. Zusätzliche Technisch e Vertragsbedingungen und 
Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern. Hrsg.: Forschungsge-
sellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn. 
[2] BSchS (2011): Satzung zum Sc hutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang-
bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt 
Köln. Hrsg.: Stadt Köln, Köln. 
[3] DIN 18919: Vegetationstechnik im Landschaftsbau–Instandhalt ungsleistungen für die Ent-
wicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege), 2016. 
[4] DIN 18916: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten, 2016. 
[5] Pflanzenliste für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume:  https://www.stadt-koeln.de/arti-
kel/06254/index.html, Datenabfrage am 12.10.2021. 
[6] Möglichkeiten und Grenzen der  Großbaumverpflanzung im Museumspark in Frankfurt, Leit-
sch Sachverständigenbüro: https://docplayer.org/28455843-Stellungnahme-moeglichkeiten-
und-grenzen-der-grossbaumverpflanzung-im-museumspark-in-frankfurt.html Datenabfrage 
am 12.10.2021 
[7] Einschätzung der Wirtschaft lichkeit einer Großbaumverpflanzung im Raum München. Rats 
Informations System München: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/319460 Datenab-
frage am 12.10.2021 
[8] Telefongespräch Spezialfirma  Opitz GmbH & Co. KG am 18.10.2021

Stadt Köln 
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 10 
1 Veranlassung 
Die Stadt Köln beabsichtigt auf dem Flurstück 539, Flur 55 der Gemarkung Köln-Rondorf den Abriss 
und den Neubau von 2 Wohnhäusern mit Tiefgarage sowie eine 6-zügige Kita neu zu errichten.  
 
Für dieses Bauvorhaben „Geisbergstraße 47A-53C in Köln Rondorf / Klettenberg“ müssen voraus-
sichtlich 29 ältere Bäume gerodet werden. Diese Rodung wurde bei einer Ortsbesichtigung von den 
Bezirksvertretungen kritisiert. Daher wurde Bjørnsen Beratende Ingenieure, Köln (BCE) mit der Über-
prüfung verschiedener Möglichkeiten zum Erhalt oder zum Ausgleich der Bäume beauftragt. 
2 Vorhandener Baumbestand 
Bei einer Ortsbegehung am 25.08.2021 wurden auf dem Flurstück 539 der Geisbergstraße 47A-53C 
insgesamt 54 Einzelbäume sowie zwei Hecken erfasst und hinsichtlich Art und Stammumfang kartiert. 
Durch den Abriss der bestehenden Wohngebäude und der vorgesehenen Errichtung der geplanten 
Neubauten müssen voraussichtlich nach den Vorgaben der Stadt Köln von diesen 54 Einzelbäumen 
und zwei Hecken, 29 Bäume gerodet oder verpflanzt werden. Die von dem Vorhaben betroffenen 
Bäume sind im Übersichtslageplan B-1 dargestellt.  
Die bei der Ortsbegehung erfassten Bäume sind in der beigefügten Fotodokumentation (Anlage A-1) 
zusammengestellt und tabellarische (Anlage A-2) aufgeführt. 
 
3 Beurteilung der Bäume hinsichtlich ihrer Verpflanzungsmöglich keit 
Im einem ersten Schritt wird geprüft, ob sich die 29 vom Vorhaben betroffenen Bäume überhaupt 
grundsätzlich für eine Verpflanzung eignen, also verpflanzungsgeeignet sind. Alle Bäume, die von ih-
rer Vitalität und Beschaffenheit darauf hinweisen eine Verpflanzung gut zu überstehen, werden zu-
nächst als verpflanzungsgeeignet eingestuft. 
Die folgenden Ausführungen beruhen u.a. auf eine telefonische Beratung im Oktober 2021 durch ein 
Unternehmen (Opitz GmbH & Co. KG), welches sich auf Großbaumverpflanzungen spezialisiert hat. 
 
3.1 Voraussetzungen zur Verpflanzung eines Großbaumes 
Auf Grund des hohen Arbeitsaufwandes, des Einsatzes von schwerem Spezialgerät und der starken 
Belastung jedes betroffenen Einzelbaumes müssen eine Vielzahl von Faktoren erfüllt sein, um beurtei-
len zu können, ob eine Verpflanzung von Großbäumen sinnvoll ist. 
 
Bäume, die für eine Verpflanzung geeignet sind, müssen isoliert stehen, um zu gewährleisten, dass 
ausreichend Platz zum Rangieren von Arbeitsgeräten gegeben ist, aber auch dass es zu keiner Ver-
zahnung im Kronen- oder Wurzelbereich mit anderen Bäumen kommt. Von diesem Faktor betroffen 
sind neben anderen Bäumen auch verdichtete Flächen, wie sie im Wegebau oder auf Baugrundstü-
cken zu finden sind. Stehen die Bäume in direkter Nähe zu verdichteten Flächen, kommt es zu einem

Stadt Köln 
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 10 
asynchronen Wurzelwachstum, was zu einem deutlich geringeren Erfolg der Verpflanzung führt. Zu-
sätzlich kann es auf entsprechenden Flächen zu einem Wurzelwachstum innerhalb des verlegten un-
terirdischen Leitungssystems kommen. 
 
Grundsätzlich gilt, dass für eine Verpflanzung nur Bäume geeignet sind, die einen gleichmäßigen Kro-
nen- und Wurzelwuchs aufweisen, da im Vorfeld der Verpflanzung zugleich ein Rückschnitt der Krone 
und ein Kappen der Wurzeln durchgeführt werden muss. Um die Standfestigkeit und den Anwuchser-
folg des zu verpflanzenden Baumes zu gewährleisten, ist eine Symmetrie dieser beiden Maßnahmen 
sehr wichtig. Die optimale Form des Wurzelballens für eine Verpflanzung kann erreicht werden, wenn 
die betroffenen Bäume ein tiefgründiges Wurzelsystem aufweisen. Flachgründige Wurzelsysteme brei-
ten sich deutlich flächiger aus und lassen damit die Bildung eines Wurzelballens mit einer hohen 
Dichte an Wurzeln nicht zu.  
 
Durch eine Verpflanzung ist die Belastung auf den Baum so hoch, dass nur gesunde und unbeschä-
digte Bäume für die entsprechenden Maßnahmen geeignet sind. Beeinträchtigungen, die durch Rück-
schnitte im Bereich der Krone und im Wurzelraum entstehen, können dementsprechend nur von ei-
nem gesunden Baum ausgeglichen werden.  
Der Standort an den der Baum verpflanzt wird, muss ähnliche Eigenschaften der Bodenqualität und -
zusammensetzung aufweisen wie der Standort aus dem der Baum entnommen wurde. Auch sollte der 
neue Standort nicht weit von dem alten Standort entfernt sein (max. ca. 500 m), um den Aufwand und 
die Zeit des Transportes so gering wie möglich zu halten.  
Grundsätzlich sollte auf eine Verpflanzung verzichtet werden, wenn durch das verlangsamte Wachs-
tum des Baumes in Folge von Eingriffen in Krone und Wurzeln, die Wuchshöhe eines neu gepflanzten 
Baumes die Wuchshöhe des verpflanzten Baumes innerhalb von 5 Jahren überschreitet. 
3.2 Verfahren der Verpflanzung 
Es gibt zwei Verfahren, die zur Verpflanzung von Groß- oder Größtbäumen genutzt werden. Welches 
Verfahren der beiden angewendet wird, ist von der Größe des betroffenen Baumes abhängig. Als Re-
ferenzwert wird hierbei der Stammumfang herangezogen. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 
170 cm und einem maximalen Durchmesser des Wurzelballens von 3 m, können mit dem Rundspa-
tenverfahren verpflanzt werden. Hierbei werden Bäume mit einem Spezialaufbau auf einen LKW ge-
hoben. Größere Bäume müssen mit der Plattformtechnik transportiert werden. Dabei wird eine Platt-
form unter den zu verpflanzenden Baum installiert und mit Hilfe eines Kranes oder eines Hubsystems 
angehoben. Die Vorbereitung der Maßnahmen muss bei dem Rundspatenverfahren mindestens ein 
Jahr, bei der Plattformtechnik zwei Jahre vor der Verpflanzung durchgeführt werden. 
3.3 Zeitbedarf für eine Großbaumverpflanzung  
Eine Großbaumverpflanzung ist neben dem eigentlichen Verpflanzungsvorgang von Bäumen mit ver-
schiedenen Maßnahmen im Vorfeld sowie im Nachgang einer Verpflanzung verbunden. Entsprechend 
ist eine Großbaumverpflanzung ein Prozess, der sich über mehrere Jahre zieht. Grundsätzlich kann je 
nach Zustand und Entwicklung eines Baumes davon ausgegangen werden, dass sich eine Großbau-
mverpflanzung über einen Zeitraum von 4-7 Jahre erstreckt.

Stadt Köln 
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 10 
4 Erforderliche Maßnahmen für eine Großbaumverpflanzung 
4.1 Maßnahmen vor einer Großbaumverpflanzung 
Grundsätzlich sollten die zu verpflanzenden Großbäume durch ein darauf spezialisiertes Unterneh-
men hinsichtlich der gegebenen Verhältnisse und des zu wählenden Verpflanzungsverfahrens begut-
achtet werden. Darauf aufbauend werden die vorherrschenden Bodeneigenschaften und die Ausdeh-
nung des Wurzelraumes, der von der Maßnahme betroffenen Bäumen, geprüft. Im Falle von im Wur-
zelraum verlaufenden Leitungen, kann mit Hilfe von Suchschlitzen eine mögliche Überschneidung ge-
prüft werden. 
 
Anschließend beginnt die Vorbereitung des Wurzelballens auf die spätere Verpflanzung. Die Vorberei-
tung findet möglichst zwei, mindestens jedoch eine Vegetationsperiode vor der eigentlichen Verpflan-
zung statt. 
 
Zur Vorbereitung des Wurzelballens wird im Hauptwurzelbereich in einem Abstand, der dem 10x des 
Stammdurchmessers entspricht, ein Graben gezogen wird. Um dies möglichst schonend durchzufüh-
ren, wird von ZTV Großbaumverpflanzung empfohlen, diese Maßnahme auf zwei Jahre zu verteilen, 
um somit 50 % des Grabens im ersten Jahr und 50 % im zweiten Jahr anzulegen (FLL 2005) [1]. Es 
gilt im Bereich des Grabens die Wurzel möglichst gerade zu trennen, um Folgeverletzungen zu verhin-
dern. Kappen von Wurzeln mit einem Durchmesser von über 2 cm Durchmesser sollte ebenfalls ver-
hindert werden. 
 
Innerhalb des Grabens wird im Zeitraum bis zur Verpflanzung das Wachstum von Feinwurzeln durch 
Wässern, Düngen und Rückschnitt der Krone gefördert. Durch den Rückschnitt der Krone können 
auch Asynchronitäten ausgeglichen werden. 
 
 
Abbildung 1: Freigabe des Ballens, aus FLL (2005)

Stadt Köln 
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 4 von 10 
4.2 Maßnahmen während der Verpflanzung 
Der ideale Zeitpunkt für eine Verpflanzung von Großbäumen ist zwischen November und Januar. 
Der vorher vorbereitete Wurzelballen wird dann mit dem geeigneten Spezialgerät aus dem Boden ge-
hoben. Dem Boden entnommene Wurzelballen werden verpackt und feucht gehalten. Ausladende 
Äste werden gestutzt oder zusammengebunden. 
 
Das neu angelegte Pflanzloch ist zu allen Seiten ca. 30 cm breiter als der einzusetzende Wurzelbal-
len. Zusätzlich sollten die Grenzbereiche aufgelockert werden. Innerhalb des 30 cm breiten Frei-
raums wird nach dem Einsetzen des Wurzelballens eine Rehabilitationszone gebildet. Die Rehabilitati-
onszone setzt sich aus lockerem, gut durchlüftetem und nährstoffreichem Substrat aus örtlichem Bo-
den zusammen. Je nach Standfestigkeit der Bäume, muss diese mit Hilfe eines Verankerungssystems 
geschaffen werden. 
 
 
Abbildung 2: Rehazone, aus FLL (2005) 
4.3 Maßnahmen nach der Verpflanzung 
Nach der Verpflanzung des Baumes folgt die einjährige Fertigstellungspflege sowie die zweijährige 
Entwicklungspflege. Die Baumscheibe wird mit geeignetem Mulchmaterial abgedeckt, regelmäßig be-
wässert und bei Bedarf gedüngt. Hierbei gilt i.d.R., dass im ersten Jahr nach der Verpflanzung mind. 
20 und in den Folgejahren mind. 15 Bewässerungsgänge einzukalkulieren sind. Besonders bei aufei-
nanderfolgenden Trockenjahren nach der Verpflanzung, sollten ausreichende Bewässerungsgänge 
durchgeführt werden.

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5 Anforderungen an neue Standorte 
Die Standorte, an denen die entnommenen Bäume wieder eingepflanzt werden, sollten sich möglichst 
nah am vorherigen Standort des Baums befinden. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass durch 
Transporte zusätzliche Kosten entstehen und die Belastung für die Bäume möglichst geringgehalten 
werden kann. Die neuen Standorte sollten ähnliche Eigenschaften der Bodenqualität aufweisen wie 
der ursprüngliche Standort. Auf Grund von veränderten Nährstoffzusammensetzungen im Boden kann 
es zu einer weiteren Schwächung des Baums kommen. Neue Standorte sollten frei von Versiegelung 
sein, so dass es in den Folgejahren der Verpflanzung zu einem gleichmäßigen Wurzelwachstum kom-
men kann. 
 
6 Einflüsse auf verpflanzte Bäume 
Verpflanzte Bäume sind grundsätzlich durch den Eingriff in den Wurzelraum geschwächt. Es kann 
keine Garantie gegeben werde, dass die Bäume den neuen Standort annehmen und es in den Folge-
jahren zum Austrieb kommt. Grundsätzlich kann erst nach dem dritten Jahr der Verpflanzung mit ei-
nem jährlichem Austrieb gerechnet werden und so festgestellt werden, dass eine Verpflanzung erfolg-
reich war. Trotz erfolgreicher Annahme eines neuen Standorts, kommt es zu keinem oder sehr gerin-
gem Wachstum des Baums nach der Verpflanzung. Zusätzlich sind diese Bäume anfälliger für Sturm-
schäden sowie Krankheiten, Pilze und Schädlinge. 
 
Besonders bei jungen Bäumen mit einem noch geringen Wurzeldurchmesser kann eine Ersatzpflan-
zung mit Baumschulware, eine sinnvolle Alternative sein. Durch das gehemmte Wachstum der ver-
pflanzten Bäume können Ersatzpflanzungen innerhalb von kurzen Zeiträumen die Größe und Struktur 
eines potenziell verpflanzten Baums übersteigen. 
7 Ergebnis einer möglichen Großbaumverpflanzung 
Nach Begutachtung der Bäume und Aufnahme der gegebenen Merkmale wie Größe, Art, Zustand, 
Standort und Struktur sowie der in Kap. 3.1. genannten Voraussetzungen für eine Großbaumverpflan-
zung werden von den 29 betroffenen Bäumen in der Geisbergstraße 7 Einzelbäume als verpflan-
zungsgeeignet eingestuft.  
 
Von den 29 betroffenen Einzelbäumen im Baugebiet sind folgende Bäume unter den genannten Be-
dingungen für eine Verpflanzung geeignet.

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Tabelle 1: Verpflanzungsgeeignete Bäume im Baugebiet „Geisbergstraße“ 
Baum Nr. Art Stammum-
fang (cm) 
Verpflanzungs-
würdig 
Verfahren Anmerkung 
12 Ahorn 125 Ja Rundspaten Krone überschneidet sich 
mit Baum 13, eine gute 
Vorbereitung des Wurzel-
raums ist nötig. 
13 Ahorn 172 Ja Plattform Krone überschneidet sich 
mit Baum 12, eine gute 
Vorbereitung des Wurzel-
raums ist nöti
g. 
18 Platane 204 Ja Plattform  Baum ist zu groß für ein 
maschinelles Vorgehen. 
Bei einem längeren 
Transport muss die 
Krone radikal gekürzt 
werden. Krone und Wur-
zelballen müssen gebun-
den werden. 
20 Ahorn 103 Nein Rundspaten Gut umsetzbar 
28 Ahorn 172 Ja Plattform Eine gute Vorbereitung 
des Wurzelraums ist nö-
tig. 
33 Ahorn 116 Ja Rundspaten Gut umsetzbar 
34 Linde 106 Nein Rundspaten Gut umsetzbar 
 
Aufgrund des geringen Strukturangebots, stellen sich 2 der 7 Bäume als „verpflanzungsunwürdig“ dar. 
In diese Kategorie fallen die Bäume Nr. 20 und Nr. 34. Die zwei Einzelbäume, können sinnvoll durch 
eine Ersatzpflanzung ausgeglichen werden. Durch das verlangsamte Wachstum, in Folge einer Ver-
pflanzung, können Neupflanzungen bereits nach wenigen Jahren ähnliche Dimensionen annehmen 
und ein vergleichbares Strukturangebot schaffen. 
 
8 Erforderliche Kompensation bei Verlust der Einzelbäume 
Im Folgenden werden die Kompensationsmöglichkeiten bei Verlust von Einzelbäumen dargestellt, 
wenn auf eine Verpflanzung der Bäume verzichtet wird. Daher werden nachfolgend alle 29 vom Vor-
haben betroffene Bäume betrachtet.  
 
Der Verlust der weiteren Einzelbäume stellt gem. Landesnaturschutzgesetz NRW § 30 und 31 einen 
Eingriff in Natur und Landschaft dar und muss kompensiert werden.

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Um den Eingriff in Biotoptypen und deren Kompensation zu ermitteln wird das Kompensationsverfah-
ren der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV, 2008) an-
gewandt.  
 
Von den 29 betroffenen Einzelbäumen unterliegen 26 Bäume der Baumschutzsatzung der Stadt Köln 
(BSchS 2011) [2], da diese Bäume einen Stammumfang von mind. 100 cm aufweisen oder Teil einer 
Baumgruppe sind, die aus mind. 3 Bäumen mit einem Stammumfang von > 50 cm bestehen (s. An-
lage 2). Die Bäume mit der Nr. 32, 35 und 36 unterliegen damit nicht der Baumschutzsatzung und 
werden daher lediglich mit dem Faktor 1 : 1 als Ersatzpflanzung angesetzt. 
 
Die Baumschutzsatzung bietet zwei Alternativen, einerseits die Durchführung von Ersatzpflanzungen, 
wie oben dargestellt, andererseits die Leistung von Ausgleichszahlungen.  
 
8.1 Ersatzpflanzung gemä ß Baumschutzsatzung 
Die Vorgaben nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln bezüglich von Ersatzpflanzungen orientieren 
sich am Stammumfang in 1 Meter Höhe des zu ersetzenden Baums. Für jeden angefangenen Meter 
Stammumfang muss ein bodenständiger Baum mit einem Mindestumfang von 20 cm (gemessen in 1 
Meter Höhe) gepflanzt werden. Die Art des Baumes steht auf der „Liste für die Ersatzpflanzung bo-
denständiger Bäume“, die von der Stadt Köln herausgegeben wurde und Teil der Baumschutzsatzung 
ist (BSchS 2011) [2]. Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang aller Einzelstämme (in 1 Me-
ter Höhe) von über 30 cm zu addieren. Wächst eine Ersatzpflanzung nicht an ist diese zu wiederhoh-
len. 
 
In Anlage A-3 sind die 29 betroffenen Baumarten mit Ihrem Stammumfang und ihrer daraus resultie-
renden erforderlichen Ersatzpflanzung mit Art und Stammumgang aufgeführt. Daraus ergibt sich für 
den Verlust von 29 Einzelbäumen, dass insgesamt 56 Einzelbäume mit einer Pflanzqualität von mind. 
20 cm Stammumfang als Ersatzpflanzung anzupflanzen sind. 
 
8.2 Ausgleichszahlung gemäß Baumschutzsatzung 
Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichszahlung, orientiert sich wie die Ersatzpflanzung am Stamm-
durchmesser der wegfallenden Bäume. Die Kosten pro verloren gegangenen Meter Stammdurchmes-
ser, werden durch einen Durchschnittswert der bodenständigen Bäume auf der „Pflanzenliste für die 
Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume“ [5] aufgeführt. Auf den Nettopreis wird eine 30% Pflanzpau-
schale aufgeschlagen.

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Der in Tabelle 2 angegebene Durchschnittswert wurde anhand aktueller Baumschulpreise ermittelt.  
 
Tabelle 2: Übersicht Kosten Ausgleichszahlung 
Position Kosten
Überschlägiger Durchschnittswert der bodenstän-
digen Bäume der „Pflanzenliste für die Ersatz-
pflanzung bodenständiger Bäume“ [5]
650,00 € 
Überschlägige Pflanzpauschale (30 %) 195,00 €
 
9 Kosten 
Nachfolgend werden die Kosten aufgeführt, die sich einerseits durch eine mögliche Verpflanzung der 
7 oben als verpflanzungsgeeignet eingestuften Großbäumen ergeben, anderseits durch die erforderli-
chen Ersatzpflanzungen für den Verlust der 29 Einzelbäume. 
Bei der Kostenermittlung handelt sich um eine überschlägige Kostenschätzung, die als Entschei-
dungsgrundlage für eine mögliche Verpflanzung von Einzelbäumen dienen soll. 
 
9.1 Kosten der Großbaumverpflanzung 
Bei einer Großbaumverpflanzung der oben ermittelten 7 Bäume, ist überschlägig mit Nettokosten von 
rund 180.000,00 € zu rechnen. Die einzelnen Positionen, aus denen sich die Gesamtkosten zusam-
mensetzen, sind in Anlage A-4 dargestellt. In den ermittelten Kosten sind die Vorsorge, Verpflanzung 
sowie die Nachsorge mit enthalten. 
Darüber hinaus sind die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Rodung der 22 nicht als verpflanzungs-
geeigneten Bäume und deren Ersatzpflanzungen ergibt zu berücksichtigen. Hierdurch entstehen über-
schlägig rund 40.000,00 € zusätzliche Kosten für die Rodung und Ersatzpflanzungen, sodass von ei-
ner Gesamtsumme von überschlägig rund 220.000,00 € zu rechnen ist. 
9.2 Kosten der Ersatzpflanzung 
Bei einer Fällung der 29 im Baufeld stehenden Bäume sowie der Ersatzpflanzung von 53 Bäumen in 
Anlehnung der Baumsatzung der Stadt Köln (Anhang A-3) ergeben sich überschlägige Nettokosten 
von rund 54.000,00 €. Die einzelnen Positionen aus denen sich die Gesamtkosten zusammensetzen, 
sind in Anlage A-5 dargestellt. In den Kosten sind Rodung, Anschaffung von Baumschulware, Pflan-
zung und Nachsorge zusammengefasst.

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9.3 Kosten der Ausgleichszahlung 
Die Kosten einer Ausgleichzahlung im Falle einer Fällung aller 29 im Baufeld stehender Bäume kann 
überschlägig auf rund 45.000,00 € geschätzt werden. Hierbei wurde der in Tabelle 2 beschriebene 
Durchschnittswert der bodenständigen Bäume der „Pflanzenliste für die Ersatzpflanzung bodenständi-
ger Bäume“ (BSchS 2011) zuzgl. eines 30% Zuschags Pflanzpauschale mit der Anzahl der anfallen-
den Ersatzplanzungen (53 Bäume) nach Anhang A-3 multipliziert. 
9.4 Potenzielle Zusatzkosten 
Durch verschiedene Faktoren wie zum Beispiel den Wurzelraum querende Leitungen oder dem verfül-
len von Wurzellöchern, können zusätzliche Kosten auftreten, die individuell Einzelbaumabhängig be-
trachtet werden müssen. 
Querende Leitungen können durch Suchschachtungen aufgespürt werden. Hierbei ist pro Quadratme-
ter, der von solch einer Suchschachtung betroffen ist, eine Pauschale von 100,00 € zu veranschlagen. 
Das Verfüllen von Wurzellöchern, die in Folge von Wurzelstockrodungen entstehen, werden mit einer 
Pauschale von 1,50 € pro Quadratmeter angesetzt. 
Zusätzliche Kosten können durch die Planung und Begleitung der Maßnahmen durch Planer und die 
öBB auftreten. 
Ein weiterer Faktor der im Falle einer Großbaumverpflanzung auftreten kann, ist die Suche und Bereit-
stellung von Standorten an denen die Bäume sinnvoll eingepflanzt werden können. Mit zunehmendem 
Abstand dieses Standorts, steigen auch die Transportkosten. Zusätzlich können durch die Akquise der 
neuen Pflanzplätze Kosten auftreten. 
Diese genannten Kosten sind nicht  in der überschlägigen Kostenermittlung (Anlage 4) berücksichtigt. 
10 Zusammenfassung 
Grundsätzlich gilt nach einer ersten Einschätzung der Spezialfirma Opitz GmbH & Co. KG anhand von 
Fotos, dass für 7 der 29 im Baufeld stehender Bäume eine Verpflanzung möglich wäre.  
Vier der zur Verpflanzung geeigneten Bäume (Baum Nr. 12, 20, 33 und 34), können mit einem für die 
Spezialfirma als Routinemaßnahme einzustufenden Aufwand, verpflanzt werden. Für drei Bäume 
(Baum Nr. 13, 18, 28) ist der Aufwand und somit die verbundenen Kosten deutlich höher einzuschät-
zen. 
Anhand dieser Grundlage ergeben sich bei einer Verpflanzung der 7 dafür geeigneten Bäume und ei-
ner Rodung und Ersatzpflanzung der restlichen 22 Bäume überschlägige Gesamtkosten (Netto) von 
rund 220.000,00 €.  
Während sich bei den Ersatzpflanzungen (in Anlehnung an die Baumschutzsatzung der Stadt Köln) 
von 53 ermittelten Einzelbäumen für alle 29 zu rodenden Bäume im Baugebiet „Geisbergstrasse“ 
überschlägig ermittelte Gesamtkosten (Netto) von rund 54.000,00 € zu rechnen ist. 
 
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Verlust der Einzelbäume zusätzlich noch durch eine Kom-
pensation mit Ökopunkten (gem. Landesnaturschutzgesetz NRW § 30 und 31) auszugleichen ist.

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Um den Eingriff in Biotoptypen und deren Kompensation zu ermitteln wird das Kompensationsverfah-
ren der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV, 2008) an-
gewandt.  
 
 
Aufgestellt: 
Marius Schneider, M. Sc. 
Nicole Mahler, Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitektin 
 
Köln, November 2021 
 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
 
 
Dr.-Ing. S. Rubbert Di pl.- Ing. U. Krath

Anlage 4.6 - Kosten Großbaumverpflanzung

2189 Zeichen

\\bce01.de\nas\N\kln2128221\03_Pl\01_St\01_Großbaumverpflanzung_Bilanzierung\03_Doku\Durchsicht\A-4_Überschlagsrechnung_Kosten_Großbaumverpflanzung_SMSeite 1/1
Auftraggeber: Anlage: A-4
Projekt:
BCE-Projektnr.:
Bericht:
Pos. Bezeichnung Zeitraum Menge Einheit EP [€] GP [€]
Quelle,
Bemerkung
0,00
Summe, netto 177.850,00
Mehrwertsteuer 19 % 33.791,50
Summe, brutto 211.641,50
1 Vorbereitende Arbeiten
1.1 Begutachtung durch ein 
Spezialunternehmen
1.1.1 Anfahrt, Begutachtung, 
Handlungsemphlung und Kurzbericht
2022 1,0 psch. 2450,00 2.450,00 [8]
0,00
1.2 Vorbereitung des Wurzelballens 0,00
1.2.1 Stammumfang < 170 cm
Anlegen eines Grabens im 
Hauptwurzelbereich, Kappen der 
Wurzeln bis zu einer Größe von 2 cm, 
Rückschnitt der Krone, Fördern des 
Feinwurzelwachstums
2022 4,0 Stk. 2500,00 10.000,00
1.2.2 Stammumfang > 170 cm
Anlegen eines Grabens im 
Hauptwurzelbereich, Kappen der 
Wurzeln bis zu einer Größe von 2 cm, 
Rückschnitt der Krone, Fördern des 
Feinwurzelwachstums
2022 3,0 Stk. 4000,00 12.000,00
2 Großbaumverpflanzung
2.1 Rundspaten-Verfahren 2023 4,0 Stk. 3750,00 15.000,00
2.2 Plattform-Verfahren < 200 cm 
Stammumfang
2024 2,0 Stk. 35000,00 70.000,00
2.3 Plattform-Verfahren > 200 cm 
Stammumfang
2024 1,0 Stk. 60000,00 60.000,00
3 Nachsorge
3.1 Fertigstellungspflege
Stammumfang < 170 cm
Rückschnitt von Ästen, Düngen und 
Wässern
2023 4,0 Stk. 300,00 1.200,00
3.2 Entwicklungspflege
Stammumfang < 170 cm
Mulchen der Baumscheibe, Wässern 
und Düngen
2024 bis 2025 4,0 Stk. 500,00 2.000,00
3.3 Fertigstellungspflege
Stammumfang > 170 cm
Rückschnitt von Ästen, Düngen und 
Wässern
2024 3,0 psch. 500,00 1.500,00
3.4 Entwicklungspflege
Stammumfang > 170 cm
Mulchen der Baumscheibe, Wässern 
und Düngen
2025 bis 2026 3,0 Stk. 1000,00 3.000,00
0,00
4 Sonstige Kosten 0,00
4.1 Organisatorisches 7,0 Stk. 100,00 700,00 [8]
0,00
Summe der Teilleistungen 177.850,00 0,00
0,00
[6], [7] und [8] 
[6], [7] und [8]
[6], [7] und [8]
BCE-02003 | 2.4.2012
Stadt Köln
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße"
kln2128221
Gutachterliche Beurteilung zum Erhalt der Bäume im Baugebiet "Geisbergstraße"
Überschlagsrechnung Kosten Großbaumverpflanzung

Anlage 10, Auszug Bauausschuss 29.08.2022 0348-2022

3366 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221 221 22443)  
Fax       :  (0221 221 22344)  
E-Mail:  laura.huppertz@stadt-koeln.de 
Datum: 02.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Bauausschusses  
vom 29.08.2022  
öffentlich 
5.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf-
fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig-
keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei-
ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventio-
neller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c 
in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 
0348/2022 
Mündlicher Änderungsantrag von Herrn Brust (Bündnis 90/Die Grünen) 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-
Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück 
Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 
55, Flurstück 539, aufzunehmen. 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen 
Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung ob-
dachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügi-
gen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude 
werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der 
Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen so-
wie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Ver-
kehr etc.) einzuholen.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier 
Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto. 
Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertages-
stätte betragen voraussichtlich 5.000 € brutto.

Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leis-
tungsphasen 1 -3 HOAI betragen 608.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für 
den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 € brutto prognosti-
ziert.  
Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in 
entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben.  
Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden 
im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, 
freigegeben. 
 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss: 
Der Rat beschließt für den Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von vier 
Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Ob-
dachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss 
einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller 
Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 
Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 die Alternative 2 aus der An-
lage 9. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 09 - Stellungnahme zum Beschluss der BV 3

24258 Zeichen

Anlage 09 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 3: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständigen Ausschüsse des Rates 
folgende Aufträge an die Verwaltung zu geben:  
„Untersuchung, ob Neubau oder Sanierung und Aufstockung im Bestand für die 
Sozialhäuser Geisbergstraße 47a-53c in Köln Sülz mit folgenden Fragestellungen: 
 
Sanierung: 
Ist die Bausubstanz durch Schimmel schon so beeinträchtigt, dass eine Sanierung 
nicht machbar ist? 
Ergibt die Statik, dass eine Aufstockung auf 4+Staffelgeschoss möglich ist? 
Wie kann eine größtmögliche Barrierefreiheit und die energetische Sanierung 
erreicht werden? 
Kann die 6-zügige Kita durch die Nutzung der versiegelten Fläche und der Freifläche 
zu den Garagen (Oberpleiser Straße) geplant werden, damit das Bestandsgebäude 
stehen bleiben kann? Wo wären dann die Flächen für das Außengelände (kreative 
Anordnung)? 
 
Neubau: 
Die Neubauten der Sozialhäuser werden unter dem Primat des größtmöglichen 
Erhalts der Bäume geplant. Dazu können auch versiegelte Flächen (wie Trockenplätze für 
die Wäsche) einbezogen werden. 
Die Neubauten können mit 4-Geschossen und 1 Staffelgeschoss 
umgebungskonform geplant werden. Es ist die Frage zu prüfen, wie der Neubau des 
Kindergartens in ein Gebäude integriert werden kann, u.a. ergänzt mit einem Anbau. 
Für beide Varianten sind überschlägig die Kosten zu ermitteln.“ 
 
Ausgangslage:  
Zur Vorbereitung eines Planungsbeschlusses als Grundlage für eine zügige weitere 
Projektentwicklung hatte die Verwaltung bereits einen externen Architekten mit einer 
Standortanalyse beauftragt. Ziel war es, die Varianten „Sanierung“ und „Neubau“ 
vergleichend aufzubereiten. Die wesentlichen Ergebnisse wurden der Politik mit Mitteilung  in 
08/2020 dargestellt (1978/2020).  
 
Mit Blick auf den Beschluss der BV 3 stellt die Verwaltung die Rahmenbedingungen und 
wesentlichen Aspekte zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen wie folgt dar: 
Neben dem Beschlussvorschlag (0348/2022) bestehen zwei alternative Umsetzungs-
möglichkeiten, die nach aktuellen Erkenntnissen planungsrechtlich zulässig wären. Im 
Folgenden werden eine Sanierung mit Aufstockung und eine Neuerrichtung auf dem 
erweiterten Fußabdruck der Bestandsbebauung dargestellt.  
Sofern beide Alternativen geprüft werden sollen, ist die Beauftragung einer umfassenden 
Machbarkeitsstudie über ein externes Planungsbüro erforderlich, die beide Optionen 
ausführlich dar- und gegenüberstellt. Dadurch entstehen voraussichtlich zusätzliche Kosten 
in Höhe von rd. 516.000 € brutto. Die Leistungen einer Machbarkeitsstudie entsprechen in 
etwa den Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI. Bei der Berechnung der Summe von 516.000 
€ wurde die Annahme getroffen, dass die zu beauftragenden Planungsbüros die 
Leistungsphase 1 einmal, die Leistungsphase 2 jeweils einmal je Alternative ausführen. Das 
Honorar basiert auf der Grundlage des mit Hilfe des BKI ermittelten Kostenrahmens für den 
Neubau. In Vorbereitung auf das ursprünglich geplante Bauvorhaben wurden bereits einige

2 
 
Gutachten beauftragt. Weitere Gutachterkosten betragen voraussichtlich 30.000 € und sind 
in der genannten Summe bereits enthalten. Es ist mit einer deutlichen zeitlichen 
Verzögerung zu rechnen. Für die Beauftragung des für die Erstellung der Studie 
erforderlichen Planungsbüros ist ein Vergabeverfahren erforderlich. Die Dauer des 
Verfahrens beträgt rund 180 Werktage. Der Zeitrahmen zwischen Einleitung des 
Vergabeverfahrens und Abschluss der Machbarkeitsstudie beträgt voraussichtlich 18 bis 24 
Monate.  
 
Sollte der Rat den Beschluss zur Planung nur einer der beiden dargestellten Alternativen 
fassen, ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie entbehrlich. In diesem Fall würden 
unmittelbar Planungsbüros mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Bei vorgeschalteter 
Machbarkeitsstudie verzögert es sich entsprechend. 
 
Sanierung: 
 
Aus Sicht der Verwaltung sprechen insbesondere folgende Aspekte gegen eine 
Weiterverfolgung der Sanierungsvariante, die nach den bisherigen Erkenntnissen zur 
Bausubstanz grundsätzlich möglich wäre:  
 
Die Gebäude wurden im Jahr 1962 errichtet. Zwischen 1982 und 1990 wurden mehrfach 
Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Objekten durchgeführt. Die bisherigen 
Darstellungen der Verwaltung haben sich auf die Sanierung von drei Bestandsgebäuden 
bezogen. Derzeit wird erwogen, den Bereich der Kindertagesstätte nicht partiell zu 
sondieren, so dass das vierte Wohngebäude nicht niedergelegt werden muss. Dies 
ermöglicht einen größeren Erhalt an Wohnfläche, einhergehend mit einer Steigerung der 
Gesamtbaukosten des Vorhabens.  
 
Eine Sanierung birgt jedoch zahlreiche Risiken und wird hinsichtlich der eingeschränkten 
gestalterischen Anpassung, insbesondere hinsichtlich erforderlicher modernerer 
Wohnungszuschnitte, als nachteilig betrachtet.  
 
Eine umfassende Sanierung der vier 3-geschossigen Bestandsgebäude mit Aufstockung ist 
planungsrechtlich grundsätzlich möglich bzw. zulässig. Die technische Möglichkeit einer 
Aufstockung kann allerdings erst nach Erstellung eines Gutachtens zur Statik der Gebäude 
abschließend beurteilt werden. Selbiges gilt für ein zu erstellendes Bodengutachten, in dem 
es festzustellen gilt, ob die Bodenbeschaffenheit geeignet ist, das Mehr an Gewicht durch 
eine Aufstockung zu tragen. Die vorliegenden baurechtlichen Unterlagen zu den Gebäuden 
sind dahingehend nicht aufschlussreich.  
Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Sanierung der vier Gebäude zur 
Unterbringung obdachloser Personen können Stand heute mit ca. 30,2 Mio. € brutto beziffert 
werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI 
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 1,06 Mio. € brutto zu 
veranschlagen. Bei der Ermittlung der Summe wurde der aktuelle Baukostenindex sowie die 
Umsetzung der Wohngebäude im Passivhausstandard berücksichtigt. Eine weitergehende 
Preisindexierung im Kontext der aktuellen immensen Baukostensteigerungen ist nicht 
möglich. 
 
Die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 hatte lediglich einen Aufzug je Wohngebäude 
vorgesehen. Die baurechtlichen Vorgaben sehen jedoch vor, dass vorliegend drei Aufzüge je

3 
 
Gebäude erforderlich sind. Diese Mehrkosten wurden ebenfalls berücksichtigt. Die im 
Planungsbeschluss dargestellte Begründung zur Anzahl der Aufzüge greift auch bei einer 
Sanierung der Bestandsgebäude, soweit hiermit auch eine Aufstockung umgesetzt würde. 
Da in jedem der vier Bestandsgebäude mehr als drei Vollgeschosse im Sinne der BauO 
NRW entstehen würden, wäre die entsprechende gesetzliche Vorgabe zum Einbau der 
Aufzüge umzusetzen.  
Von den Gegebenheiten ist hierbei erschwerend zu berücksichtigen, dass bei dem 
bestehenden mittigen Treppenhaus nur das Zwischenpodest durch den Aufzug angefahren 
werden könnte. Der Halt der Aufzüge müsste in den Zwischengeschossen erfolgen, so dass 
das Erreichen der Wohneinheiten nur über die Treppen der Halbgeschosse möglich wäre. 
Da die angrenzenden Wohneinheiten somit nicht barrierefrei erreicht werden könnten, 
müssten auch an den Stirnseiten der Gebäude außenliegende Treppenhäuser und Aufzüge 
errichtet werden. Diese Wohnungen könnten dann aber wegen ihrer Erreichbarkeit über 
Aufzüge rollstuhlgerecht geplant werden.  
Der Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen steigt angesichts steigender Lebens-
erwartungen. Bedarfe an entsprechenden Wohnungen sind auf dem freien Markt nur schwer 
zu decken. Erst recht für Menschen, die zuvor bereits städtisch untergebracht waren. 
Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) sieht Regelungen für barrierefreies Bauen vor.  
§ 49 Abs. 2 BauO NRW bezieht sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Gebäude bzw. 
explizit nicht auf reine Wohngebäude. Grundsatz ist somit Abs. 1, nach dem in Gebäuden 
der Gebäudeklassen 3 bis 5 – somit auch im Geschosswohnungsbau -, die Wohnungen 
barrierefrei und eingeschränkt rollstuhlgerecht nutzbar sein müssen. Dies wird grundsätzlich 
berücksichtigt und umgesetzt. Eine gesetzliche Vorgabe, eine bestimmte Anzahl 
uneingeschränkt nutzbarer rollstuhlgerechter Wohnungen mit zu planen, besteht nicht. Die 
Verwaltung hat sich insofern jedoch selbst dazu verpflichtet, mindestens eine 
uneingeschränkt für Rollstuhlfahrer nutzbare Wohnung mit zu planen bzw. zu errichten. 
Sollte vorab ein Bedarf von mehr rollstuhlgerechten Wohnungen durch das 
Belegungsmanagement festgestellt werden, erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei 
der Planung, soweit dies technisch und baulich möglich ist.  
Die Anforderungen an die Rollstuhlgerechtigkeit aus der DIN 18040-2 werden hierbei 
berücksichtigt und umgesetzt. Grundsätzlich werden sämtliche Wohnungen barrierefrei 
geplant und umgesetzt, um so nicht nur den gesetzlichen Anforderungen aus der BauO 
NRW, sondern auch den Förderbestimmungen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau zu 
entsprechen. Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von 
Personenkreisen, für die eine öffentlich-rechtliche Unterbringungsverpflichtung besteht, wird 
ebenfalls der Standard der Barrierefreiheit berücksichtigt, obwohl dies hier gesetzlich nicht 
gefordert ist. Diese Gebäude gelten nutzungsrechtlich insoweit als Sonderbauten. 
Als weitergehende Konsequenz ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Errichtung von 
außenliegenden Treppenhäusern und Aufzügen die Fällungen von den in den betroffenen 
Bereichen befindlichen Bäumen bedingt. 
Für eine rollstuhlgerechte Gestaltung ist allerdings auch eine Flurbreite von 1,50 m 
erforderlich. Die Flure der Bestandsgebäude weisen eine Breite von 1,41 m auf und liegen 
damit unter dem erforderlichen Maß. Eine Verbreiterung der Flure hätte statische 
Auswirkungen zur Folge, da Wände versetzt oder geschmälert werden müssten. Ob 
diesbzgl. überhaupt eine Realisierungsmöglichkeit besteht, müsste in einer zu 
beauftragenden kostenintensiven statischen Begutachtung geprüft werden. 
Ein technisches bzw. baurechtliches Risiko bei der Umsetzung einer Sanierung stellt die 
entsprechende Regelung der Landesbauordnung NRW dar, wonach bei Wohngebäuden 
eine Raumhöhe von mindestens 2,40 m eingehalten werden muss. Im Rahmen der

4 
 
Sanierung ist der Fußbodenaufbau zu erneuern. Durch die vorhandene niedrige 
Geschosshöhe sowie möglicher Bauungenauigkeiten oder auszugleichender Unebenheiten 
kann das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß ggfs. nicht erreicht werden.  
Die im Jahr 2020 erstellte Standortanalyse benennt weitere Risiken im Bereich des 
Schallschutzes von Treppen und Decken, die nicht tiefer betrachtet wurden. Der 
Umgebungsschallschutz wurde im Rahmen der Untersuchung nicht berücksichtigt. Nach 
bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass bei der Errichtung Gasbetonsteine 
verbaut wurden, die einen im Vergleich zu anderen Wandmaterialien schlechteren 
Lärmschutz bieten. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zu der Gleisanlage der Deutschen 
Bahn ist die Lärmschutzthematik hier besonders zu beachten. Inwieweit dieser Situation mit 
einer entsprechenden aufwendigen bauseitigen Ertüchtigung begegnet werden muss, wäre 
u.U. zunächst mit einer schallschutztechnischen Begutachtung zu klären. 
Die energetischen Ansprüche sowie die Standards der Haustechnik entwickeln sich stetig 
fort. Im Rahmen einer Sanierung ist daher die gesamte Gebäudetechnik zu erneuern.  
Neben den allgemeinen Risiken einer Sanierung von Bestandsbauten wurde bereits eine 
Schadstoffbelastung durch die eingesetzten Baustoffe festgestellt. Ein Schadstoffgutachten 
hat Belastungen durch Asbest, KMF, PBC, Holzschutzmittel und Ähnliche nachgewiesen. 
Durch die Umbauten kann nicht von homogenen Baumaterialien ausgegangen werden. Ein 
detaillierteres Gutachten sowie die Begleitung der Baumaßnahme durch einen 
Schadstoffsachverständigen wären zwingend erforderlich.  
Die derzeitige Wohnfläche der vier Bestandsgebäude beträgt rund 4.260 m². Die Zuschnitte 
der einzelnen Wohneinheiten sind dabei jedoch nicht mehr zeitgemäß. Ob in diesem 
Zusammenhang Änderungen vorgenommen werden könnten, bliebe u.a. auch dem Ergebnis 
einer statischen Begutachtung vorbehalten. Im Rahmen einer Sanierung mit Aufstockung 
könnte eine Wohnfläche von insgesamt rund 5.752 m² erreicht werden. 
Im Rahmen eines umfassenden Sanierungsvorhabens inklusive neuer Abdichtung des 
Kellers, Anbau von jeweils zwei Treppenhäusern / Aufzügen an den Kopfseiten der 
Bestandsbauten, würden voraussichtlich 15 Bäume auf dem Grundstück entfallen. 
 
Neubau auf erweitertem Fußabdruck: 
Die erste Betrachtung zur Neuordnung der Baukörper der Wohngebäude und einer 6-
zügigen Kita unter maximaler Berücksichtigung des Baumbestandes führt zu einer deutlichen 
Reduzierung der Wohnfläche gegenüber der Planung gemäß der Beschlussvorlage. Erste 
Überlegungen ergeben hier ca. 3.100 m² Wohnraum. Hier sind bei eingehender weiterer 
Bearbeitung durchaus noch Flächengewinne zu erreichen, jedoch nicht in dem Maße, dass 
ein erheblicher Zuwachs erzielt werden könnte. Hier ist es für die Verwaltung zielführend und 
erfolgversprechend, eine weitere optimierte Planung von Neubauten im Wesentlichen auf 
den vorhandenen „Fußabdrücken“ der bisherigen Bestandsbauten zu verfolgen.  
 
Zeitgemäße Grundrisse können aus Sicht der Verwaltung allerdings nicht bei Aufnehmen der 
bisherigen schmalen Breite der Gebäude erreicht werden. Hier wäre eine geringfügige 
Verbreiterung von derzeit knapp 11 Metern auf etwa 13 Meter sehr empfehlenswert, um 
auch eine adäquate Planung von Treppenhäusern und Aufzügen entwickeln zu können. Mit 
diesen Maßgaben geht die Verwaltung von einer zu schaffenden Wohnfläche von ca. 6.714 
m² aus. Mit der Umsetzung dieser Alternative würden voraussichtlich sieben Bäume auf dem 
Grundstück entfallen.  
 
Ein Abriss der Bestandsgebäude und die anschließende Neubebauung auf den erweiterten

5 
 
Fußabdrücken der vier Sozialhäuser stellt derzeit die favorisierte Alternative der Verwaltung 
dar. Bei dieser Variante liegen die unter dem Absatz zur Sanierung aufgeführten Risiken 
nicht vor. Zudem lassen sich hier energetische Standards bereits im Planungsstadium 
berücksichtigen, zeitgemäße Raumzuschnitte erstellen und nachhaltige Baustoffe 
verwenden.  
Die Themen Barrierefreiheit, rollstuhlgerechter Wohnraum und der zu erreichende 
Schallschutz können bei einer Neuplanung von vornherein angemessen geplant werden. Ein 
attraktiver Neubau wäre auch aus gestalterischen Gesichtspunkten ein Gewinn für den 
Standort. Aspekte der Nachhaltigkeit – sowohl mit Blick auf die Langlebigkeit, 
Wirtschaftlichkeit und ökologischer Kriterien eines Neubaus – können mit einer angepassten 
Planung von vorneherein umfassend berücksichtigt werden. Dies umfasst sowohl die 
Verwendung entsprechender Baumaterialien, die Energieversorgung, eine geringstmögliche 
zusätzliche Flächenversiegelung, ein klimaangepasstes Versickerungskonzept als auch den 
größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Baumbestandes. Die Verwaltung ist sich dabei 
bewusst, dass ein Neubau im Grundsatz einen höheren „CO2-Fußabdruck“ hinterlässt. 
Konkret lässt sich dies bei den bisherigen Betrachtungen zu dem vorliegenden Projekt 
derzeit jedoch nicht bemessen, da auch dies eine externe Bewertung erfordert.  
Beabsichtigt ist, die ersten beiden Wohngebäude 4-geschossig mit Staffeldach, das dritte 
Gebäude 4-geschossig und das vierte Objekt 3-geschossig mit Staffeldach zu realisieren. 
Planungsrechtlich bestehen gegen diese Variante vorab keine Bedenken, eine 
abschließende Bewertung kann jedoch erst auf Grundlage eines zu erstellenden 
städtebaulichen Planungskonzepts, das das Amt für Wohnungswesen erstellt, erfolgen. 
Eine optimierte Grundrissplanung, die im Hinblick auf erforderliche barrierefreie und 
rollstuhlgerechte Wohnungen grundsätzlich erforderlich ist, kann nur erreicht werden, wenn 
die Bodenplatten um ca. 2 m gegenüber den Ausmaßen der Bestandsbebauung verbreitert 
werden. Außerdem kann nur so erreicht werden, dass die Wohnungen keine einseitige 
Tageslichtausrichtung haben, beispielsweise nur Ost- oder nur Westausrichtung. Bei dieser 
Alternative können je Vollgeschoss sechs Wohneinheiten geschaffen werden. Die 
Staffelgeschosse sehen dabei jeweils drei weitere Wohneinheiten vor. Der Zugang erfolgt 
dabei über zwei Treppenhäuser mit integrierten Aufzügen. Das Vorhaben umfasst in Summe 
insgesamt 99 Unterkunftseinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von rund 6.714 m². Eine 
barrierefreie oder auch rollstuhlgerechte Ausführung der einzelnen Einheiten ist dabei unter 
anderem auf Grund deren Erreichbarkeiten über die Aufzüge möglich.   
Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Unterkünfte zur 
Unterbringung obdachloser Personen können mit ca. 28,43 Mio. € brutto beziffert werden. 
Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI 
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 992.000 € brutto zu 
veranschlagen.  
Die Aufwendungen für die Niederlegung der vier Sozialhäuser betragen voraussichtlich 1,22 
Mio. € brutto. Davon entfallen rund 37.000 € brutto auf die hierfür erforderlichen 
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 HOAI. 
 
Kindertageseinrichtung: 
Die Ausführungen zur Kindertagesstätte im Planungsbeschlusstext beziehen sich auf einen 
2-geschossigen Solitärbau. Eine flächenmäßige Vergrößerung der bestehenden 
Kindertageseinrichtung muss unter Einhaltung der einschlägigen baurechtlichen Vorgaben 
erfolgen. Dies betrifft insbesondere geforderte Abstandsflächen nach der Bauordnung NRW 
wobei auch die Einhaltung von Abstandsflächen zu Bäumen zu berücksichtigen ist. Daher

6 
 
kann voraussichtlich nur ein geringer Teil der versiegelten Fläche für eine mögliche 
Erweiterung genutzt werden. Durch einen Anbau auf der versiegelten Fläche würde ein 
vergleichsweise großes Gebäude entstehen, in das nur wenig Tageslicht einfällt. Dies 
wiederspricht dem Grundgedanken eines Gebäudes im Passivhausstandard. Um die 
notwendigen Flächen für eine sechszügige Kindertageseinrichtung zu ermöglichen, ist ein 
zusätzliches Geschoss zwingend notwendig. Hier müsste, wie bei den Wohngebäuden, 
zunächst ein statisches Gutachten sowie ein Bodengutachten erstellt werden, um diese 
Möglichkeit zu prüfen. Eine Erweiterung des Bestandsgebäudes durch einen Anbau in 
eingeschossiger Bauweise auf die erforderliche Größe von ca. 1300 m² würde zu Lasten der 
Außenspielfläche gehen. Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis fordert der LVR bei einer 
6-gruppigen Einrichtung ein Außenspielgelände in der Größe von ca. 1500 m². Auch im 
Gebäude der Kindertageseinrichtung wurden Schadstoffe mit einem Schadstoffgutachten 
nachgewiesen. Ein detailliertes Gutachten sowie die Begleitung der Baumaßnahme durch 
einen Schadstoffsachverständigen sind zwingend erforderlich.  
Um einen störungsfreien Kitabetrieb gewährleisten zu können, ist aus fachlicher Sicht der 
Jugendverwaltung - unabhängig von Sanierung oder Neubau des Kitagebäudes - eine 
bauliche Solitärlösung zwingend erforderlich. Aus den oben genannten Gründen favorisiert 
die Verwaltung das Vorhaben wie in der Beschlussvorlage dargestellt zu planen. Allerdings 
sieht die im Beschlusstext dargestellte Variante vor, die Kita samt Außenflächen 
auszuparzellieren, um dieses künftig als separates Grundstück durch die Jugendverwaltung 
bzw. den Träger der Kita bewirtschaften zu können. Eine diesbzgl. Umsetzung bedingt die 
Niederlegung des vierten Wohn-Bestandsgebäudes, da bei der Entwicklung der Baukörper 
die bauordnungsrechtlichen Erfordernisse hinsichtlich der entsprechend normierten 
Abstandsregelungen zu berücksichtigen sind. Es wäre somit nicht möglich, den vierten 
Baukörper zu erhalten.  
 
Bei den beiden in der Anlage dargestellten Varianten ist eine Ausparzellierung nicht 
vorgesehen, so dass die entsprechende baurechtlich geforderte Abstandsregelung nicht 
greift. Somit ist eine Niederlegung des vierten Gebäudes jeweils nicht erforderlich. 
Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung der Kindertageseinrichtung 
können mit ca. 5,67 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen 
für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) 
sind mit ca. 234.000 € brutto zu veranschlagen.  
Die Abrisskosten wurden bereits in der Beschlussvorlage dargestellt. Von abweichenden 
Kosten wird derzeit nicht ausgegangen. 
 
Fazit: 
Die Ausrichtung, der Ertüchtigung von Bestandsgebäuden grundsätzlich zunächst den 
Vorzug gegenüber Neubauten einzuräumen, verfolgt auch die Verwaltung. Sie ist jedoch der 
Auffassung, dass es hierbei auch auf die individuelle Ausgangssituation im jeweiligen Projekt 
ankommen muss. Vorliegend sprechen die dargelegten Erkenntnisse und Argumente 
eindeutig gegen eine Weiterverfolgung der Sanierungsvariante. Eine entsprechende 
tabellarische Darstellung zu den vorliegenden Erkenntnissen ist im Anschluss an die 
textlichen Erläuterungen angefügt. 
Die Verwaltung bittet, die hier dargestellten Ausführungen und Empfehlungen zu den 
möglichen Alternativen in der weiteren Beratung und Entscheidung zu dem Projekt zu 
berücksichtigen. Es besteht auch in der Verwaltung ein hohes Interesse, die 
Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen zügig zu klären, damit die dringend 
benötigten Unterbringungsplätze möglichst schnell geschaffen werden können sowie dem

7 
 
ebenfalls dringend bestehenden Bedarf an zusätzlichen Kita-Plätzen schnellstmöglich 
begegnen zu können. 
Tabellarische Gegenüberstellung der Alternativen, Argumente 
 Abriss und Neu-
bau wie Vorlage 
(0348/2022) 
Abriss 4 Häuser 
und Neubau  
2 Häuser plus Kita  
 
Alternative 1 
Sanierung der vier 
Bestandsgebäude 
mit Aufstockung  
und Kita 
Alternative 2 
Abriss und Neubau auf 
erweitertem 
Fußabdruck  
sowie Abriss und 
Neubau Kita 
Machbarkeits-
studie 
erforderlich? 
Nein Bei Prüfung Alternative 1 
und 2: Ja. 
Kostenschätzung: 
516.000 €. 
Dauer: 18-24 Monate 
 
Wenn Entscheidung nur 
für Alternative 1: Nein. 
 
Aber Gutachten Statik, 
Boden und Schadstoffe 
erforderlich. 
Bei Prüfung Alternativen 
1 und 2: Ja. 
Kostenschätzung: 
516.000 €. 
Dauer: 18-24 Monate 
 
Wenn Entscheidung nur 
für Alternative 2: Nein. 
m² ca. 5.090 m2 ca. 5.752 m2 ca. 6.714 m2 
Wohneinheiten 63 99 99 
Geschosse 3-Vollgeschosse 
und 1 
Staffelgeschosse 
Angestrebt: 2 Gebäude 
4-geschossig mit SG, 1 
Gebäude 4-geschossig, 
1 Gebäude 3-geschossig 
mit SG 
Angestrebt: 2 Gebäude 
4-geschossig mit SG, 1 
Gebäude 4-geschossig, 
1 Gebäude 3-geschossig 
mit SG 
Aufzüge Ja: Je Haus 2. Ja. Bei Aufstockung drei 
je Gebäude, insgesamt 
12 
Ja:  
Voraussichtlich 2 je 
Gebäude, insgesamt 8  
Wohnungs-
zuschnitte 
flexibel, zeitgemäß Nicht (mehr) zeitgemäß flexibel, zeitgemäß nur 
bei Verbreiterung 
Raumhöhe Vorgaben 
entsprechend 
Sehr niedrig Vorgaben entsprechend 
Bausubstanz Neu geringwertig, marode, 
Schadstoffe  
Neu 
Energieeffizienz größer als 
Sanierung, 
Passivhaus-
standard geplant 
Sanierung nach GEG 
(Dach, Fassade, 
Fenster, Balkontüren 
und Wände) 
größer als Sanierung, 
Passivhausstandard 
planbar 
Städtebaulich Gewinn für das 
Stadtbild 
-- Gewinn für das Stadtbild 
Lärmschutz 
(wegen Bahn-
trassen Standort 
mit erhöhten 
Schallemissionen)  
Optimale 
Anordnung der 
Gebäude möglich  
-- Immissionen können 
bereits bei Planung 
berücksichtigt werden 
Baumschutz 
(insgesamt  
54 Bäume und 
2Hecken) 
29 Bäume roden 
oder verpflanzen 
davon 26 geschützt 
durch Baumschutz-
Voraussichtlicher Entfall 
von 15 Bäumen 
Voraussichtlicher Entfall 
von 7 Bäumen

8 
 
satzung; 7 könnten 
verpflanzt werden 
Nutzung des 
Grundstücks 
Größtmögliche 
Nutzung 
-- Angepasste verbesserte 
Nutzung 
Kosten Vergleich 2020 
(1978/2020): knapp 
14 Mio. €, ca. 
30.000 € teurer als 
Sanierung, aber 
wertbeständiger  
 
0348/2022:  
2 Häuser 21,708 
Mio.  
KiTA 4,64 Mio. € 
 
 
Nachhaltiger und 
wertbeständiger als 
Sanierung 
Vergleich 2020 
(1978/2020):  
Knapp 14 Mio. €  
 
Aktuelle Anpassung der 
Kosten: Ca. 30,2 Mio. € 
(ohne Kita) 
ca. 28,43 Mio € (ohne 
Kita) 
Kita 6 zügig im Neubau  Bei Sanierung der Kita: 
zusätzliches Geschoss 
notwendig und 
angestrebt. Klärung 
durch statisches 
Gutachten und Boden-
gutachten erforderlich.  
6 zügig im Neubau

Anlage 13 Vorabauszug Finanzausschuss 05.09.2022

938 Zeichen

Anlage 13 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 06.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 05.09.2022  
öffentlich 
10.2 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf-
fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig-
keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei-
ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi-
oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 
53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 
0348/2022 
 
Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat. Er bit-
tet die Verwaltung um Neuformulierung des Beschlusstextes unter Berücksichtigung 
des Änderungsvorschlags des Bauausschusses (Alternative 2 aus Anlage 9).

Anlage 02 - Lageplan Geisbergstr. 47a - 53c

166 Zeichen

Anlage 02 - Lageplan Geisbergstr. 47a - 53c
Mittelpunkt: 354138, 5641179
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 31.01.2022Seite 1 / 1

Anlage 4.2 - Baumbestand im Baugebiet

121 Zeichen

2
on
(665
607
—— “/\ |[X Baumnummer
&F
—G

Bäume

7 7 \..|Maßstab 1:250

7) Übergabe durch die Stadt Köln am
21

30.08.20

Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 12.05.2022

1010 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 221 27467  
Fax       :  (0221) 221 27447 
E-Mail:  Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum: 18.05.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 12.05.2022  
öffentlich 
5.1 Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von zwei Gebäuden zur öf-
fentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosig-
keit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss ei-
ner Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventi-
oneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 
53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 
0348/2022 
 
Herr Vorsitzender Bauer-Dahm schlägt vor, die Beratungsfolge um den Ausschuss Klima, 
Umwelt und Grün zu erweitern. 
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in das nachfolgende Gremium verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 03 - Luftbild Geisbergstr. 47a - 53c

166 Zeichen

Anlage 03 - Luftbild Geisbergstr. 47a - 53c
Mittelpunkt: 354142, 5641193
1:2500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 31.01.2022Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (7)

12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.05.2022 Bauausschuss, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
31.05.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0348/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.05.2022
Erstellt
28.01.2022 11:28