AN/1554/2023
Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2024, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1554/2023 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktsplatzes in Sürth 2024, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, und FDP bitten folgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 25.09.2023 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe- zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen ge- nehmigungsfähig sind – für 2024 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals ist am Sonntag, 04. Februar 2024 geplant. Der Markt ist nicht betroffen, da der Aufbau erst nachmittags beginnt. 2.) A) Frühlingsmarkt Am Donnerstag, 9. und Freitag, 10. Mai 2024, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Klei- - 2 - dung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der 9. Mai ist ein Feiertag (Christi Him- melfahrt), der Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt. B) Lifestyle Tag – Antikmarkt Am Sonntag, 22. September 2024, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 21. September 2024 nach dem Wochenmarkt erst erfolgt. C) Martinsmarkt Am Samstag, 02. und Sonntag, 03. November 2024, ist der Martinsmarkt geplant. Hier- bei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am Samstag, 2. November erst nach dem Wo- chenmarkt. Der Wochenmarkt am 2. November 2024 kann stattfinden. 3.) a) Rodenkirchener Weintage Am Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag, 2. Juni 2024 (zzgl. Montag, 3. Juni 2024 Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochen- markt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 29. Mai nach dem Wochen- markt. Der Abbau ist am Montag dem 03. Juni 2024 geplant. Der Donnerstag, 30. Mai ist ein Feiertag (Fronleichnam), da findet der Bio-Wochenmarkt nicht statt. Damit der Wochenmarkt am Samstag 01. Juni 2024 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwal- tung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städtischen Gebäudewirt- schaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnah- men für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Auf dem Maternusplatz kann der Wochenmarkt am 01. Juni 2024 nicht stattfinden. b) Rodenkirchener Sommertage Am Samstag, 31. August 2024 bis Sonntag, 1. September 2024, sind die Rodenkirche- ner Sommertage auf folgenden Flächen geplant: dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 31. August 2024 fällt aus) dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 30. August ab 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn keine Baumaßnahme die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathenau-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse); Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wil- helmstr. bleibt für den Verkehr frei); Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab Freitag, 30. August ab 10.00); Straßensperrung ab Freitag, 30. August ab 18.00 geplant. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt am Samstag, 31. August 2024 auch nicht auf dem Ro- denkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 31. August 2024 aus. c) Rodenkirchener Winterzauber - 3 - Am Mittwoch, 04. Dezember bis Sonntag, 8. Dezember 2024 (Abbau und Reinigung Montag 9. Dezember bis Dienstag 10. Dezember 2024), ist der Rodenkirchener Winter- zauber auf dem Maternusplatz geplant. Auf dem Maternusplatz kann kein Wochenmarkt am 7. Dezember 2024 stattfin- den. Damit der Wochenmarkt am Samstag 07. Dezember 2024 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz fest- gesetzt werden, wenn dem keine Baumaßnahmen entgegenstehen. Mit der städti- schen Gebäudewirtschaft ist daher durch die Marktverwaltung abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 05.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochen- markt am Donnerstag wird wie in den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der Donnerstag-Markt am 05. Dezember 2024 kann stattfinden. Nachrichtlich bzw alternativ: Hierzu wird gesondert ein verkaufsoffener Sonntag be- antragt. Diese sind jeweils im Gesamtkontext aller VOS in Köln zu sehen. Sollten die verkaufsoffenen Sonntage auf das Wochenende 30.11. und 01.12. hinauslaufen, so wird der Winterzauber auf diesen Termin ausweichen. Des weiteren wird beantragt, auf dem Maternusplatz von Ende November bis Anfang Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe ca. 8m) aufstellen zu dürfen. 4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirche- ner Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Ro- denkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 5.) Anlässlich der Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen wird die Marktver- waltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Markt- verwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbe- schickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchfüh- rung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort). und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Fr 19. Januar 2024 auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des aufgebauten Karnevalfestzeltes (Sitzungen vom Mo. 15.01. bis Mo. 22.01.) ausfallen. 2.) Von Montag, 29. April 2024 bis Donnerstag, 2. Mai 2024 ist die Maiveranstaltung inkl. Aufbau und Abbau auf der nördlichen Fläche geplant. Der Markt am Freitag, 3. Mai 2024 kann stattfinden. - 4 - 3.) Von Montag, 2. Dezember 2024. bis einschließlich Mittwoch, 11. Dezember 2024 steht für den jeweiligen Freitagswochenmarkt (06. Dezember 2024) anlässlich des Weih- nachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Der Weihnachtsmarkt soll auf der nördlichen Fläche stattfinden (hin zur Sürther Haupt- straße). Mit freundlichen Grüßen gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Industriestraße 161
- Hauptstraße
- Walther-Rathenau-Straße
- Maternusstraße
- Barbarastraße
- Wilhelmstraße
- Maternusplatz
- Frohnhofstraße
- Kirchstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1554/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 31.08.2023
- Erstellt
- 30.08.2023 17:01