3327/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 19.09.2023 (AN/1657/2023) betr. "Sachstand zur Errichtung von Quartiersgaragen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5366 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 07.11.2023 3327/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 (AN/1657/2023) betr. "Sachstand zur Errichtung von Quartiersgaragen" Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Was hat die Verwaltung seit der Mittelung (2123/2021) getan, um doch Investoren für Quartiersgaragen zu finden? 2. Wie viele Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sind seit 2021 (aufgegliedert nach Stadtbezirken) im Stadtgebiet weggefallen? 3. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den oben genannten Beschlüssen? 4. Wie weit ist die Verwaltung mit der Erarbeitung neuer Konzepte für den Bau von Quar- tiersgaragen? 5. Wer hat dazu die Federführung innerhalb der Verwaltung und wann wird es eine ent- sprechende Vorlage zum weiteren Vorgehen geben?“ Antwort der Verwaltung. Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet: 2 Der im Verkehrsausschuss und den Bezirksvertretungen in 2021 vorgestellte Sachstand zur Umsetzbarkeit des Beschlusses „Masterplan Quartiersgaragen“ (AN/1593/2018) gilt im Grund- satz weiterhin (Mitteilung 2123/2021). Weder an der Zustandsbeschreibung noch an dem feh- lenden Interesse von Investoren hat sich seit der Mitteilung etwas verändert. Die Stadtverwaltung bietet Investoren eine Förderung für den Bau von Quartierstiefgaragen bei der Entwicklung von Wohngebäuden und Quartieren an. Aus Stellplatzablösemitteln wer- den die nicht rentierlichen Kosten finanziert, die dem Investor entstehen, um zusätzlich zu den eigentlich herzustellenden Parkplätzen weitere für das Quartiersparken zu errichten. Diese Förderung wurde in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr wahrgenommen (vgl. Mitteilung 2123/2021). Durch eine landesgesetzliche Änderung besteht nun die Möglichkeit, Stellplatzablösemittel nicht mehr nur in örtlicher Nähe zu verausgaben, sondern für Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet einzusetzen. Die Verwaltung hat die Politik darüber informiert, wofür Stellplatzab- lösemittel vorrangig zu verwenden sind (vgl. Mitteilung 0246/2022). Bei neuem Investoreninte- resse an Quartiersparkplätzen oder Quartierstiefgaragen bzw. neuen Projektansätzen im Rah- men des „Masterplans Parken“ kann vom Vorrangprinzip abgewichen werden; per Gremien- beschluss können dann Stellplatzablösemittel für konkrete Quartiersgaragenprojekte verwen- det werden. Derzeit sind die Einrichtung, der Bau und der Betrieb von Quartiersgaragen in der Verwaltung nicht organisiert. Stellen zur verkehrskonzeptionellen Bearbeitung des Themas konnten im Rahmen der Mehrstellenkontingente wiederholt nicht realisiert werden. Auch baut die Verwal- tung heute selbst keine Quartiersgaragen, entsprechende Ressourcen sind nicht eingeplant und im Dezernat für Mobilität sind keine Hochbaukompetenzen vorhanden. Zusammen mit der Tatsache, dass derzeit kein Interesse von Investoren vorliegt Quartiersgaragen zu bauen, können die entsprechenden Beschlüsse zur Errichtung von Quartiersgagen aktuell aktiv nicht weiterverfolgt werden. Aufgrund der zahlreichen Beschlüsse zu dem Thema und der Bedeutung von Quartiersgara- gen im Rahmen der Mobilitätswende hat das Dezernat für Mobilität erste organisatorische Schritte eingeleitet Die Verwaltung prüft gemäß Haushaltsbegleitbeschluss aktuell alternative Konzepte zur Um- setzung der Maßnahmen wie z. B. die Gründung einer eigenen Gesellschaft, die das Thema Quartiersparken und Modernisierung der städtischen Tiefgaragen weiterentwickelt und auch entsprechende Hochbaukompetenzen einbringt. Dazu finden derzeit Gespräche mit Kommu- nen und Ländern statt, die diese Modelle im Verkehrssektor bereits umgesetzt haben (Infra- velo Berlin, Brepark Bremen, CMD Düsseldorf). Das Prüfergebnis soll gemeinsam mit einer Handlungsempfehlung in 2024 den politischen Gremien vorgestellt werden. Flankierend soll unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien eine gutachterliche Stellung- nahme eingeholt werden, um die technischen, betrieblichen und finanziellen Realisierungs- chancen für den Bau von Quartiersgaragen auf Basis der heutigen Rahmenbedingungen in Köln prüfen zu lassen. Da zum jetzigen Zeitpunkt der Neubau von eigenen Quartiersgaragen aus den beschriebenen Gründen unwahrscheinlich erscheint, wird die Verwaltung die Verantwortlichen von regionalen Einzelhandelsketten in Köln zu einem ersten Spitzentreffen zusammen mit den Beigeordneten für Mobilität (III), für Planen und Bauen (VI) sowie für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie- rung und Regionales (IX) einladen („Runder Tisch Quartiersparken“). Dort soll über Möglich- keiten gesprochen werden, wie private Parkplätze von Supermarktketten für Kölner Bewoh- ner*innen in Gebieten mit besonders hohem Parkdruck geöffnet werden können. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3327/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.11.2023
- Erstellt
- 18.10.2023 08:20