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2743/2017

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 7

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv

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Anlage 2a apl_Aufwand_konsumtiv

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Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv

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Beschlussvorlage Rat

3753 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2743/2017 
Freigabedatum 
12.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für  das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 
85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 
01.07.2017 bis 04.09.2017 für das Haushaltsjahr 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehr-
auszahlungen. 
 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus-
zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, 
bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- 
Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft 
bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen 
Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an-
deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge-
stellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen

Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv

544 Zeichen

Anlage 1b 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
 
1. 48.990,00 EUR  in Teilplan 0209  in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0209-0-0001  
 
Grund: KFZ-Anschaffungen bei der Zentralen Ausländerbehörde zur Aufrechterhaltung des 
Dienstbetriebes. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 48.990,00 EUR in Teilplan 0212 in Zeile 9 (Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für 32

Anlage 2a apl_Aufwand_konsumtiv

630 Zeichen

Anlage 2a 
Aufwendungen für die im Haushaltsjahr 2017 keine Mittel veranschlagt sind ( außerplan- 
mäßige Aufwendungen) 
Alle folgenden Mehraufwendungen wirken sich in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus 
und führen zu Mehrauszahlungen, die teilweise haushaltsneutral durch Umschichtungen ge- 
deckt wurden. 
 
 
 
1. 1.664,98 EUR  in Teilplan 0504  in Zeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen) 
 
Grund: Erstattung von Zinsen aus zurückgeforderten Projektmitteln. 
 
 
Deckung: 
Wenigeraufwendungen i. H. v. 1.664,98 EUR in Teilplan 0504  in Zeile 15 (Transferaufwendun- 
gen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: V für 5001

Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv

688 Zeichen

Anlage 1a  
 
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- 
schichtungen gedeckt wurden. 
 
 
 
1. 26.500,00 EUR  in Teilplan 0801  in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund:  Mehraufwand durch gestiegenen Bedarf von Bewachungs- und Schließdiensten für Groß- 
sporthallen. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 26.500,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: I für 02

Beratungsverlauf (2)

25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2743/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.09.2017
Erstellt
04.09.2017 14:01