Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Naturschutzbeirates aus der Sitzung vom 15.03.2026 (AN/0512/2026) betreffend des GLB 3.04, Teilbereich Freiluga
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1044/2026 vom 20.04.2026
Stand: Am 04.05.2026 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1044/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 04.05.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Naturschutzbeirates aus der Sitzung vom 15.03.2026 (AN/0512/2026) betreffend des GLB 3.04, Teilbereich Freiluga Bezugnehmend auf die Anfrage des Naturschutzbeirates unter TOP 2.2 der Sitzung vom 16.03.2026 wird wie folgt Stellung genommen: Frage: Liegen der UNB aktuell für das Jahr 2026 Anträge auf Befreiungen von Gebots- / Ver- botsvorschriften des Landschaftsplanes vor? Wenn ja, für welche Vorhaben? Aktuelle Anträge auf Befreiungen von den Gebots- oder Verbotsvorschriften des Landschafts- planes für den Teilbereich Freiluga für das Jahr 2026 liegen derzeit der Unteren Naturschutz- behörde nicht vor. Eine Information zu einer geplanten Baumbegutachtung sowie eine Einladung zu einem Orts- termin für gegebenenfalls anstehende Maßnahmen – insbesondere verkehrssichernde Baum- pflegearbeiten sowie erforderliche Fällungen im Zusammenhang mit dem Eschentriebsterben – ist am 08.04.2026 bei der Unteren Naturschutzbehörde eingegangen. Ein entsprechender Ortstermin befindet sich derzeit in Abstimmung. Gab es seit 2014 Anträge auf Befreiungen, von denen der Naturschutzbeirat bis heute keine Kenntnis hat? Wenn ja, für welche Vorhaben? Seit dem Jahr 2014 ergibt sich, dass insbesondere im Jahr 2015 befreiungsrelevante Vorha- ben im Bereich der Freiluga durchgeführt wurden, bei denen der Naturschutzbeirat ordnungs- gemäß beteiligt war. Hierzu zählen unter anderem Baumfällmaßnahmen, für die nach Beteili- gung und Zustimmung des Beirates Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftspla- nes erteilt wurden. Auch weitergehende, teilweise strittige Maßnahmen (insbesondere ge- plante umfangreichere Baumfällungen) wurden seinerzeit im Rahmen von Ortsterminen und Abstimmungen unter Einbindung des Beirates behandelt. Für die darauffolgenden Jahre liegen der Unteren Naturschutzbehörde keine befreiungsrele- vante Vorhaben vor, bei denen eine erforderliche Beteiligung des Naturschutzbeirates unter- blieben ist. Die in diesem Zeitraum dokumentierten Maßnahmen – beispielsweise Baumfällun- gen im Einzelfall, Zaunerneuerungen oder Pflegemaßnahmen – wurden überwiegend im Rah- men der Verkehrssicherungspflicht oder auf Grundlage naturschutzrechtlich zulässiger Maß- nahmen durchgeführt und waren nach derzeitigem Kenntnisstand nicht befreiungspflichtig. Ein im Jahr 2018 initiiertes Vorhaben zur Errichtung einer Brunnenanlage wurde seitens der 2 Unteren Naturschutzbehörde fachlich bewertet. Das Verfahren wurde jedoch nicht weiterge- führt, da der Antrag aufgrund von fehlenden Unterlagen und einer fehlenden Antwort seitens des Antragsstellers nicht abschließend zur Entscheidung gebracht wurde. Wann und zu welchem Vorhaben fand die letzte Beteiligung der anerkannten Naturschutzver- bände statt? Es liegen keine Vorgänge vor, die eine entsprechende Beteiligung im Rahmen eines Befrei- ungsverfahrens erforderlich gemacht hätten. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aktuell keine Befreiungsanträge für das Jahr 2026 vorliegen, die bekannten befreiungsrelevanten Verfahren der vergangenen Jahre unter Beteili- gung des Naturschutzbeirates durchgeführt wurden und darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass erforderliche Beteiligungen unterblieben sind.
Beratungsverlauf
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04.05.2026
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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