A-S/0001/2008
Tempo 50 auf dem Albersloher Weg in Gremmendorf
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Originalantrag
1553 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Reiner Borchert Münnichweg 9 48167 Münster Tel. 0251 / 67522 (priv.) 0251 / 133028-11 (Büro) Fax 0251 / 133028-19 borchert@muenster.de GAL-Fraktion BV-Südost • Münnichweg 9 • 48167 Münster Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Am Steintor 50 48167 Münster Münster, den 16. Januar 2008 Tempo 50 auf dem Albersloher Weg in Gremmendorf Antrag Die Bezirksvertretung Münster-Südost möge beschließen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Albersloher Weg innerhalb der geschlossenen Ortschaft Gremmendorf soll auf die allgemein übliche Geschwindigkeit von 50 km/h (derzeit 70 km/h) reduziert werden. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung gefördert werden kann. Begründung: Im Zentrum eines Stadtteils, in dem viele FußgängerInnen und RadfahrerInnen die Hauptverkehrsachse queren, sollte die Höchstgeschwindigkeit so angepasst sein, dass auch in unvorhersehbaren Situationen ein rechtzeitiges Bremsmanöver möglich ist. In der Abwägung muss die Sicherheit und Unversehrtheit von VerkehrsteilnehmerInnen Vorrang vor dem Bedürfnis nach zügiger Durchfahrt haben. Der tödliche Unfall am 15.1.2008 hat es noch einmal deutlich gemacht, wie gefährlich die Situation für VerkehrsteilnehmerInnen ohne Knautschzone ist. Daher sollte zumindest zwischen Erbdostenweg/Letterhausweg und Heidestraße die für geschlossene Ortschaften „normale“ Höchstgeschwindigkeit gelten. Reiner Borchert GAL-Fraktionssprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (5)
- Heidestraße
- Albersloher Weg
- Münnichweg 9
- Am Steintor 50
- Letterhausweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-S/0001/2008
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 17.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37