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1334/2024

Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion v. 29.01.2024 aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses v. 01.02.2024 zum Thema: Erhalt und Nutzung des Fort XI und anderer preußischen Festungsanlagen (AN/0164/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.04.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2024, TOP 2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4835 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
 
Vorlagen-Nummer 18.04.2024 
 1334/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion v. 29.01.2024 aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses v. 01.02.2024 zum Thema: Erhalt und Nutzung des Fort 
XI und anderer preußischen Festungsanlagen (AN/0164/2024) 
 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der Sachstand zur Erarbeitung und Umsetzung der im Jahre 2000 beauf-
tragten Konzeption zur Sicherung und zukünftigen Nutzung der Festungsanlagen? 
2. Wie weit ist die Verwaltung mit ihrem 2000 formulierten Ziel, Voraussetzungen für 
vor-habenbezogene Bebauungspläne durch potentielle Investoren zu schaffen? 
3. Inwieweit sind die in Frage 1 und 2 für die preußischen Festungsanlagen im Äuße-
ren Grüngürtel geltenden Rahmenbedingungen auch für die entsprechenden Anlagen 
im Inneren Grüngürtel geschaffen worden, um z.B. das Fort X am Neusser Wall einer 
angemessenen Nutzung entsprechend der städtischen Ausschreibung und der Inte-
ressen aus der Bürgerschaft zuzuführen? 
4. Welche „Hausaufgaben“ müssen Stadtverwaltung und mögliche Nutzerinnen und 
Nutzer machen, um das Fort XI, aber auch andere preußische Festungsanlagen mit 
Mindernutzung und schlechtem Zustand durch eine sinnvolle kurz-, mittel- und lang-
fristige Nutzung zu erhalten? 
5. Welche Lehren zieht die Verwaltung aus dem jüngst abgebrochenen Verfahren für 
das Fort X am Neusser Wall für einen neuen Anlauf für diese Einrichtung und alle wei-
teren? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Bestand der preußischen Festungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln um-
fasst insgesamt 10 Forts, 10 Zwischenwerke sowie 1 Lünette. Im Eigentum der Stadt 
Köln befinden sich 17 Anlagen (7 Forts sowie die Zwischenwerke und die Lünette). 
Das Fort V (Zülpicher Straße) steht im Eigentum des Landes, das Fort VII (Oberer Ko-
marweg) im Eigentum der Deutsche Bahn AG und das Fort IX rechtsrheinisch (Porzer 
Ringstraße) im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. 
 
Eine Gesamtkonzeption zur Sicherung und zukünftigen Nutzung der Forts existiert 
nicht. Von den 17 Anlagen im Bestand der Stadt werden aktuell 13 genutzt. 4 Anlagen

2 
 
sind ohne Nutzung. Dies sind das Fort XI, Piccoloministraße sowie die Zwischenwerke 
IX a, Westhovener Aue, IX b, Gremberger Wäldchen und X c, Schlagbaumsweg. 
 
Die preußischen Festungsanlagen liegen überwiegend landschaftlich eingebettet im 
Äußeren Grüngürtel. In der Regel gibt es für diese Bereiche kein verbindliches Pla-
nungsrecht (Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne), so dass die Zulässigkeit von 
Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Dies ist ein stark ein-
geschränkter Zulässigkeitsrahmen, insbesondere wenn der Flächennutzungsplan eine 
Flächennutzung darstellt, die einer baulichen Nutzung entgegensteht – wie im Fall der 
Festungsanlage an der Piccoloministraße mit der Darstellung „Grünfläche“. Auch der 
Landschafsplan stellt für Nutzungskonzepte häufig eine planerische Hürde dar. Nicht 
selten liegen die Festungsanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Gegen-
stand einer Konzeption muss daher auch eine intensive Auseinandersetzung mit den 
bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sein. Im Einzelfall gilt es dann ab-
zuwägen, ob es sinnvoll ist, die erwähnten planerischen Hürden im Rahmen von Bau-
leitplanverfahren zu begegnen. 
 
Aufgrund der Erfahrungen aus dem gescheiterten Interessenbekundungsverfahren für 
das Fort X (vgl. 0206/2024) hat die Verwaltung eine ämterübergreifende Arbeits-
gruppe eingerichtet. Ziel ist die Konzeption zur Sicherung und zukünftigen gemein-
wohlorientierten Nutzung der Festungsanlagen. In einer ersten Phase wird ermittelt, 
welche kurzfristigen Nutzungsmöglichkeiten unter den jetzigen rechtlichen Rahmenbe-
dingungen ermöglich werden können. In Phase 2 sollen dann langfristige Nutzungs-
konzepte für die einzelne Anlage im Kontext eines Gesamt-Nutzungskonzepts aller 
Festungsanlagen erarbeitet und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen ge-
schaffen werden (u.a. Betrachtung Planungsrecht, Natur-/Artenschutz, Eingriff/Aus-
gleich, Landschaftsschutz, Stellplatzsatzung, Denkmalschutz). 
 
Erstes Teilziel ist es, eine einheitliche Verwaltungsmeinung zu kurz- und mittelfristigen 
Nutzungsoptionen für das Forts XI rechtsrheinisch bis zum Sommer abzustimmen. 
Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob eine Nutzung als open-Air-Gelände er-
möglicht werden kann. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse kann dann eine Konzept-
vergabe bzw. ein Interessenbekundungsverfahren unter Beteiligung der zuständigen 
Gremien gestartet werden.

3 
 
  
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

22.04.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1334/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.04.2024
Erstellt
17.04.2024 17:43