1334/2024
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion v. 29.01.2024 aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses v. 01.02.2024 zum Thema: Erhalt und Nutzung des Fort XI und anderer preußischen Festungsanlagen (AN/0164/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4835 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23 Vorlagen-Nummer 18.04.2024 1334/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion v. 29.01.2024 aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses v. 01.02.2024 zum Thema: Erhalt und Nutzung des Fort XI und anderer preußischen Festungsanlagen (AN/0164/2024) Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand zur Erarbeitung und Umsetzung der im Jahre 2000 beauf- tragten Konzeption zur Sicherung und zukünftigen Nutzung der Festungsanlagen? 2. Wie weit ist die Verwaltung mit ihrem 2000 formulierten Ziel, Voraussetzungen für vor-habenbezogene Bebauungspläne durch potentielle Investoren zu schaffen? 3. Inwieweit sind die in Frage 1 und 2 für die preußischen Festungsanlagen im Äuße- ren Grüngürtel geltenden Rahmenbedingungen auch für die entsprechenden Anlagen im Inneren Grüngürtel geschaffen worden, um z.B. das Fort X am Neusser Wall einer angemessenen Nutzung entsprechend der städtischen Ausschreibung und der Inte- ressen aus der Bürgerschaft zuzuführen? 4. Welche „Hausaufgaben“ müssen Stadtverwaltung und mögliche Nutzerinnen und Nutzer machen, um das Fort XI, aber auch andere preußische Festungsanlagen mit Mindernutzung und schlechtem Zustand durch eine sinnvolle kurz-, mittel- und lang- fristige Nutzung zu erhalten? 5. Welche Lehren zieht die Verwaltung aus dem jüngst abgebrochenen Verfahren für das Fort X am Neusser Wall für einen neuen Anlauf für diese Einrichtung und alle wei- teren? Stellungnahme der Verwaltung: Der Bestand der preußischen Festungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln um- fasst insgesamt 10 Forts, 10 Zwischenwerke sowie 1 Lünette. Im Eigentum der Stadt Köln befinden sich 17 Anlagen (7 Forts sowie die Zwischenwerke und die Lünette). Das Fort V (Zülpicher Straße) steht im Eigentum des Landes, das Fort VII (Oberer Ko- marweg) im Eigentum der Deutsche Bahn AG und das Fort IX rechtsrheinisch (Porzer Ringstraße) im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Eine Gesamtkonzeption zur Sicherung und zukünftigen Nutzung der Forts existiert nicht. Von den 17 Anlagen im Bestand der Stadt werden aktuell 13 genutzt. 4 Anlagen 2 sind ohne Nutzung. Dies sind das Fort XI, Piccoloministraße sowie die Zwischenwerke IX a, Westhovener Aue, IX b, Gremberger Wäldchen und X c, Schlagbaumsweg. Die preußischen Festungsanlagen liegen überwiegend landschaftlich eingebettet im Äußeren Grüngürtel. In der Regel gibt es für diese Bereiche kein verbindliches Pla- nungsrecht (Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne), so dass die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Dies ist ein stark ein- geschränkter Zulässigkeitsrahmen, insbesondere wenn der Flächennutzungsplan eine Flächennutzung darstellt, die einer baulichen Nutzung entgegensteht – wie im Fall der Festungsanlage an der Piccoloministraße mit der Darstellung „Grünfläche“. Auch der Landschafsplan stellt für Nutzungskonzepte häufig eine planerische Hürde dar. Nicht selten liegen die Festungsanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Gegen- stand einer Konzeption muss daher auch eine intensive Auseinandersetzung mit den bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sein. Im Einzelfall gilt es dann ab- zuwägen, ob es sinnvoll ist, die erwähnten planerischen Hürden im Rahmen von Bau- leitplanverfahren zu begegnen. Aufgrund der Erfahrungen aus dem gescheiterten Interessenbekundungsverfahren für das Fort X (vgl. 0206/2024) hat die Verwaltung eine ämterübergreifende Arbeits- gruppe eingerichtet. Ziel ist die Konzeption zur Sicherung und zukünftigen gemein- wohlorientierten Nutzung der Festungsanlagen. In einer ersten Phase wird ermittelt, welche kurzfristigen Nutzungsmöglichkeiten unter den jetzigen rechtlichen Rahmenbe- dingungen ermöglich werden können. In Phase 2 sollen dann langfristige Nutzungs- konzepte für die einzelne Anlage im Kontext eines Gesamt-Nutzungskonzepts aller Festungsanlagen erarbeitet und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen ge- schaffen werden (u.a. Betrachtung Planungsrecht, Natur-/Artenschutz, Eingriff/Aus- gleich, Landschaftsschutz, Stellplatzsatzung, Denkmalschutz). Erstes Teilziel ist es, eine einheitliche Verwaltungsmeinung zu kurz- und mittelfristigen Nutzungsoptionen für das Forts XI rechtsrheinisch bis zum Sommer abzustimmen. Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob eine Nutzung als open-Air-Gelände er- möglicht werden kann. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse kann dann eine Konzept- vergabe bzw. ein Interessenbekundungsverfahren unter Beteiligung der zuständigen Gremien gestartet werden. 3 gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1334/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 17:43