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0659/2020

Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019

Mitteilung Ausschuss 05.03.2020

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BuT 2016-2019_Kinder und Transferausgaben

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BuT 2016-2019_Kinder und Transferausgaben

3767 Zeichen

Rechtskreis  2016 2017 2018 2019 
Module 
Anzahl 
Bewilligungen (je 
Leistungsart nur 
1mal p.a. gezählt) Mittelabfluss 
Anzahl 
Bewilligungen 
(je Leistungsart 
nur 1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss 
Anzahl 
Bewilligungen 
(je Leistungsart 
nur 1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss 
Anzahl 
Bewilligungen (je 
Leistungsart nur 
1mal p.a. gezählt) Mittelabfluss 
SGB II 
Geringverdiener 
Wohngeld 240.484,00 € 267.700,00 € 287.727,74 € 356.170 ,05 €
Kinderzuschlag 42.505,00 € 40.372,00 € 39.408,00 € 46.0 63,54 €
SGB XII 17.040,00 € 20.647,00 € 18.934,29 € 27.928,42 €
AsylbLG 264.027,00 € 219.775,00 € 179.706,09 € 217.724, 89 €
SGB II 8.894 14.040 17.893 16.951 
Geringverdiener 199 146 160 174 
Wohngeld 1.638 248.518,00 € 2.578 356.654,00 € 2.606 349. 234,14 € 2.762 366.032,83 €
Kinderzuschlag 281 43.263,00 € 417 50.196,00 € 445 57.317 ,29 € 478 58.981,25 €
SGB XII 86 13.070,00 € 116 42.375,00 € 198 32.176,98 € 196 19.560,55 €
AsylbLG 666 69.168,00 € 1.530 107.458,00 € 1.298 112.916, 66 € 1.193 115.127,41 €
SGB II 1.923 1.970 2.215 2.546 
Geringverdiener 71 50 44 50 
Wohngeld 342 277.064,00 € 386 283.954,00 € 445 296.696,60  € 468 359.129,47 €
Kinderzuschlag 57 45.598,00 € 60 41.946,00 € 65 33.798,30  € 89 60.443,12 €
SGB XII 29 14.577,00 € 29 27.916,00 € 30 43.494,14 € 32 25. 718,33 €
AsylbLG 107 66.321,00 € 169 138.006,00 € 192 140.432,45 € 252 219.836,25 €
SGB II 15.006 17.226 19.473 20.043 
Geringverdiener 411 286 197 214 
Wohngeld 2.602 999.530,00 € 3.166 1.355.329,00 € 3.181 1. 202.702,39 € 3.378 1.642.105,90 €
Kinderzuschlag 538 183.690,00 € 554 186.645,00 € 531 187. 477,13 € 566 236.391,90 €
SGB XII 127 53.347,00 € 165 237.135,00 € 280 115.717,03 € 280 119.812,29 €
AsylbLG 1.231 402.784,00 € 1.903 635.796,00 € 1.571 529.3 17,28 € 1.569 790.668,81 €
SGB II 2.897 2.743 3.007 3.089 
Geringverdiener 183 118 117 140 
Wohngeld 798 71.022,00 € 1.054 110.950,00 € 1.119 119.551 ,47 € 1.035 118.473,04 €
Kinderzuschlag 97 11.887,00 € 157 12.235,00 € 183 13.821, 56 € 177 12.377,84 €
SGB XII 23 2.104,00 € 31 2.832,00 € 45 3.723,50 € 32 3.137, 00 €
AsylbLG 134 9.080,00 € 189 12.997,00 € 185 14.278,65 € 166 15.059,00 €
SGB II 66 117 142 152 
Geringverdiener 1 5 0 2
Wohngeld 0 311,00 € 23 1.607,00 € 37 2.717,20 € 53 6.343,80  €
Kinderzuschlag 0 0,00 € 1 276,00 € 1 84,00 € 7 468,00 €
SGB XII 0 0 0,00 € 1 154,00 € 4 246,00 €
AsylbLG 0 8 351,00 € 9 967,40 € 6 672,00 €
38.407 15.039.276,00 49.237 16.315.276,00 55.670 18.701. 079,28 56.104 22.251.990,41 €
davon bundeserstattungsfähig 
(SGB II, Wohngeld, 
Kinderzuschlag) 
14.127.758,00 € 14.869.988,00 € 17.509.260,81 € 20.696 .499,46 €
Steigerung Ausgaben von 2018 
auf 2019 in % 18,99% 
gezählt wurden die in Anspruch genommenen Module, jedoch das selbe Modul nur 1mal jährlich je Kind, auch wenn es 2mal im Jahr bewilligt wurde 
Nicht gezählt wurde der Schulbedarf, der außer im Rechtskreis BKGG automatisch mit der Grundleistung ausgezahlt wird, d.h. ohne dass ein BuT-Antrag gestellt werden muss. 
Grundlage für die Zählung: Datum der Auszahlung - dies bedeutet, dass Kinder, für die Anfang 2019 noch eine Auszahlung für 2018 erfolgt, werden anzahlmäßig in 
2019 abgebildet, während der korrespondierende Mittelabfluss noch dem Jahr 2018 haushalterisch zugebucht wird (Unschärfe!!) 
Summen 
Schulbedarf 
Klassen- u. Gruppenfahrten/ 
Ausflüge 
Lernförderung 
Mittagessen 
Schul- und Kindergarten 
soziale u. kulturelle Teilhabe 
 Schülerbeförderung 
1.507.083,00 €
292.275,00 €
6.623.440,00 €
259.944,00 €
2.114.302,04 €
1.800.750,26 €
316.806,61 €
2.107.935,46 €
8.566.147,12 €
7.076,00 €
6.496.982,00 €
17.924,76 €
2.769.905,24 €
1.977.140,65 €
2.326.757,82 €
10.003.891,17 €
337.899,08 €
11.436,00 € 12.783,50 €
2.117.551,00 €
1.329.048,00 €
1.720.954,00 €
2.117.470,00 €
1.642.751,00 €

Mitteilung Ausschuss

5068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  27.02.2020 
 0659/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 
Rechnungsprüfungsausschuss 24.03.2020 
 
Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019 
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets hat sich in Köln auch im Jahr 2019 weiterhin 
verbessert und die Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr vermehrt in Anspruch genommen 
worden. 
 
Die beigefügte Übersicht stellt den Mittelabfluss für Bildungs- und Teilhabeleistungen von 2016 bis 
2019 dar, sowie die Anzahl der abgerechneten Module je Kind. Hierbei werden die jeweils in 
Anspruch genommenen Module nur einmal jährlich je Kind aufgeführt, auch wenn mehrere 
Bewilligungen im selben Jahr und in derselben Bildungs- und Teilhabeleistungsart erfolgt sind. 
 
Für alle Rechtskreise wurden in 2019 insgesamt 22.251.990,41 € (2018: 18.701.079 €) für die 
Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepakets aufgewendet. Das entspricht einer Steigerung 
gegenüber dem Vorjahr um 18,99 %. 
Aufgeteilt nach den Modulen stellen sich die Veränderungen bei den Gesamtausgaben wie folgt dar: 
 
 
Erstattungsfähige Aufwendungen: 
 
Im Februar 2020 wurde dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein 
Westfalen als bundeserstattungsfähige Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 
28 SGB II bzw. § 6b BKGG insgesamt Aufwendungen i.H.v. 20.696.499,46 € (2018: 17.509.260 €) 
Modul Gesamtausgabenveränderung 
von 2018 zu 2019 
Veränderung in % 
Schulbedarf +777.713,98 € + 29,46 
Klassen- und Gruppenfahrten/ 
Ausflüge 
-122.738 € - 4,61 
Lernförderung +676.713,24 € + 29,23 
Mittagessen in Schulen/ Kin-
dergärten/ Kindertagespflege 
+2.191.509,12 € + 20,67 
Soziale und kulturelle Teilhabe +18.764,17 € + 4,01 
Schülerbeförderung +8.948,46 € + 53,56

2 
 
gemeldet.  
 
Für den Rechtskreis SGB II wurden 17.433.518 € (2018: 14.918.724 €) gemeldet und für den 
Rechtskreis nach dem BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) wurden 3.262.980 € 
(2018: 2.590.535 €) gemeldet.  
 
Kommunale Aufwendungen: 
 
Für die beiden kommunal finanzierten Rechtskreise SGB XII und AsylbLG wurden in 2019 insgesamt 
1.555.490 € (2018: 1.191.818 €) aufgewendet. 
 
 
Es zeigt sich weiterhin, dass sich die organisatorische Umorganisation im Sommer 2017  
(Zusammenführung der Bildung und Teilhabe Bereiche des Jobcenters Köln und des Amtes für 
Soziales, Arbeit und Senioren) mit einer weiterhin steigenden Inanspruchnahme des Bildung- und 
Teilhabepaketes positiv auswirkt. 
 
Zum 01.08.2019 sind mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern 
durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und 
Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) Änderungen für das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten, 
die für die Mehraufwendungen in den jeweiligen Modulen mitverantwortlich sind: 
 
• Wegfall der Eigenanteile für die Module Mittagessen in Schule und Kindergarten und 
Schülerbeförderung 
 
• Erhöhung des Gesamtbetrages im Modul persönlicher Schulbedarf auf insgesamt 150 € pro 
Schuljahr, wobei die Erhöhung erst mit der Zahlung der zweiten Rate zum 2. Schulhalbjahr zum 
Tragen kommt 
 
• Mit der Gesetzesänderung kann Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung 
nicht unmittelbar gefährdet ist. Insofern genügt als Begründung ein nicht ausreichendes 
Leistungsniveau der Schüler/-innen 
 
• Für das Modul Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden seit dem 01.08.19 pauschal 15 
€/mtl. berücksichtigt, sofern die Leistungsberechtigten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
 
Die Änderungen wurden im letzten Jahr mit allen Akteuren aus den Bereichen 
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schulen und weiteren Anbietern kommuniziert und alle 
Informationsmaterialien aktualisiert.  
 
Mit den Akteuren der Schulsozialarbeit wurden drei große Informationsveranstaltungen durchgeführt. 
Diese Termine waren für alle Beteiligten sehr gewinnbringend und haben die Zusammenarbeit und 
den Austausch intensiviert. 
 
Zum 01.01.2020 treten durch das Starke- Familien-Gesetz weitere Änderungen beim Kinderzuschlag 
in Kraft. Hierdurch kann sich auch der Kreis der grundsätzlich Anspruchsberechtigten auf Leistungen 
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vergrößern. 
 
Um das Bildungs- und Teilhabepaket weiter bekannt zu machen wurde zum Jahresbeginn 2020 ein 
Miniposter aufgelegt (s. Anlage), in der 5. Kalenderwoche in den Bahnen der KVB ausgehängt und 
zeitgleich auf den social media Kanälen der Stadt Köln gepostet (Facebook, Instagram, Twitter). 
Zudem wird das Poster allen Akteuren aus den Bereichen Kindertageseinrichtungen, 
Kindertagespflege, Schulen und weiteren Anbietern zum Aushang vor Ort zur Verfügung gestellt. Bei 
Interesse kann es im Amt für Soziales, Senioren und Arbeit, Abteilung für Bildung und Teilhabe, Köln-
Pass, Wiener Platz 2 a, 51065 Köln angefordert werden. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0659/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.03.2020
Erstellt
26.02.2020 15:44