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0310/2021

Anfrage GUT zur Beachtung des PCGK in erfolgten Aufsichtsratswahlen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Ansehen

Anlage - Aufsichtsräte - Anteil Frauen und Männer

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

6105 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 03.02.2021 
 0310/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 04.02.2021 
 
Anfrage GUT zur Beachtung des PCGK in erfolgten Aufsichtsratswahlen 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Ratsgruppe GUT (AN/1515/2020) für die  
Ratssitzung am 04.02.2021 wie folgt:  
 
 
Frage 1: Wie hoch ist (nach den Wahlen vom 10.12.2020) der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten 
der einzelnen Unternehmen mit städtischer Beteiligung? (Bitte tabellarische Darstellung) 
 
Die Verwaltung hat den Anteil der durch den Rat der Stadt Köln in die Aufsichtsräte der Unternehmen 
mit städtischer Beteiligung gewählten Frauen erhoben. Die Erhebung erfolgte unabhängig davon, ob 
im Einzelfall der PCGK der Stadt Köln oder ein anderer Kodex auf das Unternehmen Anwendung 
findet. Die Auswertung bezieht sich auf sämtliche vom Rat am 10.12.2020 gewählten Gremienvertre-
ter*innen. Dies beinhaltet auch die Arbeitnehmervertreter*innen in fakultativen Aufsichtsräten, die 
nach § 108a GO NRW vom Rat auf der Grundlage eines Wahlvorschlags der Arbeitnehmer*innen des 
jeweiligen Unternehmens gewählt werden. Nicht erfasst wurden die von Mitgesellschaftern in einen 
Aufsichtsrat gewählten Gremienvertreter*innen und die Arbeitnehmervertreter*innen in obligatori-
schen Aufsichtsräten, da diese nicht durch den Rat der Stadt Köln gewählt werden. Eine tabellarische 
Darstellung befindet sich in der Anlage. Der auf dieser Grundlage ermittelte Anteil der insgesamt in 
die Aufsichtsratsgremien gewählten Frauen liegt bei 36,68%.  
 
 
Frage 2: Sieht die Oberbürgermeisterin einen Verstoß des Rates gegen den PCGK der Stadt Köln, 
wenn in Unternehmen mit städtischer Beteiligung die 40%-Quote nicht erfüllt wurde? 
 
Der PCGK der Stadt Köln basiert auf der Methode „comply or explain“ (Siehe Seite 5 vorletzter Ab-
satz der Präambel). Sofern der PCGK der Stadt Köln auf die Unternehmen mit städtischer Beteiligung 
Anwendung findet, folgt daraus, dass sich die Gesellschaften und ihre Organe zu den über die ge-
setzlichen Vorschriften hinausgehenden Regelungen des PCGK freiwillig selbst verpflichten und die 
darin aufgeführten Standards zur Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei ihrer Unternehmensfüh-
rung und –überwachung zu beachten oder Abweichungen davon offen zu legen haben. Eine Abwei-
chung von einer Vorschrift des PCGKs stellt nicht per se schon einen „Mangel“ in der Unternehmens-
führung oder -überwachung dar. Die Gesellschaften, die von den Soll-Vorschriften des PCGK abwei-
chen, sind allerdings verpflichtet, dies in einem Corporate Governance Bericht jährlich offen zu legen 
und zu begründen. Die Standards in Form des Kodex sind daher darauf angelegt, verantwortungsvoll 
und unternehmensadäquat angewendet zu werden und damit als einheitliche Grundlage für die in 
vielen Belangen (Rechtsform, Unternehmensgröße, etc.) unterschiedlichen Beteiligungsunternehmen 
der Kommune dienen zu können. Der PCGK der Stadt Köln sieht neben dem Geschlecht auch ande-
re Kriterien vor, die bei der Wahl der Vertreter*innen in die Gremien der Gesellschaften zu beachten 
sind. Die Frage, wie in der Gesamtschau die Auswahlentscheidungen durch den Rat getroffen wur-
den, entzieht sich der Beurteilungsmöglichkeit durch die Verwaltung. Abweichungen müssen deshalb 
transparent gemacht und begründet werden („comply or explain“). In den Entsprechenserklärungen

2 
 
der Unternehmen zur Anwendung des PCGK wird die Geschlechterverteilung in den Gremien des-
halb darzustellen sein.  
 
Ein Verstoß gegen die Vorgaben des vom PCGK in Bezug genommenen Landesgleichstellungsge-
setzes NRW, wonach Frauen in wesentlichen Gremien mit einem Mindestanteil von 40 Prozent ver-
treten sein müssen, liegt nicht vor, da hiervon bei Mitgliedern, die aufgrund einer Wahl ernannt wer-
den, abgewichen werden darf (§ 12 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1. LGG NRW). Der Rat der Stadt Köln hat in 
seiner konstituierenden Sitzung vom 10.12.2020 die Aufsichtsratsmitglieder durch eine Wahl im Sinne 
dieser Vorschrift ernannt.  
 
 
Frage 3: Wie ging die Verwaltung mit durch die Fraktionen eingereichten Listen um, die §12 Absatz 4 
des LGG nicht genügten, gab es Bemühungen diese Listen zu korrigieren? 
 
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW sieht eine Nachprüfungspflicht der Verwaltung hinsichtlich der 
Quote von Frauen und Männern bei der Aufstellung für wesentliche Gremium lediglich in den Fällen 
einer Entsendung durch eine Dienststelle vor (§ 12 Abs. 5 Satz 4 LGG NRW i.V.m. § 12 Abs. 3 LGG 
NRW). Auf den Rat der Stadt Köln findet diese Nachprüfungspflicht keine Anwendung, da es sich bei 
diesem nicht um eine Dienststelle der Verwaltung handelt.  
 
An der Aufstellung der Listen und Kandidaturen für Wahlgremien nach § 12 Abs. 4 LGG NRW wirkt 
die Verwaltung nicht mit. Vielmehr obliegen die Aufstellung der Listen und Kandidaturen sowie die 
Möglichkeit etwaiger Listenverbindungen zwischen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmandats-
träger*innen bis hin zu einem einheitlichen Wahlvorschlag allein der Entscheidung der Mitglieder des 
Rates der Stadt Köln, die bis zur Durchführung der Wahl jederzeit änderbar ist.  
 
Die Beschlussvorlagen zu den Gremienbesetzungen haben das Erfordernis des § 12 Abs. 4 LGG 
NRW ausdrücklich benannt. § 12 Abs. 4 LGG NRW ist jedoch als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es ent-
zieht sich der Kenntnis der Verwaltung, welche Abwägung die Fraktionen, Gruppierungen und Ein-
zelmandatsträger*innen bei der Aufstellung der Listen getroffen haben. 
 
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2. 
 
 
Frage 4: Wäre es nicht angemessen, aufgrund der offensichtlichen Nicht-Beachtung der Quotierungs-
vorgaben, die Wahlen zu den Aufsichtsräten zu wiederholen? 
 
Rechtsgründe, die eine Neuwahl erforderlich machen würden, sind nicht erkennbar.  
 
 
Frage 5. Führten die Wahlen zu weiteren Ergebnissen, die nicht im Einklang mit dem PCGK stehen 
(zum Beispiel in Verbindung mit 2.2.5 des PCGK)? 
 
Der Verwaltung liegen diesbezüglich derzeit keine Anhaltspunkte vor. 
 
gez. Reker

Anlage - Aufsichtsräte - Anteil Frauen und Männer

3374 Zeichen

Mitglieder in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen 
Vom Rat entsandte Vertreter*innen ohne AN-Vertreter*innen 
Beteiligung 
Anzahl vom Rat 
entsandte 
Mitglieder* 
davon: 
Frauen 
davon: 
Männer 
davon: 
inter/divers 
Anteil 
Frauen 
Anteil 
Männer 
Anteil 
inter/divers 
Akademie der Künste 8 5 3 0 62,50% 37,50% 0,00% 
AVG 9 4 5 0 44,44% 55,56% 0,00% 
AWB 5 4 1 0 80,00% 20,00% 0,00% 
FKB 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% 
GAG 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% 
GEW 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% 
GIZ 2 1 1 0 50,00% 50,00% 0,00% 
GWG 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
HGK 8 2 6 0 25,00% 75,00% 0,00% 
JugZ 9 4 5 0 44,44% 55,56% 0,00% 
Kliniken 8 2 6 0 25,00% 75,00% 0,00% 
Koelncongress 9 3 6 0 33,33% 66,67% 0,00% 
Koelnmesse 11 5 6 0 45,45% 54,55% 0,00% 
KölnBäder 13 1 12 0 7,69% 92,31% 0,00% 
KölnBusiness 14 5 9 0 35,71% 64,29% 0,00% 
KölnMusik/ AchtBrücken 5 2 3 0 40,00% 60,00% 0,00% 
KölnTourismus 8 3 5 0 37,50% 62,50% 0,00% 
KSS 12 2 10 0 16,67% 83,33% 0,00% 
KVB 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% 
moderne stadt 7 3 4 0 42,86% 57,14% 0,00% 
RehaNova 4 1 3 0 25,00% 75,00% 0,00% 
RheinCargo 6 1 5 0 16,67% 83,33% 0,00% 
RheinEnergie 8 3 5 0 37,50% 62,50% 0,00% 
RVK 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
SBK 8 3 5 0 37,50% 62,50% 0,00% 
Sparkasse 8 2 6 0 25,00% 75,00% 0,00% 
StEB 14 8 6 0 57,14% 42,86% 0,00% 
SWK 10 3 7 0 30,00% 70,00% 0,00% 
WSK 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% 
Zoo 6 3 3 0 50,00% 50,00% 0,00% 
KGAB * 0 0 0 0
Gesamt (vom Rat entsandt) 237 87 150 0 36,71% 63,29% 0
* Vertreter*innen der Fraktionen und Gruppen wurden am 10.12.2020 noch nicht gewählt 
Vom Rat entsandte AN-Vertreter*innen 
Beteiligung 
Vom Rat 
entsandte AN- 
Vertreter* innen 
davon: 
Frauen 
davon: 
Männer 
davon: 
inter/divers 
Anteil 
Frauen 
Anteil 
Männer 
Anteil 
inter/divers 
JugZ 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% 
Kliniken 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% 
KölnBäder 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
KölnBusiness 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% 
KölnTourismus 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
KSS 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
RheinCargo 6 1 5 0 16,67% 83,33% 0,00% 
SBK 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% 
KGAB 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% 
Gesamt (vom Rat entsandte 22 8 14 0 36,36% 63,64% 0
AN-Vertreter*innen) 
Gesamt (vom Rat entsandt) 259 95 164 0 36,68% 63,32% 0

Nachrichtlich: AN-Vertreter*innen insgesamt (inklusive AN-Vertreter*innen in obligatorischen AR) 
Beteiligung 
AN-Vertreter* 
innen 
davon: 
Frauen 
davon: 
Männer 
davon: 
inter/divers 
Anteil 
Frauen 
Anteil 
Männer 
Anteil 
inter/divers 
AVG 2 0 2 0 0,00% 100,00% 0,00% 
AWB 5 1 4 0 20,00% 80,00% 0,00% 
FKB 5 1 4 0 20,00% 80,00% 0,00% 
GAG 5 2 3 0 40,00% 60,00% 0,00% 
GEW 10 3 7 0 30,00% 70,00% 0,00% 
HGK 5 1 4 0 20,00% 80,00% 0,00% 
JugZ 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% 
Kliniken 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% 
Koelnmesse 7 3 4 0 42,86% 57,14% 0,00% 
KölnBäder 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
KölnBusiness 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% 
KölnTourismus 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
KSS 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% 
KVB 10 1 9 0 10,00% 90,00% 0,00% 
RheinCargo 6 1 5 0 16,67% 83,33% 0,00% 
RheinEnergie 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% 
SBK 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% 
Sparkasse 4 0 4 0 0,00% 100,00% 0,00% 
SWK 10 2 8 0 20,00% 80,00% 0,00% 
Zoo 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% 
KGAB 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% 
Gesamt (AN-Vertreter*innen) 98 27 71 0 27,55% 72,45% 0
AR-Besetzung insgesamt 335 114 221 0 34,03% 65,97% 0
(ohne Vertreter*innen von Mitgesellschaftern)

Beratungsverlauf (1)

04.02.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0310/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.02.2021
Erstellt
27.01.2021 18:48