0310/2021
Anfrage GUT zur Beachtung des PCGK in erfolgten Aufsichtsratswahlen
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 03.02.2021 0310/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 04.02.2021 Anfrage GUT zur Beachtung des PCGK in erfolgten Aufsichtsratswahlen Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Ratsgruppe GUT (AN/1515/2020) für die Ratssitzung am 04.02.2021 wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist (nach den Wahlen vom 10.12.2020) der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der einzelnen Unternehmen mit städtischer Beteiligung? (Bitte tabellarische Darstellung) Die Verwaltung hat den Anteil der durch den Rat der Stadt Köln in die Aufsichtsräte der Unternehmen mit städtischer Beteiligung gewählten Frauen erhoben. Die Erhebung erfolgte unabhängig davon, ob im Einzelfall der PCGK der Stadt Köln oder ein anderer Kodex auf das Unternehmen Anwendung findet. Die Auswertung bezieht sich auf sämtliche vom Rat am 10.12.2020 gewählten Gremienvertre- ter*innen. Dies beinhaltet auch die Arbeitnehmervertreter*innen in fakultativen Aufsichtsräten, die nach § 108a GO NRW vom Rat auf der Grundlage eines Wahlvorschlags der Arbeitnehmer*innen des jeweiligen Unternehmens gewählt werden. Nicht erfasst wurden die von Mitgesellschaftern in einen Aufsichtsrat gewählten Gremienvertreter*innen und die Arbeitnehmervertreter*innen in obligatori- schen Aufsichtsräten, da diese nicht durch den Rat der Stadt Köln gewählt werden. Eine tabellarische Darstellung befindet sich in der Anlage. Der auf dieser Grundlage ermittelte Anteil der insgesamt in die Aufsichtsratsgremien gewählten Frauen liegt bei 36,68%. Frage 2: Sieht die Oberbürgermeisterin einen Verstoß des Rates gegen den PCGK der Stadt Köln, wenn in Unternehmen mit städtischer Beteiligung die 40%-Quote nicht erfüllt wurde? Der PCGK der Stadt Köln basiert auf der Methode „comply or explain“ (Siehe Seite 5 vorletzter Ab- satz der Präambel). Sofern der PCGK der Stadt Köln auf die Unternehmen mit städtischer Beteiligung Anwendung findet, folgt daraus, dass sich die Gesellschaften und ihre Organe zu den über die ge- setzlichen Vorschriften hinausgehenden Regelungen des PCGK freiwillig selbst verpflichten und die darin aufgeführten Standards zur Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei ihrer Unternehmensfüh- rung und –überwachung zu beachten oder Abweichungen davon offen zu legen haben. Eine Abwei- chung von einer Vorschrift des PCGKs stellt nicht per se schon einen „Mangel“ in der Unternehmens- führung oder -überwachung dar. Die Gesellschaften, die von den Soll-Vorschriften des PCGK abwei- chen, sind allerdings verpflichtet, dies in einem Corporate Governance Bericht jährlich offen zu legen und zu begründen. Die Standards in Form des Kodex sind daher darauf angelegt, verantwortungsvoll und unternehmensadäquat angewendet zu werden und damit als einheitliche Grundlage für die in vielen Belangen (Rechtsform, Unternehmensgröße, etc.) unterschiedlichen Beteiligungsunternehmen der Kommune dienen zu können. Der PCGK der Stadt Köln sieht neben dem Geschlecht auch ande- re Kriterien vor, die bei der Wahl der Vertreter*innen in die Gremien der Gesellschaften zu beachten sind. Die Frage, wie in der Gesamtschau die Auswahlentscheidungen durch den Rat getroffen wur- den, entzieht sich der Beurteilungsmöglichkeit durch die Verwaltung. Abweichungen müssen deshalb transparent gemacht und begründet werden („comply or explain“). In den Entsprechenserklärungen 2 der Unternehmen zur Anwendung des PCGK wird die Geschlechterverteilung in den Gremien des- halb darzustellen sein. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des vom PCGK in Bezug genommenen Landesgleichstellungsge- setzes NRW, wonach Frauen in wesentlichen Gremien mit einem Mindestanteil von 40 Prozent ver- treten sein müssen, liegt nicht vor, da hiervon bei Mitgliedern, die aufgrund einer Wahl ernannt wer- den, abgewichen werden darf (§ 12 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1. LGG NRW). Der Rat der Stadt Köln hat in seiner konstituierenden Sitzung vom 10.12.2020 die Aufsichtsratsmitglieder durch eine Wahl im Sinne dieser Vorschrift ernannt. Frage 3: Wie ging die Verwaltung mit durch die Fraktionen eingereichten Listen um, die §12 Absatz 4 des LGG nicht genügten, gab es Bemühungen diese Listen zu korrigieren? Das Landesgleichstellungsgesetz NRW sieht eine Nachprüfungspflicht der Verwaltung hinsichtlich der Quote von Frauen und Männern bei der Aufstellung für wesentliche Gremium lediglich in den Fällen einer Entsendung durch eine Dienststelle vor (§ 12 Abs. 5 Satz 4 LGG NRW i.V.m. § 12 Abs. 3 LGG NRW). Auf den Rat der Stadt Köln findet diese Nachprüfungspflicht keine Anwendung, da es sich bei diesem nicht um eine Dienststelle der Verwaltung handelt. An der Aufstellung der Listen und Kandidaturen für Wahlgremien nach § 12 Abs. 4 LGG NRW wirkt die Verwaltung nicht mit. Vielmehr obliegen die Aufstellung der Listen und Kandidaturen sowie die Möglichkeit etwaiger Listenverbindungen zwischen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmandats- träger*innen bis hin zu einem einheitlichen Wahlvorschlag allein der Entscheidung der Mitglieder des Rates der Stadt Köln, die bis zur Durchführung der Wahl jederzeit änderbar ist. Die Beschlussvorlagen zu den Gremienbesetzungen haben das Erfordernis des § 12 Abs. 4 LGG NRW ausdrücklich benannt. § 12 Abs. 4 LGG NRW ist jedoch als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es ent- zieht sich der Kenntnis der Verwaltung, welche Abwägung die Fraktionen, Gruppierungen und Ein- zelmandatsträger*innen bei der Aufstellung der Listen getroffen haben. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wäre es nicht angemessen, aufgrund der offensichtlichen Nicht-Beachtung der Quotierungs- vorgaben, die Wahlen zu den Aufsichtsräten zu wiederholen? Rechtsgründe, die eine Neuwahl erforderlich machen würden, sind nicht erkennbar. Frage 5. Führten die Wahlen zu weiteren Ergebnissen, die nicht im Einklang mit dem PCGK stehen (zum Beispiel in Verbindung mit 2.2.5 des PCGK)? Der Verwaltung liegen diesbezüglich derzeit keine Anhaltspunkte vor. gez. Reker
Anlage - Aufsichtsräte - Anteil Frauen und Männer
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Mitglieder in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen Vom Rat entsandte Vertreter*innen ohne AN-Vertreter*innen Beteiligung Anzahl vom Rat entsandte Mitglieder* davon: Frauen davon: Männer davon: inter/divers Anteil Frauen Anteil Männer Anteil inter/divers Akademie der Künste 8 5 3 0 62,50% 37,50% 0,00% AVG 9 4 5 0 44,44% 55,56% 0,00% AWB 5 4 1 0 80,00% 20,00% 0,00% FKB 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% GAG 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% GEW 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% GIZ 2 1 1 0 50,00% 50,00% 0,00% GWG 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% HGK 8 2 6 0 25,00% 75,00% 0,00% JugZ 9 4 5 0 44,44% 55,56% 0,00% Kliniken 8 2 6 0 25,00% 75,00% 0,00% Koelncongress 9 3 6 0 33,33% 66,67% 0,00% Koelnmesse 11 5 6 0 45,45% 54,55% 0,00% KölnBäder 13 1 12 0 7,69% 92,31% 0,00% KölnBusiness 14 5 9 0 35,71% 64,29% 0,00% KölnMusik/ AchtBrücken 5 2 3 0 40,00% 60,00% 0,00% KölnTourismus 8 3 5 0 37,50% 62,50% 0,00% KSS 12 2 10 0 16,67% 83,33% 0,00% KVB 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% moderne stadt 7 3 4 0 42,86% 57,14% 0,00% RehaNova 4 1 3 0 25,00% 75,00% 0,00% RheinCargo 6 1 5 0 16,67% 83,33% 0,00% RheinEnergie 8 3 5 0 37,50% 62,50% 0,00% RVK 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% SBK 8 3 5 0 37,50% 62,50% 0,00% Sparkasse 8 2 6 0 25,00% 75,00% 0,00% StEB 14 8 6 0 57,14% 42,86% 0,00% SWK 10 3 7 0 30,00% 70,00% 0,00% WSK 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% Zoo 6 3 3 0 50,00% 50,00% 0,00% KGAB * 0 0 0 0 Gesamt (vom Rat entsandt) 237 87 150 0 36,71% 63,29% 0 * Vertreter*innen der Fraktionen und Gruppen wurden am 10.12.2020 noch nicht gewählt Vom Rat entsandte AN-Vertreter*innen Beteiligung Vom Rat entsandte AN- Vertreter* innen davon: Frauen davon: Männer davon: inter/divers Anteil Frauen Anteil Männer Anteil inter/divers JugZ 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% Kliniken 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% KölnBäder 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% KölnBusiness 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% KölnTourismus 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% KSS 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% RheinCargo 6 1 5 0 16,67% 83,33% 0,00% SBK 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% KGAB 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% Gesamt (vom Rat entsandte 22 8 14 0 36,36% 63,64% 0 AN-Vertreter*innen) Gesamt (vom Rat entsandt) 259 95 164 0 36,68% 63,32% 0 Nachrichtlich: AN-Vertreter*innen insgesamt (inklusive AN-Vertreter*innen in obligatorischen AR) Beteiligung AN-Vertreter* innen davon: Frauen davon: Männer davon: inter/divers Anteil Frauen Anteil Männer Anteil inter/divers AVG 2 0 2 0 0,00% 100,00% 0,00% AWB 5 1 4 0 20,00% 80,00% 0,00% FKB 5 1 4 0 20,00% 80,00% 0,00% GAG 5 2 3 0 40,00% 60,00% 0,00% GEW 10 3 7 0 30,00% 70,00% 0,00% HGK 5 1 4 0 20,00% 80,00% 0,00% JugZ 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% Kliniken 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% Koelnmesse 7 3 4 0 42,86% 57,14% 0,00% KölnBäder 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% KölnBusiness 1 1 0 0 100,00% 0,00% 0,00% KölnTourismus 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% KSS 1 0 1 0 0,00% 100,00% 0,00% KVB 10 1 9 0 10,00% 90,00% 0,00% RheinCargo 6 1 5 0 16,67% 83,33% 0,00% RheinEnergie 10 4 6 0 40,00% 60,00% 0,00% SBK 4 2 2 0 50,00% 50,00% 0,00% Sparkasse 4 0 4 0 0,00% 100,00% 0,00% SWK 10 2 8 0 20,00% 80,00% 0,00% Zoo 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% KGAB 3 1 2 0 33,33% 66,67% 0,00% Gesamt (AN-Vertreter*innen) 98 27 71 0 27,55% 72,45% 0 AR-Besetzung insgesamt 335 114 221 0 34,03% 65,97% 0 (ohne Vertreter*innen von Mitgesellschaftern)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0310/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.02.2021
- Erstellt
- 27.01.2021 18:48