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0255/2022

Beantwortung mündlicher Rückfragen zu TOP 3.1 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2020 der Bühnen der Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 3429/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.01.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 25.01.2022, TOP 7.1

2019-20 Beantwortung Rückfragen BA 18.01.2022 - SWS Schüllermann

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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2019-20 Beantwortung Rückfragen BA 18.01.2022 - SWS Schüllermann

4973 Zeichen

SWS • Schüllermann und Partner AG • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Steuerberatungsgesellschaft • Robert-Bosch-Straße 5 • 63303 Dreieich 
Postanschrift: SWS • Schüllermann und Partner AG • Postfach 10 11 80 • 63265 Dreieich • E-Mail: info@schuellermann.de 
http://www.schuellermann.de • Mitglieder des Vorstandes: Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl, WP/STB (Sprecher); Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann, WP/STB; 
• Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gunter Anders, RA/STB • Sitz: Dreieich bei Frankfurt/M., Rechtsform: AG, Offenbach HRB Nr. 40710 • USt-IdNr.: 
DE113587548 
SWS • Schüllermann und Partner AG 
Robert-Bosch-Straße 5 • 63303 Dreieichf 
Telefon: 06103 605-0 
Telefax: 06103 610-24 
E-Mail: info@schuellermann.de 
 
Ihr Kontakt: Herr Gönnheimer 
Durchwahl: 228 
E-Mail: 
sascha.goennheimer@schuellermann.de 
 
Gn/Ws 
01: BAL 1081544 
 
19. Januar 2022 
 
Bühnen der Stadt Köln 
Herrn Frank Sandhaus 
Offenbachplatz 
50667 Köln 
 
 
Rückfragen in der Sitzung des Bühnenausschusses vom 18. Januar 2022 
 
Sehr geehrter Herr Sandhaus, 
 
in der gestrigen Sitzung des Bühnenausschusses sind die beiden nachfolgenden Fragen gestellt 
worden, deren Beantwortung wir hiermit gerne nachholen. 
 
1. Frage: Wie passen die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019/2020 ausgewie-
senen Zinsaufwendungen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen (verzinslichen) Verbind-
lichkeiten zum 31. August 2020? 
 
Antwort: Im Jahresabschluss 2019/2020 sind Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlust-
rechnung in Höhe von rd. TEUR 496 ausgewiesen. In der Bilanz zum 31. August 2020 sind Ver-
bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von rd. TEUR 93.000 und sonstige Verbindlich-
keiten in Höhe von rd. TEUR 290.000 (im Wesentlichen Schuldscheindarlehen in Höhe von rd. 
TEUR 289.000) ausgewiesen. Eine Auflistung der Schuldscheindarlehen einschließlich der Lauf-
zeiten und Zinssätze kann beispielsweise der Anlage 3 (Seite 12) entnommen werden.  
 
Die Diskrepanz zwischen dem Stand der (verzinslichen) Verbindlichkeiten und dem im Vergleich 
hierzu niedrigen Ausweis der Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung resultiert 
aus der Einrechnung eines Großteils der Kreditzinsen als Teil der Herstellungskosten im Bereich 
der Anlagen im Bau.  
 
Fremdkapitalzinsen können gemäß § 253 Abs. 3 Satz HGB dann aktiviert werden, sofern sie auf 
den Zeitraum der Herstellung entfallen und zur Finanzierung der Herstellung des betreffenden 
Vermögensgegenstands verwendet werden (sog. Bauzeitzinsen).

Schüllermann und Partner AG Blatt 2 
 
 
In dem vorliegenden Fall wird also ein Großteil der Kreditzinsen nicht in der Gewinn-und Verlust-
rechnung als Aufwand gezeigt, sondern in Übereinstimmung mit dem HGB (als Bauzeitzinsen) 
gemeinsam mit den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktiviert. Dies kann auch 
dem Anhang (Anlage 3, Seite 1, letzter Absatz) entnommen werden. 
 
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zinsaufwendungen (TEUR 496) bein-
halten unter anderem Zinsen für Kreditierungen auf den Girokonten sowie Termin- und Tagegeld-
konten (TEUR 6) sowie den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstellungen (Pen-
sionsrückstellungen TEUR 269, Rückstellungen für Dienstjubiläen TEUR 3, für Beihilfeverpflich-
tungen TEUR 174 sowie für Altersteilzeit TEUR 2) und sonstigen Rückstellungen (TEUR 42). 
 
2. Frage: Warum bleiben die im Fragenkatalog nach § 53 HGrG aufgeführten Teilfragen im Fra-
genkreis 5 unbeantwortet? 
 
Antwort: Die Teilfragen des Fragenkreises 5 beziehen sich im Wesentlichen auf Terminge-
schäfte, Derivate und Optionen bzw. eingesetzte Hedging-Instrumente. Die Bühnen Köln haben 
derartige Finanzinstrumente nicht im Einsatz. Um dennoch im Fragenkatalog nach § 53 HGrG 
einen Hinweis auf die Notwendigkeit zur Erarbeitung einer Kapitalanlagerichtlinie zu geben, wurde 
dem Fragenkreis eine entsprechende Empfehlung hierzu vorangestellt. 
 
Bei der Geldanlage bei der Greensill Bank mit Laufzeiten von vier bzw. fünf Monaten handelt es 
sich um eine "einfache" Geldanlage, so dass die Teilfragen des Fragenkreises 5 aus den vorge-
nannten Gründen nicht einschlägig sind. Da die Anlage bei der Greensill Bank Anfang 2021 er-
folgte, ist eine bilanzielle Abbildung des Sachverhalts erst im Jahresabschluss 2020/2021 not-
wendig. 
 
Auskunftsgemäß wird die Betriebssatzung aktuell dahingehend überarbeitet, dass eine Kapital-
marktrichtlinie, hier Liquiditätsrichtlinie genannt, mit aufgenommen werden soll. Es soll eine Ab-
stimmung dieser Richtlinie mit der Konzernfinanzierung der Stadt und anschließend eine Vorlage 
bei den zuständigen Gremien zum Beschluss erfolgen.

Schüllermann und Partner AG Blatt 3 
 
 
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben. 
 
Für Rückfragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
Sascha Gönnheimer 
Wirtschaftsprüfer

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

613 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 25.01.2022 
 0255/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.01.2022 
 
Beantwortung mündlicher Rückfragen zu TOP 3.1 Feststellung des Jahresabschlusses zum 
31.08.2020 der Bühnen der Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 3429/2021 
Zur Beantwortung der Rückfragen aus der Sitzung vom 18.01.2022 wird auf das anhängende Schrei-
ben der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG vom 19.01.2022 verwie-
sen. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

25.01.2022 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0255/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.01.2022
Erstellt
20.01.2022 12:59