0469/2019
Rückstandssituation Gemeindesteuern
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21 Vorlagen-Nummer 11.02.2019 0469/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.02.2019 Rückstandssituation Gemeindesteuern In der Sitzung des Finanzausschuss vom 17.12.2018 hat RM Frank um eine Übersicht zu den Steuer- rückständen, gegliedert nach Haushaltsjahren, gebeten. Die Rückstandsituation bei den Gemeindesteuern stellt sich wie folgt dar: Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in keiner der aufgeführten Steuerarten Verjährungen zu befürch- ten sind. Die in den Mitteilungen 4189/2018 und 4211/2018 beschriebenen Maßnahmen zur strukturellen und personellen Verbesserung der Situation im Steueramt werden weiterhin mit Hochdruck und in Zu- sammenarbeit des Finanz- und Personalbereichs vorangetrieben. Gewerbesteuer: Stand: 30.01.2019 Haushaltsjahr Anzahl ausstehende Gewerbesteuerbescheide Gesamtbetrag ca. 2017 und früher 0 0 EUR 2018 5.534 50,8 Mio. EUR 2019 20.932 192,4 Mio. EUR Gesamt 26.466 243,2 Mio. EUR Bei planmäßigem Dienstantritt der neu eingestellten Veranlagungssachbearbeiter ab 01.03.2019 können die Rückstände voraussichtlich bis Sommer 2019 abgearbeitet werden. Der durchschnittliche „Arbeitsvorrat“, der auch bei ausreichenden personellen Kapazitäten prozess- bedingt vorliegt, beläuft sich auf ca. 2.700 Bescheide über einen Gesamtbetrag von etwa 25 Mio. EUR. Grundsteuer: Stand: 15.01.2019 Neue Veranlagungsfälle Grundsteuer: 2088 Voraussichtliche Sollstellung: 6,4 Mio. EUR Es handelt sich um eine grundsätzlich jährlich auftretende und nicht vermeidbare Situation. Betroffen 2 sind nur Fälle aus 2018 und 2019. Die Finanzverwaltung übermittelt regelmäßig in einem automati- sierten Verfahren Grundsteuermessbescheide für erstmalig bewertete Immobilien. In der Zeit vom 11.12.2018 bis 10.01.2019 konnte wegen des jährlichen Bearbeitungsstopps zur Vorbereitung der Jahresveranlagung der Grundbesitzabgaben keine Bearbeitung der rückständigen Fälle erfolgen. Eine Abarbeitung dieser Fälle ist derzeit nicht möglich, weil prioritär Arbeiten der Jahresveranlagung zu erledigen sind und nach Versand der GBA-Jahresbescheide 2019 am 21.01.2019 mit mehreren Tausend Postrückläufern zu rechnen ist, die dann ebenfalls vorrangig zu bearbeiten sind. Mitteilungen über Eigentumswechsel: 6645 Eigentumswechsel von Immobilien wirken sich auf den Sollstellungsbetrag grundsätzlich nicht aus, da der für die Immobilie veranlagte Betrag auf dem bisherigen Kassenzeichen des Veräußerers ab- gesetzt und mit gleichem Bescheiddatum in gleicher Höhe auf dem neuen Kassenzeichen des Er- werbers wieder zugesetzt wird. Es ergibt sich lediglich eine zeitliche Verschiebung, da Sollabgänge 3 Tage nach Bescheiddatum und Sollzugänge 3 Tage und einen Monat nach Bescheiddatum fällig werden. Aufwandsteuern: Kulturförderabgabe Stand: 25.01.2019 Veranlagungszeitraum (in Quartalen) Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtli- che Soll-Stellung) I. bis IV. Quartal 2016 3.370 (11.216.488,06 EUR) 1.856 (3.215.061,47 EUR) I. bis IV. Quartal 2017 1.171 (3.262.577,50 EUR) 4.231 (10.968.672,20 EUR) I. bis IV. Quartal 2018 99 (300.950,85 EUR) 5.198 (14.372.102,17 EUR) I. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. April 2019 be- ginnen; Frist für die Abgabe von Abga- benerklärungen dauert noch bis 15.04.19 an. ./. Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu- eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. Vergnügungssteuern - Geldspielgeräte Stand: 25.01.2019 Veranlagungszeitraum (in Quartalen) Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtli- che Soll-Stellung) I. bis IV. Quartal 2016 3.504 (18.102.372,05 EUR) 142 (628.067,59 EUR) I. bis IV. Quartal 2017 2.164 (9.746.749,00 EUR) 1.453 (7.063.085,55 EUR) I. bis IV. Quartal 2018 69 (1.106.561,33 EUR) 3.742 (15.465.412,03 EUR) I. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16.04.2019 begin- nen; Frist für die Abgabe von Abgabener- klärungen dauert noch bis 15.04.19 an ./. 3 Zweitwohnungssteuer Stand: 01.02.2019 Veranlagungszeitraum Jährliche Veranlagung Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtli- che Soll-Stellung) 2012 5.044 (2.153.699,00 EUR) 41 (12.300,00 EUR) 2013 4.723 (1.278.543,00 EUR) 156 (46.800,00 EUR) 2014 4.044 (1.853.551,00 EUR) 326 (97.800,00 EUR 2015 5.073 (1.893.551,00 EUR) 434 (130.200,00 EUR) 2016 4.778 (1.740.732,00 EUR 522 (156.600,00 EUR) 2017 4.910 (2.509.916,00 EUR) 585 (175.500,00 EUR) 2018 4.676. (2.021.040,00 EUR) 759 (227.700,00 EUR) 2019 Jahresveranlagung der laufenden Fälle (ca. 3.000) erfolgt Mitte Februar 2019 4.209 (1.262.700,00 EUR) Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu- eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0469/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 06.02.2019 16:25