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0469/2019

Rückstandssituation Gemeindesteuern

Mitteilung Ausschuss 11.02.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 2.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5455 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21 
 
Vorlagen-Nummer  11.02.2019 
 0469/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.02.2019 
 
Rückstandssituation Gemeindesteuern 
In der Sitzung des Finanzausschuss vom 17.12.2018 hat RM Frank um eine Übersicht zu den Steuer-
rückständen, gegliedert nach Haushaltsjahren, gebeten.  
 
 
Die Rückstandsituation bei den Gemeindesteuern stellt sich wie folgt dar: 
 
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in keiner der aufgeführten Steuerarten Verjährungen zu befürch-
ten sind. 
Die in den Mitteilungen 4189/2018 und 4211/2018 beschriebenen Maßnahmen zur strukturellen und 
personellen Verbesserung der Situation im Steueramt werden weiterhin mit Hochdruck und in Zu-
sammenarbeit des Finanz- und Personalbereichs vorangetrieben. 
 
 
 
 
Gewerbesteuer: 
Stand: 30.01.2019  
Haushaltsjahr Anzahl ausstehende 
Gewerbesteuerbescheide  
Gesamtbetrag 
ca. 
2017 und früher 0 0 EUR 
2018 5.534 50,8 Mio. EUR 
2019 20.932 192,4 Mio. EUR 
Gesamt 26.466 243,2 Mio. EUR 
 
Bei planmäßigem Dienstantritt der neu eingestellten Veranlagungssachbearbeiter ab 01.03.2019 
können die Rückstände voraussichtlich bis Sommer 2019 abgearbeitet werden.  
Der durchschnittliche „Arbeitsvorrat“, der auch bei ausreichenden personellen Kapazitäten prozess-
bedingt vorliegt, beläuft sich auf ca. 2.700 Bescheide über einen Gesamtbetrag von etwa 25 Mio. 
EUR. 
 
 
Grundsteuer: 
Stand: 15.01.2019 
Neue Veranlagungsfälle Grundsteuer:  2088 
Voraussichtliche Sollstellung:                 6,4 Mio. EUR 
Es handelt sich um eine grundsätzlich jährlich auftretende und nicht vermeidbare Situation. Betroffen

2 
 
sind nur Fälle aus 2018 und 2019. Die Finanzverwaltung übermittelt regelmäßig in einem automati-
sierten Verfahren Grundsteuermessbescheide für erstmalig bewertete Immobilien. In der Zeit vom 
11.12.2018 bis 10.01.2019 konnte wegen des jährlichen Bearbeitungsstopps zur Vorbereitung der 
Jahresveranlagung der Grundbesitzabgaben keine Bearbeitung der rückständigen Fälle erfolgen. 
Eine Abarbeitung dieser Fälle ist derzeit nicht möglich, weil prioritär Arbeiten der Jahresveranlagung  
zu erledigen sind und nach Versand der GBA-Jahresbescheide 2019 am 21.01.2019 mit mehreren 
Tausend Postrückläufern zu rechnen ist, die dann ebenfalls vorrangig zu bearbeiten sind. 
Mitteilungen über Eigentumswechsel:  6645 
Eigentumswechsel von Immobilien wirken sich auf den Sollstellungsbetrag  grundsätzlich nicht aus, 
da der für die Immobilie veranlagte Betrag auf dem bisherigen Kassenzeichen des Veräußerers ab-
gesetzt und mit gleichem Bescheiddatum in gleicher Höhe  auf dem neuen Kassenzeichen des Er-
werbers wieder zugesetzt wird. Es ergibt sich lediglich eine zeitliche Verschiebung, da Sollabgänge 3 
Tage nach Bescheiddatum und Sollzugänge 3 Tage und einen Monat  nach Bescheiddatum fällig 
werden. 
 
 
 
Aufwandsteuern: 
 
Kulturförderabgabe 
 
Stand: 25.01.2019 
 
Veranlagungszeitraum 
 
(in Quartalen) 
 
Veranlagte Fälle 
 
(EUR Betrag Soll-Stellung) 
 
Offene Fälle 
 
(EUR Betrag voraussichtli-
che Soll-Stellung) 
I. bis IV. Quartal 2016 3.370 (11.216.488,06 EUR) 1.856 (3.215.061,47 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2017 1.171 (3.262.577,50 EUR) 4.231 (10.968.672,20 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2018      99 (300.950,85 EUR) 5.198 (14.372.102,17 EUR) 
I. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. April 2019 be-
ginnen; Frist für die Abgabe von Abga-
benerklärungen dauert noch bis 15.04.19 
an. 
./. 
 
Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu-
eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die 
Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im 
Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. 
 
 
 
Vergnügungssteuern - Geldspielgeräte 
Stand: 25.01.2019 
 
Veranlagungszeitraum 
 
(in Quartalen) 
 
Veranlagte Fälle 
 
(EUR Betrag Soll-Stellung) 
 
Offene Fälle 
 
(EUR Betrag voraussichtli-
che Soll-Stellung) 
I. bis IV. Quartal 2016 3.504 (18.102.372,05 EUR)    142 (628.067,59 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2017 2.164 (9.746.749,00 EUR) 1.453 (7.063.085,55 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2018      69 (1.106.561,33 EUR) 3.742 (15.465.412,03 EUR) 
I. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16.04.2019 begin-
nen; Frist für die Abgabe von Abgabener-
klärungen dauert noch bis 15.04.19 an  
./.

3 
 
 
 
Zweitwohnungssteuer 
 
Stand: 01.02.2019 
 
Veranlagungszeitraum 
 
Jährliche Veranlagung 
 
Veranlagte Fälle 
 
(EUR Betrag Soll-Stellung) 
 
Offene Fälle 
 
(EUR Betrag voraussichtli-
che Soll-Stellung) 
 
2012 5.044 (2.153.699,00 EUR) 41 (12.300,00 EUR) 
2013 4.723 (1.278.543,00 EUR) 156 (46.800,00 EUR) 
2014 4.044 (1.853.551,00 EUR) 326 (97.800,00 EUR 
2015 5.073 (1.893.551,00 EUR) 434 (130.200,00 EUR) 
2016 4.778 (1.740.732,00 EUR 522 (156.600,00 EUR) 
2017 4.910 (2.509.916,00 EUR) 585 (175.500,00 EUR) 
2018 4.676. (2.021.040,00 EUR) 759 (227.700,00 EUR) 
2019 Jahresveranlagung der laufenden Fälle 
(ca. 3.000) erfolgt Mitte Februar 2019 
4.209 (1.262.700,00 EUR) 
 
 
Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu-
eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die 
Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im 
Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. 
 
 
 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 2.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0469/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.02.2019
Erstellt
06.02.2019 16:25