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Änderungsantrag der Fraktion die Grünen zu TOP 7.2.2.: Hermes

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1356/2017 vom 22.09.2017

Stand: Am 26.09.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

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  • 2017 09 26 HermesÄA

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    Fraktion in der Bezirksvertretung 7 51143 Köln - Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 Tel: 0221 221 97 309 Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln Herrn Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Porz,18.09.2017 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz 26.09.2017 TOP 7.2.2 Die Punkte 2 und 3 werden ersetzt 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des nach Punkt 3 geänderten städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang); 3. Die folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung ver- bindlich aufzunehmen. Die Vorlage ist nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder vorzulegen a. Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 – 30 (Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Hansestraße bzw. vorhandener Baumreihe ) muss bestehen bleiben und kurzfristig umgesetzt werden. b. Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. c. Pro 4 PKW - Stellp lätze eine Baumpflanzung – keine Versiegelung zumindest der PKW - Stellplätze . d. Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von Flachdach verbindliche Dach- begrünung. e. Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser - Geländes zur DB - Flughafen - schlei- fe sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites Trittsteinbiotop längs der Bahnböschung zu schaffen / zu erhalten, so dass sich eine wertvolle Böschungsvegetati- on entwickeln könne. f. Insektenfreundliches Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es gebraucht werde. g. Die LKW Verkehre dürfen nicht in die angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit die Wohngebiete Gremberghoven, Finkenberg und Eil hier- von befreit sind. In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Be- zirksvertretung, den Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Be- schwerden kommen sollte h. Die Versiegelung jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfolgen. i. Die Dachabwässser müssen zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden Begründung: Insgesamt handelt es sich bei dem Gelände um eine für Insekten wertvolle Fläche. Diese Fläche in Gänze zu bebauen widerspricht dem Naturschutz. Für die vorgesehene Bebauung ist eine genaue Güterabwägung zwischen dem städtischen Gewinn durch Arbeitsplätze und Gewerbesteuern zum Natur- und Umweltschutz erfolgen. Das nachgewiesene überdimensi- onale Insektensterben und damit verbundene Vogelsterben zwingt geradezu alle Vorhaben zu höchst insektenverträglichen Standard zu bringen. Dazu gehören auch alle im Landschaftsplan für diese Fläche vorgesehenen Maßnahmen. Dem im Naturschutzgesetz stehende Bodenschutz für die dort vorhanden Braunerde ist folge zu leisten und die Bebauung entsprechend gering versiegelnd auszuführen. Durch weitere zu erwartende Starkregenfälle in der Zukunft sind die Kanäle durch Vor-Ort- Flächenversickerung zu entlasten damit Überschwemmungen durch überlaufende Kanäle verhindert werden. Die Flächenversiegelung ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. (Dieter Redlin) (Regina Pischke) Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 26.09.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.2.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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