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3113/2019

Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle

Mitteilung Ausschuss 09.10.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 06.12.2019, TOP 3.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5426 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer  09.10.2019 
 3113/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 
 
Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle 
In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 01.02.2019 wurde vereinbart, dass 
die Schwerbehindertenstelle für die nächste Sitzung einen neuen Sachstandsbericht erstellt.  
1. Leichte und einfache Sprache 
1.1. Antragsvordrucke und Bescheide 
Die Anträge auf Schwerbehinderung und die darauf basierenden Bescheide sind in den einzelnen 
Bundesländern jeweils einheitlich und verbindlich vorgegeben. Aufgrund des Antrages der Stadtar-
beitsgemeinschaft hat die Schwerbehindertenstelle Köln die zuständige Fachaufsichtsbehörde, die 
Bezirksregierung Münster, Anfang des Jahres gebeten, den Antragsvordruck zu überarbeiten und in 
leichter Sprache zu übersetzen. 
Auf Nachfrage der Schwerbehindertenstelle hat die Bezirksregierung zugesagt, die Thematik „Anträ-
ge und Bescheide auf Schwerbehinderung in leichter Sprache“ in den Jour fixe des Ministeriums für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einzubringen. An dem Jour Fixe nehmen neben der Be-
zirksregierung auch die kommunalen Spitzenverbände teil.  
Der Termin sollte ursprünglich im Mai 2019 stattfinden, wurde aber leider verschoben.  
Laut aktueller Auskunft der Bezirksregierung Münster steht ein neuer Termin noch nicht fest. Die Be-
zirksregierung hat zugesagt, das Thema zu platzieren, sobald der neue Termin feststeht. 
Unabhängig davon können die Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag formlos stellen und den Vor-
druck in einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit dem geschulten Fachpersonal der Schwerbe-
hindertenstelle ausfüllen. Im Internet-Auftritt der Schwerbehindertenstelle wird ausdrücklich auf diese 
Möglichkeit hingewiesen. 
1.2. Schulung 
Die Schwerbehindertenstelle Köln ist dem Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
unmittelbar gefolgt und hat den Punkt „Leichte und einfache Sprache“, in die Zielvereinbarungen zur 
leistungsorientierten Bezahlung aufgenommen.  
Aufgrund der Vereinbarungen wurden und werden die Mitarbeitenden im Jahr 2019 intensiv zu den 
Themen „Leichte Sprache, Barrierefreiheit bzw. serviceorientierter Kundenkontakt“ geschult. Die Re-
sonanz auf die Seminare ist durchgehend positiv.

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1.3. Beratungstermine 
Die antragstellenden Personen werden bei der Schwerbehindertenstelle adressatengerecht, individu-
ell und in Ruhe beraten. Dadurch soll der Klientel in besonderem Maß entsprochen werden. 
2. Barrierefreier Service für sehbehinderte Menschen 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in den vergangenen Sitzungen darum gebeten, 
auch sehbehinderten Menschen einen barrierefreien Service anzubieten. Die Schwerbehindertenstel-
le hat daher in einem ersten Schritt die Aufrufanlage optimiert. Die Darstellung auf dem Display der 
Aufrufanlage wurde sehbehindertengerecht gestaltet.  
Die Verwaltung beabsichtigt auf Grundlage der Erfahrungen des Pilotprojektes „Indoor-Navigation“ im 
Ausländeramt die Schwerbehindertenstelle einzubeziehen. Das Projekt wird von der Stabsstelle Digi-
talisierung gemeinsam mit dem Fraunhofer Instituts unterstützt. Bei einer Begehung des Gebäudes 
der Schwerbehindertenstelle wurden die Verbindungswege, die technische Steuerung und die Funkti-
onen der zu entwickelnden Applikation bereits definiert und abgestimmt. Das Fraunhofer Institut er-
mittelt derzeit die Aufwände und erstellt eine unverbindliche Preisinformation, so dass angestrebt 
werden kann, das Pilotprojekt zu erweitern. 
3. Telefonische Erreichbarkeit 
Das Thema „telefonische Erreichbarkeit“ ist als Schwerpunktprojekt der Schwerbehindertenstelle in 
2019 intensiv bearbeitet worden.  
Dadurch sind die Beschwerden über besetzte Leitungen und fehlende Ansprechpartner- und An-
sprechpartnerinnen spürbar zurückgegangen.  
4. Optimiertes Personalauswahlkonzept  
Die Schwerbehindertenstelle hat ein besonderes Anforderungsprofil für die zu besetzenden Stellen, 
dazu zählen insbesondere 
 rechtliche Grundkenntnisse, 
 Grundkenntnisse über die Abläufe einer Verwaltung, 
 Bereitschaft sich mit Krankheitsbildern und medizinischen Grundlagen auseinander zu setzen, 
 und hohe soziale Kompetenz für einen empathischen Umgang mit den Bürgerinnen und Bür-
gern. 
Mit dem Ziel, festzustellen, ob Bewerberinnen und Bewerber diesem Profil entsprechen, wurde das 
Auswahlverfahren weiter optimiert. 
Im Widerspruchsbereich konnten auf dieser Basis alle freien Stellen besetzt werden. Im Antragsbe-
reich wurden im Jahr 2019 sechs neue Kräfte gewonnen. Zur Zeit sind in diesem Bereich noch 1,5 
Stellen vakant.

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5. Qualitätsoffensive durch Fortbildungen  
Neben dem oben beschriebenen Thema „Leichte und einfache Sprache“ lag im Jahr 2019 ein weite-
rer Schulungsschwerpunt beim Thema „Sozialmedizin“, mit drei aufeinander aufbauenden Inhouse-
Schulungen. Zwei Termine haben bereits stattgefunden. Der dritte Termin ist als Workshop für das 
vierte Quartal 2019 terminiert.  
Erfreulicherweise konnte als Dozent ein erfahrener Facharzt für Sozialmedizin mit jahrzehntelanger 
Praxiserfahrung gewonnen werden.  
Durch die Schulungen wird das Fachwissen der Mitarbeitenden weiter vertieft. Im Ergebnis können 
dadurch die Bürgerberatung und die Qualitätssicherung verbessert werden. 
 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

06.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3113/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.10.2019
Erstellt
04.09.2019 17:44