3113/2019
Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 09.10.2019 3113/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 01.02.2019 wurde vereinbart, dass die Schwerbehindertenstelle für die nächste Sitzung einen neuen Sachstandsbericht erstellt. 1. Leichte und einfache Sprache 1.1. Antragsvordrucke und Bescheide Die Anträge auf Schwerbehinderung und die darauf basierenden Bescheide sind in den einzelnen Bundesländern jeweils einheitlich und verbindlich vorgegeben. Aufgrund des Antrages der Stadtar- beitsgemeinschaft hat die Schwerbehindertenstelle Köln die zuständige Fachaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Münster, Anfang des Jahres gebeten, den Antragsvordruck zu überarbeiten und in leichter Sprache zu übersetzen. Auf Nachfrage der Schwerbehindertenstelle hat die Bezirksregierung zugesagt, die Thematik „Anträ- ge und Bescheide auf Schwerbehinderung in leichter Sprache“ in den Jour fixe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einzubringen. An dem Jour Fixe nehmen neben der Be- zirksregierung auch die kommunalen Spitzenverbände teil. Der Termin sollte ursprünglich im Mai 2019 stattfinden, wurde aber leider verschoben. Laut aktueller Auskunft der Bezirksregierung Münster steht ein neuer Termin noch nicht fest. Die Be- zirksregierung hat zugesagt, das Thema zu platzieren, sobald der neue Termin feststeht. Unabhängig davon können die Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag formlos stellen und den Vor- druck in einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit dem geschulten Fachpersonal der Schwerbe- hindertenstelle ausfüllen. Im Internet-Auftritt der Schwerbehindertenstelle wird ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen. 1.2. Schulung Die Schwerbehindertenstelle Köln ist dem Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik unmittelbar gefolgt und hat den Punkt „Leichte und einfache Sprache“, in die Zielvereinbarungen zur leistungsorientierten Bezahlung aufgenommen. Aufgrund der Vereinbarungen wurden und werden die Mitarbeitenden im Jahr 2019 intensiv zu den Themen „Leichte Sprache, Barrierefreiheit bzw. serviceorientierter Kundenkontakt“ geschult. Die Re- sonanz auf die Seminare ist durchgehend positiv. 2 1.3. Beratungstermine Die antragstellenden Personen werden bei der Schwerbehindertenstelle adressatengerecht, individu- ell und in Ruhe beraten. Dadurch soll der Klientel in besonderem Maß entsprochen werden. 2. Barrierefreier Service für sehbehinderte Menschen Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in den vergangenen Sitzungen darum gebeten, auch sehbehinderten Menschen einen barrierefreien Service anzubieten. Die Schwerbehindertenstel- le hat daher in einem ersten Schritt die Aufrufanlage optimiert. Die Darstellung auf dem Display der Aufrufanlage wurde sehbehindertengerecht gestaltet. Die Verwaltung beabsichtigt auf Grundlage der Erfahrungen des Pilotprojektes „Indoor-Navigation“ im Ausländeramt die Schwerbehindertenstelle einzubeziehen. Das Projekt wird von der Stabsstelle Digi- talisierung gemeinsam mit dem Fraunhofer Instituts unterstützt. Bei einer Begehung des Gebäudes der Schwerbehindertenstelle wurden die Verbindungswege, die technische Steuerung und die Funkti- onen der zu entwickelnden Applikation bereits definiert und abgestimmt. Das Fraunhofer Institut er- mittelt derzeit die Aufwände und erstellt eine unverbindliche Preisinformation, so dass angestrebt werden kann, das Pilotprojekt zu erweitern. 3. Telefonische Erreichbarkeit Das Thema „telefonische Erreichbarkeit“ ist als Schwerpunktprojekt der Schwerbehindertenstelle in 2019 intensiv bearbeitet worden. Dadurch sind die Beschwerden über besetzte Leitungen und fehlende Ansprechpartner- und An- sprechpartnerinnen spürbar zurückgegangen. 4. Optimiertes Personalauswahlkonzept Die Schwerbehindertenstelle hat ein besonderes Anforderungsprofil für die zu besetzenden Stellen, dazu zählen insbesondere rechtliche Grundkenntnisse, Grundkenntnisse über die Abläufe einer Verwaltung, Bereitschaft sich mit Krankheitsbildern und medizinischen Grundlagen auseinander zu setzen, und hohe soziale Kompetenz für einen empathischen Umgang mit den Bürgerinnen und Bür- gern. Mit dem Ziel, festzustellen, ob Bewerberinnen und Bewerber diesem Profil entsprechen, wurde das Auswahlverfahren weiter optimiert. Im Widerspruchsbereich konnten auf dieser Basis alle freien Stellen besetzt werden. Im Antragsbe- reich wurden im Jahr 2019 sechs neue Kräfte gewonnen. Zur Zeit sind in diesem Bereich noch 1,5 Stellen vakant. 3 5. Qualitätsoffensive durch Fortbildungen Neben dem oben beschriebenen Thema „Leichte und einfache Sprache“ lag im Jahr 2019 ein weite- rer Schulungsschwerpunt beim Thema „Sozialmedizin“, mit drei aufeinander aufbauenden Inhouse- Schulungen. Zwei Termine haben bereits stattgefunden. Der dritte Termin ist als Workshop für das vierte Quartal 2019 terminiert. Erfreulicherweise konnte als Dozent ein erfahrener Facharzt für Sozialmedizin mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung gewonnen werden. Durch die Schulungen wird das Fachwissen der Mitarbeitenden weiter vertieft. Im Ergebnis können dadurch die Bürgerberatung und die Qualitätssicherung verbessert werden. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3113/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.10.2019
- Erstellt
- 04.09.2019 17:44