Mandari Insight

3632/2022

Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau

Mitteilung Ausschuss 08.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 2.4

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3849 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/2 
561/2 
Vorlagen-Nummer 08.11.2022 
 3632/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 08.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
 
Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau 
 
Verlängerung des Zinsmoratoriums bis Ende 2025 
Nach geltendem Recht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau 
des alten ersten Förderweges -in engen gesetzlichen Grenzen- jährlich erhöht werden. Die Auswir-
kung der Zinsanhebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche 
begrenzt.  
Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen 
Vereinbarungen sowie die Fördermiete mit den Mietsteigerungen nach der Förderzusage. 
Auch die Stadt Köln hat über die kommunalen Gremien angesichts der anhaltend niedrigen Kapital-
marktzinsen, der geringen Nachfrage neuer Fördermittel, der steigenden Zahl vorzeitiger Darlehens-
rückzahlungen und der zunehmenden Wohnungsmarktanspannung im preisgünstigen Segment ein 
Überdenken diese Praxis gefordert. 
Die NRW.BANK hatte im Juli 2015 die Entscheidung getroffen, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine 
mögliche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten (Mitteilung 2581/2015). Im Jahre 2017 wurde ent-
schieden den Verzicht auf die Zinsanhebungen bis 2022 zu verlängern (Mitteilung 1131/2017). Somit 
kam es nicht zu Kostenmieterhöhungen aus diesem Grund. Die Förderungen nach neuem Recht mit 
Bewilligungsmiete und festen Steigerungssätzen sind nicht betroffen.  
Im Oktober 2022 hat die NRW.BANK entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Mietwoh-
nungsdarlehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. Die NRW.BANK verzichtet auf eine Höherver-
zinsung dieser Darlehen und reagiert damit auf das niedrige Marktzinsniveau. Mit dieser Entschei-
dung wird das bestehende Zinsmoratorium bis einschließlich 2025 verlängert und eine langfristige 
und belastbare Entscheidungsgrundlage für Investoren geschaffen. In der Folge werden dadurch 
auch die Mieten der betroffenen Wohnungen stabilisiert. 
 
Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen ausgegebenen Bestandsdar-
lehen der Mietwohnraumförderung. Insbesondere in den Fällen der Förderung durch Land und Kom-
mune wird aber seit je her einheitlich vorgegangen. Eine Zinserhöhung für die städtischen Darlehen 
unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrahmens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Lan-
des und der Stadt Köln, Mietpreis- und Belegungsbindungen gerade für die Zielgruppe der einkom-
mensschwächeren Haushalte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen.  
Das rein fiskalische Interesse ist als gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpas-
sungsdaten 2015 wären bei einer Zinserhöhung ab dem 01.01.2016 nur etwa 60 städtische Darlehen

2 
 
überhaupt für eine Erhöhung in Betracht gekommen. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag 
hätte bei ca. 30.000 EUR jährlich gelegen. Mit fortschreitender Rückzahlung der städtischen Darlehen 
mindert sich der Ertrag. Dem gegenüber stünde ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei der Kämme-
rei und dem Amt für Wohnungswesen. 
Die Verwaltung geht auch davon aus, dass das Zinsmoratorium dazu beitragen kann, die hohe Zahl 
vorzeitiger Darlehensrückzahlungen zu mindern. Ein Zinserhöhungsverfahren bringt auch für die In-
vestoren beträchtlichen Aufwand mit sich (sog. Kappungsverfahren bei Darlehen des Landes und der 
Stadt, Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Geltendmachung der Mieterhöhung). Auch die-
sem Verfahren wollen Investoren durch Darlehensrückzahlung entgehen. 
Das Amt für Wohnungswesen hat daher entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium 
vollumfänglich anschließt. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

08.11.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3632/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.11.2022
Erstellt
28.10.2022 11:21