AN/0694/2022
Sanierung des Bodenbelags im Bereich des Parkcafés im Rheinpark, Antrag Grüne
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0694/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 Sanierung des Bodenbelags im Bereich des Parkcafés im Rheinpark Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf- zunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, den schadhaften Bodenbelag im Bereich der Beete vor dem Parkcafé im Rheinpark zu sanieren oder ggfs. zu ersetzen. Begründung: Der Bodenbelag im Bereich der Beete vor dem Parkcafé befindet sich in einem desolaten Zustand (siehe Fotos). Hiervon geht inzwischen eine akute Gefährdung insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen aus. Darüber hinaus hat das Parkcafé, das nun kurzfristig nach Jahrzehnten des Stillstands glück- licher Weise wieder eröffnen wird, ein angemessenes, hochwertiges und ästhetisch anspre- chendes Entrée verdient. gez. Julie Cazier Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67/673
Vorlagen-Nummer
AN/0694/2022
Stand: 27.03.2025
Sachstandsbericht
Sanierung des Bodenbelags im Bereich des Parkcafés im Rheinpark, Antrag Grüne
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den schadhaften Bodenbelag im Bereich der Beete vor dem
Parkcafé im Rheinpark zu sanieren oder ggfs. zu ersetzen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beschädigungen des Bodenbelags im Bereich der Beete vor dem Parkcafé (Blumenhof)
sind der Verwaltung bekannt.
Eine Schadensaufnahme der geschädigten Bodenplatten hat bereits stattgefunden. Weiter
gab es, aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes, eine Abstimmung mit dem Stadtkonser-
vator für den notwendigen Austausch stark geschädigter Bodenplatten und das weitere bau-
technische Vorgehen.
Nächste Schritte:
Eine vollständige Sanierung der beschädigten Bodenplatten inklusive weiterer hierfür notwen-
diger Arbeiten wie die Regulierung des Gefälles würde unverhältnismäßig hohe Kosten verur-
sachen (voraussichtlich im sechsstelligen Bereich). Daher ist geplant, ab 2025 zunächst ein
Teilbereich mit sehr stark geschädigten Bodenplatten zu sanieren. Sollte sich das Vorgehen
als praktikabel erweisen, werden auch die restlichen Flächen saniert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
März 2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0694/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 24.03.2022 12:13