0366/2019
Errichtung einer temporären Flüchtingsunterkunft Sinnersdorfer Straße 65
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FL-Sinnersdorfer Str. 65 Luftbild
471 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [349319,5657943] 1:2000 KölnGIS Amtl. Basiskarte (s/w), Luftbild 2016 (DOP10), Stadtbezirk, Luftbilder 2018, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 28.01.2019
FL Sinnerdorfer Str. 65 Aktuelle Planung
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Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Willy Brandt Platz 2
50679 Köln
SIN | Sinnersdorfer Str.
Temporäre Unterkunft für Flüchtlinge
Sinnersdorfer Str. Köln Worringen
Studio Grjsbach Landschaftsarchitektur
Rommerscheider Str. 103
51465 Bergisch Gladbach
studio@grisbach.de
Blattgröße: DIN A3
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Übernahme der Wohneinf'giten ALHO vom 13.08.2018
Auftraggeber Bauvorhaben Verfasser Maßstab: 1:500 S N N N ERS DO RF ER STR
Freianlagen - Feuerwehrkonzept
Datum: 14.08.2018
FL Sinnerdorfer Str. 65 Ursprungsplanung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 0366/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer temporären Flüchtingsunterkunft Sinnersdorfer Straße 65, Roggendorf, L 2, EZ 3 Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geänderten Planung für eine Flüchtlingsun- terkunft im Landschaftsschutzgebiet 2 „Pletschbachtal und Waldbereiche um das Wasserwerk Weiler“ einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestim- mungen des Landschaftsplans zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Beirat hatte dem Vorhaben in seiner Sitzung am 29.09.2016 bereits zugestimmt. Zum damaligen Zeitpunkt war geplant, 6 Flüchtlingsheime auf dem betroffenen Grundstück zu errich- ten (Anlage 2). Von dieser Ursprungsplanung wurde nunmehr abgewichen, um den dort lebenden Menschen ange- nehmere Unterkünfte anbieten zu können. Jetzt ist geplant, auf demselben Grundstück 10 kleinere Einheiten in Systembauweise zu errichten (Anlage 3). Die Befreiung auf 10 Jahre befristet erteilt werden. Anlagen Luftbild der betroffenen Fläche Landschaftsplanauszug Ursprungsplanung Aktuelle Planung
FL Sinnersdorfer Str. 65 Landschaftsplan
489 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [349368,5657831] 1:10000 KölnGIS Amtl. Basiskarte (s/w), Stadtbezirk, Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 28.01.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0366/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.01.2019
- Erstellt
- 28.01.2019 11:52