Errichtung einer temporären Flüchtingsunterkunft Sinnersdorfer Straße 65
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0366/2019 vom 29.01.2019
Stand: Am 28.01.2019 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ungeändert beschlossen.
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FL-Sinnersdorfer Str. 65 Luftbild
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80m6040200 Mittelpunkt: [349319,5657943] 1:2000 KölnGIS Amtl. Basiskarte (s/w), Luftbild 2016 (DOP10), Stadtbezirk, Luftbilder 2018, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 28.01.2019 -
FL Sinnerdorfer Str. 65 Aktuelle Planung
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FL Sinnersdorfer Str. 65 Landschaftsplan
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400m3002001000 Mittelpunkt: [349368,5657831] 1:10000 KölnGIS Amtl. Basiskarte (s/w), Stadtbezirk, Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 28.01.2019 -
FL Sinnerdorfer Str. 65 Ursprungsplanung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 0366/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer temporären Flüchtingsunterkunft Sinnersdorfer Straße 65, Roggendorf, L 2, EZ 3 Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geänderten Planung für eine Flüchtlingsun- terkunft im Landschaftsschutzgebiet 2 „Pletschbachtal und Waldbereiche um das Wasserwerk Weiler“ einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestim- mungen des Landschaftsplans zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Beirat hatte dem Vorhaben in seiner Sitzung am 29.09.2016 bereits zugestimmt. Zum damaligen Zeitpunkt war geplant, 6 Flüchtlingsheime auf dem betroffenen Grundstück zu errich- ten (Anlage 2). Von dieser Ursprungsplanung wurde nunmehr abgewichen, um den dort lebenden Menschen ange- nehmere Unterkünfte anbieten zu können. Jetzt ist geplant, auf demselben Grundstück 10 kleinere Einheiten in Systembauweise zu errichten (Anlage 3). Die Befreiung auf 10 Jahre befristet erteilt werden. Anlagen Luftbild der betroffenen Fläche Landschaftsplanauszug Ursprungsplanung Aktuelle Planung
Beratungsverlauf
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28.01.2019
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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