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0366/2019

Errichtung einer temporären Flüchtingsunterkunft Sinnersdorfer Straße 65

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.01.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 28.01.2019, TOP 3.2

FL-Sinnersdorfer Str. 65 Luftbild

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FL Sinnerdorfer Str. 65 Aktuelle Planung

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FL Sinnerdorfer Str. 65 Ursprungsplanung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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FL Sinnersdorfer Str. 65 Landschaftsplan

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FL-Sinnersdorfer Str. 65 Luftbild

471 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [349319,5657943]   1:2000
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (s/w), Luftbild 2016 (DOP10), Stadtbezirk, Luftbilder 2018,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 28.01.2019

FL Sinnerdorfer Str. 65 Aktuelle Planung

896 Zeichen

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Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Willy Brandt Platz 2
50679 Köln

SIN | Sinnersdorfer Str.
Temporäre Unterkunft für Flüchtlinge
Sinnersdorfer Str. Köln Worringen

Studio Grjsbach Landschaftsarchitektur
Rommerscheider Str. 103
51465 Bergisch Gladbach
studio@grisbach.de

Blattgröße: DIN A3

|
3 !
& A &
3 Punsppeg
Übernahme der Wohneinf'giten ALHO vom 13.08.2018
Auftraggeber Bauvorhaben Verfasser Maßstab: 1:500 S N N N ERS DO RF ER STR

Freianlagen - Feuerwehrkonzept

Datum: 14.08.2018

FL Sinnerdorfer Str. 65 Ursprungsplanung

8 Zeichen

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I a

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1628 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0366/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer temporären Flüchtingsunterkunft Sinnersdorfer Straße 65, Roggendorf, L 2, 
EZ 3 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geänderten Planung für eine Flüchtlingsun-
terkunft im Landschaftsschutzgebiet 2 „Pletschbachtal und Waldbereiche um das Wasserwerk Weiler“ 
einverstanden. 
 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestim-
mungen des Landschaftsplans zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 
Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Beirat hatte dem Vorhaben in seiner Sitzung am 29.09.2016 bereits zugestimmt. 
 
Zum damaligen Zeitpunkt war geplant, 6 Flüchtlingsheime auf dem betroffenen Grundstück zu errich-
ten (Anlage 2). 
Von dieser Ursprungsplanung wurde nunmehr abgewichen, um den dort lebenden Menschen ange-
nehmere Unterkünfte anbieten zu können. 
Jetzt ist geplant, auf demselben Grundstück 10 kleinere Einheiten in Systembauweise zu errichten 
(Anlage 3). 
Die Befreiung auf 10 Jahre befristet erteilt werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
Luftbild der betroffenen Fläche 
Landschaftsplanauszug 
Ursprungsplanung 
Aktuelle Planung

FL Sinnersdorfer Str. 65 Landschaftsplan

489 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [349368,5657831]   1:10000
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (s/w), Stadtbezirk, Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 28.01.2019

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0366/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.01.2019
Erstellt
28.01.2019 11:52