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BV5/165/2025

Ein Kaiserswerther Markt für alle – Verbindliche Regeln für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie!

Antrag 15.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 28.10.2025, TOP 29

Antrag

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Antrag

4045 Zeichen

BV5/165/2025 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
SPD-Fraktion 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 15.10.2025 
An den 
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks 5 
 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. Oktober 2025 
 
 
Betrifft: 
Ein Kaiserswerther Markt für alle – Verbindliche Regeln für die Anordnung und 
Gestaltung der Außengastronomie!  
(Antrag CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion vom 15. 
Oktober 2025) 
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung darum, gemeinsam mit Ortspolitik und 
Gastwirten verbindliche Regeln für die Anordnung und Gestaltung der 
Außengastronomie auf dem Kaiserswerther Markt aufzustellen und durchzusetzen. 
Auch sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Kaiserswerther Markt, abseits der 
Gastronomie, (gestalterisch) „aufzuräumen“. 
 
Zur Umsetzung der Regeln bei neuer Genehmigung der Sondernutzungen in 2026 
bittet die Bezirksvertretung einen ersten Vorschlag im ers ten Quartal (Sitzung der 
Bezirksvertretung im Februar) vorzulegen. 
 
  
Begründung: 
Kaiserswerth ist schön! Neben der Rheinfront erfreut sich insbesondere der 
Kaiserswerther Markt großer Beliebtheit bei Einheimischen und Touristen. Wichtiger 
Bestandteil eine s attraktiven Kaiserswerther Marktes ist eine auch gestalterisch 
attraktive Gastronomie.  
 
Allerdings werden Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter in der letzten Zeit 
immer häufiger von Einheimischen angesprochen, die Sorge haben, dass auf dem 
Kaiserswerther Markt bald nur noch Platz für Gastronomie ist („Man muss sich im 
öffentlichen Raum auch aufhalten können, ohne etwas zu konsumieren“) und die 
Qualität der Außenmöblierung nicht immer mit der Qualität der Umgebungsbebauung 
standhalten kann.  
 
Dass e s auch anders gehen kann, dass es Qualitätsstandards und verbindliche 
Vorgaben für die Gestaltung und Anordnung der Außengastronomie geben kann, 
zeigen zahlreiche Orte in NRW, etwa Köln oder Bochum ( https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf61/regelwerk_aussengastronomie.pdf;

Seite 2 
https://www.bochum.de/amt-fuer-stadtplanung-und-wohnen/Dienstleistungen-und-
Infos/Stadterneuerung/ISEK-Innenstadt/Gestaltungshandbuch-und-
Gestaltungssatzung-Innenstadt).  
 
In Kaiserswerth müssten derartige Regeln, jedenfalls aus juristischer Sicht, noch 
einfacher aufstellbar und durchsetzbar sein, da die Altstadt von Kaiserswerth ein 
Denkmalbereich im Sinne des § 5 DSchG NRW ist 
(https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/63-4/63-4-105).  
 
Allerdings ist nicht nur die Gestaltung und Anordnung der Außengastronomie 
mancherorts auf dem Kaiserswerther Markt beklagenswert. Der öffentliche  Raum 
„Kaiserswerther Markt“ gehört an sich (gestalterisch) aufgeräumt.  
 
Aus Sicht der Politik sind – nicht abschließend – insbesondere wichtig:  
 
 Ansprechende, möglichst vergleichbare Gestaltung des Mobiliars, einschl. der 
Sonnenschirme, der Außengastronomie  
 Kein Einzäunen der Außengastronomie, barrierefreie Durchlässigkeit des 
Platzes muss durchgehend erhalten bleiben  
 Verbesserung des Pflegezustandes der sondergenutzten Flächen (regelmäßige 
Beseitigung von Spontanvegetation durch die Sondernutzer) 
 Möglichst einheitliche Gestaltung der „öffentlichen“ Einbauten: Bänke, 
Briefkästen, Fahrradständer, Mülleimer etc. 
 Beibehaltung von ausreichend großen Flächen „ohne Konsumzwang“ 
 Kaiserswerther Markt ist kein „Winterlager“ für gastronomisches Mobiliar 
 Beachtung und Durchsetzung der vorhandenen (denkmalrechtlichen) 
Regelwerke insb. in Bezug auf Anlagen der Außenwerbung  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die Be zirksvertretung 5 die Verwaltung darum, 
gemeinsam mit Ortspolitik und Gastwirten verbindliche Regeln für die Anordnung 
und Gestaltung der Außengastronomie auf dem Kaiserswerther Markt aufzustellen 
und durchzusetzen. Auch sollte die Gelegenheit genutzt werd en, den Kaiserswerther 
Markt, abseits der Gastronomie, (gestalterisch) „aufzuräumen“. 
 
 
 
gez. Norbert Biermann     gez. Waldemar M. Fröhlich      gez. Benjamin Tscholl

Beratungsverlauf (1)

28.10.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/165/2025
Typ
Antrag
Datum
15.10.2025
Erstellt
15.10.2025 10:33