1301/2020
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH:
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Beschlussvorlage Rat
4485 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1301/2020 Freigabedatum 24.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs - und Verwertungsgesell- schaft Köln mbH: 1) Beigeordneter Dr. Harald Rau (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienste- te/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO) 2)...................................................... 3)...................................................... 4)...................................................... 5)...................................................... 6)...................................................... 7)...................................................... 8)...................................................... 9)...................................................... II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or- gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger- meister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit- punkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Rat 19.11.2020 2 III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gesellschafterinnen der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (im Folgen- den: AVG mbH) sind die Stadtwerke Köln GmbH mit 50,1% sowie die REMONDIS GmbH mit 49,9%. § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der AVG mbH regelt zur Zusammensetzung des Aufsichtsra- tes Folgendes: Der Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus: - 9 von der Stadt Köln entsandten Mitgliedern, - 6 von der REMONDIS GmbH entsandten Mitgliedern sowie - 2 von dem Betriebsrat der Gesellschaft entsandten Mitgliedern. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober- bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer- Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf die Einhaltung des PCGK hinzu- wirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Un- ternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Remondis
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Details
- Aktenzeichen
- 1301/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.11.2020
- Erstellt
- 04.05.2020 15:52