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1301/2020

AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH:

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4485 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1301/2020 
Freigabedatum 
24.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH: Entsendung in den 
Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs - und Verwertungsgesell-
schaft Köln mbH: 
 
1) Beigeordneter Dr. Harald Rau 
 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienste-
te/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO) 
 
2)...................................................... 
 
3)...................................................... 
 
4)...................................................... 
 
5)...................................................... 
 
6)...................................................... 
 
7)...................................................... 
 
8)...................................................... 
 
9)...................................................... 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürger-
meister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das 
Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies 
die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit-
punkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.  
 
Rat 19.11.2020

2 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gesellschafterinnen der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (im Folgen-
den: AVG mbH) sind die Stadtwerke Köln GmbH mit 50,1% sowie die REMONDIS GmbH mit 49,9%.  
 
§ 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der AVG mbH regelt zur Zusammensetzung des Aufsichtsra-
tes Folgendes: 
 
Der Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus: 
- 9 von der Stadt Köln entsandten Mitgliedern, 
- 6 von der REMONDIS GmbH entsandten Mitgliedern sowie 
- 2 von dem Betriebsrat der Gesellschaft entsandten Mitgliedern. 
 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober-
bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer 
Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-
Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf die Einhaltung des PCGK hinzu-
wirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, 
TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Un-
ternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Remondis

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Details

Aktenzeichen
1301/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
04.05.2020 15:52