V/0613/2012
Lortzingstraße
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Beschlussvorlage
6856 Zeichen
V/0613/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Lortzingstraße
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) -
Beratungsfolge
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Ba uwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster
aufgestelltem Entwurf (Lageplan Nr. L81 (1) Blatt 1 vom Juni 2012) und der Kanalsanierung zu.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von c a. 380.000 €
entstehen.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2012 bzw. im Haushaltsplanentwurf 2013 bei nach-
stehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt.
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
2012
2013
135.000
245.000
Ende 2012 ggf.
nicht veraus-
gabte Mittel
werden nach
2013 über-
tragen.
Investitionsmaßnahme 4122 Kanalsanierung Ostviertel Bau
Auszahlungen
Insgesamt: 380.000
Es wird zur Kenntnis genommen, dass d ie Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitste l-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und
Finanzplanung 2013 – 2016 stehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0613/2012
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
11.10.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0613/2012
Als Folgekosten fallen jährliche Abs chreibungen von rd. 4.750 € an. Da die vorhandene Anlage
ersetzt wird, entstehen keine zusätzlichen Unterhaltungskosten.
Begründung:
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Mischwasserkanalisation muss aus baulichen Gründen erneuert werden. Es wurden
u.a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Untersuchung im September
2011 festgestellt. Die Kanäle wurden in die schlechteste Schadensklasse eingestuft.
Die Hausanschlüsse weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Hauptkanal.
Aufgrund der fest gestellten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil
300/450) ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o.ä. nicht möglich.
Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsys-
tem wird beibehalten. Eine Umstellung auf das Trennsystem ist aufgrund der fehlenden
Regenwasservorflut nicht möglich.
Die Lortzingstraße ist unter der Asphaltdeckschicht vollflächig gepflastert. Durch die stra-
ßenmittig gelegene Kanalbaugrube wird das statische Pflastergefüge unterbrochen und
zerstört. Deshalb soll nach den Kanalbauarbeiten die Fahrbahnfläche in gesamter Breite
grundhaft aufgebaut und asphaltiert werden. Die gepflasterten Gehwege werden nur im Be-
reich der zu erneuernden Hausanschlussleitungen wie vorgefunden wieder hergestellt.
Dies führt zu folgender Baukostenverteilung.
Kanalbau: 175.000,-- €
Straßenwiederherstellung: + 205.000,-- €
KAG-Beiträge - 153.000,-- €
Nettokosten Stadt Münster 227.000,-- €
Die Straßenwiederherstellung wird vollständig aus der Produktgruppe 1101-
Stadtentwässerung finanziert. Es fallen langfristig keine erhöhten Straßenunterhaltungskos-
ten an.
Als Reduktionsvariante könnte die Straßenwiederherstellung nur im Bereich des Rohrgr a-
bens ausgeführt werden. Die Kosten der Straßenwiederherste llung würden sich dann von
ca. 205.000,-- € auf ca. 60.000, -- € verringern. Durch diese Art der Straßenwiederherste l-
lung können dann aber keine Beiträge nach KAG erhoben werden, so dass sich die Nett o-
belastung der Stadt in der Beschlussvariante mit 227.000 ,-- € sogar etwas günstiger da r-
stellt im Vergleich zur Reduktionsvariante (175.000,-- € + 60.000,-- € = 235.000,-- €).
Des weiteren ist die Art der Straßenwiederherstellung bei der Beschlussvariante erheblich
hochwertiger als bei der Reduktionsvariante. B ei der Reduktionsvariante ist davon ausz u-
gehen, dass die Nutzungsdauer maximal 15 Jahre erreicht, während die Beschlussvariante
eine Nutzungsdauer von 60 Jahren ermöglicht. Die daraus resultierenden jährlichen A b-
schreibungen betragen demnach 4.000, -- € für die Reduktionsvariante und 870, -- € für die
Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der KAG-Einnahmen.
2. Ausschreibung und Bau:
Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt werden
ca. 120 Meter DN 300 und ca. 100 m Hausanschlussleitungen DN 150 eingebaut. Die alten
Kanäle werden ausg ebaut. Aufgrund des schlechten Aufbaus der Verkehrsflächen wird
nach dem Kanalbau die Straße von Bordstein bis Bordstein grundhaft erneuert.
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V/0613/2012
Die Ausschreibung für den ersten Abschnitt erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss.
Die Bauzeit wird voraussichtlich fünf Monate betragen.
Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtwerke Münster sind nicht vorgesehen.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt
durchgeführt.
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz
für das Land Nordrhein -Westfalen für Straßenbaumaßna hmen in der Stadt Münster“ vom
15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die
Lortzingstraße als Anliegerstraße eingestuft. Die Anlage Lortzingstraße erstreckt sich in
beitragsrechtlichem Sinn vom Hohenzollernring bis zur Gutenbergstraße.
Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung wird die Fahrbahn der Lortzingstraße ve r-
bessert wiederhergestellt. Bei der Verbesserung handelt es sich um eine beitragsauslösen-
de Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts.
Bei einer Einstufung der Lortzingstraße als Anliegerstraße beteiligen sich die Grun dstück-
seigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten der Fah r-
bahnerneuerung.
Die voraussichtlichen beitragfähigen Kosten betragen insgesamt rd. 191.100,00 €. Die An-
liegeranteile betragen somit ca. 152.880,00 €. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter
Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsberechnung 9,09 €/m².
Ein durchschnittliches, ca. 500 m² großes Wohngrundstück, zweigeschossig bebaut, wir d
danach zu Straßenbaubeiträgen in Höhe von voraussichtlich ca. 5.900,00 € herangezo-
gen.
Zuschüsse werden nicht erwartet.
4. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden.
5. Liegenschaftliche Regelungen :
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechen s des Tiefbauamtes durch Info r-
mationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme und die voraussich t-
lich zu zahlenden Beiträge informiert.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
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V/0613/2012
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Lortzingstraße
- Hohenzollernring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0613/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37