Mandari Insight

V/0613/2012

Lortzingstraße

Vorlagen 07.08.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 20.11.2012, TOP 4.12

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6856 Zeichen

V/0613/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lortzingstraße 
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Ba uwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestelltem Entwurf (Lageplan Nr. L81 (1) Blatt 1 vom Juni 2012) und der Kanalsanierung zu.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von c a. 380.000 € 
entstehen. 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2012 bzw. im Haushaltsplanentwurf 2013 bei nach-
stehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt. 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung  
 
 
2012 
2013 
 
 
 
135.000 
245.000 
Ende 2012 ggf. 
nicht veraus- 
gabte Mittel 
werden nach 
2013 über- 
tragen. 
Investitionsmaßnahme 4122 Kanalsanierung Ostviertel Bau 
Auszahlungen     
Insgesamt: 380.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass d ie Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitste l-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen  Ergebnis - und 
Finanzplanung 2013 – 2016 stehen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0613/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0613/2012 
Als Folgekosten fallen jährliche Abs chreibungen von rd. 4.750 € an. Da die vorhandene Anlage 
ersetzt wird, entstehen keine zusätzlichen Unterhaltungskosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die Mischwasserkanalisation muss aus baulichen Gründen erneuert werden.  Es wurden 
u.a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Untersuchung im September 
2011 festgestellt. Die Kanäle wurden in die schlechteste Schadensklasse eingestuft. 
Die Hausanschlüsse weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Hauptkanal. 
Aufgrund der fest gestellten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil 
300/450) ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o.ä. nicht möglich. 
Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsys-
tem wird beibehalten. Eine Umstellung auf das Trennsystem ist aufgrund der fehlenden 
Regenwasservorflut nicht möglich. 
Die Lortzingstraße ist unter der Asphaltdeckschicht vollflächig gepflastert. Durch die stra-
ßenmittig gelegene Kanalbaugrube wird das statische Pflastergefüge unterbrochen und 
zerstört. Deshalb soll nach den Kanalbauarbeiten die Fahrbahnfläche in gesamter Breite 
grundhaft aufgebaut und asphaltiert werden. Die gepflasterten Gehwege werden nur im Be-
reich der zu erneuernden Hausanschlussleitungen wie vorgefunden wieder hergestellt. 
Dies führt zu folgender Baukostenverteilung. 
Kanalbau:       175.000,-- € 
Straßenwiederherstellung: + 205.000,-- € 
KAG-Beiträge   - 153.000,-- € 
 Nettokosten Stadt Münster  227.000,-- € 
Die Straßenwiederherstellung wird vollständig aus der Produktgruppe 1101-
Stadtentwässerung finanziert. Es fallen langfristig keine erhöhten Straßenunterhaltungskos-
ten an. 
Als Reduktionsvariante könnte die Straßenwiederherstellung nur im Bereich des Rohrgr a-
bens ausgeführt werden. Die Kosten der Straßenwiederherste llung würden sich dann von 
ca. 205.000,-- € auf ca. 60.000, -- € verringern. Durch diese Art der Straßenwiederherste l-
lung können dann aber keine Beiträge nach KAG erhoben werden, so dass sich die Nett o-
belastung der Stadt in der Beschlussvariante mit 227.000 ,-- € sogar etwas günstiger da r-
stellt im Vergleich zur Reduktionsvariante (175.000,-- € + 60.000,-- € = 235.000,-- €).  
Des weiteren ist die Art der Straßenwiederherstellung bei der Beschlussvariante erheblich 
hochwertiger als bei der Reduktionsvariante. B ei der Reduktionsvariante ist davon ausz u-
gehen, dass die Nutzungsdauer maximal 15 Jahre erreicht, während die Beschlussvariante 
eine Nutzungsdauer von 60 Jahren ermöglicht. Die daraus resultierenden jährlichen A b-
schreibungen betragen demnach 4.000, -- € für die Reduktionsvariante und 870, -- € für die 
Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der KAG-Einnahmen. 
       
2. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt werden 
ca. 120 Meter DN 300 und ca. 100 m Hausanschlussleitungen DN 150 eingebaut. Die alten 
Kanäle werden ausg ebaut. Aufgrund des schlechten Aufbaus  der Verkehrsflächen wird 
nach dem Kanalbau die Straße von Bordstein bis Bordstein grundhaft erneuert.

- 3 - 
V/0613/2012 
Die Ausschreibung für den ersten Abschnitt erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. 
Die Bauzeit wird voraussichtlich fünf Monate betragen. 
Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtwerke Münster sind nicht vorgesehen. 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt 
durchgeführt. 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz 
für das Land Nordrhein -Westfalen für Straßenbaumaßna hmen in der Stadt Münster“ vom 
15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die 
Lortzingstraße als Anliegerstraße eingestuft. Die Anlage Lortzingstraße erstreckt sich in 
beitragsrechtlichem Sinn vom Hohenzollernring bis zur Gutenbergstraße.  
Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung wird die Fahrbahn der Lortzingstraße ve r-
bessert wiederhergestellt. Bei der Verbesserung handelt es sich um eine beitragsauslösen-
de Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. 
Bei einer Einstufung der Lortzingstraße als Anliegerstraße  beteiligen sich die Grun dstück-
seigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten der Fah r-
bahnerneuerung. 
Die voraussichtlichen beitragfähigen Kosten betragen insgesamt rd. 191.100,00 €.  Die An-
liegeranteile betragen somit ca. 152.880,00 €. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter 
Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsberechnung 9,09 €/m². 
Ein durchschnittliches, ca. 500 m² großes Wohngrundstück, zweigeschossig bebaut, wir d 
danach zu Straßenbaubeiträgen in Höhe von voraussichtlich ca.  5.900,00  € herangezo-
gen. 
Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
 Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen : 
 
        Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechen s des Tiefbauamtes durch Info r-
mationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme und die voraussich t-
lich zu zahlenden Beiträge informiert. 
 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 4 - 
V/0613/2012

Beratungsverlauf (2)

30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lortzingstraße
  • Hohenzollernring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0613/2012
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37