2152/2017
Sicherheit im Straßenverkehr
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660/12 28.09.2017 Vorlagen-Nummer 2152/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 28.09.2017 Verkehrsausschuss 10.10.2017 Sicherheit im Straßenverkehr hier: Anfrage der Gruppe GUT in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 11.07.2017, TOP 4.5 Die Gruppe GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Laut dem Kölner Polizeibericht "Verkehrsunfallentwicklung 2016" stieg die Zahl der verletzten Rad- fahrer und Radfahrerinnen von 2015 auf 2016 um 27%! Wie erklärt sich die Stadt Köln diesen starken Anstieg? Wie kann die Stadt Köln dieser Entwicklung besser entgegenwirken?“ Antwort der Verwaltung: Laut dem Verkehrsunfallbericht der Polizei erhöhte sich der Anteil der im Straßenverkehr verunglück- ten Radfahrerinnen und Radfahrer im Vergleich der Jahre 2015 und 2016 um 27 % (Anlage 1). Laut Auswertung der Polizei ergaben sich unterschiedliche Ursachen für diese Unfälle (Anlage 2). Sofern die Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer durch ihr Verhalten in erster Linie den Unfall verursachten, wa- ren als Hauptgründe Fehler beim Abbiegen (z. B. „Toter Winkel“ bzw. fehlender Schulterblick), Miss- achtung der Vorfahrt und Fehler beim Ein- und Aussteigen zu nennen. Unfälle, die hauptsächlich durch Radfahrende verursacht wurden, beruhten auf Fehlern bei der Straßennutzung (Benutzung der falschen Fahrbahn, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot etc.) und dem Fahren nach Alkoholgenuss oder dem Genuss von Betäubungsmitteln. Die Stadt Köln erklärt sich diese Häufung mit dem generellen Anstieg der Radfahrenden und mit der gestiegenen Unachtsamkeit oder auch Rücksichtslosigkeit aller Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum, die Radfahrende aber besonders trifft, da sie nicht von einer schützenden Hülle umgeben sind. Bei Betrachtung aller Unfallursachen wird ersichtlich, dass sich mit Ausnahme der Ursache „Missachtung der Vorfahrt“ Unfälle bei allen Ursachen gesteigert haben (Anlage 3). Im Hinblick auf die Abbiegeunfälle richtet die Stadt Köln Schutzstreifen auf den Fahrbahnen ein, damit der Radverkehr deutlicher in den Blickbereich der motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Ver- kehrsteilnehmer geführt wird. Bei Überprüfungen von Unfallhäufungen und generellen Überprüfungen von Kreuzungen werden besondere Augenmerke auf Sichtdreiecke gelegt. Im Hinblick auf verkehrs- 2 technische Maßnahmen zur Vermeidung von Vorfahrtunfällen werden vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrende angeboten, die es ihnen ermöglichen, sich vor dem Autoverkehr aufzustellen. Im Be- reich signalisierter Kreuzungen werden bei Gefährdungen oder Unfällen Vorläufe (d. h. die Radfahrer erhalten etwas früher Grün als Autofahrer) für Menschen auf dem Fahrrad eingerichtet. In Bezug auf Verkehrssicherheitskampagnen wurden im Jahr 2017 rund 250 Schulklassen zur The- matik „Toter Winkel“ geschult. Unter dem Begriff des „Toten Winkels“ ist der Bereich zu verstehen, den ein Lkw-Fahrender weder durch das Fenster noch durch den Außenspiegel einsehen kann. Men- schen auf dem Fahrrad, die sich neben dem Lkw bewegen, werden so möglicherweise beim Abbie- gen nicht erkannt und befinden sich in großer Unfallgefahr. Mit dem groß angelegten Auftakt dieser Aktion konnte ebenfalls eine breite Presseresonanz erzielt werden. Zur Vermittlung der wichtigsten Regeln und Tipps zum Radverkehr führte die Stadt Köln auch in diesem Jahr das Fahrradquiz durch, an dem sich rund 1.700 Bürgerinnen und Bürger und beteiligten. Die Verwaltung bietet kostenlose Überprüfungen von Fahrrädern an. Diese finden zum Beispiel an zwei Sonntagen im Spätsommer im Rheinpark oder auch an wechselnden Terminen im Umfeld der Ringe statt. Finanziert werden weiterhin Fahrradkurse für Seniorinnen und Senioren, die ihre Sicherheit im Um- gang mit dem Fahrrad wieder erlangen möchten. Auch im Jahr 2017 wurden in der Jugendverkehrs- schule Nippes zwei Kurse angeboten, die sich seitens der Seniorinnen und Senioren großer Beliebt- heit erfreuten. Frage 2: „StVO §1 (1) „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rück- sicht.“ Welche Kampagnen unternimmt die Stadt, um motorisierte Verkehrsteilnehmer auf Probleme wie Handy am Steuer, unvorsichtiges Türöffnen, fehlendes Blinken beim Abbiegen, zu geringer Überhol- abstand und mangelndes defensives Fahrverhalten zu sensibilisieren?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wendet sich in ihren Kampagnen an alle Menschen, die am Straßenverkehr teilneh- men. Die wichtigen Regelkenntnisse für den Radverkehr wurden in den Jahren 2016 und 2017 wiederum durch das in Punkt 1 bezeichnete Fahrradquiz vermittelt. Regelmäßig werden dabei auch Fragen zum ausreichenden Sicherheitsabstand gestellt. Zur Problematik der Ablenkung durch Handynutzung wurde seitens der Polizei die neue Kampagne „Lenk‘ dich nicht app“ gestartet, die durch die Stadt Köln unterstützt wird (Anlage 4). Denkbar ist, das Motiv im Jahr 2018 bei Plakatkampagnen und Postkartenaktionen aufzugreifen. Bei der Veröffentli- chung im Jahr 2017 waren die Vorbereitungen zu diesen Kampagnen bereits abgeschlossen. Regelmäßig fordert die Verwaltung über die Informations-Anlagen zur Durchführung des Schulter- blicks und zum „Blinken“ bei Richtungsänderungen auf. Die grundlegende „Erziehung“ zur Durchfüh- rung des Schulterblicks obliegt aber den Fahrschulen. Grundsätzlich dürfte die Notwendigkeit des Schulterblicks jedem Pkw-Fahrenden bekannt sein – tatsächlich beschweren sich viele Radfahrende darüber, dass dieser Blick unterbleibt. Verstöße gegen diese bekannten Praktiken dürften in erster Linie einer allgemeinen Sorglosigkeit geschuldet sein und sind mit Verkehrssicherheitskampagnen 3 nur schwerlich zu beeinflussen. Als erfolgsversprechende Maßnahme sieht die Verwaltung hier zu- sätzlich eine entsprechende Überwachung verbunden mit finanziellen Sanktionen. In Kooperation mit der Polizei entwickelt die Verwaltung zielgerichtete Verkehrssicherheitskonzepte und -kampagnen. Erste Gespräche zu diesen Themen haben bereits stattgefunden. Auch zukünftig werden sich die Stadt Köln und die Polizei zu diesen Themen regelmäßig austauschen. Frage 3: „Auch kurzfristiges Parken auf Radwegen stellt ein Sicherheitsrisiko dar, da Radfahrer oft in den schnelleren motorisierten Verkehr ausweichen müssen. Wie will die Stadt dieses „Nur kurz zum Bä- cker“-Parken zukünftig besser unterbinden? Gibt es einen beschlossenen und angekündigten, ver- stärkten „Rad fahrenden Ordnungsdienst“?“ Antwort der Verwaltung: Der Verkehrsdienst führt im Jahr 2017 verstärkt Schwerpunktkontrollen gegen ordnungswidrig par- kende Fahrzeuge auf Radwegen bzw. Fahrradschutzstreifen durch. Diese Schwerpunktaktionen wer- den zum Teil durch Aktionstage der Polizei flankiert. Der Verkehrsdienst setzt mittlerweile knapp 30 Dienstfahrräder ein. Die gemeinsame Fahrradstreife zwischen Ordnungsdienst und Verkehrsdienst befindet sich noch in der Umsetzungsphase. Frage 4: „Freilaufende Rechtsabbieger" gelten als besonders gefährlich. Werden diese bei Kreuzungsneubauten/ -umbauten weiterhin geplant? Werden bestehende freilau- fende Rechtsabbieger stadtweit „entschärft“? Welche zusätzliche personelle Ausstattung und welche finanziellen Mittel wären notwendig um solch ein Programm zu beschleunigen?“ Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich werden innerstädtisch keine freilaufenden Rechtsabbieger mehr geplant. Bei Umpla- nungen von Knotenpunkten werden die freilaufenden Rechtsabbieger in der Regel zurückgebaut und in die Signalisierung eingebunden. Ein Programm für den Rückbau von freilaufenden Rechtsabbiegern existiert noch nicht. Die Verwal- tung plant auf Grundlage des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 05.09.2017 ein solches Programm. Daneben werden schon seit vielen Jahrzehnten alle Unfallhäufungspunkte zur Vermei- dung von Unfällen entsprechend beplant. Des Weiteren werden alle signalgesteuerten Knotenpunkte untersucht, ob diese durch alternative Betriebsformen ersetzt werden können – hier zum Beispiel durch Kreisverkehre. Auch hierdurch werden die vorhandenen freilaufenden Rechtsabbieger zurück- gebaut. Frage 5: „Den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen ist städtisches Ziel. Diesem Ziel wirkt jedoch entgegen, dass andere Verkehrsteilnehmer Radfahrer*innen als „störend“ empfinden. Welche Mög- lichkeiten sieht die Verwaltung, die Akzeptanz der motorisierten Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Fuß- und Radverkehr zu erhöhen?“ Antwort der Verwaltung: Um den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen, fördert die Stadt Köln den Radverkehr auf unterschiedlichen Wegen. Neben der Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur kommt einer breiten Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Bedeutung zu, um die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden 4 für die Belange des Radverkehrs zu sensibilisieren. Als Beispiele sind hier zu benennen, dass in die- sem Jahr die Stadt Köln bereits das zweite Mal an der Aktion „Stadtradeln“ des Klimabündnisses teil- genommen hat. Weiterhin erstellt das Amt für Straßen und Verkehrstechnik regelmäßig Kampagnen, die den motorisierten Individualverkehr für die Belange des Radverkehrs sensibilisieren und auch Spaß am Radfahren vermitteln sollen. Hierunter fällt beispielsweise die Kampagne „Ich fahre Rad, weil…“ mit ihren unterschiedlichen Motiven oder das Plakatmotiv „Nur Armleuchter fahren ohne Licht“. Bei der Planung von bedarfsgerechten Radverkehrsanlagen werden grundsätzlich alle Belange der einzelnen Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Eine Umverteilung von Verkehrsflächen wird stets transparent gestaltet, um allen Verkehrsteilnehmenden die Gründe und Erfordernisse für die geänder- te Verkehrsplanung zu vermitteln. Bei der Erstellung von Radverkehrskonzepten wird stets eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung angestrebt, bei der alle Bürger und Bürgerinnen zur aktiven Mitarbeit aufge- rufen werden. Bei allen Aktionen und Bürgerinformationen weist die Verwaltung darauf hin, dass grundsätzlich das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gleichermaßen für alle Verkehrsteilnehmenden gilt. Zur Sensibilisierung der Radfahrerinnen und Radfahrer steht die Verwaltung im engen Kontakt mit der Polizei und den Initiativen und Verbänden. Anlagen gez. Reker
Anlage 1 - Unfallzahlen Radverkehr
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20.02.2017 Verkehrsunfallentwicklung 2016 7 Verunglückte Rad Fahrende Stadtgebiet Köln plus 400 (+27,0%) zum Vorjahr, Stadtgebiet Leverkusen minus 15 (-9,7%) zum Vorjahr 143 181 167 135 180 159 150 168 154 139 1.466 1.422 1.441 1.248 1.501 1.419 1.341 1.499 1.480 1.880 1.609 1.603 1.608 1.383 1.681 1.578 1.491 1.667 1.634 2.019 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Stadtgebiet Leverkusen Stadtgebiet Köln Altersgruppen der Verunglückten Kinder 120 Jugendliche 62 Junge Erwachsene 225 Erwachsene 1341 Senioren 266
Anlage 4 - Lenk dich nicht app
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22.06.2017 Verkehrsunfallentwicklung 2016 16 Ablenkung durch mobile Kommunikation Ablenkung stellt ein ernst zunehmendes Problem im Straßenverkehr dar ¾ rund 9.700 geahndete Verstöße in den Stadtbereichen ¾ Nutzung mobiler elektronischer Kommunikationsmittel gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung (Streben nach ständiger Erreichbarkeit, soziale Netzwerke) ¾ Unfallursache „Ablenkung durch mobile Kommunikation“ als Solches gibt es nicht ¾ wir vermuten ein sehr großes „Dunkelfeld“ ¾ die Anzahl der Verkehrsunfälle ohne spezifisch festgestellte Ursache stieg von 7.909 im Jahr 2008 auf 13.899 im Jahr 2016; Anstieg um 75,7% Im Jahr 2016 wurden im Stadtgebiet Köln 14 Mobiltelefone nach Verkehrsunfällen mit schweren Folgen sichergestellt. Im Stadtgebiet Leverkusen musste kein Gerät sichergestellt werden.
Anlage 3 - Unfallursachen 2016 allgemein
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7 Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten Verkehrsunfallentwicklung 2016 7 173 365 764 435 671 261 261 347 347 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 34 32 51 -8 61 30 23 29 3 Alkohol Geschwin- digkeit Abstand Vorfahrt (ohne Rotlicht) Abbiegen Rotlicht Staßen- nutzung Fehler von zu Fuß Gehenden Fehler ggü. zu Fuß Gehenden 2014 2015 2016
Anlage 2 - Unfallursachen Radverkehr
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20.02.2017 Verkehrsunfallentwicklung 2016 8 Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit verunglückten Rad Fahrenden 334 229 159 107 107 41 49 62 207 44 100 260 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Abbiegen Vorfahrt Ein-/Ausst. Einf. fließ. Verkehr Fehler von Fußgängern Abbiegen Vorfahrt Rotlicht Straßen- nutzung Fehler ggü. Fußgängern Alkohol/ BTM sonstige Urs. und alleinbeteiligt Ursachen zum Nachteil von Rad Fahrenden Ursachen von Rad Fahrenden
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2152/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 28.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27