Mandari Insight

V/0642/2020

1. FNP 2. B-Plan

Vorlagen 14.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 25.08.2020, TOP 6.16

Bebauungsplan_Nr_605_Entwurf_Zwischenstand

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Ansehen

Anlage_1_Planverkleinerung_BPL605

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Ansehen

Anlage_5_Begruendung_96_Aenderung_Flaechennutzungsplan

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Ansehen

Anlage_2_Textliche_Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3_Begruendung_B-Plan_605

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage_4_Darstellung_96_Aenderung_Flaechennutzungsplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Bebauungsplan_Nr_605_Entwurf_Zwischenstand

25267 Zeichen


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3595
2636
2626
2027
2041
2042
2008
3156
3157
2051
2053
2048
2072
2642
1577
2722
1287
3181
1998
3217
3339
861
2645
2661
2664
2665
2666
19761977
1955
1984
20061989
2007
1971
1972
1973
1974
1975
1985
1986
2031
2032
2019
2033
2035
2036
2037
2038
2026
2039
2040
2028
2029
2009
2075
2052
2050
2045
2046
2047
2483
2660
2049
758
1954
2030
2034
2025
1953
2464
2663
2709
1978
2644
2641
2662
1979
1980
1988
2015
1987
20202023
2024
2014
2021
2018
3143
3144
1999
2043
2044
Münsterstraße
St
Anlieferungsbereich A
St
Bushaltestelle
5,0
5,0
5,0
FSt
Anlieferungs-
bereich B
E
FSt
E
SO 0,8 
Sonstiges Sondergebiet
Großflächiger Einzelhandel 
- Lebensmittelmarkt
BHmax. = 10,00 m
BHmin.  =   5,70 m
FSt
W
BZP 54,15
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
Bestandsangaben
Höhenbezugspunkt Münsterstraße
(Kanaldeckel) in Meter über NHN
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Wohngebäude 
(hier mit Geschosszahl  und Hausnummer)
Wirtschaftsgebäude
Öffentliche Gebäude
I
10
BZP 54,15
Planverfasser:
Bauliche Gestaltung:
Wolbeck-Stadt Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
1
1:500 (Planzeichnung)
Vorhaben- und Erschließungsplan M 1:500 
Ansichten 
Bebauungsplan Nr. 605
Wolbeck - Münsterstraße / 
Middelerstraße
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorentwurf vor Offenlage 03.07.2020
Art der baulichen Nutzung
Sonstiges Sondergebiet
Großflächiger Einzelhandel - 
Lebensmittelmarkt
Maß der baulichen Nutzung
Baukörperhöhe, als HöchstmaßBHmax. = 10,0m
Verkehr
Ein- und Ausfahrtsbereich
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Flächen für PKW-Stellplätze
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
St
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude)
Fläche für Einkaufswagensammelstation
Vorhaben- und Erschließungsplan  M. 1:500Ansichten
Vorhabenträger:K+K Klaas + Kock B.V. & Co.KG
Ochtruper Straße 165
48599 Gronau
___________________, den _________________
neun grad architektur
Roonstraße 1
26122 Oldenburg
Anlieferungsbereiche
Anlieferungsbereich
A / B
E
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Vorhaben- und Erschließungsplans
SO
Sichtfelder -nachrichtliche Darstellung- sind von 
jeglicher Sichtbehinderung von 0,8 m bis 2,5 m 
über Fahrbahnoberkante freizuhalten 
Öffentliche Bushaltestelle - Aufhebung 
Vermaßung
5,0
Baum (Standort vorgeschlagen)
Straßenverkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinie
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1.1 Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 
„Großflächiger Einzelhandel – Lebensmittelmarkt“ festgesetzt. Innerhalb des 
Plangebietes sind Lebensmittelmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 
1.650 m
2 inklusive Backshop / Café zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB).
Vorhaben im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind nur dann 
zulässig, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, zu dessen Durchführung sich der 
Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat (§ 12 Abs. 3a BauGB).
Für die zulässigen Lebensmittelmärkte sind als Hauptsortiment ausschließlich die 
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste 
(Ratsbeschluss 14.03.2018) zulässig (Nr. nach WZ 2008, d.h. Klassifikation der 
Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008), (siehe Punkt 4):
•Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) (aus 47.76.1)
•Drogerie- / Parfümerieartikel / Kosmetische Artikel (aus 47.75)
•Getränke (aus 47.25)
•Nahrungs- und Genussmittel (aus 47.21; 47.22; 47.23; 47.24; 47.29)
•Pharmazeutische Artikel (aus 47.73)
•Tabakwaren (aus 47.26)
•Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere (aus 47.26.2)
•Zeitschriften/ Zeitungen (aus 47.62.1)
Als Randsortiment sind auf maximal 10 % der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 
1.650 m
2 sonstige zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente gemäß der 
„Münsteraner Sortimentsliste“ zulässig, sofern sie im funktionalen Bezug zum 
Hauptsortiment stehen (§ 12 Abs. 3 BauGB).
Neben der o.g. Verkaufsfläche sind innerhalb der überbaubaren Fläche als Bestandteil 
des Lebensmittelmarktes Flächen für Lagerräume, Fleischzubereitung, Haustechnik, 
Pfandraum, Müllraum und Sozialräume zulässig.
1.2Für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Grundflächenzahl GRZ 
auf 0,8 festgesetzt. In Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO ist eine 
Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl durch Stellplätze mit ihren 
Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 
zulässig 
(§ 17 Abs. 1 BauNVO i.V.m. § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO).
1.3Es sind maximale Baukörperhöhen und Mindestbaukörperhöhen festgesetzt. 
Als oberer Bezugspunkt gilt die Oberkante Attika des Daches. 
Als Bezugspunkt für die festgesetzten Baukörperhöhen ist der Kanaldeckel mit 54,15 m 
ü. NHN in der Straßenverkehrsfläche der Münsterstraße festgesetzt. Der Kanaldeckel ist 
in der Planzeichnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).
1.4Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Baukörperhöhen für technische 
Anlagen und technische, untergeordnete Bauteile wie Lüftungs- und Kühlaggregate, 
Solarpaneele und Photovoltaikanlagen ist bis zu einer Höhe von max. 2,00 m 
ausnahmsweise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden des 
Hauptgebäudes zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind
(§ 16 Abs. 6 BauNVO).
1.5Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude von 
mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. BauO 
NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 4 BauNVO).
1.6Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten 
Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO).
1.7Im Plangebiet ist die Errichtung von ebenerdigen Fahrradabstellanlagen nur innerhalb 
der mit „FSt“ gekennzeichneten Flächen zulässig 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO).
1.8Auf der Stellplatzanlage ist je angefangene 6 ebenerdige Stellplätze ein 
standortgerechter Laubbaum, wie z. B. Feld-Ahorn, Sand-Birke, Hainbuche, Rotdorn, 
Vogel-Kirsche, Mehlbeere, Vogelbeere zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung 
dauerhaft zu unterhalten (§ 9 (1) 25a BauGB). Die Bäume dienen der Beschattung der 
Stellplätze und sind unmittelbar im Bereich der Stellplätze zu pflanzen. Zu verwenden 
sind Hochstämme einer mindestens mittelkronigen standortgerechten Baumart in 
dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm. Die 
Baumscheiben sind mit einer Größe von mindestens 6 m² (2x3 m) oder als 
durchgehender Baumstreifen von mindestens 2,00 m Breite einzurichten. Die 
Baumstandorte sind mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen und vor dem Befahren 
und Beparken zu sichern.
1.9 Die 5 m breite Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen entlang der östlichen Plangebietsgrenze ist mit einem dreireihigen 
Gehölzstreifen, entlang der nördlichen 3 m breiten festgesetzten Fläche mit einem mind. 
einreihigen Gehölzstreifen zu bepflanzen. Dabei soll sowohl der Reihenabstand, als 
auch der Abstand der Gehölze in der Reihe 1 x 1 m betragen. Die Grünfläche ist als 
freiwachsende Hecke aus standortgerechten Laubgehölzen, wie z.B. Feldahorn, 
Kornelkirsche, Schneeball, Hundsrose, Haselnuss, Schlehe, Hainbuche, Hartriegel zu 
pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr.25a BauGB)
Ergänzend sind hier 2 Hochstämme einer mittelkronigen standortgerechter 
Laubbaumart wie z. B. Feld-Ahorn, Sand-Birke, Hainbuche, Rotdorn, Vogel-Kirsche, 
Mehlbeere, Vogelbeere in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von 
mindestens 14 cm zu pflanzen. Diese sind in einem Abstand von 2,00 m von der Grenze 
zum Nachbarn zu pflanzen. 
1.10Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung sind dauerhaft zu erhalten. Ein 
Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu 
ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
1.11Die Fahrgassen des Parkplatzes sind zu asphaltieren oder vergleichbar, z.B. mit 
ebenem Pflaster ohne Phase, auszuführen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
1.12Im Plangebiet ist die Anlieferung des geplanten Lebensmittelmarktes ausschließlich auf 
den zeichnerisch gekennzeichneten Flächen „Anlieferung A“ (Hauptanlieferung für Lkw, 
Kleintransporter) und „Anlieferung B“ (Nebenanlieferung für Lkw) zulässig 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).

Sämtliche Warenanlieferungen durch Lkw und geräuschrelevante Verladetätigkeiten für 
den Lebensmittelmarkt dürfen nur im Tageszeitraum werktags in der Zeit von 06:00 Uhr 
bis 22:00 Uhr erfolgen. Eine nächtliche Anlieferung mit einem Pkw oder einem 
Kleintransporter (zulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,8 t) mit einer manuellen Entladung 
(ohne Kühlaggregat, Palettenhubwagen, Rollcontainer oder vergleichbares) ohne 
geräuschrelevante Tätigkeit ist auf zwei Fahrten beschränkt. Hier ist die Anlieferung im 
Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zulässig.
1.13Die vorhandenen Stellplätze werden ausschließlich für die Mitarbeiter- und Kunden-Pkw 
des Lebensmittelmarktes genutzt. Die Nutzung der Stellplätze sowie die Öffnungszeiten 
des Lebensmittelmarktes sind für den Tageszeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr an 
Werktagen beschränkt. Eingeschränkte nächtliche Fahr- und Parkbewegungen sind nur 
durch maximal 8 Pkw innerhalb einer Nachtstunde zulässig (Mitarbeiter-PKW).
1.14Für eine Anordnung der Kühlaggregate des Gebäudes an der nordöstlichen Außenwand 
ist ein maximaler Schallleistungspegel von Lw ≤ 75 dB(A) (einzeltonfrei) zulässig.
1.15Im Plangebiet sind Einkaufswagensammelstationen ausschließlich auf der zeichnerisch 
mit „E“ gekennzeichneten Fläche zulässig 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
1.16Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des 
Bebauungsplans. Die Außenwandflächen des geplanten Baukörpers sind auf Grundlage 
der Ansichtspläne zu gestalten.
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Landesbauordnung (BauO NRW)
2.1 Werbeanlagen
Werbeanlagen an Gebäuden
• mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht,
• die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorkante auskragen oder
• die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden                                                                                   
sind unzulässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und Abs. 2 BauO NRW).
Die Errichtung freistehender Werbeanlagen ist ausschließlich in den im Bebauungsplan 
gekennzeichneten Bereichen als Werbepylon / -stele mit einer Höhe von maximal 
5,00 m und einer Breite von max. 4,0 m zulässig. Andere freistehende Anlagen der 
Außenwerbung als die benannten sind unzulässig
(§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und Abs. 2 BauO NRW).
Kurzbezeichnung  
Sortiment 
Nr. nach  
WZ 200824 
Bezeichnung nach WZ 2008 
Zentrenrelevante Sortimente 
 
Antiquitäten 47.79.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken 
Teppichen 
Baby- und Kinderartikel 
(ohne Kinderwagen) 
47.71 Einzelhandel mit Bekleidung (daraus NUR: 
Einzelhandel mit Kinder- und 
Säuglingsbekleidung mit Bekleidungszubehör) 
Bekleidung aller Art 47.71 Einzelhandel mit Bekleidung (OHNE: 
Einzelhandel mit Kinder- und 
Säuglingsbekleidung und Bekleidungszubehör) 
Bettwaren (ohne Matratzen) aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: 
Einzelhandel mit Steppdecken u.a. Bettdecken, 
Kopfkissen u.a. Bettwaren) 
Bücher, Literatur 47.61 
47.79.2 
Einzelhandel mit Büchern 
Antiquariate 
Bürobedarf, 
Organisationsmittel 
aus 47.62.2 
 
 
aus 47.78.9 
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, 
Schul- und Büroartikeln (daraus NUR: 
Büroartikel) 
Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (in 
Verkaufsräumen) (daraus NUR: 
Organisationsmittel für Bürozwecke)  
Computer und -zubehör, 
Kommunikationsmittel 
47.71 Einzelhandel mit 
Datenverarbeitungsgeräten, peripheren 
Geräten und Software 
Elektrokleingeräte aus 47.54 Einzelhandel mit elektrischen 
Haushaltsgeräten (daraus NUR: 
Einzelhandel mit Elektrokleingeräten für 
den Haushalt einschließlich 
Nähmaschinen) 
Fahrräder und Zubehör 47.64.1 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und 
-zubehör 
Fotogeräte und -artikel aus 47.78.2 Einzelhandel mit Foto- und optischen 
Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) (daraus 
NUR: Einzelhandel mit Fotogeräten und 
Zubehör dafür) 
Glas/ Porzellan/ 
Keramikartikel 
47.59.2 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen 
und Glaswaren 
Handarbeitsartikel/Strickwa
ren, Stoffe, Tuche, 
Meterwaren 
aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (darunter NUR: 
Einzelhandel mit Kurzwaren, z. B. Nähnadeln, 
handelsfertig aufgemachte Näh-, Stopf- und 
Handarbeitsgarn, Knöpfe, Reißverschlüsse 
sowie Einzelhandel mit Ausgangsmaterialien für 
Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen 
und Stickereien) 
Haushaltswaren, 
Hausratartikel 
aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. 
g. (NUR: Einzelhandel mit Hausrat aus Holz, 
Metall und Kunststoff, z. B. Besteck und 
Tafelgeräte, Koch- und Bratgeschirr, nicht 
elektrische Haushaltsgeräte, sowie 
Einzelhandel mit Haushaltsartikeln und 
Einrichtungsgegenständen a. n. g.) 
Haus- und Heimtextilien aus 47.51 
 
 
 
 
   
 
aus 47.53 
Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: 
Einzelhandel mit Dekorations- und 
Möbelstoffen, dekorativen Decken und Kissen, 
Stuhl- und Sesselauflagen u. Ä. sowie 
Einzelhandel mit Haus- und Tischwäsche, z.B. 
Hand-, Bade- und Geschirrtücher, Tischdecken, 
Stoffservietten, Bettwäsche)) 
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, 
Fußbelägen und Tapeten (daraus NUR: 
Einzelhandel mit Vorhängen und Gardinen) 
Jagdbedarf/Waffen aus 47.78.9 Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (daraus 
NUR: Einzelhandel mit Waffen und 
Munition) 
Kunstgewerbliche 
Erzeugnisse, Bilder und -
rahmen 
47.78.3 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, 
kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, 
Münzen und Geschenkartikeln 
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. 
g. (daraus NUR: Einzelhandel mit Holz-, Korb- 
und Flechtwaren) 
Lederwaren 47.72.2 Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck 
 
Leuchten aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. 
g. (daraus NUR: Einzelhandel mit Lampen und 
Leuchten) 
Medizinische und 
orthopädische Geräte 
47.74. Einzelhandel mit medizinischen und 
orthopädischen Artikeln 
Musikinstrumente, 
Musikalien 
47.59.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und 
Musikalien 
Optische Erzeugnisse 47.78.1 
aus 47.78.2 
Augenoptiker 
Einzelhandel mit Foto- und optischen 
Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) (daraus 
NUR: Einzelhandel mit optischen Erzeugnissen, 
z. b. Lupen, Ferngläser, Mikroskope sowie 
Einzelhandel mit feinmechanischen Mess- und 
Prüfinstrumenten u.ä.) 
Schreib- und 
Papierwaren/Schulbedarf/B
astelbedarf 
47.62.2 Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, 
Schul- und Büroartikeln (OHNE: Einzelhandel 
mit Büroartikeln) 
Schuhe 47.72.1 Einzelhandel mit Schuhen 
Spielwaren/Hobbyartikel 47.65 Einzelhandel mit Spielwaren 
Sportartikel/Sportgeräte/ 
Sportbekleidung (ohne 
Reitsportartikel und 
Sportgroßgeräte) 
aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sportartikeln und 
Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 
(daraus NUR: Einzelhandel mit 
Sportartikeln und Anglerbedarf) 
Telefone/-zubehör 47.42 Einzelhandel mit Telekommunikationsgräten 
Unterhaltungselektronik, 
Tonträger 
47.43 
 
47.63 
 
aus 47.78.2 
Einzelhandel mit Geräten der 
Unterhaltungselektronik 
Einzelhandel mit bespielten Ton- und 
Bildträgern 
Einzelhandel mit Foto- und optischen 
Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) (daraus 
NUR: Einzelhandel mit Kino- und 
Projektionsgeräten und Zubehör dafür) 
Uhren, Edelmetallwaren, 
Schmuck 
aus 47.77 
 
Einzelhandel mit Uhren und Schmuck 
 
Kurzbezeichnung  
Sortiment 
Nr. nach  
WZ 200827 
Bezeichnung nach WZ 2008 
Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente 
 
Blumen (Schnittblumen, 
Topfpflanzen) 
47.76.1 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien 
und Düngemitteln (daraus NUR: Einzelhandel 
mit Blumen) 
Drogerie-/Parfümerieartikel/ 
Kosmetische Artikel 
47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen 
und Körperpflegemitteln 
Getränke 47.25 Einzelhandel mit Getränken 
Nahrungs- und 
Genussmittel 
47.21  
47.22  
47.23  
 
47.24  
47.29 
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 
Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren 
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und 
Fischerzeugnissen  
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren 
Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und 
Genussmitteln 
Pharmazeutische Artikel 47.73 Apotheken 
Tabakwaren 47.26 Einzelhandel mit Tabakwaren 
Tierfutter/Tierpflegeartikel 
für Kleintiere 
aus 47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und 
lebenden Tieren (daraus NUR: Einzelhandel mit 
Futtermitteln für Haustiere so- wie Einzelhandel 
mit zoologischen Gebrauchsartikeln) 
Zeitschriften/Zeitungen 47.62.1 Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen 
3. Hinweise
3.1 Artenschutz
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der  Brut-  und 
Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen.
Zum Schutz gebäudegebundener Fledermausarten ist in den Sommermonaten 
(01.03.–30.09.) im Rahmen der Genehmigungsplanung eine Betroffenheit 
fachgutachterlich und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde 
auszuschließen.
3.2 Denkmalschutz
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und 
Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).
3.3 Einsichtnahme in Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, 
DIN-Vorschriften und das Einzelhandelskonzept) können bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher 
Weg 33, eingesehen werden.
3.4 Kampfmittel
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Weist bei der Durchführung 
von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden 
verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus 
Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen. 
3.5 Altlasten
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch 
bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche 
Bodenveränderungen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften 
unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit zu informieren.
3.6 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag).
4. Sortimentsliste der Stadt Münster (gem. Ratsbeschluss vom 14.03.2018):
Fläche für FahrradstellplätzeFSt
/gid3/gid1/gid23/gid24/gid32/gid33/gid21/gid23/gid33/gid30/gid26/gid21/gid28/gid24/gid31/gid13/gid35/gid29/gid26/gid33/gid24/gid31/gid32/gid30/gid21/gid31/gid33/gid28/gid24/gid31
/gid15/gid21/gid31/gid34/gid30/gid24/gid31/gid1/gid1/gid19/gid33/gid31/gid21/gid37/gid24/gid1/gid1/gid1/gid5/gid9/gid15/gid1/gid2/gid1/gid8/gid11/gid10/gid9/gid7/gid1/gid1/gid1/gid14/gid29/gid24/gid32/gid25/gid24/gid26/gid23
/gid20/gid24/gid26/gid24/gid25/gid29/gid28/gid1/gid1/gid1/gid4/gid6/gid9/gid8/gid5/gid1/gid1/gid1/gid12/gid8/gid4/gid11/gid1/gid2/gid1/gid4 /gid16/gid21/gid36/gid1/gid1/gid1/gid12/gid8/gid4/gid11/gid1/gid2/gid1/gid5/gid4/gid4
/gid19/gid33/gid21/gid23/gid33/gid30/gid26/gid21/gid28/gid24/gid31/gid1/gid2/gid1/gid3/gid8/gid10/gid6/gid4/gid8/gid2/gid7/gid5/gid10/gid4/gid8/gid9/gid1
/gid17/gid27/gid22/gid18
Eingänge Vorhabennutzung (nachrichtlich)
Vorgeschlagener Standort Bushaltestelle
Standort für Werbepylon /-steleW
Baukörperhöhe, als MindestmaßBHmin. = 5,70m
±0.00 ±0.00
+4.20
+4.70
+5.785
+9.50 +9.50
Ansicht Nord // Middelerstraße
±0.00 ±0.00
+5.785+5.785 +5.95
+9.50+9.50
Ansicht Ost // Anlieferung
Ansicht Süd // Parkplatz
4.50
-0.30±0.00 ±0.00±0.00
+4.20
+4.20
+4.20
+4.70+4.70
+5.785 +5.95
+9.00
+9.50 +9.50+9.50
+8.50
±0.00
±0.00
+4.20
+4.70
+9.50
Ansicht West // Münsterstraße 
±0.00
+4.20
+4.70
+9.50
WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008
WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10  i. V. m. § 12 BauGB 
und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am 
____________ als Satzung beschlossen worden. 
Münster, __________ 
_______________ _______________
Oberbürgermeister Schriftführer 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom 
____________ in Kraft getreten. 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
Der Rat der Stadt Münster hat am ____________ gemäß § 2 (1)  
i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses 
Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der 
Stadt Münster Nr. ___ vom ____________ bekannt gemacht. 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom 
____________ bis zum ____________ öffentlich ausgelegen. 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
Die Plangrundlage wurde im Oktober 2019 aus dem Amtlichen 
Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die 
Richtigkeit wird bescheinigt. 
Münster, __________ 
_______________ 
Dipl.-Ing. Marienfeld 
Amtsleiter 
Für die städtebauliche Planung. 
Münster, __________ __________ 
_______________ _______________
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen 
Stadtbaurat Amtsleiter
Rechtsgrundlagen:
•Baugesetzbuch (BauGB) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I, S. 587)
•Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung  - BauNVO) 
in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) 
•Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) 
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 
421), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV.NRW. S. 218b) 
•Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. 
NRW. S. 666), 
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV.NRW. S. 218b, ber. S. 304a) 
Grundflächenzahl0,8
Bepflanzung der privaten Grünfläche mit einem einreihigen Gehölzstreifen,
mit Reihenabstand und Abstand der Gehölze in Reihe 1 x 1 m
(nur schematische Darstellung im Plan)
Standortgerechte einheimische Feld- und Flurgehölze gemäß Auflistung
Bepflanzung der privaten Grünfläche mit einem dreireihigen Gehölzstreifen,
mit Reihenabstand und Abstand der Gehölze in Reihe 1 x 1 m
(nur schematische Darstellung im Plan)
Standortgerechte einheimische Feld- und Flurgehölze gemäß Auflistung
Neupflanzung eines standortgerechten, mittelkronigen Laubbaumes
als Hochstamm, d= 18-20 cm
Baumscheibeninnenmaß min. 2,00 x 3,00 m,
Begrünung mit bodendeckenen Pflanzen
LEGENDE
Bushaltestelle
Bebauungsplan Nr. 605
Abbruch Gebäude
I54

Anlage_1_Planverkleinerung_BPL605

105 Zeichen

Entwurf Bebauungsplan Nr. 605 Planverkleinerung / Ohne Maßstab 
 
 
Anlage 1 zur Vorlage 
Nr. V/0642/2020

Anlage_5_Begruendung_96_Aenderung_Flaechennutzungsplan

59898 Zeichen

Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 1 von 16  
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0642/2020 Begründung  
zum Entwurf der 96. Änderung des Flächennutzungs-
plans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost  
im Stadtteil Wolbeck für den Bereich „Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 2 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................... 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................. 4 
6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ........................................................................................... 4 
6.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................................................... 4 
6.2 Erschließung ............................................................................................................................... 5 
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ......................................................................... 5 
6.4 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 5 
6.5 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 5 
6.6 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 6 
6.7 Entwässerung ............................................................................................................................. 6 
7.  Arten- und Biotopschutz ........................................................................................................................ 6 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 7 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 7 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 7 
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenar io) und der 
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ...................... 8 
8.4.1 Menschen .......................................................................................................................... 8 
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ....................................................... 9 
8.4.3 Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 10 
8.4.4 Fläche / Boden ................................................................................................................ 11 
8.4.5 Wasser ............................................................................................................................ 11 
8.4.6 Klima / Luft ...................................................................................................................... 12 
8.4.7 Landschaft ....................................................................................................................... 13 
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 14 
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 14 
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung  .... 14 
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen ..................................................................................................... 14 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 14 
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für 
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / 
Ausgleich ............................................................................................................................................ 14 
8.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................ 15 
8.10 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 15 
8.11 Zusammenfassung ................................................................................................................... 15 
8.12 Referenzliste der Quellen ......................................................................................................... 16

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 2 von 16  
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren  
Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der  Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Au f-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche im Norden von Wolbeck, 
um dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für großflächigen Einzelhandel (VBP Nr. 605 
„Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße ”) zu schaffen. Das Konzept sieht den Abriss der 
Bestandsgebäude und die Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes an gleicher Stelle vor. 
Durch das Zusammenlegen zweier, bisher separater Ladeneinheiten ( Lebensmittelmarkt und 
Getränkemarkt), wird die Verkaufsfläche des Vol lsortimenters von derzeit 1.100 m2 (800 m2 
bestehender Lebensmittelmarkt, 300 m2 bestehender Getränkemarkt) auf max. 1. 650 m2 er-
höht.  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt diese Fläche derzeit als 
„Gewerbegebiet“ dar. Im Gewerbegebiet ist großflächiger Einzelhandel nicht zulässig.  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird u.a. auch das Ziel verfolgt, an diesem städte-
baulich integrierten Standort die Nahversorgung mit Lebensmitteln der im Umfeld lebenden B e-
völkerung zu stärken und zu sichern.  Gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot ist der Fl ä-
chennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. 
2. Änderungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich der 96. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im nördlichen 
Bereich des Stadtteils Wolbeck. Er wird begrenzt  
 im Norden durch die Middelerstraße, 
 im Osten durch Wohnbebauung, 
 im Süden durch eine Autowerkstatt und ein Autohaus sowie  
 im Westen durch Wohnbebauung jenseits der angrenzenden Münsterstraße. 
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche als „Allgemeinen Sied-
lungsbereich“ (ASB) dar. 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Flächennutzungsplan  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stell t für den Änderungsbereich  
„Gewerbegebiet“ (GE) dar. Daher ist der Flächennutzungsplan im Rahmen der 96. Änderung 
entsprechend zu ändern. 
Bebauungspläne  
Für den Änderungsbereich liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 280  vor, der am 
03.03.1989 in Kraft getreten ist. Er setzt für das Plangebiet „Gewerbeg ebiet“ mit einer maximal 
zweigeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossfl ä-
chenzahl (GFZ) von 1,6 fest. Damit das Planungsziel, auf dieser Fläche großflächigen Einzel-
handel zu ermöglichen, realisiert werden kann, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen B e-
bauungsplanes Nr. 605 vorgesehen. 
NATURA 2000  
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA  2000 liegen im Geltungsbereich der 
96. FNP-Änderung nicht vor.  Südöstlich des Änderungsbereiches beginnt in einer Entfernung 
von ca. 1.100 m das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“.

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 3 von 16  
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben  
Der Änderungsbereich liegt gemäß Grünordnung „Teilplan Freiraumkonzept“ der Stadt Münster 
am Rand von Siedlungsbereichen. Unmittelbar nördlich schließt sich der dritte Grünring an, er 
ist jedoch von der Planung nicht betroffen. Dieser Grünring stellt landschaftlich geprägte Frei-
räume mit übergeordneter Bedeut ung für die Landschaftsökologie, Erhaltung und Verbindung 
dar. 
Hinweis zu § 1a (2) BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine w achsende Stadt mit aktuell über 311 .000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwoh-
nerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1. Das Einwoh-
nerwachstum geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen und Ei n-
richtungen der Versorgungs- und Einzelhandelsinfrastruktur.  
Der Planbereich befindet sich am Nordrand innerhalb des Siedlungsbereichs des Stadtteils 
Wolbeck und ist ein städtebaulich integrierter Standort, der gut erreichbar zu den westlich wie 
östlich angrenzenden Wohnquartieren im Norden des Stadtteils Wolbeck liegt. Er liegt unmittel-
bar an der Kreisstraße Münsterstraße (K 36) , über die in ca. 1 km Entfernung im Norden die  
Landesstraße L 585 (Ortsumgehung Wolbeck) erreichbar ist. Bei der vorgesehenen Nutzung 
handelt es sich um eine bauliche Verdichtung und Nutzungsoptimierung von bereits bestehen-
dem Einzelhandel. Die vorgesehene Nutzung im Plangebiet ist aufgrund des integrierten Stan-
dortes im Siedlungsbereich sowie der örtlichen und überörtlichen verkehrlichen Anbindung 
stadtstrukturell geeignet. 
Die vorliegende Planung „96. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.  
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel) 
Der Änderungsbereich ist durch bereits baulich genutzte Flächen gekennzeichnet. Auf der Fl ä-
che befinden sich keine klima - bzw. luftrelevanten Strukturen. Gemäß Umweltkataster werden 
durch die geplante Entwicklung keine bedeutenden Funktionen im Sinne von Kaltluftentst e-
hungsgebieten oder -leitbahnen, Belüftungskorridoren oder klimaökologischen Ausgleichsräu-
men berührt. Eine besondere thermische Belastung und damit Gefährdung liegt nicht vor. 
Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels  
bei, z.B. durch Art und Ausmaß der mit der Umsetzung des Vorhabens verbundenen Trei b-
hausgasemissionen. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des 
Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Überschwem-
mungsbereiche, so dass baubedingte erhebliche Auswirkungen -  z.B. durch einen etwaigen 
Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind.  
4. Räumliche und strukturelle Situation  
Der 0,57 ha große Änderungsbereich stellt sich derzeit als gewerblich genutzte Fläche dar, auf 
der ein Lebensmittelmarkt mit einem Getränkemarkt verortet ist. Unterschiedliche Nutzungen 
umgeben den Änderungsbereich: Nördlich grenzt die Middelerstraße unmittelbar an den Ände-
rungsbereich und daran anschließend das Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft 
Münster-Wolbeck an. Östlich des Änderungsbereiches grenzt Wohnbebauung in eingeschoss i-
ger Bauweise an. Auch westlich des Änderungsbereiches , jenseits der Münsterstraße , grenzt 
ein Wohngebiet an, das insbesondere durch Ein-  und Zweifamilienhäuser in eingeschossiger 
Bauweise geprägt ist. Der Süden des Änderungsbereichs wird durch eine KFZ- Werkstatt und 
ein Autohaus begrenzt. Weiter südlich befinden sich weitere Einzelhandelsbetriebe, die eben-
                                                
1  vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, das Baulandprogramm 2017 -  
2025 (vgl. Vorlage V/0215/2017)

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 4 von 16  
falls wie der bestehende Lebensmittelmarkt  zum zentralen Versorgungsbereich (ZVB Stadtteil-
zentrum Wolbeck-Mitte) gehören.  
Der Änderungsbereich ist über die Münsterstraße an das übergeordnete Straßen-  und Buslini-
ennetz angeschlossen. 
5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung  
Mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine gewerblich genutzte Fläche am Ran-
de des Ortsteils Wolbeck planungsrechtlich für eine künftige Sondergebietsnutzung mit großflä-
chigem Einzelhandel vorbereitet werden.  
Die städtebauliche Verträglichkeit  der Bebauung mit  dem bestehenden Siedlungszusammen-
hang soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ( Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Nr. 605 „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße”) gesichert werden.  
6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung  
6.1 Art der baulichen Nutzung  
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im Flä-
chennutzungsplan die Darstellung als „Sonstiges Sondergebiet – Lebensmittelmarkt“ (SO LM).  
Im Planungsprozess wurde die investorenseitig mit insgesamt rd. 1. 650 m² große Verkaufsflä-
che auf eine Verkaufsflächengröße über der Schwelle zur Großflächigkeit geplant. Um die städ-
tebauliche Verträglichkeit der Überplanung beurteilen zu können, wurde eine Auswirkungs - und 
Verträglichkeitsanalyse2 für die großflächige Ansiedlungsplanung erstellt. Im Vordergrund stand 
die Frage, ob durch die Realisierung des Vorhabens bestehende schützenswerte Versorgung s-
strukturen (zentrale Versorgungsbereiche, Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer Funktionsfähigkeit nicht nur unwesentlich 
betroffen sind und demnach landesplanerisch negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 
BauNVO eintreten können. Da der Angebotsschwerpunkt im Nahrungs- und Genussmittelsektor 
liegt, wurden in diesem Zusammenhang die wesentlichen Lebensmittelanbieter, d.h . vor allem 
Discounter, Supermärkte, SB-Warenhäuser und Getränkemärkte berücksichtigt. 
In Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des  Landesentwicklungsplans (LEP) NRW sind 
die ermittelten Auswirkungen des Erweiterungsvorhabens wie folgt zu bewerten: 
Das Vorhaben steht mit Ziel 6.5- 1 in Einklang, da das Vorhaben in einem regionalplanerisch 
festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereich liegt. 
Das Vorhaben entspricht Ziel 6.5- 2, da sich der Standort des Lebensmittelmarktes  innerhalb 
des zentralen Versorgungsbereichs Nahversorgungszentrum C2_4 Wolbeck-Münsterstraße be-
findet. 
Im Hinblick auf Ziel 6.5- 3 sind keine negativen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen 
Auswirkungen in Münster oder im Umland zu erwarten. Zusammenfassend lässt sich festhalten, 
dass durch die geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes die höchsten Umsatzvertei-
lungswirkungen gegenüber den anderen Lebensmittelanbietern des zentralen Versorgungsbe-
reiches im Stadtteil Wolbeck zu erwarten sind. Aus den wettbewerblichen Umverteilungswirkun-
gen lässt sich keine wesentliche Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereiches  ablei-
ten. Auch in den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen und sonstigen Standorten im 
Untersuchungsraum sind vor dem Hintergrund der Höhe der Umsatzumverteilungswi rkungen 
wesentliche Beeinträchtigungen strukturprägender Anbieter auszuschließen. 
Die Grundsätze 6.5-4, 6.5-6 und 6.5-9 sowie die Ziele 6.5-5, 6.5-7 und 6.5-8 des LEP NRW sind 
nicht relevant; die Prüfung kann daher entfallen. 
                                                
2 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 2019: Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines  
K+K Supermarktes in Münster-Wolbeck, Münsterstraße. (29.08.2019)

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 5 von 16  
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in dem projektierten Sachverhalt 
zulässig. Ziel 6.5-10 wird demnach entsprochen. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept3 der Stadt Münster aus dem Jahr 2018 legt fest, dass 
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten künftig primär in 
zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden sollen. Die Verkaufsfläche von Planvorha-
ben soll sich an der Versorgungsfunktion des jeweiligen zentralen Versorgungsbereiches orien-
tieren, Verkaufsflächengröße und Verträglichkeit sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu be-
legen. Demnach muss überprüft werden, ob Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO 
zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund ist das Erweiterungsvorhaben wie folgt einzuordnen: 
 Das Erweiterungsvorhaben befindet sich innerhalb eines zentralen Versorgungsberei-
ches. Daher ist der Standort für großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevan-
ten Sortimenten planerisch vorgesehen. 
 Durch die Erweiterung des projektierten Lebensmittelmarktes ist von keiner nachhaltigen 
betrieblichen Schwächung von Wettbewerbern im Untersuchungsraum auszugehen. 
Demzufolge gibt es kei ne Beeinträchtigung der verbrauchernahen Versorgung. Sowohl 
für die zentralen Versorgungsbereiche als auch die sonstigen städtebaulich integrierten 
Lagen sind negative städtebauliche Auswirkungen zu verneinen. Demzufolge kann eine 
Zentrenverträglichkeit des Vorhabens festgestellt werden. 
 Für zentrale Versorgungsbereiche der Stufe C2 (Nahversorgungszentren) werden als 
Orientierungswert die Betriebstypen Lebensmitteldiscounter und Supermärke i.d.R. bis 
1.800 m
2 Verkaufsfläche genannt. Die Verkaufsflächengröße des Vorhabens liegt unte r-
halb von 1.800 m 2 VK und ist der Versorgungsfunktion des Nahversorgungszentrums 
Wolbeck-Münsterstraße angemessen.  
Das Vorhaben entspricht den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Müns-
ter 2018. Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet sind durch 
die Verkaufsflächenerweiterung nicht zu erwarten. 
6.2 Erschließung  
Der Änderungsbereich ist über die westlich verlaufende Münsterstraße an das übergeordnete 
Straßennetz angebunden.  
Der Änderungsbereich bietet mit der Haltestelle „Lerschmehr” der Stadtbuslinien 22, R 22 und R 
32 direkt an der Münsterstraße eine gute Einbindung in das öffentliche Busliniennetz in Ric h-
tung Hauptbahnhof Münster sowie in die Richtungen Sendenhorst und Everswinkel.  
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Versorgung des Änderungsbereiches mit Gas, Strom und Wasser wird durch die vorhande-
nen Netze sichergestellt.  
Die Entsorgung wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung  bzw. mit der Realisierung si-
chergestellt. 
6.4 Immissionsschutz  
Durch das geplante Vorhaben werden Immissionen ausgelöst. Die Ermittlung der entstehenden 
Immissionen sowie die Sicherstellung des Immissionsschutzes der in der Umgebung bestehen-
den schutzwürdigen Nutzungen erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. 
6.5 Altlasten / Altstandorte  
Für den Änderungsbereich sind keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsflächen bekannt.  
                                                
3 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Hg.) 2018: Einzelhandels - 
und Zentrenkonzept Münster. Fortschreibung 2018.

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 6 von 16  
6.6 Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder Bau- 
noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  Bei Bodeneingriffen in ei-
ner über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologi-
sche Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Boden-
funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) 
entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung 
von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.  
6.7 Entwässerung 
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 
sichergestellt. 
7.  Arten- und Biotopschutz 
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 4 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen 
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Änderungsbereich akt u-
ell bekannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des 
Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen 
werden können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Kon-
flikte erforderlich werden. 
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist der Fokus auf „verfahrenskritische Vor-
kommen“ planungsrelevanter Arten zu legen. So sind die Artenschutzbelange im Sinne einer 
überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersicht-
lich sind. Auf diese Weise lassen sich Darstellungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfah-
ren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können. 
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden der Ortslage Wolbeck, östlich der Münsterstr a-
ße, in ca. 7,5 km Entfernung zur Münsteraner Innenstadt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0, 57 
ha. Der Änderungsbereich ist durch einen bestehenden Lebensmittelmarkt und einen Geträn-
kemarkt sowie deren Parkplätze und Anlieferungszonen gekennzeichnet. Es liegt eine vollstän-
dige Versiegelung des Bodens vor. Begrenzt wird der Änderungsbereich im Norden durch die 
Middelerstraße, im Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch eine Autowerkstatt und ein 
Autohaus sowie im Westen durch Wohnbebauung jenseits der angrenzenden Münsterstraße.  
Grundsätzlich ist der Änderungsbereich durch seine Lage im Siedlungsbereich gekennzeichnet. 
Potentiell ist daher ein Arteninventar denkbar, das aus Ubiquisten gebildet wird, die an mensch-
liche Siedlungslagen angepasst sind. Dieses muss jedoch aufgrund der tatsächlichen Habitat-
ausstattung (vollständige Versiegelung) deutlich eingeschränkt werden. 
Im Sinne der auf Flächennutzungsplanebene erforderlichen überschlägigen Vorabschätzung 
der Artenschutzbelange ist unter Berücksichtigung der innerörtlichen Lage und der bereit s be-
stehenden Nutzung des Änderungsbereiches davon auszugehen, dass mit der vorliegenden 
Änderung keine artenschutzrechtlichen Konflikte im Sinne des § 44 (1) BNatSchG vorbereitet 
werden, die nicht unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen der nac hfolgen-
den verbindlichen Bauleit- bzw. der Genehmigungsplanung ausgeschlossen werden können.  
Insgesamt liegen keine Hinweise vor, dass eine Umsetzung des Planvorhabens auf der nac h-
folgenden Planungs - bzw. Genehmigungsebene aufgrund artenschutzrechtlicher  Vorgaben 
nicht vollzugsfähig wäre. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die erforderl i-
chen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Rahmen einer artenschutzfach-
lichen Prüfung konkretisiert. 
                                                
4 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Mini steriums für Klima-
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Ba u-
leitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 7 von 16  
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. § 2 (4) i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB 
durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung des vorliegenden 
Flächennutzungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt 
und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der 
Umweltbericht die Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Umfang und Detailierungs-
grad des Umweltberichtes richten sich danach,  was für die Abwägung der Umweltbelange er-
forderlich ist. 
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen den Änderungsbe-
reich des Flächennutzungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu 
untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Anlass der vorliegenden Bauleitplanung ist der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Au f-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Fläche im Norden von Wolbeck, 
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines Lebensmitt elmarktes 
(VBP Nr. 605 „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“) zu schaffen.  
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf dem Bestandsgrundstück östlich der Münster-
straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erneuerung eines Lebensmittelmarktes 
mit Backshop / Café zu schaffen. Das Konzept sieht den Abriss der Bestandsgebäude und die 
Neuerrichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes an gleicher Stelle vor.  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird u.a. auch das Ziel verfolgt, an diesem städt e-
baulich integrierten Standort die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen 
Bedarfs der im Umfeld lebenden Bevölkerung im Norden Wolbecks zu stärken und zu sichern. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich liegt gemäß Grünordnung „Teilplan Freiraumkonzept“ der Stadt Münster 
am Rand von Siedlungsbereichen. Unmittelbar nördlich schließt sich der dritte Grünring an, er 
ist jedoch von der Planung nicht betroffen. Dieser Grünring stellt landschaftlich geprägte Frei-
räume mit übergeordneter Bedeutung für die Landschaftsökologie, Erhaltung und Verbindung 
dar.  
Südöstlich des Änderungsbereiches liegt in einer Entfernung von ca. 1,1 km das FFH -Gebiet 
DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich jedoch keine fachgesetzlichen Vor-
gaben bzw. Ziele für den Änderungsbereich. Auswirkungen auf die Schutz - und Erhaltungsziele 
sind aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung nicht anzunehmen. 
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für den 
Änderungsbereich werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzel-
nen Schutzgüter konkretisiert. 
Umweltschutzziele 
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen 
vor Immissionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn-  und Arbeitsve rhältnisse zielen 
(z.B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Ba u-
gesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzg e-
setz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. 
Biotoptypen, 
Tiere und Pfla n-
zen,  
Biologische Vie l-
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzg e-
setz, dem Landesnaturschutz gesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Lan-
desforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzb u-
ches (u.a. zur Sicherung der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts 
und der Tier - und Pflanzenwelt ein schließlich ihrer Lebensstätten und Lebensrä u-

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 8 von 16  
Umweltschutzziele 
falt, Arten - und 
Biotopschutz 
me sowie Erh alt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner 
ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesarte n-
schutzverordnung vorgegeben.  
Boden / Fläche  
und Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes - und La n-
desbodenschutzgesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit 
Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Boden-
funktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vor-
gaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaus-
haltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum 
Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier  und Pflanze) die zu beachten-
den gesetzlichen Vorgaben. 
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist geset zlich im Bundesnaturschutzg e-
setz, dem Landesnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart 
und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entspreche n-
den Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. 
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädl i-
chen Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bu n-
desimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über 
den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das Landesna-
turschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. 
Kultur- und  
Sachgüter 
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz g e-
stellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und Landschaftsbilds ist in 
den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnatu r-
schutzgesetzes vorgegeben. 
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele. 
 
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und 
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebs-
phase 
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, s o-
weit möglich, insbesonder e die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens 
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die 
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz- mittel- und langfristigen, ständigen und vor-
übergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf 
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll 
dabei Rechnung getragen werden. 
8.4.1 Menschen 
• Bestandsbeschreibung 
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der 
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) , aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung berücksichtigt. 
Der Änderungsbereich ist derzeit bereits durch einen Lebensmittel - und einen Getränkemarkt 
geprägt. Es bestehen Vorbelastungen durch die derzeitige Nutzung (Anlieferungs -, Kundenver-
kehre). Wohnnutzungen kommen innerhalb des Änderungsbereiches nicht vor, jedoch unmittel-
bar in östlicher und westlicher Richtung, so dass diese als schutzbedürftige Wohnnutzungen im 
Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Durch den vorhandenen Einzelhandel 
hat das Plangebiet Arbeitsplatzfunktion. Für die Naherholung hat der Änderungsbereich keine 
Funktion. Durch die angrenzende Münsterstraße unterliegt der Änderungsbereich Immissionen 
aus dem LKW- und PKW-Verkehr. 
• Baubedingte Umweltauswirkungen

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 9 von 16  
Mit der Planung wird die bereits bebaute Fläche umgestaltet. Vorhandene Wegeverbindungen 
bleiben bestehen.  
Im Zuge der Bauarbeiten entstehen baubedingte Auswirkungen auf die umliegenden Anwohner 
i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und vorübergehenden Lärmeinwirkungen. 
Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich jedoch nicht übers chritten. Be-
sondere Risiken für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher 
Vorschriften baubedingt nicht zu erwarten. 
• Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die Immissionssituation wird im Rahmen der Aufstellung des verbindlichen Bauleitplans Nr. 605 
„Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ bewertet. Hiernach können die i mmissionsschutz-
rechtlichen Anforderungen auf der nachfolgenden Planungsebene sichergestellt werden.  
Insgesamt werden keine voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet. 
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt 
• Bestandsbeschreibung 
Naturräumlich betrachtet liegt der Änderungsbereich innerhalb der Haupteinheit des „Ker n-
münsterlandes“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Sandlössebene“, die sich von Wolbeck 
bis nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht. 
Kennzeichnend für die „Wolbecker Ebene“ sind die Sandlössebenen mit geringen Höhenunter-
schieden. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun- und Parabraunerden aus Flugsand auf 
Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und H e-
cken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen do-
miniert. 
Laut Burrichter
5 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend arten-
armer Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als „potenziell natürliche Ve-
getation“ etablieren. 
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Änderungsbereich erfolgte im November 2019 eine Be-
standserfassung. Der Änderungsbereich ist vollständig versiegelt. Dominierend wirken hier die 
versiegelten Bereiche des Lebensmittelmarktes und des Getränkemarktes mit Kundenparkplät-
zen und Anlieferungszonen. Gehölze und Grünstrukturen sind im Änderungsbereich selbst nicht 
vorhanden. In den angrenzenden Gärten sowie an der westlich liegenden Bushaltestelle sind 
einzelne Gehölze vorhanden. Diese sind jedoch von der Planung nicht betroffen.  
Die zu erwartenden Tiere und Pflanzen im Änderungsbereich entsprechen voraussichtlich dem 
„Siedlungsspektrum“, d.h. sind relativ störungsunempfindlich und an menschliche Siedlungsl a-
gen gewöhnt. Die biologische Vielfalt im Änderungsbereich ist aufgrund der vorhandenen Aus-
stattung mit Biotoptypen und der relativ hohen Störungsintensität von untergeordneter Bedeu-
tung. 
Es bestehen deutliche Vorbelastungen durch die Ausstattung und intensive Nutzung des Ände-
rungsbereiches sowie der angrenzenden Münsterstraße. Der Änderungsbereich übernimmt kei-
ne Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Biotopkataster des Landesumweltam-
tes NRW. 
• Baubedingte Umweltauswirkungen 
Die bereits vollständig versiegelte Fläche wird bei Durchführung des Vorhabens umgestaltet. 
Die mit einer Umsetzung des Planvorhabens v erbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft 
                                                
5 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur 
Übersichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für 
Westfalen. Münster.

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 10 von 16  
werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bilanziert und ggf. durch geeignete 
landschaftspflegerische Maßnahmen auf einer Fläche an anderer Stelle im Stadtgebiet  kom-
pensiert. 
Etwaige baubedingte Ausw irkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z.B. durch Bauverkehre (Licht, Lärm , Staub, Überfahren sensibler Biotope / 
Strukturen) entstehen und sind ggf . im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung / der Geneh-
migungsplanung zu vermeiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch keine voraussicht-
lichen, erheblichen baubedingten Auswirkungen zu erwarten. 
• Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Auswirkungen sind auf der vorliegenden Planungsebene nicht abschließend 
zu beurteilen, können jedoch in Form von leicht veränderten zukünftigen Kunden- und Anliefe-
rungsverkehren auftreten. N ach derzeitigem Kenntnisstand entstehen hiermit jedoch keine 
Auswirkungen, die die Erheblichkeitsschwelle in Bezug auf die o.g. Schutzg üter überschreiten. 
Die betriebsbedingten Auswirkungen werden abschließend auf der Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung konkretisiert. 
8.4.3 Arten- und Biotopschutz 
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist der Fokus auf verfahrenskritische Vor-
kommen planungsrelevanter Arten zu legen. So sind die Artenschutzbelange im Sinne einer 
überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersicht-
lich sind. Auf diese Weise lassen sich Darstellungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfah-
ren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können6. 
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden der Ortslage Wolbeck, östlich der Münsterstr a-
ße, in ca. 7,5 km Entfernung zur Münsteraner Innenstadt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0, 57 
ha. Der Änderungsbereich ist durch einen bestehenden Lebensmittelmarkt und einen Geträn-
kemarkt sowie deren Parkplätze und Anlieferungszonen gekennzeichnet. Es liegt eine vollstän-
dige Versiegelung des Bodens vor. Begrenzt wird der Änderungsbereich im Nor den durch die 
Middelerstraße, im Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch eine Autowerkstatt und ein 
Autohaus sowie im Westen durch Wohnbebauung jenseits der angrenzenden Münsterstraße. 
Grundsätzlich ist der Änderungsbereich durch seine Lage im Siedlungsbereich gekennzeichnet. 
Potentiell ist daher ein Arteninventar denkbar, das aus Ubiquisten gebildet wird, die an mensch-
liche Siedlungslagen angepasst sind. Dieses muss jedoch aufgrund der tatsächlichen Habitat-
ausstattung (vollständige Versiegelung) deutlich eingeschränkt werden. 
Im Sinne der auf Flächennutzungsplanebene erforderlichen überschlägigen Vorabschätzung 
der Artenschutzbelange ist unter Berücksichtigung der innerörtlichen Lage und der bereits be-
stehenden Nutzung des Änderungsbereiches davon auszugehen, dass mit der vorliegenden 
Änderung keine artenschutzrechtlichen Konflikte im Sinne des § 44 (1) BNatSchG vorbereitet 
werden, die nicht unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen der nachfolgen -
den verbindlichen Bauleit- bzw. der Genehmigungsplanung ausgeschlossen werden können.  
Insgesamt liegen keine Hinweise vor, dass eine Umsetzung des Planvorhabens auf der nac h-
folgenden Planungs - bzw. Genehmigungsebene aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben 
nicht vollzugsfähig wäre. Im Rahmen der verbindli chen Bauleitplanung werden die erforderl i-
chen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Rahmen einer artenschutzfach-
lichen Prüfung konkretisiert. 
Südöstlich des Änderungsbereiches liegt  in einer Entfernung von ca. 1,1 km das FFH -Gebiet 
DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Bau - bzw. betriebsbedingte Auswirkungen auf die 
Schutz- und Erhaltungsziele sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung aufgrund der 
gegebenen Entfernung auszuschließen. 
                                                
6 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Um-
welt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der 
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 11 von 16  
8.4.4 Fläche / Boden 
• Bestandsbeschreibung 
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster unterliegt dem Ände-
rungsbereich ein graubrauner Plaggenesch. In der Örtlichkeit besteht jedoch bereits eine vol l-
ständige Versiegelung des Änderungsbereiches. Dadurch stehen keine natürlichen Böden mehr 
an. 
Graubrauner Plaggenesch  
Lage /  
Seltenheit 
- Unterliegt dem gesamten Änderungsbereich 
- Aus schwach lehmigem bis lehmigem Sand, z.T. humos 
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Laut Umweltkataster Münster liegt die Bewertung der Speicher - und Reg-
lerfunktion des Nähstoffhaushaltes im mittleren und die des Wasserhaus-
haltes im geringen Bereich.  
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Mit 30–50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit - Der Boden wurde als „Plaggenesche mit hoher Funktionserfüllung als A r-
chiv der Kulturgeschichte“ als schutzwürdig eingestuft (Geologischer Dienst 
NRW, BK 50). 
Vorbelastungen /  
Entwicklungspoten-
zial 
- Vorbelastungen des Bodens sind durch die vollständige Versiegelung vor-
handen. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffliche Wi r-
kungen bedingt durch die Bewirtschaftung verändert.  
- Für den Planbereich ist keine Altlasten-  bzw. Altlastverdachtsfläche b e-
kannt.  
Tabelle 2: Graubrauner Plaggenesch im Änderungsbereich 
 
Gem. § 1a Abs.  2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden spar-
sam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu be-
grenzen. Der konkrete Versiegelungsgrad kann auf der vorliegenden Ebene der vorbereitenden 
Bauleitplanung nicht abschließend betrachtet werden. Die tatsächliche Beanspruchung der Fl ä-
che wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. 
• Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit der Planung wird eine Umgestaltung eines bereits vollständig versiegelten Bodens pla-
nungsrechtlich vorbereitet. Durch die Versiegelung ist bereits von degradierten Bodenverhäl t-
nissen auszugehen. Im Rahmen der Planungsumsetzung ist somit innerhalb des Baufeldes  
nicht von einem Bodenabtrag / einer Neuauffüllung / einem Anschnitt eines bislang ungestörten 
Bodenprofils auszugehen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse nicht nachteilig verändert 
werden.  
• Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Auswirkungen können auf der vorliegenden Planebene nicht abschließend be-
trachtet werden. Grundsätzlich ist jedoch mit lokale n Bodenverdichtungen durch Befahren zu 
rechnen. Darüber hinaus ist durch die späteren Kunden- und Zulieferverkehre Reifenabrieb in 
umliegende Flächen zu erwarten. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem 
ordnungsgemäßen Betrieb einer gewerblichen Baufläche nicht zu erwarten.  
Nach derzeitigem Kenntnisstand überschreiten die mit der Planung verbundenen betriebsbe-
dingten Auswirkungen die Erheblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht. 
8.4.5 Wasser 
• Bestandsbeschreibung

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 12 von 16  
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster 7 liegt der Änderungsbereich im Einzugsgebiet der 
Werse. Die Grundwassereinheit (L41126- 1) befindet sich nur teilweise innerhalb des Stadtg e-
bietes. Der Grundwasserleiter wird von Geschiebesand und Vorschüttsanden gebildet, die von 
Geschiebemergel/-lehm unterlagert werden. Der Geschiebelehm reicht bereichsweise bis zur 
Geländeoberfläche. In Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten über-
lagert, im östlichen Teil der Einheit sind Wiesenmergel verbreitet. Schützende geringdurchläss i-
ge Deckschichten oberhalb der aufliegenden Sande sind nicht vorhanden. Der Geschiebelehm/-
mergel bildet eine schützende Deckschicht für die darunterli egenden Kalkmergel der Oberkrei-
de sowie möglicherweise zwischengeschaltete Sande. 
Überwiegend sind Stauwasserböden und Gleye verbreitet. Das Grundwasser strömt in nördl i-
che und westliche Richtung. Vorfluter sind Piepenbach, Angel und Werse. 
Die Grundwasserneubildungsrate ist im Plangebiet mit > 200 mm / Jahr beziffert. Eine Auswei-
sung als Wasserschutzgebiet besteht nicht. Die Einheit wird überwiegend land-  und forstwirt-
schaftlich genutzt; im Bereich von Wolbeck besteht eine dichte Wohnbebauung. 
Im Änderungsbereich selbst ist eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch die 
vorhandene vollständige Versiegelung bereits vollzogen. 
Oberflächengewässer sind im Änderungsberiech und in der näheren Umgebung nicht vorhan-
den. 
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Änderungsbereich nicht vor. Das nächstg e-
legene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang von Angel / Piepenbach.  
• Baubedingte Umweltauswirkungen 
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z.B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien 
Betrieb der Baufahrzeuge und - maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch 
Schmier- und Betriebsstoffe,  nicht anzunehmen, so dass voraussichtlich keine erheblichen  
baubedingten Auswirkungen zu erwarten sind. 
• Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Auswirkungen können auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht 
abschließend betrachtet werden und sind daher ggf. im Rahmen der nachfolgenden verbindli-
chen Bauleitplanung in Form eines Entwässerungskonzeptes genauer zu behandeln.  
Insgesamt werden nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich keine erheblich nachteiligen 
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.6 Klima / Luft 
• Bestandsbeschreibung 
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro-  
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. 
– Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbefin-
den des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit zur 
Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.  
– Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der 
Kaltluftentstehung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer 
zeitweiligen Vegetationsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die 
Kaltluftentstehung auf. 
                                                
7 Stadt Münster (o.J.): Umweltkataster. Online unter: https://geo.stadt-
muenster.de/webgis/application/Umweltkataster?. Abgerufen: November 2019.

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 13 von 16  
Der Änderungsbereich und sein Umfeld sind lokalklimatisch dem Siedlungsklima zuzuordnen. 
Es bestehen Vorbelastungen durch die vollständige Versiegelung. Mikroklimatisch ist das Pla n-
gebiet eine Wärminsel. Positive Funktionen in Bezug auf das Klima  bzw. Frischluftentstehung 
sind nicht vorhanden. 
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen 
eine leicht veränderte klimatische Situation auf, da hier eine mäßige Verdichtung vorliegt und 
Grünstrukturen in den Gartenbereichen der Wohnhäuser kl imarelevante Funktionen überneh-
men.  
• Baubedingte Umweltauswirkungen 
Aufgrund der bereits vollständigen Versiegelung besteht keine direkte Funktion im Rahmen des 
thermischen Luftaustausches für angrenzende Siedlungsbereiche.  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung können Grünstrukturen durch Anpflanzungsfest-
setzungen gesichert werden, um positive Funktionen auf das Mikroklima vorzunehmen. Es wer-
den somit  voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut 
vorbereitet. 
• Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich in erster Linie auf die zukünftigen 
Verkehrsbewegungen sowie den Energieverbrauch durch den Betrieb der Gebäude. Die G e-
bäude werden jedoch nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) 
errichtet, so dass bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf 
sichergestellt werden. Insgesamt werden daher weder Folgen des Klimawandels erheblich ver-
stärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen. 
8.4.7 Landschaft 
• Bestandsbeschreibung 
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt: 
– Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen 
Landschaftselementen, wider.  
– Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das 
Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit 
des Menschen über Generationen, befriedigt. 
Der Änderungsbereich befindet sich im nördlichen Bereich von Wolbeck, unmittelbar östlich der 
Münsterstraße. Die visuell vorherrschenden Strukturen werden derzeit aus den Wohn - und Ge-
werbebebauungen an der Münsterstraße gebildet. Das Landschaftsbild ist durch die umliegen-
de Bebauung bereits deutlich vorbelastet. Die vorhandenen Grünstrukturen entlang der Straße 
sowie in den Gartenbereichen stellen keine wirkungsvolle Eingrünung sicher. Der Änderungsbe-
reich ist aufgrund der o.g. Lage im Siedlungsbereich von der freien Landschaft her nicht ei n-
sehbar. 
• Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit Durchführung der  Planung wird das Erscheinungsbild an der Münsterstraße neu gestaltet. 
Da derzeit keine Grünstrukturen im Änderungsbereich bestehen, ist eine Aufwertung durch A n-
pflanzungen auf der nachfolgenden Bebauungsplanung möglich; durch die moderne Gestaltung 
des neuen Gebäudes wird eine Verbesserung des Stadtbildes angestrebt.  
• Betriebsbedingte Umweltauswirkungen

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 14 von 16  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das Schutzgut voraussichtlich nicht zu erwar-
ten. 
8.4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Änderungsbereich keine Kultur- oder sonstigen Sach-
güter betroffen.  
Voraussichtliche, erhebliche bau- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen auf das Schutzgut 
sind nicht zu erwarten.  
8.4.9 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die intensive Nutzung durch den Lebensmittel - und den Geträn-
kemarkt im Änderungsbereich. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur - und Arten-
vielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden - und Wasserhaushalt. Wech-
selwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zusam-
menhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbeitung des jeweiligen 
Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Änderungsbereich jedoch keine Schutzgüter vor, die in 
unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.B. extreme Boden-  und Wasserverhältnisse 
mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). Voraussichtliche erhebliche bau - 
bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind insgesamt nicht zu erwarten. 
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der 
Planung 
Der Änderungsbereich würde voraussichtlich weiterhi n in seiner derzeitigen Form bestehen 
bleiben. Er würde dementsprechend weiterhin auch zukünftig durch den bestehenden Einzel-
handel genutzt. Ein „natürliches“ Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund entsprechen-
der Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan ist nicht gegeben. 
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und ggf. zum Ausgleich nachteiliger 
Auswirkungen werden auf der nachfolgenden Planungsebene beschrieben. 
Die aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotsta t-
beständen gem. § 44 BNatSchG werden im Rahmen der erforderlichen Artenschutzprü fung be-
nannt (vgl. Kap. 7) und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert.  
Gleiches gilt für die Bilanzierung der mit der Planumsetzung verbundenen Eingriffe in Natur und 
Landschaft und die ggf. erforderlich werdende Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen. 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für die Erneuerung eines Lebensmittelmarktes mit Backshop / Café geschaffen. In di e-
ser Hinsicht ist die vorliegende Fläche mit bereits bestehendem Lebensmittel - und Getränke-
markt und im Zuge dessen vollständiger Versiegelung sowie der Lage an der Münsterstraße 
und daraus resultierender guter Erreichbarkeit in besonderer Weise geeignet. Hier kann durch 
die vorliegende Bauleitplanung die planungsrech tliche Grundlage für eine Umsetzung des o.g. 
Vorhabens in einem ohnehin vorbelasteten Bereich erfolgen. Alternative Planungsmöglichkeiten 
mit gleichem städtebaulichem und ökologischem Potential liegen nicht vor.  
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen 
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maß-
nahmen zur Vermeidung / Ausgleich 
Die Darstellung eines „Sonstigen Sondergebietes – Lebensmittelmarkt“ (SO LM)“ anstelle eines 
„Gewerbegebietes“ lässt auf der Ebene des Flächennutzungsplans keine schweren Unfälle oder

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 15 von 16  
Katastrophen erwarten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen 
führen. 
Brandschutzrechtliche Vorgaben werden im Rahmen der Genehmigungsplanung betrachtet und 
die erforderliche Löschwassermenge im Brandfall sichergestellt. 
8.9 Zusätzliche Angaben 
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Änderungsbereich sowie der unmittelba-
ren Umgebung. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten 
nicht auf. 
8.10 Überwachung (Monitoring) 
Gem. § 4c BauGB sind die vom Flächennutzungsplan ausgehenden erheblichen Umweltaus-
wirkungen von den Städten und Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gem. § 4 (3) 
BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.  
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der bau-
rechtlichen Zulassungsverfahren. Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den 
Umweltschutz zuständigen Behörden. 
8.11 Zusammenfassung 
Mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für die Erneuerung eines Lebensmittelmarktes mit Backshop / Café geschaffen werden.  
Der Änderungsbereich umfasst ca. 0, 57 ha und liegt im Norden der Ortslage Wolbeck, östlich 
der Münsterstraße, in ca. 7,5 km Entfernung zur Münsteraner Innenstadt. Der Änderungsbe-
reich ist durch einen bestehenden Lebensmittelmarkt  und einen Getränkemarkt sowie deren 
Parkplätze und Anlieferungszonen gekennzeichnet. Es liegt eine vollständige Versiegelung des 
Bodens vor. Aufgrund der siedlungsstrukturellen Lage und der räumlichen Nähe zur  Münster-
straße wird eine Vergrößerung des best ehenden Einzelhandels angestrebt . Da der wirksame 
Flächennutzungsplan der Stadt Münster diese Fläche derzeit als „ Gewerbegebiet“ darstellt, ist 
gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot der Flächennutzungsplan in ein „Sonstiges Son-
dergebiet – Lebensmittelmarkt“ (SO LM)“ zu ändern. 
Im Sinne der auf Flächennutzungsplanebene erforderlichen überschlägigen Vorabschätzung 
der Artenschutzbelange ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung des Planvorhabens unter 
Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG ausg e-
schlossen werden können. Im Rahmen des parallel in Aufstellung  befindlichen vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes Nr. 605 werden die artenschutzrechtlichen Belange durch eine Arten-
schutzprüfung nach Aktenlage (Stufe I) untersucht und die erforderlichen Maßnahmen zum Ar-
tenschutz konkretisiert.  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Ände-
rung des Flächennutzungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen 
ermittelt und bewertet wurden. Der Umweltbericht kommt nach Prüfung der Schutzgüter zu dem 
Ergebnis, dass die auf der vorliegenden Planungsebene erkennbaren Umweltauswirkungen auf 
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sachgerecht gelöst werden können.  
Die im Flächennutzungsplan getroffene Darstellung lässt keine schweren Unfälle oder Kat a-
strophen erwarten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen. 
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand v on Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des städtebaulichen und ökologischen Zustandes im Änderungsbereich 
sowie der unmittelbaren Umgebung.  
Darüber hinaus gehende, technische Verfahren wurden nicht erforderlich. Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der erforder lichen Angaben traten nicht auf. Maßnahmen zum Monit o-
ring werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.

96. Änderung des Flächennutzungsplans  
für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 16 von 16  
8.12 Referenzliste der Quellen 
Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. E rläute-
rungen zur Übersichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographi-
sche Kommission für Westfalen. Münster. 
Gesellschaft für Markt - und Absatzforschung mbH 2019: Auswirkungsanalyse zur Erweiterung 
eines K + K Supermarktes in Münster-Wolbeck, Münsterstraße. (29.08.2019) 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums 
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010): Arten-
schutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeins a-
me Handlungsempfehlungen. 
Stadt Münster (o.J.): Umweltkataster. Online unter: https://geo.stadt -
muenster.de/webgis/application/Umweltkataster?. Abgerufen: November 2019. 
Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Hg.) 2018: Einzel-
handels- und Zentrenkonzept Münster. Fortschreibung 2018. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zum 
Entwurf der 96. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich der Münsterstraße / Middelerstraße  
 
Münster, den ___________ 
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Anlage_2_Textliche_Festsetzungen

18210 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 1 von 7 
 
Textliche Festsetzungen
  
zum Entwurf des vorhabenbezogenen  
Bebauungsplans Nr. 605: Wolbeck –  
Münsterstraße / Middelerstraße 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1  Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauung s-
plans wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzel-
handel – Lebensmittelmarkt“ festgesetzt. Innerhalb des Plangebietes sind Lebensmittel-
märkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.650 m 2 inklusive Backshop / Café 
zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB). 
Vorhaben im Geltungsbereich des Vorhaben - und Erschließungsplans sind nur dann z u-
lässig, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, zu dessen Durchführung sich der Vorha-
benträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat (§ 12 Abs. 3a BauGB). 
Für die zulässigen Lebensmittelmärkte sind als Hauptsortiment ausschließlich die zen-
tren- und nahversorgungsrelevant en Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste 
(Ratsbeschluss 14.03.2018)  zulässig (Nr. nach  WZ 2008, d.h. Klassifikation der Wir t-
schaftszweige des statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008), (siehe Punkt 4): 
 Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) (aus 47.76.1) 
 Drogerie- / Parfümerieartikel / Kosmetische Artikel (aus 47.75) 
 Getränke (aus 47.25) 
 Nahrungs- und Genussmittel (aus 47.21; 47.22; 47.23; 47.24; 47.29) 
 Pharmazeutische Artikel (aus 47.73) 
 Tabakwaren (aus 47.26) 
 Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere (aus 47.26.2) 
 Zeitschriften/ Zeitungen (aus 47.62.1) 
Als Randsortiment  sind auf maximal 10 % der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 
1.650 m 2 sonstige zentrenrelevante und nicht -zentrenrelevante Sortimente gemäß der 
„Münsteraner Sortimentsliste“ zulässig, sofern sie im funktionalen Bezug zum Hauptsort i-
ment stehen (§ 12 Abs. 3 BauGB). 
Neben der o.g. Verkaufsfläche sind innerhalb der überbaubaren Fläche als Bestandteil 
des Lebensmittelmarktes Flächen für  Lagerräume, Fleischzubereitung, Haustechnik,  
Pfandraum, Müllraum und Sozialräume zulässig. 
1.2  Für den Bereich des Vorhaben-  und Erschließungsplans ist die Grundflächenzahl GRZ 
auf 0,8 festgesetzt. In Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO ist eine Über-
schreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl durch Stellplätze mit ihren Zufahrten 
und Nebenanlagen im Sinne des § 14 bis zu einer Grundflächenzahl von 0, 9 zulässig  
(§ 17 Abs. 1 BauNVO i.V.m. § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO). 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0642/2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 2 von 7 
1.3  Es sind maximale Baukörperhöhen und Mindestbaukörperhöhen festgesetzt.  
Als oberer Bezugspunkt gilt die Oberkante Attika des Daches.  
Als Bezugspunkt für die festgesetzten Baukörperhöhen ist der Kanaldeckel mit 54,15 m ü. 
NHN in der Straßenverkehrsfläche der Münsterstraße festg esetzt. Der Kanaldeckel ist in 
der Planzeichnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 
i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 
1.4  Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Baukörperhöhen für technische Anl a-
gen und technische, untergeordnet e Bauteile wie Lüftungs - und Kühlaggregate, Solarpa-
neele und Photovoltaikanlagen ist bis zu einer Höhe von max. 2,00 m ausnahmsweise zu-
lässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden des Hauptgebäudes z u-
rückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§ 16 Abs. 6 BauNVO) 
1.5  Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude 
von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. 
BauO NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 4 
BauNVO). 
1.6  Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festge-
setzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 
Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO).  
1.7  Im Plangebiet ist die Errichtung von ebenerdigen Fahrradabstellanlagen nur innerhalb der 
mit „FSt“ gekennzeichneten Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauN-
VO). 
1.8  Auf der Stellplatzanlage ist je angefangene 6 ebenerdige Stellplätze ein standortgerechter 
Laubbaum, wie z. B. Feld- Ahorn, Sand-Birke, Hainbuche, Rotdorn, Vogel -Kirsche, Mehl-
beere, Vogelbeere zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 
(1) 25a BauGB). Die Bäume dienen der Beschattung der Stellplätze und sind unmittelbar 
im Bereich der Stellplätze zu pflanzen. Zu verwenden sind Hochstämme einer mindestens 
mittelkronigen standortgerechten Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit einem 
Stammumfang von mindestens 14 cm. Die Baumscheiben sind mit einer Größe von mi n-
destens 6 m² (2x3 m) oder als durchgehender Baumstreifen von mindestens 2,00 m Brei-
te einzurichten. Die Baumstandorte sind mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen und 
vor dem Befahren und Beparken zu sichern. 
1.9 Die 5 m breite Fläche zur Anpf lanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen entlang der östlichen Plangebietsgrenze ist mit einem dreireihigen Gehölzstreifen, 
entlang der nördlichen 3 m breiten festgesetzten Fläche mit einem mind. einreihigen G e-
hölzstreifen zu bepflanzen. Dabei soll sowohl der Reihenabstand, als auch der Abstand 
der Gehölze in der Reihe 1 x 1 m betragen. Die Grünfläche ist als freiwachsende Hecke 
aus standortgerechten Laubgehölzen, wie z.B. Feldahorn, Kornelkirsche, Schneeball, 
Hundsrose, Haselnuss, Schlehe, Hainbuche, Hartriegel zu pflanzen und dauerhaft zu un-
terhalten (§ 9 Abs. 1 Nr.25a BauGB).  
Ergänzend sind hier 2 Hochstämme einer mittelkronigen standortgerechter Laubbaumart 
wie z. B. Feld-Ahorn, Sand-Birke, Hainbuche, Rotdorn, Vogel-Kirsche, Mehlbeere, Vogel-
beere in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm zu

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 3 von 7 
pflanzen. Diese sind in einem Abstand von 2,00 m von der Grenze zum Nachbarn zu 
pflanzen.  
1.10  Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung sind dauerhaft zu erhalten. Ein Aus-
fall ist durch Neuanpflanzungen mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu erset-
zen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 
1.11  Die Fahrgassen des Parkplatzes sind zu asphaltieren oder vergleichbar, z.B. mit ebenem 
Pflaster ohne Phase, auszuführen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.12  Im Plangebiet ist die Anlieferung des geplanten Lebensmittelmarktes ausschließlich auf 
den zeichnerisch gekennzeichneten Flächen „Anlieferung A“ (Hauptanlieferung für Lkw, 
Kleintransporter) und „Anlieferung B“ (Nebenanlieferung für Lkw) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 
24 BauGB). 
Sämtliche Warenanlieferungen durch Lkw und geräuschrelevante Verladetätigkeiten für 
den Lebensmittelmarkt dürfen nur im Tageszeitraum werktags in der Zeit von 06:00 Uhr 
bis 22:00 Uhr erfolgen. Eine nächtliche Anlieferung mit einem Pkw oder einem Kleintrans-
porter (zulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,8 t) mit  einer manuellen Entladung (ohne Kühla g-
gregat, Palettenhubwagen, Rollcontainer oder vergleichbares) ohne geräuschrelevante 
Tätigkeit ist auf zwei Fahrten beschränkt. Hier ist die Anlieferung im Zeitraum von 22:00 
Uhr bis 06:00 Uhr zulässig. 
1.13  Die vorhandenen Stellplätze werden ausschließlich für die Mitarbeiter - und Kunden-Pkw 
des Lebensmittelmarktes genutzt. Die Nutzung der Stellplätze sowie die  Öffnungszeiten 
des Lebensmittelmarktes sind für den Tageszeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr an 
Werktagen beschränkt. Eingeschränkte nächtliche Fahr - und Parkbewegungen sind nur 
durch maximal 8 Pkw innerhalb einer Nachtstunde zulässig (Mitarbeiter-PKW). 
1.14  Für eine Anordnung der Kühlaggregate an der nordöstlichen Außenwand des Gebäudes 
ist ein maximaler Schallleistungspegel von Lw ≤ 75 dB(A) (einzeltonfrei) zulässig. 
1.15  Im Plangebiet sind Einkaufswagensammelstationen ausschließlich auf der zeichneri sch 
mit „E“ gekennzeichneten Fläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO 
und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.16  Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des 
Bebauungsplans. Die Außenwandflächen des geplanten Baukörpers sind auf Grundlage 
der Ansichtspläne zu gestalten. 
2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Landesbauordnung (BauO NRW) 
2.1  Werbeanlagen 
Werbeanlagen an Gebäuden 
 mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht, 
 die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorkante auskragen oder 
 die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden 
sind unzulässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und Abs. 2 BauO NRW).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 4 von 7 
Die Errichtung freistehender Werbeanlagen ist ausschließlich in den im Bebauungsplan 
gekennzeichneten Bereichen als Werbepylon / -stele mit einer Höhe von maximal 5,00 m 
und einer Breite von max.  4,0 m zulässig. Andere freistehende Anlagen der Außenwer-
bung als die benannten sind unzulässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und Abs. 2 
BauO NRW). 
3.  Hinweise 
3.1  Artenschutz 
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht  während der  Brut-  und Auf-
zuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 
Zum Schutz gebäudegebundener Fledermausarten ist in den Sommermonaten (01.03. –
30.09.) im Rahmen der Genehmigungsplanung eine Betroffenheit fachgutachterlich und in 
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auszuschließen. 
3.2  Denkmalschutz  
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist 
unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsver-
band Westfalen- Lippe/ LWL -Archäologie für Wes tfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.3  Einsichtnahme in Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-
Vorschriften und das Einzelhandelskonzept)  können bei der Stadt Münster, im Kun-
denzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 
33, eingesehen werden. 
3.4  Kampfmittel 
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Weist bei der Durchführung 
von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden ver-
dächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgrün-
den sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen.  
3.5  Altlasten 
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch 
bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenver-
änderungen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften unverzüglich 
der Unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
zu informieren. 
3.6  Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 5 von 7 
4.  Sortimentsliste der Stadt Münster (gem. Ratsbeschluss vom 14.03.2018): 
Kurzbezeichnung  
Sortiment 
Nr. nach  
WZ 200824 
Bezeichnung nach WZ 2008 
Zentrenrelevante Sortimente 
 
Antiquitäten 47.79.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Tep-
pichen 
Baby- und Kinderartikel 
(ohne Kinderwagen) 
47.71 Einzelhandel mit Bekleidung (daraus NUR: Ein-
zelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung 
mit Bekleidungszubehör) 
Bekleidung aller Art 47.71 Einzelhandel mit Bekleidung (OHNE: Einzel-
handel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung 
und Bekleidungszubehör) 
Bettwaren (ohne Matratzen) aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzel-
handel mit Steppdecken u.a. Bettdecken, Kopf-
kissen u.a. Bettwaren) 
Bücher, Literatur 47.61 
47.79.2 
Einzelhandel mit Büchern 
Antiquariate 
Bürobedarf, Organisati-
onsmittel 
aus 47.62.2 
 
 
aus 47.78.9 
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, 
Schul- und Büroartikeln (daraus NUR: Büroarti-
kel) 
Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (in Verkaufs-
räumen) (daraus NUR: Organisationsmittel für 
Bürozwecke)  
Computer und -zubehör, 
Kommunikationsmittel 
47.71 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgerä-
ten, peripheren Geräten und Software 
Elektrokleingeräte aus 47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsge-
räten (daraus NUR: Einzelhandel mit Elekt-
rokleingeräten für den Haushalt einschließ-
lich Nähmaschinen) 
Fahrräder und Zubehör 47.64.1 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und 
-zubehör 
Fotogeräte und -artikel aus 47.78.2 Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeug-
nissen (ohne Augenoptiker) (daraus NUR: Ein-
zelhandel mit Fotogeräten und Zubehör dafür) 
Glas/ Porzellan/ Keramikar-
tikel 
47.59.2 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen 
und Glaswaren 
Handarbeitsarti-
kel/Strickwaren, Stoffe, Tu-
che, Meterwaren 
aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (darunter NUR: Ein-
zelhandel mit Kurzwaren, z. B. Nähnadeln, 
handelsfertig aufgemachte Näh-, Stopf- und 
Handarbeitsgarn, Knöpfe, Reißverschlüsse so-
wie Einzelhandel mit Ausgangsmaterialien für 
Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen 
und Stickereien) 
Haushaltswaren, Hausrat-
artikel 
aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. 
g. (NUR: Einzelhandel mit Hausrat aus Holz, 
Metall und Kunststoff, z. B. Besteck und Tafel-
geräte, Koch- und Bratgeschirr, nicht elektri-
sche Haushaltsgeräte, sowie Einzelhandel mit 
Haushaltsartikeln und Einrichtungsgegenstän-
den a. n. g.) 
Haus- und Heimtextilien aus 47.51 
 
 
 
 
   
Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzel-
handel mit Dekorations- und Möbelstoffen, de-
korativen Decken und Kissen, Stuhl- und Ses-
selauflagen u. Ä. sowie Einzelhandel mit Haus- 
und Tischwäsche, z.B. Hand-, Bade- und Ge-
schirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 6 von 7 
 
aus 47.53 
Bettwäsche)) 
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fuß-
belägen und Tapeten (daraus NUR: Einzelhan-
del mit Vorhängen und Gardinen) 
Jagdbedarf/Waffen aus 47.78.9 Sonstiger Einzelhandel a. n. g. (daraus 
NUR: Einzelhandel mit Waffen und Muniti-
on) 
Kunstgewerbliche Erzeug-
nisse, Bilder und -rahmen 
47.78.3 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, 
kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, 
Münzen und Geschenkartikeln 
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. 
g. (daraus NUR: Einzelhandel mit Holz-, Korb- 
und Flechtwaren) 
Lederwaren 47.72.2 Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck 
 
Leuchten aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. 
g. (daraus NUR: Einzelhandel mit Lampen und 
Leuchten) 
Medizinische und orthopä-
dische Geräte 
47.74. Einzelhandel mit medizinischen und orthopädi-
schen Artikeln 
Musikinstrumente, Musika-
lien 
47.59.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musi-
kalien 
Optische Erzeugnisse 47.78.1 
aus 47.78.2 
Augenoptiker 
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeug-
nissen (ohne Augenoptiker) (daraus NUR: Ein-
zelhandel mit optischen Erzeugnissen, z. b. Lu-
pen, Ferngläser, Mikroskope sowie Einzelhan-
del mit feinmechanischen Mess- und Prüfin-
strumenten u.ä.) 
Schreib- und Papierwa-
ren/Schulbedarf/Bastelbeda
rf 
47.62.2 Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, 
Schul- und Büroartikeln (OHNE: Einzelhandel 
mit Büroartikeln) 
Schuhe 47.72.1 Einzelhandel mit Schuhen 
Spielwaren/Hobbyartikel 47.65 Einzelhandel mit Spielwaren 
Sportartikel/Sportgeräte/ 
Sportbekleidung (ohne 
Reitsportartikel und Sport-
großgeräte) 
aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sportartikeln und Cam-
pingartikeln (ohne Campingmöbel) (daraus 
NUR: Einzelhandel mit Sportartikeln und 
Anglerbedarf) 
Telefone/-zubehör 47.42 Einzelhandel mit Telekommunikationsgräten 
Unterhaltungselektronik, 
Tonträger 
47.43 
 
47.63 
 
aus 47.78.2 
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungs-
elektronik 
Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträ-
gern 
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeug-
nissen (ohne Augenoptiker) (daraus NUR: Ein-
zelhandel mit Kino- und Projektionsgeräten und 
Zubehör dafür) 
Uhren, Edelmetallwaren, 
Schmuck 
aus 47.77 
 
Einzelhandel mit Uhren und Schmuck 
 
 
WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 7 von 7 
 
Kurzbezeichnung  
Sortiment 
Nr. nach  
WZ 200827 
Bezeichnung nach WZ 2008 
Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente 
 
Blumen (Schnittblumen, 
Topfpflanzen) 
47.76.1 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien 
und Düngemitteln (daraus NUR: Einzelhandel 
mit Blumen) 
Drogerie-/Parfümerieartikel/ 
Kosmetische Artikel 
47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen 
und Körperpflegemitteln 
Getränke 47.25 Einzelhandel mit Getränken 
Nahrungs- und Genussmit-
tel 
47.21  
47.22  
47.23  
 
47.24  
47.29 
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 
Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren 
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fi-
scherzeugnissen  
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren 
Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Ge-
nussmitteln 
Pharmazeutische Artikel 47.73 Apotheken 
Tabakwaren 47.26 Einzelhandel mit Tabakwaren 
Tierfutter/Tierpflegeartikel 
für Kleintiere 
aus 47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und le-
benden Tieren (daraus NUR: Einzelhandel mit 
Futtermitteln für Haustiere so- wie Einzelhandel 
mit zoologischen Gebrauchsartikeln) 
Zeitschriften/Zeitungen 47.62.1 Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen 
 
 
WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008

Anlage_3_Begruendung_B-Plan_605

105284 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 35 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0642/2020 
Begründung   
zum Entwurf des vorhabenbezogenen  
Bebauungsplans Nr. 605: Wolbeck –  
Münsterstraße / Middelerstraße 
Inhalt Seite 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 3 
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 4 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 4 
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 5 
5  Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................ 6 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 7 
6.1  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 7 
6.1.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 7 
6.1.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................ 9 
6.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................. 10 
6.1.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen .............................................................................. 10 
6.1.5 Bauliche Gestaltung ........................................................................................................ 11 
6.1.6 Werbeanlagen .................................................................................................................. 11 
6.2  Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 11 
6.3  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ........................................................................ 12 
6.4 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 12 
6.5  Eingriffs- und Ausgleichsbilanz.................................................................................................. 13 
6.6  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 13 
6.7  Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ........................................................................................ 15 
6.8  Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 15 
7.  Arten- und Biotopschutz ...................................................................................................................... 15 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 18 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 18 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 19 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 19 
8.4  Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und der 
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ..................... 20 
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 21 
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 22 
8.4.3 Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 24 
8.4.4 Eingriff in Natur und Landschaft ...................................................................................... 24 
8.4.5 Fläche / Boden ................................................................................................................ 25 
8.4.6 Wasser ............................................................................................................................ 26 
8.4.7 Klima / Luft ...................................................................................................................... 27 
8.4.8 Landschaft ....................................................................................................................... 28 
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 29 
8.4.10 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 29 
8.5  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung  ..... 29 
8.6  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 29 
8.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 31 
8.8  Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für 
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / 
Ausgleich ............................................................................................................................................. 31

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 2 von 35 
8.9  Zusätzliche Angaben ................................................................................................................. 31 
8.10  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 31 
8.11  Zusammenfassung .................................................................................................................... 31 
8.12  Referenzliste der Quellen / Gutachten ...................................................................................... 34 
9.  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 35 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 35

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 3 von 35 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren 
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Münsteraner Stadtteils Wolbeck an der Münster-
straße. Gegenstand der Planung ist der bereits bestehende K +K Markt (Lebensmittelmarkt & 
Getränkemarkt), der den nördlichen Abschluss des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversor-
gungszentrum Wolbeck – Münsterstraße (C2_4)“ darstellt. 
Das Erscheinungsbild sowie die Bausubstanz des seit 1990 an diesem Standort befindlichen 
Lebensmittelmarktes ist mittlerweile stark „in die Jahre gekommen“. Die Ladeneinheiten ent-
sprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne Einzelhandelseinrichtungen. 
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf dem Bestandsgrundstück östlich der Münster-
straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erneuerung eines Lebensmittelmarktes 
mit Backshop / Café zu schaffen.  Das Konzept sieht den Abriss der Bestandsgebäude und die 
Neuerrichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes an gleicher Stelle vor. Durch das Zu-
sammenlegen zweier, bisher separater Ladeneinheiten (Lebensmittelmarkt und Getränk e-
markt), wird die Verkaufsfläche des Vollsortimenters von derzeit 1.100 m
2 (800 m2 bestehender 
Lebensmittelmarkt, 300 m 2 bestehender Getränkemarkt) einschließlich des geplanten Back s-
hops / Cafés auf max. 1.650 m2 erhöht. 
Mit der Erneuerung des Lebensmittelmarktes an diesem städtebaulich integrierten Standort wird 
die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs der im Umfeld leben-
den Bevölkerung im Norden Wolbecks gestärkt und gesichert. 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des B ebauungsplans Nr. 280 (Wolbeck – 
Angelmodde Münsterstraße / Grenkuhlenweg) von 1989. Innerhalb der bestehenden Festset-
zungen ist eine Umsetzung der Entwicklungsziele –  insbesondere im Hinblick auf die geplante 
Verkaufsfläche – (s. a. Kapitel 3.2) nicht  möglich, so dass mit dem nun vorliegenden Bebau-
ungsplan Nr. 605 Baurecht für das Vorhaben geschaffen werden soll. 
Der Bebauungsplan Nr. 605 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 
Baugesetzbuch ( BauGB) in Verbindung mit einem Vorhaben-  und E rschließungsplan (V+E -
Plan) und einem Durchführungsvertrag aufgestellt. 
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren entsprechend der 
Planungskonzeption von „Gewerbegebiet” in „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbesti m-
mung „Lebensmittelmarkt” (SO LM) geändert (siehe Pkt. 3.1).  
2 Geltungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  605 liegt im nördlichen Bereich des 
Stadtteils Wolbeck und umfasst ca. 0,78 ha. Er wird begrenzt  
• im Norden durch die Middelerstraße, 
• im Osten durch Wohnbebauung, 
• im Süden durch eine Autowerkstatt und ein Autohaus sowie  
• im Westen durch Wohnbebauung jenseits der Münsterstraße. 
Innerhalb des Plangebiets liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 1577 und Teile des Flurstücks 3595. 
Die Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind in der Plan-
zeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 4 von 35 
Innerhalb dieses Bereiches befindet sich im Westen die an das Vorhaben angrenzende Fläche 
der Münsterstraße, die als sonstige einbezogene Fläche gemäß § 12 Abs. 4 BauGB außerhalb 
des Vorhaben- und Erschließungsbereiches liegt. Sie wurde in den Bebauungsplan mit einbe-
zogen, um den Gesamtkontext der Planung darzustellen. 
3  Planungsrechtliche Situation 
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche des Plangebietes als 
„Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Bereich als „gewerbli-
che Baufläche“ sowie „Verkehrsfläche“ dar. Die Darstellung des Flächennutzungsplans wider-
spricht damit den Zielsetzungen des Bebauungsplans. 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert 
(96. Änderung). Der Bebauungsplan ist damit im Zuge des Änderungsverfahrens gemäß dem 
§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Bebauungspläne 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 280, der am 03.03.1989 in Kraft getreten ist, setzt für den 
Bereich des Vorhabens als Nutzungsart „Gewerbegebiet“ mit einer maximal zweigeschossigen 
Bauweise, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 
1,6 fest. Im Plangebiet ist eine Gliederung nach Abstandserlass N ordrhein-Westfalen festge-
setzt. Dort sind Betriebe der Abstandsklassen I – VII der Abstandsliste ausgeschlossen. 
Damit das Planungsziel, auf dieser Fläche großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen, realisiert 
werden kann, soll der Bebauungsplan Nr. 605 aufgestellt werden. Die Aufstellung erfolgt über 
das Instrumentarium des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB.  
Im Osten direkt angrenzend an das Plangebiet schließt gem äß Bebauungsplan Nr. 280 ein 
Mischgebiet an. Gegenüberliegend der Münsterstraße grenzt der Bebauungsplan Nr. 213 an, 
welcher überwiegend Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet und Reines Wohngebiet 
festsetzt. 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 605 ist räumlicher Bestand-
teil des zentralen Versorgungsbereichs „C2_4 ZVB Nahversorgungszent rum Wolbeck - Müns-
terstraße“ des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster
1. 
Weitergehende Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind vom vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan Nr. 605 nicht betroffen. 
NATURA 2000 
Südöstlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,1 km das FFH -Gebiet DE-4012-
301 „Wolbecker Tiergarten“. 
                                                
1 Stadt Münster (Hg.) 2018: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Münster. Fortschreibung 2018

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 5 von 35 
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben 
Das Plangebiet liegt gemäß Grünordnung „Teilplan Freiraumkonzept“ der Stadt Münster am 
Rand von Siedlungsbereic hen. Unmittelbar nördlich schließt sich der dritte Grünring an, er ist  
jedoch von der Planung nicht betroffen. Dieser Grünring stellt landschaftlich geprägte Freiräume 
mit übergeordneter Bedeutung für die Landschaftsökologie, Erhaltung und Verbindung dar.  
Hinweis zu § 1a (2) BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine w achsende Stadt mit aktuell über 311.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwoh-
nerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen2. Das Einwoh-
nerwachstum geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen und Ei n-
richtungen der Versorgungs- und Einzelhandelsinfrastruktur.  
Das Plangebiet befindet sich am Nordrand innerhalb des Siedlungsbereichs des Stadtteils Wol-
beck und ist ein städtebaulich integrierter  Standort, der gut erreichbar zu den westlich wie ös t-
lich angrenzenden Wohnquartieren im Norden des Stadtteils Wolbeck liegt. Er liegt unmittelbar 
an der Kreisstraße Münsterstraße (K 36), über die in ca. 1 km Entfernung im Norden die Lan-
desstraße L 585 (O rtsumgehung Wolbeck) erreichbar ist. Bei der vorgesehenen Nutzung han-
delt es sich um eine bauliche Verdichtung und Nutzungsoptimierung von bereits bestehendem 
Einzelhandel. Die vorgesehene Nutzung im Plangebiet ist aufgrund des integrierten Standortes 
im Siedlungsbereich sowie der örtlichen und überörtlichen verkehrlichen Anbindung stadtstru k-
turell geeignet. Die vorliegende Planung entspricht daher den Anforderungen des § 1a BauGB, 
mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel) 
Das Plangebiet ist durch bereits baulich genutzte Flächen gekennzeichnet. Auf der Fläche be-
finden sich keine klima - bzw. luftrelevanten Strukturen. Gemäß Umweltkataster werden durch 
die geplante Entwicklung keine bedeutenden Funktionen im Sinne von Kaltluftentstehungsg e-
bieten oder -leitbahnen, Belüftungskorridoren oder klimaökologischen Ausgleichsräumen be-
rührt. Eine besondere thermische Belastung und damit Gefährdung liegt nicht vor. 
Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels  
bei, z. B. durch Art und Ausmaß der mit der Umsetzung des Vorhabens verbundenen Trei b-
hausgasemissionen. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des 
Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Über-
schwemmungsbereiche, so dass baubedingte erhebliche Auswirkungen - z. B. durch einen et-
waigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind.  
4 Räumliche und strukturelle Situation 
Das ca. 0,78 ha große Plangebi et befindet sich im Norden der Ortslage Wolbeck , östlich der 
Münsterstraße, in ca. 7,5 km Entfernung zur Münsteraner Innenstadt.  
                                                
2 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, das Baulandprogramm 2017 - 2025 
(vgl. Vorlage V/0215/2017)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 6 von 35 
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nördlich grenzt unmittelbar die Midde-
lerstraße an das Plangebiet und daran anschließend das Bildungszentrum Gartenbau und 
Landwirtschaft Münster-Wolbeck. Östlich des Plangebietes schließt Wohnbebauung in eing e-
schossiger Bauweise an. Auch westlich des Plangebietes, jenseits der Münsterstraße, befindet 
sich ein Wohngebiet, das insbesondere durch Ein-  und Zweifamilienhäuser in eingeschossiger 
Bauweise geprägt ist. Der Süden des Plangebietes wird durch eine Kfz-Werkstatt und ein Auto-
haus begrenzt. Weiter südlich befinden sich weitere Einzelhandelsbetriebe, die ebenfalls zum 
zentralen Versorgungsbereich gehören.  
Das Plangebiet ist über die Münsterstraße an das übergeordnete Straßen-  und Busliniennetz 
angeschlossen. 
5  Beschreibung des Vorhabens 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 605 „Münsterstraße / Middelerstraße“ s ollen 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Revitalisierung der bestehenden Einzelhandel s-
einrichtungen im Vorhabenbereich geschaffen werden. Mit der Maßnahme ist eine Erweiterung 
der Verkaufsflächenanteile für den Lebensmittelmarkt inklusive Backshop / Café von derzeit 
1.100 m 2 Verkaufsfläche (800 m 2 bestehender Supermarkt, 300 m 2 bestehender Getränk e-
markt) auf zukünftig max. 1.650 m2 Verkaufsfläche verbunden. 
Das äußere Erscheinungsbild der Bestandsgebäude stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt defizitär  
dar. Aufgrund der inneren baulichen Struktur mit Raumgrößen, die den heutigen Anforderungen 
an moderne Einzelhandelsstandorte nicht mehr entsprechen, ist eine Modernisierung durch  
Umbau der Gebäude technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, so dass ein Komplettabriss der 
Bestandsbebauung geplant ist. 
Die Planungsziele entsprechen uneingeschränkt den Vorgaben des Einzelhandels - und Zen-
trenkonzepts der Stadt Münster, das den Standort als zentralen Versorgungsbereich „C2_4 
ZVB Nahversorgungszentrum Wolbeck - Münsterstraße“ darstellt (vgl. Kapitel 6.1.1). 
Die Vorhabenplanung umfasst den Abriss der Bestandsgebäude des Lebensmittel- und Geträn-
kemarktes und dessen Neuerrichtung als großflächige Einzelhandelseinrichtung mit Backshop / 
Café. Die angrenzenden Frei - und Erschließungsflächen auf dem Vorhabengrundstück werden 
in die Umgestaltung einbezogen. 
Der neue Markt positioniert sich städtebaulich entlang der nördlichen und westlichen Grund-
stücksgrenze Ecke Münsterstraße / Middelerstraße als architektonischer Sol itär, bildet mit dem 
neuen Baukörper an der W estseite eine architektonische Schauseite mit großen Vordachberei-
chen zur Münsterstraße aus und schafft eine qualitätvolle Eingangssituation. 
In der Materialität werden in Teilbereichen des neuen Lebensmittelmar ktes Bezüge zu ortstypi-
scher Architektur aufgegriffen . Geplant ist eine warmgrau verklinkerte Fassadenstruktur mit 
transparenten Flächen hin zur Münsterstraße. Die westliche Ausrichtung des sich zur Münster-
straße öffnenden Baukörpers ermöglicht eine städtebauliche Aufwertung des fließenden Außen-
raums in die großzügig einladenden Vordachbereiche des geplanten Neubaus. Die Aufenthalts-
qualität für die Kunden wird mit großzügig überdachten Eingangsbereichen sowie der  hochwer-
tigen Gestaltung des Lebensmittelmarktes gesteigert.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 7 von 35 
Für den Lebensmittelmarkt sind zwei Ein-/ Ausgangsbereiche vorgesehen. Ein Eingang befindet 
sich an der westlichen und ein Eingang an der südlichen Gebäudeseite. Die Fahrradstellplätze 
sind in der Nähe der Eingänge angeordnet.  
Die Erschließung des Grundstücks mit dem PKW erfolgt über die westlich zum Grundstück g e-
legene Münsterstraße. Zusätzlich zu den Baumaßnahmen des Neubaus soll eine Umgestaltung 
der bislang monotonen Stellplatzsituation stattfinden, so dass eine Aufwertung des Grundstücks 
mit einer neuen Stellplatzanlage mit ca. 56 PKW-Einstellplätzen und Grünanlagen im südlichen 
Grundstücksbereich erfolgt. Die Anordnung der Parkplätze orientiert sich an den Grundstücks-
grenzen. 
Es sind zwei Anlieferungsbereiche vorgesehen. Die teileingehauste Hauptanlieferung von Wa-
ren per LKW und Kleintransportern befindet sich im Südosten, eine weitere Anlieferung  durch 
LKW für Fleisch ist im Nordosten angegliedert.  
Für den Lebensmittelmarkt und den Backshop sind Betriebszeiten von Montag bis Samstag von 
07:00 Uhr bis 22:00  Uhr vorgesehen. Sonntags hat lediglich der Backshop in der Zeit von 
07:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Anlieferungen per LKW und Kleintransporter finden werk-
tags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt. Im Nachtzeitraum sind zudem Warenanliefe-
rungen per Kleintransporter mit Handverladung möglich. 
 
6  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.1.1 Art der baulichen Nutzung 
Das Plangebiet wird als „S onstiges Sondergebiet “ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger 
Einzelhandel - Lebensmittelmarkt“ festgesetzt. Die zulässige Verkaufsfläche wird auf maximal 
1.650 m2 beschränkt. 
Neben der Festsetzung des Betriebstyps mit maximalen Verkaufsflächengrößen werden auf 
Grundlage der Münsteraner Sortimentsliste für die Einzelhandelsnutzungen folgende zusätzl i-
che Festsetzungen zum zulässigen Umfang der betriebstypischen Haupt - und Randsortimente 
getroffen: 
Für den zulässigen Lebensmittelmarkt sind als Hauptsortiment ausschließlich die zentren-  und 
nahversorgungsrelevanten Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste (Ratsbeschluss 
14.03.2018) zulässig (in Klammern: Nr. nach WZ 2008, d.h. Klassifikation der Wirtschaftszwei-
ge des statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008) (siehe Anhang): 
 Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) (aus 47.76.1) 
 Drogerie- / Parfümerieartikel / Kosmetische Artikel (aus 47.75) 
 Getränke (aus 47.25) 
 Nahrungs- und Genussmittel (aus 47.21; 47.22; 47.23; 47.24; 47.29) 
 Pharmazeutische Artikel (aus 47.73) 
 Tabakwaren (aus 47.26)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 8 von 35 
 Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere (aus 47.26.2) 
 Zeitschriften/ Zeitungen (aus 47.62.1) 
Als Randsortiment sind auf maximal 10 % der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 1.650 m2 
sonstige zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente gemäß der „Münsteraner Sor-
timentsliste“ zulässig, sofern sie im funktionalen Bezug zum Hauptsortiment stehen. Neben der 
o. g. Verkaufsfläche sind innerhalb der überbaubaren Fläche Flächen für Lagerräume, Fleisc h-
zubereitung, Haustechnik, Pfandraum, Müllraum und Sozialräume zulässig. 
Der Lebensmittelmarkt ist als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs.  3 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Insofern finden die einschlägigen Ziele und 
Grundsätze des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW Anwendung. Das Vorhaben ist hinsicht-
lich seiner städtebaulichen Verträglichkeit anhand der Vorgaben und Regelungen des Einzel-
handels- und Zentrenkonzepts Münster zu bewerten.  
Im Planungsprozess wurde investorenseitig mit insgesamt rd. 1.650 m² Verkaufsfläche auf eine 
Verkaufsflächengröße über der Schwelle zur Großflächigkeit geplant.  Um die städtebauliche 
Verträglichkeit der Überplanung beurteilen zu können, wurde eine Auswirkungs - und Verträg-
lichkeitsanalyse3 für die großflächige Ansiedlungsplanung erstellt. Im Vor dergrund stand die 
Frage, ob durch die Realisierung des Vorhabens bestehende schützenswerte Versorgung s-
strukturen (zentrale Versorgungsbereiche, Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer Funktions fähigkeit nicht nur unwesentlich 
betroffen sind und demnach landesplanerisch negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 
BauNVO eintreten können. Da der Angebotsschwerpunkt im Nahrungs- und Genussmittelsektor 
liegt, wurden in diesem Zusammenhang die wes entlichen Lebensmittelanbieter, d.h. vor allem 
Discounter, Supermärkte, SB-Warenhäuser und Getränkemärkte berücksichtigt. 
In Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW sind die ermittel-
ten Auswirkungen des Erweiterungsvorhabens wie folgt zu bewerten: 
 Das Vorhaben steht mit Ziel 6.5-1 in Einklang, da das Vorhaben in einem regionalplane-
risch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereich liegt. 
 Das Vorhaben entspricht Ziel 6.5-2, da sich der Standort des Lebensmittelmarktes inner-
halb des zentralen Versorgungsbereichs Nahversorgungszentrum C2_4 Wolbeck-
Münsterstraße befindet. 
 Im Hinblick auf Ziel 6.5-3 sind keine negativen städtebaulichen oder versorgungsstruktu-
rellen Auswirkungen in Münster oder im Umland zu erwarten. 
 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass durch die geplante Erweiterung des Le-
bensmittelmarktes die höchsten Umsatzumverteilungswirkungen gegenüber den anderen 
Lebensmittelanbietern des zentralen Versorgungsbereiches im Stadtteil Wolbeck zu er-
warten sind. Durch das Vorhaben werden im Einzugsgebiet Umsatzumverteilungen von 
5 % bis 6 % prognostiziert. Aus den wettbewerblichen Umverteilungswirkungen lässt sich 
keine wesentliche Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereiches ableiten. Auch in 
den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen und sonstigen Standorten im Untersu-
                                                
3 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 2019: Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines K + 
K Supermarktes in Münster-Wolbeck, Münsterstraße. (29.08.2019)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 9 von 35 
chungsraum sind vor dem Hintergrund der Höhe der Umsatzumverteilungswirkungen we-
sentliche Beeinträchtigungen strukturprägender Anbieter auszuschließen. Dort sind Um-
satzumverteilungen von 3 % bis 4 % im Lebensmittelbereich zu erwarten. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster aus dem Jahr 2018 legt fest, dass 
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten künftig primär in 
zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden sollen. Die Verkaufsfläche von Planvorha-
ben soll sich an der Versorgungsfunktion des jeweiligen zentralen Versorgungsbereiches orien-
tieren, Verkaufsflächengröße und Verträglichkeit sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu be-
legen. Demnach muss überprüft werden, ob Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO 
zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund ist das Erweiterungsvorhaben wie folgt einzuordnen: 
 Das Erweiterungsvorhaben befindet sich innerhalb eines zentralen Versorgungsberei-
ches. Daher ist der Standort für großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevan-
ten Sortimenten planerisch vorgesehen. 
 Durch die Erweiterung des projektierten Lebensmittelmarktes ist von keiner nachhaltigen 
betrieblichen Schwächung von Wettbewerbern im Untersuchungsraum auszugehen. 
Demzufolge gibt es keine Beeinträchtigung  der verbrauchernahen Versorgung. Sowohl 
für die zentralen Versorgungsbereiche, als auch die sonstigen städtebaulich integrierten 
Lagen sind negative städtebauliche Auswirkungen zu verneinen. Demzufolge kann eine 
Zentrenverträglichkeit des Vorhabens festgestellt werden. 
 Für zentrale Versorgungsbereiche der Stufe C2 (Nahversorgungszentren) werden als Ori-
entierungswert die Betriebstypen Lebensmitteldiscounter und Supermärke i. d. R. bis 
1.800 m2 Verkaufsfläche genannt. Die Verkaufsflächengröße des Vorhabens liegt unter-
halb von 1.800 m2 und ist der Versorgungsfunktion des Nahversorgungszentrums Wol-
beck-Münsterstraße angemessen.  
Das Vorhaben entspricht den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Müns-
ter 2018. Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet sind durch 
die Verkaufsflächenerweiterung nicht zu erwarten. 
Grundsätzlich sind innerhalb des  Geltungsbereichs des Vorhaben-  und Erschließungsplans  
gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3a BauGB nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchfüh-
rung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.  
6.1.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise 
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ), der 
überbaubaren Flächen und der Baukörperhöhen definiert. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich an dem konkreten Vorhaben. Die 
Grundflächenzahl (GRZ) wird im Sinne der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke mit 
0,8 im SO des Vorhabenbereichs festgesetzt.  
Darüber hinaus wird gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO festgesetzt, dass eine Überschreitung 
der festgesetzten Grundflächenzahl durch Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen , 
bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 im  Vorhabenbereich zulässig ist. Diese Überschreitung 
ist erforderlich, um die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze sowie die benötigte Anlie-
ferungsflächen realisieren zu können.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 10 von 35 
Die Baukörperhöhe wird entsprechend dem geplanten Vorhaben im Bereich des Vorhabens mit 
mindestens 5,70 m und maximal 10,00 m festgesetzt. Als Bezugspunkt für die maximale Bau-
körperhöhe bzw. Mindestbaukörperhöhe gilt die Oberkante der Attika des Daches. Als Bezugs-
punkt für die festgesetzten Baukörperhöhen ist die mit 54,15 m ü. NHN angegebene Kanalde-
ckelhöhe in der Straßenverkehrsfläche der Münsterstraße festgelegt. Der Kanaldeckel ist in der 
Planzeichnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet. 
Um den allgemeinen Anforderungen und betriebstechnischen Erfordernissen von Einzelhan-
delsnutzungen zu entsprechen, wird darüber hinaus textlich festgesetzt, dass eine Überschrei-
tung der festgesetzten maximalen Baukörperhöhen für technische Anlagen und technische, u n-
tergeordnete Bauteile wie Lüftungs- und Kühlaggregate, Solarpaneele und Photovoltaikanlagen 
bis zu einer  Höhe von max. 2,00 m ausnahmsweise zulässig ist, sofern diese mindestens 
4,00 m von den Außenwänden der Hauptgebäude zurückgesetzt oder in die Fassadengestal-
tung integriert sind (§ 16 Abs. 6 BauNVO). 
Mit den getroffenen Höhenfestsetzungen wird die Kubatur des Gebäudes und der baulichen An-
lagen entsprechend dem V+E -Plan planungsrechtlich gesichert, gleichzeitig bleiben über die 
Höhendifferenz der maximalen Baukörperhöhe zur Mindest baukörperhöhe flexible Anpas-
sungsoptionen zur Berücksichtigung wechselnder bautechnischer Ausführungserfordernisse im 
weiteren Planungsprozess erhalten. Insgesamt ist mit den getroffenen Festsetzungen zum Maß 
der baulichen Nutzung eine verträgliche Einpassung des Planvorhabens in die bestehende 
Stadtstruktur gemäß den städtebaulichen und architektonischen Zielsetzungen sichergestellt. 
Entsprechend dem konkreten Vorhaben wird für das Plangebiet „Sonstiges Sondergebiet“ mit 
der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel -  Lebensmittelmarkt“ eine „abweichende 
Bauweise“ festgesetzt. Es sind Baukörper von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erfo r-
derlichen Grenzabstände gem. BauO NRW einzuhalten sind. 
6.1.3 Überbaubare Grundstücksflächen  
Die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen umfassen mit geringem „Spiel-
raum“ die konkrete Planung des Lebensmittelmarktes.  
6.1.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen 
Zur Sicherung der Stellplätze entsprechend dem Parkierungskonzept werden für den gekenn-
zeichneten Vorhabenbereich die Kundenparkplätze gemäß § 12 BauNVO i. V. m. § 9 Abs. 1 
Nr. 4 und 22 BauGB als Flächen für Stellplätze (St) festgesetzt. Die ebenerdigen Stellplätze 
sind nur als offene Stellplätze zulässig, außerhalb der festgesetzten Stellplatzflächen ist die E r-
richtung von Stellplätzen unzulässig. 
Insgesamt werden auf dem Vorhabengrundstück 56 Stellplätze festgesetzt, wobei pro angefan-
gene sechs Stellplätze ein Baum im Bereich der Stellflächen gepflanzt werden muss (vgl. Punkt 
6.4). 
Ebenerdige Fahrradabstellanlagen („FSt“) sind gemäß § 12 BauNVO nur in den entsprechend 
mit „FSt“ gekennzeichneten Flächen zulässig. Es werden insgesamt ca. 36 Fahrradabstellplätze 
entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster auf dem Vorhabengrundstück realisiert. Die 
Fahrradstellplätze werden in unmittelbarer Nähe zum Eingangsbereich auf der Süd-  und der 
Ostseite des Lebensmittelmarktes angeordnet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 11 von 35 
6.1.5 Bauliche Gestaltung 
Der Supermarkt definiert markant mit seiner massiven Bebauung  den Straßenraum. Um diesen 
Eindruck zu unterstützen, steigert er  seine Gebäudehöhe gen Straße. Andererseits öffnet er 
sich mit  transparenten Flächen sowie einer gegliederten Fassadenstruktur  kommunikativ zur 
Straße. Die hell und warmgrau verklinkerte Fassade erhält vertikale und horizontale Klinker-
bänder. Zur Adressbildung erhält der Eingangsbereich eine markante bogenför mige Eingangs-
geste.  
Die Gestaltung des geplanten Gebäudes und der Werbeanlagen ist im Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan dargestellt,  wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  und wird 
über den Durchführungsvertrag entsprechend gesichert . Gestalterische Festsetzungen sind im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Ausnahme der Werbeanlagen daher entbehrlich. 
6.1.6 Werbeanlagen 
Um die Anordnung von Werbeanlagen im Vorhabenbereich auf ein stadträumlich vertretbares 
Maß zu reduzieren und gestalterisch zu sichern, werden im Geltungsbereich des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans folgende Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 
BauO NRW als grundlegende Vorgaben zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen: 
Werbeanlagen an Gebäuden 
 mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht, 
 die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorkante auskragen oder 
 die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden 
sind unzulässig. 
Die Errichtung freistehender Werbeanlagen ist ausschli eßlich in den im Bebauungsplan g e-
kennzeichneten Bereichen als Werbepylon / -stele mit einer Höhe von maximal 5  m und einer 
Breite von max. 4,0 m zulässig. Andere freistehende Anlagen der Außenwerbung als die be-
nannten sind unzulässig. 
Über die getroffenen Festsetzungen wird eine grundsätzliche Gestaltungsqualität der Werbean-
lagen sichergestellt, gleichzeitig wird der Notwendigkeit einer angemessenen Außendarstellung 
der Betriebe am Standort entsprochen. Weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen wer-
den nicht getroffen. 
6.2  Verkehrsflächen / Erschließung  
Das Plangebiet ist über die westlich verlaufende Münsterstraße und ferner über den Alten Müh-
lenweg im Norden an das innerörtliche und übergeordnete Straßennetz angebunden. Die Zu - 
und Abfahrt zum Vorhabenbereich (Kundenparkplatz) wird über die Münsterstraße im Westen 
des Plangebietes gewährleistet. Zur Realisierung dieser Zu-  und Abfahrt ist eine Verlegung der 
Bushaltestelle „Lerschmehr“ nach Norden notwendig. 
Die Hauptanlieferung erfolgt ebenfalls über die Zu-  und Abfahrt zum Kundenparkplatz und ist 
innerhalb der Gebäudekubatur eingehaust. Die Fleischanlieferung hingegen erfolgt über einen 
gesonderten Eingang an der östlichen Gebäudeseite, welcher über die Middelerstraße im Nor-
den des Vorhabenbereiches angefahren wird.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
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Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 12 von 35 
Da mit der Erneuerung des Marktes keine Vergrößerung des Einzugsbereichs einhergeht und 
die erhöhte Verkaufsfläche größtenteils auf aufgeweitete Erschließungsflächen im Markt und 
die Zusammenlegung von Lebensmittel- und Getränkemarkt zurückzuführen ist, ist nicht davon 
auszugehen, dass durch das geplante Vorhaben ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ausgelöst 
wird.  
Gleichwohl wird derzeit ein Verkehrsgutachten erarbeitet. Aussagen zum Verkehrsaufkommen 
werden im weiteren Verfahren ergänzt. 
6.3  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wird von den zuständigen Trägern  durch A n-
schluss an das vorhandene Ver - und Entsorgungsnetz der Stadt Münster in ausreichendem 
Maße sichergestellt. 
Geplant ist, auf ca. 2/3 der Dachfläche Photovoltaikanlagen zu verorten. 
Weitere Aussagen zur Ver- und Entsorgung für die geplante Einzelhandelsbebauung werden im 
weiteren Verfahren ergänzt. 
6.4 Grünflächen / Begrünung 
Der Bebauungsplan setzt entlang der Middelerstraße und der östlichen Plangebietsgrenze s o-
wie im Südwesten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen fest.  
Ausgespart bleibt dabei der Anlieferungsbereich im Nordosten. Diese 5 m breite Fläche zur A n-
pflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entlang der östlichen Plan-
gebietsgrenze ist mit einem dreireihigen Gehölzstreifen, entlang der nördlichen 3 m breiten 
festgesetzten Fläche mit einem mindestens  einreihigen Gehölzstreifen zu bepflanzen. Dabei 
soll sowohl der Reihenabstand, als auch der Abstand der Gehölze in der Reihe 1 x 1 m betr a-
gen. Die Grünfläche ist als freiwachsende Hecke aus standortgerechten Laubgehölzen, wie z.B. 
Feldahorn, Kornelkirsche, Schneeball, Hundsrose, Haselnuss, Schlehe, Hainburche, Hartr iegel 
zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).  
Ergänzend sind hier 2 Hochstämme einer mittelkronigen standortgerechten Baumart in dreimal 
verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm zu pflanzen. Der Pflan z-
abstand zur Grenze des Nachbargrundstückes muss 2,00 m betragen. Sie sollen als Ersat z-
pflanzung für die beiden an der ehemaligen Bushaltestelle stehenden Bäume dienen. 
Auf der Stellplatzanlage ist je angefangene 6 ebenerdige Stellplätze ein standortgerechte r 
Laubbaum, wie z.B. Feldahorn, Sandbirke, Hainbuche, Rotdorn, Vogelkirsche, Mehlbeere, V o-
gelbeere zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 (1) 25a BauGB). 
Die Bäume dienen der Beschattung der Stellplätze und sind unmittelbar i m Bereich der Stel l-
plätze zu pflanzen. Zu verwenden sind Hochstämme einer mittelkronigen standort -gerechten 
Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm. Die 
Baumscheiben sind mit einer Größe von mindestens 6 m² (2x3 m) oder als durchgehender 
Baumstreifen von mindestens 2,00 m Breite einzurichten. Die Baumstandorte sind mit boden-
deckenden Pflanzen zu begrünen und vor einem Befahren bzw. einer Parknutzung zu sichern. 
Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung sind dauerhaft zu erhalten. Ein Ausfall ist 
durch Neuanpflanzungen mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu ersetzen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 13 von 35 
Neben den Festsetzungen im Bebauungsplan wird zur Sicherung einer Gestaltqualität der 
Grundstücksfreibereiche ein Freiflächenplan mit Darst ellung u.a. der Standorte der geplanten 
Nebenanlagen Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans (V+E-Plan). 
6.5  Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
Rechtskräftiger Bebauungsplan 
Aktuell besteht für das Plangebiet der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 280 (Wolbeck – An-
gelmodde Münsterstraße / Grenkuhlenweg) von 1989. Der vorliegende, rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 280 weist das Plangebiet als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 
und eine Straßenverkehrsfläche aus. Zudem befindet sich am nördlichen und östlichen Rand 
ein rund 5 m breiter Streifen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB. Grundlage des Bebauungsplanes ist die Baunutzungsver-
ordnung aus dem Jahr 1977. Hiernach waren Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen bei der 
Berechnung der Grundflächenzahl nicht zu berücksichtigen. So bestand keine Begrenzung der 
maximal zulässigen Versiegelung eines Grundstücks. Aktuell liegt eine Versiegelung von rund 
100 % des Bodens vor. 
Planung 
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes  Nr. 605 gelten nun die Regelungen der Baunut-
zungsverordnung 1990. Diese schreibt eine maximale GRZ von 0,8 , inklusive Nebenanlagen 
i.S.d. § 14 BauNVO sowie Stellplätze i.S.d. § 12 BauNVO , vor.  Der Bebauungsplan Nr. 605 
„Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ sieht für das Sondergebiet eine GRZ von 0,8 vor.  
In Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO ist eine Überschreitung der maximal z u-
lässigen Grundflächenzahl durch Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne 
des § 14 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 zulässig (§ 17 Abs. 1 BauNVO i.V.m. § 19 Abs. 
3 und Abs. 4 BauNVO). Mit der jetzt festgesetzten Grundflächenzahl und der Festsetzung von 
Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen an der nördl i-
chen und östlichen Plangebietsgrenze,  die die seinerzeit nicht umgesetzten Pflanzgebote des 
Altbebauungsplanes aufgreifen, und durch eine weitere Fläche im Südwesten des Plangebietes 
(s. Kapitel 6.4) erg änzt, wird der Versiegelungsgrad im Sondergebiet im Vergleich zum recht s-
kräftigen Bebauungsplan Nr. 280 selbst bei Berücksichtigung der möglichen Überschreitung 
gem. § 19 (4) BauNVO verringert , sodass mit Realisierung des „Sonstigen Sondergebietes“ mit 
der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt” kein Eingriff in Natur und Landschaft  erfolgt. Aus-
gleichsflächen zur Kompensation werden aufgrund der o. g. Sachverhalte nicht erforderlich. 
Im Bereich der Verkehrsfläche ergibt sich diesbezüglich keine Änderung im Vergleich zum Aus-
gangszustand.  
6.6  Immissionsschutz 
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten
4 bewertet, welches den von dem 
Plangebiet ausgehenden Gewerbelärm ermittelt und bewertet.  
                                                
4 Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zum geplanten 
Betrieb eines K+K-Marktes nach dessen Neubau und Erweiterung der Verkaufsfläche an der Münster-
straße 54 in 48167 Münster-Wolbeck. Bericht Nr. 4255.1/03 vom 22.04.2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 14 von 35 
Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass  die für den Betrieb des Lebensmittel-
marktes inklusive Getränkemarkt und Bäckerei ermittelten Beurteilungspegel (Zusatzbelastung) 
die in der Nachbarschaft gemäß TA Lärm im Tageszeitraum geltenden gebietsabhängigen I m-
missionsrichtwerte (zahlenmäßig identisc h mit den für Gewerbelärm geltenden schalltechni-
schen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005- 1) an allen Immissionsorten mi n-
destens eingehalten werden. 
An den Immissionsorten IO -05 bis IO -08b ist der Immissionsbeitrag aufgrund der Richtwertun-
terschreitung um mindestens 6 dB(A) mit Verweis auf Nr. 4.2 in Verbindung mit Nr. 3.2.1 der TA 
Lärm im Tageszeitraum als nicht relevant anzusehen. Eine Ermittlung der tagsüber auf die vor-
genannten Immissionsorte einwirkenden Geräuschvorbelastung durch andere Anlagen und B e-
triebe, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, ist somit nicht erforderlich. 
Im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte an den betrachteten Immissionsorten eben-
falls mindestens eingehalten. 
Unter Berücksichtigung der Geräuschv orbelastung durch den benachbarten Kfz -Betrieb, den 
Parkplatz einer  Rechtsanwaltskanzlei und eines Postverteilzentrums sowie den Kfz -Händler 
werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte tags und nachts mindestens eingehalten. 
Weitere Anlagen und Betriebe, die bezogen auf die für die Beurteilung des Vorhabens maßgeb-
lichen Immissionsorte einen im Sinne der TA Lärm relevanten Immissionsbeitrag leisten, befi n-
den sich nicht in der Umgebung des Marktstandortes. 
Zum Schutz der Nachbarschaft bzw. zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch 
Geräusche sind folgende Schallschutzmaßnahmen umzusetzen: 
 Die Fahrgassen des Parkplatzes sind zu asphaltieren oder vergleichbar auszuführen (z.B. 
ebenes Pflaster ohne Fase; Zuschlag für die Parkplatzart gem. der Parkplatzlärmstudie 
des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von KPA = 3 dB(A)). Alternativ sind lärmarme 
Einkaufswagen mit entsprechenden Gummirollen einzusetzen (z. B. Softdrive-Rollen der 
WANZL Metallwarenfabrik GmbH, Leipheim oder Caddistar C Composite caster der AR 
Caddie Deutschland GmbH, Heilbronn). 
 Warenanlieferungen per Lkw dürfen ausschließlich im Tageszeitraum zwischen 6:00 Uhr 
und 22:00 Uhr stattfinden. Eine nächtliche Anlieferung mit einem Pkw oder einem Klein-
transporter (zulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,8 t) mit einer manuellen Entladung (ohne 
Kühlaggregat, Palettenhubwagen, Rollcontainer oder vergleichbares) ohne geräuschrele-
vante Tätigkeit ist auf eine Anfahrt pro Anlieferbereich beschränkt. Hier ist die Anlieferung 
im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zulässig. 
 Die Öffnungszeiten sind auf den Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zu beschrän-
ken. 
 Der Schallleistungspegel der nördlich des Marktgebäudes angenommenen Kältetechnik 
ist auf einen Wert von maximal 75 dB(A) zu begrenzen. 
Eine ggf. zukünftig vorgesehene sonn-  und feiertägliche Öffnung der Bäckerei mit Café ist im 
Tageszeitraum aus schalltechnischer Sicht unkritisch.  
Überschreitungen der nach Nr. 6.1 Abs. 2 der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspitzen gelten-
den Immissionswerte sind unter Berücksichtigung der vorgenannten Lärmschutzmaßnahmen 
nicht zu erwarten.

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Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 15 von 35 
Maßnahmen zur Verminderung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß 
Nr. 7.4 der TA Lärm sind zudem nicht erforderlich. 
Infolge des geplanten Neubaus des K & K Marktes soll die Verkaufsfläche um ca. 550 m² auf 
1.650 m² erhöht werden. Hieraus ergeben sich rechnerisch ca. 880 zusätzliche Pkw-Fahrten im 
Tageszeitraum. Aufgrund der Verkehrszunahme wird in den angrenzenden Straßenabschnitten 
der Münsterstraße eine Zunahme bei den Emissionspegeln von 0,6/ 0,4 dB(A) in Richtung 
Nord/ Süd am Tag prognostiziert. Bei gleichbleibender Lärmcharakteristik, wie sie im vorliegen-
den Fall gegeben ist, ist eine Zunahme des Lärmpegels von weniger als 1 dB(A) unterhalb der 
Wahrnehmbarkeitsgrenze.  
6.7  Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel 
Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt.  
Eine Kampfmittelbeeinflussung ist gem. Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdiens-
tes Westfalen-Lippe (KBG) nicht erkennbar, weiterführende Kampfmittelüberprüfungsmaßnah-
men sind nicht erforderlich. Da jedoch auch nach abgeschlossener Luftbildauswertung eine 
komplette Kampfmittelfreiheit nicht bestätigt werden kann, wird in den Bebauungsplan ein ent-
sprechender Hinwei s aufgenommen: Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der 
Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände oder 
Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die 
Feuerwehr zu verständigen. 
6.8  Denkmalschutz / Archäologie 
Bodendenkmale 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun-
de auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit  und Fossilien) entdeckt 
werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von B o-
dendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entspr e-
chenden Hinweis.  
Baudenkmale 
Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude.  
7.  Arten- und Biotopschutz 
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW
5 ist im Rahmen der Bauleitplanung und bei 
der Genehmigung von Vorhaben eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Diese erfolgt 
in einem dreistufigen Verfahren: In vorliegendem Fall w erden die mit Umsetzung der Planung 
verbundenen artenschutzfachlichen Belange nach Aktenlage erstellt (Stufe I). Zudem erfolgte 
                                                
5 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klim a-
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Artenschutz in der Ba u-
leitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlungen.

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Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 16 von 35 
im November 2019 eine Bestandserfassung. Es wurde geprüft, ob Vorkommen europäisch g e-
schützter Arten im Plangebiet aktuell bekannt oder zu erwarten sind und bei  welchen dieser Ar-
ten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften 
potenziell nicht ausgeschlossen werden können.  
Sofern erforderlich und auf Basis der vorliegenden Untersuchungstie fe möglich, werden Maß-
nahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte genannt. 
Bestandsbeschreibung 
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage Wolbeck, östlich der Münsterstraße, in ca. 
7,5 km Entfernung zur Münsteraner Innenstadt. Es umfasst eine Fläche von ca. 0,78 ha. Das  
Plangebiet ist durch einen bestehenden Lebensmittelmarkt und einen Getränkemarkt sowie de-
ren Parkplätze und Anlieferungszonen gekennzeichnet. Darüber hinaus sind der anliegende 
Gehweg und die Straße mit Bankett Teil des Plangebietes. Es liegt eine nahezu vollständige 
Versiegelung des Bodens vor, die einzigen vorhandenen Grünstrukturen sind die beiden Bäume 
an der Bushaltestelle und das  Straßenbankett westlich der Straße. Begrenzt wird das Plang e-
biet im Norden durch die Middelerstraße, im Osten und Westen durch Wohngebiete mit Gärten 
sowie im Süden durch eine Autowerkstatt und ein Autohaus. 
Laut Abfrage des Fachinformationssystems (FIS) 6 des Landesumweltamtes NRW (LANUV)  
können im Plangebiet (Messtischblatt 4012, Quadrant 3) unter Berücksichtigung der im Plang e-
biet vorkommenden Lebensraumtypen (Gebäude) potentiell 18 planungsrelevante Arten vor-
kommen; dazu gehören neun Säugetier - und neun Vogelarten (s. Tabelle 1). Weitere Hinweise 
auf Vorkommen planungsrelevanter Arten liegen gem. Landschaftsinformationssammlung 
(@LINFOS)7 für das Plangebiet bzw. das auswirkungsrelevante Umfeld nicht vor. 
Die beiden vorhandenen Bäume an der Bushaltestelle wurden nicht mit in die Messtischblattab-
frage einbezogen, da sie durch ihre geringe Größe sowie der vorhandenen Vorbelastungen für 
planungsrelevante Arten kein potentielles Bruthabitat darstellen. Formal liegen auch Gehölze 
aus den angrenzenden Gärten wes tlich des Plangebietes innerhalb der Verkehrsflächen (Str a-
ßenbankett) des Plangebietes. Sie wurden jedoch nicht mit in die Messtischblattabfrage einbe-
zogen, da Änderungen am derzeitigen Ist -Zustand durch die vorliegende Planung voraussicht-
lich nicht zu erwarten sind. 
                                                
6 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): Geschützte 
Arten in Nordrhein-Westfalen. Online unter: 
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt. Abgerufen: November 
2019. 
7 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fundortka-
taster für Pflanzen und Tiere/Landschaftsinformationssammlung NRW @LINFOS. Online unter: 
https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/infosysteme/fundortkataster/. Abgerufen: November 2019.

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Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 17 von 35 
 
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 4012, Stand: November 2019. 
Status: N = Nachweis ab dem Jahr 2000 vorhanden, B = Brutnachweis ab dem Jahr 2000 vorhan-
den; Erhaltungszustände: G = günstig, U = unzureichend, S = schlecht. FoRu = Fortpflanzungs- 
und Ruhestätte, Ru = Ruhestätte, () = potentielles Vorkommen, ! = Hauptvorkommen. Potential -
Analyse unter Berücksichtigung des faktischen Ist-Zustandes: - = Vorkommen kann mit hinrei-
chender Sicherheit ausgeschlossen werden, + = Vorkommen kann nicht ausgeschlossen werden. 
 
Unter Berücksichtigung der erfolgten Bestandserfassung wurde die artenschutzfachliche Betrof-
fenheit i. S. des § 44 (1) BNatSchG untersucht. Planungsrelevanten Arten, die im Vorhinein mit 
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wurden (vgl. Tabelle 1), weil die spezifischen Lebens-
raumansprüche im Plangebiet bzw. im auswirkungsrelevanten Umfeld nicht erfüllt werden, un-
terliegen dabei keiner näheren Betrachtung. 
Arteninventar unter Berücksichtigung der Biotopstrukturen 
Das potentiell denkbare Arteninventar im Bereich des Plangebietes kann unter Berücksicht i-
gung der tatsächlich erfassten Habitatstrukturen und der Habitatausstattung sowie der Vorbe-
lastungen durch die Lage innerhalb der geschlossenen Ortschaft sowie der Nutzungen durch 
den Super- und den Getränkemarkt, als Kundenparkplätze und für Warenanlieferungen eing e-
schränkt werden, weil die spezifischen Lebensraumansprüche der betrachteten Art  nicht erfüllt 
werden können (vgl. Tabelle 1). 
In Bezug auf die Säugetiere (hier: Breitflügel- und Zwergfledermaus) ist jedoch ein faktisches 
Vorkommen nicht gänzlich auszuschließen. Die Arten zählen zur Gruppe der „Gebäudefleder-
mäuse“ und kommen vorwiegend im Siedlungs - bzw. siedlungsnahen Bereich vor. Dement-
sprechend können auch einzelne Tiere innerhalb des Plangebietes nicht kategorisch ausg e-
schlossen werden. Bedeutende Strukturen, die auf eine besondere Eignung als Lebensraum für 
Zwerg- oder Breitflügelfledermäuse schließen lassen, liegen nicht vor. Relevante Leitstrukturen

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sind nicht vorhanden. E ine sporadische Quartiersfunktion während der Sommermonate an den 
bestehenden Gebäuden ist nicht gänzlich auszuschließen. Durch die Bauweise (Attika) und sich 
lösenden Putz  bestehen zumindest potentielle Einflugmöglichkeiten. Frostfreie Quartiersmö g-
lichkeiten während der Wintermonate und damit entsprechende Winterquartiere können jedoch  
aller Wahrscheinlichkeit nach ausgeschlossen werden. 
Da bei Umsetzung des Planvorhabens Abbrucharbeiten vorgenommen werden, kann eine ar-
tenschutzrechtliche Betroffenheit von Gebäudefledermäusen auf der vorliegenden Bebauungs-
planebene nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dabei können Verbotstatbestände gem. § 44 
(1) BNatSchG (Tötungsverbot) jedoch bei Einhaltung einer zeitlichen Vorgabe den Abbruch be-
treffend vermieden werden (vgl. Kap. Auswirkungsprognose und Maßnahmen).  
Essentielle Nahrungshabitate von Fledermäusen, die unter die Zugriffsverbote des § 44 (1) 
BNatSchG fallen, sind bei einer Umsetzung des Planvorhabens nicht betroffen. 
Innerhalb des Plangebietes sind jedoch Vorkommen geschützter europäischer Vogelarten  
(Gebüschbrüter), die in Nordrhein- Westfalen nicht zu den planungsrelevanten Arten gehören, 
nicht gänzlich auszuschließen. Im Sinne des allgemeinen Artenschutzes gem. § 39 BNatSchG 
ist daher eine Entfernung von Grünstrukturen (auch außerhalb des Plangebietes) außerhalb der 
Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. eines jeden Jahres 
durchzuführen.  
Auswirkungsprognose und Maßnahmen 
Zum Schutz Gebäude-gebundener Fledermausarten ist in der  Zeit vom 01.03. –30.09. im Rah-
men des Anzeigeverfahrens nach der Landesbauordnung  eine Betroffenheit fachgutachterlich 
und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auszuschließen. 
Im Sinne des allgemeinen Artenschutzes ist eine Entfernung von Gehölzen nicht innerhalb der 
Brut- und Aufzuchtzeiten (01.03. –30.09.) von europäischen Vogelarten (Gebüschbrütern)  
durchzuführen.  
Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen und sind im Rahmen 
der Umsetzung zu beachten. Unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen kann 
festgehalten werden, dass mit der Umsetzung des Vorhabens keine Verbotstatbestände gem. 
§ 44 (1) BNatSchG verbunden sind.  
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß §§ 2 (4) i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB 
durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden 
Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und 
bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der Umwel t-
bericht die Vorgaben der Anlage 1 zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Umfang und Detailierungsgrad 
des Umweltberichtes richten sich danach, was für die Abwägung der Umweltbelange erforder-
lich ist. 
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des 
Bebauungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 19 von 35 
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Die Bewertung basiert auf dem 
derzeitigen Ist-Zustand sowie den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans. 
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 605 „Münsterstraße / Middelerstraße“ sollen 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Revitalisierung der bestehenden Einzelhandel s-
einrichtungen im Vorhabenbereich geschaffen werden.  Die Vorhabenplanung umfasst den Ab-
riss der Bestandsgebäude des Lebensmittel - und des Getränkemarktes und dessen Neuerric h-
tung als großflächige Einzelhandelseinrichtung mit Backshop / Café. Die angrenzenden Frei - 
und Erschließungsflächen auf dem Vorhabengrundstück werden in die Umgestaltung einbezo-
gen und aufgewertet. 
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage Wolbeck, östlich der Münsterstraße, in ca. 
7,5 km Entfernung zur Münsteraner Innenstadt. Es umfasst eine Fläche von ca. 0,78 ha.  Das 
Plangebiet ist durch einen bestehenden Lebensmittelmarkt und einen Getränkemarkt sowie de-
ren Parkplätze und Anlieferungszonen gekennzeichnet. Darüber hinaus sind der angrenzende 
Gehweg und die Münsterstraße Teil des Plangebietes. Es liegt eine nahezu vollständige Ver-
siegelung des Bodens vor, die einzigen vorhandenen Grünstrukturen sind die beiden Bäume an 
der Bushaltestelle. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Middelerstraße, im Osten 
und Westen durch Wohnbebauung sowie im Süden durch eine Autowerkstatt und ein Autohaus. 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 280 (Wolbeck – 
Angelmodde Münsterstraße / Grenkuhlenweg) von 1989. Innerhalb der bestehenden Festset-
zungen ist eine Umsetzung der Entwicklungsziele –  insbesondere im Hinblick auf die geplante 
Großflächigkeit – (s. a. Kapitel 3.2)  nicht möglich, so dass mit dem nun vorliegenden Bebau-
ungsplan Nr. 605 die Inhalte in die verbindliche Bauleitplanung übertragen werden sollen. Das 
Plangebiet wird dementsprechend als sonstiges Sondergebiet mi t der Zweckbestimmung 
„Großflächiger Einzelhandel - Lebensmittelmarkt“ festgesetzt. 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Das Plangebiet grenzt im Norden, nördlich der Middelerstraße, an den seit 1987 rechtskräftigen 
Landschaftsplan „Werse“ (LP 1 ). Unmittelbar nördlich des Plangebietes nennt die Entwic k-
lungskarte des Landschaftsplans als Entwicklungsziel für den Raum die Anreicherung einer im 
Ganzen erhaltensw ürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen  
(Nr. 1-1.2.3). 
Das Plangebiet liegt gemäß Grünordnung „Teilplan Freiraumkonzept“ der Stadt Münster am 
Rand von Siedlungsbereichen. Unmittelbar nördlich schließt sich der dritte Grünring an, er ist  
jedoch von der Planung nicht betroffen. Dieser Grünring stellt landschaftlich geprägte Freiräume 
mit übergeordneter Bedeutung für die Landschaftsökologie, Erhaltung und Verbindung dar.  
Südöstlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,1 km das FFH -Gebiet  
DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich jedoch keine fachgesetzlichen Vor-
gaben bzw. Ziele für das Plangebiet. Auswirkungen auf die Schutz - und Erhaltungsziele sind 
aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung nicht anzunehmen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 20 von 35 
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das 
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen 
Schutzgüter konkretisiert. 
 
Umweltschutzziele 
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor 
Immissionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn-  und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. 
Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkei t und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Bauge-
setzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz 
(Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. 
Biotoptypen, 
Tiere und 
Pflanzen,  
Biologische 
Vielfalt, Arten- 
und Bio-
topschutz 
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, 
dem Landesnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstge-
setz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. zur 
Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und 
Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des 
Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und 
wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben.  
 
Boden und 
Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes - und Landesbo-
denschutzgesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und 
Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der 
Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Bauge-
setzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das 
Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit 
und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.  
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, 
dem Landesnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, 
Eigenart und 
Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden P a-
ragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. 
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen 
Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmi -
ssionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den 
Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das Landesnatur-
schutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. 
Kultur- und  
Sachgüter 
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz ge-
stellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und L andschaftsbilds ist in 
den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnatur-
schutzgesetzes vorgegeben. 
Tabelle 2: Beschreibung der Umweltschutzziele 
8.4  Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und 
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebs-
phase 
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, s o-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens 
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 21 von 35 
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vo-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. eins chlägigen und auf 
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll 
dabei Rechnung getragen werden. 
8.4.1 Menschen 
Bestandsbeschreibung 
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der 
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei sind die Aspekte zum 
Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) , aber auch mögliche Funktionen als 
Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. 
Das Plangebiet ist derzeit bereits durch einen Lebensmittel - und einen Getränkemarkt geprägt. 
Es bestehen Vorbelastungen durch die derzeitige Nutzung (Anlieferungs -, Kundenverkehre).  
Wohnnutzungen kommen innerhalb des Plangebiets nicht vor, jedoch unmittelbar in östlicher 
und westlicher Richtung, so dass diese als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der 
weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Durch den vorhandenen Einzelhandel hat das Plan-
gebiet Arbeitsplatzfunktion. Für die Naherholung hat das Plangebiet keine Funktion. Durch die 
angrenzende Münsterstraße unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem LKW und PKW -
Verkehr.  
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit der Planung wird die bereits bebaute Fläche umgestaltet. Vorhandene Wegeverbindungen 
bleiben bestehen.  
Im Zuge der Bauarbeiten entstehen baubedingte Auswirkungen auf die umliegenden Anwohner 
durch Baustellenverkehre, Staubaufwirbelungen und vorübergehende Lärmeinwirkungen. Die  
Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich jedoch nicht überschritten. Besondere Risiken 
für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften 
baubedingt nicht zu erwarten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten
8 bewertet, welches den von dem 
Plangebiet ausgehenden Gewerbelärm und den durch das Vorhaben zusätzlich ausgelösten 
Verkehrslärm im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt und bewertet.  
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen zu dem 
Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zur Tages - und Nachtzeit an den be-
trachteten Immissionsorten mindestens eingehalten werden.  
Unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung durch den benachbarten Kfz -Betrieb, den 
Parkplatz einer  Rechtsanwaltskanzlei und eines Postverteilzentrums sowie den Kfz -Händler 
werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte tags und nachts ebenfalls mindestens ei n-
gehalten. 
                                                
8 Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zum geplanten 
Betrieb eines K+K-Marktes nach dessen Neubau und Erweiterung der Verkaufsfläche an der Münster-
straße 54 in 48167 Münster-Wolbeck. Bericht Nr. 4255.1/03 vom 22.04.2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 22 von 35 
Zum Schutz der Nachbarschaft bzw. zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch 
Geräusche sind folgende Schallschutzmaßnahmen umzusetzen: 
 Die Fahrgassen des Parkplatzes sind zu asphaltieren oder vergleichbar auszuführen 
(z. B. ebenes Pflaster ohne Fase; Zuschlag für die Parkplatzart gem. der Parkplatzlärm-
studie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von KPA = 3 dB(A)). Alternativ sind 
lärmarme Einkaufswagen mit entsprechenden Gummirollen einzusetzen (z.B. Softdrive-
Rollen der WANZL Metallwarenfabrik GmbH, Leipheim oder Caddistar C Composite cas-
ter der AR Caddie Deutschland GmbH, Heilbronn). 
 Warenanlieferungen per Lkw dürfen ausschließlich im Tageszeitraum zwischen 6:00 Uhr 
und 22:00 Uhr stattfinden. Im Nachtzeitraum sind ausschließlich Warenanlieferungen per 
Pkw oder Kleintransporter (zulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,8 t) mit Handverladung zuläs-
sig. 
 Die Öffnungszeiten sind auf den Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zu beschrän-
ken. 
 Der Schallleistungspegel der nördlich des Marktgebäudes angenommenen Kältetechnik 
ist auf einen Wert von maximal 75 dB(A) zu begrenzen. 
Eine ggf. zukünftig vorgesehene sonn-  und feiertägliche Öffnung der Bäckerei mit Café ist im 
Tageszeitraum aus schalltechnischer Sicht unkritisch.  
Überschreitungen der nach Nr. 6.1 Abs. 2 der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspit zen gelten-
den Immissionswerte sind unter Berücksichtigung der vorgenannten Lärmschutzmaßnahmen 
nicht zu erwarten. 
Maßnahmen zur Verminderung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß 
Nr. 7.4 der TA Lärm sind zudem nicht erforderlich. 
Insgesamt werden bei  Einhaltung der Immissionsschutzmaßnahmen mit der Planung voraus-
sichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt 
Bestandsbeschreibung 
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der Haupteinheit des „Kernmünsterlan-
des“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Sandlössebene“, die sich von Wolbeck bis nach 
Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht. Kennzeichnend für die „Wolb e-
cker Ebene“ sind die Sandlössebenen mit insgesamt geringen Höhenunterschieden. Es übe r-
wiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus 
Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Na-
turraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 23 von 35 
Laut Burrichter (1973)9 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend 
artenarmer Eichen- Hainbuchenwald mit Buchen- Eichen-Durchdringung als „potenziell natürli-
che Vegetation“ etablieren. 
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte im November 2019 eine Bestandser-
fassung. Es liegt eine nahezu vollständige Versiegelung des Bodens vor. Dominierend wirken 
die versiegelten Bereiche des Lebensmittelmarktes , des Getränkemarktes mit Kundenparkplät-
zen und Anlieferungszonen und der im westlichen Plangebiet verlaufenden Münsterstraße . Die 
einzigen vorhandenen Grünstrukturen sind die beiden Bäume an der Bushaltestelle und das 
Straßenbankett westlich der Münsterstraße. 
Die zu erwartenden Tiere und Pflanzen im Plangebiet  entsprechen voraussichtlich dem „Sied-
lungsspektrum“, d. h. sind relativ störungsunempfindlich und an menschliche Siedlungslagen 
gewöhnt. Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist  aufgrund der vorhandenen Ausstattung mit 
Biotoptypen und der relativ hohen Störungsintensität von untergeordneter Bedeutung. 
 
Abbildung 1: Plangebiet (gestrichelte Linie) mit Biotoptypen gemäß Luftbild. Für eine Beschre i-
bung der Biotoptypen siehe Text. Maßstabslos (Quelle: TIM-Online, Datenlizenz Deutschland – ze-
ro – Version 2.0) 
                                                
9 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur 
Übersichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für 
Westfalen. Münster.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 24 von 35 
Es bestehen deutliche Vorbelastungen durch die Ausstattung und intensive Nutzung des Plan-
gebietes sowie der Münsterstraße.  Das Plangebiet übernimmt keine Funktion im Biotopver-
bund. Es besteht kein Eintrag im Biotopkataster des Landesumweltamtes NRW. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Die bereits größtenteils versiegelte Fläche wird bei Durchführung des Vorhabens umgestaltet. 
Entlang der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenzen sow ie im Südwesten werden Flächen 
zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen fest gesetzt, wodurch 
eine Entsiegelung dieser Bereiche entsteht. Daher wird im Zuge der Planumsetzung voraus-
sichtlich eine geringe Aufwertung der in der Örtli chkeit vorhandenen Biotopstrukturen stattfi n-
den. Das Straßenbankett westlich der Münsterstraße ist von dem Planvorhaben nicht betroffen. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind somit insgesamt keine voraussichtlichen, erheblichen 
baubedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter „Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische 
Vielfalt“ zu erwarten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter „Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biolog i-
sche Vielfalt“, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, sind mit Durchführung des Planvor-
habens nicht anzunehmen. 
8.4.3 Arten- und Biotopschutz 
Artenschutzrechtliche Belange wurden im Rahmen einer Artenschutzprüfung (Stufe I) betrachtet 
(s. Kapitel 7). Die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. 
§ 44 (1) BNatSchG werden bei der Umsetzung des Planvorhabens berücksichtigt. Dies betrifft  
zum einen den Schutz gebäudegebundener Fledermausarten. Im Rahmen des Anzeigeverfah-
rens nach der Landesbauordnung ist in den Sommermonaten (01.03.–30.09.) eine Betroffenheit 
fachgutachterlich und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auszuschließen. 
Zum anderen ist im Sinne des allgemeinen Artenschutzes eine Entfernung von Gehölzen nicht 
innerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten ( 01.03.–30.09.) von europäischen Vogelarten (G e-
büschbrütern) durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält entsprechende Hinweise. Unter B e-
rücksichtigung der oben genannten Maßnahmen kann festgehalten werden, dass mit der U m-
setzung des Vorhabens keine Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG verbunden sind.  
Südöstlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,1 km das FFH -Gebiet DE-4012-
301 „Wolbecker Tiergarten“. Bau- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutz - und Er-
haltungsziele sind aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung auszuschließen. 
8.4.4 Eingriff in Natur und Landschaft 
Aktuell besteht für das Plangebiet der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 280 (Wolbeck –  An-
gelmodde Münsterstraße / Grenkuhlenweg) von 1989. Der vorliegende, rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 280 weist das Plangebiet als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 
und als Straßenverkehrsfläche aus . Zudem besteht an der nördlichen und östlichen  Grund-
stücksgrenze eine Fläche mit Pflanzgebot , welche jedoch in der Örtlichkeit nicht umgesetzt 
wurde. Grundlage des Bebauungsplanes ist die Baunutzungsverordnung aus dem Jahr 1977. 
Hiernach waren Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen bei der Berechnung der Grundfl ä-
chenzahl nicht zu berücksichtigen. So bestand keine B egrenzung der maximal zulässigen Ver-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 25 von 35 
siegelung eines Grundstücks. Aktuell liegt dadurch eine Versiegelung von nahezu 100 % des 
Bodens im Gewerbegebiet vor.  
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 605 gelten nun die Regelungen der Baunut-
zungsverordnung 1990. Diese schreibt eine maximale GRZ von 0,8, inklusive Nebenanlagen 
i.S.d. § 14 BauNVO sowie Stellplätze i.S.d. § 12 BauNVO, vor. Der Bebauungsplan Nr. 605 
„Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße“ sieht für das Sondergebiet eine GRZ von 0,8 vor.  
In Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO ist eine Überschreitung der maximal z u-
lässigen Grundflächenzahl durch Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne 
des § 14 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 zulässig (§ 17 Abs. 1 BauNVO i.V. m. § 19 Abs. 
3 und Abs. 4 BauNVO). Mit der jetzt festgesetzten Grundflächenzahl und der Festsetzung von 
Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen an der nördl i-
chen und östlichen Plangebietsgrenze die die seinerzeit nicht um gesetzten Pflanzgebote des 
Altbebauungsplanes aufgreifen und durch eine weitere Fläche im Südwesten des Plangebietes 
(s. Kapitel 6.4) ergänzt wird der Versiegelungsgrad im Sondergebiet im  Vergleich zum recht s-
kräftigen Be bauungsplan Nr. 280 selbst bei Berüc ksichtigung der möglichen Überschreitung 
gem. § 19 (4) BauNVO unterschritten, sodass mit Realisierung des „Sonstigen Sondergebietes“ 
mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt” kein weitergehender Eingriff in Natur und Land-
schaft erfolgt. Ausgleichsflächen zur Kompensation werden aufgrund der o.g. Sachverhalte 
nicht erforderlich. 
Im Bereich der Verkehrsfläche ergibt sich keine Änderung im Vergleich zum Ausgangszustand. 
8.4.5 Fläche / Boden 
Bestandsbeschreibung 
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster unterliegt dem Plang e-
biet ein graubrauner Plaggenesch.  In der Örtlichkeit besteht jedoch bereits eine nahezu vol l-
ständige Versiegelung des Plangebiets. Dadurch stehen keine natürlichen Böden mehr an. 
Graubrauner Plaggenesch  
Lage/  
Seltenheit 
- Unterliegt dem gesamten Plangebiet 
- Aus schwach lehmigem bis lehmigem Sand, z.T. humos 
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Laut Umweltkataster Münster liegt die Bewertung der Speicher - und Reglerfunktion 
des Nährstoffhaushaltes im mittleren und die des Wasserhaushaltes im geringen 
Bereich.  
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Mit 30–50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit - Der Boden wurde als „Plaggenesche mit hoher Funktionserfüllung als Archiv der 
Kulturgeschichte“ als schutzwürdig eingestuft (Geologischer Dienst NRW, BK 50). 
Vorbelastungen/  
Entwicklungspotenzial 
- Vorbelastungen des Bodens sind durch die nahezu vollständige Versiegelung vor-
handen. Die obere Bodenschicht is t durch mechanische und stoffliche Wirkungen 
bedingt durch die Bewirtschaftung verändert.  
- Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt.  
Tabelle 3: Graubrauner Plaggenesch im Plangebiet 
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 26 von 35 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 0,78 ha eine Überbauung eines bis her planungs-
rechtlich schon überbaubaren und bereits bebauten Bodens zulässig. Die vorliegende Planung 
sieht jedoch vor, Grünflächen im Norden und Osten des Plangebietes anzulegen. Dadurch ver-
ringert sich die Versiegelungsrate im Vergleich zum derzeitigen Ist -Zustand mit einer nahezu 
vollständigen Versiegelung auf etwa 87 %. Somit kommt es kleinflächig zu einer Entsiegelung 
des bereits baulich vorbelasteten Bodens. 
Durch die Anlage der Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen B e-
pflanzungen ergibt sich insgesamt eine positive Entwicklung, sodass mit der Planung voraus-
sichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet werden. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Auswirkungen können lokale Bodenverdi chtungen durch Befahren umfassen. 
Darüber hinaus ist durch die Kunden-  und Zulieferverkehre eine Erhöhung von Reifenabrieb in 
umliegende Flächen zu erwarten. Aufgrund der derzeitigen Nutzung sind diese jedoch voraus-
sichtlich nicht als erheblich einzustufen. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei 
einem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage nicht zu erwarten. Abfälle werden ordnungsg e-
mäß entsorgt (s. auch Kap. 6.3). 
8.4.6 Wasser 
Bestandsbeschreibung 
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster
10 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Werse. 
Die Grundwassereinheit (L41126-1) befindet sich nur teilweise innerhalb des Stadtgebietes. Der 
Grundwasserleiter wird von Geschiebesand und Vorschüttsanden gebildet, die von Geschi e-
bemergel/-lehm unterlagert werden. Der Geschiebelehm reicht bereichsweise bis zur Gelände-
oberfläche. In Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert, im 
östlichen Teil der Einheit sind Wiesenmergel verbreitet. Schützende geringdurchlässige Dec k-
schichten oberhalb der aufliegenden Sande sind nicht vorhanden. Der Geschiebelehm/ -mergel 
bildet eine schützende Deckschicht für die darunterliegenden Kalkmergel der Oberkreide sowie 
möglicherweise zwischengeschaltete Sande. 
Überwiegend sind Stauwasserböden und Gleye verbrei tet. Das Grundwasser strömt in nördl i-
che und westliche Richtung. Vorfluter sind Piepenbach, Angel und Werse. 
Die Grundwasserneubildungsrate ist im Plangebiet mit > 200 mm / Jahr beziffert. Eine Auswei-
sung als Wasserschutzgebiet besteht nicht. Die Einheit w ird überwiegend land-  und forstwirt-
schaftlich genutzt; im Bereich von Wolbeck besteht eine dichte Wohnbebauung. 
Im Plangebiet selbst ist eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch die vorhan-
dene nahezu vollständige Versiegelung bereits vollzogen. 
Oberflächengewässer sind im Plangebiet und in der näheren Umgebung nicht vorhanden. Fes t-
gesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene Über-
schwemmungsgebiet befindet sich entlang von Angel / Piepenbach.  
                                                
10 Stadt Münster (o.J.): Umweltkataster. Online unter: https://geo.stadt-
muenster.de/webgis/application/Umweltkataster?. Abgerufen: November 2019.

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Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 27 von 35 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z.B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien 
Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch 
Schmier- und Betriebsstoffe nicht anzunehmen, so dass voraussichtlich keine erheblichen bau-
bedingten Auswirkungen zu erwarten sind. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Aufgrund der zukünftigen Nutzung ist nicht von erheblichen Ausw irkungen auf das Schutzgut 
auszugehen. Die Entsorgung des anfallenden Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser) 
wird durch das bestehende Leitungsnetz sichergestellt. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden 
Stoffen ist bei ordnungsgemäßem Betrieb der Kunden- und Zulieferverkehre auszuschließen.  
Insgesamt werden daher voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf 
das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.7 Klima / Luft 
Bestandsbeschreibung 
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro - 
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. 
 Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbe-
finden des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.  
 Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftentste-
hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Vegeta-
tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf. 
Das Plangebiet und sein Umfeld sind lokalklimatisch dem Siedlungsklima zuzuordnen. Es be-
stehen Vorbelastungen durch die nahezu vollständige Versiegelung. Mikroklimatisch ist das 
Plangebiet eine Wärmeinsel. Positive Funktionen in Bezug auf das Klima bzw. Frischluftentst e-
hung sind nicht vorhanden. 
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen ver siegelten 
Flächen eine leicht veränderte klimatische Situation auf, da hier eine mäßige Verdichtung vor-
liegt und Grünstrukturen in den Gartenbereichen der Wohnhäuser geringe positive klimarel e-
vante Funktionen übernehmen.  
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Aufgrund der bereits nahezu vollständigen Versiegelung und unter Berücksichtigung der A n-
pflanzungsfestsetzung wird durch die Planumsetzung eine geringfügig positive Klimabilanz im 
Vergleich zum aktuellen Zustand erreicht. 
Das Vorhaben trägt somit baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels 
z. B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhaus-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
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gasemissionen bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels 
besteht nicht.  
Baubedingt sind mit Umsetzung des Vorhabens verschiedene Emissionen (Abgase, Staub etc.) 
durch Baufahrzeuge, Kräne und die notwendigen Materialanlieferungen zu erwarten. Hierbei 
handelt es sich um zeitlich, d.h. auf die eigentliche Bauphase befristete Auswirkungen, die v o-
raussichtlich nicht die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. 
Es werden keine voraussichtlich erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut 
vorbereitet. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich in erster Linie auf die zukünftigen 
Verkehrsbewegungen sowie den Energieverbrauch durch den Betrieb der Gebäude. Mit einer 
Erhöhung der Verkehrsbewegungen ist jedoch voraussichtlich nicht zu rechnen. Darüber hinaus 
werden die Gebäude nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) er-
richtet, so dass bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf 
sichergestellt werden. Insgesamt werden daher weder Folgen des Klimawandels erheblich ver-
stärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen. Eine be-
triebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht 
nicht.  
Insgesamt werden keine voraussichtlich erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet. 
8.4.8 Landschaft 
Bestandsbeschreibung 
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt: 
 Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen Landschafts-
elementen, wider.  
 Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das Vorhanden-
sein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Men-
schen über Generationen, befriedigt. 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich von Wolbeck an der Münsterstraße. Die vi-
suell vorherrschenden Strukturen werden derzeit aus den Wohn - und Gewerbebebauungen an 
der Münsterstraße gebildet.  Das Landschaftsbild ist durch die umliegende Bebauung bereits 
deutlich vorbelastet. Die vorhandenen Grünstrukturen entlang der Straße sowie in den Garten-
bereichen (außerhalb des P langebietes) stellen keine wirkungsvolle Eingrünung sicher. Das 
Plangebiet ist aufgrund der o.g. Lage im Siedlungsbereich von der freien Landschaft her nicht 
einsehbar.

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Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
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Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit Durchführung der Planung wird das Erscheinungsbild an der Münsterstraße neu gestaltet. 
Da derzeit keine Grünstrukturen im Plangebiet bestehen, ist eine Aufwertung durch die geplan-
ten Anpflanzungen möglich; durch die moderne Gestaltung des neuen Gebäudes wird eine 
Verbesserung des Stadtbildes angestrebt. 
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung für die geplanten Baukörper 
aufgenommen. Aufgrund der maximal zulässigen Gebäudehöhen von 10 m und der beabsic h-
tigten Baumpflanzungen entlang der Münsterstraße sind jedoch keine erheblichen Sichtbezi e-
hungen zu erwarten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das Schutzgut voraussichtlich nicht zu erwar-
ten. 
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Plangebiet keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter 
vor. Es finden sich keine Hinweise auf Bodendenkmäler. Dennoch sind im Falle von kulturhisto-
risch wichtigen Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu beachten.  Der 
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
Von der Planung sind voraussichtlich weder bau-  noch betriebsbedingte erhebliche Auswirkun-
gen auf Kultur- und Sachgüter zu erwarten. 
8.4.10 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die intensive Nutzung durch den Lebensmittel - und den Geträn-
kemarkt im Plangebiet. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur - und Artenvielfalt von 
Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden-  und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen 
zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hi n-
ausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind –  bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes 
betrachtet. Es liegen im Plangebiet jedoch kei ne Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhän-
gigkeit voneinander liegen (z.B. extreme Boden-  und Wasserverhältnisse mit aufliegenden 
Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). Erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswir-
kungen sind insgesamt nicht zu erwarten. 
8.5  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der 
Planung 
Das Plangebiet würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben. Es 
würde dementsprechend weiterhin auch zukünftig durch den bestehen den Einzelhandel g e-
nutzt. Ein „natürliches“ Entwicklungspotenzial der Schutzgüter ist nicht gegeben. 
8.6  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Während der Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen eine zügige und 
gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzustreben. Die er-

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Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 30 von 35 
forderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der 
Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnahmen sicher-
zustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Schutzzäune um ggf. betroffene Bäume anbri n-
gen, Boden im Wurzelbereich von Gehölzen nicht Befahren oder durch Materialablagerungen 
verdichten, ggf. Einsatz von Schutzvlies / Stahlplatte, freigelegtes Wurzelwerk mit Frostschut z-
matten abdecken und bei Trockenheit bewässern, kein Bodenauftrag oder – abtrag im Wurze l-
bereich). 
Um mit Umsetzung des Bebauungsplanes nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote gemäß 
§ 44 (1) BNatSchG zu verstoßen, ist zum Schutz Gebäude-gebundener Fledermausarten in der 
Zeit vom 01.03. bis 30.09. im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach der Landesbauordnung  ei-
ne Betroffenheit fachgutachterlich und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde 
auszuschließen. Darüber hinaus ist i m Sinne des allgemeinen Artenschutzes eine Entfernung 
von Gehölzen nicht innerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten (01.03. – 30.09.) von europäischen 
Vogelarten (Gebüschbrütern) durchzuführen.  
Während der Betriebsphase, d.  h. der eigentlichen Nutzung sind bei einem ordnungsgemäßen 
Betrieb keine erheblich nachteiligen Auswirkungen anzunehmen. Es besteht die Möglichkeit , 
nachteilige Umweltauswirkungen z.  B. durch die Nutzung erneuerbarer Energien und einen 
sparsamen und effizienten Energieeinsatz zu minimieren. Diese Maßnahmen bleiben jedoch 
dem Bauherrn im Rahmen der Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWär-
meG) vorbehalten.  
Mit der vorliegenden Planung ist  aufgrund der ausgeglichenen Bilanz zwischen Bestands- bzw. 
Planungssituation kein Eingriff in Boden, Natur und Landschaft abzuleiten, so dass mit einer 
nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich we r-
den (s. auch Kap. 6.5 und 8.4.4).  
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält detaillierte Festsetzungen zur Anpflanzung von 
heimischen, standortgerechten Gehölzen in den Randbereichen sowie im Bereich der Stellplät-
ze. Es verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen. 
Zum Schutz der Nachbarschaft bzw. zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch 
Geräusche sind folgende Schallschutzmaßnahmen umzusetzen: 
 Die Fahrgassen des Parkplatzes sind zu asphaltieren oder vergleichbar auszuführen 
(z. B. ebenes Pflaster ohne Fase; Zuschlag für die Parkplatzart gem. der Parkplatzlärm-
studie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von KPA = 3 dB(A)). Alternativ sind 
lärmarme Einkaufswagen mit entsprechenden Gummirollen einzusetzen (z.B. Softdrive-
Rollen der WANZL Metallwarenfabrik GmbH, Leipheim oder Caddistar C Composite cas-
ter der AR Caddie Deutschland GmbH, Heilbronn). 
 Warenanlieferungen per Lkw dürfen ausschließlich im Tageszeitraum zwischen 6:00 Uhr 
und 22:00 Uhr stattfinden. Im Nachtzeitraum sind ausschließlich Warenanlieferungen per 
Pkw oder Kleintransporter (zulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,8 t) mit Handverladung zuläs-
sig. 
 Die Öffnungszeiten sind auf den Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zu beschrän-
ken.

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Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 31 von 35 
 Der Schallleistungspegel der nördlich des Marktgebäudes angenommenen Kältetechnik 
ist auf einen Wert von maximal 75 dB(A) zu begrenzen. 
8.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans berücksichtigen (plankonforme Alternativen) und ein vergleichbares städt e-
bauliches Potenzial aufweisen, bestehen nicht. 
8.8  Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen 
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maß-
nahmen zur Vermeidung / Ausgleich 
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen lassen kein erhöhtes Risiko für schwere U n-
fälle oder Katastrophen erwarten, die zu voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Auswirkungen 
führen. 
8.9  Zusätzliche Angaben 
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Plangebiet sowie der unmittelbaren U m-
gebung. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. 
8.10  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswi r-
kungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4(3) BauGB von den 
für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. 
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere 
die Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet. 
Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß §  44 (1) BNatSchG erforderlichen 
Maßnahmen, Gebäudefledermäuse betreffend, sind bei den Abbrucharbeiten zu berüc ksichti-
gen. Darüber hinaus sind Gehölz schnitte im Sinne des allgemeinen Artenschutzes gem. §  39 
BNatSchG nur vom 1.10. bis 28.2. eines jeden Jahres durchzuführen. Bei einem Auftreten un-
vorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde eine 
ökologische Baubegleitung zu beauftragen. 
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf. 
erforderlichen baurechtlichen Zulassungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, 
dass unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Über-
wachungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 (3) BauGB gemeldet werden. 
8.11  Zusammenfassung 
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden für das Vorhaben zusammenfassend folgende Ergeb-
nisse festgestellt:

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Menschen  
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bebauten Siedlungszusammenhangs und ist derzeit 
bereits durch einen Lebensmittel- und einen Getränkemarkt geprägt. Es bestehen Vorbelastun-
gen durch die derzeitige Nutzung (Anlieferun gs-, Kundenverkehre). Wohnnutzungen kommen 
innerhalb des Plangebiets nicht vor, jedoch unmittelbar in östlicher und westlicher Richtung, s o-
dass diese als schutzbedürftige Wohnnutzungen zu berücksichtigen sind. Um den Immissions-
schutz sicherzustellen, sind Schallschutzmaßnahmen umzusetzen. Erhebliche Auswirkungen 
hinsichtlich der Naherholungsfunktion sind nicht zu erwarten. Insgesamt werden durch die Pl a-
nung keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorberei-
tet. 
Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt 
Das Plangebiet wird von dem bestehenden Lebensmittel - und dem Getränkemarkt mit Kunden-
parkplätzen und Anlieferungszonen dominiert. Es liegt eine nahezu vollständige Versiegelung 
vor. Die wenigen Grünstrukturen sind geringwertig. D ie biologische Vielfalt im Plangebiet ist 
aufgrund der vorhandenen Ausstattung mit Biotoptypen und der relativ hohen Störungsintensität 
von untergeordneter Bedeutung. 
Das Plangebiet übernimmt keine Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Biot op-
kataster des Landesumweltamtes NRW (LANUV). Voraussichtliche, erhebliche Beeinträcht i-
gungen werden durch die Planung nicht vorbereitet.  
Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung zeigen, dass mit der Planung keine artenschutzrechtl i-
chen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind. Ei-
ne Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 (1) 
BNatSchG kann ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen Vermeidungsmaßnahmen 
eingehalten werden. Dies betrifft  den Schutz gebäudegebundener Fledermausarten und g e-
büschbrütende europäische Vogelarten. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach der Landes-
bauordnung ist in den Sommermonaten (01.03. –30.09.) eine Betroffenheit von Fledermäusen 
fachgutachterlich und in Abstim mung mit der Unteren Naturschutzbehörde auszuschließen. 
Gehölze sind in dieser Zeit  nicht zu entfernen. 
Fläche/ Boden  
Dem Plangebiet unterliegt ein Graubrauner Plaggenesch, der jedoch nahezu vollständig versie-
gelt ist und somit einer naturnahen Bodenentwicklung bereits entzogen ist. Es ist mit der Durch-
führung des Planvorhabens kein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Erhebliche Beei n-
trächtigungen des Schutzgutes liegen somit nicht vor. 
Wasser  
Mit Umsetzung der Planung wird eine bereits nahezu vollständig versiegelte Fläche von ca. 
0,78 ha umgestaltet . Der Versiegelungsgrad wird verringert. Die Schmutzwasserentsorgung 
wird an das bestehende Schmutzwassernetz angebunden werden. 
Klima / Luft 
Das Plangebiet und sein Umfeld sind lokalklimatisch dem Si edlungsklima zuzuordnen. Es be-
stehen Vorbelastungen durch die vorhandene Versiegelung. Positive Funktionen in Bezug auf 
das Klima bzw. die Frischluftentstehung sind daher nicht vorhanden. U nter Berücksichtigung

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Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 33 von 35 
der Anpflanzungsfestsetzung wird durch die Pl anumsetzung eine geringfügig positive Klimabi-
lanz erreicht. 
Das Vorhaben trägt somit baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels 
z.B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhaus-
gasemissionen bei.

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Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 34 von 35 
Landschaft  
Die visuell vorherrschenden Strukturen  im und um das Plangebiet  werden derzeit aus den 
Wohn- und Gewerbebebauungen an der Münsterstraße gebildet. Das Landschaftsbild ist durch 
die umliegende Bebauung bereits deutlich vorbelastet.  Da derzeit nur wenige, geringwertige 
Grünstrukturen im Plangebiet bestehen, ist eine Aufwertung durch die geplanten Anpflanzungen 
möglich; durch die moderne Gestaltung des neuen Gebäudes wird eine Verbesserung des 
Stadtbildes angestrebt. Insgesamt überschreiten die Ausw irkungen der Planung die Erheblic h-
keitsschwelle somit voraussichtlich nicht. 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Sonstige Kultur- oder Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt, sodass auch keine erheblich 
nachteiligen Wirkungen vorbereitet werden. Wechselwirkungen der Schutzgüter, die zu erhebl i-
chen Auswirkungen führen könnten, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. 
Eingriffsregelung 
Mit der vorliegenden Planung ist aufgrund der ausgeglichenen Bilanz zwischen Bestands - bzw. 
Planungssituation kein Eingriff in Boden, Natur und Landschaft abzuleiten. Mit einer nachfol-
genden Umsetzung des Planvorhabens sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 
8.12  Referenzliste der Quellen / Gutachten 
 Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Er-
läuterungen zur Übersichtskarte 1 : 200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. 
Geographische Kommission für Westfalen. Münster. 
 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 2019: Auswirkungsanalyse zur Erweite-
rung eines K + K Supermarktes in Münster-Wolbeck, Münsterstraße. (29.08.2019) 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen 
(o.J.): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Online unter: 
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt. Abgeru-
fen: November 2019. 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen 
(o.J.): Fundortkataster für Pflanzen und Tiere/Landschaftsinformationssammlung NRW 
@LINFOS. Online unter: 
https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/infosysteme/fundortkataster/. Abgerufen: No-
vember 2019. 
 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium 
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010): Ar-
tenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. 
Gemeinsame Handlungsempfehlungen. 
 Stadt Münster, Stadt+Handel (2015): Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- 
und  
 Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung, Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandels-
bestandserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sortimentsspezifische 
Verkaufsflächenerfassung Stadt + Handel 09-10/2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 
Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
Begründung zum Entwurf – Zwischenstand / Seite 35 von 35 
 Stadt Münster (o.J.): Umweltkataster. Online unter: https://geo.stadt-
muenster.de/webgis/application/Umweltkataster?. Abgerufen: November 2019. 
 Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH (2020): Schalltechnische Unter-
suchung zum geplanten Betrieb eines K+K-Marktes nach dessen Neubau und Erweite-
rung der Verkaufsfläche an der Münsterstraße 54 in 48167 Münster-Wolbeck. Bericht Nr. 
4255.1/03 vom 22.04.2020.  
9.  Gesamtabwägung 
- Wird im weiteren Verfahren ergänzt – 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelun-
gen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u.  ä.) 
werden im Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.  
Die Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 605. 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Berichtsvorlage

5708 Zeichen

V/0642/2020 
V/0642/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
1. 96. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Wolbeck für den Bereich „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße„ 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605: „Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße 
[Abriss und Neubau K+K-Markt] 
Kenntnisnahme der Planentwürfe zur öffentlichen Auslegung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die  Entwürfe der 96. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck für den Bereich „Wolbeck – 
Münsterstraße / Middelerstraße“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 605 „Wol-
beck – Münsterstraße / Middelerstraße“ öffentlich auszulegen.  
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 605: Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße soll in 
Kombination mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Entwicklun g eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels schaffen. Bei der vo r-
gesehenen Fläche handelt es sich um das Grundstück des Vorhabenträgers (K+K Klaas & Kock B.V. 
& Co. KG), auf dem bereits heute ein Lebensmittelmarkt mit 800 m² Verkaufsfläche und ein Getr än-
kemarkt mit 300 m² Verkaufsfläche existieren. Die großflächige Neuplanung sieht vor, die beiden Nut-
zungen in einem Gebäude mit insgesamt etwa 1.650 m² Verkaufsfläche zusammenzufassen. Au f-
grund der Lage des Grundstücks am nördlichen Ortseingang von Wolbec k kommt der Herausbildung 
einer städtebaulichen Eingangssituation eine besondere Bedeutung zu. 
 
Eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung des geplanten Neubauvorhabens inklusive Ve r-
kaufsflächenerweiterung wurde mit der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der 
Stadt Münster im Jahr 2018 geschaffen. Das Nahversorgungszentrum Wolbeck – Münsterstraße be-
zieht in der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts das projektierte Grundstück mit 
ein.  
 
Um die Verträglichkeit am Standort sicherzustellen, ist eine Verkaufsflächenverträglichkeitsanalyse 
durchgeführt worden. Diese bestätigt, dass von dem Vorhaben keine negativen städtebaulichen oder 
Stadtplanungsamt 
 
21.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Köttgen 
Herr Puke 
Telefon: 492-1233 / -6192 
Koettgen@stadt-muenster.de  
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0642/2020 
versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf die umliegenden zentralen Versorgungsbereiche zu e r-
warten sind. 
 
Um die angestrebte Großflächigkeit realisieren zu können, wird der FNP im Parallelverfahren (von 
Gewerbefläche zu Sondergebiet) geändert. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat di e Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 605 sowie die 96. Änderung 
des FNP am 12.02.2020 mit der Vorlage V/1148/2019 beschlossen. Die Freigabe zur frühzeitigen 
Beteiligung fand ersatzweise durch den HFA am 13.05.2020 statt. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Ö ffentlichkeit fand aufgrund der aktuellen Pandemielage ersatzweise 
als Aushang im Kundenzentrum des Stadthauses 3 vom 18.05.2020 bis zum 05.06.2020 statt. Es 
wurden keine Eingaben vorgebracht. 
 
Parallel zu den Beteiligungen und Abstimmungen im Rahmen des B auleitplanverfahrens wurde das 
Projekt im Beirat für Stadtgestaltung beraten. Die Empfehlungen des Beirates wurden in den Gesta l-
tungsplan und die Fassadenansichten eingearbeitet. 
 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt. Das 
städtebaulich-architektonische Konzept wird durch den Vorhaben - und Erschließungsplan verbindlich 
abgesichert. Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag 
geschlossen, der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. 
 
Aktuell werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans die Anregungen zur Planung aus der 
frühzeitigen Beteiligung der Ämter und Träger öffentlicher Belange eingearbeitet. Eine Erforderlichkeit 
wesentlicher Änderungen der Planung oder der Zielsetzung gegenüber dem heutigen Stand (s. Anl a-
gen 1 -3) ergibt sich hieraus nicht. Gegenwärtig werden geeignete Standorte für Ersatz - und Au s-
gleichsmaßnahmen zum Artenschutz (Fledermäusen) sondiert sowie Optionen und Maßnahmen zur 
verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser gesucht. Die vorliegenden Unterlagen werden a n-
schließend auf Grundlage der Abstimmungen ergänzt. Auch die Begründung zum Flächennutzung s-
plan muss im Rahmen der weiteren Bearbeitung angepasst werden. 
 
Die Planreife für die  öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird absehbar erst nach der 
Kommunalwahl im September 2020 erreicht werden. Angesichts der zunächst folgenden konstitui e-
renden Sitzungen wird es dann für einen längeren Zeitraum keine Gremiensitzung geben, in d er eine 
Kenntnisnahme des Offenlegungsentwurfs erfolgen kann.  
 
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, bereits heute den vorliegenden Entwurfsstand zur Kenntnis 
zu nehmen und die Verwaltung zu ermächtigen, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf samt b e-
gleitender Unterlagen nach Fertigstellung öffentlich auszulegen. Auf diesem Wege kann eine Verz ö-
gerung in der weiteren Vorhabenentwicklung vermieden werden.  
 
i. V.  
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 605 – Zwischenstand (Verkleinerung) 
Anlage 2: Textliche Festsetzungen - Zwischenstand  
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan - Zwischenstand 
Anlage 4: Darstellung des FNP - Zwischenstand 
Anlage 5: Begründung zum FNP - Zwischenstand

Anlage_4_Darstellung_96_Aenderung_Flaechennutzungsplan

368 Zeichen

NRf Rf
L
SO
LDiscM
GE
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W
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W
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K
A
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NRf Rf
L
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LDiscM
GE
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W
W
W
M
MW
M
RRB
K
K
A
SO
LM
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Änderungsbereich
N
Plan zur 96. Änderung
des Flächennutzungsplans
Wolbeck - Münsterstraße /
Middelerstraße
Stand: 18.12.2019M. 1:15.000
SO
LM Sondergebiet Lebensmittelmarkt
GewerbegebietGE
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0642/2020

Anlage A

1423 Zeichen

Anlage A zur V/0642/2020 
Kurzüberblick 
Der Entwurf zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf des Vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans Nr. 605: Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße sollen öffentlich aus-
gelegt werden. Mit der Vorlage werden die Bezirksvertretung Münster-Südost und der Ausschuss 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) über den aktuellen Stand der 
Planung und die beabsichtigte öffentliche Auslegung informiert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist, Planungsrecht für einen neuen und erweiterten Lebensmittelmarkt an der Münsterstraße 
in Wolbeck zu schaffen. Teil der Bauleitplanverfahren ist die öffentliche Auslegung der Planent-
würfe. Es ist beabsichtigt, die Planentwürfe samt zugehörigen Unterlagen im vierten Quartal 2020 
öffentlich auszulegen.  
 
Finanzierung 
Die entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X
  
vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Umsetzung des Bebauungsplans unterstützt die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung 
mit Lebensmitteln. Hierdurch wird ein positiver Beitrag zum Querschnittsthema Demografie ge-
leistet.

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Münsterstraße 54
  • Middelerstraße 20
  • Grenkuhlenweg
  • Albersloher Weg 33
  • Lerschmehr 3
  • Tiergarten
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0642/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37