Mandari Insight

V/0571/2004/1

Bernsmeyerstiege - Einrichtung einer unechten Einbahnstraße

Vorlage 12.01.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 08.03.2005, TOP 4.2

Zähldaten

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Ansehen

Anregung gem. § 24 GO NW

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Lageplan

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Ansehen

Zähldaten

1876 Zeichen

Pad Krad L2 Lkw Bus Pkw

N

Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr
[ 21115]

I sol ol oT 21 2]
[ns 07 0 0]

5753209

s[__30]
al_12ı]

Lage der Zählstelle: Hohenzollernring/ Manfred-von-Richthofen-Str.

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A= Hohenzollemring (Warendorter Str.)

Stäz um

C = Hohenzollemring (Wolbecker Str.)

Str Am cum

B= Manfred-von-Richthofen-Str.

IrA-

D= Sterstir.

StA-

m

T1

Spitzenstunde: 07.00 - 08.00 Uhr

Pkw Bus Ikw Lz Krad Rad

aus der Bernsmeyerstiege fuhren nach:
Manfred-von Richthoien-Str. = 4 Pkw
Hohenzollernring (Wolbecker Sir.) = 10 Pkw
Sternsir. =0 Pkw

Lage der Zählstell

=

Koordinsten

: Hohenzollernring/ Lortzingstr.

3407106 % 5753318

Zähltag: Do 15.07.2004

KnotareNr.

a

Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr

A= Hohenzollemring (Warendorier Str.)
StA= sum

B= Bernsmeyerstiege

SA- mm

C = Hohenzollemring (Wolbeoker Str.)
Ar mm

D= Lortzingstr.

SA cm

Red Krad Lz Lkw Bus Flw_ Kit

Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad 4

a [1309 [1810 [10

aus der Bernsmeyerstiege fuhren nach:
Manired-von Richthofen-Str. = 23 Pkw + 1 Krad
Hohenzollernring (Wolbecker Str.) = 47 Pkw
Sternstr. = 1 Pkw

T2 Lage der Zählstelle: Manired-von-Richthofen-Sir./ Bernsmeyerstiege

Koordinsien x 3907214 Yv 5759197
Zähltag: Do 15.07.2004
Knotan-Nr won
Spitzenstunde: 07.00 - 08.00 Uhr Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr

|

N

|

N

Rad Krad Lr Lkw Bus Pkw Kia

Rad Krad Le Lkw Bus Pkw Kir

Pad Krad L2 Liw Bue Pkw Kfz

223] SI 1] 15] 197 sap za8lo
N ael sp al nl sl ad Sials
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sr

Rad Krad L2 Lkw Bus Pl Kia

180] 10] 2] I 9] 498] 52810
\_ Para

A= Bernsmeyerstiege
StrA= en
B= Manfred-von-Richthofen-Str. (Andreas-Hofer-Str.)

SITrA= ma

C = Manfred-von-Richthofen-Str. (Hohenzollemring)
StrÄA= mm

Anregung gem. § 24 GO NW

90 Zeichen

Anregung Nr. 105/2004

Anregung Nr. 105/2004

Anregung Nr. 105/2004

Anregung Nr. 105/2004

Ergänzungsvorlage Beschluss

10356 Zeichen

... 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bernsmeyerstiege - Einrichtung einer unechten Einbahnstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung von Juni 2004 zur Einrichtung einer unechten Einbahnstraße auf der Bernsmeyer-
stiege/Stichstraße Manfred-von-Richthofen-Straße (Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge von der 
Manfred-von-Richthofen-Straße) wird zugestimmt. 
2. Die Anregung nach § 24 GO NW der Anwohner der Manfred- von- Richthofen-Straße 9/11 (lfd. 
Nr. 105/2004) ist damit erledigt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 2000,00 €, aber keine Folgekosten 
entstehen.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.950.0510.2 Bauk.Str. Erneuerung/ kl. Um- 
u. Ausbau v. Straßen 
Mehrere BV 
2005 300.000,00  
 
Insgesamt: 300.000,00  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0571/2004/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
... 
Begründung: 
Seitens der Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0571/2004 vorgeschlagen, die Sperre zwischen 
der Bernsmeyerstiege und der Stichstraße Manfred-von-Richthofen-Straße aufzuheben und somit 
den Abfluss der ausfahrenden Kfz aus dem Parkhaus des St. Franziskus- Hospitals zu verbessern. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte vertagte die Entscheidung hierzu und beauftragte in ihrer Sit-
zung vom 29.06.2004 die Verwaltung Verkehrszählungen über den zu- und abfließenden Verkehr 
in beiden Straßenabschnitten zu unterschiedlichen Tageszeiten durchzuführen und eine Prognose 
zur Leistungsfähigkeit der Einmündung der Stichstraße zur Manfred- von- Richthofen- Straße – 
auch unter der Option, dass das Linkabbiegen verboten ist – zu erstellen. 
 
Die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählung in den drei Knotenpunkten sind in der Anlage 
zu entnehmen. 
 
1. Knotenpunkt Hohenzollernring/Bernsmeyerstiege/Lorzingstraße 
 
Während des Tages sind an der versetzten Kreuzung Hohenzollernring/Bernsmeyer-
stiege/Lortzingstraße Signalprogramme mit einer Umlaufzeit von 90 Sekunden geschaltet. Inner-
halb eines Umlaufs erhalten die Bernsmeyerstiege und die Lortzingstraße zeitgleich eine Freiga-
bezeit von 8 Sekunden, in dieser Zeit überqueren auch die Fußgänger den Hohenzollernring, de-
nen die aus Lortzingstraße und Bernsmeyerstiege einbiegenden Kfz den Vorrang einzuräumen 
haben. 
Zumindest in den Hauptverkehrszeiten können überwiegend sowohl aus der Lortzingstraße wie 
auch aus der Bernsmeyerstiege nur die Fahrzeuge abfließen können, die mit dem Grünbeginn in 
die Kreuzung eingefahren sind. Hierbei wird es sich in aller Regel um maximal 3 Fahrzeuge aus 
der Lortzingstraße und 3 Fahrzeuge aus der Bernsmeyerstiege handeln. Da diese Fahrzeuge we-
gen des Versatzes der Kreuzung und des Vorranges der Fußgänger beim Queren des Hohenzol-
lernringes oft im Knotenpunkt zum Stehen kommen und sich nach Klärung der Situation erneut in 
Bewegung setzen müssen kann nach Auffassung der Fachverwaltung mit einer Verlängerung der 
Freigabezeit um 2 oder 4 Sekunden keine spürbare Verbesserung erzielt werden. Denn trotz die-
ser Freigabezeitverlängerung würde das Signal bereits wieder Rot zeigen, wenn die in die Kreu-
zung eingefahrenen Kraftfahrzeuge abgeflossen sind. Eine spürbare Verbesserung insbesondere 
für den Abfluss der Kraftfahrzeuge aus der Bernsmeyerstiege würde sich wohl erst bei einer Ver-
doppelung der Freigabezeit auf 16 Sekunden einstellen. Eine so umfangreiche Reduzierung der 
Freigabezeit in der Hauptachse Hohenzollernring ist aber aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht 
vertretbar. 
 
In der Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr wurden 159 Kfz aus der Bernsmeyerstiege kom-
mend gezählt. Diese Anzahl fließt fast zu gleichen Teilen auf dem Hohenzollernring nach Norden 
und Süden ab. Von den 78 Kfz in Richtung Süden bogen 23 Kfz am nächsten Knotenpunkt in die 
Manfred- von- Richthofen- Straße ab, die übrigen 54 fuhren weiter auf dem Ring. 
 
 
2.  Knotenpunkt Manfred-von-Richthofen-Straße/Stichstraße der Manfred-von-Richt-
hofen-Straße 
 
Im gleichen Zeitraum verließen 29 Kfz die Stichstraße der Manfred- von- Richthofen- Straße zu 
gleichen Teilen in Richtung Ring bzw. Andreas-Hofer-Straße. 13 Kfz fuhren aus der Manfred- von- 
Richthofen- Straße in die Stichstraße. 
 
Bei einer Öffnung der Sperre wird davon ausgegangen, dass zu den heutigen 29 Kfz zusätzliche 
51 Kfz (gesamt 80 Kfz/ Spitzenstunde) die Ausfahrt über die Stichstraße der Manfred- von- Richt-
hofen- Straße nutzen werden. Für die Leistungsfähigkeit dieser Einmündung stellen die zusätzli-
chen Fahrzeuge keine Einschränkung dar. Entsprechend den Zähldaten werden sich die Ströme 
hier ebenfalls fast gleichmäßig verteilen, ca. 43 Kfz nach rechts auf die Manfred- von- Richthofen- 
Straße in Richtung Hohenzollernring und ca. 37 Kfz in Richtung Andreas-Hofer-Straße. Für die

- 3 - 
... 
Spitzenstunde wurde nur ein Lkw aus der Bernsmeyerstiege in Richtung Süden gezählt. Von einer 
Belastung der Stichstraße durch Last- und Schwerlastverkehr ist daher nicht auszugehen. 
 
Ein Rechtsabbiegegebot an dieser Stelle wird nicht befürwortet, da sich die Verkehrsanbindung vor 
allem für die Anwohner zu den Schulen, Sportstätten und Einzelhandel merklich verschlechtern 
würde. 
 
Nach Umgestaltung der Verkehrsregelung wird etwa die doppelte Verkehrsmenge zur Abendspitze 
in der Stichstraße prognostiziert. Die Zunahme der Verkehrsmenge wird sicherlich zu einer hörba-
ren Zunahme des Straßenverkehrlärms bei den direkten Anwohnern führen. Auch die verkehrsbe-
dingten Schadstoffimmissionen werden dort zunehmen. Allerdings handelt es sich hier auch zu-
künftig um keinen stark frequentierten Straßenabschnitt. 
 
Weiterführende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zusätzlich begleitende bauliche und 
verkehrsregelnden Maßnahmen sind nicht vorgesehen.  
 
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwischen einer „Spielstraße“ und einem „Verkehrs-
beruhigten Bereich“ zu unterscheiden. Die Spielstraße, ausgewiesen durch das Verkehrszeichen 
„Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art“, unterbindet jeglichen Fahrzeugverkehr, einschließ-
lich dem Anwohnerverkehr. 
 
Die Ausweisung einer Straße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ richtet sich nach den Bestimmun-
gen der StVO, die eine Reihe von örtlichen und baulichen Voraussetzungen vorschreibt. 
 
Gemäß § 42 Absatz 2 StVO und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu den Zeichen 
325/326 (Verkehrsberuhigter Bereich) setzt die Kennzeichnung voraus, dass die in Betracht kom-
menden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen, überwiegend eine 
Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die bauli-
che Gestaltung dem Verkehrsteilnehmer verdeutlicht, dass der Fahrzeugverkehr hier nur eine un-
tergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist dazu ein niveaugleicher Ausbau von Fahrbahn und 
Gehweg erforderlich, um sich deutlich von den angrenzenden Straßen abzuheben. 
 
Das Teilstück der Bernsmeyerstiege ist mit einer Asphaltdecke sowie einem Gehweg versehen. 
Beidseitig der Fahrbahn sind Pkw-Einstellplätze angelegt. Insgesamt unterscheidet sich die 
Bernsmeyerstiege baulich nicht von den angrenzenden Straßen. Zudem fehlt es an baulichen E-
lementen, wie zum Beispiel Baumscheiben oder ähnlichem, die eine überwiegende Aufenthalts-
funktion vermitteln sollen und gleichzeitig geschwindigkeitsmindernd wirken. Maßnahmen zur Ver-
kehrsberuhigung sind in dem Bereich der Stichstraße nicht machbar, da für die Senkrechtparkplät-
ze eine Fahrbahnbreite von 5,50m erforderlich ist. Der separate Gehweg ist durch den breiten 
Grünstreifen ausreichend von der Fahrbahn getrennt, so dass Kinder nicht mit dem Fahrverkehr 
konfrontiert werden. Insgesamt liegen somit die örtlichen und baulichen Voraussetzungen zur Ein-
richtung eines „Verkehrsberuhigten Bereichs“ nicht vor. Ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ kann nur 
dann seine Vorteile entfalten, wenn er nicht nur durch das Verkehrszeichen, sondern insbesondere 
durch seine optische Wirkung auf den Kraftfahrer den Sinn der Regelung verdeutlicht.  
 
Die bestehenden Vorfahrtsregelungen sind ausreichend. Das vorgeschlagene Achtungszeichen 
136 (Kinder), soll nach der Straßenverkehrsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschrif-
ten nur dort aufgestellt werden, wo häufig Kinder auf die Fahrbahn laufen (beispielsweise im Be-
reich von Schulen bzw. Schulwegen oder Kindergärten). Die Situation des querenden Radfahrers 
ist in Münster allgegenwärtig und an dieser Stelle nicht kritischer als im übrigen Stadtgebiet. Das 
Zeichen 138 StVO soll vor Stellen warnen, an denen Radfahrer häufig oder unvermutet die Fahr-
bahn kreuzen oder in sie einfahren. Kommen die Radfahrer von einer einmündenden oder kreu-
zenden Straße, so bedarf es einer Warnung nicht. Beides ist an der Bernsmeyerstiege nicht der 
Fall. Der Radfahrer fährt in der Fahrbahn und ist somit für den Kraftfahrzeugführer rechtzeitig zu 
sehen.

- 4 - 
 
Die Verwaltung hat gleichzeitig geprüft, ob die Anlegung von separaten Links- und 
Rechts/Geradeausspuren auf der Bernsmeyerstiege im Bereich des Knotenpunktes Hohenzollern-
ring/ Bernsmeyerstiege/ Lorzingstraße eine alternative Lösung darstellen kann. 
 
Grundsätzlich würde die Separierung der gleichstarken Abbiegeverkehre eine wesentliche Verbes-
serung für den abfließenden Verkehr aus dem Parkhaus darstellen. Hierfür müsste der nördliche 
Fahrbahnrand um 2,75 m verschoben, 2 Leuchten und Signalanlagen versetzt und 2 Bäume ent-
fernt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 55.700,00 €. Finanzielle Mittel stehen für diese Alter-
nativplanung nicht zur Verfügung. 
 
Zur Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation in der Bernsmeyerstiege unter Beachtung der 
angespannten Haushaltlage wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen der Planung zur Einrich-
tung einer unechten Einbahnstraße und der Öffnung der Sperre zuzustimmen. 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anregung gem. § 24 GO NW der Anwohner Manfred-von-Richthofen-Straße 9/11 
Zähldaten 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wolbecker Straße
  • Lortzingstraße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Hohenzollernring
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 9
  • Sternstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0571/2004/1
Typ
Vorlage
Datum
12.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37