V/0571/2004/1
Bernsmeyerstiege - Einrichtung einer unechten Einbahnstraße
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Zähldaten
1876 Zeichen
Pad Krad L2 Lkw Bus Pkw
N
Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr
[ 21115]
I sol ol oT 21 2]
[ns 07 0 0]
5753209
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Lage der Zählstelle: Hohenzollernring/ Manfred-von-Richthofen-Str.
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A= Hohenzollemring (Warendorter Str.)
Stäz um
C = Hohenzollemring (Wolbecker Str.)
Str Am cum
B= Manfred-von-Richthofen-Str.
IrA-
D= Sterstir.
StA-
m
T1
Spitzenstunde: 07.00 - 08.00 Uhr
Pkw Bus Ikw Lz Krad Rad
aus der Bernsmeyerstiege fuhren nach:
Manfred-von Richthoien-Str. = 4 Pkw
Hohenzollernring (Wolbecker Sir.) = 10 Pkw
Sternsir. =0 Pkw
Lage der Zählstell
=
Koordinsten
: Hohenzollernring/ Lortzingstr.
3407106 % 5753318
Zähltag: Do 15.07.2004
KnotareNr.
a
Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr
A= Hohenzollemring (Warendorier Str.)
StA= sum
B= Bernsmeyerstiege
SA- mm
C = Hohenzollemring (Wolbeoker Str.)
Ar mm
D= Lortzingstr.
SA cm
Red Krad Lz Lkw Bus Flw_ Kit
Pkw Bus Lkw Lz Krad Rad 4
a [1309 [1810 [10
aus der Bernsmeyerstiege fuhren nach:
Manired-von Richthofen-Str. = 23 Pkw + 1 Krad
Hohenzollernring (Wolbecker Str.) = 47 Pkw
Sternstr. = 1 Pkw
T2 Lage der Zählstelle: Manired-von-Richthofen-Sir./ Bernsmeyerstiege
Koordinsien x 3907214 Yv 5759197
Zähltag: Do 15.07.2004
Knotan-Nr won
Spitzenstunde: 07.00 - 08.00 Uhr Spitzenstunde: 16.00 - 17.00 Uhr
|
N
|
N
Rad Krad Lr Lkw Bus Pkw Kia
Rad Krad Le Lkw Bus Pkw Kir
Pad Krad L2 Liw Bue Pkw Kfz
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Rad Krad L2 Lkw Bus Pl Kia
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\_ Para
A= Bernsmeyerstiege
StrA= en
B= Manfred-von-Richthofen-Str. (Andreas-Hofer-Str.)
SITrA= ma
C = Manfred-von-Richthofen-Str. (Hohenzollemring)
StrÄA= mm
Anregung gem. § 24 GO NW
90 Zeichen
Anregung Nr. 105/2004 Anregung Nr. 105/2004 Anregung Nr. 105/2004 Anregung Nr. 105/2004
Ergänzungsvorlage Beschluss
10356 Zeichen
... DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bernsmeyerstiege - Einrichtung einer unechten Einbahnstraße Beratungsfolge 08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Planung von Juni 2004 zur Einrichtung einer unechten Einbahnstraße auf der Bernsmeyer- stiege/Stichstraße Manfred-von-Richthofen-Straße (Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge von der Manfred-von-Richthofen-Straße) wird zugestimmt. 2. Die Anregung nach § 24 GO NW der Anwohner der Manfred- von- Richthofen-Straße 9/11 (lfd. Nr. 105/2004) ist damit erledigt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 2000,00 €, aber keine Folgekosten entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6307.950.0510.2 Bauk.Str. Erneuerung/ kl. Um- u. Ausbau v. Straßen Mehrere BV 2005 300.000,00 Insgesamt: 300.000,00 Vorlagen-Nr.: V/0571/2004/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 12.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - ... Begründung: Seitens der Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0571/2004 vorgeschlagen, die Sperre zwischen der Bernsmeyerstiege und der Stichstraße Manfred-von-Richthofen-Straße aufzuheben und somit den Abfluss der ausfahrenden Kfz aus dem Parkhaus des St. Franziskus- Hospitals zu verbessern. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte vertagte die Entscheidung hierzu und beauftragte in ihrer Sit- zung vom 29.06.2004 die Verwaltung Verkehrszählungen über den zu- und abfließenden Verkehr in beiden Straßenabschnitten zu unterschiedlichen Tageszeiten durchzuführen und eine Prognose zur Leistungsfähigkeit der Einmündung der Stichstraße zur Manfred- von- Richthofen- Straße – auch unter der Option, dass das Linkabbiegen verboten ist – zu erstellen. Die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählung in den drei Knotenpunkten sind in der Anlage zu entnehmen. 1. Knotenpunkt Hohenzollernring/Bernsmeyerstiege/Lorzingstraße Während des Tages sind an der versetzten Kreuzung Hohenzollernring/Bernsmeyer- stiege/Lortzingstraße Signalprogramme mit einer Umlaufzeit von 90 Sekunden geschaltet. Inner- halb eines Umlaufs erhalten die Bernsmeyerstiege und die Lortzingstraße zeitgleich eine Freiga- bezeit von 8 Sekunden, in dieser Zeit überqueren auch die Fußgänger den Hohenzollernring, de- nen die aus Lortzingstraße und Bernsmeyerstiege einbiegenden Kfz den Vorrang einzuräumen haben. Zumindest in den Hauptverkehrszeiten können überwiegend sowohl aus der Lortzingstraße wie auch aus der Bernsmeyerstiege nur die Fahrzeuge abfließen können, die mit dem Grünbeginn in die Kreuzung eingefahren sind. Hierbei wird es sich in aller Regel um maximal 3 Fahrzeuge aus der Lortzingstraße und 3 Fahrzeuge aus der Bernsmeyerstiege handeln. Da diese Fahrzeuge we- gen des Versatzes der Kreuzung und des Vorranges der Fußgänger beim Queren des Hohenzol- lernringes oft im Knotenpunkt zum Stehen kommen und sich nach Klärung der Situation erneut in Bewegung setzen müssen kann nach Auffassung der Fachverwaltung mit einer Verlängerung der Freigabezeit um 2 oder 4 Sekunden keine spürbare Verbesserung erzielt werden. Denn trotz die- ser Freigabezeitverlängerung würde das Signal bereits wieder Rot zeigen, wenn die in die Kreu- zung eingefahrenen Kraftfahrzeuge abgeflossen sind. Eine spürbare Verbesserung insbesondere für den Abfluss der Kraftfahrzeuge aus der Bernsmeyerstiege würde sich wohl erst bei einer Ver- doppelung der Freigabezeit auf 16 Sekunden einstellen. Eine so umfangreiche Reduzierung der Freigabezeit in der Hauptachse Hohenzollernring ist aber aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht vertretbar. In der Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr wurden 159 Kfz aus der Bernsmeyerstiege kom- mend gezählt. Diese Anzahl fließt fast zu gleichen Teilen auf dem Hohenzollernring nach Norden und Süden ab. Von den 78 Kfz in Richtung Süden bogen 23 Kfz am nächsten Knotenpunkt in die Manfred- von- Richthofen- Straße ab, die übrigen 54 fuhren weiter auf dem Ring. 2. Knotenpunkt Manfred-von-Richthofen-Straße/Stichstraße der Manfred-von-Richt- hofen-Straße Im gleichen Zeitraum verließen 29 Kfz die Stichstraße der Manfred- von- Richthofen- Straße zu gleichen Teilen in Richtung Ring bzw. Andreas-Hofer-Straße. 13 Kfz fuhren aus der Manfred- von- Richthofen- Straße in die Stichstraße. Bei einer Öffnung der Sperre wird davon ausgegangen, dass zu den heutigen 29 Kfz zusätzliche 51 Kfz (gesamt 80 Kfz/ Spitzenstunde) die Ausfahrt über die Stichstraße der Manfred- von- Richt- hofen- Straße nutzen werden. Für die Leistungsfähigkeit dieser Einmündung stellen die zusätzli- chen Fahrzeuge keine Einschränkung dar. Entsprechend den Zähldaten werden sich die Ströme hier ebenfalls fast gleichmäßig verteilen, ca. 43 Kfz nach rechts auf die Manfred- von- Richthofen- Straße in Richtung Hohenzollernring und ca. 37 Kfz in Richtung Andreas-Hofer-Straße. Für die - 3 - ... Spitzenstunde wurde nur ein Lkw aus der Bernsmeyerstiege in Richtung Süden gezählt. Von einer Belastung der Stichstraße durch Last- und Schwerlastverkehr ist daher nicht auszugehen. Ein Rechtsabbiegegebot an dieser Stelle wird nicht befürwortet, da sich die Verkehrsanbindung vor allem für die Anwohner zu den Schulen, Sportstätten und Einzelhandel merklich verschlechtern würde. Nach Umgestaltung der Verkehrsregelung wird etwa die doppelte Verkehrsmenge zur Abendspitze in der Stichstraße prognostiziert. Die Zunahme der Verkehrsmenge wird sicherlich zu einer hörba- ren Zunahme des Straßenverkehrlärms bei den direkten Anwohnern führen. Auch die verkehrsbe- dingten Schadstoffimmissionen werden dort zunehmen. Allerdings handelt es sich hier auch zu- künftig um keinen stark frequentierten Straßenabschnitt. Weiterführende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zusätzlich begleitende bauliche und verkehrsregelnden Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwischen einer „Spielstraße“ und einem „Verkehrs- beruhigten Bereich“ zu unterscheiden. Die Spielstraße, ausgewiesen durch das Verkehrszeichen „Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art“, unterbindet jeglichen Fahrzeugverkehr, einschließ- lich dem Anwohnerverkehr. Die Ausweisung einer Straße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ richtet sich nach den Bestimmun- gen der StVO, die eine Reihe von örtlichen und baulichen Voraussetzungen vorschreibt. Gemäß § 42 Absatz 2 StVO und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu den Zeichen 325/326 (Verkehrsberuhigter Bereich) setzt die Kennzeichnung voraus, dass die in Betracht kom- menden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen, überwiegend eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die bauli- che Gestaltung dem Verkehrsteilnehmer verdeutlicht, dass der Fahrzeugverkehr hier nur eine un- tergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist dazu ein niveaugleicher Ausbau von Fahrbahn und Gehweg erforderlich, um sich deutlich von den angrenzenden Straßen abzuheben. Das Teilstück der Bernsmeyerstiege ist mit einer Asphaltdecke sowie einem Gehweg versehen. Beidseitig der Fahrbahn sind Pkw-Einstellplätze angelegt. Insgesamt unterscheidet sich die Bernsmeyerstiege baulich nicht von den angrenzenden Straßen. Zudem fehlt es an baulichen E- lementen, wie zum Beispiel Baumscheiben oder ähnlichem, die eine überwiegende Aufenthalts- funktion vermitteln sollen und gleichzeitig geschwindigkeitsmindernd wirken. Maßnahmen zur Ver- kehrsberuhigung sind in dem Bereich der Stichstraße nicht machbar, da für die Senkrechtparkplät- ze eine Fahrbahnbreite von 5,50m erforderlich ist. Der separate Gehweg ist durch den breiten Grünstreifen ausreichend von der Fahrbahn getrennt, so dass Kinder nicht mit dem Fahrverkehr konfrontiert werden. Insgesamt liegen somit die örtlichen und baulichen Voraussetzungen zur Ein- richtung eines „Verkehrsberuhigten Bereichs“ nicht vor. Ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ kann nur dann seine Vorteile entfalten, wenn er nicht nur durch das Verkehrszeichen, sondern insbesondere durch seine optische Wirkung auf den Kraftfahrer den Sinn der Regelung verdeutlicht. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen sind ausreichend. Das vorgeschlagene Achtungszeichen 136 (Kinder), soll nach der Straßenverkehrsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschrif- ten nur dort aufgestellt werden, wo häufig Kinder auf die Fahrbahn laufen (beispielsweise im Be- reich von Schulen bzw. Schulwegen oder Kindergärten). Die Situation des querenden Radfahrers ist in Münster allgegenwärtig und an dieser Stelle nicht kritischer als im übrigen Stadtgebiet. Das Zeichen 138 StVO soll vor Stellen warnen, an denen Radfahrer häufig oder unvermutet die Fahr- bahn kreuzen oder in sie einfahren. Kommen die Radfahrer von einer einmündenden oder kreu- zenden Straße, so bedarf es einer Warnung nicht. Beides ist an der Bernsmeyerstiege nicht der Fall. Der Radfahrer fährt in der Fahrbahn und ist somit für den Kraftfahrzeugführer rechtzeitig zu sehen. - 4 - Die Verwaltung hat gleichzeitig geprüft, ob die Anlegung von separaten Links- und Rechts/Geradeausspuren auf der Bernsmeyerstiege im Bereich des Knotenpunktes Hohenzollern- ring/ Bernsmeyerstiege/ Lorzingstraße eine alternative Lösung darstellen kann. Grundsätzlich würde die Separierung der gleichstarken Abbiegeverkehre eine wesentliche Verbes- serung für den abfließenden Verkehr aus dem Parkhaus darstellen. Hierfür müsste der nördliche Fahrbahnrand um 2,75 m verschoben, 2 Leuchten und Signalanlagen versetzt und 2 Bäume ent- fernt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 55.700,00 €. Finanzielle Mittel stehen für diese Alter- nativplanung nicht zur Verfügung. Zur Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation in der Bernsmeyerstiege unter Beachtung der angespannten Haushaltlage wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen der Planung zur Einrich- tung einer unechten Einbahnstraße und der Öffnung der Sperre zuzustimmen. I.V. Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung gem. § 24 GO NW der Anwohner Manfred-von-Richthofen-Straße 9/11 Zähldaten Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Wolbecker Straße
- Lortzingstraße
- Andreas-Hofer-Straße
- Hohenzollernring
- Manfred-von-Richthofen-Straße 9
- Sternstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0571/2004/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37