0195/2025
Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Beantwortung für Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
10333 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 29.01.2025 0195/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Beantwortung für Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und legen dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen dar. Zudem soll in jedem Ausschuss in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate je- weils hatten. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt: I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon- solidierungsvorgaben Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus- haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu- kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf- stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen. Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri- gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen- seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite- ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat- tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer- punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge- fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei- willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort- schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali- sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan- dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden. 2 In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter dem Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konsolidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushalts- planes 2024 liegen. Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres- defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor. Die Genehmigungs- fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si- chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle. Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu- kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah- men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli- dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein. (Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer- träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander- weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen ab 2027 zusätzlich.) Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher- maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der Dezernate. II. Konkretisierung beim Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften Das Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften hat für die Priorisierung der Aufgaben folgende Kriterien herangezogen: 1. Kritische Infrastruktur: Die kritische Infrastruktur im Rahmen der Daseinsvorsorge ist zwingend aufrecht zu erhal- ten. Die Bestimmung der kritischen Infrastruktur obliegt auch gesetzlicher Vorgaben (z.B. Grenzkontrollstelle, Lebensmittelüberwachung, Emissionsschutz usw.) 2. Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten: Mit Blick auf die pauschal gekürzten Ansätze, wird die Herausforderung für die Verwaltung darin bestehen, die erforderlichen Verkehrssicherungspflichten dennoch unter allen Um- ständen sicherzustellen (z.B. Baumpflege, Kinderspielplätze und Objektverwaltung). Gleichzeitig gilt es auch die enormen inflationär bedingten Preissteigerungen aufzufangen. 3. Auswirkungen auf die Bürger*innen / Institutionen: Maßnahmen können sowohl interne als auch externe Wirkung entfalten. Maßnahmen mit 3 interner Wirkung wurden vorrangig konsolidiert. Maßnahmen mit externer Wirkung entfalten grundsätzlich unmittelbare Wirkung für eine bestimmte Personengruppe oder alle Bürger*innen. Vor diesem Hintergrund wurden in den Teilplänen des Dezernats VIII in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) keine konsolidierungsbedingten pauschalen Kürzungen auf Basis der zentralen Einsparvorga- ben vorgenommen. Dies wurde durch Kürzungen bei anderen Teilplanzeilen erreicht. 4. Transformationsaufgaben: Die Stadt hat viele Transformationsaufgaben zu bewältigen. Gemäß den Ausführungen im Vorbericht zum Haushalt 2025/2026, gelten Klimaschutz und der Umgang mit dem Klima- wandel als zentrale Herausforderungen der Zukunft. Die dafür notwendigen Finanzmittel können aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht im erforderlichen Umfang abgebildet werden. Auch hier mussten in Teilen Ansätze in diesem Zusammenhang gemäß der Ein- sparvorgaben reduziert werden. 5. Vorrangig Verzicht auf Neubau: Zur Konsolidierung wurde vom Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften vorge- schlagen vorrangig auf die Neuerrichtung von Anlagen zu verzichten, anstatt vorhandene Projekte zu kürzen. Dies betrifft noch nicht realisierte freiwillige Aufgaben, wie z.B. den weiteren Ausbau von öffentlichen Toiletten und weiteren Trinkwasserbrunnen. Ziel ist es, mit den vorhandenen Mitteln bereits bestehende Strukturen zu unterhalten statt neue zu errichten für die dann nicht in ausreichendem Maße Mittel für die Unterhaltung zur Verfü- gung stehen. Toilettenkonzept: Der Rat hat mit dem Toilettenkonzept im Jahr 2013 den Ausbau von vier neuen Toilettenanla- gen p.a. beschlossen (2594/2013). Aus Gründen fehlender Ressourcen konnte dieser Ratsbe- schluss in der Vergangenheit nicht immer vollständig zur Umsetzung gebracht werden. Die An- forderungen an die Bereitstellung öffentlicher Toiletten haben sich in den vergangenen Jahren sukzessive erhöht. Ab dem Jahr 2021 wurde die Aufgabe im Dezernat VIII neuorganisiert und neupriorisiert. Im Doppelhaushalt 2023/2024 wurden entsprechende Ressourcen zugesetzt. In der Folge konnten die öffentlichen Toilettenangebote von 44 auf insgesamt 70 Standorte bis zum 31.12.2024 erweitert werden (+2 City-WC und +24 mobile WC). Um den Ausbau der Toi- letten gem. Ratsbeschluss weiter voranzutreiben, wären weitere Mittelzusetzungen erforderlich geworden (3 Mio. 2025, 5 Mio. in 2026). Die jetzt aktualisierten Nachsteuerungsbedarfe für den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 basieren auf der Annahme, dass nur noch die aktuell geplan- ten 7 Toilettenanlagen inkl. „Neumarkt“ und „Dom“ realisiert werden. In Summe sind hierfür 2,23 Mio. € eingeplant. Danach werden zunächst keine weiteren Anlagen mehr beauftragt bzw. er- richtet. Um die vorhandenen Toilettenanlagen dauerhaft zu unterhalten, wurde ab 2026 ff ca. 250.000 € p.a. bei der Stabsstelle Eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB vorgesehen. Trinkwasserbrunnen: Derzeit werden 12 Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet unterhalten. Diese sollen weiterbetrie- ben werden. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 wurden per politischen VN zu- dem 324.000 € für weitere 18 Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet bereitgestellt. Der Be- schluss erfolgte durch den Stadtrat. Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage ist je- doch die Errichtung bzw. die Unterhaltung der zusätzlichen 18 Trinkwasserbrunnen ohne wei- tere finanzielle Mittel nicht finanzierbar. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0195/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.01.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 18:39