V/0803/2005/1
Erweiterung Zentrum Kinderhaus
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9102 Zeichen
V/0803/2005/2
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Erweiterung Zentrum Kinderhaus
Beratungsfolge
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung
15.02.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Dem Bürgerantrag Nr. 30/2005 gem. § 24 GO NW gegen die Erweiterung des Zentrums
Kinderhaus wird nicht gefolgt.
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt folgende die in der Begründung genannten Entwick-
lungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen zum Erweiterungsprojekt „ Zentrum
Kinderhaus“ als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufigen Bewerbe r-
auswahl- und Realisierungsverfahren.
- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung zum Stadtbezirkszentrum.
Deshalb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung
und Wohnen und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters und
unterschiedlicher Lebenssituationen vorzusehen.
- Neben Einzelhandelsverkaufsflächen für einen modernen und zukunftsfähigen L e-
bensmittelmarkt/Vollsortimenter sind ergänzende kleinteilige Nutzungseinheiten für Lä-
den bzw. Gastronomie nachzuweisen.
- Es ist eine maßvolle mehrgeschossige – maximal IV-geschossige Bebauung zu planen.
Die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Sta dtteil sowie die b e-
nachbarte Bebauung bilden für die Beurteilung einer angemessenen Bebauungsdichte
den städtebaulichen Maßstab.
- Die Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum / zur Westhoffstraße auszurichten.
- Der öffentliche Raum mit Fußwegerschließung ist anknüpfend an den Vorplatz Ecke
Westhoffstraße / Kristiansandstraße zu planen, so dass eine attraktive fußläufige und
gegebenenfalls bauliche Verbindung zum Idenbrockplatz entsteht. Zielsetzung Unab-
dingbar ist eine gestalterische Verzahnung. Dabei ist der Vorplatz im Bereich Westhoff-
straße / Kristiansandstraße in die Planungsüberlegungen im Sinne eines ganzheitlichen
Erscheinungsbildes mit einzubeziehen.
- Der Rückbau der Westhoffstraße zur Milderung weitestgehenden Aufhebung der
Trennwirkung zwischen dem Zentrum und dem Erweiterungsbereich soll muss hierfür
eingeplant werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0803/2005/2. Erg Auskunft erteilt:
Herr Kurz
Ruf:
492 61 40
E-Mail:
KurzA@stadt-muenster.de
Datum:
10.02.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0803/2005/2
- Der Im Erweiterungsbereich ist außerdem in die eine Wegeverbindung zum Nebenzent-
rum am Sprickmannplatz einzubeziehen.
- Die Planung sollte eine verkehrliche Mehrbelastung der Straße Lange busch westlich
des Entwicklungsgebietes ausschließen.
- Angemessene Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen.
- Max. 11.000 qm Bruttogeschossfläche.
3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro zwingend.
4. Die Projektentwicklung wird durch einen „Beirat“ begleitet, dem externen Berater, Vertreter
des Gestaltungsbeirates, der Politik und Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinder-
haus angehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien den/die Bewerber zur
Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor
(Anlage 2 (neu)- Anlage 1 der Ergänzungsvorlage).
5. Vor der Grundstücksvergabe sind geeignete Alternativstandorte für den MOT-Treff Kotten
und die Wertstoffsammelstelle bereitzustellen, planungsrechtlich zu sichern und im Ra h-
men der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. im Rahmen der Bedingungen der Projekten t-
wicklung zu verlagern.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung die liegenschaftl ichen Rahmenbe-
dingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vorzulegen.
7. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bür-
gerinformation vorzustellen.
8. Die Verwaltung erarbeitet nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens eine Konzeption zur
Verbesserung des bestehenden Einkaufszentrums abgestimmt auf die Planung des Preis-
trägers.
9. Der Anregung Nr. 101/2005 gem. § 24 GO mit dem Inhalt die Attraktivitätssteigerung nicht
durch eine Erweiterung bzw. Neubau des Zentrums sondern durch Um - und Ausbau der
vorhandenen Zentren zu planen, wird nicht gefolgt. (Anlage 2)
10. Der Anregung gem. § 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da ein neuer Lebensmit-
telmarkt am geplanten Standort die kleineren Geschäfte am Sprickmannplatz zur Aufgabe
zwingen würde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3)
11. Der Anregung gem. § 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da negative Auswirkun-
gen auf die am Sprickmannplatz eingeleitete Entwicklung zu befürchten seien, wird nicht
gefolgt. (Anlage 4)
Kosten/Folgekosten
Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400, -- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilie n-
ökonom und Architekten).
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben/Aufwendungen
HH-
Stellen/Teilergebnisplan
Bezeichnung HH-Jahr Betrag / €
6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städt e-
baulicher Planung
2006 3.200,--
Produktgruppe 0111
Zeile 16
Immobilienmanagement
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2006 3.200,--
Die erforderlichen Mittel sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2006 veranschlagt.
- 3 -
V/0803/2005/2
Begründung:
Zu 2.: CDU und FDP in der Bezirksvertretung Nord sowie die SPD-Fraktion haben jeweils Anträge
zur Konkretisierung der Entwicklung sziele und städtebaulichen Rahmenbedingu ngen für die
Grundstücksvergabe gestellt (Anlage 2 und 3), die von der BV-Nord beschlossen worden sind.
Zu 7.: Die geplante Erweiterung des Zentrums hat ein breitgestreutes Interesse und Reaktionen
aus der Bürgerschaft hervorgerufen. Eine öffentliche Information über die Bewerberteams, die auf
Vorschlag des Beirates und Beschluss der parlamentarischen Gremien zur Konkretisierungsphase
aufgefordert werden sollen, dient insofern einer möglichst großen Transparenz im Verfahren.
Zu 8.: Die Intention des Beschlusses deckt sich mit den Beschlüssen des Rates vom 29.06.2005
zum „Integrierten Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan, gem. § 171 e BauGB für
das Programmgebiet Kinderhaus / Brüningheide“ (Vorlage 0197/ 2005). Im Handlungsfeld II ist
auch der Bereich des bestehenden Zentrums als Prüfauftrag mitberücksichtigt. Der Rat hat mit
seinen Beschlüssen die Verwaltung beauftragt, entsprechende Konzepte zu entwickeln, sobald die
Finanzierung gesichert ist.
Zu 9.: Warum zur Stärkung des Zentrums auf die Erweiterungsflächen zurückgegriffen werden soll
und Verbesserungen im Bestand nicht ausreichen für eine langfristige Attraktivität des Zentrums,
wird in der Vorlage 803/2005 auf den Seiten 3 u. 4 dargelegt.
Zu 10. und 11.: Das Ansiedlungsinteresse des Einzelhandels am Stadtteil Kinderhaus aufgrund der
gutachterlich ermittelten großen Potenziale, soll mit der geplanten Erweiterung des Zentrums in die
Stadtteilmitte gelenkt werden. Dadurch ist eine maßgebliche Stärkung des Zentrums rund um den
Idenbrockplatz zu erwarten. Ob dies gleichzeitig zu negativen Auswirkungen auf andere Verso r-
gungsstandorte im Stadtteil führen wird, lässt sich nicht prognostizieren, ist aber auch nicht auszu-
schließen. Durch flankierende Maßnahmen wie Spezialisierung, Nischenangebote, intensive Kun-
denbeziehungen lässt sich diesen Auswirkungen ggf. entgegenwirken.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage:
1 Besetzung des Beirates
Hinweis:
Änderungen in der Vorlage sind durch Unterstreichungen (E1) oder Fettschrift (E2) kenn t-
lich gemacht.
Erweiterung Zentrum Kinderhaus Anlage 1 zur Vorlage 0803/2005/2 Erg.
- Besetzung des Beirates
Externe Berater:
Dr. Oliver Altenhövel Geschäftsführer S Immobilien GmbH
Prof. Hermann Kleine – Allekotte, Architekt
Georg Wendel (oder Vertreter) Vorsitzender Beirat für Stadtgestaltung Münster
Berthold Ostlinning (oder Vertreter) Vorsitzender Werbegemeinschaft Kinderhaus
Vertreter Politik:
Ralf Heupel Bezirksvorsteher Münster-Nord
……………… und ……………….. CDU
……………… und ……………… SPD
Jürgen Reuter und Hartmut Viehoff FDP
………………. und ………………… Bündnis 90 / Die Grünen
……………… und ………………… UWG
Vertreter der Verwaltung
Hartmut Bartmann Dezernent für Planungs- und Baukoordination
Dieter Buth stellvertretender Amtsleiter / Amt für Liegenschaften
Christian Schowe Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Siegfried Thielen Leiter des Bauordnungsamtes
Hauptvorlage
24583 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER ST Bun || MÜNSTER | Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung St lu MONSTER Vorlagen-Nr.: V/0803/2005 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: KurzA@stadt-muenster.de Datum: 04.10.2005 Betrifft Erweiterung Zentrum Kinderhaus Beratungsfolge 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Einbringung 15.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 22.11.2005 Beirat für Stadtgestaltung Anhörung 29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Anhörung 01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 07.12.2005 Hauptausschuss Anhörung 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Dem Bürgerantrag Nr. 30/2005 gem. $ 24 GO NW gegen die Erweiterung des Zentrums Kinderhaus wird nicht gefolgt. 2. Der Rat der Stadt Münster beschließt die in der Begründung genannten Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen zum Erweiterungsprojekt „Zentrum Kinderhaus“ als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufigen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren. 3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur- büro zwingend. 4. Die Projektentwicklung wird durch einen „Beirat“ begleitet, dem externen Berater, Vertreter des Gestaltungsbeirates, der Politik und Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinder- haus angehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien den/die Bewerber zur Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor. 5. Vor der Grundstücksvergabe sind geeignete Alternativstandorte für den MOT-Treff Kotten und die Wertstoffsammelstelle bereitzustellen, planungsrechtlich zu sichern und im Rah- men der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. im Rahmen der Bedingungen der Projektent- wicklung zu verlagern. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung die liegenschaftlichen Rahmenbe- dingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vorzulegen. V/0803/2005 Kosten/Folgekosten Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400,-- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilien- ökonom und Architekten Finanzierung/Mittelbereitstellung Die oben genannten Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben HH-Stellen i HH-Jahr 6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städte- baulicher Planung 0350.602.000.7 Kosten städtebaulicher 2006 3.200,-- Wettbewerb/Vermarktung Baugrundstücke Begründung: Anlass und Zielsetzung für eine Erweiterung des Zentrums im Bereich westlich der Westhoffstraße wurden in einer öffentlichen Bürgerinformation am 15.03.2005 im Bürgerhaus Kinderhaus darge- legt. Die geladenen Podiumsteilnehmer, Herr Bell von der Werbegemeinschaft, Herr Viehoff- Heithorn (ehem. Bürgerhaus), sowie Vertretern des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung haben zur aktuellen Situation des Zentrums und seinen Entwicklungserfordernis- sen Stellung genommen. Die öffentliche Diskussion hat folgende Einschätzungen und Anregungen der Bürger ergeben (Niederschrift, Anlage 1): - die Notwendigkeit im Zentrum zusätzliche Verkaufsflächen bereitzustellen wird nicht gese- hen, - es sei zu befürchten, dass ein weiteres Nebenzentrum (westlich der Westhoffstraße) ent- stehe - es sei nicht mit neuen Geschäften sondern mit Filialen bereits vorhandener Läden zu rech- nen. Diese würden die Existenz kleiner Lebensmittelläden bedrohen. - ein möglicher Fehlbedarf an Verkaufsflächen sollte innerhalb des Zentrums gedeckt wer- den, z.B. durch den Abbau von Leerständen, die Überbauung der Tiefgarage, die Überpla- nung der Grünfläche an der Markuskirche oder die Umnutzung des Erdgeschosses des nördlichen Geschossbaues, - alternativ zur Stärkung des Zentrums sollte mehr Verkaufsfläche im Nebenzentrum Sprick- mannplatz angesiedelt werden. Am 03.06.2005 haben Frau Lewejohann, Frau Heyink und Frau Wagstaff einen Bürgerantrag gem. & 24 Gemeindeordnung (Antrag Nr. 30/2005 vom 29.05.2005, Anlage 2) mit über 1.000 Unter- schriften dem Obm übergeben. Der Antrag fordert: - Keine Erweiterung des Zentrums Kinderhaus im Bereich Langebusch, da genügend Ein- kaufs- und Wohnmöglichkeiten vorhanden seien - Erhalt des Kottens, der Wertstoffsammelstelle und der Grünflächen - _ Umplanung des vorhandenen Wohnraums in familien-, behinderten- und altengerechte Wohnungen Stellungnahme der Verwaltung V/0803/2005 Die Lebensqualität in Stadtteilen wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer Zentren bestimmt. Die- se wiederum entsteht durch ein vielfältiges Angebot öffentlicher Versorgungs-, Freizeit- und Kul- tureinrichtungen sowie durch private Versorgungsangebote im Einzelhandels- und Dienstleis- tungsbereich (Ärzte, Versicherungen, etc.). Eine qualitätvolle Gestaltung der Gebäude und öffentli- chen Räume gehört ebenfalls dazu. Dem Idenbrockplatz kommt insofern eine Schlüsselstellung in der Stadtteilentwicklung zu. Das Stadtteilzentrum wurde 1983 — den damaligen Anforderungen entsprechend — mit einer über- wiegend kleinteiligen Ladenstruktur „aus einem Guss“ geplant und realisiert. Die dringendsten An- passungserfordernisse konnten deshalb vor einigen Jahren nur durch die Überbauung des südli- chen Parkplatzes (Aldi, Schlecker, Bezirksverwaltungsstelle) erreicht werden. Die Stärkung von Stadtteilzentren gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwicklung. Zielset- zung hierbei ist eine ausgeprägte Bindung der Stadtteilbewohner an „ihr“ Zentrum zu unterstützen. Der Einzelhandel - insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel - ist die Leitnutzung im Zentrum. Er erzeugt als Kundenmagnet eine Grundfrequenz im Zentrum, von der die kleinteiligen Fachge- schäfte und Dienstleistungsanbieter profitieren bzw. auf die sie angewiesen sind. Ein wirtschaftlich funktionsfähiger Einzelhandel ist insofern unverzichtbar für die Zentren. Das bedeutet, dass die Standortanforderungen des Einzelhandels in die Planung zur Umstrukturierung von Zentren einbe- zogen werden müssen. Die Kinderhauser Bürger und Bürgerinnen haben während der Informationsveranstaltung im März 2005 und durch den Bürgerantrag überwiegend ihre Ablehnung zu den Erweiterungsabsichten für das Zentrum Kinderhaus im Bereich westlich der Westhoffstraße dargelegt, und für eine kleinteilige Verbesserung im Bestand plädiert. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung der Verwaltung aus mehreren Gründen nicht geeignet, um eine mittel- bis langfristig tragfähige V’erbesserung der Standortbedingungen für den Einzelhandel sicherzustellen. - Kinderhaus weist eine unterdurchschnittliche Ausstattung bei der Verkaufsfläche (VKF) je Einwohner (EW) auf (Kinderhaus: 0,83 qm, Gievenbeck: 1,10 qm, Hiltrup: 1,18 qm). Bei der wohnungsnahen Grundversorgung ist der Unterschied noch deutlicher (Kinderhaus: 0,29 qm, Gievenbeck: 0,60 qm, Hiltrup: 0,59 qm, Gesamtstadt: 0,43 qm). - Mehrere Gutachter haben erhebliche Ansiedlungspotenziale für Kinderhaus ermittelt. Da- bei wurde berücksichtigt, dass Kinderhaus nach dem Zentrenkonzept auch die Funktion ei- nes Stadtbezirkszentrums hat. Hatzfeld/Junker (Gutachten zur wohnungsnahen Grundversorgung, 1995) gehen von 3.600 qm, davon 3.000 qm im Zentrum am Idenbrockplatz und Sprickmannplatz. Die GMA (Ein- zelhandelsstudie, 2001) empfiehlt die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 4.100 qm und zusätzlich 600 qm für die bereiche Drogerie, Schreibwaren, Bekleidung, Optik, etc. - Die Kaufkraftbindung in Kinderhaus für den Bereich Lebensmittel liegt nur bei ca. 67 %. Gemäß Junker/Kruse („Drei Eichen“, 2005) haben die Münsteraner 2004 ca. 1.850 €/ EW für Lebensmittel ausgegeben. Dieses entspräche ca. 30 Mio. € für Kinderhaus (16.099 EW x 1.850 €). Legt man — wegen der geringeren Kaufkraft in Kinderhaus — 1.600 € (- 15 %) zu Grunde, so ergäbe sich immer noch ein Kaufkraftpotenzial von ca. 26 Mio.€. Der Stadtteil verfügt über 4.134 qm VKF für Lebensmittelmärkte. Von Gutachtern wird ein Umsatz von 4.200 €/qm VKF angenommen (für Discounter liegt der Umsatz deutlich hö- her). Der derzeit erzielte Jahresumsatz der Lebensmittelmärkte in Kinderhaus beläuft sich demnach auf ca. 17,4 Mio. €. (4.134 x 4.200). Dies entspräche einer Kaufkraftbindung im Stadtteil von nur 66,7 % (26 : 17,4) bzw. einem derzeit ungedeckten Kaufkraftpotenzial von ca. 8,6 Mio. €. Auch unter Berücksichtigung des prognostizierten Bevölkerungsrückganges (Kinderhaus: - 700 EW bis 2013) läge das Kaufkraftpotenzial immer noch bei ca. 7,6 Mio. €. V/0803/2005 das Interesse des Einzelhandels an Kinderhaus ist vorhanden. Zahlreiche Standortanfra- gen und Investitionsinteressen der letzten Jahre belegen dies. In Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt muss es daher darum gehen, die Investitionsdynamik an die strukturellen richtigen Orte - in der Regel das Stadtteilzentrum - zu lenken. Der Strukturwandel im Einzelhandel läuft mit ungebremster Dynamik. Dies äußert sich in neuen Betriebskonzepten, Discountorientierung, Trend zur Großflächigkeit und zu periphe- ren Standorten. 700 qm VKF für einen LM-Discounter und 1.200 qm VKF für einen LM- Vollsortimenter jeweils mit ebenerdiger Stellplatzanlage sind inzwischen zur Mindestanfor- derung geworden. Dies erzeugt einen starken Anpassungsdruck auf die gewachsenen Zentren, da die vorhandenen Supermärkte in der Regel deutlich kleiner sind. Die vier in Kinderhaus vorhandenen LM-Märkte verfügen jeweils über weniger als 800 qm VKF. Das Zentrum Kinderhaus benötigt vor allem Standortangebote für den großflächigen LM-Einzelhandel (Kundenmagnetfunktion für die anderen Geschäfte im Zentrum). Dafür sind mindestens 4.000 qm Grundstücksfläche erforderlich. Die kleinteiligen Flächenerweite- rungspotenziale rund um den Idenbrockplatz sind hierfür nicht ausreichend. Die Fläche westlich der Westhoffstraße bietet dagegen die Chance eine gemischte Nutzung aus LM- Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie dort anzusiedeln. Als Entwicklungsziele und städtebauliche Rahmenbedingungen für die Grundstücksvergabe (ca. 7.700 qm) an einen Endinvestor sind folgende Vorgaben zu nennen (Anlage 3): Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung des Stadtteilzentrums. Deshalb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen vorzusehen. Neben Einzelhandelsverkaufsflächen für einen modernen und zukunftsfähigen Lebensmit- telmarkt sind ergänzende kleinteilige Nutzungseinheiten für Läden bzw. Gastronomie nach- zuweisen. Es ist eine mehrgeschossige Bebauung zu planen. Die Funktion des Erweiterungsberei- ches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie die benachbarte Bebauung bilden für die Beurtei- lung einer angemessenen Bebauungsdichte den städtebaulichen Maßstab. Die Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum / zur Westhoffstraße auszurichten. Der öffentliche Raum mit Fußwegerschließung ist anknüpfend an den Vorplatz Ecke West- hoffstraße / Kristiansandstraße zu planen, so dass eine attraktive fußläufige Verbindung zum Idenbrockplatz entsteht. Zielsetzung ist eine gestalterische Verzahnung. Der Rückbau der Westhoffstraße zur Milderung der Trennwirkung zwischen dem Zentrum und dem Erweiterungsbereich soll hierfür eingeplant werden. Der Erweiterungsbereich ist außerdem in die Wegeverbindung zum Nebenzentrum am Sprickmannplatz einzubeziehen. Angemessene Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen. Max. 11.000 qm Bruttogeschossfläche. Weitere Projektentwicklung / Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren: Nach Beratung der Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen in den parlamen- tarischen Gremien und anschließendem Ratsbeschluss erfolgt das zweistufige Auswahl- und Rea- lisierungsverfahren mit folgenden Schritten: V/0803/2005 Öffentliche Ausschreibung für Bewerber (= Teams aus Entwickler, Endinvestor, Archi- tekt), Grundlagen: Entwicklungsziele, städtebauliche Rahmenbedingungen, Kaufpreis Inhalt der Vorlagen zu den liegenschaftlichen Rahmenbedingungen wird u.a. sein: - Angabe des Bodenwertes - Festlegung eines Gebotsverfahrens (Höchstgebot, Mindestgebot, Kaufpreiserwartung 0.ä.) - Angaben zur möglichen Anrechenbarkeit der Kosten für die Umgestaltung der West- hoffstraße auf das Gebot - Festlegung zum Bonitätsnachweis - Angaben zu den abzuschließenden Verträgen (Kaufvertrag, ggf. städtebaulicher oder Durchführungsvertrag). Anschließend erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Qualifizierungsphase (Zeitraum: 4 Monate): Nachweis der Planungskompetenz (Vorent- wurf), der Akquisitionskompetenz (Nutzerkonzept), Finanzierungskompetenz / Bonität (für den Erweiterungsbereich inklusive Umgestaltung der Westhoffstraße) durch Bewerber Empfehlung von mindestens 2 Bewerbern für die Konkretisierungsphase durch den Beirat. Nach Beschlussfassung durch die parlamentarischen Gremien folgt die Konkretisie- rungsphase (Zeitraum: 3 Monate): Bewerber erarbeiten Plan- und Nutzungskonzept und Kaufpreisangebot. Der Beirat empfiehlt dem Rat einen Bewerber, dem das Grundstück für den Zeitraum bis zum Abschluss des erforderlichen Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan oder bis zum Abschluss der erforderlichen Verträge exklusiv und unentgeltlich an die Hand gegeben wird, damit das Projekt soweit zur Realisierungsreife gebracht werden kann, dass der Rat einen Beschluss zur Veräußerung des Grundstücks fassen kann. In der Anlage 4 macht die Verwaltung einen Vorschlag zur Besetzung des Beirates. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Niederschrift Bürgerinformation 2: Bürgerantrag vom 29.05.2005 3: Städtebauliche Prinzipskizze 4: Vorschlag für die Besetzung des Beirates V/0803/2005 Stadtplanungsamt März 2005 61 2203 6142 Herr Paning Anlass: Stadtbezirk: Zeit: Ort: Teilnehmerlinnen: Leitung der Bürgerinfo: Vertreter der Werbegemeinschaft Kinderhaus: Vertreter der Verwaltung: Erweiterung Zentrum Kinderhaus Münster-Nord 15.03.2005, 19.00 Uhr Bürgerhaus Kinderhaus ca. 50 Bürger/innen Herr Heupel, Bezirksvorsteher des Stadtbe- zirks Münster-Nord Herr Bell “ Herr Hopp, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Amt 12) Herr Viehhoff-Heithorn, Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 40) Herr Kurz, Stadtplanungsamt (Amt 61) Herr Paning, Stadtplanungsamt (Amt 61) Der Bezirksvorsteher Herr Heupel eröffnet um 19.00 Uhr die öffentliche Bürgerinfor- mationsveranstaltung zur Erweiterung des Zentrums Kinderhaus. Er erklärt, dass die Veranstaltung der Information über Inhalte und Ziele einer städtebaulichen Pla- nungsabsicht im frühen Stadium dient. Er weist darauf hin, dass die vorgetragenen Anregungen aufgenommen und mitprotokolliert werden. Herr Kurz vom Stadtplanungsamt erläutert anhand von Luftbildern die Entstehungs- geschichte des Bürgerzentrums und stellt die derzeitige städtebauliche Situation dar. Zentren sind in der Regel historisch gewachsene Räume, wo öffentliche und private Versorgungseinrichtungen konzentriert sind. Ihre Attraktivität wird hervorgerufen durch die Kleinteiligkeit und Vielfalt von Geschäften. Die Zentren sind die kulturellen und sozialen Treffpunkte des Stadtteils und der Ort, mit dem sich die Bewohner iden- tifizieren. Herr Bell, als Vertreter der Gewerbegemeinschaft Kinderhaus, weist auf Fehlbedarfe bei Einzelhandelsbranchen und Ladengrößen hin. Ein Erweiterungsbedarf bestehe nicht nur für neue - sondern auch für vorhandene - Geschäfte. Laut Einzelhandels- gutachten ergäbe sich ein Potenzial für weitere ca. 5.000 m? Verkaufsflächen. Die Werbegemeinschaft befürworte ausdrücklich eine Erweiterung des Zentrums Kin- derhaus, jedoch ohne Trennung durch die Westhoffstraße. Herr Viehhoff-Heithorn vom Amt für Schule und Weiterbildung und früheren Leiter des Bürgerhauses, stellt noch einmal die Entstehungsgeschichte zum Bürgerzentrum (Baujahr 1983) und die weitere Entwicklung dar. Auch er unterstützt eine Erweiterung des Zentrums. Dem Stadtteil mit ca. 16.000 Einwohnern sollte mehr Attraktivität ZU- kommen. Hierzu gehöre eine größere Angebotsvielfalt mit einer starken Kaufkraft- bindung, denn Kinderhaus funktioniere nur dann, wenn es dem Zentrum gut gehe. Herr Hopp vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik erläutert die Situation des Ein- zelhandels im Stadtteil und die Verteilung der Versorgungsangebote auf das Zentrum sowie auf die Nebenzentren. Kinderhaus mit seinen 53 Betrieben und 13.444 m? Ge- samtverkaufsfläche wird mit anderen Ortsteilen anhand von Graphiken verglichen. Bezogen auf die Verkaufsfläche / Einwohner ist Kinderhaus im Gegensatz zu den Ortsteilen Gievenbeck/Wolbeck/Hiltrup deutlich unterversorgt. Auch im Vergleich mit der Gesamtstadt wird ein deutlich niedrigerer Ausstattungsgrad mit Verkaufsflächen im Lebensmitteleinzelhandel aufgezeigt. Das Zentrum ist der ideale Standort, um diese Defizite auszugleichen. Folgende Anregungen und Erläuterungen wurden im weiteren Verlauf erörtert bzw. zur Kenntnis gegeben: Eine Notwendigkeit, das Bürgerzentrum zu erweitern und damit dem Einzel- handel mehr Flächenangebote bereit zu stellen, wird nicht gesehen. Durch die flächenmäßige Weiterentwicklung des Zentrums auf der Westseite der West- hoffstraße wird befürchtet, dass ein selbstständiges weiteres Nebenzentrum ohne Bezug zum Hauptzentrum entsteht. Es müsse erwartet werden, dass hier keine neuen Geschäfte entstehen, sondern Filialen der bereits vorhandenen Läden eröffnet werden oder sich nur ein Anbieter einer Lebensmittelkette, der kleinere Lebensmittelmärkte in Existenzschwierigkeiten bringen könnte, ansie- delt. Als Beispiel wird der Ratio-Markt an der Roxeler Straße gesehen. Dieser Markt wirke sich negativ auf das Roxeler Zentrum aus, wo schon kurz nach Er- Öffnung Existenzen bedroht waren. Vorliegende Gutachten sehen für den Ortsteil Kinderhaus einen Fehlbedarf und Po- tenziale für weitere 4.700 m? Verkaufsfläche. Durch ein größeres Warenangebot und strukturelle Änderungen beim Lebensmitteleinzelhandel sind Vollsortimenter inzwi- schen darauf angewiesen ihre Verkaufsflächen von 700 m? auf 1.200 m? und Dis- counter ihre Verkaufsflächen von 600 m? auf 900 m? zu erweitern, um eine zukunfts- sichere Versorgung garantieren zu können. Um eine Abwanderung von größeren Märkten in die Gewerbegebiete zu verhindern, müssen im Zentrum entsprechende Angebote offeriert werden. Gerade wegen seiner starken Kundenmagnetfunktion wä- re ein Vollsortimenter in der Lage weitere Einzelhändler und Kunden an das Zentrum zu binden. Wenn schon ein Fehlbedarf an Verkaufsflächen gutachterlich nachgewiesen ist, so sollte man im Zentrum versuchen, die Leerstände zu beseitigen und freie Flächen, ähnlich wie das Gebäude mit dem Aldi - Markt an ‚der Straße Am Burloh, nutzen. Vorgeschlagen wird z. B. eine Überbauung der Tiefgarage so- wie die Grünfläche an der Markuskirche nahe des Kirchturms bis zur Straße Am Burloh. Durch eine Umnutzung des nördlichen Geschosswohnungsbaus könnten im Erdgeschoss weitere kleinteilige Ladenflächen angeboten werden. Mehr Verkaufsfläche könnte auch im Nebenzentrum am Sprickmannplatz bzw. als Ladenzeile an der Sprickmannstraße durch kleinteiligere weitere Geschäfte nachgewiesen werden. So genannte „fliegende Händler“ böten in den Berei- chen Sprickmannplatz und Nordmark Waren des täglichen Bedarfs an und zei- gen damit an, dass hier Handlungsbedarf besteht. Bei einer Erweiterung des Zentrums über die Westhoffstraße hinaus müsste auch für den MOT-Kotten ein Alternativstandort gefunden werden. Vorschläge seien bereits von der Stadt Münster unterbreitet worden. Auch der Wertstoff- sammelstelle müsse demnächst einen neuen Standort erhalten. Der MOT- Kotten werde als historische Institution von Neu- und Altkinderhauser sowie als provisorisches Jugendhaus gesehen. Im Vergleich mit der Gesamtstadt weist Kinderhaus einen deutlich niedrigeren Aus- stattungsgrad mit Verkaufsflächen im Lebensmitteleinzelhandel auf. Einzelhandels- potenziale sollten im Zentrum angesiedelt und darüber hinaus sind flächenmäßige Erweiterung in der fehlenden Größenordnung nur noch auf der Westseite der West- hoffstraße möglich. Es wird mehrfach angeregt, eine Erweiterung über die Westhoffstraße hinaus nicht zuzulassen. Stattdessen sollte das bestehende Zentrum Kinderhaus ge- stärkt und vor allem attraktiver gestaltet werden. Keine Leerstände, Erweite- rungen durch kleine Baumaßnahmen und Umnutzungen im Bestand. Freundli- che Ein- und Ausgänge in und aus dem Zentrum. Vorhandene Geschäfte attrak- tiver machen, damit das Einkaufen wieder zu einem Erlebnis werde. Das Er- scheinungsbild aufwerten, indem man lange monotone Gebäudefronten ohne Schaufenster - die Sparkasse habe 52 m Frontlänge - verringere. Büroräume, Dienstleistungen und kleine Lagerräume in die Obergeschosse verlegen, um im Erdgeschoss Raum für kleine Läden frei machen zu können. Ein häufig an- gesprochenes Ärgernis sei die Unsauberkeit im Zentrum, die die Atmosphäre 4 stark beeinträchtigt. Ein kultureller Mangel sei ein fehlendes Bistro. Für junge wie auch ältere Leute gibt es keine Angebote. Ab 22.00 Uhr sei kein Leben auf dem zentralen Platz spürbar und die Verunsicherung, sich im Zentrum aufzu- halten, groß. Ziel ist es, das Zentrum Kinderhaus zu stärken und attraktiv zu machen. Hierzu gehö- ren auch kurze Wege und ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen (die Tiefgarage ist selten voll ausgelastet). Vermieden werden soll, dass der autoorientierte Einkauf an Standorten in Gewerbegebieten zunimmt. Zum Schluss der Veranstaltung wurde noch einmal betont, dass es sich hier und heute nicht um eine Bürgeranhörung nach 8 3 (1) BauGB, sondern um eine Bürgerin- formation handelt. Es gibt zur Erweiterungsabsicht weder Beschlüsse noch Vorent- würfe. In der Vorinformation werden die vorgetragenen Anregungen und Äußerungen aufgenommen und für die weiteren Verfahrensschritte als Entscheidungshilfe hinzu- gezogen. Gemäß dem Arbeitsprogramm 2005 „verbindliche Bauleitplanung der Stadt Münster“ ist zu untersuchen, ob und wenn ja, wie eine Erweiterung des Zentrums Kinderhaus umgesetzt werden kann. Nachdem keine weiteren Fragen zum Thema mehr vorgebracht wurden, wies Herr Heupel auf die Beratung der weiteren Verfahrensschritte durch die BV-Nord hin und schloss die Veranstaltung um 21.00 Uhr. gez. Heupdl | | Paning Bezirksvorstehler Schriftführer | Anregung Nr. 30/2005 Anden ° Münster, 29. Mai 2005 Oberbürgermeister der Stadt Münster Herm Dr. Tillmann Klemensstraße 10 48143 Münster Hannelore Lewejohann Langebusch 3 48159 Münster Edelgard Heyink Langebusch 15 48159 Münster Barbara Wagstaff Althausweg 107 48159 Münster Betr.: Bürgerantrag Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann, Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Münster, Mit dem beiliegenden Bürgerantrag nach $ 24 der Gemeindeordnung NRW möchten wir die beigefügten Listen mit 1065 Unterschriften an Sie überreichen, Wir wollen im Bereich Langebusch keine Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums Kinderhaus, da wir hier genügend Einkaufs- und Wohnmöglichkeiten haben. Viel wichtiger ist es uns die vorhandenen Kapazitäten sinnvoll auszuschöpfen und die bestehenden Geschäfte in ganz Kinderhaus attraktiver zu gestalten und zu stärken. j Wir sind gegen'eine Veränderung der jetzigen Situation im Bereich Langebusch, das heißt: " Erhalt des Kottens, der Wertstoffsammelstelle und der Grünflächen " Umplanung des vorhandenen Wohnraumes in familien-, behinderten- und altengerechten Wohnungen Seit Jahren haben wir Politik, Verwaltung und Geschäftsieuten alternative Ideen dazu unterbreitet. Wir sind entschlossen alle demokratischen und rechtlichen Mittel auszuschöpfen um das geplante Projekt zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen, Hanne! re Lewejohann - Edelgard Heyink . Barbara Wagstaff g M Anlage 3 9 e TG e@ Westhoffstraße 29° 38 @® song / uaßungsIaysualg - Knsom neqyjany SZIIII III SSSERSS SS ISSONI-I === usßbunuyom- —=L syeyasaßyseJ - 18}U3 WIHOSJJOA [EYIWSUSA3T - \se- :usBdunzinN N SCHERE. GERERNN 9002 ZIeyN jwesßunueidjpeis - dezuoylslz- sneyJspuıy wnau9Z Bunlsylamig En werseahg S | n YDsnq aöue = ann Erweiterung Zentrum Kinderhaus Anlage 4 Vorschlag für die Besetzung des Beirates Externe Berater: N.N. Immobilienökonom N.N. Freie/r Architekt/in Herr Georg Wendel (oder Vertreter) Vorsitzender Beirat für Stadtgestaltung Münster Herr Berthold Ostlinning (oder Vertreter) Vorsitzender Werbegemeinschaft Kinderhaus Vertreter Politik: Bezirksvorsteher BV - Nord 1 Vertreter/in der CDU-Fraktion 1 Vertreter/in der SPD-Fraktion Vertreter der Verwaltung Herr Hartmut Bartmann Dezernent für Planungs- und Baukoordination Herr Dieter Buth stellvertretender Amtsleiter / Amt für Liegenschaften
Ergänzungsvorlage Beschluss
7830 Zeichen
V/0803/2005/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Erweiterung Zentrum Kinderhaus
Beratungsfolge
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung
15.02.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Dem Bürgerantrag Nr. 30/2005 gem. § 24 GO NW gegen die Erweiterung des Zentrums
Kinderhaus wird nicht gefolgt.
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt folgende die in der Begründung genannten Entwick-
lungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen zum Erweiterungsprojekt „Zentrum
Kinderhaus“ als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufigen Bewerber-
auswahl- und Realisierungsverfahren.
- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung des Stadtteilzentrums. Des-
halb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung und
Wohnen und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters und un-
terschiedlicher Lebenssituationen vorzusehen.
- Neben Einzelhandelsverkaufsflächen für einen modernen und zukunftsfähigen Le-
bensmittelmarkt/Vollsortimenter sind ergänzende kleinteilige Nutzungseinheiten für Lä-
den bzw. Gastronomie nachzuweisen.
- Es ist eine maßvolle mehrgeschossige – maximal IV-geschossige Bebauung zu planen.
Die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie die be-
nachbarte Bebauung bilden für die Beurteilung einer angemessenen Bebauungsdichte
den städtebaulichen Maßstab.
- Die Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum / zur Westhoffstraße auszurichten.
- Der öffentliche Raum mit Fußwegerschließung ist anknüpfend an den Vorplatz Ecke
Westhoffstraße / Kristiansandstraße zu planen, so dass eine attraktive fußläufige und
gegebenenfalls bauliche Verbindung zum Idenbrockplatz entsteht. Zielsetzung Unab-
dingbar ist eine gestalterische Verzahnung. Dabei ist der Vorplatz im Bereich Westhoff-
straße / Kristiansandstraße in die Planungsüberlegungen im Sinne eines ganzheitlichen
Erscheinungsbildes mit einzubeziehen.
- Der Rückbau der Westhoffstraße zur Milderung weitestgehenden Aufhebung der
Trennwirkung zwischen dem Zentrum und dem Erweiterungsbereich soll muss hierfür
eingeplant werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0803/2005/1. Erg
Auskunft erteilt:
Herr Kurz
Ruf:
492 61 40
E-Mail:
KurzA@stadt-muenster.de
Datum:
26.01.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0803/2005/1
- Der Im Erweiterungsbereich ist außerdem in die eine Wegeverbindung zum Nebenzent-
rum am Sprickmannplatz einzubeziehen.
- Die Planung sollte eine verkehrliche Mehrbelastung der Straße Langebusch westlich
des Entwicklungsgebietes ausschließen.
- Angemessene Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen.
- Max. 11.000 qm Bruttogeschossfläche.
3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwi ckler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro zwingend.
4. Die Projektentwicklung wird durch einen „Beirat“ begleitet, dem externen Berater, Vertreter
des Gestaltungsbeirates, der Politik und Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinder-
haus angehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien den/die Bewerber zur
Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor
(Anlage 2 (neu)- Anlage 1 der Ergänzungsvorlage).
5. Vor der Grundstücksvergabe sind geeignete Alternativstandorte für den MOT-Treff Kotten
und die Wertstoffsammelstelle bereitzustellen, planungsrechtlich zu sichern und im Rah-
men der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. im Rahmen der Bedingungen der Projektent-
wicklung zu verlagern.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung die liegenschaftlichen Rahmenbe-
dingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vorzulegen.
7. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bür-
gerinformation vorzustellen.
8. Die Verwaltung erarbeitet nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens eine Konzeption zur
Verbesserung des bestehenden Einkaufszentrums abgestimmt auf die Planung des Preis-
trägers.
9. Der Anregung Nr. 101/2005 gem. § 24 GO mit dem Inhalt die Attraktivitätssteigerung nicht
durch eine Erweiterung bzw. Neubau des Zentrums sondern durch Um- und Ausbau der
vorhandenen Zentren zu planen, wird nicht gefolgt. (Anlage 2)
10. Der Anregung gem. § 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da ein neuer Lebensmit-
telmarkt am geplanten Standort die kleineren Geschäfte am Sprickmannplatz zur Aufgabe
zwingen würde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3)
11. Der Anregung gem. § 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da negative Auswirkun-
gen auf die am Sprickmannplatz eingeleitete Entwicklung zu befürchten seien, wird nicht
gefolgt. (Anlage 4)
Kosten/Folgekosten
Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400,-- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilien-
ökonom und Architekten).
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die oben genannten Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben/Aufwendungen
HH-
Stellen/Teilergebnisplan
Bezeichnung HH-Jahr Betrag / €
6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städte-
baulicher Planung
2006 3.200,--
Produktgruppe 0111
Zeile 16
Immobilienmanagement
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2006 3.200,--
Die erforderlichen Mittel sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2006 veranschlagt.
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V/0803/2005/1
Begründung:
Zu 2.: CDU und FDP in der Bezirksvertretung Nord sowie die SPD-Fraktion haben jeweils Anträge
zur Konkretisierung der Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen für die
Grundstücksvergabe gestellt (Anlage 2 und 3), die von der BV-Nord beschlossen worden sind.
Zu 7.: Die geplante Erweiterung des Zentrums hat ein breitgestreutes Interesse und Reaktionen
aus der Bürgerschaft hervorgerufen. Eine öffentliche Information über die Bewerberteams, die auf
Vorschlag des Beirates und Beschluss der parlamentarischen Gremien zur Konkretisierungsphase
aufgefordert werden sollen, dient insofern einer möglichst großen Transparenz im Verfahren.
Zu 8.: Die Intention des Beschlusses deckt sich mit den Beschlüssen des Rates vom 29.06.2005
zum „Integrierten Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan, gem. § 171 e BauGB für
das Programmgebiet Kinderhaus / Brüningheide“ (Vorlage 0197/2005). Im Handlungsfeld II ist
auch der Bereich des bestehenden Zentrums als Prüfauftrag mitberücksichtigt. Der Rat hat mit
seinen Beschlüssen die Verwaltung beauftragt, entsprechende Konzepte zu entwickeln, sobald die
Finanzierung gesichert ist.
Zu 9.: Warum zur Stärkung des Zentrums auf die Erweiterungsflächen zurückgegriffen werden soll
und Verbesserungen im Bestand nicht ausreichen für eine langfristige Attraktivität des Zentrums,
wird in der Vorlage 803/2005 auf den Seiten 3 u. 4 dargelegt.
Zu 10. und 11.: Das Ansiedlungsinteresse des Einzelhandels am Stadtteil Kinderhaus aufgrund der
gutachterlich ermittelten großen Potenziale, soll mit der geplanten Erweiterung des Zentrums in die
Stadtteilmitte gelenkt werden. Dadurch ist eine maßgebliche Stärkung des Zentrums rund um den
Idenbrockplatz zu erwarten. Ob dies gleichzeitig zu negativen Auswirkungen auf andere Versor-
gungsstandorte im Stadtteil führen wird, lässt sich nicht prognostizieren, ist aber auch nicht auszu-
schließen. Durch flankierende Maßnahmen wie Spezialisierung , Nischenangebote, intensive Kun-
denbeziehungen lässt sich diesen Auswirkungen ggf. entgegenwirken.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlagen: 1 Besetzung des Beirates
2 Anregung Nr. 101/2005 gem. § 24 GO
3 Anregung Nr. 114/2005 gem. § 24 GO
4 Anregung Nr. 115/2005 gem. § 24 GO
5 Städtebauliche Prinzipskizze
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Westhoffstraße 29
- Kristiansandstraße
- Roxeler Straße
- Sprickmannstraße
- Klemensstraße 10
- Idenbrockplatz
- Sprickmannplatz
- Althausweg 107
- Am Burloh
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Langebusch 3
- Drei Eichen
- Nordmark
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0803/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37