2742/2020
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2019
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Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2019
674 Zeichen
1 100 1100t1 30.06.2020 Vo I lstii nd ig keitserkl5 run g lch, der Unterzeichnende Thomas Blaeser als GeschdftsfUhrer erkldre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2019 o alle Geschdftsvorfdlle, die fUr das abgelaufene Geschiiftsjahr buchungspflichtig gewor- den sind, ordnungsgemdB in der BuchfUhrung erfasst worden sind, o die dieses Gesch5ftsjahr betreffenden BUcher, Konten, Belege und sonstigen Schriften vollz#ihlig zur VerfUgung gestellt wurden, o Vorgdnge von besonderer Bedeutung fUr den Jahresabschluss, die nach dem Bilanz- stichtag eingetreten sind, berucksichtigt wurden. Kdln, den 30.06.2020 ,t) ,,. i' //4 )/tud t\ aet\ Thomas Blaeser
Anlage 5 Lagebericht BHK 2019
15821 Zeichen
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Beihilfekasse der Stadt Köln
Lagebericht
für das
Wirtschaftsjahr 2019
1. Allgemeines
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch
Ratsbeschluss festgesetzt wird.
Für das Wirtschaftsjahr 2019 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen:
– 7,64 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte
– 0,13 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
– 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte.
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet.
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger und Versor-
gungsempfängerinnen ein Gesamtbetrag von rund 24.688.900,00 Euro beschlossen.
2. Geschäftsverlauf
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Der für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 294.406,55 Euro ab.
Seit Februar 2017 werden von der Sparkasse KölnBonn Sollzinsen auf das Guthaben der
Beihilfekasse auf dem Girokonto erhoben. Ein Sockelbetrag bleibt hiervon ausgenommen.
Im Wirtschaftsjahr 2019 sind keine Sollzinsen angefallen, da sich der Kontostand stets unter-
halb des Sockelbetrages befunden hat.
Die Verrechnung des Jahresüberschusses aus 2018 erfolgte mit der Umlagezahlung für den
Monat April 2020.
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2019
erkennbar.
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Erträge Ergebnis 2019
Euro
Erfolgsplan 2019
Euro
Abweichung
Euro
Umlagen 41.179.171,10 41.414.220,00 -235.048,90
Andere satzungsmäßige und
sonstige betriebliche Erträge 1.300.454,70 1.195.442,00 105.012,70
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge 189,95 0,00 189,95
42.479.815,75 42.609.662,00 -129.846,25
Aufwendungen Ergebnis 2019
Euro
Erfolgsplan 2019
Euro
Abweichung
Euro
Beihilfeaufwendungen 39.287.854,94 39.554.491,00 -266.636,06
Personalaufwand 2.178.907,88 2.060.614,00 118.293,88
Abschreibungen 124.242,73 36.600,00 87.642,73
Sonstige betriebliche
Aufwendungen 594.403,65 957.957,00 -363.553,35
42.185.409,20 42.609.662,00 -424.252,80
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 294.406,55
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen
und Eigengesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrerinnen und Lehrer werden von der
Beihilfekasse ausgezahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen über-
zahlter Beihilfen von Lehrerinnen und Lehrern werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte
überzahlte Beihilfen von Beihilfeberechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermö-
gen und Eigengesellschaften werden an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Ab-
wicklung für fremde Rechnung ist daher als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht ent-
halten.
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 266.636,06 Euro
(=0,69 %) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierten Gesamtansatz. In der Gesamtkalkula-
tion zeigt sich damit ein sehr gutes Ergebnis, auch wenn sich in der Einzelbetrachtung bei
den Versorgungsempfängern und aktiven Beschäftigten Abweichungen ergeben haben.
Ergebnis 2019
Euro
Plan 2019
Euro
Ergebnis 2018
Euro
Beihilfeaufwendungen
Versorgungsempfänger 24.173.416,15 23.580.272,00 22.281.324,90
Aktive Beamte und Beschäftigte 15.114.438,79 15.974.219,00 14.672.518,54
39.287.854,94 39.554.491,00 36.953.843,44
Umlagen
Versorgungsempfänger 24.688.900,00 24.688.943,00 22.460.000,00
Aktive Beamte und Beschäftigte 16.490.271,10 16.725.277,00 16.097.091,51
41.179.171,10 41.414.220,00 38.557.091,51
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Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamten und Beamtinnen waren etwas geringer als
kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger dagegen höher. Die Entwicklung
von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur bis zu einem bestimmten
Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letztlich durch den Eintritt bezie-
hungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im Wirtschaftsplan wurde eine
moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittliche Steigerung der Beihilfeauf-
wendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt.
Für Beihilfen, die im Jahr 2019 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.362.574,92 Euro gebildet.
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamtinnen und Beamte wurde für 2019
aufgrund des Vorjahresergebnisses angepasst und von 7,82 % auf 7,64 % gesenkt. Dadurch
waren die Umlagen für diesen Personenkreis um rund 393.000,00 Euro niedriger als 2018.
Gegenüber dem Planwert ist eine Unterschreitung von rund 235.000,00 Euro festzustellen.
Das Ergebnis der anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge weicht um
105.012,70 Euro vom Erfolgsplan ab.
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 230.000 Euro kal-
kuliert. Erstattet wurden jedoch nur 202.558,81 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrech-
nung von Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolg-
ten in Höhe von 69.176,20 Euro (Erfolgsplan 90.000,00 Euro).
Die Kostenerstattungen waren rund 162.200,00 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt.
Dies liegt hauptsächlich an der deutlich gestiegenen Anzahl der bearbeiteten Beihilfeanträge
der Lehrerinnen und Lehrer.
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich durch Zahlung von Verzugszinsen durch Medika-
mentenhersteller. Diese waren nach Abschluss von Streitverfahren zu zahlen, in denen zu-
nächst die Gewährung von Medikamentenrabatten abgelehnt wurde.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind nur im Centbereich erwirtschaftet worden.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 594.403,65 Euro. Sie beinhalten außer
den Aufwendungen für Bürobedarf, Kommunikation und Dienstleistungen auch Aufwendun-
gen für EDV und die Kosten für die Scanstelle. Der Gesamtbetrag der Sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen liegt rund 363.600,00 Euro unter dem im Erfolgsplan ausgewiesenen
Betrag. Dies liegt in der Hauptsache an kalkulierten Kosten für den Umzug in das Dienstge-
bäude am Parkgürtel, die nicht in Anspruch genommen wurden. Der Umzug wird sich vo-
raussichtlich bis zum Jahr 2021 verzögern.
3. Personalaufwand
Zum Stand 31.12.2019 waren bei der Beihilfekasse insgesamt 29 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter tätig, davon 14 in Teilzeit.
Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe nehmen zum Bilanz-
stichtag darüber hinaus 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Aufgaben für die Zusatz-
versorgungskasse auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich auf die
Beihilfekasse entfallende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen zum
Stichtag 3,25.
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf
Vollzeitstellen zum 31.12.2019 ein Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Be-
schäftigte, ohne Auszubildende) von 28,16. Dies sind 0,98 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mehr
als zum Vergleichszeitpunkt des Vorjahres. Dies liegt zum überwiegenden Teil an unbesetz-
ten Stellenanteilen.
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Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe.
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2019 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis
aus dem Jahr 2018:
Ergebnis 2019
Euro
Plan 2019
Euro
Ergebnis 2018
Euro
Löhne und Gehälter 1.373.199,80 1.433.145,00 1.342.950,38
Soziale Aufwendungen 229.894,99 306.969,00 238.468,33
Altersversorgung und Unterstützung 575.213,09 320.000,00 165.908,82
Sonstige Personalnebenkosten 600,00 500,00 94,57
2.178.907,88 2.060.614,00 1.747.422,10
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten ist etwas höher als im Erfolgsplan kalkuliert.
Dies liegt vor allem an höheren Kosten für Pensionsrückstellungen. Der Rückstellungsbetrag
wird nach den allgemeinen städtischen Regelungen vom Personal- und Verwaltungsma-
nagement der Stadt Köln ermittelt und an dieses überwiesen.
4. Entwicklung im Jahr 2019
Für das Jahr 2019 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.
Die Zahl der Beihilfeanträge ist gegenüber den Vorjahren weiter massiv gestiegen und liegt
nunmehr bei fast 96.000 Stück. Aufgrund erneuter Fluktuationen haben sich in der Sachbear-
beitung neue Vakanzen ergeben. Die gestiegenen Fallzahlen waren daher nur mit einer er-
heblichen Anzahl von Überstunden und Wochenendarbeit und einem außerordentlichen En-
gagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewältigen. Besonders betroffen war die
Servicebereichsleitung, die aufgrund von Langzeiterkrankungen über einen großen Teil des
Jahres weiterhin nur zur Hälfte besetzt war. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag im Jahr
2019 bei 22 Kalendertagen und war damit trotz der erheblichen Engpässe im personellen Be-
reich etwas geringer als im Jahr 2018 (25 Tage).
Ein Teil der entstandenen Vakanzen in der Sachbearbeitung konnten zwischenzeitlich qualifi-
ziert besetzt werden. Die Servicebereichsleitungen sind seit Herbst 2019 vollständig besetzt.
Die für den Stellenplan 2020/2021 beantragten neuen Stellen sind vom Rat der Stadt Köln
genehmigt worden und zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes in der Besetzung. Bis
Mitte 2020 konnten die Rückstände in der Beihilfekasse mit dem weiterhin sehr hohen Enga-
gement aller Kräfte, Überstunden und Wochenendarbeit weitgehend reduziert werden.
Die in 2017 vorgenommenen strukturellen Veränderungen, insbesondere die Einführung einer
Sachgebietsleitung für die Beihilfesachbearbeitung, haben sich weiter bewährt. Weitere orga-
nisatorische Veränderungen werden derzeit im Zusammenhang mit der Einführung des neuen
Fachverfahrens IBSY.NRW geplant. Besonders hervorzuheben ist hier das Projekt „Einfüh-
rung einer Schwerpunktsachbearbeitung“, das Bestandteil der Verwaltungsreform ist. Hierbei
wird eine Neuorganisation mit der Einführung einer Schwerpunktsachbearbeitung beziehungs-
weise Spezialisierung in den kostenintensiven Leistungsarten Pflege, Krankenhaus und Zahn-
behandlung sowie Versicherungsverhältnisse angestrebt. Hierdurch erwartet die Kasse eine
Effizienzsteigerung sowie eine Qualitätsoptimierung.
Das neue Fachverfahren IBSY.NRW stellt eine Fortentwicklung des bei der Umstellung auf die
digitale Akte im Jahr 2012 eingeführten und vom Land NRW entwickelte n Verfahrens Beihil-
feNRWplus dar. Das Verfahren soll nunmehr voraussichtlich Mitte 2021 eingeführt werden.
Das Verfahren wird zusätzliche Funktionalitäten, wie die Direktverarbeitung und den zentralen
Druck bieten. Darüber hinaus ist eine laufende Weiterentwicklung und Ergänzung um zusätz-
liche Funktionalitäten geplant.
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Im Rahmen der laufenden Digitalisierungsstrategie ist im April 2018 eine Beihilfe App einge-
führt worden. Mit dieser können die Beihilfeberechtigten Ablichtungen ihrer Belege digitalisiert
an die Zentrale Scanstelle in Detmold übersenden. Dort werden diese in BeihilfeNRWplus
übertragen und den Beihilfestellen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Die App
wird von den Beihilfeberechtigten weiter sehr gut angenommen, hat aber auch zu einer mas-
siven Erhöhung der Anzahl der Beihilfeanträge geführt. Es ist daher besonders wichtig, im
Rahmen der Einführung des neuen Beihilfeverfahrens IBSY.NRW weitere Arbeitsschritte zu
automatisieren und die Beihilfesachbearbeitung zu entlasten.
Im Rahmen der seit Einführung des Verfahrens vollautomatisiert ablaufenden Abwicklung
des AMNOG konnten im Jahr 2019 Arzneimittelrabatte in Höhe von 202.558,81 Euro verein-
nahmt werden. Es sind weiterhin diverse Rechtsstreitigkeiten zwischen ZESAR und ver-
schiedenen Arzneimittelherstellern offen. Die Beihilfekasse nimmt hier etwaige Ansprüche
konsequent wahr.
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum hat
sich weiter gut entwickelt. Mit dem Gebietszentrum werden im Rahmen der interkommunalen
Kooperation die Einführung und der dauerhafte Einsatz der Software „BeihilfeNRWplus“ bei
den Kommunen des Landes NRW ermöglicht. Im Ergebnis sollen in dieser interkommunalen
Kooperation 17 Kommunen und Kreise mit über 30.000 Beihilfeberechtigten angeschlossen
werden. Hierzu gehören auch die Städte Bonn, Bochum, Aachen und Münster. Die Finanzie-
rung der Gebietszentren erfolgt vereinbarungsgemäß durch eine kostendeckende Umlage-
zahlung der angeschlossenen Kommunen und Kreise. Insgesamt gestaltet sich die Koopera-
tion finanziell positiv und wirkt sich auch funktional positiv aus. Weiter offen ist derzeit, wie
sich die Aufgaben des Gebietszentrums in Hinblick auf die Einführung des neuen DV-Ver-
fahrens IBSY.NRW weiter entwickeln werden. Es ist aber absehbar, dass das Gebietszent-
rum mindestens bis Ende 2022 benötigt wird. Hinsichtlich der im Anschluss erfolgenden Or-
ganisation ist die Beihilfekasse im engen Austausch mit allen Kooperationspartnern und wird
zur gegebenen Zeit entsprechende Organisationsvorschläge entwickeln.
Das Risikomanagement ist inzwischen zu einem festen Bestandteil der Kasse geworden und
die Stelle ist seit dem 15.02.2019 mit einer qualifizierten Kraft nachbesetzt. Neue wesentli-
che Betrugsfälle sind bisher nicht aufgetreten. Die aus den Betrugsfällen in der Vergangen-
heit resultierenden Ansprüche werden weiterhin konsequent straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Im Jahr 2020 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes eine weitgehend planmäßige Ent-
wicklung der Beihilfekasse festzustellen. Die Beihilfekasse ist eine städtische Dienststelle
und hat daher alle im Rahmen der COVID-19 Pandemie seitens der Stadt ergriffenen Maß-
nahmen für ihren Dienstbetrieb umgesetzt. Aktuell hat sich die Anzahl der Beihilfeanträge um
etwa 8% gegenüber dem Vorjahr reduziert. Dies ist offensichtlich darauf zurückzuführen,
dass die Beihilfeberechtigten in der COVID-19-Pandemie Arztbesuche zurückgestellt haben
und auch Krankenhausbehandlungen aufgrund der Situation im Gesundheitswesen nicht o-
der nur eingeschränkt durchgeführt werden konnten. Hier ist mit Nachholeffekten zu rech-
nen. Die identifizierbaren Mehrkosten aufgrund der COVID-19 Pandemie betragen derzeit
lediglich rund 30.000 Euro. Die finanziellen Auswirkungen auf die Beihilfekasse werden sich
aber nur zeitverzögert zeigen und wesentlich von der weiteren Entwicklung der Pandemie
und insbesondere auch von der Entwicklung der Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Über-
nahme der Kosten für Tests auf COVID-19 Infektionen durch die einzelnen Kostenträger so-
wie die Einführung von Hygienezuschlägen und Zuschlägen für den Pflegebereich im Zu-
sammenhang mit stationären Krankenhausbehandlungen abhängig sein. Etwaige zu über-
nehmende Kosten stellen hier ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Die Kasse wird die Ent-
wicklung weiter intensiv beobachten und hierzu gegebenenfalls in den Gremien berichten.
Köln, den 30.06.2020
Thomas Blaeser
Geschäftsführer
Anlage 4 Inventar BHK 2019
3339 Zeichen
Inventar Beihilfekasse Stand: 31.12.2019 Übersicht Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 01.01.2019 2019 2019 31.12.2019 01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.2019 1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2. Schreibtische/Tische 1.376,81 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.376,81 Euro 459,16 Euro 0,00 Euro 105,88 Euro 353,28 Euro 3. Stühle 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 5. Rechen-/Schreibmaschinen 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 6. ADV-Geräte 52.558,95 Euro 2.804,90 Euro 5.314,74 Euro 50.049,11 Euro 35.765,54 Euro 2.804,90 Euro 0,00 Euro 15.126,94 Euro 23.443,50 Euro 7. Sonstige technische Geräte 2.647,09 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.647,09 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8. Sonstiges Inventar 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 256,88 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Summe 1 - 8 59.565,55 Euro 2.804,90 Euro 5.314,74 Euro 57.055,71 Euro 36.224,70 Euro 2.804,90 Euro 0,00 Euro 15.232,82 Euro 23.796,78 Euro 9. GWG Anschaffungsjahr 2009 7.253,19 Euro 0,00 Euro 5.375,21 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 10. GWG Anschaffungsjahr 2010 2.170,62 Euro 0,00 Euro 1.340,73 Euro 829,89 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 11. GWG Anschaffungsjahr 2011 4.980,44 Euro 0,00 Euro 1.224,47 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 12. GWG Anschaffungsjahr 2012 38.996,75 Euro 0,00 Euro 1.826,48 Euro 37.170,27 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 13. GWG Anschaffungsjahr 2013 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 97,51 Euro 0,00 Euro 97,51 Euro 0,00 Euro 16. GWG Anschaffungsjahr 2016 2.359,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.359,00 Euro 943,60 Euro 0,00 Euro 471,80 Euro 471,80 Euro 17. GWG Anschaffungsjahr 2017 2.174,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.174,85 Euro 1.304,91 Euro 0,00 Euro 434,97 Euro 869,94 Euro 18. GWG Anschaffungsjahr 2018 1.688,33 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.688,33 Euro 1.350,66 Euro 0,00 Euro 337,67 Euro 1.012,99 Euro 19. GWG Anschaffungsjahr 2019 0,00 Euro 3.182,70 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 636,54 Euro 2.546,16 Euro Summe 9 - 18 61.464,33 Euro 3.182,70 Euro 9.766,89 Euro 54.880,14 Euro 3.696,68 Euro 3.182,70 Euro 0,00 Euro 1.978,49 Euro 4.900,89 Euro Summe Geschäftsausstattung 121.029,88 Euro 5.987,60 Euro 15.081,63 Euro 111.935,85 Euro 39.921,38 Euro 5.987,60 Euro 0,00 Euro 17.211,31 Euro 28.697,67 Euro 0. Software 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0 ,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Immat. Vermögensgegenstände 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Eur o 0,00 Euro Gesamtsummen 121.278,95 Euro 5.987,60 Euro 15.081,63 Euro 112.184,92 Euro 39.921,38 Euro 5.987,60 Euro 0,00 Euro 17.211,31 Euro 28.697,67 Euro Anschaffungswerte Buchwerte
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2742/2020 Freigabedatum 07.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 fest und entlastet den Kassenleiter. Der Jahresüberschuss 2019 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. Finanzausschuss 07.12.2020 Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß 15 § der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirtschafts- führung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätz- lich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jah- resabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde dem Rech- nungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirt- schaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss und den La- gebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Ent- lastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters. Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2019 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La- gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2019 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be- anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf- tigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Jahresüber- schuss in Höhe von 294.406,55 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 2 GuV BHK 2019
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Beihilfekasse der Stadt Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 Anhang Aufwendungen Erträge Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 24.688.900,00 b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 16.490.271,10 c) Erstattung Beihilfen [18] 271.735,01 d) Kostenerstattungen [19] 1.027.187,98 e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 1.531,71 f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 13.252.055,46 55.731.681,26 2. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 24.173.416,15 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte und Beschäftigte [23] 15.114.438,79 c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 13.252.055,46 52.539.910,40 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter [25] 1.373.199,80 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung [26] 805.108,08 c) Sonstiger Personalaufwand [27] 600,00 2.178.907,88 4. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen [28] 17.211,31 b) Sonstige Abschreibungen [29] 107.031,42 124.242,73 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV [30] 276.094,42 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 60.006,44 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 104.614,17 d) Bürobedarf [33] 9.755,17 e) Sonstige Aufwendungen [34] 143.933,45 594.403,65 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 189,95 189,95 55.437.464,66 55.731.871,21 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 294.406,55 8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00 9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 294.406,55
Anlage 3 Anhang BHK 2019
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Beihilfekasse der Stadt Köln Anhang zum Jahresabschluss 2019 I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten- den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je- weils geltenden Fassung erstellt. Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf die Erläuterungen im Anhang versehen sind. II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge- ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2015 bis 2019 wurden jeweils in einen Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer- tet. Zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen sind nicht abge- zinst. Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe- anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2019 eingegangen beziehungsweise an- hängig waren, jedoch bis 31.12.2019 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 2 III. Angaben zur Bilanz Aktiva [1] Softwarelizenzen Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. [2] Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand Inventar 36.224,70 Euro Zugänge 2.804,90 Euro Planmäßige Abschreibungen / Abgänge - 15.232,82 Euro Endbestand Inventar 23.796,78 Euro Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) Anschaffungsjahr 2015 (Anfangsbestand) 97,51 Euro Abschreibung auf GwG 2015 - 97,51 Euro Endbestand GwG 2015 0,00 Euro Anschaffungsjahr 2016 (Anfangsbestand) 943,60 Euro Abschreibung auf GwG 2016 - 471,80 Euro Endbestand GwG 2016 471,80 Euro Anschaffungsjahr 2017 (Anfangsbestand) 1.304,91 Euro Abschreibung auf GwG 2017 - 434,97 Euro Endbestand GwG 2017 869,94 Euro Anschaffungsjahr 2018 (Anfangsbestand) 1.350,66 Euro Abschreibung auf GwG 2018 - 337,67 Euro Endbestand GwG 2018 1.012,99 Euro Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 0,00 Euro Zugänge 2019 3.182,70 Euro Abschreibung auf GwG 2019 - 636,54 Euro Endbestand GwG 2019 2.546,16 Euro Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.697,67 Euro 3 [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen Gebietszentrum 239.925,98 Euro Forderung an das Land NRW 2.273.525,38 Euro Umlageforderung an Stadt 0,00 Euro Zinsforderungen 0,03 Euro Sonstige Forderungen 32,53 Euro Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 186.050,00 Euro Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 216,26 Euro Forderungen an Mitarbeiter/innen 0,00 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer 6.378,79 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 2.781,51 Euro Schadensersatzforderungen 147.355,25 Euro Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 Euro 2.856.265,73 Euro Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in an- gemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er- stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2019 mit einer Forderung gegenüber dem Land NRW ab. Wegen ausreichender Liquidität und zur Vermeidung von Negativzinsen wurde die Forderung im Jahr 2019 nicht eingezogen. Die Forderung wurde in 2020 ausgeglichen. Bei den sonstigen Forderungen handelt es sich um ein Guthaben aus der Abrechnung der Reinigungskosten für das Jahr 2019. Die Abrechnung erfolgte erst in 2020 und wurde mit der ersten Rechnung für 2020 verrechnet. Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell- schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2019, die bis zum 31.12.2019 noch nicht kassenwirksam waren. Forderungen aus Beihilfezahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Bei- hilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. Forderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfekasse sind in 2019 nicht entstan- den. Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un- fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma- nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. [4] Girokonto Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am Bilanzstichtag. 4 [5] Anlagen mit kurzer Laufzeit Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver- wendung festverzinslich angelegt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen An- lagen, da das Zinsniveau derzeit bei 0,00 % und darunter liegt und somit keine Zinsen erwirt- schaftet werden können. [6] Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die Beihilfeumlage für die Beamtinnen und Beamten der Beihilfekasse für Januar 2020 in Höhe von 71.320,06 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2019 fällig und sind dem Girokonto der Beihilfekasse belastet worden. Passiva [8] Gewinn/Verlust des Vorjahres Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 371.191,80 Euro. Dieser Betrag war der Kernverwaltung zuzuführen. Der Ausgleich ist im April 2020 durch Verrechnung mit einer Um- lagezahlung erfolgt. [9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Für das Wirtschaftsjahr 2019 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 294.406,55 Euro. Dieser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit Umlagezahlungen verrechnet. [10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. [11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2019 noch nicht festgesetzten Bei- hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 2.362.574,92 Euro erfasst, die in 2019 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2019 nicht abschlie- ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah- rungswerte ein Pauschalbetrag von 604,53 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi- derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. [12] Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Urlaubsansprüche 131.379,40 Euro Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 Euro 141.379,40 Euro 5 [13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft Verbindlichkeiten aus laufendem Geschäft 15.691,66 Euro Verbindlichkeiten Land NRW 6.531,94 Euro Verbindlichkeiten Selbstzahler 766,09 Euro Verbindlichkeiten Nettersheim 5.000,00 Euro Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 317.191,80 Euro 345.181,49 Euro Bei den Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft handelt es sich um die Rentenversi- cherungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2019, die jedoch erst im Fol- gemonat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. Bei den Verbindlichkeiten gegen das Land NRW handelt es sich um Guthaben, die sich aus Rückforderung gegen beihilfeberechtigte Lehrerinnen und Lehrer ergeben sowie um ein Gut- haben aus der Abrechnung der Zahlungen für Rentenversicherungsbeiträge an Pflegeperso- nen für 2019. Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2018. Sie wurden im April 2020 mit Umlagezahlungen verrechnet. [14] Sonstige Verbindlichkeiten Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 2019. Enthalten sind unter anderem Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 575.213,09 Euro, die erst in 2020 vom Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln für die Beamtinnen und Beamten der Beihilfekasse berechnet wurden. [15] Rechnungsabgrenzungsposten Die Beihilfeumlagen für Beamtinnen und Beamte werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Ja- nuar des folgenden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschafts- jahres auf dem Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstichtag 31.12.2019 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. 6 IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung [16] Umlagen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VE) Beihilfeumlagen VE Beamtinnen/Beamte 18.027.900,00 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamtinnen/Beamte 3.742.800,00 Euro Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.918.200,00 Euro 24.688.900,00 Euro [17] Umlagen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte Beihilfeumlagen Beamtinnen/Beamte 15.989.917,03 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 272.079,75 Euro Beihilfeumlagen Beschäftigte 228.274,32 Euro 16.490.271,10 Euro [18] Erstattung Beihilfen Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat- tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. Schadensersatzleistungen 69.176,20 Euro Erstattete Medikamentenrabatte 202.558,81 Euro 271.735,01 Euro [19] Kostenerstattungen Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei- gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 25,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh- rerbeihilfen wird eine Pauschale von 29,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange- schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand der zum Stichtag 31.12.2019 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. [20] Sonstige betriebliche Erträge Diese Position beinhaltet Zinszahlungen wegen verspätet an die Beihilfekasse abgeführter Medikamentenrabatte von Seiten der Arzneimittelhersteller. [21] Abwicklung für fremde Rechnung Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper- sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 13.166.147,97 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen. Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim durch. Beihilfen wurden in Höhe von 85.907,49 Euro ausgezahlt. 7 [22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Beihilfen VE Beamtinnen/Beamte 17.176.862,71 Euro Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamtinnen/Beamte 4.051.293,58 Euro Beihilfen VE Beschäftigte 2.945.259,86 Euro 24.173.416,15 Euro Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge- samt 43.815,06 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. [23] Beihilfezahlungen an aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte Beihilfen für Beamtinnen/Beamte 14.696.544,80 Euro Beihilfen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 223.445,30 Euro Beihilfen für Beschäftigte 194.448,69 Euro 15.114.438,79 Euro Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich- tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte im Jahr 2019 insgesamt 14.299,51 Euro. [24] Abwicklung für fremde Rechnung Für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln wer- den die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2019 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 13.154.627,64 Euro. Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrerinnen und Leh- rern in Höhe von 11.520,33 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen auf- grund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berech- net und ausgezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2019 insgesamt 85.907,49 Euro. Rück- führungen sind nicht erfolgt. [25] Löhne und Gehälter Besoldung an Beamtinnen/Beamte 795.639,31 Euro Vergütung an Beschäftigte 577.560,49 Euro 1.373.199,80 Euro Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamtinnen und Beamte sowie Be- schäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Service- leistungen für die Beihilfekasse erbringen. 8 [26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Gesetzliche soziale Aufwendungen 116.510,97 Euro ZVK- Umlage 53.699,93 Euro Beihilfen Beamtinnen/Beamte der Beihilfekasse 59.481,63 Euro Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 202,46 Euro Beihilfen Versorgungsempfänger/innen der Beihilfekasse 119.418,26 Euro Versorgungsbezüge an Beamtinnen/Beamte der Beihilfekasse 455.794,83 Euro 805.108,08 Euro Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Service- leistungen für die Beihilfekasse erbringen. Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Ver- sorgungsbezüge an Beamtinnen und Beamte beinhalten die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2019 zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Ver- waltungsmanagement der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Verweisziffer [14]). [27] Sonstiger Personalaufwand Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 600,00 Euro entstanden. [28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 17.211,31 Euro. [29] Sonstige Abschreibungen Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat- tet worden sind. [30] Aufwand für EDV Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen- dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins- gesamt 121.193,67 Euro. Weiterhin sind im Jahr 2019 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 154.900,75 Euro entstanden. 9 [31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen 51.419,77 Euro Gebühren ZESAR 2.349,87 Euro Fortbildungskosten 6.236,80 Euro 60.006,44 Euro [32] Postgebühren, Informations- und Kommunikationstechnik Portokosten 59.971,58 Euro Fernmeldegebühren 12.014,12 Euro IT-Arbeitsplätze im CAN 30.738,67 Euro Wissensdatenbank 1.889,80 Euro 104.614,17 Euro [33] Bürobedarf Büroausstattung 0,00 Euro Sonstiger Bürobedarf 9.755,17 Euro 9.755,17 Euro [34] Sonstige Aufwendungen Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 9.170,44 Euro Dienstreisen 1.454,80 Euro Kopiergeräte 1.094,00 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 19.189,65 Euro Kontoführungsgebühren 1.880,23 Euro Mietzahlungen 93.792,60 Euro Energiekosten 2.931,90 Euro Entsorgungen 350,94 Euro Reinigungskosten 4.004,15 Euro Prüfkosten 10.000,00 Euro Mitgliedsbeiträge 64,74 Euro Periodenfremde Aufwendungen 0,00 Euro 143.933,45 Euro [35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2019 Zinsen in Höhe von 0,96 Euro gezahlt. Da- neben wurden im Rahmen von verspäteten Rückzahlungen von Beihilfen Verzugszinsen in Höhe von 188,99 Euro berechnet und von den Beihilfeberechtigten gezahlt. [36] Erträge aus Verlustübernahme Im Wirtschaftsjahr 2019 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. 10 V. Ergänzende Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: Thomas Blaeser Geschäftsführer Holger Vogel Stellvertretender Geschäftsführer Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 101.229,25 Euro. Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra- gen. Personal Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Beihilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Ser- viceleistungen für die Beihilfekasse erbringen: Am 31.12.2019 Am 31.12.2018 Beamtinnen und Beamte 25 24 Beschäftigte 14 17 39 41 Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra- len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll- zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): Am 31.12.2019 Am 31.12.2018 Beamtinnen und Beamte 18,08 16,06 Beschäftigte 10,08 13,08 28,16 29,14 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen wurden nicht getätigt. Abschlussprüferhonorar Für die Prüfung des Abschlusses 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- nung an die Kosten für 2018 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. Köln, den 30.06.2020 Thomas Blaeser Geschäftsführer
Anlage 1 Bilanz BHK 2019
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Beihilfekasse der Stadt Köln Bilanz zum 31. Dezember 2019 Aktiva Anhang 31.12.2018 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 28.697,67 39.921,38 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige [3] 2.856.265,73 Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 2.856.265,73 1.720.330,55 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1. Girokonto [4] 2.235.722,14 2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00 2.235.722,14 2.158.385,47 C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 71.320,06 69.300,59 D. Bilanzverlust I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 0,00 5.192.005,60 3.987.937,99 Passiva Anhang 31.12.2018 Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 317.191,80 1.713.978,14 Verwendung für: Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -317.191,80 -1.713.978,14 Ausgleich durch: Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00 Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00 II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 294.406,55 317.191,80 III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 0,00 294.406,55 317.191,80 B. Rückstellungen I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.362.574,92 1.889.508,10 II. Sonstige Rückstellungen [12] 141.379,40 146.221,53 2.503.954,32 C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 345.181,49 15.871,08 II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 712.217,05 310.365,03 1.057.398,54 D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.336.246,19 1.308.780,45 5.192.005,60 3.987.937,99 31.12.2019 31.12.2019
Anlage 0 Begründung zur unmittelbaren Einbringung in den Rat
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Begründung der unmittelbaren Einbringung in die Sitzung des Rates am 10.12.2020 Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in der Fassung vom 15.11.2015 be- schließt der Rat den Jahresabschluss der Beihilfekasse innerhalb eines Jahres nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres. Das diesem Beschluss zugrunde liegende Wirtschaftsjahr hat am 31.12.2019 geendet, so dass eine Beschlussfassung des Jahresabschlusses satzungsgemäß bis spätestens 31.12.2020 erfol- gen muss. Eine reguläre Beratungsfolge kann aufgrund der derzeitigen Situation nicht eingehalten werden, so dass eine unmittelbare Einbringung in die Sitzung des Rates notwendig ist. Aufgrund noch erforderlicher Abstimmungen zwischen den Fachämtern und dem Rechnungsprü- fungsamt war eine fristgerechte Vorlage nicht möglich.
Anlage 6 Prüfbericht BHK 2019
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Beihilfe- kasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln ® 0221/ 221 - 25015 &X 0221/ 221 - 25501 Inhaltsverzeichnis 1 'Prüfungsauflfag... nennen nen 1 2 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen ed 1 3 Prüfungsdurchführung A. PIÜTUNGSETGEBNISSE .2....r.000Menssohuenusegsnhnnanans beursanetnzansennenen nn aunezeeun sahne easänteneeren nennen 4EERSCHNUNGSWESÄNE A e:-s nun dneneeng en recndnnengane er iue kennen gpenZendennenaterue rag agdnnasael eesetogenennsnren engine 2 4.2 Jahresabschluss 4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich ..........uuussssnunnnennnnnnennnnnennnennannnnnnnnnnnnen 2 4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich.............ssussu0esennnnsnenennnnennnnennennennen 4 4:2.3-Bllanz:im Jahresvergleichh. aaa een) 5 48 Lagebericht... eherenstende heiten feier lsheesneggteneenenuen re eher 7 SLSCHIUSSBEMETKUNGEN «A.3::.cnkuranter Hassnenntasea tee serenweehegte Yreersgeesrsetege Tresen eessnenshstenchr een 7 6 Bestätigungsvermerk .....uunessusnessnneennennnnennennennntonennenennnnnsnnnnennnennnnnnnnnnnnennnnenessessnsnssensnrnnnnsnnnene 7 Anlagen - Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2019 - Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2019 - Vollständigkeitserklärung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 1 Prüfungsauftrag Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Gemein- deordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemein- deverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) in Kraft. Gemäß $ 102 Abs. 10 GO NRW hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in $ 97 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GO NRW benannten Sondervermögen, somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln — nachfolgend Beihil- fekasse genannt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie - unter Beach- tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse vermitteln. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Best- immungen der Satzung beachtet worden sind. 2 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen ge- mäß 8 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird die Beihilfekasse auf der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW), geführt. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am 12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten. Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der Jahresabschluss erfolgt daher zum 31.12. eines jeden Jahres. Insgesamt waren zum 31.12.2019 bei der Beihilfekasse 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tä- tig, davon 14 in Teilzeit. Darüber hinaus waren zum Bilanzstichtag 10 Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter im zentralen Bereich des Sondervermögens „1100 — Zusatzversorgung und Beihilfe“ sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch mit solchen für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für Beihilfekasse und ZVK wurde auch 2019 in Personal- union wahrgenommen. Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den Vor- schriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jahres- abschlusses sowie die Erstellung des Lageberichts liegen in der Verantwortung des Geschäfts- führers der Beihilfekasse. 3 Prüfungsdurchführung Das RPA hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 unter Ein- beziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren: der Jahresabschluss mit Anhang, der Lagebericht, das Anlagenverzeichnis, die Sachkonten, die Debitoren- und Kreditorenkonten, das Belegwesen, sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit LILLLILL Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses wurde bestätigt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung mit den dazugehörigen Belegen obliegt dem RPA, Abteilung Kassen- und IV-Prüfung. Die von dort durchgeführte Prüfung des Jahres 2019 ergab keine Beanstandungen. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 4 Prüfungsergebnisse 4.1 Rechnungswesen Die Bücher der Beihilfekasse sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Be- legablage erfolgt numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der Beihilfekasse im Jakordenhaus und ist vorbildlich. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wurden sämtliche Papierbelege eingescannt und digital abgelegt. Die Beihilfekasse nutzt die zertifizierte Buchhaltungssoftware „GDI-FIBU“. Aus der Sicht des RPA erfüllt das System die Anforderungen bezüglich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen entspricht den gesetzlichen Vor- schriften. 4.2 Jahresabschluss Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2019 (Anlage 1) wurde ordnungsge- mäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den einschlägigen Vorschriften des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust- rechnung erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten im Anhang erläutert werden. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht zu erwarten. Die er- gänzenden Bestimmungen der Satzung wurden eingehalten. Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nachfolgend werden die Entwicklungen der Einzelpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich, im Plan-Ist-Vergleich sowie die Bilanz im Jahresvergleich dargestellt. We- sentliche Positionen werden dabei erläutert. 4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich |__ 2019 | 2018 | ergebnisveränderung 24.688.900,00 €| 22.460.000,00 €| 2.228.900,00 € 9,92% 16.490.271,10 €| 16.097.091,51 €| 393.179,59 € 2,44% 13.252.055,46 €| 12.612.862,54 €| 639.192,92 € 5,07% GuV 2019/2018 Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte Abwicklung für fremde Rechnung Erstattung von Beihilfen 271.735,01 € 323.423,97€| -51.688,96€| -15,98% Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.027.187,98 € 794.897,06€| 232.290,92€| 29,22% Sonstige betriebliche Erträge 1.531,71 € 6.803,05 € -5.271,34 € Zinsen und ähnliche Erträge 189,95 € 14,33 € 175,62 € 55.731.871,21 €] 52.295.092,46 €| 3.436.778,75 € 6,57% 24.173.416,15 €] 22.281.324,90 €| 1.892.091,25 € 15.114.438,79 €| 14.672.518,54 €| 441.920,25 € 13.252.055,46 €| 12.612.862,54 €| 639.192,92 € 2.178.907,88€| 1.747.422,10€| 431.485,78 € 124.242,73€ 70.807 93€| 53.434,80 € 594.403,65 € 592.964,65 € 1.439,00 € Summe| 55.437 .464,66 €| 51.977.900,66 €| 3.459.564,00 € Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 294.406,55 € 317.191,80 € Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag 294.406,55 € 317.191,80 € Summe Aufwendungen Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. Beschäftigte Abwicklung für fremde Rechnung Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Jahres- überschuss in Höhe von 294.406,55 € aus (Vorjahr: Jahresüberschuss 317.191,80 €). Die Umlagen sowie die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger sind um rd. 2,23 Mio. € bzw. um rd. 1,89 Mio. € im Jahresvergleich angestiegen. Demgegenüber haben sich die Umlagen für aktive Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte um rd. 390.000 € und die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um rd. 440.000 € im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Diese Steigerungen spiegeln den Kalkulationsansatz des Berichtszeitraumes wider. In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten zum Beispiel im Falle fremd verschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die Erstattung von Medikamentenrabatten abgebildet. Hier ist insgesamt ein Rückgang von 51.688,96 € fest- zustellen. - Die Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten haben sich um rd. 20.900 €, das sind ca. 23 % im Vergleich zum Vorjahr, ertragswirksam verringert. - Die erstatteten Medikamentenrabatte haben sich ebenfalls um rd. 30.800 € bzw. ca. 13 % im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2019 um fast 30 % gestiegen. Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigen- gesellschaften eine Fallkostenpauschale von 25,00 € und für die Bearbeitung der Lehrerbeihilfe eine Pauschale von 29,00 €. Den Unterlagen zur Ermittlung der Fallkostenpauschale und deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Bearbeitungsfälle insbesondere seit 2015 deutlich gestiegen ist. Parallel dazu haben auch die Personal- und Ver- waltungskosten zugenommen, so dass die Fallkostenpauschale seit 2015 weitgehend konstant blieb. Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich durch Zahlung von Verzugszinsen durch Arzneimit- telhersteller wegen verspätet an die Beihilfekasse abgeführter Medikamentenrabatte. Diese la- gen 2019 jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert. Im Gegensatz zum Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen gestiegen. Ursachen für diese Steigerungen sind die um ca. 247 % (ca. 410.000 €) höheren Zuführungsaufwendungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamtinnen und Beamten im Vergleich zum Vorjahr (s. 4.2.3). Die hier abgebildeten Abschreibungen in Höhe von 124.242,73 € beinhalten 17.211,31 € an planmäßigen Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse. Als Sonstige Abschreibungen sind darin zudem 107.031,42 € für verbuchte Niederschlagungen von Forde- rungen aus Beihilfeüberzahlungen enthalten. 2018 betrug der Wert der Niederschlagungen 60.978,38 € (2017 nur 9.136,86 €), was eine Steigerung im Jahr 2018 um ca. 76 % und im Jahr 2019 um ca. 667 % bedeutet. Die deutliche Steigerung 2019 lässt sich im Wesentlichen auf die Abschreibung einer einzelnen offensichtlich uneinbringlichen Forderung von rd. 96.000 € zu- rückführen. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten Auf- wendungen geringfügig über denen des Vergleichszeitraums 2018. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 2019 GuV Plan-Ist-Vergleich Ergebnisveränderung Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger 24.688.900,00 €| 24.688.943,00 € 16.490.271,10 €] 16.725.277,00 € 43,00 € Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte -235.005,90 € Andere satzungsmäßige und sonstige betriebliche Erträge Zinsen und ähnliche Erträge 189,95 € 0,00€ 189,95 € Summe| 42.479.815,75 €| 42.609.662,00 €| -129.846,25 € 1.300.454,70 € | 1.195.442,00 € | 105.012,70 € Aufwendungen Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 24.173.416,15 €| 23.580.272,00€| 593.144,15€) 2,52% Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte | 15.114.438,79 €] 15.974.219,00 €] -859.780,21 €] -5,38% Personalaufwand 2.178.907,88€| 2.060.614,00€| 118.293,88€| 5,74% Abschreibungen 124.242,73 € 36.600,00€| 87.642,73 €| 239,46% Sonstige betriebliche Aufwendungen 594.403,65 € 957.957,00 €| -363.553,35 €) -37,95% Summe] 42.185.409,20 €| 42.609.662,00€| -424.252,80 €] -1,00% Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 294.406,55 € Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 € 0,00€ Ertrag aus Verlustübernahme Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 294.406,55 € Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2019 am 18.12.2018 beschlossen. Dieser schließ im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils 42.609.662,00 € ausgeglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung und die Gegenposition, da sie erfolgsneutral bleiben, nicht abgebildet werden. Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2019 folgende Umlage- sätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrarbeits-/Überstundenver- gütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzuwendungen): » 7,64 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamten (2018: 7,82 %) > 0,13 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamten (2018: 0,11 %) > 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte (2018: 0,05 %) Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und -redu- zierungen berücksichtigt. Da letztlich die tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträgen und die zu zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich dennoch Abweichungen. Die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger waren um ca. 2,5 % höher als kalkuliert, die Beihilfeaufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte um ca. 5,4 % geringer. Aufgrund des gesenkten Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamtinnen und Beamten lagen die Umlagen für diesen Personenkreis um rund 235.000 € unterhalb des Planwerts. Die Berechnung der Umlagen basiert auf der Gesamtsumme der Aufwendungen, die sich zu rd. 93 % aus Beihilfeaufwendungen und zu rd. 7 % aus Verwaltungskosten zusammensetzt. Zu den größten Abweichungen bei den Verwaltungskosten im Jahresvergleich kommt es aufgrund des Anstiegs bei Personalaufwendungen und Abschreibungen. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 Die Abschreibungen wurden mit einem Planwert von insgesamt 36.600 € angesetzt. Der tat- sächliche Abschreibungsaufwand lag jedoch erheblich über diesem Wert, was, wie dargestellt, vor allem auf die Sonstigen Abschreibungen zurückzuführen ist. So wurde bei der Kalkulation zum Wirtschaftsplan 2019 für Sonstige Abschreibungen ein Wert von lediglich 15.000 € ange- setzt, wohingegen der Istwert mit rd. 107.000 € um 92.000 € darüber lag. Ursächlich für die Plan-Ist-Abweichung war im Wesentlichen die Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung von rd. 96.000 €. Der Kalkulation des Planwerts 2019 für Sonstige Abschreibungen wurden der Jahreswert aus 2017 sowie die zum Zeitpunkt der Kalkulation vorliegenden Werte aus 2018 zugrunde gelegt. Eine Kontrolle der zu erwartenden Niederschlagung offener Forderungen erfolgt jährlich und orientiert sich in erster Linie an Alter und Höhe der Forderungen. Ein Vergleich mit den Nieder- schlagungen der Vorjahre ergab, dass die Werte der Jahre 2018 und 2019 stark nach oben abwichen, so dass die Kalkulation — auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten — nachvollziehbar ist. Bei den Berechnungen der Folgejahre sollten die hohen Niederschla- gungswerte jedoch angemessen berücksichtigt werden. Der Gesamtbetrag der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lag rd. 363.600 € unter dem kal- kulierten Wert. Dies liegt in erster Linie an kalkulierten Kosten für den Umzug der Beihilfekasse in das Dienstgebäude am Parkgürtel, die, aufgrund einer zeitlichen Verzögerung des Umzugs, noch nicht in Anspruch genommen wurden. Die Berechnungen wurden vollständig in Form einer Excel-Datei vorgelegt. Insgesamt ist die Kalkulation sehr sorgfältig dokumentiert und als nachvollziehbar zu bewerten. 4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich Bilanz im Jahresvergleich Veränderung Aktiva Anlagevermögen: -Sachanlagen Umlaufvermögen: - Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände | 2.856.265,73 €| 1.720.330,55 €| 1.135.935,18 € -Liquide Mittel 2.235.722,14 €] 2.158.385,47 € 77.336,67 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 71.320,06 € 69.300,59 € 2.019,47 € Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00€ 0,00 € 0,00€ 5.192.005,60 €| 3.987.937,99 €] 1.204.067,61 €| 30,19% 28.697,67 € 39.921,38€| -11.223,71€| -28,11% 66,03% 3,58% 2,91% Summe Passiva Eigenkapital 294.406,55€| 317.191,80 € Rückstellungen 2.503.954,32 €| 2.035.729,63 € Verbindlichkeiten 1.057.398,54 €| 326.236,11 € 1.336.246,19 €| 1.308.780,45 € Summe 5.192.005,60 €| 3.987.937,99 € -22.785,25 € 468.224,69€| 23,00% 731.162,43 €| 224,12% 27.465,74 € 1.204.067,61 €| 30,19% Passive Rechnungsabgrenzungsposten Aktiva Im Gegensatz zum Vorjahr hat sich das Anlagevermögen zum Bilanzstichtag 31.12.2019 um ca. 28 % verringert. Diese Abnahme resultiert aus der Differenz von Zugängen zum Inventar von nur 2.804,90 € und deutlich höheren Abschreibungen. So lagen die Abschreibungsaufwen- dungen auf das Inventar der Beihilfekasse 2019 bei insgesamt 17.211,31 €. Davon entfielen 15.126,94 € auf Abschreibungen bei EDV-Geräten und weitere 1.978,49 € auf die Abschreibung Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 Geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) der Anschaffungsjahre 2015-2019. Die hohen Ab- schreibungswerte resultieren insbesondere aus den im Jahr 2018 bilanzierten Think Pads, die gemäß amtlicher Afa-Tabelle über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden. Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2019 waren deutlich mehr Forderungen bilanziert als im Vor- jahr. Mit rd. 2,27 Mio. € bestanden diese überwiegend aus Forderungen gegenüber dem Land NRW. Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land erfolgt durch Vorauszahlung. Nach Ablauf des Jahres wurde eine detaillierte Abrechnung der gezahlten Beihilfen und erfolgten Er- stattungen für jeden Bereich erstellt, die zum 31.12.2019 mit einer Forderung gegenüber dem Land abschließt. Zur Sicherstellung der Liquidität und Vermeidung von Negativzinsen wurde diese Forderung 2019 nicht eingezogen, sondern erst in 2020 ausgeglichen. Der Bestand an Liquiden Mitteln lag zum Bilanzstichtag mit 2.235.772,14 € leicht über dem Vorjahreswert. Bei den Liquiden Mitteln handelt es sich um den Guthabenbestand des Girokon- tos bei der Sparkasse KölnBonn zum Bilanzstichtag. Dieser wurde via Saldenbestätigung über- prüft. Die Grundsatzverfügung zu Anordnungs- und Feststellungsbefugnissen im Zahlungsverkehr der Beihilfe- und Zusatzversorgungskasse wurde zum 01.01.2018 neu gefasst. Der Verfügung zufolge sind Anordnungsbefugnisse, in Abhängigkeit von den anzuordnenden Beträgen, ein- deutig geregelt. Neben der Geschäftsführung und stellvertretenden Geschäftsführung ist der Personenkreis mit Anordnungsbefugnis bei der Beihilfekasse auf vier Personen beschränkt. Diese sind in der Verfügung namentlich und mit Stellennummer aufgeführt. Bei einer Neubeset- zung der benannten Stellen wird auch künftig für die Erteilung der Anordnungsbefugnis eine Prüfung der persönlichen Eignung durch das Personal- und Verwaltungsmanagement erfolgen. Passiva Das Eigenkapital in Höhe von 294.406,55 € ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahres- überschusses vorhanden, da es sich nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt. Der Jahresüberschuss wird im darauffolgenden Jahr mit einer Umlagezahlung verrech- net. In der Position der Rückstellungen ist eine Erhöhung um ca. 468.000 € gegenüber dem Jahr 2018 festzustellen. Hierfür sind hauptsächlich die Rückstellungen für künftige Kassenleistungen verantwortlich. Diese setzen sich aus den Beihilfeaufwendungen, aus Beihilfeanträgen sowie Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von insgesamt 2.362.574,92 € zusammen, die zum Jahresende 2019 noch nicht bearbeitet und nicht ausgezahlt waren. Der Rückstellungsbetrag schwankt jährlich teilweise erheblich. Dies lässt sich dadurch erklären, dass dieser Betrag letzt- lich von der Anzahl der Fälle und dem Betrag des jeweiligen Antrags abhängig ist. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruchs noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf Basis von Erfahrungswerten ein Pauschalbetrag von 604,53 € je Fall angenommen. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Verhältnis der Ausgaben 2019 — vor Auflösung und Neubil- dung von Rückstellungen - und der im Vorjahr tatsächlich abgerechneten Anträge: 38.872.902,69 € / 64.303 Anträge = 604,53 je Antrag. Die Berechnung der Antragszahlen wurde vom RPA kritisch hinterfragt und angepasst. Somit ergab sich ein um 48,32 € höhere Pauschalbetrag (vorher: 556,21 €), was eine Erhöhung der Rückstellungen um 4.117,23 € zur Folge hatte. Das Eigenkapital verringerte sich entsprechend um diesen Betrag. Die Verbindlichkeiten weisen im Jahresvergleich erhebliche Schwankungen auf. So ist die Höhe der Verbindlichkeiten von rd. 326.000 € im Jahr 2018 auf rd. 1.057.000 € zum Bilanzstichtag 2019 gestiegen. Der Betrag setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus dem Kassenge- schäft und Sonstigen Verbindlichkeiten. Letztere lagen zum Bilanzstichtag bei rd. 712.000 € und enthalten unter anderem Pensions- und Beihilferückstellungen, die erst in 2020 vom Personal- und Verwaltungsmanagement für Beamtinnen und Beamte der Beihilfekasse berechnet wurden. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 7 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 Während die Pensions- und Beihilferückstellungen 2019 bei rd. 575.000 € lagen, betrugen sie im Jahr 2018 lediglich rd. 166.000 €. 4.3 Lagebericht Aufgrund der weiterhin gestiegenen Zahl der Beihilfeanträge und erneut hoher Personalfluktu- ation bei der Beihilfekasse musste 2019 eine erhebliche Zahl an Überstunden und Wochenend- arbeit geleistet werden. Dennoch lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Jahr 2019 bei 22 Kalendertagen und war damit trotz personeller Engpässe etwas geringer als im Vergleichs- jahr 2018 (25 Tage). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Entspannung der Situation festzustellen, da ein Teil der vakanten Stellen in der Sachbearbeitung wieder besetzt werden konnte. Die für den Stellenplan 2020/2021 beantragten Stellen wurden zudem vom Rat der Stadt Köln genehmigt. Nicht zuletzt aufgrund der durch COVID-19 zurückgegangenen Arztbesuche konnten die Rückstände deut- lich reduziert werden. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie ist im April 2018 zudem eine Beihilfe App eingeführt worden. Mithilfe dieser App gehen die Belege der Beihilfeberechtigten digitalisiert bei den Bei- hilfestellen zur weiteren Bearbeitung ein. Die App wird von den Beihilfeberechtigten sehr gut angenommen und von den Sachbearbeiterinnen überwiegend als Arbeitserleichterung wahrge- nommen. Das Risikomanagement ist inzwischen zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden. So ist etwa bei Überweisungen sichergestellt, dass das Vier-Augen-Prinzip konsequent einge- halten wird, indem Überweisungen ohne zweite elektronische Unterschrift durch das System blockiert werden und nicht getätigt werden können. Für das Risikomanagement wurde eine Vollzeitstelle eingerichtet, die zum 15.02.2019 mit einer qualifizierten Kraft nachbesetzt werden konnte. Während betragsunabhängige Prüfungen in 10 % der bearbeiteten Fälle durch die jeweiligen Vorgesetzten durchgeführt werden, nimmt das Risikomanagement eine weiterführende Kontrolle von Vorgängen ab einer bestimmten Wert- grenze vor. Geprüft werden die Vorgänge mitunter auch auf ihre Plausibilität in Bezug auf das angegebene Krankheitsbild. Aufgabe der Stelle ist es derzeit auch, die durch COVID-19 beding- ten zusätzlichen Kosten zu prognostizieren und der Kämmerei darüber Bericht zu erstatten. 5 Schlussbemerkungen Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte im Juli 2020 zum Teil in den Räumlichkeiten der Beihilfekasse; die anschließenden Auswertungen wurden im Rechnungsprüfungsamt durch- geführt. Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfe- kasse jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff des RPA auf alle prüfungsrelevanten Unterlagen war stets gewährleistet. 6 Bestätigungsvermerk Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das RPA dem Jahresabschluss der Beihilfekasse zum 31.12.2019 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 den folgenden Bestätigungsver- merk erteilt: Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz; Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2019 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vor- schriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prü- fung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfe- kasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln T Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2019 Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beach- tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen. Köln, den 30.07.2020 ») (el 2 erg Valeska Braun Christian Pansold Prüferin Prüfungsleiter Hans-Jochen Hemsing 2 ee Leiter des Rechnufgsprüfungs mtes / UV Ay Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 8
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Willy-Brandt-Platz 2
- Parkgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 2742/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 31.08.2020 14:57