0431/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 29.01.2024 betreffend Windrad Stammheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5086 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0431/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 29.01.2024 betreffend Windrad Stammheim Die Stadtentwässerungsbetriebe beantworten nachfolgend die von Anfragestellern einge- reichte Anfrage zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Großklärwerk Stammheim. Wie ist der Sachstand der Planungen durch die Stadt für die Errichtung eines Windrads auf dem Gelände des Stammheimer Großklärwerks? Bisher gibt es bei den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) Köln noch keinen offiziellen Be- schluss zum Bau einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Großklärwerk (GKW) in Köln- Stammheim. Dementsprechend gibt es auch noch keine detaillierte Planung, wie sie für ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich ist. In der Mach- barkeitsstudie wurden wesentliche Voraussetzungen für den Bau einer ca. 150 m hohen WEA geprüft. Hierzu gehören die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten (Schall und Schat- tenwurf), der Mindestabstand zu Wohnbebauungen, die Berücksichtigung von Natur- und Ar- tenschutz, die Belange der Luftfahrt und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Die positiven Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie zeigen, dass der Ansatz großes Potenzial hat und dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Dementsprechend empfiehlt sich eine weitere Verfolgung des Projekts durch die StEB Köln. Welchen Ablauf eines Genehmigungsverfahrens beabsichtigt die Verwaltung und um- fasst dieses Verfahren eine Beteiligung der politischen Gremien wie Rat Bezirksvertre- tung? Als Anlage der Abwasserwirtschaft ist das GKW Stammheim grundsätzlich ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Der Windenergieerlass NRW regelt unter 5.2.2.1 in Verbindung mit 5.2.2.2, dass WEA im Außenbereich als unterge- ordnete Nebenanlagen von privilegierten Vorhaben gemäß § 35 BauGB zulässig sind. D.h. die WEA gilt als Nebenanlage, die dem Nutzungszweck des GKW selbst dient. Voraussetzung ist, dass der überwiegende Teil der erzeugten Energie dem privilegierten Vor- haben zugutekommt. Dies ist auf dem GKW gegeben, da von einem Eigenverbrauchsanteil von rund 95 % ausgegangen werden kann. Für die Zulassung von WEA über 50 Meter Gesamthöhe ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich, in dessen Rahmen die Träger der öffentlichen Belange (TöB) beteiligt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorge- rufen werden können und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entge- 2 genstehen. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat Konzentrationswir- kung. Das bedeutet, dass die sonstigen, für den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmi- gungen und Zustimmungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens mitge- prüft und beschieden werden. Im Regelfall sind in einem immissionsschutz-rechtlichen Ge- nehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Unterlagen zu Umweltverträglichkeit, Immissi- onsschutz (Schall und Schattenwurf), der optisch bedrängenden Wirkung, Natur- und Arten- schutz usw. erforderlich. Welche Auswirkungen und Risiken des Windrads sind auf die Vogel-Bevölkerung des anliegenden Naturschutzgebiets Rheinaue zu erwarten? Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden avifaunistische Kartierungen zum Vorkommen bzw. zur „Raumnutzung“ von Greif- und Großvögeln durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass weder ein Horst noch ein regelmäßiger Aufenthalt kollisionsgefährdeter Arten im Bereich der geplanten WEA nachgewiesen werden können. Inwiefern deckt sich die Erwartung, 1/6 des Energiebedarfs des Klärwerks zu decken mit der Erwartung, das Windrad zur Wahrung des maximalen Schattenwurfs an man- chen Tagen im Jahr abzustellen? Bei der Ermittlung des Energieertrags der WEA wurde die unter Berücksichtigung der wahr- scheinlichen Schattenwurfdauer erforderliche Abschaltung einbezogen. Das Ergebnis ist eine erwartete Jahresproduktion von rund 5,7 Gigawattstunden (GWh) nach Schattenabschaltung. Dies entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 1.600 3-Personen-Haushal- ten. Der gesamte Stromverbrauch des GKW lag 2022 bei rund 30 GWh. Wie ist die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung geplant? Bei dem Genehmigungsverfahren handelt es sich voraussichtlich um ein sogenanntes verein- fachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Den StEB Köln ist ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft des GKW in Köln-Stammheim und Köln-Flittard sehr wichtig. Daher ist eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit auf freiwilliger Basis zum Fortgang des Projekts geplant, um die Bürger einzubinden und einen entsprechenden Dialog zu ermöglichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0431/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.01.2024
- Erstellt
- 26.01.2024 13:48