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V/0064/2014

Neubau von Kunstrasenspielfeldern auf kommunalen Sportanlagen

Vorlagen 28.01.2014

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.02.2014, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Vorlage 64_2014_NWA_Ergebnis

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Anlage 2 Vorlage 64_2014_NWA_Ergebnis

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Ansehen

Beschlussvorlage

6546 Zeichen

V/0064/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau von Kunstrasenspielfeldern auf kommunalen Sportanlagen 
hier: Rahmenbedingungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.02.2014 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Sportausschuss stimmt zu, dass grundsätzlich die definierten Kriterien der Nut z-
wertanalyse „Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ gemäß Anlage 1  mit ih-
ren Gewichtungen und mit ihren Klassifizierungen auch bei der Bedarfsermittlung für den 
Neubau von Kunstrasenplätzen angewandt werden. 
 
2. Der Bearbeitung von zukünftigen Anträgen auf Neubau von Kunstrasenplätzen werden 
deshalb grundsätzlich die Kriterien gemäß Beschlusspunkt 1 zugrunde gelegt. 
 
3. Der Sportausschuss beschließt, dass sich die jeweiligen Sportvereine mit einem finanzie l-
len Eigenanteil von 10 % an den reinen Baukosten zur Erstellun g eines Kunstrasenplatzes, 
mindestens aber mit 100.000 € beteiligen.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
Aufgrund der im Jahr 2011 aktuellen Antragslage zur Umwandlung vorhandener Tennenspielfelder 
in Kunstrasenplätze – bei gleichzeitig beschränkten finanziellen Möglichkeiten – war es notwendig, 
eine Priorisierung der vorliegenden Anträge vorzunehmen. Ziel war es, eine b edarfsorientierte, 
finanzier- und langfristig auch umsetzbare Lösungsmöglichkeit in einem kriteriengesteuerten Ve r-
fahren zu finden.  
 
Basierend auf mehreren Arbeitsgesprächen des Arbeitskreises „Kunstrasen“ bestehend aus den 
sportpolitischen Sprechern der Fraktionen im Sportausschuss, dem Stadtsportbund Mün ster e. V. 
und der Sportverwaltung wurde gemeinsam eine Nutzwertanalyse mit ihren Gewichtungen und mit 
ihren Klassifizierungen entwickelt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0064/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0064/2014 
 
 
Zu Ziffer 1 und 2: 
Die erzielten Ergebnisse, Grundlagen und Definitionen der Kriterien der Nutzwertanalyse (Anlage 
1) wurden mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0677/2011 „Nutzwertanal yse „Umwandlung 
Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ vom 22.09.2011 dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 
05.10.2011 zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Im Arbeitskreis „Kunstrasen“ wurden folgende Aspekte bzw. Unterkriterien als Entscheidungsp a-
rameter gewählt und sogenannte Mussziele: 
 
- Liquidität des Vereins muss gegeben sein 
- Sanierungsnotwendigkeit des umzuwandelnden Platzes muss gegeben sein1) 
- Mindestens 200 von 501 Punkten müssen erreicht werden 
 
und sogenannte Kannziele 
 
- Kenngrößen des Vereins 
- Systemziele (demografische Aspekte) 
- Wirtschaftliche Ziele 
- Platz- und Umfeldsituationen 
 
kategorisiert und u. a. die Faktoren der Vereinsentwicklung 
 
- in die Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) 
- Anzahl der Mannschaften (Fußball – im Spielbetrieb 
- Sowie Mitgliederentwicklung der letzten 5 Jahre  
 
weiter detailliert.   
 
Mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0742/2011 „Umwandlung städtischer Rotgrantspie lfelder 
(Tenne) in Kunstrasenplätze“ vom 04.11.2011 hat der Sportausschuss über die im Jahr 2011 v or-
liegenden Anträge auf Umwandlung entschieden.  
 
Darüber hinaus ergibt sich aus der beigefügten Anlage 2 zur o. g. Beschlussvorlage, dass bei den 
der Verwaltung im Jahr 2011 vorliegenden Anträge zum Neubau eines Kunstrasengroßspielfel-
des auf den kommunale n Sportanlagen Zum Häpper (DJK Grün Weiß Amelsb üren e. V.) und 
Brandhoveweg (FVL Wolbeck 1910 e. V.) auch alle o. g. Kriterien zur Errichtung e ines neuen 
Kunstrasenspielfeldes angewandt wurden und als erfüllt anzusehen sind (s. Anlage 2).  
 
Die Sportverwaltung hat aktuell alle Kriterien der Nutzwertanalyse bezogen auf Grün Weiß Amel s-
büren e. V. und VFL Wolbeck 1910 e. V. überprüft. Der Bedarf eines Kunstrasenpla tzes besteht 
auch weiterhin. 
 
Zu den benannten und definierten Kriterien wurden die Datenquellen bestimmt. Daten abg efragt 
oder eigenständig ermittelt. Zur Gewichtung dieser Kriterien (Wie wichtig ist dieses Kr iterium zur 
Erreichung des Ziels?) wurden die dargestellten Prozentwerte in der damals eingesetzten Arbeit s-
kreis „Kunstrasen“ eingehend besprochen und wie in der Anlage 1 dargestellt festgelegt. 
 
Die Klassifizierung (für welchen vorliegenden Wert gibt es wie viele Punkte) wurde anhand aller 
zur Verfügung stehenden Daten von/über Sportvereinen, -plätzen und sonstig releva nten Quellen 
vorgenommen, um perspektivisch die Möglichkeit einer kontinuierlichen und vergleichbaren En t-
scheidungsgrundlage zu er- bzw. behalten. Die Pflege und damit auch die Fortführung dieser D a-
tengrundlagen wird demnach auch bei den Entscheidungen beim   Neubau von Kunstrasenplätzen 
kontinuierliche Fachaufgabe werden.

- 3 - 
V/0064/2014 
Zu Ziffer 3 
In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch am 16.01.2014 zwischen den sportpolitischen 
Sprecherinnen und Sprecher, Stadtsportbund Münster e.V. und Sportverwaltung wu rde festgelegt, 
dass sich Sportvereine beim Neubau von Kunstrasenspielfelder mit einem Betrag von 10 %, mi n-
destens aber mit 100.000 € an den reinen Baukosten des Kunstrasenplatzes beteiligen. Eine B e-
teiligung der Sportvereine an den Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen wie z. B. Lärmschutz,  
Ballfangzaun, Parkplätze u. a. wird im Rahmen der Gleichb ehandlung nicht gefordert, da sich die 
Sportvereine bei den Projekten „Umwandlung von Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ an so l-
chen Kosten auch nicht beteiligten mussten. 
 
Zur Wahrung eines einh eitlichen Qualitätsstandards bei solchen Baumaßnahmen wird die Spor t-
verwaltung ein Pflichtenheft erstellen lassen, in dem festgeschrieben wird, wie die Ba uausführung 
sportfachlich und bautechnisch nach den einschlägigen DIN - und Bauvorschriften zu erfolgen hat. 
Dieses Pflichtenheft hat dann für derartige Baumaßnahmen bindende Wirkung. 
 
Der von Verein tatsächlich zu erbringende Eigenanteil gemäß Beschlusspunkt 3 kann erst nach 
Abschluss der Maßnahme in Ansatz gebracht werden.    
 
 
Weiteres Vorgehen: 
Im Anschluss und fußend auf dieser Entscheidung über die grundlegende Verfahrensweise we r-
den die Anträge auf Neubau eines Kunstrasenplatzes  per separaten Beschlussvorlagen entsche i-
dungsreif für die politischen Gremien vorbereitet.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Ziele/Kriterien und deren Gewichtung (Nutzwertanalyse)  
Anlage 2: Ergebnis der Nutzwertanalyse

Anlage 1 Vorlage 64_2014_NWA_Ergebnis

3364 Zeichen

Anlage  1
zur Vorlage V/0064/2014
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4056
AB C E F G
M Mussziele
1 Liquidität des Vereins muß gegeben sein.
2 Sanierungsnotwendigkeit gegeben
K Kannziele Gewicht
K1 Kenngrößen Verein 40,00
1 Anzahl der Kinder und Jugendlichen der 
platznutzenden Vereine (Sparte Fußball)
20,00
2 Anzahl der Mannschaften (Fußball) im 
Spielbetrieb 
10,00
3
Mitgliederentwicklung (Sparte Fußball) der 
platznutzenden Vereine in den letzten fünf 
Jahren 
10,00
K2 Systemziele 10,00
1
Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 
(der Jahre 2009 - 2020, vgl. V/ 0707/2010) 
) im Stadtbezirk/ Einzugsgebiet 
10,00
Antragsreihenfolge
K3 Wirtschaftliche Ziele 40,00
1 Derzeitige Nutzungsintensität durch 
Vereine, Schul- und Freizeitsport
15,00
2 Künftige Nutzungsintensität durch Vereine, 
Schul- und Freizeitsport
15,00
3 Kooperationen 10,00
K4 Platz- und Umfeldsituation 10,00
1 Art, Anzahl der Plätze 7,00
2 Zustand der jeweiligen Plätze, bzw. des 
umzuwandelnden Platzes
2,00
3 Strukturelle Gegebenheiten
1,00
Klassifizierungsbereich
Nutzwertanalyse zur Umwandlung Tenne in 
Kunstrasen
Rangfolge
Der jeweils erhobene/ mitgeteilte Werte der 
antragstellenden Vereine ist in den 
Klassifizierungsbereich einzuordnen und der 
vorgesehene Punktwert für die weitere Berechung zu 
wählen.
erreichte Punkte von max. Punktzahl 501  (%)
Klassen: Anzahl Fußballspielende
1 Punkt: 100 - 200
2 Punkte: 201 - 300
3 Punkte: 301 - 400
4 Punkte: 401 - 500
5 Punkte: über  500
Klassen: Anzahl Mannschaften
1 Punkt: über   5 bis 10
2 Punkte: 11 bis 15
3 Punkte: 16 bis 20
4 Punkte: 21 bis 25
5 Punkte: über  25
Klassen: Nutzungsintensität
1 Punkt: 1.000 – 1.500 Jahresstunden
2 Punkte: 1.501 – 2.000 Jahresstunden
3 Punkte: 2.001 – 2.500 Jahresstunden
4 Punkte: 2.501 – 3.000 Jahresstunden
5 Punkte: 3.001 – 3.500 Jahresstunden
6 Punkte: über 3.500 Jahresstunden
Klassen: Kooperationen 
0 Punkte: nein
1 Punkt: eingeschränkt möglich
2 Punkte: möglich
3 Punkte: gut möglich
Klassen: Strukturelle Gegebenheiten 
1 Punkt: nicht erfüllt
2 Punkte: teilweise erfüllt
3 Punkte: erfüllt
Klas s en: Bevölkerungs entwicklung
0 Punkte: abnehmende Bevölkerung (> -1 %)
1 Punkt: gleichbleibende Bevölkerung (+/- <= 1 %)
2 Punkte: leicht steigende Bevölkerung (>1 bis 4,9 %)
3 Punkte: steigende Bevölkerung (5 bis 10 %)
4 Punkte: stark steigende Bevölkerung (ab 10 %)
Klassen: Mitgliederentwicklung in den letzten 5 Jahren
0 Punkte: stagnierende bzw. rückläufige Mitgliederentwicklung
1 Punkt: Mitgliederwachstum bis zu 3 % 
2 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 3 bis 6 %
3 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 6 %
Klassen: Zustand der Plätze
1 Punkt: sehr gut
2 Punkte: gut
3 Punkte: befriedigend
4 Punkte: ausreichend
5 Punkte: mangelhaft
6 Punkte: ungenügend
Klassen: Vorhandene Plätze
2 Rasenplatz und 1 KR-Platz und 1 Ballwiese oder
4 Rasen- und 2 Tennenplätze
1 Punkte 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz und 1 KR-Platz
2 Rasen.- und 2 Tennenplätze oder
3 Rasen.- und 1 KR-Platz
3 Punkte 2 KR-Plätze
1 Rasenplatz und 2 Tennenplätze oder
2 Rasenplätze und 1 KR-Platz
1 Rasen.- und 1 Tennenplatz und 1 Ballwiese oder
2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz
1 Rasen.- und 1 Tennenplatz oder
1 Kunstrasenplatz oder
2 Rasenplätze
7 Punkte 1 Tennenplatz
8 Punkte 1 Rasenplatz
6 Punkte
4 Punkte
5 Punkte
0 Punkte
2 Punkte
1 von 1 Stand: 10.02.2014, 11:15 Uhr

Anlage 2 Vorlage 64_2014_NWA_Ergebnis

4398 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage V/0064/2014
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AB C E F G I V W X Y Z AA
57% 72%
Wert Bewertung Punkte Wert Bewertung Punkte
M Mussziele ok 287,67 ok 362,00     
1 Liquidität des Vereins muß gegeben sein. Verein ja ok ja ok
2 Sanierungsnotwendigkeit gegeben Begehung ok ok
K Kannziele Gewicht 
(=100) 57% 72%
K1 Kenngrößen Verein 40,00 90,00     150,00    
1 Anzahl der Kinder und Jugendlichen der 
platznutzenden Vereine (Sparte Fußball)
20,00 Verein 282 2 40,00      408 4 80,00       
2 Anzahl der Mannschaften (Fußball) im 
Spielbetrieb 
10,00 Verein 23 4 40,00      29 5 50,00       
3 Mitgliederentwicklung (Sparte Fußball) der 
platznutzenden Vereine 
10,00 Verein 1,82% 1 10,00      3,27% 2 20,00       
K2 Systemziele 10,00 30,00     30,00      
1
Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (der
Jahre 2009 - 2020, vgl. V/ 0707/2010) ) im 
Stadtbezirk/ Einzugsgebiet 
10,00 5,80 3 30,00          9,30 3 30,00          
Antragsreihenfolge 28.03.2011 2-            20.03.2011 1-             
K3 Wirtschaftliche Ziele 40,00 125,00  140,00    
1 Derzeitige Nutzungsintensität durch Vereine, 
Schul- und Freizeitsport
15,00 2.438 3 45,00      2.640 4 60,00       
2 Künftige Nutzungsintensität durch Vereine, 
Schul- und Freizeitsport
15,00 2.778 4 60,00      2.870 4 60,00       
3 Kooperationen 10,00 Verein möglich 2 20,00      möglich 2 20,00       
K4 Platz- und Umfeldsituation 10,00 42,67     42,00      
1 Art, Anzahl, (Normkonformität) der Plätze 7,00 Begehung
1 R;           
1 T;           
1 Ballwiese 
(Rasen)
5 35,00      
1 R;           
1 T;           
1 Ballwiese 
(Rasen)
5 35,00       
2 Zustand der jeweiligen Plätze, bzw. des 
umzuwandelnden Platzes
2,00
Begehung
(rechn.) Durch-
schnitt          
gut
2,3 4,67        
(rechn.) Durch-
schnitt          
gut
2 4,00         
3 Strukturelle Gegebenheiten
1,00
Begehung erfüllt 3 3,00        erfüllt 3 3,00         
Nutzwertanalyse zur Umwandlung 
Tenne in Kunstrasen
Rangfolge Aus diesem Klassifizierungsbereich ist der jeweils 
erhobene/ mitgeteilte Werte der Spalten I, L, O, R; U, X 
zu vergleichen und der entsprechende Punktwert in 
Spalte J, M, P, S, V, Y einzutragen.
 DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V.  VfL Wolbeck 1910 e. V. 
Verein/        
Berechnungen 
Sportamt
1er Rang2er Rang
287,67 von 501 Punkten: 362 von 501 Punkten:erreichte Punkte von Punkten (%)
Datenquelle
Klassen: Anzahl Fußballspielende
1 Punkt: 100 - 200
2 Punkte: 201 - 300
3 Punkte: 301 - 400
4 Punkte: 401 - 500
5 Punkte: über  500
Klassen: Anzahl Mannschaften
1 Punkt: über   5 bis 10
2 Punkte: 11 bis 15
3 Punkte: 16 bis 20
4 Punkte: 21 bis 25
5 Punkte: über  25
Klassen: Nutzungsintensität
1 Punkt: 1.000 – 1.500 Jahresstunden
2 Punkte: 1.501 – 2.000 Jahresstunden
3 Punkte: 2.001 – 2.500 Jahresstunden
4 Punkte: 2.501 – 3.000 Jahresstunden
5 Punkte: 3.001 – 3.500 Jahresstunden
6 Punkte: über 3.500 Jahresstunden
Klassen: Kooperationen 
0 Punkte: nein
1 Punkt: eingeschränkt möglich
2 Punkte: möglich
3 Punkte: gut möglich
Klassen: Strukturelle Gegebenheiten 
1 Punkt: nicht erfüllt
2 Punkte: teilweise erfüllt
3 Punkte: erfüllt
Klassen: Bevölkerungsentwicklung
0 Punkte: abnehmende Bevölkerung (> -1 %)
1 Punkt: gleichbleibende Bevölkerung (+/- <= 1 %)
2 Punkte: leicht steigende Bevölkerung (>1 bis 4,9 %)
3 Punkte: steigende Bevölkerung (5 bis 10 %)
4 Punkte: stark steigende Bevölkerung (ab 10 %)
Klassen: Mitgliederentwicklung in den letzten 5 Jahren
0 Punkte: stagnierende bzw. rückläufige Mitgliederentwicklung
1 Punkt: Mitgliederwachstum bis zu 3 % 
2 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 3 bis 6 %
3 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 6 %
Klassen: Zustand der Plätze
1 Punkt: sehr gut
2 Punkte: gut
3 Punkte: befriedigend
4 Punkte: ausreichend
5 Punkte: mangelhaft
6 Punkte: ungenügend
Klassen: Vorhandene Plätze
2 Rasenplatz und 1 KR-Platz und 1 Ballwiese oder
4 Rasen- und 2 Tennenplätze
1 Punkte 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz und 1 KR-Platz
2 Rasen.- und 2 Tennenplätze oder
3 Rasen.- und 1 KR-Platz
3 Punkte 2 KR-Plätze
1 Rasenplatz und 2 Tennenplätze oder
2 Rasenplätze und 1 KR-Platz
1 Rasen.- und 1 Tennenplatz und 1 Ballwiese oder
2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz
1 Rasen.- und 1 Tennenplatz oder
1 Kunstrasenplatz oder
2 Rasenplätze
7 Punkte 1 Tennenplatz
8 Punkte 1 Rasenplatz
6 Punkte
4 Punkte
5 Punkte
0 Punkte
2 Punkte
1 von 1 Stand: 10.02.2014, 11:14 Uhr

Beratungsverlauf (1)

20.02.2014 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brandhoveweg
  • Zum Häpper

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0064/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37