V/0064/2014
Neubau von Kunstrasenspielfeldern auf kommunalen Sportanlagen
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Beschlussvorlage
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V/0064/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Neubau von Kunstrasenspielfeldern auf kommunalen Sportanlagen hier: Rahmenbedingungen Beratungsfolge 20.02.2014 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt zu, dass grundsätzlich die definierten Kriterien der Nut z- wertanalyse „Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ gemäß Anlage 1 mit ih- ren Gewichtungen und mit ihren Klassifizierungen auch bei der Bedarfsermittlung für den Neubau von Kunstrasenplätzen angewandt werden. 2. Der Bearbeitung von zukünftigen Anträgen auf Neubau von Kunstrasenplätzen werden deshalb grundsätzlich die Kriterien gemäß Beschlusspunkt 1 zugrunde gelegt. 3. Der Sportausschuss beschließt, dass sich die jeweiligen Sportvereine mit einem finanzie l- len Eigenanteil von 10 % an den reinen Baukosten zur Erstellun g eines Kunstrasenplatzes, mindestens aber mit 100.000 € beteiligen. Begründung: Ausgangslage: Aufgrund der im Jahr 2011 aktuellen Antragslage zur Umwandlung vorhandener Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze – bei gleichzeitig beschränkten finanziellen Möglichkeiten – war es notwendig, eine Priorisierung der vorliegenden Anträge vorzunehmen. Ziel war es, eine b edarfsorientierte, finanzier- und langfristig auch umsetzbare Lösungsmöglichkeit in einem kriteriengesteuerten Ve r- fahren zu finden. Basierend auf mehreren Arbeitsgesprächen des Arbeitskreises „Kunstrasen“ bestehend aus den sportpolitischen Sprechern der Fraktionen im Sportausschuss, dem Stadtsportbund Mün ster e. V. und der Sportverwaltung wurde gemeinsam eine Nutzwertanalyse mit ihren Gewichtungen und mit ihren Klassifizierungen entwickelt. Vorlagen-Nr.: V/0064/2014 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0064/2014 Zu Ziffer 1 und 2: Die erzielten Ergebnisse, Grundlagen und Definitionen der Kriterien der Nutzwertanalyse (Anlage 1) wurden mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0677/2011 „Nutzwertanal yse „Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ vom 22.09.2011 dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2011 zur Entscheidung vorgelegt. Im Arbeitskreis „Kunstrasen“ wurden folgende Aspekte bzw. Unterkriterien als Entscheidungsp a- rameter gewählt und sogenannte Mussziele: - Liquidität des Vereins muss gegeben sein - Sanierungsnotwendigkeit des umzuwandelnden Platzes muss gegeben sein1) - Mindestens 200 von 501 Punkten müssen erreicht werden und sogenannte Kannziele - Kenngrößen des Vereins - Systemziele (demografische Aspekte) - Wirtschaftliche Ziele - Platz- und Umfeldsituationen kategorisiert und u. a. die Faktoren der Vereinsentwicklung - in die Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) - Anzahl der Mannschaften (Fußball – im Spielbetrieb - Sowie Mitgliederentwicklung der letzten 5 Jahre weiter detailliert. Mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0742/2011 „Umwandlung städtischer Rotgrantspie lfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze“ vom 04.11.2011 hat der Sportausschuss über die im Jahr 2011 v or- liegenden Anträge auf Umwandlung entschieden. Darüber hinaus ergibt sich aus der beigefügten Anlage 2 zur o. g. Beschlussvorlage, dass bei den der Verwaltung im Jahr 2011 vorliegenden Anträge zum Neubau eines Kunstrasengroßspielfel- des auf den kommunale n Sportanlagen Zum Häpper (DJK Grün Weiß Amelsb üren e. V.) und Brandhoveweg (FVL Wolbeck 1910 e. V.) auch alle o. g. Kriterien zur Errichtung e ines neuen Kunstrasenspielfeldes angewandt wurden und als erfüllt anzusehen sind (s. Anlage 2). Die Sportverwaltung hat aktuell alle Kriterien der Nutzwertanalyse bezogen auf Grün Weiß Amel s- büren e. V. und VFL Wolbeck 1910 e. V. überprüft. Der Bedarf eines Kunstrasenpla tzes besteht auch weiterhin. Zu den benannten und definierten Kriterien wurden die Datenquellen bestimmt. Daten abg efragt oder eigenständig ermittelt. Zur Gewichtung dieser Kriterien (Wie wichtig ist dieses Kr iterium zur Erreichung des Ziels?) wurden die dargestellten Prozentwerte in der damals eingesetzten Arbeit s- kreis „Kunstrasen“ eingehend besprochen und wie in der Anlage 1 dargestellt festgelegt. Die Klassifizierung (für welchen vorliegenden Wert gibt es wie viele Punkte) wurde anhand aller zur Verfügung stehenden Daten von/über Sportvereinen, -plätzen und sonstig releva nten Quellen vorgenommen, um perspektivisch die Möglichkeit einer kontinuierlichen und vergleichbaren En t- scheidungsgrundlage zu er- bzw. behalten. Die Pflege und damit auch die Fortführung dieser D a- tengrundlagen wird demnach auch bei den Entscheidungen beim Neubau von Kunstrasenplätzen kontinuierliche Fachaufgabe werden. - 3 - V/0064/2014 Zu Ziffer 3 In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch am 16.01.2014 zwischen den sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, Stadtsportbund Münster e.V. und Sportverwaltung wu rde festgelegt, dass sich Sportvereine beim Neubau von Kunstrasenspielfelder mit einem Betrag von 10 %, mi n- destens aber mit 100.000 € an den reinen Baukosten des Kunstrasenplatzes beteiligen. Eine B e- teiligung der Sportvereine an den Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen wie z. B. Lärmschutz, Ballfangzaun, Parkplätze u. a. wird im Rahmen der Gleichb ehandlung nicht gefordert, da sich die Sportvereine bei den Projekten „Umwandlung von Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ an so l- chen Kosten auch nicht beteiligten mussten. Zur Wahrung eines einh eitlichen Qualitätsstandards bei solchen Baumaßnahmen wird die Spor t- verwaltung ein Pflichtenheft erstellen lassen, in dem festgeschrieben wird, wie die Ba uausführung sportfachlich und bautechnisch nach den einschlägigen DIN - und Bauvorschriften zu erfolgen hat. Dieses Pflichtenheft hat dann für derartige Baumaßnahmen bindende Wirkung. Der von Verein tatsächlich zu erbringende Eigenanteil gemäß Beschlusspunkt 3 kann erst nach Abschluss der Maßnahme in Ansatz gebracht werden. Weiteres Vorgehen: Im Anschluss und fußend auf dieser Entscheidung über die grundlegende Verfahrensweise we r- den die Anträge auf Neubau eines Kunstrasenplatzes per separaten Beschlussvorlagen entsche i- dungsreif für die politischen Gremien vorbereitet. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Ziele/Kriterien und deren Gewichtung (Nutzwertanalyse) Anlage 2: Ergebnis der Nutzwertanalyse
Anlage 1 Vorlage 64_2014_NWA_Ergebnis
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Anlage 1 zur Vorlage V/0064/2014 1 3 45 6 7 810 1115 16 17 18 19 22 23 24 26 29 30 31 32 33 36 37 38 39 4056 AB C E F G M Mussziele 1 Liquidität des Vereins muß gegeben sein. 2 Sanierungsnotwendigkeit gegeben K Kannziele Gewicht K1 Kenngrößen Verein 40,00 1 Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) 20,00 2 Anzahl der Mannschaften (Fußball) im Spielbetrieb 10,00 3 Mitgliederentwicklung (Sparte Fußball) der platznutzenden Vereine in den letzten fünf Jahren 10,00 K2 Systemziele 10,00 1 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (der Jahre 2009 - 2020, vgl. V/ 0707/2010) ) im Stadtbezirk/ Einzugsgebiet 10,00 Antragsreihenfolge K3 Wirtschaftliche Ziele 40,00 1 Derzeitige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport 15,00 2 Künftige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport 15,00 3 Kooperationen 10,00 K4 Platz- und Umfeldsituation 10,00 1 Art, Anzahl der Plätze 7,00 2 Zustand der jeweiligen Plätze, bzw. des umzuwandelnden Platzes 2,00 3 Strukturelle Gegebenheiten 1,00 Klassifizierungsbereich Nutzwertanalyse zur Umwandlung Tenne in Kunstrasen Rangfolge Der jeweils erhobene/ mitgeteilte Werte der antragstellenden Vereine ist in den Klassifizierungsbereich einzuordnen und der vorgesehene Punktwert für die weitere Berechung zu wählen. erreichte Punkte von max. Punktzahl 501 (%) Klassen: Anzahl Fußballspielende 1 Punkt: 100 - 200 2 Punkte: 201 - 300 3 Punkte: 301 - 400 4 Punkte: 401 - 500 5 Punkte: über 500 Klassen: Anzahl Mannschaften 1 Punkt: über 5 bis 10 2 Punkte: 11 bis 15 3 Punkte: 16 bis 20 4 Punkte: 21 bis 25 5 Punkte: über 25 Klassen: Nutzungsintensität 1 Punkt: 1.000 – 1.500 Jahresstunden 2 Punkte: 1.501 – 2.000 Jahresstunden 3 Punkte: 2.001 – 2.500 Jahresstunden 4 Punkte: 2.501 – 3.000 Jahresstunden 5 Punkte: 3.001 – 3.500 Jahresstunden 6 Punkte: über 3.500 Jahresstunden Klassen: Kooperationen 0 Punkte: nein 1 Punkt: eingeschränkt möglich 2 Punkte: möglich 3 Punkte: gut möglich Klassen: Strukturelle Gegebenheiten 1 Punkt: nicht erfüllt 2 Punkte: teilweise erfüllt 3 Punkte: erfüllt Klas s en: Bevölkerungs entwicklung 0 Punkte: abnehmende Bevölkerung (> -1 %) 1 Punkt: gleichbleibende Bevölkerung (+/- <= 1 %) 2 Punkte: leicht steigende Bevölkerung (>1 bis 4,9 %) 3 Punkte: steigende Bevölkerung (5 bis 10 %) 4 Punkte: stark steigende Bevölkerung (ab 10 %) Klassen: Mitgliederentwicklung in den letzten 5 Jahren 0 Punkte: stagnierende bzw. rückläufige Mitgliederentwicklung 1 Punkt: Mitgliederwachstum bis zu 3 % 2 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 3 bis 6 % 3 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 6 % Klassen: Zustand der Plätze 1 Punkt: sehr gut 2 Punkte: gut 3 Punkte: befriedigend 4 Punkte: ausreichend 5 Punkte: mangelhaft 6 Punkte: ungenügend Klassen: Vorhandene Plätze 2 Rasenplatz und 1 KR-Platz und 1 Ballwiese oder 4 Rasen- und 2 Tennenplätze 1 Punkte 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz und 1 KR-Platz 2 Rasen.- und 2 Tennenplätze oder 3 Rasen.- und 1 KR-Platz 3 Punkte 2 KR-Plätze 1 Rasenplatz und 2 Tennenplätze oder 2 Rasenplätze und 1 KR-Platz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz und 1 Ballwiese oder 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz oder 1 Kunstrasenplatz oder 2 Rasenplätze 7 Punkte 1 Tennenplatz 8 Punkte 1 Rasenplatz 6 Punkte 4 Punkte 5 Punkte 0 Punkte 2 Punkte 1 von 1 Stand: 10.02.2014, 11:15 Uhr
Anlage 2 Vorlage 64_2014_NWA_Ergebnis
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Anlage 2 zur Vorlage V/0064/2014 1 3 4 5 6 7 8 10 1115 16 17 18 19 22 23 24 26 29 30 31 32 33 36 37 38 39 4056 AB C E F G I V W X Y Z AA 57% 72% Wert Bewertung Punkte Wert Bewertung Punkte M Mussziele ok 287,67 ok 362,00 1 Liquidität des Vereins muß gegeben sein. Verein ja ok ja ok 2 Sanierungsnotwendigkeit gegeben Begehung ok ok K Kannziele Gewicht (=100) 57% 72% K1 Kenngrößen Verein 40,00 90,00 150,00 1 Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) 20,00 Verein 282 2 40,00 408 4 80,00 2 Anzahl der Mannschaften (Fußball) im Spielbetrieb 10,00 Verein 23 4 40,00 29 5 50,00 3 Mitgliederentwicklung (Sparte Fußball) der platznutzenden Vereine 10,00 Verein 1,82% 1 10,00 3,27% 2 20,00 K2 Systemziele 10,00 30,00 30,00 1 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (der Jahre 2009 - 2020, vgl. V/ 0707/2010) ) im Stadtbezirk/ Einzugsgebiet 10,00 5,80 3 30,00 9,30 3 30,00 Antragsreihenfolge 28.03.2011 2- 20.03.2011 1- K3 Wirtschaftliche Ziele 40,00 125,00 140,00 1 Derzeitige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport 15,00 2.438 3 45,00 2.640 4 60,00 2 Künftige Nutzungsintensität durch Vereine, Schul- und Freizeitsport 15,00 2.778 4 60,00 2.870 4 60,00 3 Kooperationen 10,00 Verein möglich 2 20,00 möglich 2 20,00 K4 Platz- und Umfeldsituation 10,00 42,67 42,00 1 Art, Anzahl, (Normkonformität) der Plätze 7,00 Begehung 1 R; 1 T; 1 Ballwiese (Rasen) 5 35,00 1 R; 1 T; 1 Ballwiese (Rasen) 5 35,00 2 Zustand der jeweiligen Plätze, bzw. des umzuwandelnden Platzes 2,00 Begehung (rechn.) Durch- schnitt gut 2,3 4,67 (rechn.) Durch- schnitt gut 2 4,00 3 Strukturelle Gegebenheiten 1,00 Begehung erfüllt 3 3,00 erfüllt 3 3,00 Nutzwertanalyse zur Umwandlung Tenne in Kunstrasen Rangfolge Aus diesem Klassifizierungsbereich ist der jeweils erhobene/ mitgeteilte Werte der Spalten I, L, O, R; U, X zu vergleichen und der entsprechende Punktwert in Spalte J, M, P, S, V, Y einzutragen. DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. VfL Wolbeck 1910 e. V. Verein/ Berechnungen Sportamt 1er Rang2er Rang 287,67 von 501 Punkten: 362 von 501 Punkten:erreichte Punkte von Punkten (%) Datenquelle Klassen: Anzahl Fußballspielende 1 Punkt: 100 - 200 2 Punkte: 201 - 300 3 Punkte: 301 - 400 4 Punkte: 401 - 500 5 Punkte: über 500 Klassen: Anzahl Mannschaften 1 Punkt: über 5 bis 10 2 Punkte: 11 bis 15 3 Punkte: 16 bis 20 4 Punkte: 21 bis 25 5 Punkte: über 25 Klassen: Nutzungsintensität 1 Punkt: 1.000 – 1.500 Jahresstunden 2 Punkte: 1.501 – 2.000 Jahresstunden 3 Punkte: 2.001 – 2.500 Jahresstunden 4 Punkte: 2.501 – 3.000 Jahresstunden 5 Punkte: 3.001 – 3.500 Jahresstunden 6 Punkte: über 3.500 Jahresstunden Klassen: Kooperationen 0 Punkte: nein 1 Punkt: eingeschränkt möglich 2 Punkte: möglich 3 Punkte: gut möglich Klassen: Strukturelle Gegebenheiten 1 Punkt: nicht erfüllt 2 Punkte: teilweise erfüllt 3 Punkte: erfüllt Klassen: Bevölkerungsentwicklung 0 Punkte: abnehmende Bevölkerung (> -1 %) 1 Punkt: gleichbleibende Bevölkerung (+/- <= 1 %) 2 Punkte: leicht steigende Bevölkerung (>1 bis 4,9 %) 3 Punkte: steigende Bevölkerung (5 bis 10 %) 4 Punkte: stark steigende Bevölkerung (ab 10 %) Klassen: Mitgliederentwicklung in den letzten 5 Jahren 0 Punkte: stagnierende bzw. rückläufige Mitgliederentwicklung 1 Punkt: Mitgliederwachstum bis zu 3 % 2 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 3 bis 6 % 3 Punkte: Mitgliederwachstum um mehr als 6 % Klassen: Zustand der Plätze 1 Punkt: sehr gut 2 Punkte: gut 3 Punkte: befriedigend 4 Punkte: ausreichend 5 Punkte: mangelhaft 6 Punkte: ungenügend Klassen: Vorhandene Plätze 2 Rasenplatz und 1 KR-Platz und 1 Ballwiese oder 4 Rasen- und 2 Tennenplätze 1 Punkte 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz und 1 KR-Platz 2 Rasen.- und 2 Tennenplätze oder 3 Rasen.- und 1 KR-Platz 3 Punkte 2 KR-Plätze 1 Rasenplatz und 2 Tennenplätze oder 2 Rasenplätze und 1 KR-Platz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz und 1 Ballwiese oder 2 Rasenplätze und 1 Tennenplatz 1 Rasen.- und 1 Tennenplatz oder 1 Kunstrasenplatz oder 2 Rasenplätze 7 Punkte 1 Tennenplatz 8 Punkte 1 Rasenplatz 6 Punkte 4 Punkte 5 Punkte 0 Punkte 2 Punkte 1 von 1 Stand: 10.02.2014, 11:14 Uhr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brandhoveweg
- Zum Häpper
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0064/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37