1341/2017
Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang; städteb.Planungskonzept; Anhörung der BV 4 z.d.Ergebnissen d.frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss ü.d.Vorgaben z.Ausarbeitung d.Bebauungsplan-Entwurfs
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
847 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Rhei Ke
Vorlagen-Nummer
1341/2017
Stand: 06.07.2023
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule
Wasseramselweg in Köln-Vogelsang
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfs
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Bebauungsplan Nr. 62460/02 Arbeitstitel: „Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamt-
schule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang“ ist am 05.05.2022 vom Rat als Satzung be-
schlossen worden und am 27.07.2022 im Amtsblatt bekanntgemacht worden.
Nächste Schritte:
Nicht erforderlich
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Anlage 2 (Städtebauliches Planungskonzept)
496 Zeichen
*UQIOlFKH Parkhaus3DUNKDXV)'2.PD[P1+1 7HLFKURKUVlQJHUZHJ WasseramselwegLGFIUGLH$OOJHPHLQKHLWIUGLH9HUVRUJXQJVWUlJHU Festsetzungen sieheB-Plan 62460/023ULYDWH*UQIOlFKH SO 1(Sport, Gesundheit, Bildung) AteliernutzungmitzugeordnetemWohnen *HPHLQEHGDUIVIOlFKH-Schule- 1,2 0,6 Sport-, Kultur- und sonstigeVeranstaltungen 622.PD[P1+1 0,8 2,4OKmax.P1+1SO 30,61,3 RKQH0DVWDEN 6WlGWHEDXOLFKHV3ODQXQJVNRQ]HSW Anlage 2
Anlage 1 (Übersichtsplan)
445 Zeichen
7HLFKURKUVlQJHUZHJ Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN Stadtplanungsamt$QODJH]XUbQGHUXQJGHV%HEDXXQJVSODQHV$UEHLWVWLWHO9LWDOLVVWUDH*LUOLW]ZHJbQGHUXQJ*HVDPWVFKXOH:DVVHUDPVHOZHJLQ.|OQ9RJHOVDQJ 0 10050 200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
8920 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 612 Rhei Ke Vorlagen-Nummer 1341/2017 Freigabedatum 17.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 27.06.2017 Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der Rat der Stadt Köln hat am 12.05.2015 die Planungsaufnahme zur Errichtung einer Gesamtschule am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschlossen. Der Schulentwicklungsplan sieht im Stadtbezirk Lindenthal einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen in weiterführenden Schulen. Steigende Kinderzahlen und die Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete verstärken den Trend. Der geplante Standort befindet sich östlich und nördlich des Wasseramselwegs und Teichrohrsängerwegs und liegt an der Stadtbezirksgrenze im Stadtbezirk Eh- renfeld. Er ist daher gut geeignet, um Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtbezirk Lindenthal, ins- besondere aus den westlichen Stadtbereichen, einen Schulstandort zu bieten. Zusätzlich kann der Standort auch zur Bedarfsdeckung für den Stadtbezirk Ehrenfeld beitragen. Da der rechtskräftige Bebauungsplan 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln- Vogelsang– für die Fläche größtenteils ein Sondergebiet "SO 2 für Sport, Kultur und sonstige Veran- staltungen" festsetzt, ist für das Plangebiet eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Gesamtschule zu schaffen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 die Einleitung der Änderung sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Plangebiet "Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang" beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus Ehren- feld) vom 19.05. bis einschließlich 02.06.2016. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 09.06.2016 abgegeben werden. Es ging eine schriftliche Stellungnahme ein. In der Anlage 3 erfolgt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Weiterführung des Verfahrens Städtebauliches Planungskonzept Für das Schulgrundstück soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festge- setzt werden. Im südwestlichen Planbereich soll ein Teil des bestehenden Sondergebiets "SO 1 Zweckbestimmung Sport, Gesundheit, Bildung" in ein Sondergebiet "SO 3 Zweckbestimmung Ateliernutzung mit zuge- ordnetem Wohnen" umgewandelt werden. Dort sollen in einem Pilotprojekt Arbeitsräume für Absol- venten, Master-Studenten, Unternehmensgründer beziehungsweise Start-ups in unmittelbarer Ver- bindung mit zugeordnetem Wohnen geschaffen werden. Die geplante Nutzung ist als eine Weiterfüh- rung der angrenzenden Nutzungsstrukturen mit dem westlich gelegenen gemischt genutzten Büro- und Wohngebäude "Zwitschermaschine" anzusehen. Das nicht von der Änderung in Gemeinbedarfsfläche betroffene Sondergebiet "SO 2 für Sport-, Kul- tur- und sonstige Veranstaltungen" bleibt vom Grundsatz her in der Nutzungsart unverändert. Hier müssen Anpassungen bei den Festsetzungen der Lärmkontingente und der zugeordneten Bezugs- punkte erfolgen. 3 Folgende Änderungen wurden am städtebaulichen Planungskonzept nach der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung vorgenommen: Veränderung Gemeinbedarfsfläche Aufgrund eines geplanten neuen Grenzverlaufs zwischen dem zu erwerbenden Schulgrund- stück und der SO 2-Fläche wurde die Fläche für den Gemeinbedarf angepasst. Multifunktionshalle im SO 2 Im rechtskräftigen Bebauungsplan 62460/02 ist gemäß den textlichen Festsetzungen im SO 2 die Errichtung einer Multifunktionshalle für Sport-, Kultur- und sonstige Veranstaltungen zuläs- sig. In der Begründung zum Bebauungsplan ist mehrfach die maximale Besucheranzahl von 6 000 Personen erwähnt, auf die auch die relevanten Gutachten (Verkehrsgutachten, Lärmgut- achten) abgestimmt waren. Der Eigentümer der Fläche hat mehrfach gegenüber der Verwaltung geäußert, dass nunmehr seinerseits nur eine Multifunktionshalle mit maximal 4 500 Personen geplant ist. Daher soll in der Bebauungsplan-Änderung die Multifunktionshalle auf maximal 4 500 Personen festgesetzt werden. Eventuell kann es im weiteren Verfahren noch zu Änderungen hinsichtlich der Festsetzung Parkhaus kommen. Verkehr/Erschließung Aufgrund der Lage des Schulstandorts außerhalb einer Wohnbebauung wird ein Großteil der Schüle- rinnen und Schüler voraussichtlich mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) anreisen und von den Haltestellen aus zu Fuß zur Schule laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Die Anbindung des Schulstandortes an den ÖPNV ist noch nicht optimal und muss zum Schulstart verbessert werden. Dies betrifft ebenso den Zustand der Fuß- und Radwege in das Gebiet. Die im Bebauungsplan 62460/02 "Vitalisstraße/Girlitzweg" festgesetzte öffentliche Straße Teichrohr- sängerweg (zwischen Vitalisstraße und Wasseramselweg) existiert bislang nur in Teilen und ist nicht durchgängig befahrbar. Die Straßenlandflächen befinden sich noch komplett in Privateigentum, Ver- kaufsverhandlungen mit den Eigentümern sind aufgenommen. In einem Verkehrsgutachten wird ermittelt, wie eine verkehrliche Anbindung der Schule erfolgen kann und welche Verbesserungsmaßnahmen zu treffen sind. Die von der Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) am 07.12.2015 und der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) am 09.11.2015 gemachten Beschlüsse sowie die Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirats vom 23.02.2016 wurden in das Verkehrsgutachten mit einbezogen. Ein Vorabzug des Verkehrsgutachtens liegt vor. Die Verkehrsuntersuchung hat gezeigt, dass die Er- reichbarkeit für Fußgänger, Radfahrer und zum Teil auch für die ÖPNV-Nutzer deutlich verbessert werden muss. Folgende Maßnahmen werden als erforderlich für die Erschließung der Schule angesehen: Realisierung Teichrohrsängerweg als Achse für den ÖPNV, für Fußgänger und für Radfahrer, Umgestaltung des Girlitzwegs, Einrichtung eines Einrichtungsverkehrs im Tunnel Girlitzweg und Änderung der Querschnittsauf- teilung, Einrichtung einer Fußgängerbedarfsanlage über die Widdersdorfer Straße in Höhe Girlitztunnel und eines Fußgängerüberwegs über den Girlitzweg, Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung nach Vogelsang, Einrichtung Radverkehrsanlagen an der Vitalisstraße und Kölner Straße, Führung von Buslinien direkt bis an die Schule, Anpassung der Signalsteuerung Josef-Lammerting-Allee/Widdersdorfer Straße, Signalisierung des Knotens Girlitzweg/Vitalisstraße, verschiedene Beleuchtungsmaßnahmen im Schulumfeld, Bau eines Kreisels am Knoten Am Wassermann/Wasseramselweg: Die genaue Lage liegt noch nicht abschließend vor, weswegen der Kreisverkehr Am Wasser- mann/Wasseramselweg noch nicht zeichnerisch im städtebaulichen Konzept hinterlegt ist. 4 Derzeit erfolgt eine Detaillierung der einzelnen Maßnahmen durch den Verkehrsgutachter. Das ab- schließende Gutachten liegt noch nicht vor, eventuelle Abweichungen bei den Maßnahmen können sich durch die Detaillierungen noch ergeben. Dadurch können sich noch Änderungen an der Plan- zeichnung beziehungsweise dem Plangeltungsbereich ergeben. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen. Anlagen 1 Übersichtsplan 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
Anlage 4 (Stellungnahmen)
2143 Zeichen
/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseram- selweg– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.08.2015 bis zum 17.09.2015 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 5 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung AWB, Schreiben vom 24.08.2015 Hinweis, dass die Einrichtung der Zuwegungen sowie Schlepp- kurven und Wendeanlagen gemäß RASt 06 erfolgen müssen. Es wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbe- hälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten Kenntnisnahme Die RASt 06 dient als Grundlage der Verkehrserschließung. Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmittelräum- dienst, Schreiben vom 02.09.2015 Hinweise durch Luftbilder auf vermehrte Kampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung auf Kampfmittel des konkreten Verdachts sowie der zu überbauenden Fläche empfohlen. Aufschüttungen nach 1945 sind bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen. ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass vor Baubeginn eine Überprüfung des Plangebietes zu erfolgen hat. IHK Köln, Schreiben vom 01.09.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Stadtwerke Köln GmbH, Schreiben vom 18.09.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Anlage 4 - 2 - Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft mbH Hinweis, dass die geplante Bebauung mit Wasser, Strom und Gas aus den vorhandenen Anlagen der Umgebung erfolgen kann Kenntnisnahme entfällt Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Schreiben vom 05.10.2015 Keine grundsätzlichen Bedenken Kenntnisnahme entfällt
Anlage 3 (Stellungnahme)
5086 Zeichen
/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamt- schule Wasseramselweg– eingegangenen Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirkrathaus Ehrenfeld vom 19.05.2016 bis einschließlich 02.06.2016 durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen zur Planung konnten bis zum 09.06.2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend wird die fristgerecht eingegangene Stellungnahme dokumentiert sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Die Einwenderin sei Eigentümerin von großen Flächenan- teilen im Plangebiet, ebenso von Grundstücken und einer Veranstaltungshalle südlich angrenzend an den Teichro- hrsängerweg. Wegeführung über den Boesner-Parkplatz Die Frage der Erschließung der Schule sei noch nicht vollständig geklärt. Der offensichtliche Wunsch der Stadt Köln sei eine Wegeführung über den sogenannten Boes- ner-Parkplatz, also das Eigentum der Einwenderin zu pla- nen. Es wird zu bedenken gegeben, dass die Einwenderin sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen könne und wol- le, ob sie einer Wegeführung über ihr Eigentum zustim- men werde, da auch erst die Ergebnisse des Verkehrs- gutachtens abgewartet werden müssten. Kenntnisnahme Der sogenannte Boesner-Parkplatz ist nicht Teil der Bebau- ungsplan-Änderung. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 62460/02 ist für den Boesner-Parkplatz bereits ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Allgemeinheit festgesetzt. Daher ist die planungsrechtliche Sicherung der Wegeführung erfolgt und kei- ne Aufnahme in den Geltungsbereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes erforderlich. Die über das Planungsrecht hinaus- gehende notwendige Sicherung der Wegerechte über Baulasten und/oder Grunddienstbarkeiten ist nicht Teil des Bebauungs- planverfahrens. Gemäß dem Vorabzug des Verkehrsgutachtens ist die Schulwegführung über den Boesner-Parkplatz nicht un- bedingt erforderlich. Anlage 3 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Festsetzung SO 3 „Ateliernutzung mit zugeordnetem Wohnen“ Es werden Bedenken geäußert, dass durch die Festset- zung des SO 3 Zweckbestimmung „Ateliernutzung mit zugeordnetem Wohnen“ für die Nutzung der „Halle Tor 2“ erhebliche Probleme entstehen könnten, ebenso für die geplante Nutzung in dem SO 2 Zweckbestimmung „Sport, Kultur und sonstige Veranstaltungen“ Es müsste sichergestellt sein, dass von der im SO 3 zu- lässigen und gewünschten Nutzung keine Probleme für die bereits vorhandene Nutzung bestehen. Die im SO 3 geplante Nutzung entbinde die Stadt Köln nicht von der Verpflichtung, die Einhaltung bestimmter Lärmwerte sicherzustellen. Die geplante Errichtung der Schule werde aus lärmtechni- scher Sicht eher unproblematisch angesehen, da Veran- staltungen im Wesentlichen in den Abendstunden statt- fänden, also zu einer Zeit, in der kein Schulbetrieb mehr stattfände. ja Im Lärmgutachten wird untersucht, inwieweit die zulässigen Nut- zung im SO 3 im Hinblick auf die bestehenden Nutzungen in der Umgebung bzw. die geplanten Nutzungen im Plangebiet zu beur- teilen ist und welche Maßnahmen bzw. Festsetzungen getroffen werden müssen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das SO 3 den Schutzstatus eines Mischgebietes hat. Die Schule hat ebenfalls den Schutzstatus eines Mischgebietes. Weitere Anregungen Es werde sich vorbehalten, noch weitere Anregungen für die Nutzung auf die Teilfläche des Bebauungsplanes, welche jetzt mit SO 2 belegt sei, zu formulieren und vorzu- tragen. Dies hänge aber vom Ergebnis der verkehrsgut- achterlichen Untersuchung ab. Kenntnisnahme Die Verwaltung befindet sich mit den Eigentümern im B-Plan- Geltungsbereich im fortlaufenden Dialog. Weitere Anregungen wie die Reduzierung der geplanten Größe der Multifunktionshalle im SO 2 auf max. 4.500 Personen wurden bereits berücksichtigt. - 3 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Lärmkontingente Die im Bebauungsplan Nr. 62460/02 festgesetzten Lärm- kontingente müssten in der 1. Änderung mit berücksichtigt werden und es dürfe nicht zu einem nachteiligen Ergebnis für die Einwenderin führe. ja Die Anpassung der Lärmemissionskontingente erfolgt im Rah- men der Bebauungsplan-Änderung. In einem Lärmgutachten wird ermittelt, wie die Lärmemissionskontingente angepasst werden müssen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1341/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27