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1341/2017

Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang; städteb.Planungskonzept; Anhörung der BV 4 z.d.Ergebnissen d.frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss ü.d.Vorgaben z.Ausarbeitung d.Bebauungsplan-Entwurfs

Beschlussvorlage Ausschuss 17.05.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.07.2017, TOP 9.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2 (Städtebauliches Planungskonzept)

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Anlage 1 (Übersichtsplan)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 (Stellungnahmen)

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Anlage 3 (Stellungnahme)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

847 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Ke 
 
Vorlagen-Nummer 
1341/2017
Stand: 06.07.2023 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule 
Wasseramselweg in Köln-Vogelsang 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfs 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Bebauungsplan Nr. 62460/02 Arbeitstitel: „Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamt-
schule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang“ ist am 05.05.2022 vom Rat als Satzung be-
schlossen worden und am 27.07.2022 im Amtsblatt bekanntgemacht worden.  
Nächste Schritte: 
Nicht erforderlich 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich

Anlage 2 (Städtebauliches Planungskonzept)

496 Zeichen

*UQIOlFKH
Parkhaus3DUNKDXV)'2.PD[P1+1
7HLFKURKUVlQJHUZHJ
WasseramselwegLGFIUGLH$OOJHPHLQKHLWIUGLH9HUVRUJXQJVWUlJHU
Festsetzungen sieheB-Plan 62460/023ULYDWH*UQIOlFKH
SO 1(Sport, Gesundheit, Bildung)
AteliernutzungmitzugeordnetemWohnen
*HPHLQEHGDUIVIOlFKH-Schule-             1,2 0,6
Sport-, Kultur- und sonstigeVeranstaltungen
622.PD[P1+1  0,8      2,4OKmax.P1+1SO  30,61,3
RKQH0D‰VWDEN 6WlGWHEDXOLFKHV3ODQXQJVNRQ]HSW           Anlage 2

Anlage 1 (Übersichtsplan)

445 Zeichen

7HLFKURKUVlQJHUZHJ
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt$QODJH]XUbQGHUXQJGHV%HEDXXQJVSODQHV$UEHLWVWLWHO9LWDOLVVWUD‰H*LUOLW]ZHJbQGHUXQJ*HVDPWVFKXOH:DVVHUDPVHOZHJLQ.|OQ9RJHOVDQJ
0 10050 200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

8920 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 Rhei Ke 
Vorlagen-Nummer 
 1341/2017 
Freigabedatum  17.05.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule 
Wasseramselweg in Köln-Vogelsang 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen 
Planungskonzepts gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß 
der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen. 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 27.06.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 12.05.2015 die Planungsaufnahme zur Errichtung einer Gesamtschule 
am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschlossen.  
 
Der Schulentwicklungsplan sieht im Stadtbezirk Lindenthal einen dringenden Bedarf an zusätzlichen 
Plätzen in weiterführenden Schulen. Steigende Kinderzahlen und die Ausweisung zusätzlicher 
Wohngebiete verstärken den Trend. Der geplante Standort befindet sich östlich und nördlich des 
Wasseramselwegs und Teichrohrsängerwegs und liegt an der Stadtbezirksgrenze im Stadtbezirk Eh-
renfeld. Er ist daher gut geeignet, um Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtbezirk Lindenthal, ins-
besondere aus den westlichen Stadtbereichen, einen Schulstandort zu bieten. Zusätzlich kann der 
Standort auch zur Bedarfsdeckung für den Stadtbezirk Ehrenfeld beitragen.  
 
Da der rechtskräftige Bebauungsplan 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln-
Vogelsang– für die Fläche größtenteils ein Sondergebiet "SO 2 für Sport, Kultur und sonstige Veran-
staltungen" festsetzt, ist für das Plangebiet eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, um die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Gesamtschule zu schaffen.  
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 die Einleitung der Änderung 
sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Plangebiet "Vitalisstraße/ 
Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang" beschlossen.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus Ehren-
feld) vom 19.05. bis einschließlich 02.06.2016. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 
09.06.2016 abgegeben werden.  
 
Es ging eine schriftliche Stellungnahme ein.  
 
In der Anlage 3 erfolgt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahme aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.  
 
Weiterführung des Verfahrens  
 
Städtebauliches Planungskonzept 
Für das Schulgrundstück soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festge-
setzt werden.  
Im südwestlichen Planbereich soll ein Teil des bestehenden Sondergebiets "SO 1 Zweckbestimmung 
Sport, Gesundheit, Bildung" in ein Sondergebiet "SO 3 Zweckbestimmung Ateliernutzung mit zuge-
ordnetem Wohnen" umgewandelt werden. Dort sollen in einem Pilotprojekt Arbeitsräume für Absol-
venten, Master-Studenten, Unternehmensgründer beziehungsweise Start-ups in unmittelbarer Ver-
bindung mit zugeordnetem Wohnen geschaffen werden. Die geplante Nutzung ist als eine Weiterfüh-
rung der angrenzenden Nutzungsstrukturen mit dem westlich gelegenen gemischt genutzten Büro- 
und Wohngebäude "Zwitschermaschine" anzusehen.  
Das nicht von der Änderung in Gemeinbedarfsfläche betroffene Sondergebiet "SO 2 für Sport-, Kul-
tur- und sonstige Veranstaltungen" bleibt vom Grundsatz her in der Nutzungsart unverändert. Hier 
müssen Anpassungen bei den Festsetzungen der Lärmkontingente und der zugeordneten Bezugs-
punkte erfolgen.

3 
Folgende Änderungen wurden am städtebaulichen Planungskonzept nach der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung vorgenommen: 
 Veränderung Gemeinbedarfsfläche 
Aufgrund eines geplanten neuen Grenzverlaufs zwischen dem zu erwerbenden Schulgrund-
stück und der SO 2-Fläche wurde die Fläche für den Gemeinbedarf angepasst. 
 Multifunktionshalle im SO 2 
Im rechtskräftigen Bebauungsplan 62460/02 ist gemäß den textlichen Festsetzungen im SO 2 
die Errichtung einer Multifunktionshalle für Sport-, Kultur- und sonstige Veranstaltungen zuläs-
sig. In der Begründung zum Bebauungsplan ist mehrfach die maximale Besucheranzahl von 
6 000 Personen erwähnt, auf die auch die relevanten Gutachten (Verkehrsgutachten, Lärmgut-
achten) abgestimmt waren. Der Eigentümer der Fläche hat mehrfach gegenüber der Verwaltung 
geäußert, dass nunmehr seinerseits nur eine Multifunktionshalle mit maximal 4 500 Personen 
geplant ist. Daher soll in der Bebauungsplan-Änderung die Multifunktionshalle auf maximal 
4 500 Personen festgesetzt werden.  
Eventuell kann es im weiteren Verfahren noch zu Änderungen hinsichtlich der Festsetzung Parkhaus 
kommen.  
 
Verkehr/Erschließung 
Aufgrund der Lage des Schulstandorts außerhalb einer Wohnbebauung wird ein Großteil der Schüle-
rinnen und Schüler voraussichtlich mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) anreisen und 
von den Haltestellen aus zu Fuß zur Schule laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Die Anbindung des 
Schulstandortes an den ÖPNV ist noch nicht optimal und muss zum Schulstart verbessert werden. 
Dies betrifft ebenso den Zustand der Fuß- und Radwege in das Gebiet.  
Die im Bebauungsplan 62460/02 "Vitalisstraße/Girlitzweg" festgesetzte öffentliche Straße Teichrohr-
sängerweg (zwischen Vitalisstraße und Wasseramselweg) existiert bislang nur in Teilen und ist nicht 
durchgängig befahrbar. Die Straßenlandflächen befinden sich noch komplett in Privateigentum, Ver-
kaufsverhandlungen mit den Eigentümern sind aufgenommen. 
In einem Verkehrsgutachten wird ermittelt, wie eine verkehrliche Anbindung der Schule erfolgen kann 
und welche Verbesserungsmaßnahmen zu treffen sind.  
Die von der Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) am 07.12.2015 und der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
(BV 4) am 09.11.2015 gemachten Beschlüsse sowie die Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirats 
vom 23.02.2016 wurden in das Verkehrsgutachten mit einbezogen.  
Ein Vorabzug des Verkehrsgutachtens liegt vor. Die Verkehrsuntersuchung hat gezeigt, dass die Er-
reichbarkeit für Fußgänger, Radfahrer und zum Teil auch für die ÖPNV-Nutzer deutlich verbessert 
werden muss. 
Folgende Maßnahmen werden als erforderlich für die Erschließung der Schule angesehen: 
 Realisierung Teichrohrsängerweg als Achse für den ÖPNV, für Fußgänger und für Radfahrer, 
 Umgestaltung des Girlitzwegs, 
 Einrichtung eines Einrichtungsverkehrs im Tunnel Girlitzweg und Änderung der Querschnittsauf-
teilung, 
 Einrichtung einer Fußgängerbedarfsanlage über die Widdersdorfer Straße in Höhe Girlitztunnel 
und eines Fußgängerüberwegs über den Girlitzweg, 
 Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung nach Vogelsang, 
 Einrichtung Radverkehrsanlagen an der Vitalisstraße und Kölner Straße, 
 Führung von Buslinien direkt bis an die Schule, 
 Anpassung der Signalsteuerung Josef-Lammerting-Allee/Widdersdorfer Straße, 
 Signalisierung des Knotens Girlitzweg/Vitalisstraße, 
 verschiedene Beleuchtungsmaßnahmen im Schulumfeld, 
 Bau eines Kreisels am Knoten Am Wassermann/Wasseramselweg: 
Die genaue Lage liegt noch nicht abschließend vor, weswegen der Kreisverkehr Am Wasser-
mann/Wasseramselweg noch nicht zeichnerisch im städtebaulichen Konzept hinterlegt ist.

4 
Derzeit erfolgt eine Detaillierung der einzelnen Maßnahmen durch den Verkehrsgutachter. Das ab-
schließende Gutachten liegt noch nicht vor, eventuelle Abweichungen bei den Maßnahmen können 
sich durch die Detaillierungen noch ergeben. Dadurch können sich noch Änderungen an der Plan-
zeichnung beziehungsweise dem Plangeltungsbereich ergeben.  
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 2) einen 
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen.  
 
 
 
 
Anlagen 
1 Übersichtsplan 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung 
4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB

Anlage 4 (Stellungnahmen)

2143 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseram-
selweg– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.08.2015 bis zum 
17.09.2015 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 5 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
AWB, Schreiben vom 24.08.2015   
Hinweis, dass die Einrichtung der Zuwegungen sowie Schlepp-
kurven und Wendeanlagen gemäß RASt 06 erfolgen müssen. 
Es wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbe-
hälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten 
Kenntnisnahme Die RASt 06 dient als Grundlage der Verkehrserschließung. 
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5  Kampfmittelräum-
dienst, Schreiben vom 02.09.2015 
  
Hinweise durch Luftbilder auf vermehrte Kampfhandlungen. Es 
wird eine Überprüfung auf Kampfmittel des konkreten Verdachts 
sowie der zu überbauenden Fläche empfohlen.  
Aufschüttungen nach 1945 sind bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben 
Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit 
erheblichen mechanischen Belastungen. 
ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass vor 
Baubeginn eine Überprüfung des Plangebietes zu erfolgen hat.  
 
IHK Köln, Schreiben vom 01.09.2015   
Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 
Stadtwerke Köln GmbH, Schreiben vom 18.09.2015 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
Anlage 4

- 2 - 
 
 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft mbH 
Hinweis, dass die geplante Bebauung mit Wasser, Strom und 
Gas aus den vorhandenen Anlagen der Umgebung erfolgen kann   
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Schreiben vom 05.10.2015 
Keine grundsätzlichen Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt

Anlage 3 (Stellungnahme)

5086 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamt-
schule Wasseramselweg– eingegangenen Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirkrathaus Ehrenfeld vom 
19.05.2016 bis einschließlich 02.06.2016 durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen zur Planung konnten bis zum 09.06.2016 an den Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. 
Nachfolgend wird die fristgerecht eingegangene Stellungnahme dokumentiert sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Die Einwenderin sei Eigentümerin von großen Flächenan-
teilen im Plangebiet, ebenso von Grundstücken und einer 
Veranstaltungshalle südlich angrenzend an den Teichro-
hrsängerweg.  
Wegeführung über den Boesner-Parkplatz 
Die Frage der Erschließung der Schule sei noch nicht 
vollständig geklärt. Der offensichtliche Wunsch der Stadt 
Köln sei eine Wegeführung über den sogenannten Boes-
ner-Parkplatz, also das Eigentum der Einwenderin zu pla-
nen. Es wird zu bedenken gegeben, dass die Einwenderin 
sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen könne und wol-
le, ob sie einer Wegeführung über ihr Eigentum zustim-
men werde, da auch erst die Ergebnisse des Verkehrs-
gutachtens abgewartet werden müssten.  
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Der sogenannte Boesner-Parkplatz ist nicht Teil der Bebau-
ungsplan-Änderung. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 
62460/02 ist für den Boesner-Parkplatz bereits ein Geh-, Fahr- 
und Leitungsrecht für die Allgemeinheit festgesetzt. Daher ist die 
planungsrechtliche Sicherung der Wegeführung erfolgt und kei-
ne Aufnahme in den Geltungsbereich der 1. Änderung des Be-
bauungsplanes erforderlich. Die über das Planungsrecht hinaus-
gehende notwendige Sicherung der Wegerechte über Baulasten 
und/oder Grunddienstbarkeiten ist nicht Teil des Bebauungs-
planverfahrens. Gemäß dem Vorabzug des Verkehrsgutachtens 
ist die Schulwegführung über den Boesner-Parkplatz nicht un-
bedingt erforderlich.  
 
 
 
Anlage 3

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Festsetzung SO 3 „Ateliernutzung mit zugeordnetem 
Wohnen“ 
Es werden Bedenken geäußert, dass durch die Festset-
zung des SO 3 Zweckbestimmung „Ateliernutzung mit 
zugeordnetem Wohnen“ für die Nutzung der „Halle Tor 2“ 
erhebliche Probleme entstehen könnten, ebenso für die 
geplante Nutzung in dem SO 2 Zweckbestimmung „Sport, 
Kultur und sonstige Veranstaltungen“ 
Es müsste sichergestellt sein, dass von der im SO 3 zu-
lässigen und gewünschten Nutzung keine Probleme für 
die bereits vorhandene Nutzung bestehen. 
Die im SO 3 geplante Nutzung entbinde die Stadt Köln 
nicht von der Verpflichtung, die Einhaltung bestimmter 
Lärmwerte sicherzustellen.  
Die geplante Errichtung der Schule werde aus lärmtechni-
scher Sicht eher unproblematisch angesehen, da Veran-
staltungen im Wesentlichen in den Abendstunden statt-
fänden, also zu einer Zeit, in der kein Schulbetrieb mehr 
stattfände.  
ja Im Lärmgutachten wird untersucht, inwieweit die zulässigen Nut-
zung im SO 3 im Hinblick auf die bestehenden Nutzungen in der 
Umgebung bzw. die geplanten Nutzungen im Plangebiet zu beur-
teilen ist und welche Maßnahmen bzw. Festsetzungen getroffen 
werden müssen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das SO 
3 den Schutzstatus eines Mischgebietes hat.  
Die Schule hat ebenfalls den Schutzstatus eines Mischgebietes.  
 Weitere Anregungen 
Es werde sich vorbehalten, noch weitere Anregungen für 
die Nutzung auf die Teilfläche des Bebauungsplanes, 
welche jetzt mit SO 2 belegt sei, zu formulieren und vorzu-
tragen. Dies hänge aber vom Ergebnis der verkehrsgut-
achterlichen Untersuchung ab.  
Kenntnisnahme Die Verwaltung befindet sich mit den Eigentümern im B-Plan-
Geltungsbereich im fortlaufenden Dialog. Weitere Anregungen 
wie die Reduzierung der geplanten Größe der Multifunktionshalle 
im SO 2 auf max. 4.500 Personen wurden bereits berücksichtigt.

- 3 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Lärmkontingente 
Die im Bebauungsplan Nr. 62460/02 festgesetzten Lärm-
kontingente müssten in der 1. Änderung mit berücksichtigt 
werden und es dürfe nicht zu einem nachteiligen Ergebnis 
für die Einwenderin führe.  
ja Die Anpassung der Lärmemissionskontingente erfolgt im Rah-
men der Bebauungsplan-Änderung. In einem Lärmgutachten wird 
ermittelt, wie die Lärmemissionskontingente angepasst werden 
müssen.

Beratungsverlauf (3)

12.06.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1341/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27