V/0451/2025
Beschwerde wegen der Art der Behandlung einer Bürgereingabe zum Straßenendausbau des Neubaugebiets Am Steintor/Petersheide/Petersdamm
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Anlage 3 zu V-0451-2025
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Anlage 3 zur Vorlage V/0451/2025 DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ||| MÜNSTE Amt für Mobilität und Tiefbau Anregung Nr. 2024-00088 gem. & 24 GO NRW Baugebiet Am Steintor/Petersheide/Petersdamm (B-509) Sehr geehr! sehr geehrt vielen Dank für Ihre Anregungen zum Straßenausbau des Neubaugebietes Am Steintor/Petersheide/Petersdamm V/0407/2024. Zum Punkt der Barrierefreiheit möchte ich Folgendes erläutern: Eine Reduktion der Bordsteinhöhe von 10 cm auf 3 cm im gesamten Quartier ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Oberflächenentwässerung nicht sinnvoll. Durch eine 3 cm Bordsteinhöhe resultiert eine weiche Separation in der Ternpo- 30-Zone; es steigt das Risiko von aufgesatteltem Parken äuf den Gehwegen, zugeparkten Eingängen und schnellem Ausweichen der Fahrzeuge auf den Gehweg. Es tritt eine Unsicherheit auf dem Gehweg ein und die Struktur Gehweg und Fahrbahn werden unklar; damit werden die Nutzer der Gehwege wie Fußgänger und radelnde Kinder stark gefährdet. Der Gehweg wird auf 3 cm an Querungen abgesenkt, sodass ein bequemes Überqueren der Fahrbahn für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrenden sowie Kindern mit Laufrfädern möglich ist. Es wird bei allen Wegeketten im Quartier abgesenkte Querungsmöglichkeiten geben. Ferner sind die vielen Grundstückszufahrten auf 3 cm abgesenkt und liegen oftmals gegenüber. Auch hier kann die Fahrbahn bequem überquert werden. Aus technischer Sicht gewährleistet die Wasserführung von Niederschlagswasser durch die Bordhöhe von 10 cm im Vergleich zu 3 cm &ine deutlich bessere Sicherheit für die angrenzenden Grundstücke bei Starkregenereignissen. Im Neubaugebiet sind die Baustraßen erstellt. Den Grundstückeigentümern sind die Straßenendausbauhöhen an der Hinterkante der öffentlichen Verkehrsfläche an ihren Grundstücksgrenzen mitgeteilt worden. Diese Höhen an den Grundstücksgrenzen sind einzuhalten. . Damit die zulässige Querneigung in der Fahrbahn und im Gehweg nicht überschritten wird, müsste die Trag- und Deckschicht in der Fahrbahn entsprechend erhöht werden; dadurch entstehen höhere Baukosten (auch bei späteren Arbeiten durch die Stadt bei Reparaturen). Gleichzeitig würde eine notwendige Anhebung der Fahrbahn bei Umsetzung eines Bordanschlags von 3 cm die Höhendifferenz zwischen OK-Fahrbahn und OK-RohfuRboden reduzieren. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck — Am Steintor / Petersheide / Petersdamm unter 1.5 ist festgeschrieben: „Die Oberkante Erdge- schoss-Fertigfußboden muss mindestens 30 cm über der geplanten Straßenverkehrsfläche liegen ($ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. $ 18 Abs. 1 BauNVO)“. Zum Punkt der Verkehrssicherheit hat die Praxis gezeigt, dass Aufpflasterungen für direkte Anlieger zusätzliche Lärmbelastung durch Abbremsen und Anfahren erzeugen und somit nicht mehr als favorisiertes Mittel zur Temporeduzierung eingebaut werden; auch für radfahrende Verkehrsteilnehmer haben sie sich als suboptimal erwiesen. Vorschuhungen mit oder ohne Bäume haben sich als angemessenes bauliches Mittel bewährt. Dies wird im Endausbau umgesetzt. Nachrichtlich im Bebauungsplan eingetragene Bäume in der Fahrbahn sind aufgrund der unterirdischen Leitungen und der einzuhaltenden Abstände zu diesen Leitungen nicht möglich. Auch die vielen Grundstückszufahrten erschweren die Standorte für Baumscheiben/Vorschuhungen in der Fahrbahn. Im Bereich der Tempo-30-Zone ist das Parken von Kfz auf der Fahrbahn unter Berücksichtigung der StVO künftig zulässig. Hierdurch entstehen Engstellen, die den gleichen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt haben wie bauliche Fahrbahneinengungen durch Baumtore oder Vorschuhungen des Gehweggs.- Sie schlagen vor, deutlich mehr Anpflanzung von Bäumen und kleineren Grünflächen/Beeten zur Klimaverbesserung und zum Hitzeschutz einzuplanen. Im Bebauungsplan ist in der ohnehin schmal dimensionierten öffentlichen Verkehrsfläche kein Raum mehr verfügbar, um zusätzliche Grünbeete anzulegen und Bäume zu pflanzen. Hier besteht eine direkte Abhängigkeit zum umfangreich vorhandenen Leitungsbestand innerhalb der öffentlichen Verkehrsräume. Über und direkt neben den Leitungen sind keine Pflanzung von Bäumen möglich. Die im B- Plan vorgesehene Struktur des Stadtraums der einzelnen Straßenzüge ermöglicht in vielen Bereichen auch eine Anpflanzung von Bäumen auf Privatflächen in den Vorgartenbereichen. \ Plätze für Begegnung, Kommunikation und Integration sind weder in der öffentlichen Verkehrsfläche noch in der öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan ausgewiesen worden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens in 2017 wurde der Anregung von Begegnungsräumen im Plangebiet zu schaffen nicht gefolgt. Bänke und Sitzmöglichkeiten sind auf dem öffentlichen Spielplatz installiert. Für Nachbarschaftsfeste können in Abstimmung mit Amt 66/32 öffentliche Straßen temporär genutzt und gesperrt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage 1 zu V-0451-2025
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Anlage 1 zur Vorlage V/0451/2025 Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Münster zur Weiterleitung an die Beschwerdekommission der Stadt Münster Stadthaus 1 48143 Münster Münster, den 19.09.2024 Beschwerde nach 5 24 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW und $ 6 (5) Hauptsatzung der Stadt Münster zur Weiterleitung an die Beschwerdekommission und den Rat der Stadt Münster - Bebauungsplan B-509 Wolbeck Am Steintor/Petersheide/Petersdamm - Straßenendausbau: Verhinderung der direkten Einbringung von Bürgeranregungen in das Beschlussverfahren zu TOP 5.1 der BV Südost am 27.08.2024 (Beschlussvorlage V/0407/2024) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, sehr geehrte Damen und Herren, Die Unterzeichner dieses Schreibens legen Beschwerde ein wie folgt: Zum Sachverhalt: - Mehr als 100 Bewohner des Wohngebietes B-509 Wolbeck Petersdamm/Steintor, haben am 19.08.2024 bei der Bezirksverwaltung ihre Anregungen zum Tagesordungspunkt 5.1 der Bezirksvertretersitzung Südost am 27.08.2024 eingereicht. Diese beziehen sich auf die Beschlussvorlage V/0407/2024 - Straßenendausbau -. - Sämtliche Anregungen berücksichtigen die Vorgaben des 2017 verabschiedeten Bebauungsplanes B-509. Sie gehen nicht über den dort gesetzten Rahmen hinaus und beziehen sich lediglich auf Details der Ausbauplanung. - Laut Städtebaulichem Vertrag zwischen der Stadt Münster und dem Investor AKG vom 21.06.2017 entstehen der Stadt Münster keine Kosten beim Straßenendausbau. Damit sind die Anregungen für die Stadt kostenneutral. - Die Eingabe besteht aus drei Teilen (siehe Anlagen 1, 2, 3): 1. Anschreiben an den Bezirksbürgermeister Herrn Bensmann und die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-Südost (a) mit Darstellung der die Eingabe leitenden Gesichtspunkte: Barrierefreiheit, Inklusion, Verkehrssicherheit und Verhinderung von Schleichverkehr, 173 Verbesserung Kleinklima, Einrichtungen für Begegnung, Kommunikation und Integration und (b) mit der Bitte, diese Gesichtspunkte bei der bevorstehenden Entscheidung in der Bezirksvertretersitzung am 27.08.3034 zu thematisieren und zu berücksichtigen (= Anlage 1). 2. Detaillierte Hinweise auf kritische Punkte im Wohngebiet mit zugehörigen Kartenausschnitten aus der Beschlussvorlage und lokalisierten Änderungsvorschlägen zu den unter 1. genannten Gesichtspunkten (6 Seiten = Anlage 2). 3. Unterschriftenliste (106 Unterzeichner = Anlage 3) Formale Hinweise: Die Eingabe richtet sich über die Bezirksverwaltung direkt an das in dieser Sache zuständige Entscheidungsgremium Bezirksvertretung Münster Südost. Die Eingabe nimmt direkten Bezug auf TOP 5.1 der kurz bevorstehenden Sitzung der Bezirksvertretung Südost und bittet die dortigen politischen Vertreter, die Ausführungen der Bewohner in ihre Entscheidung einzubeziehen. Entsprechend lautet der letzte Satz des Anschreibens (Anlage 1): „Wir verstehen die hier und in der Anlage enthaltenen Ausführungen als Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Südost und bitten bei der anstehenden Entscheidung um Berücksichtigung der hier vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Anliegen.” Die Eingabe ist „volle 5 Tage vor dem Sitzungstag” beim zuständigen Bezirksbürger- meister eingegangen (vgl. Hauptsatzung $ 6 (4)). Sie wurde mitsamt Erläuterungen und Unterschriftenliste am 19.08.2024 (a) um 06:31 Uhr per E-Mail an die BV-Ge- schäftsstelle Südost geschickt und am gleichen Tage im Original einer Mitarbeiterin der Bezirksverwaltung persönlich übergeben. Die Eingabe hat deutlich erkennbaren Bezug zu städtischen Angelegenheiten, hier zu der finalen Ausbauplanung des Baugebietes B-509 Petersdammj/Steintor (vgl. Haupt- satzung $ 6 (6}). Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Südost (vgl. Hauptsatzung 86 (4); sie ist Herr des Beschlussverfahrens zu TOP 5.1. Die Eingabe ist, wie in der Hauptsatzung $ 6 (7) Ziffer 1 gefordert, nicht anonym, was durch die beigefügte Liste mit 106 Originalunterschriften belegt ist. Die Eingabe bezieht sich konkret auf die Beschlussvorlage V/0407/2024 der Sitzung der Bezirksvertretung Südost am 27.08.2024. Sie hat somit einen direkten Bezug auf den in der Bezirksvertretung am 27.08.2024 unter TOP 5.1 zu behandelnden Be- schlussantrag. Die Eingabe ist an die Bezirksvertretung als zuständiges Entscheidungsgremium ge- richtet. Lt. Hauptsatzung $ 6 (4) wäre sie dort mit Bezug zu dem entsprechenden Ta- gesordnungspunkt bekanntzugeben und gegebenenfalls zu beraten gewesen. Wie die vorangehenden Ausführungen aufzeigen, sind sowohl die in der Hauptsatzung verlangten formalen wie auch die inhaltlichen Voraussetzungen für die direkte Einbeziehung der vorgelegten Bürgeranregung in die Beratung unter TOP 5.1 der Tagesordnung erfüllt. Dies umso mehr angesichts der Tatsache, dass bei einem anderen Tagesordnungspunkt derselben BV-Sitzung - Gremmendorfer Mitte - Argumente aus der Bürgerschaft ad hoc mündlich vorgetragen wurden, die zu einer intensiven Diskussion führten und hinsichtlich der Beschlussfassung wirksam waren. 23 Inhalt der Beschwerde: Die hier vorgelegte Beschwerde bezieht sich auf die Art der Behandlung und die Fehlinter- pretation der oben därgestellten Bürgereingabe zum Straßenendausbau im Plangebiet B-509 durch die Bezirksverwaltung Südost, durch den Bezirksbürgermeister sowie das Amt für Bürger- und Ratsservice (vgl. dortige Schreiben vom 21.08. und vom 02.09.2024 (= Anlagen 4 und 5). * Die von den Unterzeichnern als direkter Beitrag zur parlamentarischen Beschluss- fassung in der BV Südost am 27.08.2024 verfasste und eingereichte Eingabe wurde seitens Bezirksverwaltung und Bezirksbürgermeister - offensichtlich in Kooperation mit dem Amt für Bürger- und Ratsservice - als & 24 GO NRW eingeordnet: „Herr Bezirksbürgermeister Peter Bensmann hat mich gebeten, Ihnen den Eingang des Schreibens zu bestätigen und Sie über das weitere Verfahren zu unterrichten.“ (vgl. Anlage 4, Schreiben des Amtes für Bürger- und Ratsservice vom 21.08.2024, Abs. 2). « Diese Behandlung steht, wie aus dem Text hervorgeht, eindeutig im Widerspruch zum Inhalt und zu der Intention der Eingabe, die dort vorgetragenen Modifikations- vorschläge zum Gegenstand der politischen Beratung und Beschlussfassung in der BV Südost zu machen. j ° Die Bürgereingabe wurde unter der Bezeichnung „Eingabe nach 824 GO NRW“ als „Berichtsvorlage“ auf den Verwaltungsweg geschickt (vgl. Nachtrag zur Tagesordnung vom 20.08.2024, TOP 2.1 /V0515/2024, gezeichnet von P. Bensmann = Anlage 6). Sie wurde auf diese Weise der Beschlussfassung der Bezirksvertretung am 27.08.2024 inhaltlich entzogen. Seitens der Antragsteller sowie der Beschwerdeführer wird diese Vorgehensweise bei der Behandlung eines breit getragenen und detaillierten Bürgerantrages mit auf das Gemein- wohl bezogenen Änderungsvorschlägen als bewusste Verhinderung und Neutralisierung von Bürgerbeteiligung wahrgenommen und bewertet. Die oben beschriebene Vorgehensweise steht im eklatanten Widerspruch zum gar nicht so alten Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 09.02.2022, in dem es um „Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ geht. Von der dort formulierten und eigentlich doch für Verwaltung und Politik bindenden Zielvorstellung, „Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und ihrer Quartiere zu Mitgestaltenden und Mitplanenden ihres Lebensumfelds ... zu machen”, kann in diesem Fall nicht die Rede sein. ü Hier wird geradezu das Gegenteil einer solchen wertschätzenden Beteiligungskultur verfolgt: Initiativen werden verhindert bzw. durch rechtliche Kunstgriffe gegenstandsios gemacht. Wir erwarten, dass die Anregungen und Belange der Bürger ernst genommen werden. Deshalb halten wir es für angebracht, dass die originale Bürgereingabe zum Straßenend- ausbau vom 19.08.2024 den ursprünglichen vorgesehenen Weg in die BV Südost geht und dass die Beschlussvorlage V/0407/2024 erneut und unter Berücksichtigung aller im Bürgerantrag genannten Aspekte detailliert beraten und punktweise abgestimmt wird. Mit freundlichem Gruß
Anlage 2 zu V-0451-2025
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Anlage 2 zur Vorlage V/0451/2025
Anregung Nr. 2024-00088
Anwohner:innen des Wohngebietes
Petersheide/Petersdamm/Am Steintor
Bezirksvertretung Münster-Südost
Bezirksbürgermeister
Herrn Peter Bensmann
Münsterstraße 7
48167 Münster-Wolbeck
Münster, den 15.08.2024
Baugebiet Am Steintor/Petersheide/Petersdamm (B-509),
Beschlussvorlage V_0407_2024 zum Straßenendausbau für die BV-Sitzung am 27.08.2024
- Bürgerantrag -
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Bensmann,
sehr geehrte Damen und Herren der BV MS-Südost,
Die Bewohner des Neubaugebietes freuen sich, dass der Endausbau der Straßen hier im
Baugebiet nunmehr - nach 5 Jahren mit Staub, Lärm, Schwerlastverkehr und
Verkehrsgefährdung durch zu hohe Fahrgeschwindigkeit und Schleichverkehr - in Angriff
genommen und hoffentlich auch planmäßig realisiert wird.
Bedauerlicherweise ist der Gefahrenpunkt Bahnübergang WLE am Steintor nicht Gegenstand
dieser Beschlussvorlage. Für diesen Bereich muss jedoch bis zur endgültigen Planung
dringend und zeitnah eine verkehrssichere Übergangslösung geschaffen werden. Der jetzige
Zustand birgt extrem hohe Unfallgefahr insbesondere für Schulkinder und Fußgänger.
Der Bebauungsplan B-509 Petersheide / Petersdamm / Steintor wurde im Mai 2017
verabschiedet. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen und klimatischen
Rahmenbedingungen und - daraus resultierend - auch die Gestaltungsmerkmale für reine
Wohngebiete deutlich verändert. Dies trifft auch für dieses Baugebiet zu.
Stichworte wie Inklusion/Barrierefreiheit, gesellschaftliche Teilhabe Behinderter und
“ Integration von Migranten sowie von Jung und Alt, Klima- und Hitzeschutz gewinnen rasant
an Bedeutung, was in der Neu- und Umgestaltung von Wohnvierteln zum Ausdruck kommen
muss.
Wir als Bewohner sehen in den vorliegenden Planungen die Aspekte Verkehrssicherheit,
Barrierefreiheit (Inklusion) sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität durch Begrünung und
Einrichtung von Begegnungsmöglichkeiten (Integration) nicht ausreichend realisiert.
Daher schlagen wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt folgende Nachbesserungen /
Veränderungen / Modifikationen der vorliegenden Planung vor, um so spätere und dann
kostenintensivere Folgeinvestitionen zu vermeiden:
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Anregung Nr. 2024-00088
Barrierefreiheit
Zur Herstellung durchgängiger Barrierefreiheit im gesamten Wohngebiet ist eine Reduktion
der im Plan vorgesehenen Höhe der Bordsteinanlagen von 10 cm auf 3 cm und eine
Ausstattung mit Rundbordsteinen nach DIN 483 erforderlich. Dies kommt den Bewohnern -
Senior:innen, Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Krankenfahrstühlen, Kindern mit
Laufrädern usw. — zugute, denn so haben alle die Möglichkeit, ohne Einschränkung am
öffentlichen Leben teilzuhaben.
Bordsteinanlagen in dieser geringen Höhe gibt es bereits an vielen Stellen in Münsters
Innenstadt, aber auch am Marktplatz Wolbeck sowie in der Ortsdurchfahrt und im
„Künstlerviertel“ von Angelmodde-Dorrf. Es handelt sich hier um Standardausführungen der
Stadt Münster. Aus planerischer Sicht steht einer solchen Veränderung nichts entgegen.
Verkehrssicherheit
Aufpflasterung sämtlicher Kreuzungs- und Einmündungsbereiche und ihre besondere
optische Kennzeichnung (Pflasterung, Farbe o.ä.), um schnelles Fahren und Schleichverkehr
zu verhindern und damit erhöhte Verkehrssicherheit für die Bewohner herzustellen.
Es sind mehr Baumtore / Pflanzbeete bzw. Einschnürungen mit Vorschuhung
(Gehwegvorstreckungen) erforderlich, insbesondere am Hoffmannweg und Jacob-von-
Korbach-Weg. Diese beiden Straßen verführen aufgrund ihrer Länge und Geradlinigkeit zum
Schnellfahren und bedürfen deshalb einer optischen Unterbrechung und Gliederung der
Sichtachse.
Verbesserung des Kleinklimas B
Anpflanzung von deutlich mehr Bäumen und kleineren Grünflächen/Beeten zur
Klimaverbesserung und zum Hitzeschutz.
Plätze für Begegnung, Kommunikation und Integration
Installation von Sitzbänken im Straßenraum zur Schaffung von Kontakt- und
Kommunikationsmöglichkeiten.
Wir verstehen die hier und in der Anlage enthaltenen Ausführungen als Bürgerantrag an die
Bezirksvertretung Südost und bitten bei der anstehenden Entscheidung um Berücksichtigung
der hier vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bewohner des Wohngebietes
2 Anlagen:
- Details/Änderungsvorschläge zu kritischen Bereichen
- Unterschriftenliste (106 Unterzeichner)
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Anregung Nr. 2024-00088
ANLAGE zum Schreiben vom 15.08.2024
Details/Änderungsvorschläge zu kritischen Bereichen
Zur Herstellung durchgehender Barrierefreiheit wünschen sich die unterzeichnenden Bewohner
anstatt des 10 cm hohen Bordsteins den niedrigen Bordstein mit 3 cm Höhe und abgerundeter Kante
nach Baunorm DIN 483. Dies kommt den Bewohnern - Senioren, Behinderten, Personen mit
Kinderwagen, Rollatoren und Krankenfahrstühlen usw. — zugute, denn so haben alle die Möglichkeit,
ohne Einschränkung und Erschwernis am öffentlichen Leben teilzuhaben.
Zu Kartei
Einfahrt in das Wohngebiet von der Petersheide / Hiltruper Straße aus
Peiersheide
Hinweis zur Straßenbenennung: Der Einfahrtsbereich bis zu Pfeil Nr. 2 heißt noch Petersheide, ab Pfeil
2 biegt rechtwinklig der Hoffmannweg ab, Pfeil 3 zeigt die Einfahrt in den Petersdamm. Die
Straßenbezeichnung Petersdamm geht bis zu den Bahnschienen am Steintor.
Der gesamte Bereich (Pfeile 1, 2, 3) ist aufgrund von drei 90-Grad-Winkeln im Straßenverlauf von
allen Fahrtrichtungen her unübersichtlich und somit gefährlich, besonders für Fußgänger und
Radfahrer (Schulweg zum Schulzentrum, Gehweg zur Bushaltestelle „von Holte-Straße), aber auch für
den PKW-und Fahrradverkehr.
Autofahrer von der Petersheide (Pfeil 1) kommend müssen in einem 90-Grad-Winkel nach links in das
Wohngebiet fahren und unmittelbar danach in einem zweiten 90-Grad-Winkel nach rechts abbiegen,
wenn sie in den Hoffmannweg wollen (Pfeile 1 u. 2).
Der Straßenzug Petersheide - Hoffmannweg ist aufgrund der Straßen- und Gehwegoptik eindeutig die
dominante Verkehrslinie, die bereits jetzt schon entsprechend schnell, d.h. ohne Einhaltung des
Tempolimits 30 km/h befahren wird. Erschwerend kommt hinzu, dass die von der Petersheide her
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Anregung Nr. 2024-00088
kommenden Fahrzeuge die erste Kurve (Pfeil 1) meistens schneiden. An dieser Stelle kommt es
bereits jetzt oft zu Beinahe-Zusammenstößen.
Pfeil Nr. 3: Einfahrt in den verkehrsberuhigten Petersdamm:
Fußgänger vom Hoffmannweg kommend können die Straße ‚Petersheide‘ und die Einmündung
‚Petersdamm‘ nicht gefahrlos überqueren (Pfeil 2). Auch wenn die Einmündung im Plan verschwenkt
ist, ist für den Ein- und Ausfahrt-Verkehr in den Petersdamm die erforderliche Sicht (Rechts vor Links!)
versperrt, weil inzwischen dort auf dem Privatgrundstück ein hoher Holzverschlag für Mülltonnen
gebaut worden ist.
Durch die Verschwenkung des Petersdamms wird für die Verkehrsteilnehmer auf dem Hoffmannweg
der Anschein erweckt, dass sie sich auf einer Vorfahrtsberechtigten Straße befinden. Das ist für die
meisten Verkehrsteilnehmer, besonders für Kindergarten- und Grundschulkinder, nicht eindeutig.
Siehe hierzu auch die Ausführungen zum Thema Schleichweg (Karte 3).
Mögliche Maßnahmen an den Gefahrenstellen Karte 1, Pfeile 1, 2,3:
e Aufpflasterungen /Schwellen (Pfeile 1, 2, 3)
® _Nochmaliges Verkehrsschild 30km/h an der Einfahrt in das Baugebiet (Pfeil 1)
e _Durchgezogene Linie auf der Fahrbahnmitte (Bereich Pfeile 1-2)
e Querungsmöglichkeiten im Bereich zwischen den Pfeilen 1 und 2, 3, z.B. durch Einschnürung
der Fahrbahn/Reduzierung der Fahrbahnbreite, Fußgängerüberwege
Zu Karte 2
Einfahrt / Ausfahrt: Petersdamm / Jakob-von-Korbach-Weg
Pfeil 4 und 5: An dieser Stelle fahren die Autofahrer auf dem Jakob-von-Korbach-Weg in beide
Fahrtrichtungen zu schnell und schneiden die Kurve, obgleich hier die Verkehrsregelung „Rechts vor
Links” gilt.
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Anregung Nr. 2024-00088
Zu bedenken ist an dieser Stelle insbesondere, dass es sich um Zuwegungen zur Grundschule und zur
Kita handelt. Schulwege und Kitawege erfordern besondere Maßnahmen zur Sicherheit der Kinder.
Eine großflächige Aufpflasterung in diesem Kreuzungsbereich z.B. bewirkt hier die Reduktion der -
Fahrgeschwindigkeit besonders auf dem Jacob-von-Korbach-Weg und schafft so Verkehrssicherheit
für die Fußgänger, insbesondere für die Schul- und Kitakinder.
Siehe hierzu auch die Ausführungen zum Thema Schleichweg (Karte 3).
Mögliche Maßnahmen an den Gefahrenstellen Karte 2, Pfeile 4, 5:
. Aufpflasterungen /Schwellen {Pfeile 4, 5)
®e Querungsmöglichkeiten durch Einschnürung der Fahrbahn/Reduzierung der Fahrbahnbreite,
Fußgängerüberwege
Zu Karte 3
Jacob-von-Korbach-Weg / Baumgartenweg / Einmündungen in Hoffmannweg
und Jacob-von-Korbach-Weg
Pfeil 6: Der Jacob-von-Corbach-Weg verführt aufgrund seiner Geradlinigkeit zum Schnellfahren. Er hat
in der Planung zu wenig Fahrbahnverengungen (nur eine an der Zuwegung zum Spielplatz) und viel zu
wenig Straßenbäume / Sitzbänke. Bei großer Hitze sind die nach Süden gerichteten Häuser extrem
aufgeheizt.
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Anregung Nr. 2024-00088
Die Einmündung Baumgartenweg ist für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich. Hier gilt rechts vor links.
Will man per Rad oder Auto vom Baumgartenweg in J-v-C-Weg einbiegen, muss man weit - fast bis
zur Mitte der Kreuzung - fahren, um Sicht nach rechts zu haben. Das Eckgrundstück hat eine hohe
Hecke, die die Sicht versperrt.
Pfeil 7: Zudem ist auf dem langen Baumgartenweg für Fußgänger nur eine gefahrlose Querung im
Bereich FuR- und Radweg geplant und zwar an der Stelle, die zum Spielplatz führt. Das ist zu wenig.
Besonders Menschen mit Rollatoren sowie Kita- und Grundschulkinder, die zur Nikolai-Grundschule
gehen, sind gefährdet und benötigen weitere Querungshilfen.
Baumgartenweg Pfeile 6-8: Insgesamt ist kein Baum vorgesehen, zwei Grünflächen sind zu wenig,
Sitzbänke, z.B. für Senioren auf dem Weg zum Supermarkt, sind nicht vorhanden.
Petersdamm inkl. Ausfahrten/ Sicherung der verkehrsberuhigten Zone: Der Petersdamm wird seit 5
Jahren als Schleichweg vom Steintor zur Hiltruper Straße und umgekehrt genutzt. Die momentan
aufgestellten Verbotsschilder und Fahrbahneinengungen werden ignoriert, was auch bei den Zeichen
für eine verkehrsberuhigte Zone zu erwarten ist.
Ziel der Verkehrsberuhigung am Petersdamm muss es sein, dass tatsächlich nur Anlieger
diese Straße befahren dürfen und der Durchgangsverkehr jedweder Art verhindert wird.
Bei realitätsbezogener Betrachtung (s.o.) reicht die Ausweisung einer verkehrsberuhigten
Zone dazu nicht aus.
Deshalb sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich:
® Am effektivsten ist es, auf dem Petersdamm nördlich der Kreuzung mit dem Fuß-
und Radweg eine „Sperre“ (Modalfilter) einzurichten, die die Müllabfuhr,
Feuerwehr usw. schnell entfernen kann.
® _ Geschwindigkeitsreduktion durch Aufpflasterung. bei Ein- und Ausfahrt in den
bzw. aus dem verkehrsberuhigten Bereich
. Stoppschilder bei Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich macht diese
Stelle für alle Verkehrsteilnehmer sicher.
Neuer Schleichweg Baumgartenweg:
Fällt der Petersdamm als Schleichweg aus, ist davon ausgehen, dass der Baumgartenweg künftig als
Schleichwege benutzt wird. Die Planung der breiteren Fahrbahnquerschnitte auf Hoffmann-,
Baumgarten- und Jacob-von-Corbach-Weg geht offensichtlich davon auch bereits aus und fördert
damit entsprechende Verhaltensweisen.
Da wir, um das Verfahren nicht noch weiter in die Länge zu ziehen, am Straßengrundriss nichts
ändern wollen, bleibt nur die Möglichkeit, in dieser Sache alle erdenklichen Maßnahmen zur
Verhinderung von Durchgangsverkehr zu realisieren.
Pfeil 8: Der Hoffmannweg wird — wie auch der Jacob-von-Corbach-Weg - aufgrund der Geradlinigkeit
und langen Sichtachse zu schnell befahren (teilweise schon jetzt auf der Baustraße mit ca. 60 km/h!).
Es sind auf dieser 385 m langen Straße nur 4 vorspringende Grünflächen und 2 Bäume am der
Parkplatz Bäume vorgesehen. Der Jacob-von-Korbach-Weg ist 450 m lang, hat 8 Grünflächen und eine
Parkbucht mit ebf. 2 Bäumen. Für diese beiden Erschließungsstraßen ist das angesichts der intensiven
Versiegelung durch den Straßenbau und der Klimaveränderungen zu wenig. Klimarelevant ist vor
allem die Ausstattung mit Bäumen. Auch die Verbindungswege (Baumgarten-, Weinberg-, Heilbronn-,
und Phillipsweg) sind mit jeweils 2 Grünflächen unterausgestattet.
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Anregung Nr. 2024-00088
Mögliche Maßnahmen an den Gefahrenstellen Karte 3, Pfeile 6, 7, 8:
®e Aufpflasterungen /Schwellen in den Einmündungsbereichen
e Querungsmöglichkeiten durch Einschnürung der Fahrbahn/Reduzierung der Fahrbahnbreite,
Fußgängerüberwege
e Mehr Bäume und mehr Grünflächen
e Aufstellung von Bänken/kleinen Sitzgruppen
Zu Karte 4
Stichstraße südwestlicher Heilbronnweg (östlich des Regenrückhaltebeckens
am Hoffmannweg) j
Pfeil 9: Dieser Straßenabschnitt südlicher Heilbronnweg (ca. 40 m) verfolgte planerisch ursprünglich
den Zweck, ein damals (2016) für die nahe Zukunft geplantes Baugebiet südwestlich des
Hoffmannweges verkehrlich anzuschließen. Diese Bebauung wird jedoch vorerst, d.h. in naher und
mittlerer Zukunft nicht erfolgen. Lt. Baulandprogramm 2022-2025 und Ratsbeschluss vom 26.10.2022
ist die entsprechende Fläche nicht mehr als „Bauland“, sondern als „planerische Reserve” bzw.
„Wohnbaulandpotenzial für spätere Jahre“ klassifiziert.
Dies bedeutet, dass hier für mindestens die nächsten 20 - 30 Jahre keine Anschlussbebauung
stattfinden wird, wenn das dann aufgrund verschärfter Umweltkriterien überhaupt noch möglich ist.
Wenn dieses Straßenstück wie im Ausbauplan vorgesehen gebaut wird, hat es lange Jahre oder nie
eine Verkehrsfunktion. Das könnte durch eine (vorläufige) Ersatzmaßnahme gut geändert werden.
Zu erinnern ist daran, dass für das Wohngebiet anfänglich ein Quartiersplatz eingeplant war. Diese
Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeit musste dann der Verdichtung von 180 auf 240
Wohneinheiten oder mehr weichen. Der Quartiersplatz wurde daraufhin zugunsten des gesetzlich
vorgeschriebenen Kinderspielplatzes gestrichen.
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Anregung Nr. 2024-00088
Die 10,5 m breite und ca. 40 m lange Sackgasse am Regenrückhaltebecken mit ihren insgesamt 420m?
Fläche bietet sich dazu an, sie - zumindest zeitlich befristet - den Bewohnern als Ersatz für den
entfallenen Quartiersplatz mit einer entsprechenden Ausstattung zur Verfügung zu stellen: Bäume,
Grünflächen, Sitzgruppen sowie z.B. eine Boulebahn wären eine gute Grundlage für Kommunikation,
Begegnung und Integration.
Allgemein gilt für das gesamte Wohngebiet:
Die Bewohner wünschen sich einen Straßenraum, der Ihnen Sicherheit gibt und in dem sie sich
wohlfühlen. Der Wunsch nach viel mehr Bäumen, Grünflächen, Sitzplätzen und sicheren Wegen
wird häufig genannt, besonders von Familien mit Kindern und von Älteren.
Unter dieser Zielsetzung - Sicherheit, Wohn-, Aufenthalts- und Lebensqualität für die Bewohner -
ist die Ausführungsplanung neu zu prüfen und zu modifizieren.
Angesichts dieses Zieles ist z.B. auch zu prüfen, ob nicht alle Verbindungswege zwischen Jacob-von-
Corbach- und Hoffmannweg als „Verkehrsberuhigte Zonen“ ausgewiesen werden können. Damit
ließen sich viele der o.g. Probleme kostengünstig aus der Welt schaffen.
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Beschlussvorlage
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V/0451/2025 V/0451/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beschwerde wegen der Art der Behandlung einer Bürgereingabe zum Straßenendausbau des Neubaugebiets Am Steintor/Petersheide/Petersdamm Beratungsfolge 10.07.2025 Beschwerdekommission Vorberatung 03.09.2025 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Beschwerde (Anlage 1) wird zurückgewiesen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Vorbringen Mit Schreiben vom 19.09.2024 (Anlage 1) reichen zwei Anwohnende des Neubaugebiets eine Be- schwerde über den Umgang mit einem Bürgerantrag ein, den sie im Namen der Anwohner/-innen eines Neubaugebiets unter dem 15.08.2024 (Anlage 2) eingereicht haben. Dem Antrag war eine Un- terschriftenliste mit 106 Unterschriften beigefügt. Inhalt des angesprochenen Bürgerantrags vom 15.08.2024 waren Vorschläge der Anwohnenden zur bereits vorliegenden und zur Entscheidung anstehenden Planung des Endausbaus hinsichtlich der Aspekte Barrierefreiheit (Inklusion), Lebens- und Aufenthaltsqualität und Begegnungsmöglichkeiten (Integration). Er war adressiert an die Bezirksvertretung Münster-Südost und an den Bezirksbürger- meister des Bezirks Münster -Südost. Aufgrund des initiierenden Charakters und des Inhalts des im Betreff als „Bürgerantrag“ bezeichneten Schreibens, wurde dieser als Anregung nach § 24 Gemein- deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewertet und dem dafür vorgesehenen formalen Verfah- ren zugeführt (einschließlich zeitnaher Eingangsbestätigung und Nachtrag zur Tagesordnung der Sitzung vom 27.08.2024 der Bezirksvertretung Münster-Südost). Justiziariat Verw altungsführung 08.07.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heuer Telefon: 492-6030 Heuer@stadt-muenster.de - 2 - V/0451/2025 Mit E-Mail vom 28.08.2024, also nach der Sitzung, in der die Entscheidung über den Straßenendaus- bau vorgesehen war und auch getroffen wurde, erreichte die Verwaltung die Klarstellung der Einge- benden, dass der Bürgerantrag von diesen nicht als Anregung nach § 24 GO NRW gedacht war. Aus ergänzendem Vortrag der Eingebenden geht hervor, dass sie das Schreiben als direkte Übermittlung von Hinweisen und Wünschen der Anwohnenden verstanden haben wollten und dieses daher, auf- grund der zum Zeitpunkt des Abfassens des Schreibens kurz bevorstehenden Sitzung der Bezirksver- tretung Münster-Südost, direkt an diese gerichtet war. Die übereinstimmende Deutung des „Bürgerantrags“ als Anregung nach § 24 GO NRW durch Be- zirksvertretung, Bezirksbürgermeister und Amt für Bürger - und Ratsservice wird seitens der Be- schwerdeführer als „bewusste Verhinderung und Neutralisierung von Bürgerbeteiligung“ wahrge- nommen und bewertet. Die Beschwerde bezieht sich ausweislich des Schreibens vom 19.09.2024 der Beschwerdeführer auf die Art der Behandlung und (aus Sicht der Eingebenden) F ehlinterpretation des Bürgerantrages und somit nicht auf den Inhalt desselben. Stellungnahme der Verwaltung Mit dem als „Bürgerantrag“ bezeichneten Schreiben vom 15.08.2024 (Anlage 2) reichen die Be- schwerdeführer, auch im Namen weiterer Anwohnender, Änderungsvorschläge zum Endausbau des Wohngebietes Am Steintor/Petersheide/Petersdamm ein. Es werden zahlreiche Änderungen ange- regt, die der Barrierefreiheit, der Verkehrssicherheit, der Verbesserung des Kleinklimas und der Zur- verfügungstellung von Plätzen fü r Begegnung, Kommunikation und Integration dienen sollen. Dies erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem der Beschluss des Straßenendausbaus unmittelbar bevorsteht. Die entsprechende Vorlage V/0407/2024 ist zu diesem Zeitpunkt auf der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost am 27.08.2024 zur Entscheidung aufgeführt. Aufgrund des Inhalts und des initiierenden Charakters des Bürgerantrags wurde das Schreiben vom 15.08.2024 als Anregung nach § 24 GO NRW gewertet, zumal auch die Bezirksvertretung M ünster- Südost als Adressatin angegeben war, die sowohl nach § 24 GO NRW als auch nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Münster Adressatin einer Anregung im Sinne des § 24 GO NRW sein kann. Die Anregung wurde der Bezirksvertretung Münster-Südost zu ihr er Sitzung am 27.08.2024 mit der Vorlage V/0515/2024 zur Kenntnis gegeben mit dem Hinweis bei „Entscheidungszuständigkeiten“: Bezirksvertretung Münster-Südost im Rahmen der Vorlage V/0407/2024 (vgl. Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 27.08.2024, Punkt 2.1 der Tagesordnung, im In- ternet abrufbar im Ratsinformationssystem). Erst im Nachgang der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost wurde mit E-Mail der Eingeben- den vom 28.08.2024 dahingehend präzisiert, dass der „Bürgerantrag“ als schlichtes Anschreiben an die Bezirksvertretung Münster-Südost verstanden werden sollte. Intention war, dass die formulierten Wünsche der Eingebenden bei der Beschlussfassung des Baubeschlusses berücksichtigt werden. Dass die Deutung de s Schreibens vom 15.08.2024 als Anregung nach § 24 GO NRW bewusst und wider besseren Wissens erfolgte, damit die Hinweise und Wünsche der Anwohnenden bei dem Be- schluss des Straßenendausbaus durch die Bezirksvertretung Münster -Südost am 27.08.2024 unbe- rücksichtigt bleiben, ist unzutreffend. Aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 27.08.2024 geht unter Punkt 5.1 hervor, dass die anwesende Vertreterin des Amtes für Mobilität und Tiefbau Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung u.a. zur Absenkung des Bordsteins und der Aufpflasterung der Kreuzung beantwortete. Dies sind genau die Fragen, die in dem Schreiben der Anwohnenden vom 15.08.2024 thematisiert wurden. Dass diese Fragen gestellt wurden, dürfte dem Umstand zu verdanken sein, dass das als Anregung nach § 24 GO NRW gewer- tete Schreiben noch am 20.08.2024 als Nachtrag zur Tagesordnung genommen und den Fraktions- vorsitzenden und fraktionslosen Einzelmitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Südost zur Kenntnis - 3 - V/0451/2025 gegeben wu rde. Die Befassung erfolgte zudem unter Tagesordnungspunkt 2.1 der Sitzung am 27.08.2024, so dass das Schreiben vor Beratung über den Straßenendausbau behandelt wurde und der Inhalt bei Entscheidung über die Vorlage bekannt war. Die Gremienmitglieder haben die Vorlage V/0407/2024 in Kenntnis des Anwohnerschreibens (einstimmig) beschlossen. Eine bewusste Vereite- lung der umfassenden Umsetzung der Wünsche der Anwohnenden liegt somit nicht vor und war auch nicht beabsichtigt. Soweit die Eingebenden anführen, d ass vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt wurden (Straßenendausbau Am Steintor/Petersheide/Petersdamm vs. Umgestaltung der Ortsmitte Grem- mendorf), ist festzuhalten, dass die Umgestaltung der Gremmendorfer Meile unter dem Tagesord- nungspunkt „Anhörungen“ behandelt wurde, wohingegen hinsichtlich des Straßenendausbaus in Wolbeck bereits die Entscheidung anstand. Es handelt sich somit nicht um vergleichbare Sachverhal- te, weil bereits der Planungsstand ein anderer war. Im Nachgang wurde seitens der Beschwerdeführer mit E-Mail vom 07.04.2025 geltend gemacht, dass die Verwaltung ihrer Entscheidung, der Wertung des Schreibens vom 15.08.2024 als Anregung nach § 24 GO NRW, untreu geworden sei, weil keine Stellungnahme zu den Modifikationsvorschlägen er- folgt sei. Diese liegt jedoch inzwischen vor. Mit Schreiben vom 09.05.2025 (Anlage 3) haben die Be- schwerdeführer eine umfassende Antwort auf die Anregung Nr. 2024 -00088 (Schreiben vom 15.08.2024) erhalten. Die Beschwerde liegt dem Hauptausschuss zur Entscheidung vor, da sie die Einordnung des Schrei- bens vom 15.08.2024 durch die Verwaltung betrifft, nicht eine Entscheidung der Bezirksvertretung Münster-Südost. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: 1 Beschwerde der Beschwerdeführer vom 19.09.2024 2 „Bürgerantrag“ der Beschwerdeführer vom 15.08.2024 im Namen der Anwohnenden 3 Antwortschreiben der Verwaltung zur Anregung Nr. 2024-00088 vom 15.08.2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Hiltruper Straße
- Petersdamm
- Hoffmannweg
- Baumgartenweg
- Heilbronnweg
- Am Steintor
- Jacob-von-Korbach-Weg
- Von-Holte-Straße
- Münsterstraße 7
- Petersheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0451/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 12:16