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1711/2020

Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.09.2019; Sachstandsbericht Pflege- und Entwicklungsplan für den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 7.24 "Senkelsgraben in Lind"

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 04.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2020, TOP 10.2.6

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4226 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1711/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 
 
Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.09.2019; Sachstandsbericht 
Pflege- und Entwicklungsplan für den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 7.24 
"Senkelsgraben in Lind" 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung um Vorlage eines umfassen-
den Sachstandberichtes betreffend die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des am 11. Juni 2013 
beschlossenen Pflege- und Entwicklungsplans „Senkelsgraben in Lind“.  
 
Begründung: 
Der Pflege- und Entwicklungsplan für den „Senkelsgraben in Lind“ sah zahlreiche Maßnahmen vor, 
die sowohl den Wert des Gebietes als Biotop, als auch den Naherholungscharakter für die ortsansäs-
sige Bevölkerung deutlich steigern sollten. Der Sachstandbericht soll klären, ob das Konzept bereits 
vollständig umgesetzt ist, woran erhebliche Zweifel bestehen. Der damals beschlossene Maßnah-
menkatalog ist dem Antrag als Anlage beigefügt.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Für die Umsetzung der im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) vorgeschlagenen Maßnahmen sind 
die Eigentumsverhältnisse im Geschützten Landschaftsbestandteil „Senkelsgraben in Lind“ entschei-
dend. Während die Flächen „nördlich Schilfweg / östlich Ostgraben“ in städtischer Hand liegen, befin-
den sich die Grundstücke südlich des Schilfweges fast überwiegend in Privatbesitz. Die Flächen 
„nördlich Schilfweg / westlich Ostgraben“ befinden sich ebenfalls überwiegend in Privathand. Dem-
nach besitzt die Stadt Köln nur für einen flächenmäßig geringen Teil des Geschützten Landschafts-
bestandteils „Zugriffsrechte“.  
 
Mit dem Eigentümer der Grundstücke südlich des Schilfweges konnte nach umfänglichen Ankaufs-
verhandlungen zwischenzeitlich eine Einigung erzielt werden. In seiner Sitzung am 28.01.2020 hat 
der Liegenschaftsausschuss dem Ankauf der Grundstücke Gemarkung Lind, Flur 2, Flurstücke 92 
und 93 sowie der südlichen Teilfläche des Flurstücks 110, Flur 1 zugestimmt. Aktuell wartet das Amt 
für Liegenschaften, Vermessung und Kataster darauf, den vom Notar beurkundeten Kaufvertrag 
übersandt zu bekommen. Der offizielle Abschluss der Ankaufsverhandlungen ist Voraussetzung für 
die Umsetzung eines Großteils der im PEPL konzipierten Maßnahmen. Im Wesentlichen handelt es 
sich hierbei um die Anlage von Kleingewässern, die Ausweisung von Uferstreifen entlang des Ost-
grabens und die Wiederaufnahme der Pflege brach gefallener Feuchtbereiche.  
 
Auf den städtischen Flächen nördlich des Schilfweges wurden die Maßnahmen des PEPLs im We-
sentlichen umgesetzt:  
 
Die unmittelbar am Schilfweg gelegene Kleingartenparzelle wurde in 2014 aufgelöst. Dabei wurden 
sämtliche Aufbauten und nicht einheimische Gehölze entfernt und das Gelände als Wiesenstandort 
entwickelt.

2 
 
Für die offenen Flächen zwischen Schilfweg und der Straße „Im Bruch“ hat die Verwaltung Gesprä-
che mit verschiedenen Schäfern geführt, mit dem Ziel, den Bereich zukünftig extensiv beweiden zu 
lassen. Leider ließ sich dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht realisieren. Seitens der Ver-
waltung wurde alternativ in 2016 eine Pflegevereinbarung mit einem ortsnah wohnenden Hobbytier-
halter abgeschlossen, der die Flächen seither zur Heugewinnung nutzt.  
 
Die Kopfweiden entlang des Ostgrabens bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Hierzu werden die am 
Kopf der Weiden aufgewachsenen Äste regelmäßig in einem Abstand von 5 - 8 Jahren zurückge-
schnitten. Der nächste Pflegeschnitt steht im Herbst 2020 an. 
 
Auf der dem SPD-Antrag beigefügten Maßnahmenkarte des PEPLs ist westlich des Linder Bruchs 
eine mit einer Aufforstung konzipierte Fläche dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine bauleitpla-
nerische Ausgleichsmaßnahme, deren Umsetzung nicht vor 2023 erfolgen wird. 
 
Die Aufstellung von Informationstafeln wurde bisher von der Verwaltung zurückgestellt, da dies nur 
gesamtkonzeptionell für den Geschützten Landschaftsbestandteil sinnvoll ist. Mit dem Erwerb der 
gebietsprägenden Flächen südlich des Schilfweges sind die Voraussetzungen diesbezüglich gege-
ben.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Senkelsgraben
  • Schilfweg
  • Im Bruch

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Details

Aktenzeichen
1711/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
04.06.2020
Erstellt
04.06.2020 09:26