1711/2020
Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.09.2019; Sachstandsbericht Pflege- und Entwicklungsplan für den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 7.24 "Senkelsgraben in Lind"
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1711/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 Antrag der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.09.2019; Sachstandsbericht Pflege- und Entwicklungsplan für den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 7.24 "Senkelsgraben in Lind" Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung um Vorlage eines umfassen- den Sachstandberichtes betreffend die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des am 11. Juni 2013 beschlossenen Pflege- und Entwicklungsplans „Senkelsgraben in Lind“. Begründung: Der Pflege- und Entwicklungsplan für den „Senkelsgraben in Lind“ sah zahlreiche Maßnahmen vor, die sowohl den Wert des Gebietes als Biotop, als auch den Naherholungscharakter für die ortsansäs- sige Bevölkerung deutlich steigern sollten. Der Sachstandbericht soll klären, ob das Konzept bereits vollständig umgesetzt ist, woran erhebliche Zweifel bestehen. Der damals beschlossene Maßnah- menkatalog ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung Für die Umsetzung der im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) vorgeschlagenen Maßnahmen sind die Eigentumsverhältnisse im Geschützten Landschaftsbestandteil „Senkelsgraben in Lind“ entschei- dend. Während die Flächen „nördlich Schilfweg / östlich Ostgraben“ in städtischer Hand liegen, befin- den sich die Grundstücke südlich des Schilfweges fast überwiegend in Privatbesitz. Die Flächen „nördlich Schilfweg / westlich Ostgraben“ befinden sich ebenfalls überwiegend in Privathand. Dem- nach besitzt die Stadt Köln nur für einen flächenmäßig geringen Teil des Geschützten Landschafts- bestandteils „Zugriffsrechte“. Mit dem Eigentümer der Grundstücke südlich des Schilfweges konnte nach umfänglichen Ankaufs- verhandlungen zwischenzeitlich eine Einigung erzielt werden. In seiner Sitzung am 28.01.2020 hat der Liegenschaftsausschuss dem Ankauf der Grundstücke Gemarkung Lind, Flur 2, Flurstücke 92 und 93 sowie der südlichen Teilfläche des Flurstücks 110, Flur 1 zugestimmt. Aktuell wartet das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster darauf, den vom Notar beurkundeten Kaufvertrag übersandt zu bekommen. Der offizielle Abschluss der Ankaufsverhandlungen ist Voraussetzung für die Umsetzung eines Großteils der im PEPL konzipierten Maßnahmen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Anlage von Kleingewässern, die Ausweisung von Uferstreifen entlang des Ost- grabens und die Wiederaufnahme der Pflege brach gefallener Feuchtbereiche. Auf den städtischen Flächen nördlich des Schilfweges wurden die Maßnahmen des PEPLs im We- sentlichen umgesetzt: Die unmittelbar am Schilfweg gelegene Kleingartenparzelle wurde in 2014 aufgelöst. Dabei wurden sämtliche Aufbauten und nicht einheimische Gehölze entfernt und das Gelände als Wiesenstandort entwickelt. 2 Für die offenen Flächen zwischen Schilfweg und der Straße „Im Bruch“ hat die Verwaltung Gesprä- che mit verschiedenen Schäfern geführt, mit dem Ziel, den Bereich zukünftig extensiv beweiden zu lassen. Leider ließ sich dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht realisieren. Seitens der Ver- waltung wurde alternativ in 2016 eine Pflegevereinbarung mit einem ortsnah wohnenden Hobbytier- halter abgeschlossen, der die Flächen seither zur Heugewinnung nutzt. Die Kopfweiden entlang des Ostgrabens bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Hierzu werden die am Kopf der Weiden aufgewachsenen Äste regelmäßig in einem Abstand von 5 - 8 Jahren zurückge- schnitten. Der nächste Pflegeschnitt steht im Herbst 2020 an. Auf der dem SPD-Antrag beigefügten Maßnahmenkarte des PEPLs ist westlich des Linder Bruchs eine mit einer Aufforstung konzipierte Fläche dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine bauleitpla- nerische Ausgleichsmaßnahme, deren Umsetzung nicht vor 2023 erfolgen wird. Die Aufstellung von Informationstafeln wurde bisher von der Verwaltung zurückgestellt, da dies nur gesamtkonzeptionell für den Geschützten Landschaftsbestandteil sinnvoll ist. Mit dem Erwerb der gebietsprägenden Flächen südlich des Schilfweges sind die Voraussetzungen diesbezüglich gege- ben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Senkelsgraben
- Schilfweg
- Im Bruch
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Details
- Aktenzeichen
- 1711/2020
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 04.06.2020
- Erstellt
- 04.06.2020 09:26