1454/2018
Aufstellmöglichkeiten für Ford-Leihfahrräder im Bezirk Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1- Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme
2732 Zeichen
Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln Qualitäts-Agreement zwischen der Stadt Köln und den Anbietern von Fahrradverleihsystemen (Entwurf Stand: 21.02.2018) Zur Qualitätswahrung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen in der Stadt Köln sind für den Anbieter eines Fahrradverleihsystems Vorgaben zu berücksichtigen. Das Aufstellen der Leihräder erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichts- punkten: 1. Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken und Hinweisen: - Konkrete Verbotszonen sind mit der Stadt Köln abzustimmen, - Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen, - Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fuß- gänger) nicht behindert werden, - Freihalten von Gehweghinterkanten, um Sehbeeinträchtigten die ungehin- derte Mobilität zu ermöglichen, - Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m. 2. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme hinsichtlich der Aus- bringung von Leihrädern sind zu befolgen (siehe Anlage 2): Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen - In Zone 1 abgestellte Räder durch Kunden sind ab einer Anzahl von fünf Rädern vollständig zu entfernen. Einzelne Räder sind entsprechend des Agreements zu bewerten. 3. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu ge- nehmigen. 4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder an einem Standort vorhanden sein (Umkreis 50 m). 5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten und die entsprechende Qualität erhalten. 6. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder zu jeder Zeit fahrtüchtig und nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 7. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ab- stellung überprüft werden. 8. Beschwerden über abgestellte Räder sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebe- nenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten des Anbieters entfernt. 9. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an den Beschwerdeführer inklusive eines „Nachher-Fotos“. 10. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stun- den zu beantworten hat. 11. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen.
Anlage 2- Ausbringungsplan Fahrradverleihsystem (Stadt Köln)
913 Zeichen
§ gezeichnet: Jankowski Blattgröße: 420x590mm Dokumentname: Fahrradverleihsystem Stadt Köln Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661) Amtsleiter/in (66) Herr Leitowgez. ....gez. ....gez. .... Fahrradverleihsystem Köln Übersichtskarte Innenstadt Datum: 16.01.2018 Bezugsmaßstab: 1:15.000 Dokumentpfad: Y:\66\intern\Projekte\Fahrradverleihsystem Stadt Köln.mxd 0 500 1.000 1.500 2.000250 Meter Amt für Straßen und Verkehrstechnik Legende Gebäude Kirchen/ Denkmäler Verbotszonen Zone 3: Sondernutzungsgenehmigung für feste Stationen und freies Aufstellen von virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten Zone 1: keine festen und virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte Zone 2: Sondernutzungsgenehmigung für feste Stationen und Abstimmung von virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten Grünanlage: feste Stationen nach Bestimmung/ Abstimmung und keine virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2390 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/4 Vorlagen-Nummer 1454/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Aufstellmöglichkeiten für Ford-Leihfahrräder im Bezirk Nippes hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 26.04.2018, TOP 7.2.2 Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Gibt es vorgegebene Aufstellorte für die Ford-Leihfahrräder? 2. Wenn ja, wo dürfen die Ford-Leihfahrräder im Bezirk Nippes aufgestellt werden? 3. Gibt es eine maximale Anzahl der Leihfahrräder pro Aufstellort? 4. Wenn ja, wie hoch ist diese? 5. Gibt es eine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn Leihfahrräder behindernd im Wege ste- hen?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Allen Anbietern, die in Köln tätig sind bzw. tätig werden wollen, wird ein Qualitäts-Agreement (siehe Anlage 1) vorgelegt. Dieses sieht verschiedene Punkte zur Qualitätssicherung des Verleihsystems wie auch des öffentlichen Raumes vor. So müssen bei Ausbringung der Räder durch das Unterneh- men mindestens 2,00 m Gehweg nach Abstellung vorhanden sein und es dürfen keine Fußgänger- wegebeziehungen eingeschränkt werden. Konkrete Aufstellorte oder Ausbringungsverbote gibt es im Stadtbezirk Nippes nicht. Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Siehe Punkt 1. Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Das Qualitäts-Agreement definiert maximal 5 Räder pro Standort, die vom Unternehmen ausgebracht werden dürfen. Sollten Kunden Räder nach Beendigung der Ausleihe dazu stellen, kann die Anzahl entsprechend höher ausfallen. Hinweise über zu große Mengen an abgestellten Rädern nimmt die Stadtverwaltung auf und leitet sie an das jeweilige Unternehmen weiter. Somit erfolgt eine stetige Optimierung der Fahrradverleihsysteme. Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Siehe Punkt 3. Antwort der Verwaltung zu Frage 5: 2 Der Kontakt über die Stadtverwaltung ist fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de; hier werden die Hin- weise direkt an die zuständigen Ansprechpartner weiter geleitet. Die Anbieter unterhalten aber auch einen eigenen Kundenservice. Anlagen 1. Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 2. Ausbringungsplan Fahrradverleihsystem (Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1454/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.05.2018
- Erstellt
- 02.05.2018 15:12