Mandari Insight

1454/2018

Aufstellmöglichkeiten für Ford-Leihfahrräder im Bezirk Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.05.2018, TOP 7.1.5

Anlage 1- Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme

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Anlage 2- Ausbringungsplan Fahrradverleihsystem (Stadt Köln)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1- Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme

2732 Zeichen

Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 
 
Qualitäts-Agreement  
zwischen der Stadt Köln und den Anbietern von Fahrradverleihsystemen 
(Entwurf Stand: 21.02.2018) 
 
Zur Qualitätswahrung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen in der Stadt 
Köln sind für den Anbieter eines Fahrradverleihsystems Vorgaben zu berücksichtigen. Das 
Aufstellen der Leihräder erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichts-
punkten: 
 
1. Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken 
und Hinweisen: 
- Konkrete Verbotszonen sind mit der Stadt Köln abzustimmen, 
- Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen, 
- Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fuß-
gänger) nicht behindert werden, 
- Freihalten von Gehweghinterkanten, um Sehbeeinträchtigten die ungehin-
derte Mobilität zu ermöglichen, 
- Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m. 
2. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme hinsichtlich der Aus-
bringung von Leihrädern sind zu befolgen (siehe Anlage 2): 
Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern 
Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung 
Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern 
Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen 
- In Zone 1 abgestellte Räder durch Kunden sind ab einer Anzahl von fünf 
Rädern vollständig zu entfernen. Einzelne Räder sind entsprechend des 
Agreements zu bewerten. 
3. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen 
Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu ge-
nehmigen. 
4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder an einem Standort 
vorhanden sein (Umkreis 50 m). 
5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten 
und die entsprechende Qualität erhalten. 
6. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder zu jeder Zeit fahrtüchtig und 
nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 
7. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ab-
stellung überprüft werden. 
8. Beschwerden über abgestellte Räder sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebe-
nenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten 
des Anbieters entfernt. 
9. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an den 
Beschwerdeführer inklusive eines „Nachher-Fotos“. 
10. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stun-
den zu beantworten hat. 
11. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und 
dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen.

Anlage 2- Ausbringungsplan Fahrradverleihsystem (Stadt Köln)

913 Zeichen

§
gezeichnet: Jankowski
Blattgröße: 420x590mm
Dokumentname:
Fahrradverleihsystem Stadt Köln
Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661) Amtsleiter/in (66) 
Herr Leitowgez. ....gez. ....gez. ....
Fahrradverleihsystem Köln
Übersichtskarte Innenstadt
Datum: 16.01.2018
Bezugsmaßstab: 1:15.000
Dokumentpfad: Y:\66\intern\Projekte\Fahrradverleihsystem Stadt Köln.mxd
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik
Legende
Gebäude
Kirchen/ Denkmäler
Verbotszonen
Zone 3: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und freies Aufstellen von
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten
Zone 1: keine festen und virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorte
Zone 2: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und Abstimmung von virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorten
Grünanlage: feste Stationen nach
Bestimmung/ Abstimmung und keine
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2390 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1454/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
 
Aufstellmöglichkeiten für Ford-Leihfahrräder im Bezirk Nippes 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 26.04.2018, 
TOP 7.2.2 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Gibt es vorgegebene Aufstellorte für die Ford-Leihfahrräder?  
2.  Wenn ja, wo dürfen die Ford-Leihfahrräder im Bezirk Nippes aufgestellt werden?  
3. Gibt es eine maximale Anzahl der Leihfahrräder pro Aufstellort?  
4. Wenn ja, wie hoch ist diese?  
5. Gibt es eine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn Leihfahrräder behindernd im Wege ste-
hen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
Allen Anbietern, die in Köln tätig sind bzw. tätig werden wollen, wird ein Qualitäts-Agreement (siehe 
Anlage 1) vorgelegt. Dieses sieht verschiedene Punkte zur Qualitätssicherung des Verleihsystems 
wie auch des öffentlichen Raumes vor. So müssen bei Ausbringung der Räder durch das Unterneh-
men mindestens 2,00 m Gehweg nach Abstellung vorhanden sein und es dürfen keine Fußgänger-
wegebeziehungen eingeschränkt werden. Konkrete Aufstellorte oder Ausbringungsverbote gibt es im 
Stadtbezirk Nippes nicht.  
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
Siehe Punkt 1. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
Das Qualitäts-Agreement definiert maximal 5 Räder pro Standort, die vom Unternehmen ausgebracht 
werden dürfen. Sollten Kunden Räder nach Beendigung der Ausleihe dazu stellen, kann die Anzahl 
entsprechend höher ausfallen. Hinweise über zu große Mengen an abgestellten Rädern nimmt die 
Stadtverwaltung auf und leitet sie an das jeweilige Unternehmen weiter. Somit erfolgt eine stetige 
Optimierung der Fahrradverleihsysteme. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
Siehe Punkt 3. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 5:

2 
 
Der Kontakt über die Stadtverwaltung ist fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de; hier werden die Hin-
weise direkt an die zuständigen Ansprechpartner weiter geleitet. Die Anbieter unterhalten aber auch 
einen eigenen Kundenservice.  
 
Anlagen  
1. Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 
2. Ausbringungsplan Fahrradverleihsystem (Stadt Köln)

Beratungsverlauf (1)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1454/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.05.2018
Erstellt
02.05.2018 15:12