BV9/151/2025
Errichtung eines Trinkbrunnens an der Ecke Kölner Landstraße / Guerickeweg - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/094/2025
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Informationsvorlage BV
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BV9/151/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Errichtung eines Trinkbrunnens an der Ecke Kölner Landstraße / Guerickeweg - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/094/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 27.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, wo man einen Trinkbrunnen am Grünzug Guerickeweg errichten kann. Stellungnahme der Verwaltung: Im Stadtbezirk 9 befinden sich derzeit drei Trinkbrunnen (Kamper Acker, Altenbrückstraße, Südpark), zwei weitere werden noch im Sommer 2025 fertiggestellt (Benrather Markt, Benrather Schlossufer). Unter Berücksichtigung von Faktoren wie Einwohnerdichte und thermischer Belastung hält die Verwaltung für die kommenden Planjahre eine Anzahl von insgesamt neun Trinkbrunnen im Stadtbezirk 9 für sinnvoll. Bei der Koordination und Planung der somit verbleibenden vier potentiellen Trinkbrunnenstandorte wird die Verwaltung den von der Bezirksvertretung 9 beschlossenen Standort am Grünzug Guerickeweg entsprechend berücksichtigen. Aktuell ist die Liste der zu planenden Trinkbrunnenstandorte so lang, dass deren Installationen von 2025 bis 2027 zunächst sukzessive abgearbeitet werden. Mit einer Umsetzung eines Trinkbrunnens am Grünzug Guerickeweg ist ab 2028 zu rechnen. Im Vorfeld wird die Verwaltung einen Vororttermin mit allen Beteiligten zur Prüfung der Standorteignung und Auswahl des konkreten Installationsortes im gewünschten Bereich organisieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/151/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 08:46