1842/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2024 (AN/0658/2024) betreffend Open-Air Location Südbrücke
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5726 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 1842/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.05.2024 (AN/0658/2024) betreffend Open-Air Location Südbrücke Die SPD-Fraktion hatte unter TOP 9.2.2 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.05.2024 eine schriftliche Anfrage (AN/0658/2024) gestellt. Frage: Zur Sitzung am 11.05.2023 hat die Verwaltung auf Anfrage mitgeteilt (1542/2023), dass nach Einschätzung der Verwaltung nicht mit Parksuchverkehren in Stadtteil Poll zu rechnen sei, da der Betreiber 250 Stellplätze für PKW und 300 Fahrradstellplätze vorhält. Dem gegenüber ste- hen Veranstaltungen für bis zu 3.600 Personen. Gibt es aus 2023 Erkenntnisse über die Ver- kehrssituation bei Großveranstaltungen an der „Südbrücke“ und welche Belastungen hieraus für den Stadtteil Poll erwachsen sind? Antwort der Verwaltung: Es liegen keine negativen Erkenntnisse über die Verkehrssituation bei den genehmigten Ein- zelveranstaltungen im Jahr 2023 vor. Frage: Hält die Stadt Verkehrskonzepte für Großveranstaltungen nach wie vor nicht für erforderlich? Antwort der Verwaltung: Zu den bisher nur zu entscheidenden jeweils temporären Einzelnutzungsbauanträgen liegen bisher keine Erkenntnisse und Forderungen der Fachdienststelle/n vor, wonach ein Verkehrs- konzept zu fordern wäre. Frage: Sind die Veranstalter weiterhin aufgefordert, zu jeder Veranstaltung eine lärmtechnische Be- gleitung durch einen sachverständigen Lärmtechniker durchzuführen sowie Messergebnisse zu dokumentieren und auf Nachfrage vorzuhalten? Antwort der Verwaltung: 2 Zu den auf Basis des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW (LImSchG NRW) hier relevan- ten Nutzungen (Konzerte mit Benutzung von Tongeräten) ist eine Ausnahmegenehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung erforderlich. Darin wird regelmäßig eine Dauermessung durch einen Sachverständigen während der Veranstaltungen gefordert. Frage: Wird die Anzahl der Veranstaltungen an der Südbrücke weiter limitiert oder erwägt die Verwal- tung, diesen Veranstaltungsort zu verstetigen oder gar eine Dauernutzung zuzulassen? Antwort der Verwaltung: Hierzu kann nur auf derzeitiger Faktenbasis eine Antwort erfolgen. Demnach handelt es sich nicht um ein Grundstück in städtischem Eigentum und daher ist die Verwaltung nicht in Verfü- gungsbefugnis darüber. Die Verwaltung ist nur mit der Fläche befasst, wenn ein konkreter Nutzugsantrag von Dritten gestellt wird. Dieser ist dann jeweils allein nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Derzeit ist eine Baugenehmigung schon erteilt für eine „Saisoneröffnung“ mit Konzerten für die Tage des 07.06. bis 09.06.2024 und weiterhin steht eine Baugenehmigungserteilung für ein „Weinfest“ für die Tage des 21.06. bis 22.06.2024 an. Außerdem ist noch ein weiterer Bauan- trag für eine temporäre Nutzung für einige Konzerttermine ab dem 20.07.2024 konkret ange- kündigt. Weitere laufende Bauanträge bestehen derzeit nicht. Auch nicht für eine langfristige Genehmi- gung, denn ein avisierter Antragsversuch dazu ist wegen erheblicher formaler Unterlagenmän- gel durch gesetzliche Rücknahme schon länger beendet. Frage: Bleibt die Teilnehmerzahl bei Großveranstaltungen auf 3.600 Personen begrenzt oder gibt es Bestrebungen, diese anzuheben und sind über die aktuell bekannten 5 Großkonzerte weitere Genehmigungen beantragt? Antwort der Verwaltung: Bisher wurden nur Veranstaltungen mit max. 3.600 Besuchern beantragt und genehmigt. Wei- terungen sind derzeit nicht bekannt. Zur Frage von laufenden Bauanträgen bzw. aktuell gülti- gen Genehmigungen ist in der Antwort zuvor schon angeführt worden. Frage: Inwieweit werden Anwohner und auch die Bezirksvertretung Porz im Falle einer weiteren Ent- wicklung des Veranstaltungsortes eingebunden? Antwort der Verwaltung: Wie schon oben zuvor genannt, handelt es sich um eine Privatfläche und so die Verwaltung hier nur über eingehende Bauanträge jeweils in Entscheidungsbefugnis kommt. Bereits in der Antwortvorlage Nr. 1542/2023 zur Sitzung am 11.05.2023 wurde dargestellt, warum nach dem Gesetz keine Einbindung der „Poller Öffentlichkeit“ auf die Bearbeitung von Bauanträgen hin möglich Ist. Das gilt dann auch für den hier nun angesetzten Allgemeinbegriff der „Anwohner“. Zur Einbeziehung der Bezirksvertretung auf Bauantragstellungen hin wurden in der Antwort- vorlage Nr. 1542/2023 am 11.05.2023 bereits die Möglichkeiten aber auch Grenzen gemäß der maßgebenden Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln erläutert. 3 Frage: Wie sind die Auswirkungen beim Veranstaltungsbetrieb auf die unmittelbar daneben liegende Unterkunft für Geflüchtete mit rd. 130 Personen? Gibt es Maßnahmen, um die Menschen in der Einrichtung vor Lärm und nächtlicher Unruhe zu schützen? Antwort der Verwaltung: Hierbei handelt es sich baurechtlich um eine Nachbarrechtsfrage. Wie schon in der Antwort- vorlage Nr. 3349/2023 zur Sitzung am 19.10.2023 mitgeteilt, ist bisher kein Verstoß gegen öf- fentlich-rechtliches Nachbarrecht dokumentiert. Des Weiteren sei noch angeführt, dass z. B. das bisher im Rahmen der Ausnahmegenehmi- gung nach LImSchG NRW für die Veranstaltungen am 07.06. bis 09.06.2024 geprüfte schall- technische Gutachten auch die benachbarte Flüchtlingsunterkunft als Immissionsort berück- sichtigt. Außerdem sind konkrete bauliche Schallschutzmaßnahmen durch Schallschutzwände aus gestapelten Containern im Bauantragsverfahren bereits mit enthalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1842/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.06.2024
- Erstellt
- 06.06.2024 12:57