0858/2022
Flughafen Köln/Bonn GmbH; hier: Vorschlag für die Wahl in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0858/2022 Freigabedatum 25.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flughafen Köln/Bonn GmbH hier: Vorschlag für die Wahl in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH vor, an Stelle von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert zum 15.05.2022 Frau Stadtdirektorin Andrea Blome (Oberbürgermeisterin oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Er beauftragt die städtische Vertreterin bzw. den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Flugha fen Köln/Bonn GmbH ent- sprechend zu votieren. II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung der der Flughafen Köln/Bonn GmbH aufgrund der Vorschläge des Rate s der Stadt Köln neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or- gan. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Flughafen Köln/Bonn GmbH an, den Public Cor- porate Governance Kodex für die Flughafen Köln/Bonn GmbH zu beachten und auf seine Einhal- tung hinzuwirken. Rat 05.05.2022 2 Begründung Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 31,12 % beteiligt. Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der FKB in § 7 Fol- gendes: „(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein- Westfalen mbH und Stadt Köln stehen paritätisch je drei Sitze, den übrigen Gesellschaf- tern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Die Aufsichtsratsmitglieder werde n von der Gesellschaf- terversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach § 4 Drittelbeteiligungs- gesetz zu wählen sind.“ Gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung gewählt. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weite- re Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder die/der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Dem entsprechend wurde Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert vom Rat in seiner Sitzung am 21.05.2019 (bestätigt durch Beschluss vom 10.12.2020) zur Wahl in den Aufsichtsrat der FKB vorge- schlagen und von der Gesellschafterversammlung der FKB am 28.06.2019 (mit Wirkung zum 01.07.2019) gewählt. Vor dem Hintergrund der Dezernatsneuordnung erfolgt derzeit eine Neustrukturierung der Vertretun- gen der Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsunternehmen. Im Zuge dessen schlägt die Oberbürgermeisterin vor, an Stelle von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Die- mert mit Wirkung vom 15.05.2022 Frau Stadtdirektorin Andrea Blome der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat zu benennen. Nach Beschluss des Ra- tes wird die Verwaltung die zur Umsetzung erforderlichen Schritte mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH abstimmen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinz uwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter- nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Ko- dices der Hauptgesellschafter Bund, Land NRW und Stadt Köln entwickelt wurde. Demzufolge ist hinsichtlich der v. g. Weisung der städtischen Vertreter a uf den PCGK der Flughafen Köln/Bonn GmbH abzustellen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0858/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 09.03.2022 18:35