Mandari Insight

0858/2022

Flughafen Köln/Bonn GmbH; hier: Vorschlag für die Wahl in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 17.2

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5018 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0858/2022 
Freigabedatum 
25.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
hier: Vorschlag für die Wahl in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH vor, an Stelle 
von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert zum 15.05.2022  
 
Frau Stadtdirektorin Andrea Blome  
(Oberbürgermeisterin oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r 
der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Er beauftragt die städtische Vertreterin bzw. den 
städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Flugha fen Köln/Bonn GmbH ent-
sprechend zu votieren. 
 
II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu dem 
Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung der der Flughafen Köln/Bonn GmbH  aufgrund 
der Vorschläge des Rate s der Stadt Köln neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet 
in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt 
Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Flughafen Köln/Bonn GmbH an, den Public Cor-
porate Governance Kodex für die Flughafen Köln/Bonn GmbH zu beachten und auf seine Einhal-
tung hinzuwirken. 
 
 
Rat 05.05.2022

2 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 31,12 % beteiligt. 
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der FKB in § 7 Fol-
gendes: 
 
„(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat 
setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. 
Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes 
Nordrhein- Westfalen mbH und Stadt Köln stehen paritätisch je drei Sitze, den übrigen Gesellschaf-
tern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Die Aufsichtsratsmitglieder werde n von der Gesellschaf-
terversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach § 4 Drittelbeteiligungs-
gesetz zu wählen sind.“ 
 
Gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von 
der Gesellschafterversammlung gewählt. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weite-
re Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder die/der von ihr 
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Dem entsprechend wurde Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert vom Rat in seiner Sitzung am 
21.05.2019 (bestätigt durch Beschluss vom 10.12.2020) zur Wahl in den Aufsichtsrat der FKB vorge-
schlagen und von der Gesellschafterversammlung der FKB am 28.06.2019 (mit Wirkung zum 
01.07.2019) gewählt. 
 
Vor dem Hintergrund der Dezernatsneuordnung erfolgt derzeit eine Neustrukturierung der Vertretun-
gen der Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsunternehmen. Im Zuge 
dessen schlägt die Oberbürgermeisterin vor, an Stelle von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Die-
mert mit Wirkung vom 15.05.2022 Frau Stadtdirektorin Andrea Blome der Gesellschafterversammlung 
der Flughafen Köln/Bonn GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat zu benennen. Nach Beschluss des Ra-
tes wird die Verwaltung die zur Umsetzung erforderlichen Schritte mit der Flughafen Köln/Bonn 
GmbH abstimmen. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinz uwirken. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 
10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter-
nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH verfügt über einen eigenen PCGK, der aus den entsprechenden Ko-
dices der Hauptgesellschafter Bund, Land NRW und Stadt Köln entwickelt wurde. Demzufolge ist 
hinsichtlich der v. g. Weisung der städtischen Vertreter a uf den PCGK der Flughafen Köln/Bonn 
GmbH abzustellen. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
TOP 17.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0858/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.03.2022
Erstellt
09.03.2022 18:35